Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
03.03.2010
Erstellt
25.02.10, 07:18
Aktualisiert
25.02.10, 07:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 104/2010
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 08.02.2010
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
03.03.2010
Bemerkungen
Antrag der Erziehungsberatungsstelle auf Bezuschussung des Projektes
"Frühförderung von Familien mit Risikofaktoren"
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen nicht zur Verfügung.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 08.02.2010
Beschlussentwurf:
Der Antrag der Erziehungsberatungsstelle auf Bezuschussung des Projektes „Frühförderung von
Familien mit Risikofaktoren“ kann aus finanziellen Gründen nicht befürwortet werden.
Begründung:
Mit Datum vom 27.01.2010 stellt der Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis einen Antrag auf
Bezuschussung des Projektes „Frühförderung von Familien mit Risikofaktoren“. Ergänzend zu
diesem Antrag sind dem Protokoll der letzten JHA-Sitzung weitere Informationen als Anlage
beigefügt worden.
Der Antrag ist vom Caritas-Verband umfassend begründet. Er ist aus fachlicher Sicht der
Verwaltung des Jugendamtes nur zu befürworten. Allein die finanzielle Situation der Stadt Erftstadt
lässt eine Förderung einer neuen Aufgabe, die nicht zwingend in den pflichtigen, einen
Rechtsanspruch auslösenden Jugendhilfebereich gehört, nicht zu.
Bei HSK-Gemeinden sind neue freiwillige Leistungen zulässig, wenn sie durch Wegfall
bestehender freiwilliger Leistungen mindestens kompensiert werden. Die Bezirksregierung Köln
macht aber in einer Verfügung vom 26.10.2009 noch einmal deutlich, dass für Kommunen im
Nothaushalt neue freiwillige Leistungen unzulässig sind.
Dies bedauere ich sehr, sehe aber in der jetzigen Lage keine andere Alternative.
I.V.
(Erner)