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Beschlussvorlage (Entwurf Rettungsdienstbedarfsplan)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
10 MB
Datum
21.12.2010
Erstellt
29.11.10, 18:40
Aktualisiert
01.03.11, 21:24

Inhalt der Datei

Rhein-Erft-Kreis  Information Bedarfsplan für den Rettungsdienst www.rhein-erft-kreis.de Geltungszeitraum ab 04/2011 Entwurf – Rhein-Erft-Kreis Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz • Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Bildnachweis fotolia und photocase Impressum Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Tel.: (0 22 71) 83-0 www.rhein-erft-kreis.de Entwurf, Bearbeitung und Redaktion: Sabine Bechine Gestaltung und Layout: Susanne Seegebrecht-Keitel Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Einleitung Nach dem Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer des Landes Nordrhein-Westfalen (Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen – RettG NRW) sind die Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, Bedarfspläne für den Rettungsdienst aufzustellen und spätestens alle vier Jahre zu überarbeiten. 1 Als Träger des Rettungsdienstes legt der Rhein-Erft-Kreis für den Rettungsdienstbereich Rhein-ErftKreis einen neuen Rettungsdienstbedarfsplan vor. In diesem vorliegenden Bedarfsplan werden die Veränderungen der letzten Jahre analysiert und eine Vorausschau auf die nächsten Jahre ermittelt. Ziel dieses Bedarfsplanes ist die Sicherstellung der bedarfs- und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung in einem funktionierenden Rettungsdienstsystem. Dabei wurde der aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik, der Organisation und der notfallmedizinischen Versorgung im Rettungsdienst zugrunde gelegt. Die Betrachtung des Fahrtaufkommens im qualifizierten Krankentransport im Tagesgang erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt und wird in Ergänzung zu diesem Bedarfsplan vorgelegt. Der Rettungsdienstbedarfsplan orientiert sich an dem „Leitfaden für die Erstellung eines Rettungsdienstbedarfsplanes“ der AGBF NRW sowie an dem „Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises“ aus dem Jahr 2004. Die folgenden Ausführungen werden in unterschiedlichen Aspekten untersucht und dargestellt: I. Gesetzliche Grundlagen II. Das Versorgungsgebiet des Rhein-Erft-Kreises III. Struktur der notfallmedizinischen Versorgung IV. Bedarfsanalysen im Rettungsdienst V. Durchführung des Rettungsdienstes VI. Private Anbieter VII. Interkommunale Zusammenarbeit VIII. Schlussfolgerungen IX. Verteiler X. Anlagen 1 §12 RettG NRW 1 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Im Ergebnis der einzelnen Aspekte wird eine sinnvolle und wirtschaftliche Gestaltung des Rettungsdienstes im Rhein-Erft-Kreis entwickelt, um den gegenwärtigen Bedarf zu decken. Das Ergebnis des Rettungsdienstbedarfsplanes orientiert sich ausschließlich an dem tatsächlichen Bedarf und nimmt keinerlei Wertung vor. Da es sich beim Rettungsdienst um einen dynamischen Aufgabenbereich handelt, können in dieser Fortschreibung des Bedarfsplanes nicht alle Punkte abschließend aufgeführt werden. Kurzfristige Änderungen und Ergänzungen bis zur Erstellung der nächsten Fortschreibung des Bedarfsplanes durch den Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes sind unausweichlich und zwingend notwendig. Der nachfolgende Text enthält lediglich die männliche Form der Anrede beziehungsweise Bezeichnung. Dies ist aus Gründen der besseren Lesbarkeit und keinesfalls im Sinne einer Benachteiligung oder gar Diskriminierung des weiblichen Geschlechtes geschehen. Werner Stump Landrat 2 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Gesetzliche Grundlagen................................................................................................................................................. 7 1 Einleitung................................................................................................................................................................... 7 2 Grundlage .................................................................................................................................................................. 7 3 Bedarfsplan ............................................................................................................................................................... 9 4 Darstellung der rechtlichen Grundlagen .......................................................................................................10 4.1 Förmliche Gesetze des Bundes ................................................................................................................................................10 4.2 Materielle Gesetze des Bundes................................................................................................................................................11 4.3 Förmliche Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen.......................................................................................................11 4.4 Materielle Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen ......................................................................................................12 4.5 Verwaltungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen (Runderlass) ................................................................12 4.6 Richtlinien/Empfehlungen/Stellungnahmen ....................................................................................................................13 4.7 Normen...........................................................................................................................................................................................13 4.8 Technische Regeln .......................................................................................................................................................................14 4.9 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz ...................................................................................................................14 4.10 Sonstige ..........................................................................................................................................................................................14 Das Versorgungsgebiet des Rhein-Erft-Kreises...................................................................................................... 15 1 Größe und Einwohnerzahl..................................................................................................................................15 2 Topografie, Infrastruktur und Wirtschaft......................................................................................................15 3 Nachbargemeinden ..............................................................................................................................................18 4 Verkehrswesen .......................................................................................................................................................18 5 Besondere Risiken..................................................................................................................................................19 5.1 Betriebe mit besonderen Gefahren .......................................................................................................................................20 5.2 Verkehrsknotenpunkte..............................................................................................................................................................21 5.3 Freizeit und Tourismus..............................................................................................................................................................21 5.4 Naturgewalten .............................................................................................................................................................................23 6 Berücksichtigung in der Bedarfsplanung ......................................................................................................23 Struktur der Notfallmedizinischen Versorgung .................................................................................................... 24 1 Träger der Rettungswachen und Beteiligte...................................................................................................24 2 Einrichtungen des öffentlichen Rettungsdienstes ......................................................................................25 2.1 Rettungswachen ..........................................................................................................................................................................25 2.2 Fahrzeuge und Besatzungen ...................................................................................................................................................26 3 Organisation des Rettungsdienstes.................................................................................................................29 3.1 Disposition.....................................................................................................................................................................................29 3.2 Leistungsspektrum in der Notfallrettung............................................................................................................................29 3.3 Leistungsspektrum in der notärztlichen Versorgung ......................................................................................................32 3.4 Luftrettungsdienst ......................................................................................................................................................................35 3.5 Spitzenbedarf ...............................................................................................................................................................................38 3 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 3.6 Sonderbedarf ................................................................................................................................................................................38 3.7 Interhospitaltransport (Sekundärtransporte mit und ohne Notarzt).........................................................................39 3.7.1 Zuständigkeiten und ärztliche Versorgung ...................................................................................................................................................39 3.7.2 Durchführung ..........................................................................................................................................................................................................40 3.7.3 Bestückung ...............................................................................................................................................................................................................40 3.8 Transport von Neugeborenen und Kleinkindern ..............................................................................................................43 3.8.1 Inkubatortransporte ..............................................................................................................................................................................................43 3.8.2 Notfallmedizinische Versorgung von Neugeborenen und Kleinkindern .............................................................................................44 3.9 Transport schwergewichtiger Notfallpatienten ................................................................................................................44 3.10 Transport hochinfektiöser Patienten ....................................................................................................................................45 3.11 Ordnungsbehördliche Maßnahmen......................................................................................................................................46 3.11.1 Sofortige Unterbringung, Voraussetzungen und ärztliches Zeugnis....................................................................................................48 3.12 Medizinische Transporte und Krankenfahrten..................................................................................................................48 3.12.1 Medizinische Transporte ......................................................................................................................................................................................48 3.12.2 Krankenfahrten .......................................................................................................................................................................................................50 3.13 Psychosoziale Notfallversorgung............................................................................................................................................50 4 Besondere Versorgungslagen ............................................................................................................................51 4.1 Medizinische Gefahrenabwehr bei Veranstaltungen......................................................................................................51 4.1.1 Sanitätsdienst ..........................................................................................................................................................................................................52 4.1.2 Rettungsdienst ........................................................................................................................................................................................................53 4.2 Massenanfall von Verletzten und Erkrankten....................................................................................................................53 4.2.1 Einführung des Organisatorischen Leiters Rettungsdienst......................................................................................................................54 5 Zusammenarbeit mit Dritten ............................................................................................................................56 5.1 Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern .......................................................................................................................56 5.2 Zusammenarbeit mit dem Sanitätsdienst im Tagebau ..................................................................................................58 5.3 Zusammenarbeit mit der Polizei ............................................................................................................................................59 5.4 Zusammenarbeit mit dem Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst...............................................................................60 5.5 Zusammenarbeit mit der Bundeswehr ................................................................................................................................61 Bedarfsanalysen im Rettungsdienst......................................................................................................................... 62 1 Kreisleitstelle...........................................................................................................................................................62 1.1 Sicherstellungsauftrag und Aufgaben der Kreisleitstelle...............................................................................................62 1.2 Planungsgrößen für die Dimensionierung der Leitstelle und Ist-Zustand ...............................................................65 1.3 Soll-Zustand ..................................................................................................................................................................................67 1.3.1 Regelbetrieb..............................................................................................................................................................................................................67 1.3.2 Sonderlagen..............................................................................................................................................................................................................67 2 Notfallrettung ........................................................................................................................................................69 2.1 Methodik ........................................................................................................................................................................................69 2.2 Planungsgrößen...........................................................................................................................................................................74 4 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 2.3 Ist-Zustand der Notfallrettung ohne Notarzt .....................................................................................................................76 2.3.1 Einsatzaufkommen ................................................................................................................................................................................................77 2.3.2 Einsatzmittel zur Abdeckung des Grundbedarfs..........................................................................................................................................78 2.3.3 Einsatzmittel zur Abdeckung des Spitzen- und Sonderbedarfs ..............................................................................................................79 2.3.4 Zeitliche Verteilung des Einsatzaufkommens...............................................................................................................................................80 2.3.5 Wochengang ............................................................................................................................................................................................................81 2.3.6 Tagesgang .................................................................................................................................................................................................................81 2.3.7 Räumliche Verteilung des Einsatzaufkommens...........................................................................................................................................82 2.3.8 Teilzeiten ...................................................................................................................................................................................................................83 2.3.9 Einhaltung der Hilfsfrist/Erreichungsgrade ..................................................................................................................................................84 2.3.10 Wachstandorte ........................................................................................................................................................................................................86 2.3.11 Standortplanung mittels Raum-Zeit-Analyse ...............................................................................................................................................86 2.3.12 Standortplanung für die Notfallrettung ohne Notarzt ..............................................................................................................................88 2.3.13 Ergebnis und Konsequenz aus der Standortplanung für die Notfallrettung ohne Notarzt........................................................ 104 2.4 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung.............................................................................................................................. 108 2.4.1 Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung Notfallrettung ................................................................................................ 123 2.4.2 Schlussfolgerungen für die Notfallrettung ohne Notarzt ...................................................................................................................... 126 3 Notärztliche Versorgung ...................................................................................................................................126 3.1 Methodik ..................................................................................................................................................................................... 126 3.2 Planungsgrößen........................................................................................................................................................................ 127 3.3 Ist-Zustand in der notärztlichen Versorgung .................................................................................................................. 127 3.4 Einsatzaufkommen.................................................................................................................................................................. 128 3.4.1 Einsatzmittel zur Abdeckung des Grundbedarfs....................................................................................................................................... 129 3.4.2 Einsatzmittel zur Abdeckung des Spitzen- und Sonderbedarfs ........................................................................................................... 129 3.4.3 Zeitliche Verteilung des Einsatzaufkommens............................................................................................................................................ 129 3.4.4 Wochengang ......................................................................................................................................................................................................... 130 3.4.5 Tagesgang .............................................................................................................................................................................................................. 131 3.4.6 Teilzeiten ................................................................................................................................................................................................................ 131 3.4.7 Einhaltung der Hilfsfrist/Erreichungsgrade ............................................................................................................................................... 132 3.5 Bedarfsanalyse (Soll-Zustand) .............................................................................................................................................. 132 3.5.1 Wachstandorte ..................................................................................................................................................................................................... 132 3.5.2 Standortplanung mittels Raum-Zeit-Analyse ............................................................................................................................................ 132 3.5.3 Standortplanung für die notärztliche Versorgung................................................................................................................................... 133 3.5.4 Ergebnis und Konsequenz aus der Standortplanung in der notärztlichen Versorgung .............................................................. 142 3.6 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung.............................................................................................................................. 145 3.6.1 Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung.............................................................................................................................. 152 3.6.2 Schlussfolgerungen für die notärztliche Versorgung.............................................................................................................................. 154 4 Qualifizierter Krankentransport .....................................................................................................................155 5 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Durchführung des Rettungsdienstes .....................................................................................................................169 1 Personal ..................................................................................................................................................................169 1.1 Personal ....................................................................................................................................................................................... 169 1.2 Ausbildung ................................................................................................................................................................................. 169 1.3 Qualitätsmanagement ........................................................................................................................................................... 170 1.3.1 Ärztlicher Leiter Rettungsdienst ..................................................................................................................................................................... 171 1.3.2 Durchgängige Wahrnehmung von Aufgaben des fachlichen Qualitätsmanagements sowie ständige Ermittlung wichtiger Kennzahlen................................................................................................................................................ 174 1.4 Arbeitskreise .............................................................................................................................................................................. 175 1.4.1 Arbeitskreis Rettungsdienst ............................................................................................................................................................................. 175 1.4.2 Arbeitskreis Hygiene ........................................................................................................................................................................................... 175 1.4.3 Arbeitskreis Aus- und Fortbildung ................................................................................................................................................................. 176 1.5 Richtlinien der präklinischen Notfallmedizin des Rhein-Erft-Kreises ...................................................................... 176 1.6 Einsatzdokumentation medizinischer Maßnahmen und Mobile Datenerfassung............................................. 177 Private Anbieter............................................................................................................................................................178 1 Einleitung...............................................................................................................................................................178 2 Qualifizierter Krankentransport .....................................................................................................................179 3 Notfallrettung ......................................................................................................................................................179 Interkommunale Zusammenarbeit ........................................................................................................................180 1 Einleitung...............................................................................................................................................................180 2 Vertrag mit der Stadt Kerpen...........................................................................................................................180 3 Vereinbarung mit der Stadt Bergheim .........................................................................................................180 4 Vereinbarung mit dem Rhein-Sieg-Kreis......................................................................................................180 5 Vereinbarung mit der Stadt Köln ...................................................................................................................181 6 Vereinbarung mit der StädteRegion Aachen ..............................................................................................181 Schlussfolgerungen.....................................................................................................................................................182 Verteiler..........................................................................................................................................................................183 Anlagen ..........................................................................................................................................................................185 Verzeichnis der Abkürzungen ..................................................................................................................................186 Verzeichnis der Begriffe und Definitionen............................................................................................................188 Abbildungsverzeichnis ...............................................................................................................................................195 Gleichungsverzeichnis................................................................................................................................................198 Tabellenverzeichnis.....................................................................................................................................................199 6 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlagen 1 Einleitung In Nordrhein-Westfalen ist der Rettungsdienst, mit Leistungen der Notfallrettung mit ohne Notarzt einschließlich der notärztlichen Versorgung und des qualifizierten Krankentransportes, als staatliche Aufgabe der Daseinsvorsorge und Gefahrenabwehr durch das „Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer“ (Rettungsgesetz NordrheinWestfalen – RettG NRW) geregelt. Er wird verstanden als medizinisch-organisatorische Einheit von Notfallrettung und qualifiziertem Krankentransport in der Trägerschaft des Rhein-Erft-Kreises. Aufgabenträger des Rettungsdienstes sind innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises die kreisangehörigen Städte Bergheim, Brühl, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim und Wesseling. Die Sicherstellung von Notfallrettung und qualifiziertem Krankentransport ist eine öffentliche Aufgabe der Gesundheitsvorsorge und -fürsorge der Gefahrenabwehr. 