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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln, 1. Änderung Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
18.05.2011
Erstellt
09.05.11, 18:42
Aktualisiert
09.05.11, 18:42
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln, 1. Änderung
Auslegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln, 1. Änderung
Auslegungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV-61 ho/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 18.05.2011 X Frau Hoss (Verfasser/in) 140/2011 nö. S. TOP 14.04.2011 (Datum) BETREFF: Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln, 1. Änderung Auslegungsbeschluss VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Bürger HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt: Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 36 A Stommeln, 1. Änderung im beschleunigten Verfahren sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) öffentlich auszulegen. – Auslegungsbeschluss Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung. -1- ERLÄUTERUNGEN: In seiner Sitzung am 27.10.2011 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss, den Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB zu ändern und hierzu die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden durchzuführen. Dieser Verfahrensschritt wurde in der Zeit vom 02.02.2011 bis 22.02.2011 u.a. durch Aushang der Planunterlagen im Rathaus durchgeführt. Während dieses Zeitraums wurden sowohl im Rahmen der hausinternen Beteiligung als auch vom Rhein-Erft-Kreis Anregungen vorgetragen, die bei der Erstellung des B-Planentwurfes und dessen Begründung berücksichtigt wurden. Die Tiefe des straßenseitigen Baukörpers hat sich im Laufe der Planung verändert. Ging die ursprüngliche Planung aufgrund des Bestandes noch von ca. 12 m Tiefe aus (mit einer größeren Tiefe im Bereich des Treppenaufganges), sieht die aktuelle Planung einen Neubau mit einer maximalen Tiefe von 16 m vor. Die geplante Anzahl der Wohnungen soll sich dadurch jedoch nicht ändern. Die Verwaltung schlägt vor, nunmehr den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 36 A Stommeln, 1. Änderung öffentlich auszulegen. -2-