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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Friedhof in Erftstadt-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,0 kB
Datum
17.03.2010
Erstellt
09.03.10, 07:04
Aktualisiert
09.03.10, 07:04
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Friedhof in Erftstadt-Lechenich)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 90/2010 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 01.02.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 17.03.2010 Bemerkungen Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Friedhof in Erftstadt-Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebs Straßen enthalten. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 01.02.2010 Beschlussentwurf: Der Fällung einer Robinie (Robinia pseudoacacia, StU 1,50 m) wird lt. § 6 Abs. 1 (h) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Auf dem Friedhof Lechenich stehen zahlreiche Bäume, die unter die Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt fallen. An einem der geschützten Bäume ist eine umfangreiche Faulstelle im Bereich des Stammfußes sowie ein eingerissener Zwiesel (Vergabelung des Baumes) festgestellt worden. Es handelt sich um einen sog. Druck- oder V-Zwiesel, der aufgrund seiner statisch schwachen Verbindung zum Einreißen oder auch zum Auseinanderbrechen neigt. Sehr erhaltens- und schützenswerte Bäume, die einen Druckzwiesel aufweisen, können durch den Einbau eines Kronensicherungssystems oder durch eine Kroneneinkürzung sicherer gestaltet werden. Hierbei handelt es sich um vorbeugende Maßnahmen. In dem vorliegenden Fall ist dieser Zwiesel jedoch bereits stark eingerissen, so dass eine erhebliche Gefahr des Auseinanderbrechens besteht. (Dr. Rips)