Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
20.04.2010
Erstellt
10.03.10, 06:48
Aktualisiert
10.03.10, 06:48
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 511/2009
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 23.09.2009
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
03.02.2010
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
04.02.2010
Unterausschuss
Kinderspielplatzkommission
20.04.2010
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. behindertengerechte Ausstattung von Kinderspielplätzen
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 09.11.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher baulicher Anlagen ist im § 55 der Landesbauordnung
Nordrhein-Westfalen festgeschrieben.
Im Bereich öffentlicher Grünanlagen und Spielplätze gibt die DIN 18024-1 Hinweise z.B. zur Gestaltung
der Wege und Zugänge.
Spezielle Anforderungen an barrierefreie Spielplatzgeräte sind in der DIN 33942 beschrieben.
Grundsätzlich findet bei der Gestaltung der Grünanlagen und Spielplätze in Erftstadt die barrierefreie
Zugänglichkeit seit Jahren Beachtung.
Ein spezielles Angebot an barrierefreien Spielplatzgeräten besteht momentan in Erftstadt nicht.
Im Vordergrund steht bei der Gestaltung barrierefreier öffentlicher Spielräume der integrative Ansatz:
Die Ausstattung soll behinderten Kindern die Möglichkeit geben, zusammen mit nichtbehinderten
Kindern ein gemeinsames Spielerlebnis zu haben und sozial integriert zu werden.
Viele Spielgerätehersteller haben in den letzten Jahren ihr Sortiment bezüglich barrierefreier Geräte
erweitert. So gibt es Schaukeln und Karussells für Rollstuhlfahrer oder auch Bewegungsparcours,
Sandspieltische, Matschtische etc., die auch für Rollstuhlfahrer erreichbar sind.
Bei der Planung neuer Spielplätze können solche Geräte berücksichtigt werden.
Auch auf Behinderungen anderer Art, die keinen Rollstuhl bedingen (Hör- oder Sehbeeinträchtigungen,
eingeschränkte
Realitätseinschätzung,
Höhenangst
usw.),
kann
eine
entsprechende
Spielplatzgestaltung Rücksicht nehmen und z.B. Klang-, Tast- und Geruchsspiele anbieten.
Mehrkosten gegenüber einem Spielplatz, der nur für nichtbehinderte Kinder geeignet ist, entstehen nur
dann, wenn z.B. ein Fallschutzbelag aus Gummi verwendet wird, um das Spielgerät (z.B. Schaukel) mit
einem Rollstuhl erreichen zu können.
Bei der Planung neuer Spielplätze wird daher in Zukunft besonders auf integrative Spielmöglichkeiten
geachtet, und beim Ersatz von alten Spielgeräten werden die Einbaumöglichkeiten von barrierefreien
Spielgeräten überprüft.
(Dr. Rips)
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