2 Neben dem öffentlich organisierten Rettungsdienst können auch private Unternehmen gemäß §18 Absatz 1 RettG NRW Aufgaben der Notfallrettung und des Krankentransportes wahrnehmen. 2 Grundlage Der öffentliche Rettungsdienst, der im Rahmen einer Sicherstellungsverpflichtung nach den reformierten Landesrettungsdienstgesetzen organisiert ist, ist der Gefahrenabwehrkompetenz der Länder nach Artikel 70 GG zugeordnet. 3 In den Bundesländern besteht der öffentliche Rettungsdienst entweder als Trennungs- 4 oder Eingliederungsmodell 5 und steht seiner Bezeichnung entsprechend in öffentlicher Trägerschaft.3 In Nordrhein-Westfalen wird in dem RettG NRW eine klare Trennung zwischen dem öffentlichen Rettungsdienst und der parallel hierzu zulässigen, außerhalb der Staatssphäre stehenden Erbringung der Dienstleistung Notfallrettung und Krankentransport auf Grundlage bestehender Genehmigungen vorgenommen, die für beide Formen der Leistungserbringung jeweils gesonderte Abschnitte normieren und diese ausdrücklich entsprechend bezeichnen.3 Ausgehend von der Trägerschaft ist der öffentliche Rettungsdienst Bestandteil der öffentlichen Verwaltung und gilt als nahezu ausschließlich gebührenfinanziert und nicht als wirtschaftliche Betätigung im gemeindewirtschaftsrechtlichen Sinne. 2 §6 Absatz 1 Satz 2 RettG NRW 3 ESCH. O. (2005): Rechtsfragen der Erbringung und Vergütung rettungsdienstlicher Leistungen, Köln 4 vergleiche: „Trennungsmodell“, (Verzeichnis der Begriffe und Definitionen) 5 vergleiche: „Eingliederungsmodell“, (Verzeichnis der Begriffe und Definitionen) 7 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Im Rahmen der Einbindung Dritter in die Aufgabenwahrnehmung des öffentlichen Rettungsdienstes werden in der Bundesrepublik Deutschland wiederum zwei verschiedene Grundkonzepte umgesetzt, das Konzessions- 6 und das Submissionsmodell. 7 In Nordrhein-Westfalen kommt das Submissionsmodell zur Anwendung. Hiernach erheben die Rettungsdienstträger beziehungsweise Träger einer Rettungswache bei den Bürgern Gebühren für die rettungsdienstlichen Leistungen der Beauftragten, die wiederum vom Träger für die Aufgabendurchführung eine Vergütung erhalten. Dem Patienten tritt nur der öffentliche Rettungsdienstträger gegenüber, während im Innenverhältnis zwischen Träger und Drittem ein entgeltlicher Dienstleistungsauftrag besteht. Die Entscheidung über die Einbeziehung Dritter obliegt den rettungsdienstlichen Aufgabenträgern. Diese haben jedoch dem Träger des Rettungsdienstes gegenüber eine Berichtspflicht, um planerisch nachweisen zu können, wie der Bedarf gedeckt wird. In Nordrhein-Westfalen sind die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des qualifizierten Krankentransportes sicherzustellen. 8 Entsprechend dieser Vorgabe ist der Rhein-Erft-Kreis Träger des Rettungsdienstes für das Kreisgebiet, und nimmt diese Aufgabe als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr. Er errichtet und unterhält zur Aufgabenwahrnehmung eine Rettungsleitstelle, die mit der Leitstelle für Feuerschutz zusammenzufassen ist. 9 Die Ermittlung der bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes erfolgte überarbeitet in dem Bedarfsplan von 2004 und wird mit der vorliegenden Fortschreibung fortgeführt. Vor dem Hintergrund vereinbarter Qualitätsmerkmale erfolgt hier die bedarfsgerechte Vorhaltung von Einsatzmitteln für den Rettungsdienst. Für Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker trifft der Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes ausreichende Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals. Zudem bestellt er nach dem Rettungsgesetz „Leitende Notärzte oder -ärztinnen“ und regelt darüber hinaus deren Einsatz. Die notwendigen Vorbereitungen für Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker sind in dem „Einsatzplan für den Massenanfall von Verletzten und/oder Erkrankten“ dargestellt. Darüber hinaus ist es Aufgabe des Trägers des Rettungsdienstes mit den Notfallaufnahmekrankenhäusern zur Aufnahme von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten gemäß §11 Absatz 2 RettG NRW zusammenzuarbeiten. 6 vergleiche: „Konzessionsmodell“; S. 9 7 vergleiche: „Submissionsmodell“; S. 12 8 §6 Absatz 1 RettG NRW 9 §7 Absatz 1 RettG NRW 8 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 3 Bedarfsplan Gemäß §12 RettG NRW stellt der Rhein-Erft-Kreis einen Rettungsdienstbedarfsplan auf. Nach §12 Absatz 2 RettG NRW 10 sind in den Bedarfsplänen insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge festzulegen. Der Entwurf des Bedarfsplanes ist mit den vollständigen Anlagen den rettungsdienstlichen Aufgabenträgern, den Hilfsorganisationen, den sonstigen Anbietern rettungsdienstlicher Leistungen, den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der örtlichen Gesundheitskonferenz zur Stellungnahme zuzuleiten. 11 Mit der Durchführung rettungsdienstlicher Aufgaben können Dritte beauftragt werden, wenn deren Leistungsfähigkeit gewährleistet ist. 12 Bei gleichem Leistungsangebot sind freiwillige Hilfsorganisationen gegenüber privaten Anbietern vorrangig zu berücksichtigen. Die Beauftragten handeln dann als Verwaltungshelfer nach den Anweisungen der rettungsdienstlichen Aufgabenträger. 13 Die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben haben die Kosten für die ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben zu tragen. 14 Der vorliegende Bedarfsplan für den Rettungsdienst orientiert sich am Leitfaden für die Erstellung eines Rettungsdienstbedarfsplanes, der von der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der AGBF NRW aufgestellt wurde, sowie dem Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises aus dem Jahr 2004. Der Rettungsdienstbedarfsplan ist nach §12 Absatz 6 RettG NRW unter Beteiligung der Verbände der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften kontinuierlich zu überprüfen. Spätestens nach Ablauf von vier Jahren ist der Rettungsdienstbedarfsplan zu ändern. Darüber hinaus wird dann ein Bedarfsplan neu erstellt, wenn sich erhebliche Abweichungen in der notwendigen Grundbedarfsvorhaltung ergeben, spätestens jedoch alle vier Jahre. Der Rettungsdienstbedarfsplan dient als Grundlage für Verhandlungen mit den Krankenkassen zur Erstellung der Gebührenkalkulation (Gebührensatzung). 15 Änderungen der Gebührensatzung können nur auf der Grundlage eines abgestimmten Bedarfsplanes erfolgen. 10 Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit NRW; Runderlass vom 05.04.2000; III C 6-0712.1.12/075.1 11 §12 Absatz 3 RettG NRW 12 §13 Absatz 1 RettG NRW 13 §13 Absatz 2 RettG NRW 14 §15 RettG NRW 15 §14 Absatz 1 RettG NRW 9 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 4 Darstellung der rechtlichen Grundlagen 4.1 Förmliche Gesetze des Bundes • Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.05.1949, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21.07.2010 (BGBl. I S. 944) • Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.01.2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.07.2010 (BGBl. I S. 977) • Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenschutzgesetz – ZSKG) vom 25.03.1997 (BGBl. I S. 726), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nummer 1 des Gesetzes vom 29.07.2009 (BGBl. I S.2350) • Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (Rettungsassistentengesetz – RettAssG) vom 10.07.1989 (BGBl. I S. 1384), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2007 I 2686 (Nr. 60) • Gesetz über Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz – MPG) vom 07.08.2002 (BGBI. I S. 3146), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 24.07.2010 (BGBI. I S. 983) • Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20.07.2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 2a des Gesetzes vom 17.07.2009 (BGBl. I S. 2091) • Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung vom 20.12.1988, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.07.2010 (BGBl S. 983) • Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz – ApoG) vom 15.10.1980 (BGBl. I S 1993), zuletzt geändert durch Artikel 16a des Gesetzes vom 28.05.2008 (BGBl. I S. 874) • Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz – BtMG) vom 01.03.1994 (BGBl. I 358) zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 der Verordnung vom 18.12.2009 (BGBl. I S. 3944) • Straßenverkehrsgesetz (StVG) vom 05.03.2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2507) • Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vom 25.05.1976 (BGBl. I S. unbekannt), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 14.08.2009 (BGBl. I S. 2827) 10 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 4.2 Materielle Gesetze des Bundes • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (RettAssAPrV) vom 07.11.1989 (BGBl. I. S. 1966), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2007 (BGBl. I. S. 1966) • Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung – MPBetreibV) in der Fassung vom 21.08.2002 (BGBI. I S. 3396), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29.07.2009 (BGB. I S. 2326) • Verordnung über die Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung – BioStoffV) vom 27.01.1999 (BGBl. I S. 50), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 18.12.2008 (BGBl. I S. 2768) • Verordnung über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung – ApBetrO) vom 26.09.1995 (BGBl. I S. 1195), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 02.12.2008 (BGBl I S. 2338) • Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung – BtMVV) vom 20.01.1998 (BGBl. I S. 74, 80), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15.07.2009 (BGBl. I S. 1801) • Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV) vom 06.03.2009 (BGBl. I S. 481) • Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) vom 23.12.2004 (BGBl. I S. 3758), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 18.12.2008 (BGBl. I S. 2768) • Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 05.08.2009 (BGBl. I S. 2631) • Strafprozessordnung vom 07.04.1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30.07.2009 (BGBl. I S. 2437) 4.3 Förmliche Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen • Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) vom 24.11.1992 (GV.NRW 1992 S. 458/SGV.NRW 215) zuletzt geändert Gesetz vom 05.04.2005 (GV. NRW 2005 S. 306) • Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 (GV.NRW 1998 S. 122/SGV.NRW.213) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2007 (GV.NRW 2007 S. 662) • Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) vom 11.12.2007 (GV.NRW S. 702, 2008 S. 157), zuletzt geändert am 16.03.2010 (GV.NRW S. 184) 11 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung • Gesetz über den Hilfe- und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten NRW (Psychischkrankengesetz – PsychKG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.04.2000 – GVOBl. M-V 2000, S. 182 • Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV.NW S. 712, SGV.NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV.NRW S. 394) 4.4 Materielle Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter und Rettungshelfer (RettAPO) vom 03.11.2009 (GV.NW Nr. 29, S. 570) • Verordnung über die Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinprodukten für Großschadensereignisse in Krankenhäusern im Land Nordrhein-Westfalen (Arzneimittelbevorratungsverordnung) in der Fassung vom 30.08.2000 • Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach Rechtsvorschriften für nichtärztliche und nichttierärztliche Heilberufe vom 31.01.1995 (GV. NRW S. 87/SGV.NW 2121) 4.5 Verwaltungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen (Runderlass) • Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 25.06.1993 – V C 6-0713.1.7 A; n.v. – Sanitätsdienst und Rettungsdienst bei Veranstaltungen • Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 10.05.1994 – V C 6-01717.7 – (Eildienst des Städtetages Nr. 1994, 486) – Bestellung Leitender Notärzte • Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 18.03.1993 – V C 6-0713.18 – Abgrenzung der Zuständigkeiten des Rettungsdienstes und der Krankenhäuser • Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 21.01.1997 (SMBl. NW 1997, S. 140) V C 6-07177.8 – Fortbildung des nichtärztlichen Personals in der Notfallrettung und im Krankentransport • Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom 22.04.1998 – V C 6-0713.4.1 – Leitstelle des Rettungsdienstes und deren Aufgabe • Runderlass des Innenministeriums NRW in der Fassung vom 27.03.2000 (IV C 2-606/297/1592) nicht veröffentlicht, Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Rettungs- und Betreuungsdienst in besonderen Lage • Runderlass des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie NRW vom 20.01.2000 III C 6-0715 – Vorsorgeplanung für die gesundheitliche Versorgung bei Großschadensereignissen 12 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung • Runderlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit NRW vom 05.04.2000 III C 6-0712.1.2/0715.1 – Rettungsdienstliche Bedarfspläne • Runderlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit NRW vom 30.06.2000 III C 6-0713.2.7.1 – Rettungsdienst NRW, Rettungsdienstprotokoll, Notarzteinsatzprotokoll, Notarztindikationskatalog, Medizinisches Qualitätsmanagement • Runderlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit NRW vom 25.09.2002 (III B 4-0713.2/0713.2.6.1 ) – Zulassung und Normung von Fahrzeugen des Rettungsdienstes sowie deren Farbgebung • Runderlass des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie NRW vom 31.10.2003 (III 8-0714.1.3) – Einsatz von Hubschraubern im Rettungsdienst • Runderlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit NRW vom 25.10.2006 (III 8 0714.1.3) – Regelungen zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst 4.6 Richtlinien/Empfehlungen/Stellungnahmen • Richtlinien über die Verordnung von Krankenfahrten und Krankentransportleistungen (Krankentransportrichtlinien) in der Fassung vom 17.06.1992, Bundesanzeiger Nr. 183 b vom 29.09.1992 • Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (RKI) – Anforderung der Hygiene an den Krankentransport • Richtlinien der präklinischen Notfallmedizin des Rhein-Erft-Kreises vom 09/2007 • Richtlinie über die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes (LAGA-Richtlinie) • Empfehlung des Landkreistages NRW vom 22.09.2009 (Rundschreiben Nr. 0834/09) – Hilfsfrist im Rettungsdienst • Empfehlung der Bundesärztekammer zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst vom 09.12.1994 • Empfehlung der Bundesärztekammer zur Fortbildung zum „Leitenden Notarzt“ vom 25.02.1988 4.7 Normen • Europäischen Norm 471 – Warnkleidung (12/2009) • Europäische Norm 1789 – Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstungs-Krankenkraftwagen (08/2007) • Deutsche Norm 13050 – Begriffe im Rettungswesen (02/2009) 13 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung • Europäische Norm 1865 – Festlegungen für Krankentragen und andere Krankentransportmittel im Krankenkraftwagen (12/1999 – Entwurf 11/2007) 4.8 • Deutsche Norm 13232 – Notfall-Arztkoffer (07/1997) • Deutsche Norm 13233 – Notfall-Arztkoffer für Säuglinge und Kleinkinder (07/1997) • Deutsche Norm 75079 – Notarzt-Einsatzfahrzeuge (NEF) (11/2009) Technische Regeln • Technische Regeln Druckgase – TRG 280 – Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter; Betreiben von Druckgasbehältern vom 18.07.1989 (BArbBl Nr. 9/1989 S. 51) in der Fassung vom 28.08.1995 (BArbBl Nr. 10/1995 S. 63) • Technische Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 522 – Raumdesinfektion mit Formaldehyd von 06/1992 (BArbBl. 1992-2006 S. 35) zuletzt geändert BArbBl. 2001-2009 S. 86 • Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe – TRBA 250 – Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege von 11/2003 in der letzten Änderung und Ergänzung von 11/2007 (GMBl Nr. 4 vom 14.02.2008, S. 83) 4.9 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz • GUV 50.11.58 – Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen an Arbeitsplätzen im Gesundheitsdienst 4.10 • GUV-V A 1 – Grundsätze der Prävention • GUV-I 8559 – Hautkrankheiten und Hautschutz • GUV-I 8599 – traumatisierende Ereignisse in Gesundheitsdiensten • GUV-I 8727 – Führen von Fahrzeugen • GUV-R 193 – Benutzung von Kopfschutz • GUV-R 195 – Benutzung von Schutzhandschuhen • GUV-R 206 – Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst • GUV-R 209 – Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln • GUV-R 500 – BG-Regeln für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit • GUV-R 2106 – Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen im Rettungsdienst Sonstige • RKI-Liste für Desinfektionsmittel und -verfahren • DGHM-Liste für Desinfektionsarbeiten und -verfahren 14 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Das Versorgungsgebiet des Rhein-Erft-Kreises Das Versorgungsgebiet des Rhein-Erft-Kreises 1 Größe und Einwohnerzahl Der Rhein-Erft Kreis ist mit seiner Fläche von 704,7 km² und 464.209 Einwohnern 16 einer der größten Landkreise in Nordrhein-Westfalen. Die größte Nord-Süd-Ausdehnung beträgt 38,8 km, die größte Ost-West-Ausdehnung 28 km. Das Kreisgebiet des Rhein-Erft-Kreises besteht aus insgesamt 10 Städten und Gemeinden: Fläche in km² Einwohner Bevölkerungsdichte je km² Bedburg 80,21 24.879 310 Bergheim 96,33 62.100 645 Brühl 36,12 44.491 1.232 Elsdorf 66,00 21.306 323 Erftstadt 119,88 50.714 423 Frechen 45,11 49.824 1.105 Hürth 51,17 56.983 1.114 Kerpen 113,94 64.746 568 Pulheim 72,14 53.872 747 23,4 35.146 1.502 704,7 464.061 659 Stadt/Gemeinde Wesseling gesamt Tabelle 1: Einwohnerzahlen nach Kommune16 2 Topografie, Infrastruktur und Wirtschaft Geografisch betrachtet liegt der Rhein-Erft-Kreis im Städtedreieck Düsseldorf-Aachen-Bonn. Das Kreisgebiet wird eingegrenzt durch den Ballungsraum Köln im Osten mit einer sehr hohen Einwohnerdichte, im Süd-Osten durch den Rhein-Sieg-Kreis, im Süd-Westen durch den Kreis Euskirchen, im Westen durch den Kreis Düren sowie im Norden durch den Rhein-Kreis Neuss. Die höchste Erhebung bildet mit 207 m über Normalnull die Glessener Höhe in Bergheim und den tiefsten Punkt mit 42 m über Normalnull der Stommelerbusch in Pulheim. Das Kreisgebiet des Rhein-Erft-Kreises wird von dem Hauptfluss Erft in den Städten Erftstadt, Kerpen, Bergheim und Bedburg durchflossen. Weiterhin grenzt im Südosten an die Stadt Wesseling der Rhein. Hier befindet sich eine planmäßige Anlegestelle der Fahrgastschiffe der Köln-Düsseldorfer Rheinschiff- 16 Stand: 01.12.2008 15 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung fahrt (KD), der Kölntourist (KT) sowie eine Personen- und Fahrradfähre, welche die Stadt Wesseling mit der Stadt Niederkassel auf der gegenüberliegenden Rheinseite verbindet. Darüber hinaus gibt es im Rhein-Erft-Kreis fünf zugelassene Badeseen, die nach entsprechenden Richtlinien der Europäischen Union und der Badegewässerordnung vom Gesundheitsamt überwacht werden. Es handelt sich hier um folgende Gewässer: • Bleibtreusee in Brühl • Heider Bergsee in Brühl • Liblarer See in Erftstadt • Otto-Maigler-See in Hürth • Zieselsmaar in Kerpen Der Rhein-Erft-Kreis beheimatet zudem einen großen Naturraum. Das Rheintal, das Vorgebirge, der Villerücken, das Tal der Erft, die sehr fruchtbaren Ackerböden der Bördenlandschaft und auch die rekultivierten Gebiete stellen Besonderheiten dar. Darüber hinaus erstreckt sich das Gebiet des Zweckverbandes Naturpark Rheinland über einen weiten Teil des Rhein-Erft-Kreises. Eine genaue Aufteilung der derzeitigen Flächennutzung im Rhein-Erft-Kreis stellt sich wie folgt dar: 17 Nutzungsart km² % Landwirtschaftsfläche 379,18 53,9 Gebäude- und Freiflächen 103,69 14,7 Waldfläche 76,92 10,9 Betriebsfläche 60,01 8,5 Verkehrsfläche 56,49 8,0 Wasserfläche 11,30 1,6 Erholungsfläche 10,59 1,5 6,36 0,9 704,54 100,0 Flächen anderer Nutzung Gesamtfläche Tabelle 2: Flächennutzung Rhein-Erft-Kreis Eine nachhaltige Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere und Pflanzen lässt sich nur erreichen, wenn Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden. Dazu gehören insbesondere die Festsetzung von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmalen oder geschützten Landschaftsbestandteilen mit entsprechend notwendigen Gebots- und Verbotsvorschriften sowie Pflanz-, Pflege- und Biotopentwicklungsmaßnahmen für die 17 LDS Die Gemeinden NRWs 2006 16 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Landschaft. Eine genaue Aufteilung der derzeitigen Schutzgebiete im Rhein-Erft-Kreis stellt sich wie folgt dar: 18 Fläche km² % Naturschutzgebiete 13,7 1,9 190,8 27,1 73,7 10,5 Sonstige Gebiete 426,2 60,5 Gesamtfläche 704,5 100,0 Landschaftsschutzgebiete Wasserschutzgebiete Tabelle 3: Aufteilung der Flächennutzung im Rhein-Erft-Kreis Der Rhein-Erft-Kreis ist ein starker Wirtschaftsraum mit einer sehr vielfältigen Wirtschaftsstruktur. Verkehrsgünstige Gewerbeflächen und eine moderate Preisgestaltung tragen dazu bei, dass der Rhein-Erft-Kreis einer der wirtschaftsstärksten Kreise in Nordrhein-Westfalen ist. Aufgrund der verkehrstechnischen guten Lage siedeln sich viele Unternehmen im Kreis an. Sie nutzen die optimale Umlandstruktur sowie die Nähe zu den Flughäfen Köln-Bonn und Düsseldorf sowie dem ContainerBahnhof Köln-Eifeltor. In der Vergangenheit wurde die Wirtschaft des Rhein-Erft-Kreises vor allem durch den Braunkohletagebau, die Energieerzeugung und die chemische Industrie geprägt. So betreibt z.B. das Unternehmen RWE Rheinbraun AG das größte Braunkohlekraftwerk Europas in Bergheim-Niederaußem. Mittlerweile wandelt sich der Kreis zu einem Dienstleistungszentrum mit einer Vielzahl mittelständischer Unternehmen, die unter anderem in den Bereichen IT, Logistik, Entsorgungstechnik, Abfallmanagement und Umwelt- und Biotechnologie tätig sind. So sind neben den bereits angesiedelten Großindustrien auch eine Vielzahl von Industrie- und Gewerbeparks entstanden, die den Rhein-Erft-Kreis als Wirtschaftsstandort stärken. Zu den größten Unternehmen und Anlagen des Kreises zählen der Technologie- und Industriepark Hürth-Knapsack, die Shell Deutschland Oil GmbH – Rheinland Raffinerie Werk Wesseling, Basell Polyolefine GmbH – Werk Hürth, die Evonik Degussa GmbH, die KWE Stahl- und Industriebau GmbH & Co., die Eisenbahn-VerkehrsmittelGesellschaft mbH, RWE Rheinbraun AG, Eisenwerk GmbH, Mauser-Werke GmbH und das NISSAN Center Europe GmbH. Auch die Medien-Branche nimmt von Jahr zu Jahr einen immer größeren Stellenwert im Rhein-ErftKreis ein. Seit 1990 wurden in Hürth-Efferen und Hürth-Kalscheuren mittlerweile über 30 Studios errichtet in denen zahlreiche TV-Serien und Filme produziert werden. Insgesamt haben mehr als 80 Medienunternehmen die Stadt Hürth zu ihrem Standort gewählt. 18 Rhein-Erft-Kreis, 2007 17 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 3 Nachbargemeinden Der Rhein-Erft-Kreis grenzt im Norden an den Rhein-Kreis Neuss, im Süden an den Rhein-Sieg-Kreis sowie Kreis Euskirchen, im Osten an die kreisfreie Stadt Köln und im Westen an den Kreis Düren. 4 Verkehrswesen Der Rhein-Erft-Kreis bietet der Bevölkerung und der Wirtschaft durch seine zentrale Lage innerhalb der europäischen Märkte sowie der vorbildlichen Dichte und Qualität der Verkehrsanbindung und -erschließung einen starken Standort. Von allen kreisangehörigen Städten erreicht man schnell und bequem das gewünschte Ziel. Vier Autobahnen aus und in fast allen Richtungen und in fast alle Richtungen Deutschlands laufen hier zusammen. Dies sind Anbindungen an die Metropole Köln im Osten, zur Landeshauptstadt Düsseldorf im Norden sowie zu den Niederrheinzentren Mönchengladbach und Neuss, zur ehemaligen Bundeshauptstadt Bonn im Süden und zu Aachen und dem Dreiländereck im Westen: • Bundesautobahn A1 „Hansalinie, Vogelfluglinie“; Heiligenhafen-Blankenheim; Daun-Saarbrücken • Bundesautobahn A4; Aachen-Krombach; Kirchheimer Dreieck-Görlitz • Bundesautobahn A61 „Linksrheinische Autobahn“; Viersen-Hockenheim • Bundesautobahn A555 „Köln-Bonner Autobahn, Diplomaten Rennbahn“; Köln-Bonn Der Anschluss garantiert zudem das kreisweit vorbildliche, eng gesponnene Bundes- und Schnellstraßennetz. Eine genaue Aufteilung der derzeitigen Straßen im Rhein-Erft-Kreis stellt sich wie folgt dar: Straßen des überörtlichen Verkehrs Bundesautobahn Länge in km 91,4 Bundesstraßen 106,9 Landstraßen 295,3 Kreisstraßen 195,5 Gesamtlänge 689,1 Tabelle 4: Aufteilung der Straßen im Rhein-Erft-Kreis Neben den Straßen des überörtlichen Verkehrs verfügt der Rhein-Erft-Kreis über so genannte Baggerstraßen, die es den Großbaggern des Tagebaus ermöglichen, einen Standortwechsel durchzuführen. Die Baggerstraßen sind meist nicht als Straße zu erkennen und werden in der Zeit, in der sie nicht befahren werden, stellenweise auch landwirtschaftlich genutzt. 18 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Mit der kreiseigenen Regionalen Verkehrsgesellschaft (REVG) verfügt der Rhein-Erft-Kreis über ein leistungsstarkes Nahverkehrsunternehmen, welches mit rund 200 Bussen Millionen Menschen im Jahr transportiert. Die wichtigsten Regionalbuslinien werden meist im Stundentakt bedient. Auch die Schiene ist ein wichtiges Verkehrsinfrastrukturargument im Rhein-Erft-Kreis. So verfügen sieben von zehn Kommunen im Rhein-Erft-Kreis über eine direkte Anbindung an das Fernstreckennetz der Deutschen Bahn AG: • Bedburg an die Strecke Horrem-Grevenbroich-Neuss • Bergheim an die Strecke Horrem-Grevenbroich-Neuss • Brühl an die Strecke Köln-Bonn-Koblenz (Eifelstrecke) • Erftstadt an die Strecke Köln-Euskirchen-Trier (Eifelstrecke) • Frechen an die Strecke Köln-Horrem-Düren • Kerpen an die Strecke Köln-Horrem-Düren • Pulheim an die Strecke Köln-Grevenbroich-Mönchengladbach Die Städte Brühl, Frechen, Hürth und Wesseling sind zudem an das Kölner Stadtbahnnetz der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB Köln) angeschlossen. Durch die Städte Brühl und Hürth führt die ehemalige Vorgebirgsbahn der KBE – die heutige Linie 18. Nach Frechen verläuft die Strecke der ehemaligen KölnFrechen-Benzelrather Eisenbahn (KFBE) – die heutige Stadtbahnlinie 7. Durch die Stadt Wesseling führt die Rheinuferbahn der ehemaligen Köln-Bonner-Eisenbahn (KBE) – heute die Stadtbahnlinie 16. Mit der Anbindung durch den Rheinhafen Godorf in Wesseling findet der Rhein-Erft-Kreis auch Integration in das europäische Wasserstraßennetz. Entsprechend liegt eine Verbindung der Region mit allen wichtigen Wirtschaftgebieten Europas auch auf dem Wasserwege vor. 5 Besondere Risiken Das Risikopotenzial innerhalb des Rhein-Erft-Kreises ist generell mit dem anderer Landkreise vergleichbar. Die Einsatzzahlen in der Notfallrettung und der notärztlichen Versorgung liegen zur Zeit bei ungefähr 95 Einsätzen pro 1.000 Einwohner und sind vergleichbar mit denen anderer Rettungsdienstträger in Landkreisen. Auch die Bevölkerungsbewegung und die aktuelle Altersstruktur der Bevölkerung im Rhein-Erft-Kreis weist keine Besonderheiten auf. Wie in allen anderen Rettungsdienstbereichen führt die zunehmende Überalterung der Bevölkerung zu steigenden Einsatzzahlen. Der Rhein-Erft-Kreis bietet jedoch einige Besonderheiten gegenüber anderen Landkreisen, auf die der Rettungsdienst reagieren muss. So ist vielen Bereichen des täglichen Lebens beziehungsweise bei öffentlichen Veranstaltungen mit unterschiedlichen Gefahren zu rechnen, welche in die rettungsdienstlichen Vorplanungen einfließen müssen. 19 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 5.1 Betriebe mit besonderen Gefahren Innerhalb des Rhein-Erft-Kreises sind zahlreiche Betriebsbereiche angesiedelt, die den Betreiberpflichten der Störfallverordnung unterliegen. Im Chemiepark Knapsack sind aktuell verschiedene Unternehmen angesiedelt, die eine breite Palette von Produkten der chemischen Industrie produzieren. Das Spektrum reicht dabei von Grundchemikalien über Pflanzenschutzmittel und Landebahnenteiser bis zu verschiedenen Kunststoffen. Die Einsatzstoffe (Rohöl) für den Raffineriebetrieb werden über die Nord-West-Ölleitung und der Rotterdam-Rhein-Pipeline (RRP) angeliefert. Darüber hinaus werden viele Rohmaterialien über das Straßen- und Schienennetz sowie über den Binnenverkehr geliefert. Zum Schutz vor den Risiken, die von den chemischen Werken und der dazugehörigen Industrieinfrastruktur ausgehen kann, werden an einigen Standorten Werkfeuerwehren auf der Grundlage des §15 des „Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)“ vorgehalten. Einige Werkfeuerwehren betreiben zusätzlich einen werkärztlichen Dienst und halten zudem Rettungswagen vor. 19 Mit dieser Vorhaltung von Rettungswagen werden die Risiken für die Arbeitnehmer innerhalb des Werkgeländes abgedeckt. Für die Bekämpfung von Gefahren außerhalb der Werkgrenzen ist sowohl bei Bränden, bei technischen Hilfeleistungseinsätzen, bei Gefahrgutfreisetzung und möglichen Großschadensschadensereignissen die öffentliche Feuerwehr beziehungsweise der öffentliche Rettungsdienst zuständig. Betriebsbereiche und Anlagen, die den Betreiberpflichten der Störfallverordnung unterliegen 20 Objekt Adresse Alfred Talke Logistic Service GmbH – Standort Hürth Max-Planck-Straße 20; 50354 Hürth E Alfred Talke Logistic Service GmbH – Standort Knapsack Franz Tilgner Straße 11; 50354 Hürth E Basell Polyolefine GmbH – Werk Hürth Industriestraße; 50354 Hürth G Bayer CropScience GmbH – Werk Hürth Industriestraße; 50354 Hürth E Beiselen GmbH Heinrich-Hertz-Straße 4; 50181 Bedburg E CABB GmbH Industriestraße; 50354 Hürth E Clariant Produkte (Deutschland) GmbH Industriestraße; 50354 Hürth E CyPlus GmbH Brühler Straße 2; 50389 Wesseling E DOM Sicherheitstechnik GmbH Wesselinger Straße 10-16; 50321 Brühl G Evonik Degussa GmbH – Werk Wesseling Brühler Straße 2; 50389 Wesseling E Evonik Röhm GmbH Brühler Straße 2; 50389 Wesseling E Gießharzwerk Frechen GmbH & Co. KG Herman-Seger-Straße 1; 50226 Frechen G Praxair Deutschland GmbH & Co. KG Gennerstraße 283; 50354 Hürth E Praxair Deutschland GmbH & Co. KG Gennerstraße 281; 50354 Hürth E Propan Rheingas GmbH & Co. KG Fischenicher Straße 23; 50321 Brühl E Shell Deutschland Oil GmbH, Rheinland Raffinerie – Werk Wesseling Ludwigshafener Straße 1; 50389 Wesseling E 19 vergleiche Kapitel „Private Anbieter“ 20 Stand: 15.01.2008 Pflicht 20 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Betriebsbereiche und Anlagen, die den Betreiberpflichten der Störfallverordnung unterliegen 20 Objekt Adresse Pflicht Thermphos Deutschland GmbH Industriestraße; 50354 Hürth E Vinnolit GmbH & Co. KG – Werk Hürth Industriestraße; 50354 Hürth E Tabelle 5: Betriebsbereiche und Anlagen gemäß Störfallverordnung 5.2 Verkehrsknotenpunkte Wie an anderer Stelle dargestellt ist der Rhein-Erft-Kreis aufgrund seiner verkehrsgeographisch günstigen Lage durch starke Durchgangsverkehre geprägt und belastet. Besonders internationale Verkehre befahren vermehrt das Fernstraßennetz, wobei hauptsächlich die zwischenzeitlich sechsstreifig ausgebauten Bundesautobahnen A4 und A61 hohen Belastungen ausgesetzt sind. