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Beschlussvorlage (Mustergeschäftsordnung - Rat der Tageseinrichtung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
26.03.10, 07:18
Aktualisiert
26.03.10, 07:18
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Inhalt der Datei

Mustergeschäftsordnung für den Rat der Tageseinrichtung für Kinder ................................................................. in ................................................................. Der Rat der Kinderbildungseinrichtung ............................................................ hat in der Sitzung vom ..................................... folgende Geschäftsordnung beschlossen: §1 (1) Der Kindergartenrat besteht aus .................. Erziehungsberechtigten, die Mitglieder des Elternbeirats sind, der Leiterin der Einrichtung, ....................... Gruppenleiterinnen, ...................... vom Träger bestellten Vertretern - / innen -. (2) Der Kindergartenrat tritt in der Regel einmal im Jahr zusammen. Er tritt darüber hinaus zusammen, wenn die Mitglieder des Elternbeirats, die Leiterin der Einrichtung, die mit der Leitung der Gruppen betrauten pädagogisch tätigen Kräfte oder - der - die - Vertreter des Trägers dies verlangen. (3) Der Kindergartenrat kann zu seinen Sitzungen Sachverständige und Vertreter der zuständigen Behörde hinzuziehen. §2 (1) Der Kindergartenrat wählt aus seiner Mitte mit den Stimmen der Mehrheit der Anwesenden für die Dauer eines Jahres einen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter. Bei der Wahl des/der Vorsitzenden und der Stellvertreter soll darauf geachtet werden, dass alle drei im Kindergartenrat repräsentierten Gruppen vertreten sind. (2) Der/Die Vorsitzende leitet die Sitzung des Kindergartenrats und vertritt ihn nach außen. (3) Der/Die Vorsitzende des Kindergartens und die Stellvertreter können während der Dauer ihrer Amtszeit durch Mehrheitsbeschluss abberufen werden oder ihr Amt niederlegen. Die vorzunehmende Ersatzwahl muss rechtzeitig mit der Einladung zur Sitzung angekündigt werden. T11312.doc -2- §3 (1) Der Kindergartenrat wird von dem/der Vorsitzenden schriftlich unter Angabe der Tagesordnung, der Zeit und des Ortes der Sitzung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen einberufen. (2) Ist ein Mitglied des Elternbeirats verhindert, an der Sitzung teilzunehmen, dann hat es dem/der Vorsitzenden hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen. Anstelle des verhinderten Mitglieds ist sein Stellvertreter/seine Stellvertreterin einzuladen. §4 (1) Beschlüsse über die Geschäftsordnung und ihre Änderung bedürfen der Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder. (2) Abstimmungen werden offen vorgenommen, es sei denn, ein Mitglied beantragt geheime Abstimmung. §5 Über die Sitzung des Kindergartenrats ist eine Niederschrift zu fertigen, die zumindest Zeit und Ort der Sitzung sowie die Namen der anwesenden Mitglieder und die vom Kindergartenrat verabschiedeten Empfehlungen enthält. §6 Diese Geschäftsordnung tritt am ................................... in Kraft. .............................................................. (Ort, Datum) ............................................................... (Sprecher/in des Elternbeirats) ............................................................... (Leiter/in der Einrichtung) ............................................................... (Vertreter/in des Trägers) T11312.doc