Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
26.03.10, 07:18
Aktualisiert
26.03.10, 07:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 488/2009
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65- -6501- Datum: 11.09.2009
Beratungsfolge
Rat
Termin
17.12.2009
Betriebsausschuss Straßen
04.03.2010
Rechnungsprüfungsausschuss
24.03.2010
Rat
25.03.2010
Betrifft:
Bemerkungen
Prüfung / Feststellung des Jahresabschlusses 2008 des Eigenbetriebs Straßen
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 11.09.2009
Beschlussentwurf:
1. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßen
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen, Betriebszweig Straßen,
werden für das Geschäftsjahr 2008 gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen
(EigVO NW) festgestellt.
Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2008 in Höhe von EUR 839.327,23 wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
2. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßenreinigung
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen, Betriebszweig
Straßenreinigung, werden für das Geschäftsjahr 2008 gemäß § 26 EigVO NW festgestellt.
Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2008 in Höhe von EUR 22.366,30 wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
.
3. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe, UA Gartenbau
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen; Unterabschnitt
Gartenbau, werden für das Geschäftsjahr 2008 gemäß § 26 EigVO NW festgestellt.
Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2008 in Höhe von EUR 902.716,32 wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
4. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe, UA Friedhöfe
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen, Unterabschnitt Friedhöfe,
für das Geschäftsjahr 2008 werden gemäß § 26 EigVO NW festgestellt.
Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2008 in Höhe von EUR 220.448,79 wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
Begründung:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 4 i.V. m. § 26 Abs. 2 EigVO NW nach
Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat festzustellen. Da in 2009 keine Sitzung des
Betriebsausschuss Straßen mehr stattfindet, aber lt. Betriebssatzung § 6 Abs. 3 der testierte
Jahresabschluss bis zum Ende des folgenden Wirtschaftsjahres vorgelegt werden muss, erfolgt die
Vorlage ohne Vorberatungen direkt an den Rat. Die Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung) sind beigefügt. Je ein Exemplar des testierten Prüfungsberichtes wird den
Fraktionen zur Verfügung gestellt. Die Prüfung der Jahresabschlüsse erfolgte durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Kranhaus 1, Im Zollhafen 18, 50678 Köln.
Der Jahresverlust für die einzelnen Betriebszweige des Eigenbetriebes Straßen in Höhe von EUR
1.984.858,64 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt hat entsprechend der Betriebssatzung des Eigenbetriebes
Straßen, § 8, die formalen Geschäftsabläufe und die Sonderkasse Eigenbetrieb Straßen
(ergänzende Kassenprüfung) geprüft. Der diesbezügliche Prüfbericht ergeht mit separater
Vorlage.
(Dr. Rips)
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