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Beschlussvorlage (Planfeststellungsverfahren für die Verlegung der Inde; hier: Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für die Infrastruktureinrichtungen PKI - Stellungnahme der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
13 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (Planfeststellungsverfahren für die Verlegung der Inde;
hier: Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für die Infrastruktureinrichtungen PKI
- Stellungnahme der Gemeinde Inden) Beschlussvorlage (Planfeststellungsverfahren für die Verlegung der Inde;
hier: Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für die Infrastruktureinrichtungen PKI
- Stellungnahme der Gemeinde Inden) Beschlussvorlage (Planfeststellungsverfahren für die Verlegung der Inde;
hier: Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für die Infrastruktureinrichtungen PKI
- Stellungnahme der Gemeinde Inden)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum ------------------------- BM/Schr. 14.10.2004 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 04.11.2004 TOP Ein Ja Nein 16/2004 Ent Bemerkungen Betrifft: Planfeststellungsverfahren für die Verlegung der Inde; hier: Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für die Infrastruktureinrichtungen PKI - Stellungnahme der Gemeinde Inden Beschlussentwurf: Die Gemeinde Inden stimmt der Änderung der Infrastruktureinrichtungen nach der zwischenzeitlich erfolgten Schließung der PKI unter der Voraussetzung zu, dass die vorübergehend entfallende Straßenbrücke entsprechend der Erklärung der Firma RWE Power gegenüber der Gemeinde Inden dann errichtet wird, wenn hierdurch eine Anbindung an das neuzuschaffende überregionale Straßennetz erreicht wird. Für den Übergangszeitraum ist eine Fußgängerbrücke (Wanderwegebrücke) im Bereich zwischen Schwarzem Weg und ehemaliger L 241 zu schaffen. Begründung: Die notwendigen Regelungen für die Verlegung der Inde wurden ursprünglich im Planfeststellungsbeschluss vom 10.09.1998 gen. § 31 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgeschrieben. Nachdem zwischen dem Bergbautreibenden und dem Eigentümer der in Inden gelegenen Papierfabrik (PKI) keine Einigung über den Erwerb des Geländes in angemessener Zeit erzielt werden konnte, wurde auf Antrag des Bergbautreibenden der Rahmenbetriebsplan für den Tagebau Inden II so geändert, dass das Gelände, auf dem die PKI stand, erst am Ende des Tagebaugeschehens in Anspruch genommen wird. Nach diesen Überlegungen hätte die PKI an ihrem alten Standort noch weiter produzieren können. Damit die Produktion und der Betrieb der PKI aufrecht erhalten werden konnte, war eine Schaffung notwendiger Infrastruktureinrichtungen, zu denen u.a. eine Brücke, sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen zählten, notwendig. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen wurden durch eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für die Verlegung der Inde am 20.11.2000 geschaffen. Im Zusammenhang mit der Änderung der Abbauplanung und der daraus resultierenden Verlegung des Drehpunktes war der Gemeinde Inden seitens des Bergbautreibenden die Zusage für eine vorübergehende Straßenverbindung von der L 241 bis zur L 12, unter Einbeziehung der Keltenstraße bzw. der Verlängerung der Keltenstraße, gemacht worden. Wesentlicher Bestandteil Vorlage: 16/2004 Seite - 2 - dieser Verbindung war die im Zusammenhang mit den Infrastruktureinrichtungen für die PKI zu schaffende neue Indebrücke. Nachdem die PKI kurz danach ihre Produktion einstellte, hat der Bergbautreibende das Gelände käuflich erworben. Weitere Aktivitäten durch Dritte auf diesem Gelände sind