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der daraus resultierenden hohen Straßenbelastung kommt es unabhängig von der Witterung regelmäßig in den Hauptverkehrszeiten zu Behinderungen. Zusätzlich führt neben dem Güterverkehr auch die hohe Zahl von Berufspendlern zu einer Belastung im Straßenverkehr. Im Durchschnitt beträgt die Zahl der Einpendler 47.098 Personen pro Tag und die Zahl der Auspendler 79.620 Personen pro Tag. 21 Auf den Fernstraßen kommt es aufgrund schwerer Unfälle regelmäßig zu Störungen, die wiederum Folgeauswirkungen auf den Rettungsdienst haben. 5.3 Freizeit und Tourismus Neben der vielfältigen Wirtschaftsstruktur ist der Rhein-Erft-Kreis auch für seine reizvolle Kulturlandschaft und die zahlreichen rekultivierten Grünflächen bekannt. Er bietet mit seinen historischen Orten und idyllischen Seen einen besonderen Erlebnis- und Anziehungspunkt für Einwohner und Besucher. Nicht nur, dass der Rhein-Erft-Kreis die wasserburgreichste Region in ganz Deutschland darstellt, der Rhein-Erft-Kreis bietet mit dem Schloss Augustusburg und dem Schloss Falkenlust gleich zwei UNESCO-Welterbestätten. Zudem bieten sich zu jeder Jahreszeit im Rhein-Erft-Kreis zahlreiche kulturelle Veranstaltungen an. So eröffnen beispielsweise alljährlich die Brühler Schlosskonzerte die Konzertsaison im Schloss Augustusburg, beim Erftkreiszyklus werden Kammerkonzerte in den Schlössern und Burgen des Kreises angeboten und in der Abtei Brauweiler finden neben „classic nights“ auch die überregional bedeutsamen „KunstTage Rhein-Erft“ statt. Regionale Märkte wie der Töpfermarkt in Frechen, der Gymnich Ritt oder die vielen Weihnachtsmärkte sind zusätzliche Anziehungspunkte. Einen weiteren hohen Anziehungspunkt für alle Altersgruppen stellt einer der bedeutendsten Freizeitparks in Europa, das Phantasialand in Brühl, dar. Bei einer Gesamtfläche von 28 ha zieht der beliebte Freizeitpark mit seinen acht Themenbereichen jährlich etwa 2 Millionen Besucher an. Die Attraktionen des Parks bilden eine Mischung aus schnellen, langsamen und aufregenden gemütlichen Fahrgeschäften, sowie Fahrten und Spielbereichen speziell für Kinder. Neben zahlreichen, aufwendi- 21 Statistische Berichte des Landesamtes für DV und Statistik NRW, 2006 21 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung gen und prämierten Shows werden jährlich auch unterschiedliche besondere Veranstaltungen wie z.B. der Fantasypride durchgeführt. Eine ausgewählte Auflistung der derzeitigen Attraktionen und Freizeitmöglichkeiten des gesamten Kreisgebietes stellt sich wie folgt dar: Fliegen Segelfluggelände in Bergheim Ballonfahren Maiglerwiese in Brühl Freizeitparks Phantasialand in Brühl Skateranlage Bedburg-Kaster Kletterhallen Kletterhalle Bronxrock in Wesseling Kletterhalle Chimpanzo Drome in Frechen Kulturdenkmäler Schloss Augustusburg mit Kirche Maria zu den Engeln, Park und Jagdschloss Falkenlust Schloss Paffendorf Falkenlust Brühl Jagdschloss Abtei Brauweiler Schloss Bedburg Landesburg Lechenich (ab 1306) Synagoge in Pulheim-Stommeln von 1882 Moscheen in Wesseling und Alt-Hürth Museen Keramion Max-Ernst-Museum Rennsport Michael-Schumacher-Kart-Center in Kerpen Strandbäder Otto-Maigler See in Hürth Liblarer See in Erftstadt Heider-Bergsee in Brühl Bleibtreusee in Brühl Tabelle 6: Attraktionen und Freizeitmöglichkeiten im Rhein-Erft-Kreis 22 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 5.4 Naturgewalten Naturkatastrophen mit teilweise hohen menschlichen und materiellen Verlusten nehmen in der Zeit deutlich zu. So führte unter anderem das Tiefdruckgebiet Kyrill den Rettungsdienst im Januar 2007 an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit. Durch Böen mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 225 km/h knickten Bäume und Strommasten um, die für den Rettungsdienst wichtige Zufahrten versperrten. Durch die Kreisleitstelle mussten, um den öffentlichen Rettungsdienst sicherstellen zu können, zusätzliche Rettungsdienstfahrzeuge in Dienst genommen und umdisponiert werden (Standortverlagerung). 6 Berücksichtigung in der Bedarfsplanung Alle in den vorausgehenden Punkten genannten Risiken müssen zur bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung mit Leistungen der Notfallrettung und der notärztlichen Versorgung in der Bedarfsplanung für den Rettungsdienst Berücksichtigung finden. 23 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Struktur der Notfallmedizinischen Versorgung Struktur der Notfallmedizinischen Versorgung 1 Träger der Rettungswachen und Beteiligte Der Rhein-Erft-Kreis ist gemäß §6 Absatz 1 RettG NRW Träger des Rettungsdienstes. Mit der Wahrnehmung aller mit dem Rettungsdienst im Zusammenhang stehenden Aufgaben ist die Abteilung 32.2 – Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz betraut. Aufgabe des Trägers des Rettungsdienstes ist, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. Mit der eigentlichen Durchführung des Rettungsdienstes sind die „Träger der rettungsdienstlichen Aufgaben“ beauftragt. Hierzu hat neben der Gleichstellung der großen kreisangehörigen Städte Bergheim und Kerpen der Rhein-Erft-Kreis die Durchführung des Rettungsdienstes gleichermaßen auf die mittleren kreisangehörigen Städte übertragen: • Stadt Bergheim, Bethlehemer Straße 9-11, 50126 Bergheim • Stadt Brühl, Rathaus Uhlstraße 3, 50321 Brühl • Stadt Erftstadt, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt • Stadt Frechen, Johann-Schmitz-Platz 1, 50226 Frechen • Stadt Hürth, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth • Stadt Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen • Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 50259 Pulheim • Stadt Wesseling, Alfons-Müller-Platz 1, 50389 Wesseling Zur Erfüllung der Aufgabe Rettungsdienst 22 haben einige „Träger rettungsdienstlicher Aufgaben“ vertragliche Vereinbarungen gemäß §13 Absatz 2 RettG NRW mit Hilfsorganisationen abgeschlossen. Dies sind derzeit: • Stadt Bergheim: Malteser Hilfsdienst e.V. • Stadt Brühl: Johanniter Unfall-Hilfe e.V. • Stadt Erftstadt: Malteser Hilfsdienst e.V. • Stadt Pulheim: Malteser Hilfsdienst e.V. Der Einsatz der Hilfsorganisationen im öffentlichen Rettungsdienst erfolgt ausschließlich durch die Lenkung der Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises. 22 bezogen auf die Notfallrettung 24 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Tätigkeiten im Rettungsdienst innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises außerhalb der Vorgaben des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst und der Einsatz von Fahrzeugen ohne Genehmigung der zuständigen Behörde sind nicht zulässig. 2 Einrichtungen des öffentlichen Rettungsdienstes 2.1 Rettungswachen Innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises werden gegenwärtig acht Feuer- und Rettungswachen sowie weitere acht Rettungswachen betrieben. Die Festlegung der Wachen und Einsatzbereiche orientiert sich an der festgelegten Hilfsfrist von acht Minuten Eintreffzeit (entspricht 6 Minuten Fahrtzeit). Abbildung 1: Ist-Stand der Einsatzbereiche in der Notfallrettung ohne Notarzt des Rhein-Erft-Kreises 25 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Abbildung 2: Ist-Stand der Einsatzbereiche in der Notfallrettung mit Notarzt des Rhein-Erft-Kreises 2.2 Fahrzeuge und Besatzungen Für die Grundabdeckung im Regelrettungsdienst stehen innerhalb des Rhein-Erft-Kreises gegenwärtig basierend auf dem Bedarfsplan von 2004 insgesamt 17 RTW und 8 NEF zur Verfügung. Darüber hinaus werden im Krankentransport und zur Spitzenbedarfsabdeckung im Rettungsdienst 5 Krankenkraftwagen des Typ B vorgehalten. Die Verteilung der einzelnen Fahrzeuge im Kreisgebiet auf die Einsatzbereiche stellt sich wie folgt dar: 26 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Rettungswagen Einsatzbereich Fahrzeug Betriebszeit RMW-Stunden 02.83.01 02.83.02 02.83.05 7 Tage/24 Stunden 5 Tage/12 Stunden Reserve/Sonderbedarf 168,0 60,0 - 2-2 – Rettungswache Bergheim-Niederaußem Werkstraße 1, 50129 Bergheim 02.83.03 7 Tage/24 Stunden 168,0 2-3 – Rettungswache Elsdorf-Niederembt Oberembter Straße 2, 50189 Elsdorf 02.83.04 7 Tage/24 Stunden 168,0 3-1 – Feuer- und Rettungswache Brühl Rheinstraße 207, 50321 Brühl 03.83.02 03.83.03 7 Tage/12 Stunden Reserve/Sonderbedarf 84,0 - Rettungswache Brühl Mühlenstraße 21-25, 50321 Brühl 03.83.01 7 Tage/24 Stunden 168,0 5-1 – Feuer- und Rettungswache Erftstadt Gustav-Heinemann-Straße 1, 50374 Erftstadt 05.83.01 05.83.02 7 Tage/24 Stunden Reserve/Sonderbedarf 168,0 - 5-2 – Rettungswache Erftstadt-Lechenich Siemensstraße 25, 50374 Erftstadt 05.83.30 7 Tage/24 Stunden 168,0 6-1 – Feuer- und Rettungswache Frechen Schützenstraße 7-9, 50226 Frechen 06.83.01 06.83.03 7 Tage/24 Stunden Reserve/Sonderbedarf 168,0 - 6-2 – Rettungswache Frechen-Königsdorf Zur Mühle 2-4, 50226 Frechen 06.83.02 7 Tage/24 Stunden 168,0 7-1 – Feuer- und Rettungswache Hürth Luxemburger Straße 450, 50354 Hürth 07.83.01 07.83.03 7 Tage/24 Stunden Reserve/Sonderbedarf 168,0 - 7-2 – Rettungswache Hürth-Gleuel Florianstraße 8, 50354 Hürth 07.83.02 7 Tage/24 Stunden 168,0 8-1 – Feuer- und Rettungswache Kerpen Sindorfer Straße 24-26, 50171 Kerpen 08.83.01 08.83.03 7 Tage/24 Stunden Reserve/Sonderbedarf 168,0 - 8-2 – Rettungswache Kerpen-Blatzheim Bergstraße 8, 50171 Kerpen 08.83.02 7 Tage/24 Stunden 168,0 9-1 – Feuer- und Rettungswache Pulheim Zum Schwefelberg, 50259 Pulheim 09.83.01 09.83.02 7 Tage/24 Stunden Reserve/Sonderbedarf 168,0 - 9-2 – Rettungswache Pulheim-Sinnersdorf Stommelner Straße 145, 50259 Pulheim 09.83.30 7 Tage/24 Stunden 168,0 10 – Feuer- und Rettungswache Wesseling Kronenweg 49, 50389 Wesseling 10.83.01 7 Tage/24 Stunden 168,0 2-1 – Feuer- und Rettungswache Bergheim Kölner Straße 155, 50127 Bergheim Tabelle 7: Ist-Stand der Fahrzeuge des Rettungsdienstes (RTW) 27 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Notarzteinsatzfahrzeuge Einsatzbereich Fahrzeug Betriebszeit RMW-Stunden Krankenhaus Bedburg Klosterstraße 10, 50181 Bedburg 02.82.02 7 Tage/24 Stunden 168,0 Krankenhaus Bergheim Klosterstraße 2, 50126 Bergheim 02.82.01 7 Tage/24 Stunden 168,0 Krankenhaus Brühl Mühlenstraße 21-25, 50321 Brühl 03.82.01 7 Tage/24 Stunden 168,0 Krankenhaus Erftstadt Münchweg 3, 50374 Erftstadt 05.82.01 7 Tage/24 Stunden 168,0 Krankenhaus Frechen Kapellenstraße 2-4, 50226 Frechen 06.82.01 7 Tage/24 Stunden 168,0 Krankenhaus Hürth Krankenhausstraße 42, 50354 Hürth 07.82.01 7 Tage/24 Stunden 168,0 Feuer- und Rettungswache Kerpen Sindorfer Straße 24-26, 50171 Kerpen 08.82.01 7 Tage/12 Stunden 84,0 Krankenhaus Wesseling Bonner Straße 84, 50389 Wesseling 10.82.01 7 Tage/24 Stunden 168,0 Tabelle 8: Ist-Zustand der Fahrzeuge im Rettungsdienst (NEF) Die Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind mit den gemäß §4 Absatz 3 RettG NRW geforderten Mindestqualifikationen zu besetzen. Dies sind: Fahrzeugtyp Qualifikation Fahrzeugführer Qualifikation Transportführer KTW Typ A2 Rettungshelfer Rettungssanitäter KTW Typ B Rettungssanitäter Rettungsassistent RTW Rettungssanitäter Rettungsassistent NEF Rettungsassistent Notarzt mit Fachkundenachweis RD bzw. Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ und Zertifizierung durch Rhein-Erft-Kreis Tabelle 9: Mindestqualifikation des Personals im Rettungsdienst Per Gesetz ist der transportführende Rettungsassistent verantwortlich für die medizinische Versorgung und die Transportbegleitung der Notfallpatienten. Er arbeitet am Notfallpatienten und bestimmt das Vorgehen des Teams bis zum Eintreffen des Notarztes. Ihm obliegen weiterhin die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen der Notkompetenz. Dem transportführenden Rettungsassistenten obliegt darüber hinaus auch die Beaufsichtigung eines Notfallpatienten während des Transportes ohne Notarzt in die geeignete Zielklinik über dessen Gesundheitszustand. Rettungsassistenten im Praktikum und Rettungssanitäter können den Transport im Patientenraum grundsätzlich dann begleiten, wenn ein Notarzt den Transport im Patientenraum begleitet. 28 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 3 Organisation des Rettungsdienstes 3.1 Disposition Innerhalb des Rhein-Erft-Kreises werden alle Einsätze des öffentlichen Rettungsdienstes zentral von der Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises disponiert. Zu diesem Zweck ist die Notrufnummer 112 kreisweit auf die Kreisleitstelle geschaltet. Für Notrufe, die telefonnetzbedingt bei Leitstellen benachbarter Rettungsdienstbereiche auflaufen, ist sichergestellt, dass diese unverzüglich zur Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises weitergeleitet werden. Die Disposition der Einsätze in der Notfallrettung erfolgt bislang vorzugsweise nach der Strategie der Standorte und der Bereichs-/Ausrückfolge. Dies bedeutet, dass durch die Kreisleitstelle der für einen Einsatzbereich vorgesehene und zuständige RTW alarmiert wird. Nach den Möglichkeiten im alltäglichen Geschäft wir teils auch nach der „Nächsten-Fahrzeug-Stategie“ verfahren, wonach das dem Notfallort nächststehende geeignete Rettungsmittel zum Einsatz alarmiert wird. Dies erfolgt derzeitig ohne direkte automatisierte Unterstützung sondern manuell durch den Disponenten. Um diese Dispositionsstrategie zu optimieren und die Zeit des Heranführens von Rettungsmitteln zu verkürzen, sollen die Rettungsmittel in diesem Zusammenhang mit einem mobilen Computer ausgestattet werden, der über einen GPS-Sender/Empfänger mit dem Leitrechner verbunden ist und eine automatisierte „Nächste-Fahrzeug-Strategie“ ermöglicht. 3.2 Leistungsspektrum in der Notfallrettung Behandlung Aufgabe der Notfallrettung ist die Durchführung lebensrettender Maßnahmen am Notfallort, die Herstellung der Transportfähigkeit sowie die Beförderung mit einem Rettungswagen unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit unter Vermeidung weiterer Schäden in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus. Die Aufgaben der Notfallrettung sind zwar als ineinander greifender Maßnahmenkatalog zu verstehen, jedoch ergibt sich die Zuständigkeit der Notfallrettung nicht erst dann, wenn alle drei Aufgaben nacheinander zu erfüllen sind, sondern es reicht aus, wenn nur eine der Aufgaben zu erfüllen ist. Aus einem Umkehrschluss ergibt sich, dass es ferner Aufgabe der Notfallrettung ist, vermeintlich lebensbedrohliche Symptome zu begutachten und gegebenenfalls festzustellen, dass die zugrunde liegende Verletzung oder Erkrankung nicht lebensbedrohlich ist. Die Behandlung verletzter oder erkrankter Personen wird vom Rettungsdienst unabhängig vom Alter, dem Geschlecht, der Religion, der Art der Schwere der Verletzung sowie unabhängig von dem Einsatzort und der Einsatzzeit vorgenommen. Dies können unter anderem sein: • Abwehr von äußeren Gefahren • Versorgung aller Arten von Verletzungen bis hin zu Mehrfachverletzten • Versorgung von Früh- und Neugeborenen 29 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung • Versorgung von mehreren Verletzten und Erkrankten bis hin zu einem Massenanfall von Verletzten und Erkrankten • Reanimation • Krisenintervention bei Menschen mit persönlichen Krisen bis hin zu psychiatrisch Erkrankten oder Suizidgefährdeten Im notfallmedizinischen Einsatz erfolgt zunächst eine Überprüfung und der Ausschluss einer akuten Vitalbedrohung. Im Folgenden werden dann die für die Behandlung des Patienten notwendigen Informationen gesammelt, indem z.B. der Patienten selbst oder umstehende Personen befragt werden. Darüber hinaus werden zur Evaluierung des notfallmedizinischen Kernproblems auch klinische Befunde, soweit vorhanden, herangezogen. Der Umfang der Befunderhebung richtet sich nach Art und Schweregrad der Erkrankung/Verletzung und nach der Dringlichkeit, mit welcher notfallmedizinische Maßnahmen ergriffen werden müssen. Notfallmedizinische Maßnahmen sind üblicherweise insbesondere folgende: • Spezifische Lagerung • Abwehr von äußeren Gefahren (z.B. Auskühlung, Hitzeeinwirkung) • Entfernung von Atmungshindernissen • Unterstützung einer mangelhaften Atmung (z.B. durch Sauerstoffgabe) • Ersetzen von fehlender Atmung durch künstliche Beatmung • Gabe von Medikamenten zur Verbesserung der Atmung • Unterstützung eines beeinträchtigten Kreislaufs, etwa mit Infusionen • Regulierung eines veränderten Herzschlags durch Medikamente oder elektrischen Schock • Ersetzen des fehlenden Herzschlags durch Herzdruckmassage • Maßnahmen zur Minimierung von starken Blutungen (z.B. durch Verbände oder Maßnahmen wie Abklemmen, Abdrücken etc.) • Verhinderung von Bakterienbesiedelung, die zu lebensbedrohlichen Infektionen führen können (z.B. bei Brandverletzungen) • Gabe von Medikamenten zur Abschwächung von Giftstoffen • Zuckergabe bei niedrigem Blutzucker 23 Vorbereitung des Transportes Der Transport von Notfallpatienten erfolgt in der Regel, wenn die Störung der Vitalfunktionen vor Ort behoben wurde und der Transport zu keiner weiteren Beeinträchtigung im Sinne einer Verschlimmerung führen kann. In Ausnahmefällen kann der Transport von Patienten trotz mangelnder Transport- 23 vergleiche Fehn, in FeuerSchR NW, FSHG, 2.4 30 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung fähigkeit zur Lebensrettung geboten sein, wenn die Störung der Vitalfunktionen nicht vor Ort behoben werden konnte. Grundsätzlich werden für den Transport die Patienten schonend und fachgerecht auf die zur Verfügung stehenden Transporteinrichtungen (Vakuummatratze, Schaufeltrage, Tragestuhl, Fahrtrage) umgelagert und mittels Sicherheitsgurten zur Vermeidung weiterer Schäden gesichert. Die Vorbereitung des Transportes erfolgt für den Patienten möglichst schmerzlos und schonend. Auswahl des Zielkrankenhauses Die Auswahl eines geeigneten Zielkrankenhauses obliegt dem Notarzt beziehungsweise bei Einsätzen ohne Notarzt dem verantwortlichen Rettungsassistenten (Transportführer). Grundsätzlich erfolgt der Transport in eine Klinik, in der die Verletzung oder Erkrankung der Notfallpatienten adäquat versorgt werden kann. Die Beförderung in ein nicht oder nur bedingt geeignetes Krankenhaus kommt nur dann in Betracht, wenn ein weiterer Transport den Patienten über Gebühr gefährden beziehungsweise zu weiteren Schäden führen würde. Die Wünsche des Patienten beziehungsweise der Angehörigen in ein bestimmtes Krankenhaus innerhalb des Kreisgebietes und in den Randbezirken auch zum nächsten Krankenhaus der Nachbarkommune werden berücksichtigt, soweit es medizinisch vertretbar und aus rettungsdienstorganisatorischer Sicht zu verantworten ist. Im Zweifelsfall nehmen die jeweiligen Besatzungen von RTW und NEF Rücksprache mit der Leitstelle 24 um dem Willen des Patienten soweit wie möglich zu entsprechen. Eine Information des geeigneten Zielkrankenhauses zur Weiterversorgung ist möglichst frühzeitig erforderlich, damit dort die entsprechenden Vorkehrungen getroffen werden können, um den Patienten optimal weiterzuversorgen. Transport zum Zielkrankenhaus Der Transport der Patienten zum geeigneten Zielkrankenhaus erfolgt unter ständiger apparativer und visueller Überwachung und Weiterführung der eingeleiteten notfallmedizinischen Maßnahmen, falls erforderlich unter Modifikation oder Ausweitung der Maßnahmen. Übergabe im Krankenhaus Die Übergabe des Patienten erfolgt durch ein qualifiziertes mündliches Gespräch und einer schriftlichen Dokumentation mittels Rettungsdienstprotokoll. 25 Auf dem Rettungsdienstprotokoll werden alle verfügbaren und relevanten Informationen über das Notfallereignis an das Personal der weiterversorgenden Einrichtung übergeben. Mit der Übergabe des Patienten an das Zielkrankenhaus ist der Ein- 24 Welche Transportwege aus rettungsdienst-organisatorischer Sicht noch zu verantworten sind, ist Entscheidung des Rettungsdienstträgers bzw. i.V. der Kreisleitstelle Rhein-Erft-Kreis. Abzuwägen – und sofern möglich mit dem Patienten zu besprechen – sind dabei einerseits durch einen längeren Transport entstehende zusätzliche Belastungen und damit einhergehende weitere Gesundheitsgefahren und andererseits für den Patienten günstige Umstände wie etwa eine Vorbehandlung in dem gewünschten Krankenhaus, dort bekannte medizinische Vorgeschichte oder aber dort vorhandene spezielle Behandlungsmöglichkeiten/Spezialkenntnisse. Zu bedenken ist außerdem, dass schon die Diskussion über das Ziel des Notfalltransportes den Patienten erheblich belasten und damit wiederum medizinisch nachteilig für ihn sein kann. 25 Die aktuell zu verwendende Version wird in den Präklinischen Richtlinien des Rhein-Erft-Kreises festgelegt. 31 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung satz der Notfallrettung beendet, d.h. dass der Patient aus dem Verantwortungsbereich der Notfallrettung in den Verantwortungsbereich des aufnehmenden Krankenhauses übergegangen ist. Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit Nach der Übergabe des Patienten an das Zielkrankenhaus erfolgt die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft des jeweiligen Fahrzeuges durch Reinigung, Auffüllen von Material, Komplettierung der Dokumentationen und Funktionsüberprüfung der Gerätschaften. Je nach Umfang der durchzuführenden Arbeiten werden diese Tätigkeiten in der Schleuse des Zielkrankenhauses oder aber am Heimatstandort durchgeführt. Ausrüstungsgegenstände und Medizinprodukte Die technische und medikamentöse Ausstattung der Rettungsmittel entspricht einschlägigen DINNormen. Hierzu gehören neben unterschiedlichen Transportgeräten auch Diagnose-, Monitoring und Therapiegeräte. Die Notarzteinsatzfahrzeuge verfügen darüber hinaus über spezielle Erweiterungen. Mit den vorhandenen Ausrüstungsgegenständen und Medizinprodukten können nahezu alle Notfallerkrankungen fachgerecht behandelt werden. 26 Aus den Vorgaben des MPG und der MPBetreibV sowie aus Gründen der verbesserten Patientenversorgung sowie der Qualitätssicherung wurde innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises eine flächendeckende Vereinheitlichung der medizinischen Ausrüstungsgegenstände und der Medizinprodukte vorgenommen, die für alle im Rettungsdienst Tätigen verbindlich ist. Als Basis hierfür dienen die „Richtlinien der präklinischen Notfallmedizin des Rhein-Erft-Kreises“. 3.3 Leistungsspektrum in der notärztlichen Versorgung Das Rettungsdienstgesetz verpflichtet den Träger des Rettungsdienstes ausdrücklich dafür Sorge zu tragen, dass genügend und ausreichend qualifizierte Ärzte im Rettungsdienst mitwirken. Seit Beginn des organisierten Notarztdienstes mit der Inkraftsetzung des Rettungsdienstgesetzes von 11/1992 schließen innerhalb des Rhein-Erft-Kreises die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben Notarztgestellungsverträge mit den Krankenhäusern ab. Hierbei werden Notärzte, die in den Krankenhäusern als Ärzte beschäftigt sind, für Einsätze schichtweise im Rettungsdienst gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt. Somit werden die Notärzte für die Dauer des Notarzteinsatzes in die Organisationsstruktur des Rettungsdienstträgers integriert und aus der Organisationsstruktur des Krankenhauses herausgenommen. Dies hat zur Folge, dass der Notarzt während dieser Zeit dem Zugriff seines Arbeitgebers, dem Krankenhausträger, entzogen und den Anweisungen des Rettungsdienstträgers unterworfen ist. 27 Neben der Gestellung der Klinikärzte bedienen sich zunehmend die Krankenhäuser aufgrund bestehender und verschärfter Personalengpässe auch externer Notärzte. 26 vergleiche Kapitel „Durchführung des Rettungsdienstes“ 27 STEEGMANN, C. (1997-2007): Recht des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes in NRW, Düsseldorf, Rn. 5.1/24 32 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Die Dynamik hat im Rettungsdienst in der Vergangenheit zu vielen Veränderungen und neuen Herausforderungen geführt. So hat sich in den letzten Jahren nicht nur die Einsatzhäufigkeit und das Einsatzgeschehen im Rettungsdienst erheblich verändert, des Weiteren haben sich auch die präklinischen Behandlungsmöglichkeiten beträchtlich weiterentwickelt. Exemplarisch können hierfür die Reanimationsstandards, erweiterte medikamentöse Therapieverfahren, Hypothermieverfahren, Polytraumaversorgung und die präklinische Versorgung des Akuten-Coronar-Syndroms angeführt werden. Darüber hinaus stellen weiterhin die sich dynamisch verändernde rettungsdienstliche Organisations- und Infrastruktur, das erweiterte einsatztaktische Vorgehen, soziale Veränderungen, Bedrohungslagen und zunehmende hygienische Anforderungen neue und erschwerte Herausforderungen an den Notarzt. In diesem Zusammenhang werden beispielsweise für die Notärzte auf Klinikebene Fortbildungen angeboten, die sich nach Häufigkeit und Schwerpunkt bislang von Klinik zu Klinik unterscheiden. Die rettungsdienstlichen Konzepte und Versorgungsstandards 28 bleiben jedoch bislang somit unberührt. Ein Notarztpool besteht somit standortgebunden auf Klinikebene. Die derzeitige Organisationsstruktur des Notarztdienstes muss daher in einigen Teilbereichen den Veränderungen angepasst werden. Aktuelle Probleme des Notarztdienstes Wie eingangs bereits dargelegt, hat sich in den letzten Jahren das Einsatzgeschehen im Rettungsdienst und damit in Zusammenhang stehend die notärztlichen Versorgung erheblich verändert. Einerseits steigen die Einsatzzahlen jährlich, andererseits haben die rettungsmedizinischen Möglichkeiten deutlich zugenommen. In der Vergangenheit haben weitere Veränderungen in der rettungsdienstlichen Einsatztaktik durch neue und häufigere Einsatzarten (z.B. Transport schwergewichtiger Notfallpatienten) als auch durch die Wahrnehmung neuer Bedrohungen (z.B. Amokläufe) stattgefunden. Neue Probleme im Notarztdienst ergeben sich aus dem zunehmendem Ärztemangel. Die Gründe für den derzeitigen allgemeinen und nicht etwa isoliert die Notarztgestellung betreffenden Ärztemangel sind vielfältig und lassen sich unter anderem erklären aus einer 28 • inadäquaten Honorierung, • steigender Verantwortungsbereich mit hohem Konfliktpotential, • Auswirkungen des DRG-Systems, • der Privatisierung von Kliniken, • der Spezialisierung und Schwerpunktbildung von klinischen Einrichtungen, • der „Flucht“ von angestellten Krankenhaus-Ärzten in alternative Berufsfelder, • rechtlichen/politischen Vorgaben z.B. zur Arbeitszeitregelung. Richtlinien der präklinischen Notfallmedizin des Rhein-Erft-Kreises 33 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Für den Notarztdienst ergeben sich aus dem Ärztemangel die Konsequenzen, dass zum einen vermindert Notärzte bereitgestellt werden können und die präklinische Versorgung als externer Aufgabenbereich angesehen wird, zum anderen mindert die permanente Überlastung in der hauptberuflichen Tätigkeit die Bereitschaft zur Übernahme weiterer Notarztdienste. Bereits jetzt macht sich der zunehmende Ärztemangel innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises bemerkbar. So stehen für die präklinische Versorgung von Notfallpatienten, insbesondere bei kurzfristigen, krankheitsbedingten Personalausfällen oder bei kurzfristigem Mehrbedarf zeitnah planmäßig keine Notärzte für die Übernahme und schnelle Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit zur Verfügung. Dies hat zur Folge, dass teilweise Notarzteinsatzfahrzeuge erheblich lange für die Übernahme akuter zeitkritischer Notfalleinsätze nicht zur Verfügung stehen und so ein Versorgungsdefizit entsteht. Dass bisherige rettungsdienstliche Konzept des Rhein-Erft-Kreises trifft diesbezüglich keine Regelungen. Mit Verabschiedung des vorliegenden Rettungsdienstbedarfsplanes muss an dieser Stelle eine Erweiterung stattfinden, indem ein kreisweit verfügbarer Notarztpool aufgebaut wird, der bei kurzfristigen und krankheitsbedingten Personalausfällen, bei einer erforderlichen Erhöhung der Rettungsmittelvorhaltung (z.B. aus Anlass von Sonderveranstaltungen, Evakuierungen), bei Großschadensereignissen und mehreren Duplizitäten von Verlegungstransporten zur Verfügung steht. 29 Hier werden weitere Planungen in Hinsicht auf die Schaffung eines Notarztpools mit den rettungsdienstlichen Aufgabenträgern erarbeitet. Aus- und Fortbildung Der Umfang des notwendigen notfallmedizinischen Wissens, die Versorgungsstandards als auch die dynamischen Weiterentwicklungen im Rettungsdienst im Bereich des Gerätemanagements und der medikamentösen Ausstattung bedürfen einer intensiven Ausbildung aber auch einer regelmäßigen Fortbildung. Hierzu gehört auch die Teilnahme an Übungen. Entsprechend §4 der Richtlinien der Ärztekammer Nordrhein über die Eignungsvoraussetzungen für die im Rettungsdienst mitwirkenden Ärztinnen und Ärzte sind Ärzte, die den Fachkundenachweis „Arzt im Rettungsdienst“ erworben haben zu regelmäßigen Fortbildungen in rettungsdienstlichen Maßnahmen verpflichtet. Trotz der Normierung einer generellen Fortbildungspflicht für im Rettungsdienst tätige Ärzte werden in den Richtlinien keine Festlegungen hinsichtlich des zu absolvierenden Stundenumfangs beziehungsweise der zu erreichenden Fortbildungspunkte für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ und der inhaltlichen Schwerpunkten vorgenommen. Um die durch die im Rettungsdienst tätigen Ärzte erworbenen besonderen Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten in der Erkennung und Behandlung akuter Störungen der Vitalfunktionen einschließlich der dazu erforderlichen instrumentellen und apparativen Techniken, der sachgerechten Lagerung, der Herstellung der Transportfähigkeit aufrechtzuerhalten beziehungsweise den Wissenstand an die schnell fortschreitenden notfallmedizinischen Erkenntnisse und Methoden anzupassen, ist es notwendig, dass zusätzlich zu der Tätigkeit im Rettungsdienst fachspezifische Fortbildungen angeboten 29 vergleiche Kapitel „Struktur der notfallmedizinischen Versorgung, 3.6 Interhospitaltransport (Sekundärtransporte mit und ohne Notarzt)“ 34 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung werden. In der bisherigen Organisation des Notarztdienstes wurden fachspezifische Fortbildungen im Bereich des Rettungsdienstes für Notärzte nicht berücksichtigt. Die Organisation brachte bisher einzig mit sich, dass die von den Krankenhäusern für Einsätze abgestellten Notärzte lediglich im Rahmen eines Einsatzes tätig waren und sich in Fragen Ihres Fachs fortgebildet haben. Während dies für die einzelnen medizinischen Maßnahmen unbedingt problematisch war, fehlen jedoch nun zunehmend Kenntnisse über neue Standards, Sicherheitsbestimmungen, Medizinprodukte, Zuständigkeiten und rechtliche Bestimmungen. Dieses Defizit führt aktuell zu Spannungen im Einsatzgeschehen und führt zu einer Zunahme von Beschwerden. Aus diesem Grund werden zukünftig durch den Träger des Rettungsdienstes 30 fachspezifische Fortbildungen angeboten. Grundsätzlich sollte jeder im Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises tätige Notarzt an mindestens zwei Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Anlage 01 Stichwörter Rettungsdiensteinsätze Rhein-Erft-Kreis Anlage 02 Notarztindikationskatalog Rhein-Erft-Kreis 3.4 Luftrettungsdienst Gemäß §10 Absatz 1 in Verbindung mit §3 Absatz 3 RettG NRW werden ergänzend zum bodengebundenen Rettungsdienst Luftfahrzeuge eingesetzt. Für die Luftrettung werden Luftfahrzeuge mit regionalem Einsatzbereich vorgehalten und sind Teil des einheitlichen Rettungsdienstes. Die Organisation des Luftrettungswesens erfolgt durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA NRW) in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. 