Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
9,0 kB
Datum
17.03.2010
Erstellt
09.03.10, 07:04
Aktualisiert
09.03.10, 07:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 90/2010
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 01.02.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
17.03.2010
Bemerkungen
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Friedhof in
Erftstadt-Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebs Straßen enthalten.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 01.02.2010
Beschlussentwurf:
Der Fällung einer Robinie (Robinia pseudoacacia, StU 1,50 m) wird lt. § 6 Abs. 1 (h) der
Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Auf dem Friedhof Lechenich stehen zahlreiche Bäume, die unter die Baumschutzsatzung der Stadt
Erftstadt fallen. An einem der geschützten Bäume ist eine umfangreiche Faulstelle im Bereich des
Stammfußes sowie ein eingerissener Zwiesel (Vergabelung des Baumes) festgestellt worden. Es
handelt sich um einen sog. Druck- oder V-Zwiesel, der aufgrund seiner statisch schwachen
Verbindung zum Einreißen oder auch zum Auseinanderbrechen neigt. Sehr erhaltens- und
schützenswerte Bäume, die einen Druckzwiesel aufweisen, können durch den Einbau eines
Kronensicherungssystems oder durch eine Kroneneinkürzung sicherer gestaltet werden. Hierbei
handelt es sich um vorbeugende Maßnahmen. In dem vorliegenden Fall ist dieser Zwiesel jedoch
bereits stark eingerissen, so dass eine erhebliche Gefahr des Auseinanderbrechens besteht.
(Dr. Rips)