Daten
Kommune
Pulheim
Größe
81 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
09.05.11, 18:42
Aktualisiert
09.05.11, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
Rat
IV-61 ro/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
18.05.2011
X
07.06.2011
X
Herr Rosenkranz
(Verfasser/in)
154/2011
nö. S. TOP
21.04.2011
(Datum)
BETREFF:
Bebauungsplan Nr. 1.15 Sinnersdorf 1303
Bereich: Christophstraße
- Satzungsbeschluss
Siehe UPA vom 27.10.2010, TOP 11
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
-1-
ja
nein
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in Verbindung
mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994
(GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV. NRW. S.
950) den Änderungsplan gemäß § 13 BauGB, "Bebauungsplan Nr. 1.15 Sinnersdorf 1303", dem
gemäß § 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt ist, als Satzung; die Änderungen ergeben sich
aus der Planzeichnung.
ERLÄUTERUNGEN:
In seiner Sitzung am 27.10.2010 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss die Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 1.15 Sinnersdorf 1303 als vereinfachte Änderung (gemäß § 13 BauGB)
des Bebauungsplans Nr. 1.15 Sinnersdorf 1302.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit durchzuführen.
Der Planentwurf lag in der Zeit vom 24.11.2010 bis 27.12.2010 öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.11.2010 von der Offenlage unterrichtet.
Weder von diesen noch von Bürgern gingen Stellungnahmen zum Planentwurf ein. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Rat zu empfehlen, den Plan als Satzung zu beschließen.
-2-