31 Durch die beiden Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen werden die Standorte der Luftfahrzeuge und deren originäre Einsatzbereiche festgelegt. Luftfahrzeuge des Rettungsdienstes sind gemäß Nummer 1.1 des Erlasses vom 25.10.2006 – III 8-0714.1.3 (MBl. NRW S. 781/SMBl. NRW 2129): 1. Rettungshubschrauber (RTH) 2. Intensivtransporthubschrauber 30 Grundsätzlich hat der Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes gemäß §75 Absatz 1 S. 2 SGB V i.V.m. §6 Absatz 1 RettG NRW i.V.m §11 Absatz 2 Nr. 2 RettG NRW die Verpflichtung, darauf hinzuwirken, dass die Krankenhäuser Ärzte für die Notfallrettung zur Verfügung stellen und Gestellungsverträge abschließen. Die grundsätzliche Verpflichtung bzw. der Abschluss der so genannten Notarztgestellungsverträge hat der Rhein-Erft-Kreis jedoch an die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben übertragen. Eine grundsätzliche Rechtsbeziehung zwischen dem Träger des Rettungsdienstes und dem Notarzt bleibt jedoch insoweit bestehen, als dass der Rhein-Erft-Kreis nach den Grundsätzen der Amtshaftung für Fehler des Notarztes (Artikel 34 GG, §839 BGB,) einzustehen und mit dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst die medizinische Fachaufsicht über die Notärzte hat. 31 §10 RettG NRW 35 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Rettungshubschrauber (RTH) Die Rettungshubschrauber (RTH) haben einen Einsatzradius von bis zu 50 Kilometern um ihren Standort herum. Die in diesem Bereich liegenden Kreise und kreisfreien Städte bilden eine Trägergemeinschaft. Der Rhein-Erft-Kreis ist einerseits seit dem 26.04.1961 Mitglied der Trägergemeinschaft des RTH „Christoph 3“ mit Standort am Flughafen Köln/Bonn in Köln. Andererseits steht der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung einer Trägergemeinschaft des RTH „Christoph Europa 1“ mit Standort am Flugplatz Aachen-Merzbrück derzeitig kurz bevor. Mit der Durchführung der Erbringung der rettungsdienstlichen Leistung „Luftrettungsdienst Städteregion Aachen) ist die ADAC Luftrettung gGmbH beauftragt. Durch den Runderlass des MAGS NRW 32 vom 25.10.2006 33 sind die Trägergemeinschaften neu geordnet worden: 1. Die Städte Bergheim, Brühl, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim und Wesseling sind der Trägergemeinschaft Köln und somit dem RTH „Christoph 3“ zugeordnet. Der RTH „Christoph 3“ ist bei der Leitstelle der Stadt Köln (Florian Köln) anzufordern. 2. Die Stadt Bedburg sowie die Gemeinde Elsdorf sind der Trägergemeinschaft Würselen und somit dem „Christoph Europa 1“ zugeordnet. Der RTH „Christoph Europa 1“ ist bei der Leitstelle der Städteregion Aachen (Florian Kreis Aachen) anzufordern. Zu den Aufgaben eines RTH gehören • die schnelle Heranführung von Notarzt und nichtärztlichem Personal an den Notfallort zur Durchführung lebensrettender Maßnahmen und Herstellung der Transportfähigkeit bei Notfallpatienten (Versorgungsflüge), • der Transport von Notfallpatienten in ein geeignetes Krankenhaus (Primärtransportflüge) und • der Transport medizinisch erstversorgter Patienten aus einem Krankenhaus in ein für die endgültige medizinische Versorgung geeignetes Krankenhaus (Sekundärtransportflüge). Die Einsätze des RTH „Christoph 3“ werden über die Leitstelle der Kernträger auf Anforderung der Feuer- und Rettungsleitstellen, in deren Bereich der Notfall vorliegt, disponiert. Alle mit dem Betrieb der RTH „Christoph 3“ entstehenden Kosten (Personal-, Sach- und allgemeine Verwaltungskosten) werden über Gebühren refinanziert. Kostenüber- beziehungsweise Kostenunterdeckungen werden gemäß §6 Absatz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) innerhalb einer Zeitspanne von drei Jahren nach Ende des Kalkulationszeitraumes ausgeglichen. Die in der Zwischenzeit anfallenden Kostenunterdeckungen werden bis zu einer Refinanzierung anteilig durch die Mitglieder der Trägergemeinschaft gedeckt. Grundlage hierfür ist ein Verteilungsschlüssel, der sich aus einer prozentualen Gewichtung von Einwohneranteil (60%) und Flächenanteil (40%) der jeweiligen Gebiete der Mitglieder zusammensetzt. Der Kostenanteil ist durch einen Höchstbetrag begrenzt. 32 heute MGEPA NRW 33 Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW; Runderlass vom 25.10.2006, III 8-0714.1.3 36 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Die Finanzierung der entstehenden Kosten des „Christoph Europa 1“ werden in einer noch durch den Kreistag zu beschließenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Städteregion Aachen und weiteren Rettungsdienstträgern vereinbart. Die Voralge der Beschlussfassung wird kurzfristig erwartet. Intensivtransporthubschrauber (ITH) Mit der Neuregelung des MGEPA zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst ist der Rhein-ErftKreis Mitglied der Trägergemeinschaft des Intensivtransporthubschraubers (ITH) „Christoph Rheinland“ mit Standort in Köln. Mit der Durchführung der Erbringung der rettungsdienstlichen Leistung Luftrettungsdienst ITH „Christoph Rheinland“ ist ebenfalls derzeit die ADAC Luftrettung gGmbH beauftragt. Zu den Aufgaben des ITH gehören • intensivmedizinische Transportflüge und • sonstige Transporte über große Entfernungen einschließlich Spezialtransporten (z.B. mit Inkubator). Intensivtransportflüge sind grundsätzlich indiziert, wenn Patienten aufgrund ärztlicher Indikation auf dem Luftweg verlegt werden müssen. Dies ist insbesondere notwendig wenn • eine intensivmedizinische Behandlung erforderlich ist und die Transportzeit wesentlich minimiert werden muss oder • der Transport aufgrund der medizinischen Erfordernisse nicht mit einem bodengebundenen Rettungsmittel erfolgen kann. Darüber hinaus können ITH auch anstelle eines RTH eingesetzt werden, wenn • der RTH nicht geeignet ist, • der ITH vor dem bodengebundenen Rettungsmittel am Notfallort verfügbar ist oder • die voraussichtliche Abwesenheit 120 Minuten übersteigt. Der ITH „Christoph Rheinland“ wird während des Zeitbereiches, in dem Sichtflugbedingungen gegeben sind, eingesetzt. Die Disposition der Einsätze des ITH erfolgt ebenfalls über die Leitstelle der Berufsfeuerwehr Köln. Die Anforderung eines RTH oder ITH obliegt im Rahmen eines Einsatzes des Rettungsdienstes der Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises. Eine Kostendeckung erfolgt analog zum RTH „Christoph 3“. 37 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 3.5 Spitzenbedarf Als Spitzenbedarf ist der Bedarf definiert, der über den Grundbedarf, d.h. die Regelvorhaltung hinausgeht, um zufällige Einsatzspitzen mit gleicher Hilfsfristsicherstellung abdecken zu können. 34 Im RDB Rhein-Erft-Kreis werden für die Abdeckung eines gesamtrettungsdienstlichen Spitzenbedarfs zusätzlich vorhandene RTW (technische Ausfallreserve) und/oder Krankenkraftwagen des Typs B nach DIN EN 1789 aus dem Bereich des qualifizierten Krankentransportes eingesetzt. Die Entscheidung/Weisung über den Einsatz von zusätzlichen Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeugen in der Notfallrettung als auch im qualifizierten Krankentransport bei zufälligen Einsatzspitzen obliegt der Kreisleitstelle. 35 Als weitere Möglichkeit kann im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit auch auf die Ressourcen der Notfallrettung im Rahmen der nachbarlichen Hilfe zurückgegriffen werden und überörtlich Rettungsmittel angefordert werden. In Ergänzung zu den bestehenden Möglichkeiten wird so derzeit in Zusammenarbeit mit dem Kreisfeuerwehrverband des Rhein-Erft-Kreises eine „First-Responder-Regelung“ erarbeitet. 3.6 Sonderbedarf Als Sonderbedarf kann vorwiegend der Bedarf in der Notfallrettung bezeichnet werden, der zu einer länger andauernden Erhöhung der Rettungsmittelvorhaltung zwingt. 36 Diese zusätzliche Vorhaltung ergibt sich konform • bei länger andauernden Unterdeckungen im Regelbetrieb, • bei planbaren Sonderveranstaltungen beziehungsweise Großveranstaltungen, • bei Einsätze mit einer Vielzahl von Verletzten und Erkrankten sowie • bei Räumungen und Evakuierungen und vergleichbaren Ereignissen. Länger andauernde Unterdeckungen im Regelbetrieb nehmen stetig zu und werden unter anderem hervorgerufen durch vermehrte Duplizitätsfälle, Sekundärtransporte und Infektionstransporte. In der Vergangenheit ist es im RDB Rhein-Erft-Kreis in einzelnen Einsatzbereichen über den Spitzenbedarf hinaus, zu einer völligen Auslastung der Notfallrettung inklusive der notärztlichen Versorgung gekommen, sodass die Definition eines Sonderbedarfs zwingend erforderlich ist. Der Bedarf zusätzlicher Rettungsmittel für eine Veranstaltung oder Ähnliches wird durch den Träger des Rettungsdienstes ermittelt und angeordnet. Bei akuten Gefahren, wie z.B. einem Massenanfall von Verletzten und Erkrankten kann darüber hinaus die Kreisleitstelle anhand der sich darstellenden rettungsdienstlichen Situation über den Einsatz von Fahrzeugen des Sonderbedarfs zum Patiententransport entscheiden. 34 STEEGMANN, C. (1997-2007): Recht des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes in NRW, Düsseldorf, Rn. 12/7 35 Verfügung des Rhein-Erft-Kreises vom 05.03.2008 – Medizinische Versorgung und Transport von Notfallpatienten 36 STEEGMANN, C. (1997-2007): Recht des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes in NRW, Düsseldorf, Rn. 12/8 38 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 3.7 Interhospitaltransport (Sekundärtransporte mit und ohne Notarzt) 3.7.1 Zuständigkeiten und ärztliche Versorgung Bei bodengebundenen Interhospitaltransporten (u.a. auch Intensivtransporte) werden Patienten von einem Krankenhaus in ein anderes Krankenhaus transportiert. Bei Sekundärtransporten treten in der Praxis häufig Zuständigkeitsfragen auf. Das Rettungsgesetz NRW normiert, dass auch der Intensivbeziehungsweise Sekundärtransport eine Aufgabe der Notfallrettung bleibt, soweit der Patient weiterhin als Notfallpatient einzustufen ist, selbst wenn er bereits erstversorgt wurde. 37 Ein dringlicher Sekundäreinsatz bedeutet, dass weiterhin akute Lebensgefahr besteht und die gesamte Einsatzabwicklung mit der gleichen Schnelligkeit wie bei Primäreinsätzen stattfinden muss. 38 Etwa ein Zehntel der meist sehr zeitintensiven Intensivtransporte bedürfen im Vergleich zum Regelrettungsdienst einer erweiterten medizinischen Gerätetechnik. 39 Darüber hinaus muss das Rettungsdienstpersonal entsprechend in der Anwendung der Technik geschult sein. In der Vergangenheit hat die Anzahl der Interhospitaltransporte beziehungsweise Intensiv- und Sekundärtransporte stark zugenommen. Die Ursache für die Zunahme der Interhospitaltransporte innerhalb des Rhein-Erft-Kreises erklärt sich vorwiegend durch die zunehmende Spezialisierung der Krankenhäuser, der zunehmenden arbeitsteiligen Behandlung sowie fehlenden Zentren. Heute werden Patienten aufgrund der zunehmenden Bildung von Spezialabteilungen sowohl Verlegungen zu diesen speziellen Abteilungen als auch Rückverlegungen gängige Praxis, um die Kapazitäten besser zu nutzen. Aus diesem Grund ist auch zukünftig mit einem weiteren Anstieg der Interhospitaltransporte zu rechnen. Für die ärztliche Versorgung während eines Interhospitaltransportes normiert das RettG NRW, dass der Träger des Rettungsdienstes zuständig und verantwortlich ist. Hierbei bleibt es dem Träger des Rettungsdienstes selbst überlassen, ob er diese Aufgabe mit eigenen Notärzten oder vertraglich eingebundenen anderen Ärzten wahrnimmt. 40 Die Grundvorhaltung der Notarzteinsatzfahrzeuge innerhalb des Rhein-ErftKreises reicht jedoch oftmals hierfür nicht aus, da ansonsten primäre Notarzteinsätze (wie z.B. Herzinfarkte, Schlaganfälle, Kindernotfälle und Verkehrsunfälle) nicht mehr innerhalb des Schutzzieles abgedeckt werden können. In der Vergangenheit wurde oftmals aufgrund der mangelnden Ressourcen auf die personellen Kapazitäten der Kliniken zurückgegriffen. So werden bislang oftmals für den Transport Begleitärzte von den Kliniken gestellt. An dieser Stelle ergeben sich jedoch rechtlich und organisatorisch folgende Probleme: • Begleitärzte verfügen meist nicht über den Fachkundenachweis „Arzt im Rettungsdienst“ • es fehlt Ihnen an der notwendigen Einsatzpraxis 37 STEEGMANN, C. (1997-2007): Recht des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes in NRW, Düsseldorf, Rn. 2/31 38 PRÜTTING, D. (2000): Rettungsgesetz NRW, Düsseldorf, Rn. 2/16 39 z.B. spezielles Beatmungsgerät, Spritzenpumpen 40 STEEGMANN, C. (1997-2007): Recht des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes in NRW, Düsseldorf, Rn. 2.6/35 39 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung • verfügen nicht über die notwendige Erfahrung über die in der Notfallrettung verwendeten Medikamente • sind auf die im Rettungsdienst verwendeten Medizinprodukte nicht gemäß den Vorgaben des MPG und der MPBetreibV eingewiesen 41 3.7.2 Durchführung Die Bereitstellung für die ärztliche Begleitung während eines Verlegungstransportes soll zukünftig ausschließlich über die Ressourcen der Rettungsmittel in der notärztlichen Versorgung erfolgen. Das abgebende Krankenhaus hat jedoch weiterhin dem Rettungsdienst gegenüber eine Organisationspflicht. 42 Das bedeutet, dass das abgebende Krankenhaus die Aufnahme des Patienten rechtzeitig mit der aufnehmenden Einrichtung klären und abstimmen muss. Ebenso müssen Art und Zeitpunkt des Transportes abgesprochen, sowie die notwendigen Unterlagen vorbereitet werden. 3.7.3 Bestückung Das RettG NRW trifft weder hinsichtlich der Anzahl der vorzuhaltenden Intensivtransportwagen (ITW) noch hinsichtlich der vorzuhaltenden medizinischen Geräte Regelungen. Innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises fallen auf das Bezugsjahr 2009 insgesamt 1.911 Verlegungstransporte an. Hiervon bedürfen 55% einer notärztlichen Begleitung. Bezogen auf das Gesamtaufkommen machen Verlegungstransporte ein Volumen von 5,98% aus. In den folgenden Tabellen ist das Einsatzfahrtaufkommen der Interhospitaltransporte (mit und ohne Notarzt) bezogen auf die Notfallkrankenhäuser dargelegt: Einsatzverteilung Stichwort „Verlegung 1“ RDB Rhein-Erft-Kreis 00.00-08.00 Uhr 08.00-16.00 Uhr 16.00-24.00 Uhr gesamt KH Bedburg (EB 2-3) 5 35 11 51 KH Bergheim (EB 2-1) 8 55 36 99 KH Brühl (EB 3) 9 139 47 195 KH Erftstadt (EB 5-1) 10 71 34 115 KH Frechen (EB 6-1) 14 59 29 102 7 79 22 108 KH Wesseling (EB 10) 22 98 69 189 Anzahl Transporte 75 536 248 859 KH Hürth (EB 7-1) Tabelle 10: Einsatzverteilung Stichwort „Verlegung 1“ RDB Rhein-Erft-Kreis 43 41 STEEGMANN, C. (1997-2007): Recht des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes in NRW, Düsseldorf, Rn. 3.3/22 42 STEEGMANN, C. (1997-2007): Recht des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes in NRW, Düsseldorf, Rn. 2/34 43 auf das Bezugsjahr 01.01.2009 bis 31.12.2009 40 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Einsatzabwicklungszeit Stichwort „Verlegung 1“ RDB Rhein-Erft-Kreis 00.00-08.00 Uhr 08.00-16.00 Uhr 16.00-24.00 Uhr gesamt KH Bedburg (EB 2-3) 149,5 134,64 102,37 128,84 KH Bergheim (EB 2-1) 81,62 131,03 96,3 102,98 KH Brühl (EB 3) 67,23 69,42 74,64 70,43 KH Erftstadt (EB 5-1) 77,93 84,74 72,93 78,53 KH Frechen (EB 6-1) 92,77 97,39 80,73 90,3 KH Hürth (EB 7-1) 55,97 82,93 96,67 78,52 KH Wesseling (EB 10) 58,36 84,21 66,93 69,83 Einsatzabwicklungszeit 83,34 97,76 84,37 88,49 Tabelle 11: Einsatzabwicklungszeit Stichwort „Verlegung 1“ RDB Rhein-Erft-Kreis43 Einsatzverteilung Stichwort „Verlegung 2“ RDB Rhein-Erft-Kreis 00.00-08.00 Uhr 08.00-16.00 Uhr 16.00-24.00 Uhr gesamt KH Bedburg (EB 2-3) 13 44 29 86 KH Bergheim (EB 2-1) 29 90 61 180 KH Brühl (EB 3) 22 130 85 237 KH Erftstadt (EB 5-1) 15 66 44 125 KH Frechen (EB 6-1) 24 52 70 146 KH Hürth (EB 7-1) 11 48 37 96 KH Wesseling (EB 10) 31 80 71 182 145 510 397 1.052 Anzahl Transporte Tabelle 12: Einsatzverteilung Stichwort „Verlegung 2“ RDB Rhein-Erft-Kreis43 Einsatzabwicklungszeit Stichwort „Verlegung 2“ RDB Rhein-Erft-Kreis (RTW) 00.00-08.00 Uhr 08.00-16.00 Uhr 16.00-24.00 Uhr gesamt KH Bedburg (EB 2-3) 102,12 131,46 96,57 110,05 KH Bergheim (EB 2-1) 98,47 120,31 107,84 108,87 KH Brühl (EB 3) 90,53 189,48 82,42 120,81 KH Erftstadt (EB 5-1) 79,95 95,61 89,21 88,26 KH Frechen (EB 6-1) 78,07 90,18 84,51 84,25 KH Hürth (EB 7-1) 56,53 81,72 75,65 71,3 KH Wesseling (EB 10) 74,47 85,25 72,85 77,52 Einsatzabwicklungszeit 82,88 113,43 87,01 94,44 Tabelle 13: Einsatzabwicklungszeit Stichwort „Verlegung 2“ RDB Rhein-Erft-Kreis (RTW)43 41 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Einsatzabwicklungszeit Stichwort „Verlegung 2“ RDB Rhein-Erft-Kreis (NEF) 00.00-08.00 Uhr 08.00-16.00 Uhr 16.00-24.00 Uhr gesamt KH Bedburg (EB 2-3) 86,59 103,85 91,82 94,09 KH Bergheim (EB 2-1) 90,43 107,81 99,71 99,32 KH Brühl (EB 3) 78,87 78,26 76,38 77,84 KH Erftstadt(EB 5-1) 84,64 89,08 86,99 86,90 KH Frechen (EB 6-1) 74,12 75,32 75,07 74,84 KH Hürth (EB 7-1) 55,92 83,27 69,55 69,58 KH Wesseling (EB 10) 73,32 77,75 71,70 74,26 77,7 87,91 81,60 82,40 Einsatzabwicklungszeit Tabelle 14: Einsatzabwicklungszeit Stichwort „Verlegung 2“ RDB Rhein-Erft-Kreis (NEF)43 500 400 300 16-24 Uhr 200 08-16 Uhr 00-08 Uhr 100 0 KH KH KH Brühl KH KH KH Hürth KH Bedburg Bergheim Erftstadt Frechen Wesseling Abbildung 3: Verteilung des Einsatzfahrtaufkommens nach Schichtintervall im Interhospitaltransport Jahrestrend bei Verlegungseinsätzen im Rettungsdienst Anzahl Transporte 2006 2007 2008 2009 Verlegung 1 923 954 888 859 Verlegung 2 574 632 812 1.052 1.497 1.586 1.700 1.911 gesamt Tabelle 15: Jahrestrend bei Verlegungen im Rettungsdienst Aus den Ergebnissen der Berechnungen lässt sich entnehmen, dass (wie eingangs dargelegt) eine stetige Zunahme der Verlegungstransporte zu verzeichnen ist. Die medizinische Versorgung der Intensivpatienten bei derlei Transporten richtet sich im Regelfall auf ein engmaschiges Monitoring der Vitalparameter, die Beatmung und die medikamentöse Therapie. Diese Leistungen können im Regelfall durch die im Rettungsdienst eingesetzten Fahrzeuge RTW und NEF geleistet werden. Jedoch können aufgrund der voranschreitenden Entwicklung der medizinischen Erkenntnisse sowie der medizini42 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung schen Gerätetechniken die Anforderungen an das übliche Maß hinausgehen und eine erweiterte, spezielle medizinische Gerätetechnik und auch besonders ausgebildetes Personal benötigen werden. Durch das Deutsche Institut für Normung e.V. wurde auf die erweiterte, spezielle medizinische Gerätetechnik reagiert, nach welcher in der novellierten DIN 75079 von November 2009 auf den NEF nun ein automatisches Beatmungsgerät mit volumen- und druckgesteuerten Beatmungsmodi und der Möglichkeit der NIV-Beatmung 44 verlastet werden. Die Vorgaben der novellierten DIN EN 75079 werden sukzessive nach Abschreibung der derzeit vorhandenen Geräte umgesetzt beziehungsweise sind in einzelnen Rettungsdienstbereichen schon umgesetzt worden. Nach eingehender Prüfung der Situation innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises ergibt sich, dass derzeit kein Bedarf für die Vorhaltung eines Sonderfahrzeuges für Intensivtransporte gegeben ist und die Durchführung dieser Transporte aus den Ressourcen der Regelrettung durchgeführt werden kann. Mittelfristig ist der Bedarf für ein solches Fahrzeug zu überwachen. Weiterhin wird mittels Anlage 03 dokumentiert, in wie weit die Krankenhäuser spezielle Gerätetechnik für eine Transportdurchführung fordern, auf welche eventuell kurzfristig reagiert werden muss. Anlage 03 Erfassungsbogen für spezielle Intensivverlegungen 3.8 Transport von Neugeborenen und Kleinkindern 3.8.1 Inkubatortransporte Besondere Anforderungen an die rettungsdienstliche Vorhaltung stellen die Transporte von Neugeborenen dar, die in Transportinkubatoren erfolgen. Bei einem Inkubatortransport handelt sich um einen Transport, bei dem Früh-, Neugeborene oder Säuglinge in einem auf einer Fahrtrage fixierten Wärmebett und einer differenzierten diagnostischen und therapeutischen Ausstattung, die von einem Krankenhaus in ein für diese Patienten besser ausgestattetes Krankenhaus gebracht werden. Um Schäden für die transportierten Kinder zu vermeiden, müssen die Fahrzeuge erhöhte technische Anforderungen z.B. an Federung und Dämpfung erfüllen. Aufgrund der Eigenart der Transporte ist der Einsatz spezieller Fahrzeuge für diesen Zweck sinnvoll und wird von den Krankenhäusern auch gefordert. Innerhalb des Rhein-Erft-Kreises steht derzeit kein speziell für den Transport von Früh-, Neugeborenen oder Säuglingen geeignetes Fahrzeug zur Verfügung. Dies hat den Grund, dass innerhalb des Rhein-Erft-Kreises und der Krankenhausstruktur ausschließlich drei Krankenhäuser über eine Geburtshilfestation verfügen, die wiederum gegenwärtig selbst keine Transportinkubatoren vorhalten. Um jedoch auf mögliche Transporte reagieren zu können, sind die RTW im Rhein-Erft-Kreis gemäß DIN EN 1789 so konzipiert, dass die Tragenauflagen der Fahrtragen gegen einen Transportinkubator getauscht werden können. Diese Vorhaltung und Ausstattung der Regelrettungsdienstfahrzeuge wird gegenwärtig aus vorher genannten Gründen sowie aufgrund mangelnden Bedarfs als ausreichend angesehen. Darüber hinaus kann im Bedarfsfall auch auf die Ressourcen nachbarlicher Rettungsdienstträger zurückgegriffen werden, die zur Transportdurchführung auch spezialisiertes Personal zur Verfügung Stellen (Kinderkrankenschwester, Pädiater). 44 DIN 75079 – Notarzt-Einsatzfahrzeuge (NEF) – Begriffe, Anforderungen, Prüfung – S. 10, Laufende Nr. 10c 43 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 3.8.2 Notfallmedizinische Versorgung von Neugeborenen und Kleinkindern Zur Sicherstellung der notfallmedizinischen Versorgung und den Transport von Früh-, Neugeborenen und Kleinkindern im Rahmen von Primäreinsätzen verfügen die im Regelrettungsdienst eingesetzten RTW über eine umfangreiche Ausstattung. Dies sind unter anderem: 3.9 • Kindernotfallmedikamente • Schienungssysteme und Vakuummatratze • Kinderblutdruckmanschette • Kinderstethoskop • SpO2-Sensor für Kleinkinder und Babys • Wundschnellverbände und Pflegemittel • Absaugsysteme • Halbautomaten mit Modus für die Kinder- und Säuglingsreanimation • Beatmungsgeräte mit Modus für die Kinder- und Säuglingsreanimation • spezielle Decken zur Wärmeerhaltung Transport schwergewichtiger Notfallpatienten Im öffentlichen Rettungsdienst hat in den letzten Jahren die notfallmedizinische Versorgung schwergewichtiger Patienten zugenommen. Hierbei handelt es sich um Patienten, die ein Körpergewicht von mehr als 200 kg aufweisen und für welche die Standardausrüstung der Rettungsdienstfahrzeuge nicht mehr ausreicht. Ein zu lösendes Problem stellt dabei primär nicht die notfallmedizinische Versorgung sowie die Herstellung der Transportfähigkeit der Patienten vor Ort dar, sondern vielmehr die Beförderung der Patienten von dem Notfallort zum Rettungsmittel sowie deren Transport in eine geeignete Klinik. Standardrettungsdienstfahrzeuge reichen aus folgenden Gründen nicht für den Transport schwergewichtiger Patienten aus: • die Tragfähigkeit der Fahrtrage und/oder des Tragestuhls wird deutlich überschritten • der Platzbedarf des Patienten übersteigt die Größe der Fahrtrage und/oder des Stuhls • der Patient kann nicht auf die zur Unterbringung im RTW notwendige Höhe angehoben werden • das zulässige Gesamtgewicht des RTW wird überschritten • Sicherheitssysteme reichen für die Rückhaltung im Fahrzeug nicht aus und sind unterdimensioniert • vorhandene Medizinprodukte reichen für eine optimale notfallmedizinische Versorgung oftmals nicht aus 44 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Bisher handelte es sich bei der Anzahl der Schwergewichtigentransporte um Einzelfälle. Der Betrieb eines Sonderfahrzeuges innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises ist aufgrund der Einzelfälle wirtschaftlich nicht darstellbar und wird von den gesetzlichen Kostenträgern als Bestandteil in der Fahrzeugvorhaltung nicht akzeptiert. In der Vergangenheit wurde im Bedarfsfall für den zeitkritischen Transport schwergewichtiger Notfallpatienten bislang improvisiert oder auf die vorhandenen Ressourcen der Stadt Köln zurückgegriffen. Die Stadt Köln hält für den Transport schwergewichtiger Patienten gegenwärtig den M-Bus 7 mit den zur notfallmedizinischen Versorgung notwendigen Geräten und der Möglichkeit der Aufnahme eines Krankenhausbettes vor. Bei zeitunkritischen Transporten schwergewichtiger Patienten wurde bislang auf ein beim DRK-Kreisverband Düren stationiertes Sonderfahrzeug zurückgegriffen. Da die Vorhaltung eines speziell für den Transport schwergewichtiger Patienten ausgerüsteten Rettungsmittels mit hohen Kosten verbunden und die Notwendigkeit innerhalb des Kreisgebietes sehr gering ist, beabsichtigt der Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes auch weiterhin nicht, ein eigenes Sonderfahrzeug für diesen Zweck vorzuhalten. Vor diesem Hintergrund sowie vor dem Hintergrund, dass laufende ministeriale Gespräche abzuwarten sind, beabsichtigt der Rhein-Erft-Kreis eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Köln abzuschließen und eine Trägergemeinschaft zu bilden, um schwergewichtigen Patienten eine optimale notfallmedizinische Versorgung zukommen zu lassen. Die Stadt Köln ist bereits in der Beschaffungsphase eines Sonderfahrzeuges für den Transport adipöser Patienten. 3.10 Transport hochinfektiöser Patienten Transporte hochinfektiöser Patienten mit übertragbaren Krankheiten können unterschiedlich sein. Zum einen kann es sich um eine ansteckende Erkrankung mit unterschiedlichem Gefährdungspotenzial (z.B. Meningitis, Influenza, Masern) handeln, zum anderen kann es sich um eine Besiedelung mit einem Keim handeln, ohne dass der Träger erkrankt sein muss, jedoch bestimmte Eigenschaften besitzt (z.B. MRSA). Patienten, die an übertragbaren Krankheiten im Sinne des Infektionsschutzgesetzes leiden, können nur unter entsprechenden Schutzmaßnahmen für das Rettungsdienstpersonal, Dritte und Patienten selbst durchgeführt werden. Der Umgang der Schutzmaßnahmen richtet sich hierbei nach der jeweils vorliegenden Infektionskrankheit und der von ihr ausgehenden Gefahr der Ansteckung. Die Maßnahmen umfassen die Transportvorbereitung, die Übernahme des Patienten, die Transportdurchführung und die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft (unter anderem durch umfangreiche Desinfektionsarbeiten). Innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises machen den größten Anteil an den anfallenden Infektionstransporten Patienten aus, die an typischen Krankenhausinfektionen wie z.B. MRSA leiden. Derlei Infektionstransporte stellen im Alltagsgeschäft des Regelrettungsdienstes keine besondere Herausforderung dar, da die erforderlichen Informationen meist vorliegen und die standardisierten persönlichen Schutzmaßnahmen und Maßnahmen am Fahrzeug (z.B. die Entnahme nicht benötigter Geräte oder das Abkleben von Einbauten und Öffnungen) durchgeführt werden können. Die Transporte von Patienten mit derlei Infektionserkrankungen werden innerhalb des Rettungs- 45 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung dienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes unter Disponierung eines Fahrzeuges aus dem Regelrettungsdienst durchgeführt. Patienten, die an hochinfektiösen Krankheiten leiden, wie z.B. virusbedingtem hämorrhagischem Fieber, können durch den Regelrettungsdienst nicht transportiert werden, da an dieser Stelle besondere Anforderungen an die Patientenisolation gestellt werden, die nur mit hohem technischen Aufwand erfüllt werden können. Aus diesem Grund muss der Transport von Patienten mit dieser Art von Infektionserkrankungen in einem Transportisolator durchgeführt werden, welcher von einer Fahrzeugbesatzung geführt wird, das speziell für solche Fälle ausgebildet ist. Im Bedarfsfall kann über die Leitstelle der Berufsfeuerwehr der Stadt Frankfurt am Main ein Sonderfahrzeug mit eigenem Personal zur Transportdurchführung angefordert werden. 3.11 Ordnungsbehördliche Maßnahmen Mit der kontinuierlichen Zunahme psychischer Krankheiten steigt auch die Zahl der Zwangseinweisungen in geschlossene Abteilungen psychiatrischer Krankenhäuser. Jede Zwangseinweisung stellt einen massiven Eingriff in die Rechte des Betroffenen dar und ist nur unter strenger Beachtung formaler und materieller Vorschriften zulässig. Das Verfahren bei einer Unterbringung von psychisch kranken Personen nach §§10, 14 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten vom 17.12.1999 wird innerhalb des Rhein-Erft-Kreises durch die örtlichen Ordnungsbehörden wahrgenommen. Die Durchführung damit in Zusammenhang stehender Transporte, dem Vollzug, obliegt in der Regel dem öffentlichen Rettungsdienst im Rahmen eines öffentlichen Notfalleinsatzes. Für Transporte nach dem Betreuungsrecht im Rahmen des §1906 Bürgerlichen Gesetzbuch, für die Inobhutnahme von Minderjährigen im Rahmen des §1631b BGB, für Transporte nach dem Infektionsschutzgesetz sowie für Transporte nach §126a Strafprozessordnung (StPO) kommen ebenfalls Fahrzeuge des öffentlichen Rettungsdienstes zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um Transporte, bei denen die kommunalen Dienststellen als Ordnungsbehörde zuständig sind und der öffentliche Rettungsdienst im Rahmen der Amts- und Vollzugshilfe tätig wird, da auch hier ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen stattfindet. Die Durchführung aller Transporte erfolgt aktuell mit Rettungswagen beziehungsweise Krankentransportwagen aus dem Regelrettungsdienst. Dadurch, dass innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises keine medizinische Fachabteilung für die Behandlung psychiatrischer Erkrankungen zur Verfügung steht, werden die Rettungsmittel durch entsprechend lang andauernde Einsätze erheblich gebunden und stehen dem Regelrettungsdienst nicht zur Verfügung. Gegenwärtig bestehen für Patienten, die einer psychiatrischen Vollversorgung in einem Krankenhaus bedürfen, gemäß der Verordnung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf in der stationären Psychiatrie (Psych-PV), folgende Zieleinrichtungen zur Verfügung: 46 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung • Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Marienborn gGmbH Luxemburger Straße 1 53909 Zülpich (Hoven) • LVR-Klinik Bonn Fachkliniken und Zentren für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters, Neurologie Kaiser-Karl-Ring 20 53111 Bonn • LVR-Klinik Düren Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Forensische Psychiatrie, Soziale Rehabilitation Meckerstraße 15 52353 Düren • Uniklinik Köln Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes und Jugendalters Robert-Koch-Straße 10 Gebäude 53 50931 Köln Übersicht über die Vereinbarungen in der psychiatrischen Pflicht- und Vollversorgung mit externen Leistungserbringern Kommune Zuständige Einrichtung Stadt Bedburg LVR Klinik Düren Stadt Bergheim LVR Klinik Düren Stadt Brühl Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Marienborn gGmbH Gemeinde Elsdorf LVR Klinik Düren Stadt Erftstadt Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Marienborn gGmbH Stadt Frechen LVR Klinik Düren Stadt Hürth Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Marienborn gGmbH Stadt Kerpen LVR Klinik Düren Stadt Pulheim LVR Klinik Düren Stadt Wesseling LVR-Klinik Bonn Tabelle 16: Übersicht über die Vereinbarungen in der psychiatrischen Pflicht- und Vollversorgung mit externen Leistungserbringern Auch für Personen, die einer sofortigen Unterbringung bedürfen, besteht grundsätzlich neben den zuständigen Zieleinrichtungen die freie Krankenhaus- beziehungsweise Arztwahl. 