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Beschlussvorlage (Prüfung / Feststellung des Jahresabschlusses 2008 des Eigenbetriebs Straßen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
26.03.10, 07:18
Aktualisiert
26.03.10, 07:18
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 488/2009 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65- -6501- Datum: 11.09.2009 Beratungsfolge Rat Termin 17.12.2009 Betriebsausschuss Straßen 04.03.2010 Rechnungsprüfungsausschuss 24.03.2010 Rat 25.03.2010 Betrifft: Bemerkungen Prüfung / Feststellung des Jahresabschlusses 2008 des Eigenbetriebs Straßen Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 11.09.2009 Beschlussentwurf: 1. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßen Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen, Betriebszweig Straßen, werden für das Geschäftsjahr 2008 gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2008 in Höhe von EUR 839.327,23 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 2. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßenreinigung Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen, Betriebszweig Straßenreinigung, werden für das Geschäftsjahr 2008 gemäß § 26 EigVO NW festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2008 in Höhe von EUR 22.366,30 wird auf neue Rechnung vorgetragen. . 3. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe, UA Gartenbau Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen; Unterabschnitt Gartenbau, werden für das Geschäftsjahr 2008 gemäß § 26 EigVO NW festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2008 in Höhe von EUR 902.716,32 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe, UA Friedhöfe Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen, Unterabschnitt Friedhöfe, für das Geschäftsjahr 2008 werden gemäß § 26 EigVO NW festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2008 in Höhe von EUR 220.448,79 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Begründung: Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 4 i.V. m. § 26 Abs. 2 EigVO NW nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat festzustellen. Da in 2009 keine Sitzung des Betriebsausschuss Straßen mehr stattfindet, aber lt. Betriebssatzung § 6 Abs. 3 der testierte Jahresabschluss bis zum Ende des folgenden Wirtschaftsjahres vorgelegt werden muss, erfolgt die Vorlage ohne Vorberatungen direkt an den Rat. Die Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) sind beigefügt. Je ein Exemplar des testierten Prüfungsberichtes wird den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Die Prüfung der Jahresabschlüsse erfolgte durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Kranhaus 1, Im Zollhafen 18, 50678 Köln. Der Jahresverlust für die einzelnen Betriebszweige des Eigenbetriebes Straßen in Höhe von EUR 1.984.858,64 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt hat entsprechend der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Straßen, § 8, die formalen Geschäftsabläufe und die Sonderkasse Eigenbetrieb Straßen (ergänzende Kassenprüfung) geprüft. Der diesbezügliche Prüfbericht ergeht mit separater Vorlage. (Dr. Rips) -2-