Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
47/2004
Datum
Kämmerei
22.11.2004
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
08.12.2004
Rat
15.12.2004
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Kassenkredit-Satzung für das Haushaltsjahr 2005
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die der Originalniederschrift beigefügte Satzung über die Festsetzung des
Höchstbetrages der Kassenkredite (Kassenkredit-Satzung) der Gemeinde Inden für das
Haushaltsjahr 2005.
Begründung:
In der Haushaltssatzung der Gemeinde Inden für das Haushaltsjahr 2005 wird u.a. auch der
Höchstbetrag der Kassenkredite festgesetzt.
Da die Haushaltssatzung 2005 jedoch erst im Frühjahr 2005 beschlossen wird, sollte der Rat – wie
im Vorjahr – vorab die beigefügte Satzung über den Höchstbetrag der Kassenkredite (KassenkreditSatzung) für das Haushaltsjahr 2005 beschließen, um die Liquidität der Gemeindekasse Inden zu
gewährleisten.
Der von mir vorgeschlagene Höchstbetrag von 11 Mio. Euro wurde so gewählt, dass die
Kassenliquidität im Jahr 2005 in jedem Fall gewährleistet ist.
Im übrigen ist eine Aufnahme von Kassenkrediten nur durch Vorlage dieser Satzung beim
Kreditinstitut möglich.
Vorlage: 47/2004
Seite - 2 Satzung
über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite (Kassenkredit-Satzung) für das
Haushaltsjahr 2005 der Gemeinde Inden vom 15. Dezember 2004
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes zur Stärkung der regionalen und interkommunalen Zusammenarbeit der
Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen vom 03. Februar 2004 (GV NRW S. 96 ff.)
hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 folgende Satzung
beschlossen:
§1
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2005 zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 11.000.000 EURO festgesetzt.
§2
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2005 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite (KassenkreditSatzung) für das Haushaltsjahr 2005 der Gemeinde Inden vom 15. Dezember 2004 wird hiermit
öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW
2023), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Stärkung der regionalen und interkommunalen Zusammenarbeit der Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen vom 03.
Februar 2004 (GV NRW S. 96 ff.) die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der
Gemeindeordnung NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer
Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich gekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Inden, den 15. Dezember 2004