47 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 3.11.1 Sofortige Unterbringung, Voraussetzungen und ärztliches Zeugnis Die sofortige Unterbringung ist für den Rettungsdienst die relevante Unterbringungsform. Die Besonderheit liegt darin, dass sie nicht aufgrund einer richterlichen Entscheidung erfolgt. Zu beachten ist, dass eine sofortige Unterbringung nur möglich ist, wenn ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorliegt, dass nicht älter als vom Vortage ist. Die örtliche Ordnungsbehörde nimmt die sofortige Unterbringung vor und hat diese auch zu verantworten, d.h. die Unterbringung nach §14 PsychKG M-V darf ausschließlich von der Ordnungsbehörde realisiert werden. Die örtliche Ordnungsbehörde ist aufgrund ihrer sich aus den Grundrechten des Betroffenen ergebenden deckungsgleichen Schutzpflicht sowie aufgrund des generell geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes gemäß §24 VwVfG verpflichtet, ärztliche Zeugnisse zumindest kritisch zu betrachten und sich nicht „blind“ hierauf zu verlassen. Ärztliches Zeugnis Wie bereits erläutert, kann gemäß §14 PsychKG M-V bei Gefahr im Verzuge eine sofortige Unterbringung ohne vorherige gerichtliche Entscheidung erfolgen, wenn der zuständigen Ordnungsbehörde ein ärztliches Zeugnis über einen entsprechenden Befund vorgelegt wird, der nicht älter als vom Vortag ist. Ärztliche Zeugnisse können hierbei grundsätzlich von Ärztinnen oder Ärzten ausgestellt werden, die im Gebiet der Psychiatrie und Psychotherapie weitergebildet oder auf dem Gebiet der Psychiatrie erfahren sind. Die Einsatzpraxis hat gezeigt, dass zu den sprechstundenfreien Zeiten Probleme in der Koordination der beteiligten Institutionen und in diesem Zusammenhang insbesondere der Ausstellung des ärztlichen Zeugnisses bestehen. Grundsätzlich sollte zu den sprechstundenfreien Zeiten bei einer sofortigen Unterbringung nach §14 PsychKG M-V zur Ausstellung des ärztlichen Zeugnisses auf den von den Ärztekammern, der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein sowie der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe zu organisierenden ärztlichen Notfalldienst zurückgegriffen werden. Sofern im Rahmen eines Einsatzes der Notfallrettung die Hinzuziehung eines Notarztes des Regelrettungsdienstes aus notfallmedizinischen Gründen nicht zwingend erforderlich ist, sollte dieser lediglich in Ausnahmefällen durch die örtliche Ordnungsbehörde zur Ausstellung des ärztlichen Zeugnisses herangezogen werden. Grundsätzlich sollte durch die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben einheitlich in den Notarztgestellungsverträgen mit den Krankenhäusern die Möglichkeit eröffnet werden, dass durch die im Rettungsdienst eingesetzten Notärzte ärztliche Zeugnisse im Rahmen des §14 PsychKG M-V, unter Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft und für akute und zeitkritische Einsätze der Notfallrettung abkömmlich, ausgestellt werden können. 3.12 Medizinische Transporte und Krankenfahrten 3.12.1 Medizinische Transporte Bei „medizinischen Transporten“ handelt es sich um Transporte von Blut, Stammzellen, Organen, Medikamenten, medizinischen Gerätschaften, Gewebeproben, Impfstoffen und medizinischer Dokumentationen wie z.B. Röntgenbildern und EEG-Aufzeichnungen zu medizinischen Versorgungseinheiten (Krankenhäuser, Arztpraxen, Labore usw.). 48 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Grundsätzlich werden „medizinische Transporte“ unterschieden in so genannte „einfache medizinische Transporte“ und „dringliche medizinische Transporte“. Während beim „einfachen medizinischen Transport“ keine Eile geboten ist um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, besteht bei „dringlichen medizinischen Transporten“ höchste Eile. Sie sind deshalb schnellstmöglich und in der Regel unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten durchzuführen. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.02.2009 (BVerwG 3 B 63/08) muss eine Ausnahmegenehmigung für die Ausstattung von Kraftfahrzeugen für Bluttransporte mit Kennleuchten für blaues Blinklicht erst dann erteilt werden, wenn der Bedarf an Blaulichtfahrzeugen im relevanten örtlichen Bereich nicht bereits anderweitig gedeckt ist. 45 Eine Bedarfsermittlung „dringlicher medizinischer Transporte“ innerhalb des Rhein-Erft-Kreises durch die Bezirksregierung Köln hat ergeben, dass in der Vergangenheit innerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes und der Feuerwehren kein „dringlicher medizinischer Transport“ durchgeführt wurde. Um dennoch auf einen möglichen zukünftigen Bedarf unverzüglich und sachgerecht reagieren zu können, werden „dringliche medizinische Transporte“ zur Rettung von Menschenleben oder Vermeidung schwerer gesundheitlicher Schäden unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises zukünftig durch den öffentlichen Rettungsdienst sichergestellt. Hierzu sollen Anfragen über einen „dringenden medizinischen Transport“ werden zukünftig über die Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises gesteuert. Hierzu muss der Besteller ein Fax an die Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises senden. Bei Bewertung der Transportanforderung als nicht zeitkritisch wird der Transportauftrag an den anfragenden Besteller zurückgegeben oder im Zweifelsfall durch den Rettungsdienst ohne Sonderrechte durchgeführt. Sonderrechtsfahrten zum Zwecke eines medizinischen Transportes sollen so auf das absolut notwendige Maß reduziert werden. Bei einer positiven Bewertung einer Transportanforderung wird durch die Leitstelle ein Rettungsdienst-Einsatz mit dem Stichwort „MEDTRANS“ eröffnet. Bei Eingang einer Transportanforderung soll durch die Kreisleitstelle ein Rettungsmittel alarmiert werden. Die Abrechnung mit dem Auftraggeber erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen kommunalen Gebührensatzung. Um den Anforderungen für den Transport von Blut, Stammzellen, Organen, medizinischen Gerätschaften, Gewebeproben und Impfstoffen zu entsprechen, wird die Vorhaltung entsprechend notwendiger Gerätschaften auf einer zentral gelegenen Feuer- und Rettungswache innerhalb des RheinErft-Kreises umgesetzt. Darüber hinaus wird das Rettungsdienstpersonal in speziellen Schulungen über die Transportanforderungen und die Durchführung geschult. Anlage 04 45 Anforderungsbogen eines dringlich medizinischen Transportes Fahrzeuge mit Sonderrechtseinrichtungen, die nach §52 Absatz 3 StVZO rechtmäßig damit ausgestattet sind, sind Fahrzeuge der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Verwaltungshelfer im Rettungsdienst. 49 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 3.12.2 Krankenfahrten Die einfache Krankenfahrt ist Regelungsbestand des Personenbeförderungsgesetztes (PBefG). Die beiden Momente der Erste-Hilfe-Versorgung und der medizinisch-sachkundigen Betreuung während der Fahrt unterscheiden den qualifizierten Krankentransport von der einfachen Krankenfahrt. Dabei kommt es für die Abgrenzung weder auf die Fahrzeugart, noch die Patientenlagerung, d.h. das Vorliegen eines Liegend- oder Sitzendtransports an.3 Eine einfache Krankenfahrt kann definiert werden als die Beförderung kranker Personen in Taxen und Mietwagen, die während der Beförderung keiner medizinisch-fachlichen Hilfe beziehungsweise Betreuung oder besonderer Vorrichtungen bedürfen.3 3.13 Psychosoziale Notfallversorgung Das Rettungsdienstpersonal ist im Einsatzdienst hohen und unterschiedlichen Belastungen extremen Ausmaßes ausgesetzt, aus welchen möglicherweise psychische Traumatisierungen folgen können. So erfolgen Maßnahmen des Rettungsdienstes regelmäßig unter Zeitdruck, während sich zudem die medizinischen Leistungen auf alle erdenklichen Notfallsituationen und Altersgruppen erstrecken. Betroffene und umstehende Personen haben regelmäßig eine veränderte Stimmung und ein verändertes Verhalten, dass den Einsatz des Rettungsdienstpersonals erschwert. Des Weiteren vollziehen sich fast alle Maßnahmen oft unter den Augen der Öffentlichkeit, was den Druck auf das Rettungsdienstpersonal erhöht. Neben der Gefahr, dass Maßnahmen nicht gelingen, besteht zusätzlich eine erhöhte Gefahr, dass juristische relevante Vorwürfe gemacht werden. Die Erfahrung und eine Vielzahl von Berichten belegen, dass ohne die Durchführung von Maßnahmen zur posttraumatischen Stressbewältigung bei durchschnittlich etwa einem Drittel der Betroffenen sofort oder auch noch nach Tagen, Wochen, Monaten oder gar Jahren psychische Störungen bis hin zur posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) auftreten können. 46 Im Einzelfall kann eine solche Störung sogar zur Beeinträchtigung der Berufsausübung und einer verminderten Erwerbsfähigkeit 47 führen. Um die Belastungen für die Einsatzkräfte auf ein Minimum zu reduzieren und gleichzeitig die psychische Belastbarkeit zu erhöhen bedarf es der konsequenten Übertragung und Anwendung des jetzt schon bekannten Stresswissens auf den Bereich Rettungsdienst. Diese Umstände führen dazu, dass die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes gehalten sind, ein Vorsorgeprogramm zu erarbeiten um somit die Stressbewältigung aktiv zu fördern. Das Vorsorgeprogramm soll mindestens Informationen über Stress und Techniken des Umgangs damit, Entspannungs- und Bewegungstraining, die systematische Überwachung der PTSD-Belastung und eine allgemeine Überwachung der psychischen und physischen Gesundheit vermitteln. 46 EVERLY, G. (2002): CISM – Stressmanagement nach kritischen Ereignissen, Wien 47 Bei der verminderten Erwerbsfähigkeit wird zwischen der teilweisen und der vollen Erwerbsminderung unterschieden. Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Antragsteller nur noch drei bis unter sechs Stunden täglich tätig sein kann. Eine volle Erwerbsminderung ist dann gegeben, wenn die Erwerbsfähigkeit derart eingeschränkt ist, dass Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich verrichtet werden können. 50 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 4 Besondere Versorgungslagen 4.1 Medizinische Gefahrenabwehr bei Veranstaltungen Die bedarfs- und flächendeckende Sicherstellung des Rettungsdienstes umfasst neben dem planbaren Regelbedarf auch Ereignisse, bei denen eine so große Anzahl von Personen betroffen oder gefährdet ist, dass die Bewältigung des Ereignisses den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und einer erweiterten Organisationsstruktur erfordert. Der sanitäts- und rettungsdienstlichen Versorgung bei Veranstaltungen kommt nicht nur aus aktuellem Anlass eine wachsende Bedeutung zu. Jede (Groß-)Veranstaltung birgt eine Reihe von Gefahren in sich, die von diversen Risikofaktoren abhängig sind. Verwirklichen sich diese Risiken, kann es zu schwerwiegenden Verletzungen bei einzelnen Personen und/oder Personengruppen kommen, aber auch zu Todesfällen führen. Allein durch die Ansammlung vieler Menschen an sich, ob innerhalb eines geschlossenen Veranstaltungsgeländes oder aber auf einem nicht begrenzten und offenen Veranstaltungsgelände, kann es aufgrund von Gedränge oder Bewegungsstau, aus technischem Versagen oder plötzlich auftretenden, unerwarteten Ereignissen zu einer Panik kommen, die zu einem Unglück führen kann. Somit lässt sich ableiten, welch große Bedeutung der medizinischen Gefahrenabwehr, insbesondere dem Sanitätswachdienst bei der Durchführung der Betreuungs- und Hilfeleistungsmaßnahmen einer (Groß-)Veranstaltung zuteil wird. Kompetenzen und Aufgabengebiet der eingesetzten Sanitätsdienstkräfte sowie der Behandlungsumfang in den Sanitätsstationen und Unfallhilfsstellen erweitern sich und können so zu einer Risikominimierung eines Massenanfalls von Verletzten und Erkrankten beitragen. Um einen effektiven und leistungsstarken Sanitätswachdienst bei einer (Groß-)Veranstaltung durchführen zu können, bedarf es einer organisierten und strukturierten Planung unter Mitwirkung der zuständigen Behörden. Die medizinische Gefahrenabwehr bei (Groß-)Veranstaltungen ist dabei in zwei Bereiche zu trennen, 48 zum einen in den Sanitätsdienst und zum anderen den Rettungsdienst. Der Sanitätsdienst hat bei einer (Groß-)Veranstaltung Maßnahmen der allgemeinen Betreuung, lebensrettende Sofortmaßnahmen und Erste-Hilfe-Leistungen sicherzustellen. Dem Rettungsdienst obliegen auch an dieser Stelle die Durchführung von lebensrettenden Maßnahmen am Notfallort, die Herstellung der Transportfähigkeit und die Beförderung in ein geeignetes Krankenhaus. Rechtsgrundlage hier stellt ebenfalls das RettG NRW dar. 48 Runderlass des MAGS vom 25.06.1993 – V C 6-0713.1.7 A 51 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 4.1.1 Sanitätsdienst Durch den Sanitätsdienst bei (Groß-)Veranstaltungen werden alle medizinischen und betreuende Leistungen innerhalb des Bereiches der Veranstaltung abgedeckt. Die Notwendigkeitsprüfung beziehungsweise Bemessung des Sanitätsdienstes ist Bestandteil der ordnungsbehördlichen Genehmigung für den Veranstalter. Die ordnungsbehördliche Genehmigung infolge der Bemessung sollte mindestens enthalten: • Datum • Beginn und Ende der Veranstaltung • voraussichtliche Teilnehmerzahl • Art der Veranstaltung • Gefahrenanalyse mit Risikopotenzial der Veranstaltung und Gefahrenschwerpunkten • Definition einer Hilfsfrist innerhalb des Veranstaltungsgeländes • Anzahl und Qualifikation des Sanitätsdienstpersonals • vorzuhaltende Komponenten (Anzahl der UHS, Medizinische Ausstattung, Notwendigkeit und Ausstattung von Fußtrupps) • Pläne über Flucht- und Rettungswege • Zufahrtswege für den öffentlichen Rettungsdienst und Übergabepunkte • Meldewesen beziehungsweise Führungsstruktur In diesem Rahmen sind die Veranstalter frei, geeignete Leistungserbringer mit der Durchführung des Sanitätsdienstes zu beauftragen und einen privatrechtlichen Vertrag über die zu erbringenden Leistungen mit Hilfsorganisationen oder privaten Anbietern abzuschließen. Gleiches gilt für genehmigungsfreie Veranstaltungen. Auch hier kann der Veranstalter die zur Sicherheit und zum Schutz der Teilnehmer gebotenen Maßnahmen auf geeignete Leistungserbringer übertragen. Die Kosten für die veranstaltungsbedingte Vorhaltung des Sanitätsdienstes sind vom Veranstalter zu tragen. Die ordnungsbehördliche Genehmigung für eine (Groß-)Veranstaltung sollte, sofern die Notwendigkeit eines Sanitätsdienstes erkannt worden ist, zur weiteren Prüfung hinsichtlich einer möglichen Beeinträchtigung des öffentlichen Rettungsdienstes an den Träger des Rettungsdienstes weitergeleitet werden. Eventuell sind hier weitere Absprachen und eine Erhöhung der rettungsdienstlichen Grundvorhaltung erforderlich. Eine Erhöhung der rettungsdienstlichen Grundvorhaltung kann durch den Träger des Rettungsdienstes beziehungsweise durch die Kreisleitstelle angeordnet werden. Grundsätzlich bleiben die Verpflichtungen des Rettungsdienstes von den ordnungsbehördlichen Maßnahmen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens unberührt. Bei Bedarf ist vom Sanitätsdienst der Rettungsdienst über die Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises anzufordern. Bis zu dessen Eintreffen ist der Sanitätsdienst verpflichtet, die ihm obliegenden lebensrettenden und lebenserhaltenden Maßnahmen durchzuführen. Die im Rahmen eines Sanitätsdienstes anfallenden Transporte fallen in den Bereich der Notfallrettung und damit unter das RettG NRW. 52 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 4.1.2 Rettungsdienst Der Rettungsdienst aus Anlass von (Groß-)Veranstaltungen dient dem Zweck der Verstärkung des Regelrettungsdienstes. Er deckt zusätzlich das Risiko aus Anlass dieser Veranstaltung ergänzend zum Grundbedarf ab und wird dann in Anspruch genommen, wenn ein Notfall vorliegt und der Transport eines Patienten indiziert ist. Der Rettungsdienst bei (Groß-)Veranstaltungen hat grundsätzlich alle Leistungs- und Qualitätskriterien, wie sie im Regelrettungsdienst zu erbringen sind, zu erfüllen. Deshalb sind bei (Groß-)Veranstaltungen im Rettungsdienst Kräfte und Fahrzeuge einzusetzen, die in der Grund- und Spitzenbedarfsabdeckung des Rettungsdienstes eingesetzt und erfahren sind. Hier wird der für den Rettungsdienst im Rhein-Erft-Kreis vorgehaltene Sonderbedarf berücksichtigt. Der Rettungsdienst bei (Groß-)Veranstaltungen wird durch den Träger des Rettungsdienstes bemessen (Art und Umfang) sowie angeordnet und untersteht, wie der Regelrettungsdienst auch, der Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises. Das Zusammenwirken des privatrechtlichen Sanitätsdienstes und des öffentlichen Rettungsdienstes wird veranstaltungsbezogen beschrieben und als Ordnungsverfügung in Absprache mit der zuständigen Kommune definiert, um den reibungslosen Übergang zu fördern. Anlage 05 Meldung über die Durchführung einer Großveranstaltung und daraus resultierender Beeinträchtigung des öffentlichen Rettungsdienstes 4.2 Massenanfall von Verletzten und Erkrankten Den Rettungsdienst bedarfs- und flächendeckend mit Leistungen der Notfallrettung mit und ohne Notarzt sicherzustellen, orientiert sich primär an dem Einsatzaufkommen des täglichen Lebens. Gemäß §7 Absatz 3 RettG NRW hat der Träger des Rettungsdienstes für Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker ausreichend Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals zu treffen sowie Leitende Notärzte oder -ärztinnen zu bestellen. Eine Schadenslage mit einer Vielzahl von Verletzten oder erkrankten Personen, im nachfolgenden Massenanfall von Verletzten und Erkrankten (MANV) genannt, bedarf einer Planung bereits im Vorfeld des Ereignisses. Bei einem derartigen Ereignis sind in engen zeitlichen Grenzen die Patienten zu sichten, zu behandeln und zu transportieren. Als rettungsdienstliche Besonderheit ist zu beachten, dass die Kapazitäten des Regelrettungsdienstes nicht ausreichen um so rasch und umfangreich tätig zu werden, wie dies bei einer individualmedizinischen Behandlung üblich ist. Es müssen viel mehr Kräfte herangeführt werden. Dafür sind neben dem Einsatzpersonal auch zahlreiche Führungsfunktionen zu besetzen, welche die besondere Lage strukturieren und organisieren können. Die Patienten müssen gesichtet, d.h. die Behandlungs- und Transportpriorität muss durch einen Notarzt festgelegt werden und gegebenenfalls muss eine Behandlung vor Ort stattfinden. Die Einsatzstelle muss strukturiert werden, und die Aufnahme- und Behandlungskapazitäten der Kliniken abgefragt werden. Diese Aufgaben werden federführend vom Leitenden Notarzt (LNA) und dem Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OrgL) durchgeführt. Basierend auf §7 Absatz 2 Satz 2 RettG NRW in Verbindung mit dem Runderlass Ziffer 2.2 beruft der Rhein-Erft-Kreis den OrgL und regelt deren Einsatz in einer Dienstanordnung. 53 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Zur Erfüllung der Aufgaben nach §22 FSHG NRW muss jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt in der Lage sein, über die Vorkehrungen des täglichen Bedarfs hinaus, einen Behandlungsplatz für mindestens 50 Verletzte/Erkrankte zu stellen. 49 Über die Notfallrettung im Regelrettungsdienst hinaus, ist es Aufgabe des Rettungsdienstes, auch bei einem MANV das individualmedizinische Versorgungsniveau zu erhalten oder möglichst schnell zu erreichen. Da der Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes gemäß §7 Absatz 3 RettG NRW verpflichtet ist, auch ausreichende Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals zu treffen, wurde das „Konzept für den Massenanfall von Verletzten und Erkrankten“ verabschiedet. Inhalte dieses Konzeptes sind: • Organisations- und Planungsziele • Verfügbarkeitsfristen • Versorgungsziele • Planungsgrößen • Kräftebedarf und Personalressourcen • Transportkapazitäten • Technik und Materialressourcen • Rettungsdienstliche Führungsorganisation • Mindestanforderungen Der Einsatzplan für den Massenanfall von Verletzten und Erkrankten des Rhein-Erft-Kreises deckt den Bereich zwischen rettungsdienstlicher Individualversorgung auf der einen Seite und der medizinischen Versorgung bei Unglücksfällen mit einer größeren Anzahl von Verletzter oder Erkrankter bis hin zu einem Großschadensereignis im Sinne des §29 des FSHG auf der anderen Seite ab, wobei fließende Übergänge zwischen allen Stufen möglich sind. Alle zu treffenden Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die individualmedizinische Notfallversorgung auch bei einer Vielzahl von verletzten und erkrankten Personen aufrecht zu erhalten beziehungsweise herzustellen. Die Vorkehrungen und Maßnahmen sind ausführlich in dem Einsatzplan für den Massenanfall von Verletzten und Erkrankten des RheinErft-Kreises dargelegt. 4.2.1 Einführung des Organisatorischen Leiters Rettungsdienst Die Funktion des „Organisatorischen Leiters Rettungsdienst (OrgL)“ stellt eine qualitätssichernde Führungskomponente im Bereich der öffentlichen Sicherheit und insbesondere bei Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker, eines Großschadensereignisses oder einer besonderen Gefahrenlage dar. Der Einsatz von OrgL bei größeren Schadenslagen wird bundesweit als Standard angesehen, 50 sodass der OrgL im Sinne des §7 Absatz 3 Satz 2 RettG NRW als „notwendiges Per- 49 Definition gemäß AK Katastrophen- und Zivilschutz sowie des AK Rettungsdienst der AGBF 50 vergleiche Fehn, in FeuerSchR NW, FSHG, 5.3.2 54 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung sonal“ angesehen werden kann. Eine solche Annahme wird insbesondere dadurch bekräftigt, dass auch die Länderministerien in Runderlassen, den OrgL ausdrücklich erwähnen und bestimmen, dass dieser im Zusammenwirken mit dem LNA die medizinischen Maßnahmen am Schadensort leitet. 51 Hieraus abgeleitet hat der Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes die Verpflichtung für ausreichende Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals zu treffen und unter anderem „Organisatorische Leiter Rettungsdienst“ zu bestellen. Das die Einführung der Funktion des OrgL im Rhein-Erft-Kreis sinnvoll und zwingend notwendig ist, hat die Vergangenheit unter anderem mit dem Zugunglück in Brühl im Jahr 2000, dem Brand im Phantasialand in Brühl im Jahr 2001, dem schweren Busunglück auf der A4 bei Kerpen im Jahr 2006 sowie weiteren Rettungsdiensteinsätzen mit einem erhöhtem Koordinierungsbedarf 52 nachhaltig gezeigt. Der Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises stellt zukünftig auch schon aufgrund des unter Kapitel „Das Versorgungsgebiet des Rhein-Erft-Kreises, 5. Besondere Risiken“ Gesagten einen Gefahrenschwerpunkt dar, so dass eine strenge und qualitative Organisation bei der Planung und Abwicklung eines „Massenanfalls von Verletzten und Erkrankten“ unerlässlich ist. Die Einführung der Funktion des „Organisatorischen Leiters Rettungsdienst“ ist daher notwendig. Zukünftig soll deshalb ein OrgL-System, analog zu dem bestehenden LNA-System etabliert, werden. Hierzu wird eine Gruppe von zehn Personen namentlich zum „Organisatorischen Leiter Rettungsdienst“ durch den Träger des Rettungsdienstes bestellt. Dies sollen Führungskräfte mit hauptamtlicher Einsatzerfahrung und Kenntnissen über die rettungsdienstliche Infrastruktur des Rhein-Erft-Kreises sein. Die Tätigkeitsgrundlage für die OrgL stellt die Vereinbarung und Dienstordnung dar. Zu den Aufgaben der OrgL gehört am Schadensort unter den gegebenen Bedingungen möglichst umgehend eine suffiziente präklinische notfallmedizinische Versorgung vorzubereiten, um möglichst vielen Patienten ein Überleben zu sichern und schwere gesundheitliche Schäden abzuwehren. Die Aufgaben sind im einzelnen: • sach- und fachgerechte Umsetzung der Anordnungen des Einsatzleiters und des LNA als organisatorischer Leiter des Einsatzabschnittes „Medizinische Rettung“ • Wahrnehmung taktischer, organisatorischer und logistischer Belange des Rettungsdienstes und der Einsatzeinheiten der Hilfsorganisationen und anderer unterstellter Einheiten gegenüber dem Einsatzleiter und dem LNA • rettungsdienstliche Lagebeurteilung und Raumordnung in Abstimmung mit dem Einsatzleiter und dem LNA • Aufbau und Betrieb der rettungsdienstlichen Infrastruktur an der Einsatzstelle (Patientenablage, Behandlungsplatz, Transportorganisation) • Personalplanung und Personaleinsatz im Einsatzabschnitt „Medizinische Rettung“ • Einrichtung und Betrieb der Kommunikation des Einsatzabschnittes 51 Vorsorgeplanungen für die gesundheitliche Versorgung bei Großschadensereignissen, Runderlass des MAGS vom 12.02.2004, Az. III 8-0713.7.4, SMBl. 2151, insbesondere Punkt 2.1.1 und Neukonzeption der Abwehr von Großschadensereignissen – Führungsstrukturen, Runderlass des IM NRE vom 21.12.1998, II C1-2102 52 Im Jahr 2010 wurde bereits fünf Ereignisse nach dem Einsatzplan für den Massenanfall von Verletzten und Erkrankten verzeichnet. 55 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung • Organisation der Registrierung und Dokumentation aller Betroffenen und Maßnahmen im Einsatzabschnitt „Medizinische Rettung“ • verwalten der Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser • Schnittstelle zum Betreuungsdienst/zur Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV), zur Polizei, zur Personenauskunftsstelle • Teilnahme an einer Gesamteinsatzbesprechung 5 Zusammenarbeit mit Dritten 5.1 Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern Nach §11 Absatz 1 RettG NRW arbeiten die Träger des Rettungsdienstes zur Aufnahme von Notfallpatienten mit den Krankenhäusern zusammen. Die Festlegung von Notfallaufnahmebereichen für Krankenhäuser ist Teil der rettungsdienstlichen Bedarfsplanung nach §12 RettG NRW. 53 Den für die Notfallversorgung geeigneten Krankenhäusern wird damit ein räumlich bestimmtes Gebiet zugewiesen, mit der Verpflichtung Notfallpatienten aus diesem Gebiet aufzunehmen. Für die Krankenhäuser ergibt sich hieraus die Aufgabe, die sachgerechten und notwendigen organisatorischen Vorkehrungen für die jederzeitige Aufnahme von Notfallpatienten zu treffen. Gemäß §10 des Krankenhausgesetzes NRW (KHG NRW) in Verbindung mit §8 Absatz 1 des Krankenhausgestaltungsgesetzes NRW (KHGG NRW) sind Krankenhäuser entsprechend ihrer Aufgabenstellung nach dem Bescheid des §18 KHG NRW zur Zusammenarbeit untereinander und mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, dem öffentlichen Gesundheitsdienst, dem Rettungsdienst, den für die Bewältigung von Großschadensereignissen zuständigen Behörden (...) verpflichtet, über die Zusammenarbeit Vereinbarungen zu treffen. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen dem Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes, den rettungsdienstlichen Aufgabenträgern und den Notfallkrankenhäusern soll sichergestellt werden, dass Notfallpatienten jederzeit 54 die Aufnahme in einem für die weitere Versorgung geeigneten Krankenhaus finden. Dabei findet der Aspekt, im Interesse der Notfallpatienten einen möglichst zeitnahen Transport in ein für die weitere Versorgung qualifiziertes und geeignetes Krankenhaus zu gewährleisten, Berücksichtigung. Als letztes Glied der Rettungskette sowie als Übergang von Präklinik und Klinik stehen dem RDB des Rhein-Erft-Kreises folgende sieben Notfallaufnahmekrankenhäuser mit insgesamt 1.404 Planbetten und 56 Intensivbetten 55 zu Verfügung. 53 PRÜTTING, D. (2000): Rettungsgesetz NRW, Düsseldorf, Rn. 11/14 54 An jedem Tag und zu jeder Tages- und Nachtzeit 55 Stand: 12.11.2009 56 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Einrichtung Anschrift Telefon Bettenkapazität davon Intensiv Sankt- Hubertus-Stift Klosterstraße 10 50181 Bedburg 0 22 72/4 04-0 105 6 Maria-Hilf-Krankenhaus Klosterstraße 2 50126 Bergheim 0 22 71/87-0 238 10 Marienhospital Brühl GmbH Mühlenstraße 21-25 50321 Brühl 0 22 32/74-0 210 8 Marien-Hospital Erftstadt-Frauenthal Münchweg 3 50374 Erftstadt 0 22 35/4 04-0 115 4 St. Katharinen-Hospital GmbH Frechen Kapellenstraße 1-5 50226 Frechen 0 22 34/5 02-0 433 14 Sana Krankenhaus Hürth GmbH Krankenhausstraße 42 50354 Hürth 0 22 33/5 94-0 135 6 Dreifaltigkeits-Krankenhaus Bonner Straße 84 50389 Wesseling 0 22 36/77-0 168 8 Tabelle 17: Übersicht der Notfallaufnahmekrankenhäuser mit Planbetten und Intensivkapazitäten Anlage 06 Übersicht Fachdisziplinen der Notfallkrankenhäuser Im Jahr 1976 wurde der RDB des Rhein-Erft-Kreises in sieben Notfallaufnahmebereiche, entsprechend den vorhandenen Notfallkrankenhäusern und Notarztstandorten, unterteilt. Der Ausbau des Rettungsdienstsystems und der Fortschritt medizinischer Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten der dem Rhein-Erft-Kreis angehörigen Notfallkrankenhäuser bedingten eine Neuorganisation der Notfallaufnahmebereiche. Anlage 07 Übersicht der Notfallaufnahmebereiche Neben der Festlegung von Notfallaufnahmebereichen für allgemeine und übliche Notfälle müssen auch Notfallaufnahmebereiche für spezielle Erkrankungen und Verletzungen festgelegt werden. Die Planung der Notfallaufnahmebereiche insbesondere für spezielle Erkrankungen 56 kann nicht endgültig erfolgen, da die Notfallkrankenhäuser innerhalb des Rhein-Erft-Kreises in der Regel spezielle Erkrankungen und Verletzungen 57 nicht versorgen können. Aus diesem Grund müssen die Planungen Stadt- und Kreisgrenzen übergreifend erfolgen, da dadurch die Zuführungszeiten verkürzt werden können. Die nächsten Krankenhäuser der Maximalversorgung befinden sich zum einen in der Stadt Köln (Klinikum der Universität zu Köln und Krankenhaus Merheim) zum anderen in der Stadt Bonn (Universitätsklinikum Bonn) sowie der Stadt Aachen (Universitätsklinikum Aachen). Im Zusammenspiel mit §11 Absatz 1 RettG NRW, ist auch §8 Absatz 3 RettG NRW zu betrachten. Hiernach obliegt es den Leitstellen einen zentralen Krankenbettennachweis zu führen. Die Krankenhäuser 56 insbesondere neurologische, neurochirurgische, pädiatrische Krankheitsbilder 57 z.B. Pädiatrie, Neurochirurgie, Augenheilkunde, Versorgung Schwerstverbrannter 57 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung melden sich eigeninitiativ bei der Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises, wenn die Kapazitäten der Intensivstation belegt sind oder nicht zur Verfügung stehen. Darüber hinaus erfolgt eigeninitiativ eine Meldung, wenn besondere für die notfallmedizinische Versorgung relevante Diagnostik- und Therapieverfahren wie z.B. OP, CT oder MRT z.B. durch Wartungsarbeiten oder technische Ausfälle nicht zur Verfügung stehen. Die Meldungen der Krankenhäuser werden jederzeit von der Kreisleitstelle entgegen genommen und unter Angabe des abmeldenden Arztes dokumentiert. Da die Freimeldungen der Krankenhäuser erfahrungsgemäß ausbleiben, wurde vereinbart, dass jeweils um 10.00 Uhr und um 22.00 Uhr alle belegt oder nicht zur Verfügung stehenden Intensivkapazitäten automatisch wieder als aufnahmebereit anzusehen sind, wenn zu diesen Zeiten nicht eine erneute Negativmeldung erfolgt. Auf Wunsch des eingesetzten Rettungsdienstpersonals und insbesondere des Notarztes vor Ort erfolgt durch die Kreisleitstelle eine Voranmeldung des Notfallpatienten im Krankenhaus. Insbesondere bei spezifischem Versorgungsbedarf in der Diagnostik sowie Therapiemöglichkeit und weiteren notwendigen Absprachen wird über die Kreisleitstelle ein Gespräch zwischen Notarzt und Klinikarzt vermittelt. Besteht für die Leitstelle auf Grund der Belegungsmeldungen keine Möglichkeit einer Notfallpatientin oder -patienten ein Krankenhausbett zuzuweisen, wird die Patientin/der Patient durch den Rettungsdienst in das für den Notfallaufnahmebereich zuständige Krankenhaus gebracht. Dort wird die Patientin beziehungsweise Patient zur Erstversorgung aufgenommen. Kann der Patient nicht abschließend behandelt werden, regelt das Krankenhaus die Verlegung unter Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes in eine andere Einrichtung der stationären oder ambulanten Versorgung in eigener Verantwortung. 