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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1.15 Sinnersdorf 1303 Bereich: Christophstraße - Satzungsbeschluss Siehe UPA vom 27.10.2010, TOP 11)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
81 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
09.05.11, 18:42
Aktualisiert
09.05.11, 18:42
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1.15 Sinnersdorf 1303
Bereich: Christophstraße
- Satzungsbeschluss
Siehe UPA vom 27.10.2010, TOP 11) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1.15 Sinnersdorf 1303
Bereich: Christophstraße
- Satzungsbeschluss
Siehe UPA vom 27.10.2010, TOP 11)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss Rat IV-61 ro/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 18.05.2011 X 07.06.2011 X Herr Rosenkranz (Verfasser/in) 154/2011 nö. S. TOP 21.04.2011 (Datum) BETREFF: Bebauungsplan Nr. 1.15 Sinnersdorf 1303 Bereich: Christophstraße - Satzungsbeschluss Siehe UPA vom 27.10.2010, TOP 11 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: -1- ja nein BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 950) den Änderungsplan gemäß § 13 BauGB, "Bebauungsplan Nr. 1.15 Sinnersdorf 1303", dem gemäß § 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt ist, als Satzung; die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung. ERLÄUTERUNGEN: In seiner Sitzung am 27.10.2010 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1.15 Sinnersdorf 1303 als vereinfachte Änderung (gemäß § 13 BauGB) des Bebauungsplans Nr. 1.15 Sinnersdorf 1302. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit durchzuführen. Der Planentwurf lag in der Zeit vom 24.11.2010 bis 27.12.2010 öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.11.2010 von der Offenlage unterrichtet. Weder von diesen noch von Bürgern gingen Stellungnahmen zum Planentwurf ein. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Rat zu empfehlen, den Plan als Satzung zu beschließen. -2-