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Beschlussvorlage (Kassenkredit-Satzung für das Haushaltsjahr 2005)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (Kassenkredit-Satzung für das Haushaltsjahr 2005) Beschlussvorlage (Kassenkredit-Satzung für das Haushaltsjahr 2005)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 47/2004 Datum Kämmerei 22.11.2004 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 08.12.2004 Rat 15.12.2004 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Kassenkredit-Satzung für das Haushaltsjahr 2005 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die der Originalniederschrift beigefügte Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite (Kassenkredit-Satzung) der Gemeinde Inden für das Haushaltsjahr 2005. Begründung: In der Haushaltssatzung der Gemeinde Inden für das Haushaltsjahr 2005 wird u.a. auch der Höchstbetrag der Kassenkredite festgesetzt. Da die Haushaltssatzung 2005 jedoch erst im Frühjahr 2005 beschlossen wird, sollte der Rat – wie im Vorjahr – vorab die beigefügte Satzung über den Höchstbetrag der Kassenkredite (KassenkreditSatzung) für das Haushaltsjahr 2005 beschließen, um die Liquidität der Gemeindekasse Inden zu gewährleisten. Der von mir vorgeschlagene Höchstbetrag von 11 Mio. Euro wurde so gewählt, dass die Kassenliquidität im Jahr 2005 in jedem Fall gewährleistet ist. Im übrigen ist eine Aufnahme von Kassenkrediten nur durch Vorlage dieser Satzung beim Kreditinstitut möglich. Vorlage: 47/2004 Seite - 2 Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite (Kassenkredit-Satzung) für das Haushaltsjahr 2005 der Gemeinde Inden vom 15. Dezember 2004 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Stärkung der regionalen und interkommunalen Zusammenarbeit der Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen vom 03. Februar 2004 (GV NRW S. 96 ff.) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 folgende Satzung beschlossen: §1 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2005 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 11.000.000 EURO festgesetzt. §2 Diese Satzung tritt am 01. Januar 2005 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite (KassenkreditSatzung) für das Haushaltsjahr 2005 der Gemeinde Inden vom 15. Dezember 2004 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Stärkung der regionalen und interkommunalen Zusammenarbeit der Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen vom 03. Februar 2004 (GV NRW S. 96 ff.) die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich gekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 15. Dezember 2004