58 Bei rettungsdienstlichen Sonderlagen, wie einem Massenanfall von Verletzten und Erkrankten ist zur Unterbringung der Notfallpatienten eine Organisationsform notwendig, die vom täglichen Verfahren abweicht. Hierzu wurden in dem „Einsatzplan für den Massenanfall von Verletzten und Erkrankten des Rhein-Erft-Kreises“ Krankenhausinformationsstufen festgeschrieben und vor der Verabschiedung den zuständigen Vertretern der Krankenhäuser unter Beteiligung des Gesundheitsamtes vereinbart. 5.2 Zusammenarbeit mit dem Sanitätsdienst im Tagebau Bergbauunternehmer haben gemäß §61 Absatz 1 Ziffer 2 des Bundesberggesetzes (BBergG) unter anderem die Pflicht „bei Zuständen oder Ereignissen im Betrieb, die eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit Beschäftigter oder Dritter herbeizuführen geeignet sind oder herbeigeführt haben, die zur Abwehr der Gefahr oder zur Rettung von Verunglückten geeignete Maßnahmen zu treffen“. Hierbei gehören alle unter §2 BBergG fallenden Tätigkeiten und die hierzu erforderlichen Betriebsanlagen. Die durch den Bergbauunternehmer zu treffenden Maßnahmen werden in §2 Absatz 1 Nummer 5 sowie §11 Absatz 1 Nummer 4 und 5 der Bergverordnung für alle bergbaulichen Bereiche insofern erläutert, als dass sie darauf ausgerichtet sein müssen, angemessene Einrichtungen 58 vergleiche: Richtlinien der präklinischen Notfallmedizin des Rhein-Erft-Kreises, Kapitel 2.10 „Vorgehen bei Verlegungen/dringlicher Interhospitaltransfer“, S. 18; Verfügung vom 09.07.2008 –38.90.00.11.05 – Anmeldung und Zuweisung intensivpflichtiger Patienten 58 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung zur Leistung von „Erster Hilfe“ bereitzustellen. Zur Erfüllung dieser Pflicht ist durch den Bergbauunternehmer ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (SGD) zu erstellen, aus welchem mindestens hervorgehen muss, dass angemessene Maßnahmen in technischer, organisatorischer und personeller Hinsicht für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten getroffen werden. Im einzelnen regelt das SGD: • Anzahl und Einrichtung der Verbandsstuben • Anzahl und Verfügbarkeit von Rettungs- und Krankenwagen • Personal und Besetzung der Wagen • Alarmpläne • Rettungshubschrauber-Landeplätze • Leitung des Ärztlichen Hilfswerkes • Organisationsplan und Dienststellenverzeichnis • Auflistung weiterer Räume für das Ärztliche Hilfswerk, Lage und Ausstattung • Bevorratung von Medikamenten und Zubehör • Alarmierung • Versorgung von Verletzten • Unterweisung der Heilgehilfen • Unterweisung der Ersthelfer Die erheblichen und nicht zu unterschätzenden Gefahren im Tagebaubetrieb und der Brikettfabrik bedürfen für den rettungsdienstlichen Einsatz erheblichen Sicherungsmaßnahmen und engen Abstimmungen mit dem Bergbauunternehmen und dem betrieblichen Sanitätsdienst. Zur Abwehr von potentieller Lebensgefahr oder schwerer körperlicher Schäden auch innerhalb des Tagebaubetriebes ist nicht auszuschließen, dass der Einsatz des Rettungsdienstes in Betracht kommt, da nur hier regelhaft die notwendige Infrastruktur zur schnellstmöglichen medizinischen Behandlung im erforderlichen Umfang zur Verfügung steht. Aus diesem Grund sind enge Abstimmungen z.B. über Lotsenstellen, Leistungsfähigkeit des betrieblichen Sanitätsdienstes usw. mit dem Bergbauunternehmer zwingend notwendig und werden in Absprache mit den zuständigen Behörden geführt. 5.3 Zusammenarbeit mit der Polizei Gerade bei größeren Gefahren- und Schadenslagen aber auch im rettungsdienstlichen Alltagsgeschehen ist die enge Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zwingend erforderlich. Jede der einzelnen Behörden konzentriert sich im Kern auf ihr Aufgabenfeld. Dies bedeutet z.B., dass die Polizei bei unterschiedlichen Lagen die Voraussetzungen für einen schnellen und wirksam Einsatz des Rettungsdienstes gewährleisten und gleichzeitig auch Maßnahmen der Aufklärung, sowie Schadensbegrenzung und Ermittlungen parallel laufen, einleiten muss. Um beidseits eine reibungslose und professionelle Einsatzabarbeitung zu ermöglichen, bedarf 59 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung es intensiver fachdienstübergreifender Vorbereitungen und eine vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit. In dem Runderlass des Innenministerium NRW vom 27.03.2000 – IV C z. 606/297/1592 – n.v. wurden hinsichtlich dieser Thematik Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Rettungsdienst und Betreuungsdienst in besonderen Lagen 59 geregelt. Es werden bindende Handlungsanweisungen zum Verhalten des Rettungsdienstpersonals gegeben. 5.4 Zusammenarbeit mit dem Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst Zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung, auch außerhalb der Sprechstunden, unterhält die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein einen ärztlichen Bereitschaftsdienst. Er umfasst die Leistungen, wie sie auch während der Sprechstunde durch niedergelassene Ärzte gewährt werden. Zielgruppe sind Patienten, deren Erkrankungen oder Symptome ein Warten bis zur regulären Sprechstunde nicht möglich erscheinen lassen. Für die Patientinnen und Patienten ist die Arztrufzentrale der KV Nordrhein (ARZ) unter der kostenpflichtigen Rufnummer (01 80) 5 04 41 00 zu erreichen. Für den Rhein-Erft-Kreis wird der kassenärztliche Bereitschaftsdienst durch die KV Arztrufzentrale Duisburg disponiert, die zu folgenden Zeiten besetzt ist: Wochentag Uhrzeit Montag, Dienstag, Donnerstag von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr am darauf folgenden Tag Mittwoch und Freitag von 12.00 Uhr bis 08.00 Uhr am darauf folgenden Tag Wochenende und Feiertags rund um die Uhr Tabelle 18: Übersicht Besetzzeiten der KV Arztrufzentrale Außerhalb der aufgeführten Zeiten läuft eine Bandansage. Für die Städte Bergheim, Bedburg, Elsdorf und Kerpen ist einschließlich der kinderärztlichen Versorgung zuständig: • Praxis Netz Rhein-Erft Klosterstraße 2a 50126 Bergheim Für Pulheim ist zuständig: • Ärztlicher Notfalldienst Köln-West-Pulheim e.V. Bunzlauer Straße 1 50858 Köln 59 z.B. Geiselnahmen, Bedrohungslagen oder Zugriffsmaßnahmen auf bewaffnete oder gewaltbereite Personen 60 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung In den Städten Brühl, Erftstadt, Frechen, Hürth und Wesseling wird der kassenärztliche Bereitschaftsdienst durch ortsansässige, niedergelassene Ärzte eigenständig durchgeführt. Die Vermittlung erfolgt ebenfalls telefonisch über die Arztrufzentrale KV Nordrhein in Duisburg. 5.5 Zusammenarbeit mit der Bundeswehr Sonstige Rettungsmittel der Bundeswehr, die zur Beförderung von Verletzten oder Kranken geeignet sind (z.B. SAR-Hubschrauber, Sanitätskraftwagen und andere Transportmittel) können, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen, im Rahmen der dringenden Nothilfe nur zur Rettung von Menschenleben und zur Vermeidung schwerer gesundheitlicher Schäden und nur im akuten Einzelfall für den zivilen Bereich eingesetzt werden. Die Anforderung des SAR-Hubschraubers hat mit Schreiben der Lufttransportkommandos der Bundeswehr vom 16.06.1997 zentral über das „Lufttransportkommando (LTKdo) Münster“ zu erfolgen, und kann ausschließlich über die Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises erfolgen. 61 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Bedarfsanalysen im Rettungsdienst Bedarfsanalysen im Rettungsdienst 1 Kreisleitstelle 1.1 Sicherstellungsauftrag und Aufgaben der Kreisleitstelle Die Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises hat die Aufgabe zur Abwehr von Lebensgefahr oder schwerer gesundheitlicher Schäden, Hilfeersuchen aller Art von Bürgern, Einwohnern und Besuchern des Kreises und anderen Stellen entgegenzunehmen, zu bewerten, die erforderlichen Einsatzmittel zu alarmieren und an die Einsatzstelle zu führen oder an andere Stellen weiterzuleiten. Während des Einsatzes koordiniert und dokumentiert die Leitstelle den Einsatzverlauf und unterstützt die Einsatzkräfte. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Leitstelle des RheinErft-Kreises eine integrierte Leitstelle für den Feuerschutz, Hilfeleistungen, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. 60 Neben den beschriebenen Tätigkeiten kommt ihr nach dem RettG NRW im Rettungsdienst zusätzlich die Aufgabe der Einsatzlenkung 61 und die Führung des zentralen Krankenbettennachweises 62 zu. Die Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises ist somit als Kommunikations-, Entscheidungs- und Kontrollzentrum ausführendes Organ im rettungsdienstlichen Einsatzablauf und handelt diesbezüglich ausschließlich nach konzipierten Grundlagen des Trägers des Rettungsdienstes. Aus ihrer Steuerungs- und Koordinierungsfunktion folgt eine einsatztaktische Weisungsbefugnis gegenüber allen im Rettungsdienst tätigen Einsatzkräften. Somit sind die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben funktionell der Kreisleitstelle unterstellt. Die Aufgaben und Tätigkeiten in der Kreisleitstelle gliedern sich in drei Bereiche der Dringlichkeit, die bei der Bearbeitung entsprechend priorisiert behandelt werden müssen. Dies sind zeitkritische, bedingt zeitkritische und nicht zeitkritische Aufgaben. Als zeitkritische Aufgaben sind diejenigen Aufgaben zu bezeichnen, bei denen akut eine Gefahr 63 für Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit oder wichtige Gemeinschafts- und sonstigen höherwertigen Schutzgütern besteht, bei denen zur Abwehr unverzüglich Maßnahmen der Gefahrenabwehr eingeleitet werden müssen. Als bedingt zeitkritische Aufgaben können diejenigen Aufgaben bezeichnet werden, bei denen keine akute Gefahr von höherwertigen Rechtsgütern besteht, diese aber nach der Wahrscheinlichkeitsprognose zu erwarten sind, wenn keine Maßnahmen der Gefahrenabwehr getroffen werden. Nicht zeitkritische Aufgaben, sind Aufgaben, die unterhalb der Gefahrenschwelle liegen und somit nachrangig behandelt werden können. Die zeitkritischen, bedingt zeitkritischen und nicht zeitkritischen abzuarbeitenden Aufgaben und Tätigkeiten in der Kreisleitstelle sollen unter Berücksichtigung eines Qualitätsmanagements (QM) erfol- 60 §21 Absatz 1 FSHG; §7 Absatz 1 RettG NRW 61 §8 Absatz 1 RettG NRW 62 §8 Absatz 2 RettG NRW 63 vergleichbar mit dem Begriff Störung im OBG: eingetretene Schaden an der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung von dem eine fortwährende Gefährdung ausgeht 62 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung gen. Die Umsetzung eines entsprechenden QM-Konzeptes bedarf einer detaillierten Projektplanung bezüglich der Organisationsstruktur (Betreiberkonzept), der Personalplanung, der eingesetzten Leitstellentechnologie und des Kostenmanagements. Dies umfasst die Bereiche Strukturqualität (personelle Ausstattung und Organisationsstruktur), Prozessqualität (Entwicklung strukturierter Abfragesysteme, von Indikationskatalogen für die einzelnen Rettungsmittel sowie die Festlegung von Zielkliniken für vitalbedrohte Patientengruppen) und Ergebnisqualität (Überprüfung des Zeitmanagements in der Leitstelle und Kontrolle der Dispositionsqualität). Zu den konkreten Aufgaben der Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises im Rettungsdienst gehören: • Gewährleistung eines ständigen Kontaktes mit den Rettungswachen und den Rettungsmitteln • Annahme aller Hilfeersuchen aus dem Bereich Notfallrettung über den Notruf 112 • Annahme aller Hilfeersuchen aus dem Bereich Krankentransport über die Leitung 19222, Fernsprechanschlüsse, Direktleitungen, Hausnotruf, Brandmeldeanlagen oder ähnlichem • Treffen der Entscheidung, welches Rettungsmittel zu entsenden ist, d.h. ob es sich um einen der Notfallrettung oder dem Krankentransport zuzuordnenden Einsatz handelt unter Beachtung von Indikationskatalogen und Dispositionsstrategien • Erlass von Einsatzanordnungen an die Rettungswachen und/oder einzelne Rettungsmittel (Alarmierung des nächstgelegenen geeigneten Rettungsmittel) • Alarmierung beziehungsweise Anforderung von Luftrettungsmitteln • im Einzelfall Festlegung des Transportzieles, gegebenenfalls in Absprache mit dem Notarzt • ständige Kontrolle und Bewertung der Auslastung des Rettungsdienstes, gegebenenfalls Maßnahmen zur Spitzenbedarfsabdeckung/Grundschutzsicherung und Alarmierung des Sonderbedarfs • Erlass von Einsatzanordnung an die Rettungswachen und/oder einzelne Rettungsmittel • Übermittlung der Einsatzaufträge an die alarmierten Rettungsmittel, gegebenenfalls auch Anfahrtshinweise oder besondere Anweisungen/Warnungen (z.B. vor gefährlichen Stoffen) • Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern (z.B. Anmeldung bevorstehender Belegungen, Vorankündigung von besonderen Verletzungen/ Erkrankungen, Anmeldung Schwerstverbrannter, Kontakt zu den Giftnotrufzentralen) • führen eines zentralen Krankenbettennachweises • Krankentransportdisposition • Information und Konsultierung des „Ärztlichen Leiters Rettungsdienst Rhein-Erft-Kreis“ bei Sonderlagen • Alarmierung des „Leitenden Notarztes Rhein-Erft-Kreis“ • Korrespondenz mit benachbarten Leitstellen über die nachbarliche Hilfe 63 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung • Dokumentation eingehender und ausgehender Meldungen • Lagedarstellung • Anwendung der Alarm- und Ausrückordnung • Zusammenarbeit mit der Polizei, den Feuerwehren, dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Katastrophenschutz • rückwärtiges Führungsmittel und Führungsunterstützung für den Einsatzleiter der Gemeinde , den bestellten Einsatzleiters des Kreises, der administrativ-organisatorischen Komponente sowie der operativ-taktischen Komponente • Alarmierungsstelle für den Krisenstab und die Koordinierungsgruppe des Rhein-Erft-Kreises und gleichzeitig Führungsmittel für diese • Einsatzbezogene Information an die vorgesetzten Verwaltungsebenen, andere Behörden, politischen Vertretern auf Weisung, Öffentlichkeitsarbeit – Medien – auf Weisung, Energieversorgern, Betreibern des öffentlichen Personenverkehrs, Fachämtern (z.B. Gesundheitsamt Rhein-Erft-Kreis) • Meldekopf der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr gemäß Runderlass IM NRW • Umsetzung von Sonderalarmplänen (z.B. Einsatzplan für den Massenanfall von verletzten und Erkrankten Rhein-Erft-Kreis – MANV) • Umsetzung des Funkkonzepts Rhein-Erft-Kreis und Überwachung der Funkabwicklung der BOS Teilnehmer gemäß PDV/DV 810.3 • Stofferkundung bei Gefahrstoffeinsätzen über interne Datenbänke oder externe Stellen (im Einzelfall Zusammenarbeit mit TUIS) • 64 Darstellung einer Gefahrstoffausbreitung über ein GIS-System und unterstützende Planung bei Evakuierungs- und/oder Warnmaßnahmen für die Bevölkerung • Bürgerservice als Instrument einer kundenorientierten Verwaltung außerhalb der Bürozeiten – Beratung per Telefon für Sofortmaßnahmen bei medizinischen und allgemeinen Notfällen und sonstigen Fragestellungen aus der Bevölkerung • Überwachung aller technischen Systeme und Sicherstellung einer durchgängigen Einsatzbereitschaft (Einsatzleitrechner, Funk- und Alarmierungssystem, Nachrichtentechnik sowie Stromversorgung) • Indizierte Inbetriebnahme redundanter Technik • Technische Betreuung und personelle Besetzung des AB Einsatzleitung Rhein-Erft-Kreis im Einsatzfall • 64 Maßnahmen der Einsatzvorbereitung Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem 64 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung • Sichtung, Information und gegebenenfalls Alarmierung bei eingehenden Wetterwarnmeldungen (z.B. Hochwasser, Sturm oder Unwetter) des Deutschen Wetterdienstes • 1.2 Einsatzpriorisierung bei Flächenlagen Planungsgrößen für die Dimensionierung der Leitstelle und Ist-Zustand Die Kreisleitstelle stellt im Gesamtsystem Rettungsdienst eines der komplexesten Elemente dar und steht demzufolge im Kern dieses Systems, da sie dies durch In- und Output entscheidend beeinflussen kann. Hieraus resultiert, wie bereits aufgelistet, eine Vielzahl von Aufgaben und Anforderungen, die durch die Leitstelle zu erfüllen beziehungsweise umzusetzen sind. Somit muss die Kreisleitstelle als medizinischer Dienstleistungsbetrieb personell, organisatorisch und materiell so ausgestattet sein, dass Notrufe zur Vermeidung überlanger Hilfsfristen so schnell wie möglich angenommen und bearbeitet werden können. Eine unverzügliche Annahme zeitkritischer Notrufe sind ein entscheidendes Qualitätskriterium für die Aufgabenwahrnehmung im Rahmen des Sicherstellungsauftrages. Wartezeiten sind im Regeldienstbetrieb der Kreisleitstelle an dieser Stelle unvertretbar. Ebenso vorrangig wie die Notruffannahme ist die Überwachung der laufenden Einsätze, die Bearbeitung von Rückmeldungen und Nachforderungen weiterer Einsatzkräfte und die begleitende Dokumentation einzustufen und zu behandeln zu wissen. Hier müssen Fehler im System frühzeitig erkannt werden und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Dies bedeutet, dass die Leitstelle auf auftretende einsatzspezifische und/oder taktische Lageänderungen umgehend reagieren muss, indem ein neuer Beurteilungs- und Entscheidungsprozess eingeleitet wird. Bezogen auf die konkreten Aufgaben der Kreisleitstelle und damit unmittelbar in Zusammenhang mit der Bedarfsplanung im Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises stehend ist erheblich, dass ca. 81,04% 65 der abgearbeiteten Hilfeersuchen der Kreisleitstelle bezogen auf das Gesamtvolumen allgemein auf den Rettungsdienst entfallen. Neben den eingangs dargelegten konkreten, gesetzlichen Aufgaben der Kreisleitstelle nehmen zunehmend Tätigkeiten zu, die als nicht zeitkritisch oder „bedingte Serviceleistungen“ einzustufen sind. So nehmen beispielsweise rettungsdienstlich-medizinischen Beratungen von Anrufern zunehmend breiteren Raum ein und Anrufer sind nach entsprechender Abfrage an den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst zu verweisen oder nächste dienstbereite Apotheken zu benennen. Neben der eingangs benannten ausschließlich auf die Hilfeersuchen bezogenen prozentualen Aufgabenlastigkeit im Rettungsdienst muss parallel ebenso der hiermit unmittelbar in Verbindung stehende und untrennbare administrative Aufgabenzuwachs berücksichtigt werden. So sind z.B. im Rahmen der Einsatzbearbeitung in der Leistelle alle noch fehlenden Daten zu erheben und zu dokumentieren. 65 Stand der Ermittlung 2009 für das Kalkulationsjahr 2008 65 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Darüber hinaus müssen zur Qualitätssicherung ausführlich und exakt aufgetretene Fehler und Probleme aus Sicht der Leitstelle oder des Disponenten dokumentiert werden, damit unverzüglich ein entsprechendes Korrekturverfahren eingeleitet werden kann und in den Qualitätsmanagement-Prozess mit einfließen können. Das hohe Anforderungsprofil an die Kreisleitstelle bedingt eine von anderen Systemkomponenten abgekoppelte Führungsstruktur, die ein zielorientiertes Handeln im Sinne einer effizienten Aufgabenerledigung der Leitstelle realisiert beziehungsweise ermöglicht. Dies kann nur umgesetzt werden, wenn zur Abarbeitung der zeitkritischen und konkreten Aufgaben der Kreisleitstelle auf verschiedenen Führungsebenen unterschiedliche Führungsfunktionen und -positionen vorgehalten werden. Hierbei ist insbesondere im Rahmen der personellen Planung und Bemessung zu berücksichtigen, dass Leistungen der Leitstelle auch in Duplizitätsfällen erbracht werden müssen (z.B. bei zeitgleichen Auflaufen mehrerer Notrufe). Im Regelbetrieb der Kreisleitstelle steht in der Führungshierarchie auf operativer Ebene die Funktion des Dienstgruppenleiters an der Spitze. Im wesentlichen gliedern sich die Aufgaben des Dienstgruppenleiters in Sachaufgaben und rein kommunikative Führungsaufgaben während ihm gleichzeitig die Durchführungsverantwortung der zu erledigenden Aufgabenstellungen im Einsatzbetrieb obliegt. Die Funktion des Dienstgruppenleiters setzt aufgrund der besonderen Entscheidungsbefugnis hohe Führungsqualitäten voraus. Dies ist zwingend erforderlich, da der Dienstgruppenleiter auch in kritischen Entscheidungssituationen besonnen agieren muss und nicht immer unmittelbar eine übergeordnete Führungsperson aus zeitkritischen Gründen kontaktieren kann. Im derzeitigen personellen und funktionsbezogenen Ist-Zustand der Kreisleitstelle des Rhein-ErftKreises werden zur Wahrnehmung der Aufgabenvielfalt drei Funktionen über 24 Stunden und eine Funktion werktags für die Fahrzeugdisposition im qualifizierten Krankentransport planerisch vorgehalten. Dieses derzeitige Personal- und Funktionskonzept bei hierzu parallel stetiger Zunahme der rettungsdienstlichen Einsatzbearbeitung bedingt, dass der Dienstgruppenleiter neben seinen wichtigen administrativen Führungsaufgaben auch zusätzlich in den Leitplatzdienst eingebunden ist. Diese zweifache Verwendung bindet den Dienstgruppenleiter an unterschiedlichen Aufgaben und schränkt seine eigentlich originäre Verwendung als Aufsichtsfunktion und Führungskraft erheblich ein. Der Dienstgruppenleiter muss jedoch zwingend und zu jeder Zeit eine Übersicht über das sich darstellende Gesamteinsatzaufkommen haben und im Falle der regelmäßigen Notwendigkeit für Entscheidungen unverzüglich zur Verfügung stehen. Die Aufgabe der wichtigen Wiedergabe der Gesamtlagedarstellung des Einsatzaufkommens, insbesondere im Rettungsdienst aber auch im Brandschutz und der Technischen Hilfeleistung, die Zusammenführung und Verarbeitung von wichtigen lage- und einsatzbezogenen Zuständen, wie z.B. eingehende Meldungen von Polizei, Wetterdienst, Krankenhäusern, Führungspersonen und die Prozesszusammenführung sowie Beratung bei rettungsdienstlichen Fragestellungen muss der Dienstgruppenleiter basierend auf gesicherten, objektiven Kriterien und nicht routinemäßig entscheiden. Die Aufgabenwahrnehmung des Dienstgruppenleiters kann derzeit nur eingeschränkt wahrgenommen werden. 66 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 1.3 Soll-Zustand 1.3.1 Regelbetrieb Wie unter Kapitel „Bedarfsanalysen im Rettungsdienst, 1.2 Planungsgrößen für die Dimensionierung der Leitstelle und Ist-Zustand“ dargelegt, ist aufgrund der Zunahme der zu verrichtenden Tätigkeiten in der Kreisleitstelle vor dem Hintergrund einer gesicherten Aufgabenwahrnehmung anzustreben, dass im Soll-Konzept eine weitere Funktionsstelle in der Kreisleitstelle geschaffen wird. Hierdurch ist gewährleistet, dass einerseits das steigende rettungsdienstliche Dispositionsaufkommen bearbeitet werden kann sowie anderseits der Dienstgruppenleiter auch seine zunehmenden administrativen Aufgaben leisten kann. Für die Leitstelle ergibt sich daher folgende personelle Grundanforderung im Regeldienst: • Aus Sicherheitsgründen müssen unabhängig des Einsatzaufkommens zu jeder Zeit mindestens drei Leitstellendisponenten (Mindestqualifikation mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst und Rettungsassistent) in der Kreisleitstelle anwesend sein. An Werktagen ist zusätzlich ein Leitplatz zur Krankentransportdisposition von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu besetzen (Mindestqualifikation Rettungsassistent). • Zur Dienstaufsicht und Durchführung administrativer Aufgaben ist die Dienstschicht zu jeder Zeit durch einen Dienstgruppenleiter zu führen (Mindestqualifikation gehobener feuerwehrtechnischer Dienst und Rettungsassistent). Zur Spitzenabdeckung besetzt der Dienstgruppenleiter im Bedarf kurzfristig einen Leitplatz. 1.3.2 Sonderlagen Neben der personellen Grundanforderung im Regeldienst, muss die Leistelle auch personell, organisatorisch und materiell in der Form gestaltet sein, dass rettungsdienstliche Sonderlagen, wie beispielsweise Einsätze mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Erkrankten, unmittelbar und unter Wahrung des Standards der durchzuführenden Grundaufgaben bearbeitet werden können. Da die Eintrittswahrscheinlichkeit von Sonderlagen unabhängig von der Tageszeit ist, ist die Grundvorhaltung der hierfür notwendigen Funktionen über 24 Stunden sicherzustellen. Zur Bearbeitung einer rettungsdienstlichen Sonderlage ergibt sich daher folgender personeller Mindeststandard: • Eine rettungsdienstliche Sonderlage bedarf die direkte Besetzung von mindestens drei Einsatzleitplätzen (zwei Einsatzleitplätze Rettungsdienst, ein Einsatzleitplatz Feuerwehr), einer Funktion Dienstgruppenleiter, einer Funktion Lagedienst sowie werktags zusätzlich ein Einsatzleitplatz für die Krankentransportdisposition (08.00 Uhr bis 18.00 Uhr). 67 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung • Hieraus ergibt sich, dass ein Mindeststandard von vier beziehungsweise fünf Funktionen an Werktagen über Tag erforderlich ist. Im Zuge einer Synergie, bildet der Dienstgruppenleiter bis zum Eintreffen der nächst höheren Führungsebene den Lagedienst gleichermaßen ab. Bei einer rettungsdienstlichen Sonderlage kann der Dienstgruppenleiter aufgrund der gerade in der Frühphase erforderlichen administrativen Aufgaben und gleichzeitiger Wahrnehmung der Funktion Lagedienst nicht parallel zur Leitplatzbesetzung eingeplant werden. Der Begriff einer rettungsdienstlichen Sonderlage wird hier standardisiert mit einer minimalen Mindestfunktionsbesetzung betrachtet. In Abhängigkeit zum Ereignis kann es erforderlich werden, dass neben dem Grundstandard noch zusätzliche Funktionen besetzt werden müssen. Weitere personelle Aufstockung bietet der externe Leitstellenalarm von im Dienstfrei befindlichen Disponenten. Der externe Leitstellenalarm unterliegt unterschiedlichsten Parametern (z.B. Verfügbarkeit der Mitarbeiter, Anfahrtszeit zur Dienststelle etc.). Der personelle Mindeststandard für eine rettungsdienstliche Sonderlage muss daher berücksichtigen, dass der externe Leitstellenalarm nur als bedingte Planungsgröße herangezogen werden kann und deswegen der direkte Zugriff auf Funktionen durch den personellen Mindeststandard unverzichtbar ist. Die Planungsgrößen für die Dimensionierung der Leitstelle ergeben folgende Leistungsstandards: Abfragesicherheit Wartezeiten am Notruf sowie für Hilfeersuchen anderer Stellen der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr dürfen nur in Ausnahmefällen bei einer hohen parallelen Notruf- und Einsatzfrequentierung auftreten. Alarmierungssicherheit Die Alarmierung des nächstgelegenen, geeigneten Rettungsmittels ist durchschnittlich innerhalb von einer Minute nach Notraufannahme zu gewährleisten. Bearbeitungssicherheit Neben der reinen Einsatzeröffnung ist die Kreisleitstelle gleichzeitig in der Lage, zeitkritische Dispositionspflichten wahrzunehmen, Meldungen zu laufenden Einsätzen unverzüglich zu dokumentieren und bearbeiten sowie einsatzbedingte Maßnahmen umzusetzen (z.B. Kontrolle des zeitgerechten Ausrückens nach der Alarmierung, Erreichbarkeit über Funk, direkte Reaktion auf Einsatzmittelnachforderungen, Anmeldung von Patienten etc.) . Die an die Leitstelle gestellten Leistungsstandards sind im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems aufzunehmen und in Prozessabläufe einzuarbeiten. 68 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 2 Notfallrettung 2.1 Methodik Die Fahrzeugbemessung für die Rettungsmittelvorhaltung im Rahmen der Rettungsdienstbedarfsplanung kann unter Berücksichtigung verschiedener Algorithmen durchgeführt werden. Zu den allgemein anerkannten Methoden gehört die risikoabhängige Fahrzeugbemessung mittels der Wahrscheinlichkeitsverteilung nach POISSON. Diese Methode hat zum Ziel, dass die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt zeitgleicher Alarmierungen berechnet wird. Das Ereignis welches eintritt, wenn alle rettungsdienstbedarfsplanmäßig vorgehaltenen Rettungsmittel einsatzgebunden sind und zusätzlich eine weitere Notfallalarmierung in der Kreisleitstelle eingeht, stellt hierbei den Risikofall dar. Der zeitliche Abstand zwischen zwei Risikofällen gilt als Maß für die gewählte Sicherheit der Fahrzeugvorhaltung und wird als Wiederkehrzeit bezeichnet. Als grundsätzlich angemessene Wiederkehrzeit für den Risikofall sind zehn Schichten anzusehen. In großstädtischen Rettungsdienstbereichen mit einer weitflächigen Überlappung der Hilfefristbereiche werden noch fünf Schichten als ausreichend betrachtet. Aufgrund der heterogenen Struktur des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises ist eine Wiederkehrzeit von sieben Schichten als angemessen zu betrachten. Als geeignete Länge für das Bemessungsintervall sind acht oder zwölf Stunden als sinnvoll anzusehen. Allerdings führt eine zunehmende Länge der Bemessungsintervalle bei der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung, aufgrund der dann sehr groben zeitlichen Differenzierung stets zu einer höheren Fahrzeugbemessung, daher erfolgt die risikoabhängige Fahrzeugbemessung im Rahmen des vorliegenden Rettungsdienstbedarfsplanes auf der Basis von Bemessungsintervallen mit einer Länge von acht Stunden. Das Verfahren zur bedarfsgerechten Fahrzeugbemessung gliedert sich in drei Stufen. Die erste Stufe stellt hierbei die Standortplanung dar. Im zweiten Schritt erfolgt die Fahrzeugbemessung anhand der Wahrscheinlichkeitsverteilung und im dritten Schritt die mathematische Anpassung des Bemessungsergebnisses an eine sinnvolle Fahrzeugvorhaltung. Voraussetzung POISSON-Analyse Die risikoabhängige Fahrzeugbemessung führt nur dann zu bedarfsgerechter Ergebnissen, wenn grundlegende Voraussetzungen erfüllt sind. Im Vorfeld zur Fahrzeugbemessung ist die Festlegung der jeweiligen Bemessungsräume zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Diese Prüfung erfolgt auf der Basis einer qualifizierten Standortplanung mittels Raum-Zeit-Analyse unter Berücksichtigung unterschiedlicher Straßenkategorien sowie lokal ermittelten Echtzeitfahrtests. Das Ergebnis dieser Raum-Zeit-Analyse sind Linien gleicher Zeitdauer – Isochronen – für jeden bedarfsgerechten Einsatzbereich. Mittels dieser Isochronen wird der Nachweis der planerischen zeitgerechten Abdeckung des jeweiligen Bemessungsraumes – unter sinnvoller Beachtung der jeweiligen Rahmenbedingungen – erbracht und führt im Falle einer vollständigen planerischen Abdeckung des Bemessungsraumes zu einem mathematischen Erreichungsgrad von 90% hinsichtlich der realen Einhaltung der Hilfsfrist von 8 Minuten. 