Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
26.03.10, 07:18
Aktualisiert
26.03.10, 07:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Mustergeschäftsordnung für
den Rat
der Tageseinrichtung für Kinder
................................................................. in .................................................................
Der Rat der Kinderbildungseinrichtung ............................................................ hat in
der Sitzung vom ..................................... folgende Geschäftsordnung beschlossen:
§1
(1) Der Kindergartenrat besteht aus .................. Erziehungsberechtigten, die Mitglieder des Elternbeirats sind, der Leiterin der Einrichtung, .......................
Gruppenleiterinnen, ...................... vom Träger bestellten Vertretern - / innen -.
(2) Der Kindergartenrat tritt in der Regel einmal im Jahr zusammen. Er tritt darüber
hinaus zusammen, wenn die Mitglieder des Elternbeirats, die Leiterin der Einrichtung, die mit der Leitung der Gruppen betrauten pädagogisch tätigen Kräfte
oder - der - die - Vertreter des Trägers dies verlangen.
(3) Der Kindergartenrat kann zu seinen Sitzungen Sachverständige und Vertreter der
zuständigen Behörde hinzuziehen.
§2
(1) Der Kindergartenrat wählt aus seiner Mitte mit den Stimmen der Mehrheit der Anwesenden für die Dauer eines Jahres einen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter.
Bei der Wahl des/der Vorsitzenden und der Stellvertreter soll darauf geachtet
werden, dass alle drei im Kindergartenrat repräsentierten Gruppen vertreten sind.
(2) Der/Die Vorsitzende leitet die Sitzung des Kindergartenrats und vertritt ihn nach
außen.
(3) Der/Die Vorsitzende des Kindergartens und die Stellvertreter können während der
Dauer ihrer Amtszeit durch Mehrheitsbeschluss abberufen werden oder ihr Amt
niederlegen. Die vorzunehmende Ersatzwahl muss rechtzeitig mit der Einladung
zur Sitzung angekündigt werden.
T11312.doc
-2-
§3
(1) Der Kindergartenrat wird von dem/der Vorsitzenden schriftlich unter Angabe der
Tagesordnung, der Zeit und des Ortes der Sitzung mit einer Frist von mindestens
zwei Wochen einberufen.
(2) Ist ein Mitglied des Elternbeirats verhindert, an der Sitzung teilzunehmen, dann hat
es dem/der Vorsitzenden hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen. Anstelle des
verhinderten Mitglieds ist sein Stellvertreter/seine Stellvertreterin einzuladen.
§4
(1) Beschlüsse über die Geschäftsordnung und ihre Änderung bedürfen der Mehrheit
von 3/4 der anwesenden Mitglieder.
(2) Abstimmungen werden offen vorgenommen, es sei denn, ein Mitglied beantragt
geheime Abstimmung.
§5
Über die Sitzung des Kindergartenrats ist eine Niederschrift zu fertigen, die zumindest
Zeit und Ort der Sitzung sowie die Namen der anwesenden Mitglieder und die vom
Kindergartenrat verabschiedeten Empfehlungen enthält.
§6
Diese Geschäftsordnung tritt am ................................... in Kraft.
..............................................................
(Ort, Datum)
...............................................................
(Sprecher/in des Elternbeirats)
...............................................................
(Leiter/in der Einrichtung)
...............................................................
(Vertreter/in des Trägers)
T11312.doc