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Beschlussvorlage (Änderung der Satzung für die Volkshochschule)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
26.03.10, 07:18
Aktualisiert
26.03.10, 07:18
Beschlussvorlage (Änderung der Satzung für die Volkshochschule) Beschlussvorlage (Änderung der Satzung für die Volkshochschule)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 568/2009 Az.: Amt: - 43 BeschlAusf.: - Datum: 28.10.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 24.02.2010 25.03.2010 Änderung der Satzung für die Volkshochschule Finanzielle Auswirkungen: Einsparungen von Sitzungsgeldern im geringen Umfang Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 28.10.2009 Beschlussentwurf: Die Satzung der VHS Erftstadt bleibt unverändert. Begründung: In der Ratssitzung vom 10.11.2009 wurde der TOP „Neubesetzungen im Volkshochschulbeirat“ in die Sitzung des Fachausschusses verwiesen, weil der Fortbestand des VHS-Beirates grundsätzlich in Frage gestellt wurde. Die Verwaltung wurde beauftragt, die evtl. erforderlichen Satzungsänderungen vorzubereiten. In der VHS-Satzung aus dem Jahr 1972 steht in § 6, dass der VHS-Beirat die VHS-Leistung „unterstützt und berät“. In eben dieser Funktion hat sich der VHS-Beirat in den vergangenen 38 Jahren bewährt. Die Satzung sieht neben der Teilnehmer- und Dozentenversammlung mit dem Beirat offenbar ganz bewusst ein weiteres Mitwirkungsgremium vor. Dies begründet sich in der besonderen Struktur der VHS: anders als in allgemein bildenden Schulen gibt es für die VHS keine Rahmenrichtlinien, keine fest beschäftigten Lehrkräfte, von Semester zu Semester wechselnde Teilnehmende und eine Mischfinanzierung aus Teilnehmerentgelten, städtischem Zuschuss und Landesmitteln. Während Dozenten- und Teilnehmer/innen ihre je besonderen eigenen Interessen vertreten, sind die Beiratsmitglieder nur der in § 2 beschriebenen Aufgabe der VHS verpflichtet. In § 2(2) heißt es: „Die VHS trägt der gesellschaftlichen Pluralität Rechnung und ist konfessionell und parteipolitisch unabhängig.“ In Entsprechung dazu wurde in der Satzung bestimmt, dass die Beiratsmitglieeder von allen im Rat vertretenden Fraktionen entsandt werden (Pluralität), selbst aber keine Ratsmitglieder sein dürfen (Unabhängigkeit). Die Erfahrung zeigt, dass die Beiratsmitglieder zwar ihren politischen Sachverstand einbringen, zugleich aber darum bemüht sind, parteiübergreifende Standpunkte zu erarbeiten, und dass sie sich zwar engagiert für eine qualitative Weiterentwicklung der VHS einsetzen, dabei aber aufgrund ihres politischen Sachverstandes keine illusionären Forderungen stellen. Die VHS hat die Bereitschaft der Beiratsmitglieder, sich bei den dreimal im Jahr stattfindenden Zusammenkünften in die komplexen Belange der VHS-Arbeit einzudenken und eine externe Sicht auf die Arbeit zu werfen, immer sehr geschätzt. Die Abschaffung des VHS-Beirates, zu der es aus Verwaltungssicht keinen Anlass gibt, würde eine Änderung der Satzung erforderlich machen. Auch diese neue Satzung müsste auf jeden Fall ein Mitwirkungsgremium vorsehen. In dem beiliegenden Entwurf ist ein Mitwirkungsgremium vorgeschlagen, dem Kursleitende, Teilnehmende und sachkundige Bürger/innen angehören und das Beschlüsse an den Kulturausschuss weiterleiten kann (s. § 8). Dozenten und Teilnehmende bekämen dadurch ein stärkeres politisches Gewicht. In einer veränderten Satzung könnten auch Neuerungen aufgenommen werden, die die VHS im Zuge ihrer Zertifizierung entwickelt hat, so die allgemeine Teilnehmerbefragung, die sich in der Praxis als aussagekräftiger erwiesen hat als zu häufige, offene Versammlungstermine (s. §7(4)). Schließlich könnte eine Aktualisierung der Satzung Anlass sein, überholte Begrifflichkeiten sprachlich zu überarbeiten und geschlechtsneutrale Formulierungen aufzunehmen. (Dr. Rips) -2-