69 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Datenaufbereitung Die Datenaufbereitung steht in Abhängigkeit zum mittelfristigen Einsatzgeschehen, dass bedeutet, dass eine Differenzierung hinsichtlich der Wochentage notwendig ist. Demzufolge wird das Einsatzgeschehen an den Werktagen Montag bis Freitag sowie an den Wochenendtagen – Samstag und Sonntag – sowie an Feiertagen differenziert betrachtet. Es ergeben sich somit folgende Tageskategorien: Tageskategorien Tag Abkürzung Codierung Montag Mo 1 Dienstag Di 2 Mittwoch Mi 3 Donnerstag Do 4 Freitag Fr 5 Samstag Sa 6 Sonntag So 7 Feiertag Ft 8 Tabelle 19: Übersicht der Tageskategorien in der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung Die Länge der Bemessungszeiträume sollte so gewählt sein, dass das Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung in bestehende Arbeitszeitverordnungen und Dienstplanmodelle abgebildet werden kann. Hierfür bietet sich grundsätzlich eine Länge der Bemessungsintervalle von vier, acht oder zwölf Stunden an. Da das Einsatzaufkommen innerhalb des Rhein-Erft-Kreises insbesondere in den Abendstunden sehr differenziert sein kann, wird eine Intervalllänge von drei Schichten als sinnvoll angesehen. Die risikoabhängige Fahrzeugbemessung im vorliegenden Rettungsdienstbedarfsplan wird demnach für drei Bemessungsintervalle mit jeweils acht Stunden Dauer durchgeführt. Somit ergeben sich als Schichtdauer für die Notfallrettung folgende Stundenintervalle: Schichtintervall 1 00.00 Uhr bis 08.00 Uhr 2 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr 3 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr Tabelle 20: Zeitintervalle der Schichtdauer in der Notfallrettung 70 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Bemessungsrelevantes Einsatzaufkommen Für die risikoabhängige Fahrzeugbemessung werden in der Regel die Einsatzdaten des letzten vollständigen Kalenderjahres herangezogen. Im vorliegenden Rettungsdienstbedarfsplanes erfolgt die Auswertung der Daten vom 01.08.2007 bis 31.07.2008 auf Grund der Dringlichkeit der Fortschreibung und einer hierfür benötigten aktuellen Abfrage. Von der Grundgesamtheit der im Einsatzleitrechner dokumentierten Einsätze sind die bemessungsrelevanten Einsätze zu ermitteln. Für die risikoabhängige Fahrzeugbemessung im vorliegenden Rettungsdienstbedarfsplan sind alle planerischen Brand(B), Hilfeleistungs- (H) und medizinischen Notfalleinsätze (R) berücksichtigt. Brand- und Hilfeleistungseinsätze wurden berücksichtigt, da Einsätze des Rettungsdienstes unter Beteiligung der Feuerwehr grundsätzlich mit einem Einsatzstichwort des Brandschutzes eröffnet und abgeschlossen werden und somit keine Selektierung erfolgen kann. Ebenso wurden als bemessungsrelevante Einsatzfahrten Verlegungsfahrten aufgrund fehlender spezieller Einsatzmittel und Fahrten mit überdurchschnittlich langer Einsatzabwicklungszeit aufgrund fehlender Behandlungskapazitäten in den Krankenhäusern berücksichtigt. Bei den grundsätzlich bemessungsrelevanten RTW-Einsatzfahrten wurden alle rettungsdienstbedarfsplanmäßig vorgehaltenen sowie alle externen Einsatzmittel (Rettungsmittel aus benachbarten Gebietskörperschaften, die Einsätze auf dem Zuständigkeitsbereich des Rhein-Erft-Kreis wahrgenommen haben) berücksichtigt. Nicht berücksichtigt wurden Rettungsdiensteinsätze, die durch rettungsdienstbedarfsplanmäßig vorgehaltene Fahrzeuge des Rhein-Erft-Kreises auf dem Gebiet externer Rettungsdienstträger wahrgenommen wurden. Des Weiteren wurden alle Einsatzfahrten abgezogen, bei denen die dokumentierte Einsatzdauer weniger als eine Minute beträgt, da es sich bei diesen Einsatzfahrten um Fahrten handelt, die von anderen Einsatzmitteln übernommen worden sind, beziehungsweise keine rettungsdienstliche Notfallbehandlung mehr erforderten. Berechnungsalgorithmus für die risikoabhängige Fahrzeugbemessung Unter der begründeten Annahme, dass das Eintreffen aufeinander folgender Notfälle voneinander unabhängig und zufällig ist, lässt sich der Bedarf an vorzuhaltenden Rettungsmitteln (RTW) für ein gewünschtes Sicherheitsniveau anhand statistischer Gesetzmäßigkeiten mittels der Verteilungsfunktion von POISSON berechnen (risikoabhängige Fahrzeugbemessung). 66 Grundlage für die Bemessung der Notfallvorhaltung ist die zu erwartende Jahreshäufigkeit von Notfallereignissen im Rettungswachen-Einsatzbereich. Dabei wird der Vorhaltung an Notfallkapazitäten nicht die täglich und stündlich zu erwartende Notfallnachfrageverteilung zugrunde gelegt, sondern das seltener vorkommende gleichzeitige Auftreten mehrerer Notfälle innerhalb eines Rettungswachen-Einsatzbereiches. 66 Berechnet wird im mathematisch-statistischen Sinn die Wiederkehrzeit des Ereignisses, dass innerhalb eines Zeitintervalls, z.B. der mittleren Einsatzzeit, eine bestimmte Anzahl x vorgehaltener Krankenkraftwagen nicht mehr ausreicht, um eine bestehende Notfallnachfrage zu bedienen. Oder anders ausgedrückt: Das Risiko, dass die zur Verfügung stehenden Rettungsmittel nicht ausreichen, entspricht der Wahrscheinlichkeit, dass Anzahl X von Notfalleinsätzen innerhalb eines Zeitintervalls einen größeren Wert als die Anzahl x der zur Verfügung stehenden Rettungsmittel (= Überschreitungswahrscheinlichkeit). Die Wiederkehrzeit des Ereignisses (X>x) ist die mit dem Kehrwert des Risikos gewichtete Länge des zugrunde liegenden Zeitintervalls. 71 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Bemessungsrelevante Größe ist daher das im Jahresablauf ab einem bestimmten Notfallaufkommen unvermeidliche gleichzeitig zu erwartende Auftreten mehrerer Notfallereignisse im Einsatzbereich der Rettungswache und die mittlere Einsatzdauer. Beide Größen sind für die nachfolgende Bemessung zunächst pro Bemessungsraum, Wochentag und Stundenintervall berechnet worden. Als mittlere Notfalleinsatzzeit wurde die aus der Leitstellen-Erfassung für die Einsatzbereiche im Soll-Konzept ermittelte mittlere Einsatzzeit bei Notfällen in Ansatz gebracht. Die Einsatzzeiten wurden hierbei für jede zu bemessende Einzelschicht separat berechnet. Bezüglich der mittleren Einsatzdauer wurden für jeden Bemessungsraum alle Zeiten innerhalb eines Einsatzbereiches durch jeweilig disponierte Rettungsmittel errechnet. Aus den so gewonnenen Eingangsgrößen für jeden Bemessungsraum, jede Wochentagskategorie und jedes Bemessungsintervall wird mittels Formel (1) der so genannte Erwartungswert μ generiert: Formel (1) μ= n × tE t ges μ = Erwartungswert n = Zahl der Alarmierungen tE = mittlere Einsatzdauer tges = Bemessungszeitraum Gleichung 1: Formel für den Erwartungswert Über die Formel (2) werden mittels des Erwatungswertes die Eintrittswahrscheinlichkeiten für das Eintreten gleichzeitiger Notfallanfahrten mit der Anzahl x berechnet. Formel (2) P( x ) = μ x × e− μ X! P = Eintrittswahrscheinlichkeit x = Anzahl gleichzeitiger Notfallanfahrten μ = Erwartungswert e = Eulersche Zahl der Alarmierungen Gleichung 2: Formel für die Berechnung der Eintrittswahrscheinlichkeit für das Eintreten gleichzeitiger Notfallanfahrten 72 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Hinsichtlich der Berechnung der Wiederkehrzeit 67 ist als Zwischenschritt die Berechnung der so genannten Überschreitungswahrscheinlichkeit notwendig, dies erfolgt mittels Formel (3). Formel (3) P( X > x ) = 1 − ∑ ( x) x x =0 P (X>x) = Überschreitungswahrscheinlichkeit Gleichung 3: Formel für die Berechnung der Überschreitungswahrscheinlichkeit Mit Formel (4) wird für jeden Bemessungszeitraum, jede Wochentagskategorie und jedes Bemessungsintervall die Wiederkehrzeit des Risikofalles berechnet. Formel (4) W W= 1 n × P ( X > x) d = Wiederkehrzeit P (X>x) = Überschreitungswahrscheinlichkeit n = mittlere Notfalleinsatzzeit d = Dauer des Bemessungsintervalls Gleichung 4: Formel für die Berechnung der Wiederkehrzeit des Risikofalles Als Häufigkeit der zu bemessenden Einzelschichten werden, analog zum Untersuchungszeitraum, folgende Schichten in Ansatz gebracht: Wochentag 2008 2007 Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. gesamt Montag 4 4 4 4 3 5 4 4 4 5 4 5 50 Dienstag 4 4 4 5 4 4 5 4 4 5 4 3 50 Mittwoch 5 4 4 5 4 4 5 5 4 4 4 3 51 Donnerstag 5 4 4 4 3 4 5 5 4 4 4 4 50 Freitag 4 5 3 4 5 4 4 5 4 4 5 4 51 Samstag 4 4 5 4 5 4 4 4 5 4 4 5 52 Sonntag 4 4 5 4 4 5 4 4 5 4 4 5 52 gesamt 30 29 29 30 28 30 31 31 30 30 29 29 356 Tabelle 21: Häufigkeit der bemessenen Einzelschichten (Montag bis Sonntag) 67 Die Wiederkehrzeit des Überschreitungsfalles bezeichnet den zeitlichen Abstand zwischen zwei Risikosituationen, nämlich zwischen einer aktuellen Bedarfsüberschreitung der vorgehaltenen RTW-Notfallkapazitäten und dem statistisch zu erwartenden wiederholten Eintreten dieses Überschreitungsfalles. 73 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Davon Feiertage: Wochentag 2008 2007 Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. gesamt Montag 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 2 Dienstag 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 Mittwoch 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 2 Donnerstag 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 1 0 3 Freitag 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 Samstag 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sonntag 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 gesamt 1 0 2 0 3 0 0 0 0 1 1 2 10 Tabelle 22: Häufigkeit der bemessenen Einzelschichten (FT) In der Anlage zu diesem Bedarfsplan wird die Aufstellung der eingehenden Daten gezeigt. Zusammengefasst sind die Ergebnisse der Dimensionierung für die RTW-Notfallvorhaltung in Tabelle 46 und Tabelle 47 dargestellt. Die genauen Berechnungsergebnisse der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung ohne und mit Notarzt sind in den Anlagen 09 und 10 dargestellt. Als maßvolles Sicherheitsniveau bei dem angewandten 3-Schicht-Modell mit einer Schichtdauer von 8 Stunden wird für den RDB Rhein-Erft-Kreis eine Wiederkehrzeit von 7 Schichten angesehen. Anlage 09 Ergebnisse der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung in der Notfallrettung ohne Notarzt (RTW) Anlage 10 Ergebnisse der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung in der Notfallrettung mit Notarzt (NEF) 2.2 Planungsgrößen Die Einhaltung der im RettG NRW geforderten flächendeckenden und bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung kann nur sichergestellt werden, wenn grundlegende Planungsgrößen richtig definiert sowie sinnvoll und individuell an das Schutzgebiet angepasst sind. Ausgangsbasis hierfür bildet eine umfassende Bedarfsplanung der sächlichen Rettungsdienstinfrastruktur. Die entscheidende Planungsgröße ist die Hilfsfrist, welche den zeitlichen Rahmen für die Bedienung von Nachfragen vorgibt. Die Hilfsfrist ist somit sowohl die verbindliche zeitliche Vorgabe für das Eintreffen eines geeigneten Rettungsmittels, als auch Maßstab für die Berechnung der planerisch zeitgerechten Abdeckung. Gegenwärtig besteht in Nordrhein-Westfalen kein gesetzlich vorgeschriebener Grenzwert für die Planung und Festlegung der Zahl und Standorte der Rettungswachen. Aus diesem Grunde werden hierzu 74 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung hilfsweise die Ausführungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 05.04.2000 (III C 6-0712.1.2/0715.1) herangezogen. Hilfsfrist Wie eingangs beschrieben ist für Nordrhein-Westfalen eine gesetzliche Hilfsfrist nicht definiert. Mit dem flächendeckenden Ausbau des Rettungsdienstes seit 1974 haben sich als allgemeiner rettungsdienstlicher Standard in Nordrhein-Westfalen Hilfsfristen von acht Minuten in städtischen Bereichen und bis zwölf Minuten in ländlichen Bereichen ergeben. Im Rahmen der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes wird die Hilfsfrist als Zeitspanne ab dem Beginn der Disposition bis zum Eintreffen des ersten geeigneten Rettungsmittels am Einsatzort verstanden. Für die Notfallrettung beträgt die Hilfsfrist acht Minuten. Unter planerischen Aspekten ist jedoch notwendig, die Hilfsfrist bezüglich der Raum-Zeit-Analyse für die Standortplanung zu pauschalisieren, d.h. bei einer Hilfsfrist von acht Minuten wird eine Fahrzeit von sechs Minuten zugrunde gelegt, sodass die Zeitspanne ab dem Dispositionsbeginn in der Kreisleistelle und dem tatsächlichen Ausrücken pauschal mit zwei Minuten veranschlagt wird. 68 Eintreffzeit Dispositionszeit Pauschalzeit eine Minute (1,0 Minuten) Alarm- und Ausrückzeit Realzeit (Alarm bis Status 3) Fahrzeit Realzeit (Status 3 bis Status 4) SUMME = Eintreffzeit Tabelle 23: Zusammensetzung der Eintreffzeit Sicherheitsniveau Mit dem Sicherheitsniveau wird der Grad der Einhaltung der vom Planungsträger vorzunehmenden Hilfsfrist beschrieben, in der in einem Rettungsdienstbereich alle an einer Straße gelegenen Notfallorte, rettungsdienstlich qualifiziert bedient sein sollten. 69 Die Wahl des Sicherheitsniveaus obliegt dem Träger des Rettungsdienstes und kann in unterschiedlichen Maßzahlen festgelegt werden. Prozentwert Zum einen kann das Sicherheitsniveau als Prozentwert angegeben werden, der aufzeigt, wie groß die Wahrscheinlichkeit sein darf, dass die rettungsdienstbedarfsplanmäßig vorgehaltenen Rettungsmittel für die Notfallnachfrage nicht mehr ausreichend sind. Für dieses, als Eintrittswahrscheinlichkeit bezeichnete Sicherheitsniveau, wird allgemein üblich ein Wert zwischen 90% und 93% angesehen. Für 68 vergleiche Sitzung der AG Bevölkerungsschutz des LKT NRW am 20.10.2008 TOP 13 Hilfsfrist im Rettungsdienst 69 PRÜTTING, D. (2000): Rettungsgesetz NRW, Düsseldorf, Rn. 10 75 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung die Bedarfsplanung bedeutet die Hilfsfrist mit einem Sicherheitsniveau von z.B. 90% beziehungsweise 93% der Notfälle, dass 10% beziehungsweise 7% der Einsätze der Notfallrettung in der Realität eine längere Hilfsfrist einschränkend in Kauf genommen wird. Dabei sind unter den 10% beziehungsweise 7% Ausnahmefälle sowohl witterungs- als auch verkehrsbedingte Ausnahmesituationen wie auch das Notfallaufkommen in entlegenen, quasi nicht besiedelten Gebieten, die als seltene „Ausnahmefälle“ einzustufen sind, zusammenzufassen. Wiederkehrzeit Eine andere Maßzahl für das Sicherheitsniveau lässt sich aus dem zeitlichen Abstand zwischen zwei Risikofällen ableiten. Der Risikofall stellt hierbei die Situation dar, in der eine weitere zeitgleiche Notfallnachfrage durch die rettungsdienstbedarfsplanmäßig vorgehaltenen Rettungsmittel der zuständigen Wache nicht mehr bedient werden kann. Der zeitliche Abstand zwischen zwei Risikofällen wird als Wiederkehrzeit bezeichnet. Als allgemein üblicher Wert für die Wiederkehrzeit gilt ein Abstand von 10 Schichten (Schichten sind hierbei als Bemessungsintervalle und nicht als Dienstschicht zu verstehen). 70 In großstädtischen Rettungsdienstbereichen mit einer weiträumigen Überlappung der einzelnen Hilfsfristbereiche wird zudem eine Wiederkehrzeit von fünf Schichten noch als ausreichend angesehen. Als maßvolles Sicherheitsniveau bei dem angewandten 3-Schicht-Modell mit einer Schichtdauer von 8 Stunden wird für den RDB Rhein-Erft-Kreis eine Wiederkehrzeit von 7 Schichten angesehen. 2.3 Ist-Zustand der Notfallrettung ohne Notarzt Im Folgenden wird anhand einer Einsatzanalyse der einsatzbezogene Ist-Zustand im Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises basierend auf den im Einsatzleitrechner der Kreisleitstelle vorhandenen Daten dargestellt. Insgesamt sind im Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises 28.627 RTW-Alarmierungen dokumentiert. Einsatzaufkommen Notfallrettung RDB Rhein-Erft-Kreis (RTW) – 01.08.2007 bis 31.08.2008 Einsatzbereich Schicht 00.00-08.00 Uhr Schicht 08.00-16.00 Uhr Schicht 16.00-00.00 Uhr gesamt 2-1 – Bergheim 782 1.497 1.347 3.626 2-2 – Bergheim-Niederaußem 222 370 367 959 2-3 – Elsdorf-Niederembt 394 825 683 1.902 3 – Brühl 598 1.495 1.104 3.197 5-1 – Erftstadt 296 704 584 1.584 5-2 – Erftstadt-Lechenich 234 472 429 1.135 70 vergleiche Kapitel „Bedarfsanalysen im Rettungsdienst, 2.1 Methodik“ 76 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Einsatzaufkommen Notfallrettung RDB Rhein-Erft-Kreis (RTW) – 01.08.2007 bis 31.08.2008 Schicht 00.00-08.00 Uhr Schicht 08.00-16.00 Uhr Schicht 16.00-00.00 Uhr gesamt 6-1 – Frechen 474 1.133 922 2.529 6-2 – Frechen-Königsdorf 184 409 348 941 7-1 – Hürth 575 1.184 1.027 2.786 7-2 – Hürth-Gleuel 247 464 405 1.116 8-1 – Kerpen 744 1.561 1.338 3.643 89 205 209 503 9-1 – Pulheim 323 693 559 1.575 9-2 – Pulheim-Sinnersdorf 162 282 268 712 10 – Wesseling 454 1.034 931 2.419 5.778 12.328 10.521 28.627 Einsatzbereich 8-2 – Kerpen-Blatzheim gesamt Tabelle 24: Repräsentanz des erfassten Einsatzaufkommens 6.000 5.000 4.000 3.000 Ost 2.000 1.000 0 Intern 1 Unfall 1 Gyn 1 Intern 1 Kind Unfall 1 Kind Verlegung 1 Abbildung 4: Häufigkeitsverteilung der RTW-Einsatzfahrten im Bemessungszeitraum 2007/2008 2.3.1 Einsatzaufkommen Das Einsatzaufkommen in der Notfallrettung ohne Notarzt steigt seit den letzten Jahren kontinuierlich an. Seit der Umsetzung des letzten Rettungsdienstbedarfsplanes 2004 ist eine Zunahme an Rettungsdiensteinsätzen von 22,7% zu beobachten. Die Anzahl der Einsatzfahrten im Vergleich zum Bedarfsplan von 2004 in dem damaligen Bemessungszeitraum ist demnach von 22.121 auf 28.627 Einsätze angestiegen. 77 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Jahr RD-Einsätze insgesamt Differenz zum Vorjahr 2001 20.537 - 2002 21.312 +3,77% 2003 22.088 +3,64% 2004 25.583 +15,8% 2005 24.122 -5,7% 2006 26.741 +10,85% 2007 29.178 +9,11% 2008 27.227 -6,68% 2009 31.933 +17,28% Tabelle 25: Entwicklung des Einsatzaufkommens im Rettungsdienst (RTW) seit 2004 2.3.2 Einsatzmittel zur Abdeckung des Grundbedarfs Für die Abdeckung des Grundbedarfs stehen mit der Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes 2004 insgesamt 17 personalbesetzte RTW zur Verfügung. Ist-Zustand (Rettungsmittelwochenstunden) – 01.08.2007 bis 31.07.2008 Rettungsmittel Vorhaltetag Vorhaltestunden Ist 02.83.01 Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 02.83.02 Montag-Freitag 07.00-19.00 Uhr 144,0 02.83.03 Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 02.83.04 Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 03.83.01 Montag-Sonntag 24 Stunden 252,0 03.83.02 Montag-Sonntag 12 Stunden 84,0 05.83.01 Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 05.83.30 Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 06.83.01 Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 06.83.02 Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 07.83.01 Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 07.83.02 Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 08.83.01 Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 08.83.02 Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 09.83.01 Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 09.83.30 Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 10.83.01 Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 Tabelle 26: Personalbesetzte RTW für die Abdeckung des rettungsdienstlichen Grundbedarfs 78 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 2.3.3 Einsatzmittel zur Abdeckung des Spitzen- und Sonderbedarfs Zur Abdeckung eines möglich aufkommenden Spitzenbedarfs in der Notfallrettung, die zu einer kurzfristigen Erhöhung der Rettungsmittelvorhaltung zwingt, können insgesamt neben 5 KTW des Typ B, 71 RTW der technischen Ausfallreserve und First-Responder eingesetzt werden. Die Besetzung der RTW der technischen Ausfallreserve zur Spitzenbedarfsabdeckung erfolgt durch das Personal der rettungsdienstlichen Aufgabenträger nach Verfügbarkeit. Hier werden weitere Planungen in Hinsicht auf eine schnelle Abfrage und der Möglichkeit einer Verfügbarkeit der Ressourcen in Einvernehmen mit den rettungsdienstlichen Aufgabenträgern erarbeitet. Eine weitere Möglichkeit der Erhöhung der Rettungsmittelvorhaltung ergibt sich beispielsweise aus Anlass von Sonderveranstaltungen, Evakuierungen oder sonstigen besonderen Anlässen (z.B. Silvester). Da solche Veranstaltungen im Einzelfall geprüft und Erkenntnisse unterschiedlicher Behörden gebündelt werden müssen, ist die Anzahl der zusätzlich vorzuhaltenden Rettungsmittel für jeden Einzelfall zu prüfen. Da der öffentliche Rettungsdienst durch Sonderveranstaltungen insbesondere an den Wochenenden und in den Abend- und Nachtstunden Beeinträchtigung findet, kann im Rahmen einer Erhöhung der Rettungsmittelvorhaltung auf die dann ruhenden Ressourcen der Regelrettung zurückgegriffen werden. Insbesondere können hierzu an den Wochenenden gemäß den Ergebnissen der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung die Tages-RTW eingesetzt, eine Betriebszeitenerweiterung der 16-Stunden-RTW vorgenommen sowie Fahrzeuge der technischen Ausfallreserve und verfügbare KTW des Typ B aus dem Bereich des qualifizierten Krankentransportes eingesetzt werden. Hier werden weitere Planungen in Hinsicht auf eine schnelle Abfrage und der Möglichkeit einer Verfügbarkeit der Ressourcen in Einvernehmen mit den rettungsdienstlichen Aufgabenträgern erarbeitet. Sollten die Ressourcen der Notfallrettung des öffentlichen Rettungsdienstes zur Sicherstellung der bedarfsgerechten Abdeckung des Rettungsdienstes im Rahmen von vorher genannten Anlässen nicht ausreichen, so kann über diese Ressourcen hinaus auf die verfügbaren Rettungsmittel aus dem Bereich des Katastrophenschutzes zurückgegriffen werden. Hier bleiben jedoch noch die Ergebnisse der Gespräche zwischen dem Ministerium für Inneres und Kommunales mit den Vertretern der Landesverbände der Hilfsorganisationen hinsichtlich der Neuorganisation der Einsatzeinheiten NRW und der Strukturierung des PT-Z 10 NRW des Rhein-Erft-Kreises abzuwarten. Für den Bedarfsfall, dass im Rahmen von Sonderveranstaltungen, Evakuierungen oder sonstigen besonderen Anlässen auch eine Erhöhung der Rettungsmittelvorhaltung in der notärztlichen Versorgung erforderlich sein sollte, kann eine Betriebszeitenerweiterung des NEF 8 angeordnet werden sowie auf die Möglichkeiten des neu zu schaffenden Notarztpools zurückgegriffen werden. 72 71 vergleiche Tabelle 75: Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte 01.01.2009 bis 31.12.2009 (Feiertags in dem Schichtintervall 08.00-16.00 Uhr) 72 vergleiche „Struktur der notfallmedizinischen Versorgung, 3.2 Leistungsspektrum in der notärztlichen Versorgung“ 79 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 2.3.4 Zeitliche Verteilung des Einsatzaufkommens Anhand der zeitlichen Verteilung des rettungsdienstlichen Einsatzaufkommens vom 01.08.2007 bis 31.07.2008 nach Schichtintervall ist zu erkennen, dass deutliche Unterschiede im Tagesgang bezüglich der Einsatzhäufigkeit bestehen. 00.00 bis 08.00 Uhr 08.00 bis 16.00 Uhr 16.00 bis 00.00 Uhr 20% 37% 43% Abbildung 5: Einsatzfahrtaufkommen nach Schichtintervall Insgesamt sind im Untersuchungszeitraum von einem Jahr 28.627 Notfalleinsätze ohne die außerhalb des Rhein-Erft-Kreis durchgeführten Einsätze im Rahmen der nachbarlichen Hilfe angefallen. Einsatzfahrtaufkommen Notfall (RTW) pro Einsatzbereich 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-00.00 4000 Einsatzfahrtaufkommen 3500 3000 2500 2000 1500 1000 500 0 EB 2- EB 2- EB 2- EB 3 EB 5- EB 5- EB 6- EB 6- EB 7- EB 7- EB 8- EB 8- EB 9- EB 9- EB 1 2 3 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 10 Einsatzbereich Abbildung 6: Einsatzfahrtaufkommen Notfallrettung (RTW) pro Einsatzbereich 80 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 2.3.5 Wochengang Eine wesentliche Kenngröße zur Bewertung des zeitlichen Einsatzaufkommens ist die Verteilung im Wochengang. In der folgenden Abbildung ist der Wochengang des Notfallaufkommens ohne Notarzt zu entnehmen. Das durchschnittliche wöchentliche Notfallaufkommen liegt bei 463,88 Einsatzfahrten pro Woche. Während das tägliche Notfallaufkommen von Montag bis Donnerstag grundsätzlich im Durchschnittswert liegt, steigt es zu Beginn des Wochenendes gering um 3,43% an. Innerhalb der Wochenendtage (Freitag bis Sonntag) ist das höchste tägliche Notfallaufkommen am Freitag mit durchschnittlich 78,30 Alarmierungen pro Freitag zu beobachten. Einsatzfahrtaufkommen Notfall (RTW) pro Wochentag 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-00.00 Gesamt 4500 4000 Einsatzfahrten 3500 3000 2500 2000 1500 1000 500 0 Mo. Di. Mi. Do. Fr. Sa. So. Ft. Wochentag Abbildung 7: Wochenganglinie Notfallrettung (RTW) 2.3.6 Tagesgang Der Tagesgang des Notfallaufkommens für Notfalleinsatzfahrten ohne Notarzt ist bei Einzelbetrachtung unterschiedlich ausgeprägt. Tabelle 28 stellt die Tagesgänge im Schichtintervall für Montag bis Sonntag einschließlich der Feiertage dar. Es zeigt sich, dass zwischen 00.00 Uhr und 08.00 Uhr das Notfallaufkommen mit 20,18% des Gesamtnotfallaufkommens grundsätzlich unterhalb des Gesamtdurchschnittes liegt. Ab 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr liegt das Aufkommen mit 43,06% des Gesamtnotfallaufkommens dagegen über dem Durchschnitt. Ab 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr bewegt sich das Aufkommen mit 36,75% des Gesamtnotfallaufkommens im Bereich des Mittelwertes. 81 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Einsatzfahrtaufkommen Notfallrettung (RTW) pro Wochentag – 01.08.2007 bis 31.07.2008 Wochentag 00.00-08.00 Uhr 08.00-16.00 Uhr 16.00-00.00 Uhr gesamt Montag 777 1.838 1.426 4.041 Dienstag 693 1.676 1.416 3.785 Mittwoch 701 1.791 1.425 3.917 Donnerstag 685 1.785 1.462 3.932 Freitag 770 1.822 1.480 4.072 Samstag 869 1.558 1.589 4.016 Sonntag 1.018 1.538 1.422 3.978 Feiertag 265 320 301 886 5.778 12.328 10.521 28.627 gesamt Tabelle 27: Einsatzfahrtaufkommen Notfallrettung (RTW) pro Wochentag 2.3.7 Räumliche Verteilung des Einsatzaufkommens Die räumliche Verteilung der Notfalleinsatzrate ohne Notarzt innerhalb des Rhein-Erft-Kreises zeigt, dass sich die Verteilung der Einsätze auf die städtischen Ballungszentren der kreisangehörigen Kommunen konzentriert. Eine Häufung der Einsatzverteilung ist insbesondere in den nord-westlich gelegenen Teilen an das Gebiet der Stadt Köln zu erkennen. In den peripheren Bereichen des Kreisgebietes zu denen insbesondere die süd-westlichen Bereiche von Erftstadt und Kerpen zählen ist eine geringere Häufung der Einsatzverteilung zu erkennen. Abbildung 8: Räumliche Verteilung der Notfalleinsatzrate ohne und mit Notarzt (Kreisgebiet) 82 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Abbildung 9: Räumliche Verteilung der Notfalleinsatzrate ohne und mit Notarzt (Waben) 2.3.8 Teilzeiten Einsatzbereich Ausrückzeit Anfahrzeit Eintreffzeit Verweilzeit am Einsatzort Transportzeit Verweilzeit im Krankenhaus Rückfahrzeit Einsatzabwicklungszeit Mittelwerte der Teilzeiten für Rettungswagen – 01.08.2007 bis 31.07.2008 2-1 – Bergheim 1,32 4,79 6,79 18,31 8,75 21,74 11,28 51,68 2-2 – Bergheim-Niederaußem 1,40 5,05 7,19 20,99 14,00 23,97 20,87 59,80 2-3 – Elsdorf-Niederembt 1,23 7,09 8,70 17,07 8,95 22,58 15,60 52,31 3 – Brühl 1,47 4,69 6,86 16,85 8,15 19,02 8,33 45,64 5-1 – Erftstadt 1,10 3,80 5,72 16,09 44,87 13,95 13,48 40,39 5-2 – Erftstadt-Lechenich 1,23 5,32 7,33 16,82 9,68 12,82 14,46 43,27 6-1 – Frechen 1,08 3,84 5,66 16,49 6,41 14,82 11,06 39,45 6-2 – Frechen-Königsdorf 1,30 4,88 6,86 19,13 10,75 15,61 12,27 48,78 7-1 – Hürth 1,22 4,20 6,03 16,24 7,11 19,39 9,76 43,79 7-2 – Hürth-Gleuel 1,28 3,83 5,86 17,77 9,22 19,16 13,87 48,00 8-1 – Kerpen 1,02 6,39 7,99 20,48 15,29 20,54 15,40 59,39 8-2 – Kerpen-Blatzheim 1,18 6,85 8,54 23,35 16,18 22,08 14,02 65,53 9-1 – Pulheim 1,18 4,43 6,33 19,87 14,10 19,48 12,79 53,54 83 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Ausrückzeit Anfahrzeit Eintreffzeit Verweilzeit am Einsatzort Transportzeit Verweilzeit im Krankenhaus Rückfahrzeit Einsatzabwicklungszeit Mittelwerte der Teilzeiten für Rettungswagen – 01.08.2007 bis 31.07.2008 9-2 – Pulheim-Sinnersdorf 1,30 4,61 6,76 22,86 16,05 15,92 19,51 56,28 10 – Wesseling 1,52 3,27 5,47 14,33 8,19 17,90 7,80 40,99 gesamt 1,25 4,87 6,81 18,44 13,18 18,60 13,37 49,92 Einsatzbereich Tabelle 28: Mittelwerte der Teilzeiten für Rettungswagen 2.3.9 Einhaltung der Hilfsfrist/Erreichungsgrade Unter Berücksichtigung eines pauschalen Zeitzuschlages von 120 Sekunden für die mittlere Notrufbearbeitung, die Einsatzalarmierung und das Ausrücken des Einsatzmittels ergibt sich bei einer Hilfsfrist von 8 Minuten für die Notfallrettung ohne Notarzt (RTW) eine Fahrtzeit von 6 Minuten. Der Rhein-ErftKreis hat das Ziel 90% aller Notfälle in einer Hilfsfrist von 8 Minuten zu bedienen. Hilfsfristen in den Primäreinsatzbereichen (ab Alarmierung) – 1. geeignetes Rettungsmittel am Einsatzort 01.08.2007 bis 31.07.2008 Einsatzbereich Erreichungsgrad in % nach 8 Minuten 2-1 – Bergheim 82,49 2-2 – Bergheim-Niederaußem 77,65 2-3 – Elsdorf-Niederembt 72,10 3 – Brühl 85,69 5-1 – Erftstadt 91,79 5-2 – Erftstadt-Lechenich 76,42 6-1 – Frechen 91,43 6-2 – Frechen-Königsdorf 82,24 7-1 – Hürth 90,90 7-2 – Hürth-Gleuel 91,69 8-1 – Kerpen 65,20 8-2 – Kerpen-Blatzheim 57,79 9-1 – Pulheim 88,65 9-2 – Pulheim-Sinnersdorf 83,96 10 – Wesseling 92,61 gesamt 82,04 Tabelle 29: Erreichungsgrade in den Primäreinsatzbereichen 84 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Es zeigt sich, dass die Hilfsfrist von 8 Minuten Eintreffzeit in nur 5 von 15 Einsatzbereichen eingehalten wurde. Der kreisweite Erreichungsgrad der Hilfsfrist liegt bei 82,04% und schwankt bezogen auf die Einsatzbereiche zwischen 92,61% im Einsatzbereich 10 und 57,79% im Einsatzbereich 8-2. Bewertung des Erreichungsgrades Die niedrigen Prozentwerte des Erreichungsgrades in der Notfallrettung lassen sich auf zwei Faktoren zurückführen. In den zentralen Rettungsdienstbereichen wie beispielsweise dem Einsatzbereich 2-1 und 8-1 leidet die Einhaltung der Hilfsfrist unter der hohen Einsatzfrequenz, sodass hier die zuständigen Einsatzmittel nicht ausreichen, um die Notfallnachfrage zu bedienen. Die Folge hieraus ist, dass Einsatzmittel des zweiten beziehungsweise dritten Abmarsches zum Einsatz kommen müssen, die dann wiederum im eigenen Rettungsdienstbereich fehlen und dort wiederum durch die zweite, dritte, ... Bereichsfolge ersetz werden müssen. Dieser Zustand führt dazu, dass Einsatzmittel des zweiten und dritten Abmarsches deutlich längere Anfahrwege haben als die zuständigen Einsatzmittel, wodurch sich die Fahrzeit verlängert und der Erreichungsgrad sinkt. In den entlegenen Rettungsdienstbereichen wie z.B. der Einsatzbereich 2-3 und 5-2 erklärt sich der geringe Erreichungsgrad dagegen allein anhand der deutlich längeren Anfahrstrecken. Auch hier folgt daraus eine Verlängerung der Fahrzeit und somit eine Absenkung des Erreichungsgrades. Bedarfsanalyse (Soll-Zustand) Die Bedarfsanalyse für die Einsatzmittelvorhaltung in der Notfallrettung ohne Notarzt gliedert sich in die Forderungen des §6 RettG NRW, wonach eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung sicherzustellen ist. Grundlage für eine bedarfsgerechte Bedarfsanalyse ist eine, an die lokalen Verhältnisse angepasste Standortplanung, welche nur in Form einer qualifizierten Raum-Zeit-Analyse erfolgen kann. Ziel der Standortplanung ist der Nachweis der vollständigen planerischen Abdeckung des Rettungsdienstbereiches innerhalb der vorgegebenen Hilfsfrist. Hierzu werden in einem ersten Schritt für jeden Rettungsmittelstandort der Notfallrettung Linien gleicher Zeitdauer (Isochronen) errechnet. Basis dieser Berechnung sind Teilabschnitte des vollständigen öffentlichen Straßennetzes. Jeder Teilabschnitt wird individuell hinsichtlich seiner Streckenlänge erfasst und in Abhängigkeit der jeweiligen Straßenkategorie mit einer Planungsgeschwindigkeit hinterlegt. Als Ergebnis der Raum-Zeit-Analyse wird eine grafische Verbindung zwischen allen Punkten mit der vorgegebenen Zeitdauer konstruiert – die Isochrone. In der Regel verlaufen die Isochronen lobensartig um den berechneten Rettungsmittelstandort herum, woraus zu erkennen ist, dass das Ergebnis dieser qualifizierten Raum-Zeit Analyse, gegenüber dem Ergebnis einer Standortplanung mittels „Prütting-Kreise“ eine deutlich höhere Realitätstreue aufweist. In einem weiteren Schritt werden die planerisch ermittelten Ergebnisse mittels Isochronenlayer CobraMap der Informatikgesellschaft für Software-Entwicklung mbH (ISE) grafisch überprüft. Falls notwendig können in einem dritten Schritt die planerisch rechnerischen Ergebnisse mittels Echtzeitfahrtests und der Prüfung von Realeinsatzzeiten auf Plausibilität kontrolliert werden. 