Daten
Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
18.05.2011
Erstellt
09.05.11, 18:42
Aktualisiert
09.05.11, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV-61 ho/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
18.05.2011
X
Frau Hoss
(Verfasser/in)
140/2011
nö. S. TOP
14.04.2011
(Datum)
BETREFF:
Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln, 1. Änderung
Auslegungsbeschluss
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Bürger
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 36 A Stommeln, 1. Änderung im beschleunigten Verfahren
sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)
zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) öffentlich auszulegen.
– Auslegungsbeschluss
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
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ERLÄUTERUNGEN:
In seiner Sitzung am 27.10.2011 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss, den Bebauungsplan Nr. 36 A Stommeln im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB zu ändern und
hierzu die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden durchzuführen.
Dieser Verfahrensschritt wurde in der Zeit vom 02.02.2011 bis 22.02.2011 u.a. durch Aushang der
Planunterlagen im Rathaus durchgeführt.
Während dieses Zeitraums wurden sowohl im Rahmen der hausinternen Beteiligung als auch vom
Rhein-Erft-Kreis Anregungen vorgetragen, die bei der Erstellung des B-Planentwurfes und dessen
Begründung berücksichtigt wurden.
Die Tiefe des straßenseitigen Baukörpers hat sich im Laufe der Planung verändert. Ging die ursprüngliche Planung aufgrund des Bestandes noch von ca. 12 m Tiefe aus (mit einer größeren
Tiefe im Bereich des Treppenaufganges), sieht die aktuelle Planung einen Neubau mit einer maximalen Tiefe von 16 m vor. Die geplante Anzahl der Wohnungen soll sich dadurch jedoch nicht
ändern.
Die Verwaltung schlägt vor, nunmehr den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 36 A Stommeln,
1. Änderung öffentlich auszulegen.
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