nicht mehr vorgesehen. Die Firma RWE Power hat nunmehr mit Schreiben vom 23.06.2004 den Antrag auf eine erneute Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für die Verlegung der Inde bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 8 – Bergbau und Energie in NRW, gestellt. Ziel dieses Antrages ist es, die in der ersten Änderung des Planfeststellungsbeschlusses festgeschriebenen Infrastruktureinrichtungen entfallen zu lassen. Die Gemeinde Inden ist gehalten, in diesem Verfahren bis zum 15.11.2004 Stellung zu nehmen. Entsprechend dem eingereichten Antrag soll nunmehr in dem Bereich zwischen Schwarzem Weg und alter L 241 eine ursprünglich auch seitens der Gemeinde Inden geforderte Wanderwegebrücke errichtet werden. Darüber hinaus werden Fragen der Oberflächenentwässerung für den zunächst bergbaulich nicht in Anspruch genommenen Bereich geregelt. In einem separaten Verfahren wurde die Einziehung u.a. der L 241 durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW betrieben. Nachdem dieses Verfahren abgeschlossen ist, wurde die L 241 zwischenzeitlich eingezogen und im Zuge der Arbeiten für die Verlegung der Inde auch tatsächlich unterbrochen. Im Zusammenhang mit dem Einziehungsverfahren haben die politischen Gremien der Gemeinde Inden intensiv über die von RWE Power zurückgenommene ursprüngliche Zusage zum Bau einer Straßenbrücke über die Inde bei Lamersdorf zum Zwecke der Umfahrung der Ortschaften Lamersdorf und Lucherberg diskutiert. In Gesprächen und Verhandlungen mit RWE Power konnte erreicht werden, dass diese die verbindliche und schriftliche Zusage abgeben hat, die bisher geplante Straßenbrücke über die verlegte Inde zu einem späteren Zeitpunkt im Zusammenhang mit der Rekultivierung des Tagebaus und zeitnah zur Wiederherstellung der Straßenverbindung zwischen Inden und Jülich zu realisieren. Das erzielte Verhandlungsergebnis ist in einem Eckpunktpapier zusammen gefasst worden. Dies liegt als verbindliche Zusage von RWE Power der Gemeinde Inden vor. Eine erbetene Bestätigung seitens der Gemeinde Inden ist bisher nicht erfolgt. Die Frage der grundsätzlichen Notwendigkeit dieser Brücke bzw. nach dem Zeitpunkt, wann diese geschaffen werden muss, war auch Gegenstand des durch den Kreis Düren beauftragten Kreisverkehrskonzeptes. Die Kernaussage der ergänzenden Untersuchungen brachten klar zum Ausdruck, dass aus Sicht der Gutachter eine Brücke zum jetzigen Zeitpunkt unter Abwägung aller verkehrlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht sinnvoll ist. Hier ist vor allem darauf abzustellen, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar ist, wie eine Verbindung in den Raum Jülich nach Abschluss des Braunkohlentagebaus und erfolgter Wiederherstellung der Oberfläche aussehen kann. Aus diesem Grunde ist die vorliegende Zusage der RWE Power so ausgestaltet, dass wahlweise eine Brücke über die Inde oder der Bau einer separaten Anschlussstraße Gegenstand der abgegebenen Erklärung ist. Daneben hat sich RWE Power bereit erklärt, den vorhandenen Wirtschaftsweg zwischen der verlängerten Keltenstraße und der L 12 durch Anlage von Ausweichbuchten zu ertüchtigen, so dass dieser Weg als „Ausweichstrecke“ in Verbindung mit der Merödgener Straße zur Verfügung steht. Der vorhandene Wirtschaftsweg ist aufgrund seines Ausbaustandes allenfalls für die Aufnahme von PKW-Verkehr geeignet. Vorlage: 16/2004 Seite - 3 - Auf die Beratungen im Hauptausschuss am 09./14.07.2003 darf ich hinweisen. Abschließend sei noch darauf hinzuweisen, dass die Erklärung der Firma RWE Power vorsieht, dass die Gemeinde Inden im jetzt laufenden Planänderungsverfahren auf eine Straßenbrückenverbindung über die verlegte Inde verzichtet.