85 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 2.3.10 Wachstandorte Die Einsatzbereiche der Rettungswachen sind so festgelegt, dass grundsätzlich das dem Einsatzort planmäßig nächststehende Rettungsmittel zum Einsatz kommt. Kommunale Grenzen, bzw. Gemeinde- und Kreisgrenzen, sind hierbei grundsätzlich ohne Bedeutung. Die Ergebnisse der qualifizierten Standortplanung sind in den folgenden Abschnitten der Standortplanung für die Notfallrettung ohne Notarzt für jeden bestehenden RTW-Standort dargestellt. Die Analyse der Isochronen für die Rettungsmittelstandorte in der Notfallrettung zeigt, dass nicht alle Einsatzbereiche vollständig von der planerischen Isochrone umlaufen wird. 2.3.11 Standortplanung mittels Raum-Zeit-Analyse Entsprechend §6 Absatz 1 RettG NRW muss der Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises so in Einsatzbereiche aufgeteilt sein, dass die Notfallrettung von den bedarfsgerechten Rettungswachen innerhalb der vorgesehen Hilfsfrist planerisch sichergestellt ist. Größe, Lage und Abgrenzung des Einsatzbereiches ist so festzulegen, dass unter der Berücksichtigung der Verkehrserschließung und der topografischen Gegebenheiten alle zu versorgenden Gebietsteile des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises planerisch innerhalb der Hilfsfrist vom Standort der Rettungswache aus über öffentliche Straßen zu erreichen sind. Mittels einer qualifizierten Standortplanung soll der Nachweis der planerisch vollständigen zeitgerechten Abdeckung des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises erbracht werden. Hierbei ist anzumerken, dass der Zusammenhang zwischen der planerischen vollständigen Abdeckung und einem daraus resultierenden Erreichungsgrad von 90% rein empirisch ist, daher ist es umso wichtiger, dass die Basis einer Standortplanung auf ortsüblichen Werten basiert. Im ersten rechnerisch und planerischen Schritt der Standortplanung werden folgende Planungsgeschwindigkeiten zugrunde gelegt: Straßenkategorie Geschwindigkeit (km/h) Durchgangsstraße zweispurig 50,4 Durchgangsstraße einspurig 45,9 Innerstädtische Verbindungsstraße 45,9 Wohnstraße 31,5 Autobahn 85,5 Bundesstraße 76,5 Landesstraße 72,0 Kreisstraße 67,5 Tabelle 30: Planungsgeschwindigkeiten für die Standortplanung 86 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Die qualifizierte Standortplanung des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises erfolgt als Raum-Zeit-Analyse. Hierbei wird das öffentliche Straßennetz in Teilabschnitte zerlegt. Für jeden einzelnen Teilabschnitt – insgesamt 1.524 – wird die Länge ermittelt und eine der oben genannten Straßenkategorien zugeordnet. Aus den Planungsgeschwindigkeiten der jeweiligen Straßenkategorie und der Länge der Teilabschnitte ergibt sich für jeden Abschnitt eine planerische Zeit, dass für die Zurücklegung des Abschnittes benötigt wird. Ausgehend von den jeweiligen Wachstandorten werden nun zentralperipher die einzelnen Teilabschnittszeiten addiert bis die Gesamtzeitdauer den Wert der Hilfsfrist erreicht hat. Diejenigen Punkte, die den Wert der Hilfsfrist aufweisen werden grafisch zu einer Linie gleicher Zeitdauer, der Isochrone verbunden. In einem weiterführenden Schritt werden die rechnerisch ermittelten Ergebnisse mit Hilfe des verfügbaren Isochronenlayers aus dem CobraEinsatzleitsystem der „Informationsgesellschaft für Software Entwicklung mbH“ (ISE) geprüft. Der Isochronenlayer speichert Zonen, die diejenigen Kreuzungen eines Straßennetzes abdecken, die von einem definierten Standort aus innerhalb der Hilfsfrist erreichbar sind. Hierzu werden alle Rettungsmittelstandorte als Einsatzzentrale aus der Objektschablonenansicht in die digital hinterlegte Karte im Einsatzleitrechner eingepflegt. Hierauf basierend können die zeitlichen Entfernungen der Kreuzungen eines Straßennetzes von einer angelegten „Einsatzzentrale“ (Rettungsmittelstandort) als Fläche dargestellt werden. Im Dialog hierzu werden für die Berechnungen folgende Parameter in das System eingegeben: Isochronenlayer CobraMap – Isochronenlayer Rettungsdienst Straßennetzlayer Fahrzeug Rhein-Erft-Kreis TK50 RTW (Höhe 2,91 m; Gewicht 4,6 t; Breite 2,50 m) Optimierung Max. Fahrtzeit Anzahl der Zonen Zeit 6 Minuten 1 Zone Tabelle 31: Parameter für die Berechnung der Isochronenlayer mittels CobraMap (RTW) Bei den Berechnungen und der damit verbundenen Flächenbildung mittels Isochronenlayer ist zu beachten, dass die kartografische Darstellung nicht hundertprozentig garantiert, dass jeder Ort innerhalb einer Zone in der entsprechenden Zeit erreicht wird. Hierbei kann es zu „entarteten“ Fällen kommen. Insgesamt sind für 16 RTW-Standorte Raum-Zeit-Analysen durchgeführt worden, die auf den folgenden Seiten für jeden untersuchten Einsatzbereich separat dargestellt sind. 87 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 2.3.12 Standortplanung für die Notfallrettung ohne Notarzt Einsatzbereich 2-1 Abbildung 10: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 2-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit Einsatzbereich: Defizitäre Bereiche: Maßnahmen: Bemerkungen: Bergheim: Ahe, Bergheim, Kenten, Paffendorf, Paffendorf-Gewerbegebiet, Quadrath-Ichendorf, Quadrath Nord, Thorr, Zieverich, Zieverich-Nord; Elsdorf: Berrendorf, Brockendorf, Elsdorf, Grouven, Mönchskaul, Sittard, Stammeln, Widdendorf, Wüllenrath keine Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge keine 88 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Einsatzbereich 2-2 Abbildung 11: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 2-2 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit Einsatzbereich: Defizitäre Bereiche: Maßnahmen: Bemerkungen: Bedburg: Rath; Bergheim: Auenheim, Büsdorf, Fliesteden, Hüchelhoven, Niederaußem, Oberaußem, Rheidt; Pulheim: Ingendorf keine Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge keine 89 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Einsatzbereich 2-3 Abbildung 12: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 2-3 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit Einsatzbereich: Defizitäre Bereiche: Bedburg: Bedburg, Blerichen, Broich, Grottenherten, Kaster, Kirchherten, Kirchtroisdorf, Kirdorf, Kleintroisdorf, Königshoven, Lipp, Millendorf, Neu-Königshoven, Oppendorf, Pütz; Bergheim: Glesch; Elsdorf: Angelsdorf, Desdorf, Esch, Etzweiler, Frankeshoven, Giesendorf, Neu-Etzweiler, Niederembt, Oberembt, Ohndorf, Richardshoven, Tanneck, Tollhausen nord-westlich von Bedburg (Kaster, Königshoven, Kirchherten) Maßnahmen: Stationierung des zusätzlichen 16-Stunden RTW zunächst für eine Testphase in Bedburg; Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge Bemerkungen: Für diesen Einsatzbereich wurde das NEF, das planmäßig das erste geeignete Rettungsmittel für den Bereich Bedburg ist, außer Acht gelassen. 90 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Einsatzbereich 3 (Standort Feuer- und Rettungswache) Abbildung 13: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 3 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit (Standort Brühl) Einsatzbereich: Defizitäre Bereiche: Maßnahmen: Bemerkungen: Brühl: Badorf, Brühl, Eckdorf, Heide, Kierberg, Mitte, Nord, Ost, Pingsdorf, Schwadorf, Süd, Vochem, West keine Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge keine 91 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Einsatzbereich 3 (Standort Krankenhaus Brühl) Abbildung 14: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 3 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit (Standort Krankenhaus) Einsatzbereich: Defizitäre Bereiche: Maßnahmen: Bemerkungen: Brühl: Badorf, Brühl, Eckdorf, Heide, Kierberg, Mitte, Nord, Ost, Pingsdorf, Schwadorf, Süd, Vochem, West keine Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge keine 92 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Einsatzbereich 5-1 Abbildung 15: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 5-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit Einsatzbereich: Defizitäre Bereiche: Maßnahmen: Bemerkungen: Erftstadt: Blessem, Bliesheim, Frauenthal, Kierdorf, Köttingen, Liblar keine Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge keine 93 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Einsatzbereich 5-2 Abbildung 16: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 5-2 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit Einsatzbereich: Defizitäre Bereiche: Maßnahmen: Bemerkungen: Erftstadt: Ahrem, Borr, Dirmerzheim, Erp, Friesheim, Gymnich, Herrig, Konradsheim, Lechenich, Mellerhöfe, Niederberg, Scheuren nördliche Teile von Gymnich; Borr, Teile von Erp, Friesheim, Niederberg Verlagerung der Rettungswache weiter nach Süden; Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge keine 94 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Einsatzbereich 6-1 Abbildung 17: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 6-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit Einsatzbereich: Defizitäre Bereiche: Maßnahmen: Bemerkungen: Frechen: Benzelrath, Buschbell, Frechen, Grefrath, Habbelrath, Hücheln keine Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge keine 95 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Einsatzbereich 6-2 Abbildung 18: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 6-2 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit Einsatzbereich: Defizitäre Bereiche: Maßnahmen: Bemerkungen: Bergheim: Glessen; Königsdorf, Großkönigsdorf, Kleinkönigsdorf, Neubuschbell, Neufreimersdorf; Pulheim: Brauweiler, Dansweiler, Freimersdorf keine Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge keine 96 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Einsatzbereich 7-1 Abbildung 19: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 7-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit Einsatzbereich: Defizitäre Bereiche: Maßnahmen: Bemerkungen: Hürth: Alt-Hürth, Efferen, Fischenich, Hermülheim, Kalscheuren, Kendenich, Knapsack keine Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge keine 97 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Einsatzbereich 7-2 Abbildung 20: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 7-2 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit Einsatzbereich: Defizitäre Bereiche: Maßnahmen: Bemerkungen: Frechen: Bachem; Hürth: Altstädten-Burbach, Berrenrath, Gleuel, Sielsdorf, Stotzheim, Weiler-Berrenrath keine Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge keine 98 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Einsatzbereich 8-1 Abbildung 21: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 8-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit Einsatzbereich: Defizitäre Bereiche: Maßnahmen: Bemerkungen: Elsdorf: Heppendorf; Kerpen: Balkhausen, Brüggen, Götzenkirchen, Horrem, Kerpen, Langenich, Mödrath, Neubottenbroich, Sindorf, Türnich südliche Teile von Brüggen Prüfung und Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge Planerisch ergeben sich in den Teilen Horrem, Türnich und Brüggen Versorgungsdefizite. Hierauf basierend wurde anhand von Echtzeitfahrtstest durch die Städte Bergheim, Frechen und Kerpen sowie anhand der Auswertung von Einsatzprotokollen kein existentes Versorgungsdefizit nachgewiesen. 99 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Einsatzbereich 8-2 Abbildung 22: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 8-2 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit Einsatzbereich: Defizitäre Bereiche: Maßnahmen: Bemerkungen: Kerpen: Bergerhausen, Blatzheim, Buir, Dorsfeld, Geilrath, Manheim, Niederbolheim keine Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge keine 100 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Einsatzbereich 9-1 Abbildung 23: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 9-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit Einsatzbereich: Defizitäre Bereiche: Maßnahmen: Bemerkungen: Pulheim: Geyen, Mansteden, Orr, Pulheim, Sinthern keine Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge keine 101 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Einsatzbereich 9-2 Abbildung 24: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 9-2 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit Einsatzbereich: Defizitäre Bereiche: Maßnahmen: Bemerkungen: Pulheim: Sinnersdorf, Stommelerbusch, Stommeln keine Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge keine 102 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Einsatzbereich 10 Abbildung 25: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 10 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit Einsatzbereich: Defizitäre Bereiche: Maßnahmen: Bemerkungen: Wesseling: Berzdorf, Eichholz, Keldenich, Urfeld, Wesseling, keine Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge keine 103 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 2.3.13 Ergebnis und Konsequenz aus der Standortplanung für die Notfallrettung ohne Notarzt Abbildung 26: Planerische Abdeckung des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit Die Auswertung der planerischen Ergebnisse und die Überprüfung durch Echtzeitfahrtests zeigt, dass geringe Bereiche des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises nicht innerhalb einer Hilfsfrist von acht Minuten erreicht werden. Um eine vollständige Abdeckung zu erreichen, ist einerseits ein zusätzlicher Standort in Bedburg sowie eine Verschiebung des Standortes 5-2 weiter südlich erforderlich. Diese Defizite in den peripheren Bereichen sind aufgrund der Sicherstellung der gesetzlich geforderten flächendeckenden Versorgung notwendig. Die Konsequenz hieraus ist, dass z.B. der Einsatzbereich 2-3 und der neu zu schaffende Einsatzbereich 2-4 niedrigere Einsatzfrequenzen aufweisen werden und in Folge dessen der wirtschaftliche Aspekt betrachtet werden muss. Aus diesem Grund empfiehlt es sich vor der Schaffung eines neuen Standortes 2-4 in Bedburg eine Probephase (z.B. von einem Jahr) durchzuführen. Mit belegbaren Zahlen kann nach dem Ablauf einer Probephase dann die Etablierung eines zusätzlichen Standortes diskutiert werden. Das Defizit der zeitgerechten Erreichbarkeit in Erftstadt-Borr, in Teilen von Erftstadt-Erp, ErftstadtFriesheim und Erftstadt-Niederberg kann durch eine Verlagerung der bestehenden Rettungswache weiter südlich kompensiert werden. Basierend auf den rechnerischen ermittelten Ergebnissen und den Ergebnissen der Flächenbildung durch das Einsatzleitsystem CobraMap für den Einsatzbereich 8-1 wird im Bereich Kerpen-Horrem ein Versorgungsdefizit ermittelt. Hierauf basierend werden ausgehend von dem Standort in Kerpen (8-1), 104 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung von dem Standort Bergheim (2-1) sowie von dem Standort Frechen-Königsdorf (6-2) Echtzeitfahrtest durchgeführt, um darzustellen, ob sich das planerisch und rechnerisch ermittelte Versorgungsdefizit in der Realität bestätigt und eventuell organisatorische Maßnahmen zu treffen sind. Die Echtzeitfahrtests ergeben, dass sich in der Realität kein Versorgungsdefizit ergibt und das Gebiet Horrem hilfsfristgerecht von allen drei Standorten erreicht werden kann. Weitere rechnerisch und planerischen Defizite haben sich in dem Bereich Erftstadt-Gymnich, KerpenBrüggen und Kerpen-Türnich ergeben. Auch hier ergeben Echtzeitfahrtest ausgehend von den Standorten Kerpen (8-1) und Erftstadt-Lechenich (5-2), dass sich hier in der Realität kein Versorgungsdefizit ergibt, sondern alle Ortsteile hilfsfristgerecht abgedeckt werden. Im Falle einer Verlagerung der Rettungswache Erftstadt-Lechenich 5-2 ist ggf. die Bereichs-/Ausrückfolge anzupassen. Abbildung 27: Planerisches Versorgungsdefizit im Bereich Bedburg 105 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Abbildung 28: Planerisches Versorgungsdefizit im Bereich Kerpen-Horrem Abbildung 29: Planerisches Versorgungsdefizit im Bereich Kerpen-Türnich, Kerpen-Brüggen & Erftstadt-Gymnich 106 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Abbildung 30: Planerisches Versorgungsdefizit im Bereich Erftstadt-Friesheim, Erftstadt-Erp & Erftstadt-Niederberg 107 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 2.4 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Zeitintervall 00.00-08.00 Uhr 08.00-16.00 Uhr 16.00-24.00 Uhr 91 221 175 53,94 54,97 52,71 Tage 50 50 50 RTW 2 2 2 WKZ 91,71 7,71 15,44 88 218 189 57,78 56,47 48,07 Tage 50 50 50 RTW 2 2 2 WKZ 88,96 7,65 14,67 Einsätze EAZ Montag Einsätze EAZ Dienstag Einsätze EAZ Mittwoch Tage 2 2 16,2 Tage 94 216 198 49,53 57,00 48,25 50 50 50 RTW 1 2 2 WKZ 6,23 7,71 12,85 Einsätze 108 224 189 52,91 56,00 51,62 Tage 51 51 51 RTW 2 2 2 WKZ 61,88 7,60 13,70 115 180 209 51,58 49,43 47,00 Tage 52 52 52 RTW 2 2 2 WKZ 57,35 17,78 12,91 154 185 175 51,58 49,43 47,00 Tage 52 52 52 RTW 2 2 2 WKZ 29,34 14,67 18,43 Einsätze EAZ Einsätze 36 42 35 42,62 47,02 49,29 Tage 10 10 10 RTW 2 2 2 WKZ 20,69 11,45 17,33 EAZ Feiertag 51 8,86 EAZ Sonntag 51 2 Einsätze Samstag 51 81,07 EAZ Freitag 177 52,10 RTW EAZ 2-1 211 56,14 WKZ Einsätze Donnerstag 96 54,78 Tabelle 32: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 2-1 108 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Zeitintervall Einsätze EAZ Montag Tage 50 1 32 53 41 58,49 66,91 60,47 50 50 50 Tage RTW 1 1 1 WKZ 42,20 14,08 25,29 22 46 58 65,97 61,56 58,47 Tage 51 51 51 RTW 1 1 1 WKZ 81,35 20,70 13,92 24 61 52 65,69 64,40 53,62 Tage 50 50 50 RTW 1 1 1 WKZ 66,26 11,16 17,88 26 42 50 62,50 57,71 50,62 Tage 51 51 51 RTW 1 1 1 WKZ 61,77 26,19 21,13 EAZ Einsätze EAZ Tage 26 47 49 62,82 65,88 52,30 52 52 52 RTW 1 1 1 WKZ 63,85 19,37 22,13 45 64 56 55,10 55,99 55,18 52 52 52 Einsätze EAZ Tage RTW 1 1 1 WKZ 24,85 12,45 16,28 8 6 14 Einsätze EAZ Feiertag 50 21,16 Einsätze Sonntag 50 1 EAZ Samstag 47 55,15 15,99 Einsätze Freitag 51 63,05 1 EAZ 2-2 39 65,48 25,86 Einsätze Donnerstag 16.00-24.00 Uhr RTW EAZ Mittwoch 08.00-16.00 Uhr WKZ Einsätze Dienstag 00.00-08.00 Uhr 55,28 65,72 56,92 Tage 10 10 10 RTW 1 1 1 WKZ 28,85 42,85 9,60 Tabelle 33: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 2-2 109 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Zeitintervall Einsätze 120 96 55,85 55,73 Tage 50 50 50 RTW 1 2 2 WKZ 19,49 39,47 74,26 47 99 87 52,62 54,56 54,67 Tage 50 50 50 RTW 1 2 2 WKZ 22,11 70,76 101,79 47 122 105 52,20 58,09 50,74 51 51 51 EAZ Einsätze EAZ Mittwoch Tage RTW 1 2 2 WKZ 23,14 37,12 72,37 Einsätze 54 116 80 55,0 56,20 51,64 Tage 50 50 50 RTW 1 2 1 WKZ 16,24 42,91 8,14 55 117 107 53,78 41,03 42,06 51 51 51 EAZ Donnerstag 2-3 Einsätze EAZ Freitag Tage RTW 1 2 2 WKZ 16,63 48,40 76,59 64 113 103 46,84 43,27 50,60 52 52 52 Einsätze EAZ Samstag Tage RTW 1 2 2 WKZ 14,65 83,28 81,19 Einsätze 65 105 89 53,98 55,73 46,19 Tage 52 52 52 RTW 1 2 1 WKZ 12,49 64,39 7,91 13 33 16 44,54 56,54 50,08 10 10 10 EAZ Sonntag Einsätze EAZ Feiertag 16.00-24.00 Uhr 49 Einsätze Dienstag 08.00-16.00 Uhr 55,28 EAZ Montag 00.00-08.00 Uhr Tage RTW 1 2 2 WKZ 13,82 16,06 152,44 Tabelle 34: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 2-3 110 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Zeitintervall Einsätze 215 141 46,26 42,56 Tage 50 50 50 RTW 1 2 2 WKZ 8,13 11,05 41,0 72 201 152 45,18 42,99 45,52 Tage 50 50 50 RTW 1 2 2 WKZ 11,21 15,05 29,43 83 217 125 49,02 43,68 46,77 51 51 51 EAZ Einsätze EAZ Mittwoch Tage RTW 1 2 2 WKZ 8,25 12,54 51,29 Einsätze 74 240 177 54,10 44,54 45,18 Tage 50 50 50 RTW 1 2 2 WKZ 9,05 8,77 19,56 78 225 162 47,49 44,37 45,19 51 51 51 EAZ Donnerstag 3 Einsätze EAZ Freitag Tage RTW 1 2 2 WKZ 9,55 11,07 26,39 91 181 173 42,28 46,36 48,00 52 52 52 Einsätze EAZ Samstag Tage RTW 1 2 2 WKZ 8,21 19,58 20,87 Einsätze 94 180 148 44,89 43,26 41,96 Tage 52 52 52 RTW 1 2 2 WKZ 7,32 22,46 40,99 25 36 26 42,87 44,02 48,63 10 10 10 EAZ Sonntag Einsätze EAZ Feiertag 16.00-24.00 Uhr 81 Einsätze Dienstag 08.00-16.00 Uhr 50,35 EAZ Montag 00.00-08.00 Uhr Tage RTW 2 2 2 WKZ 56,86 19,55 40,47 Tabelle 35: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 3 111 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Zeitintervall Einsätze 100 82 38,40 35,59 Tage 50 50 50 RTW 1 2 1 WKZ 26,08 132,06 10,87 36 91 75 40,73 41,09 41,94 Tage 50 50 50 RTW 1 1 1 WKZ 47,35 7,82 11,10 32 96 85 41,14 45,29 44,21 51 51 51 EAZ Einsätze EAZ Mittwoch Tage RTW 1 2 1 WKZ 61,43 115,38 8,65 Einsätze 37 124 85 41,02 42,98 38,17 Tage 50 50 50 RTW 1 2 1 WKZ 44,57 57,90 9,52 34 106 79 38,79 42,42 39,56 51 51 51 EAZ Donnerstag 5-1 Einsätze EAZ Freitag Tage RTW 1 2 1 WKZ 57,72 98,14 11,01 42 80 103 36,08 41,22 37,98 52 52 52 Einsätze EAZ Samstag Tage RTW 1 1 1 WKZ 42,47 10,74 7,15 Einsätze 59 95 59 44,03 40,91 36,34 Tage 52 52 52 RTW 1 1 1 WKZ 18,15 7,79 21,73 6 12 16 37,50 41,17 43,86 10 10 10 EAZ Sonntag Einsätze EAZ Feiertag 16.00-24.00 Uhr 50 Einsätze Dienstag 08.00-16.00 Uhr 38,84 EAZ Montag 00.00-08.00 Uhr Tage RTW 1 1 1 WKZ 73,36 17,34 9,42 Tabelle 36: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 5-1 112 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Zeitintervall Einsätze 82 59 41,79 40,85 Tage 50 50 50 RTW 1 1 1 WKZ 65,11 9,39 18,04 20 64 61 40,95 49,10 45,35 Tage 50 50 50 RTW 1 1 1 WKZ 151,19 13,02 15,35 29 72 60 44,46 40,85 44,62 51 51 51 EAZ Einsätze EAZ Mittwoch Tage RTW 1 1 1 WKZ 63,16 12,77 16,71 Einsätze 28 56 62 41,84 42,97 38,60 Tage 50 50 50 RTW 1 1 1 WKZ 75,58 19,04 17,28 39 51 52 42,45 42,58 44,22 51 51 51 EAZ Donnerstag 5-2 Einsätze EAZ Freitag Tage RTW 1 1 1 WKZ 40,45 23,91 22,23 44 65 67 35,67 47,83 46,57 52 52 52 Einsätze EAZ Samstag Tage RTW 1 1 1 WKZ 39,19 13,95 13,49 Einsätze 32 71 50 43,35 48,25 42,49 Tage 52 52 52 RTW 1 1 1 WKZ 60,68 11,69 25,86 13 11 18 45,56 43,11 39,88 10 10 10 EAZ Sonntag Einsätze EAZ Feiertag 16.00-24.00 Uhr 29 Einsätze Dienstag 08.00-16.00 Uhr 45,46 EAZ Montag 00.00-08.00 Uhr Tage RTW 1 1 2 WKZ 13,53 19,65 8,20 Tabelle 37: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 5-2 113 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Zeitintervall Einsätze 184 126 45,60 39,39 Tage 50 50 50 RTW 1 2 2 WKZ 15,85 17,30 64,96 48 156 137 39,07 42,74 39,37 Tage 50 50 50 RTW 1 2 2 WKZ 23,08 30,64 51,27 59 184 130 41,50 42,27 39,97 51 51 51 EAZ Einsätze EAZ Mittwoch Tage RTW 1 2 2 WKZ 18,47 20,87 61,21 Einsätze 53 152 136 41,46 42,69 38,83 Tage 50 50 50 RTW 1 2 2 WKZ 21,90 33,02 53,69 69 182 101 40,39 41,12 40,11 51 51 51 EAZ Donnerstag 6-1 Einsätze EAZ Freitag Tage RTW 1 2 1 WKZ 14,0 22,59 6,81 80 133 131 38,81 40,14 36,92 52 52 52 Einsätze EAZ Samstag Tage RTW 1 2 2 WKZ 11,35 60,15 73,30 Einsätze 84 118 142 37,90 36,06 36,32 Tage 52 52 52 RTW 1 2 2 WKZ 10,56 103,33 60,04 18 24 19 34,81 35,91 34,47 10 10 10 EAZ Sonntag Einsätze EAZ Feiertag 16.00-24.00 Uhr 63 Einsätze Dienstag 08.00-16.00 Uhr 40,97 EAZ Montag 00.00-08.00 Uhr Tage RTW 1 2 2 WKZ 9,28 88,67 187,84 Tabelle 38: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 6-1 114 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Zeitintervall Einsätze 57 39 54,61 50,50 Tage 50 50 50 RTW 1 1 1 WKZ 64,31 14,74 33,0 22 45 44 52,97 45,99 48,28 Tage 50 50 50 RTW 1 1 1 WKZ 96,69 27,29 27,23 20 57 40 57,44 47,09 48,21 51 51 51 EAZ Einsätze EAZ Mittwoch Tage RTW 1 1 1 WKZ 112,12 17,55 34,11 Einsätze 16 53 41 54,54 46,51 50,28 Tage 50 50 50 RTW 1 1 1 WKZ 176,10 19,67 30,06 23 56 65 49,30 45,09 48,53 51 51 51 EAZ Donnerstag 6-2 Einsätze EAZ Freitag Tage RTW 1 1 1 WKZ 98,74 18,91 13,26 26 67 46 41,70 51,02 45,0 52 52 52 Einsätze EAZ Samstag Tage RTW 1 1 1 WKZ 94,79 12,41 28,81 Einsätze 40 64 56 48,73 43,52 45,66 Tage 52 52 52 RTW 1 1 1 WKZ 35,07 15,68 19,40 9 10 17 34,93 57,46 53,98 10 10 10 EAZ Sonntag Einsätze EAZ Feiertag 16.00-24.00 Uhr 28 Einsätze Dienstag 08.00-16.00 Uhr 49,46 EAZ Montag 00.00-08.00 Uhr Tage RTW 1 1 2 WKZ 35,44 18,09 6,98 Tabelle 39: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 6-2 115 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Zeitintervall Einsätze 181 150 42,92 42,87 Tage 50 50 50 RTW 1 2 2 WKZ 10,12 20,13 34,01 59 160 132 49,96 44,43 43,44 Tage 50 50 50 RTW 1 2 2 WKZ 14,97 26,64 47,58 68 167 135 43,24 45,39 45,08 51 51 51 EAZ Einsätze EAZ Mittwoch Tage RTW 1 2 2 WKZ 13,52 24,06 44,14 Einsätze 63 181 139 43,71 43,73 41,74 Tage 50 50 50 RTW 1 2 2 WKZ 14,39 18,72 44,22 75 181 146 52,32 43,38 45,53 51 51 51 EAZ Donnerstag 7-1 Einsätze EAZ Freitag Tage RTW 1 2 2 WKZ 9,43 20,86 34,80 Einsätze 105 138 167 42,12 42,07 40,95 52 52 52 EAZ Samstag Tage RTW 2 2 2 WKZ 108,03 49,70 30,52 Einsätze 96 142 130 41,56 43,90 43,76 Tage 52 52 52 RTW 1 2 2 WKZ 7,53 42,43 54,76 29 34 28 39,69 47,24 44,51 10 10 10 EAZ Sonntag Einsätze EAZ Feiertag 16.00-24.00 Uhr 80 Einsätze Dienstag 08.00-16.00 Uhr 40,53 EAZ Montag 00.00-08.00 Uhr Tage RTW 2 2 2 WKZ 43,02 20,21 38,57 Tabelle 40: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 7-1 116 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Zeitintervall Einsätze 70 69 50,54 43,34 Tage 50 50 50 RTW 1 1 1 WKZ 39,06 10,69 12,63 43 66 55 47,14 44,53 47,47 Tage 50 50 50 RTW 1 1 1 WKZ 29,12 13,42 17,96 27 69 53 51,62 48,10 53,21 51 51 51 EAZ Einsätze EAZ Mittwoch Tage RTW 1 1 1 WKZ 68,91 11,93 18,03 Einsätze 18 40 54 50,17 46,09 41,58 Tage 50 50 50 RTW 1 1 1 WKZ 151,39 34,25 21,06 37 70 51 71,32 48,84 48,11 51 51 51 EAZ Donnerstag 7-2 Einsätze EAZ Freitag Tage RTW 1 1 1 WKZ 27,47 11,45 21,33 31 77 57 43,55 47,80 43,85 52 52 52 Einsätze EAZ Samstag Tage RTW 1 1 1 WKZ 64,30 10,10 19,47 Einsätze 36 61 51 45,19 47,89 44,54 Tage 52 52 52 RTW 1 1 1 WKZ 46,29 15,74 23,80 17 11 15 46,53 55,51 40,42 10 10 10 EAZ Sonntag Einsätze EAZ Feiertag 16.00-24.00 Uhr 38 Einsätze Dienstag 08.00-16.00 Uhr 44,59 EAZ Montag 00.00-08.00 Uhr Tage RTW 1 1 1 WKZ 7,96 15,55 11,48 Tabelle 41: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 7-2 117 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag 8-1 Freitag Samstag Sonntag Feiertag Zeitintervall 00.00-08.00 Uhr 08.00-16.00 Uhr 16.00-24.00 Uhr Einsätze 105 238 176 EAZ 58,79 60,99 61,83 Tage 50 50 50 RTW 2 3 2 11,60 WKZ 52,31 36,79 Einsätze 96 221 181 EAZ 61,0 59,04 59,85 Tage 50 50 50 RTW 2 3 2 WKZ 62,96 51,99 11,37 Einsätze 84 224 201 EAZ 60,37 58,45 59,77 Tage 51 51 51 RTW 2 3 2 WKZ 99,08 54,57 9,09 Einsätze 102 223 168 EAZ 60,40 59,54 63,05 Tage 50 50 50 RTW 2 3 2 WKZ 54,04 49,27 12,72 Einsätze 90 257 193 EAZ 60,90 61,02 59,07 Tage 51 51 51 RTW 2 3 2 WKZ 80,15 30,07 10,32 Einsätze 97 160 190 EAZ 57,31 64,55 59,49 Tage 52 52 52 RTW 2 2 2 WKZ 76,56 15,48 11,20 Einsätze 133 196 192 EAZ 51,56 60,66 55,45 Tage 52 52 52 RTW 2 2 2 WKZ 38,14 9,98 12,26 Einsätze 37 42 37 EAZ 46,71 60,51 65,09 Tage 10 10 10 RTW 2 3 2 WKZ 16,35 58,58 9,34 Tabelle 42: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 8-1 118 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Zeitintervall Einsätze 23 20 69,75 66,89 Tage 50 50 50 RTW 1 1 1 WKZ 223,35 68,0 93,09 11 24 22 53,86 65,72 63,52 Tage 50 50 50 RTW 1 1 1 WKZ 374,37 66,23 81,15 9 25 44 61,18 75,55 63,10 51 51 51 EAZ Einsätze EAZ Mittwoch Tage RTW 1 1 1 WKZ 511,47 55,66 22,04 Einsätze 11 38 29 74,14 69,75 60,73 Tage 50 50 50 RTW 1 1 1 WKZ 273,65 25,64 49,34 12 31 29 75,57 56,87 61,39 51 51 51 EAZ Donnerstag 8-2 Einsätze EAZ Freitag Tage RTW 1 1 1 WKZ 235,18 47,93 50,76 14 23 32 60,74 60,20 64,16 52 52 52 Einsätze EAZ Samstag Tage RTW 1 1 1 WKZ 223,05 84,58 41,73 Einsätze 16 31 23 58,91 70,21 62,0 Tage 52 52 52 RTW 1 1 1 WKZ 176,51 40,77 82,21 2 10 10 95,99 62,37 64,14 10 10 10 EAZ Sonntag Einsätze EAZ Feiertag 16.00-24.00 Uhr 14 Einsätze Dienstag 08.00-16.00 Uhr 56,03 EAZ Montag 00.00-08.00 Uhr Tage RTW 1 1 1 WKZ 256,77 16,78 16,35 Tabelle 43: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 8-2 119 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Zeitintervall Einsätze 97 81 56,27 68,96 Tage 50 50 50 RTW 1 2 2 WKZ 32,73 70,85 81,33 47 73 88 59,38 56,58 49,96 Tage 50 50 50 RTW 1 1 1 WKZ 19,76 8,92 7,0 43 111 65 55,70 58,73 51,57 51 51 51 EAZ Einsätze EAZ Mittwoch Tage RTW 1 2 1 WKZ 25,87 47,40 12,55 Einsätze 33 94 80 51,93 55,47 53,76 Tage 50 50 50 RTW 1 2 1 WKZ 44,50 79,51 7,85 42 117 83 49,50 55,67 52,76 51 51 51 EAZ Donnerstag 9-1 Einsätze EAZ Freitag Tage RTW 1 2 1 WKZ 30,26 45,04 7,73 51 104 69 48,53 53,49 47,53 52 52 52 Einsätze EAZ Samstag Tage RTW 1 2 1 WKZ 21,96 71,32 12,52 Einsätze 54 85 74 50,58 47,80 50,51 Tage 52 52 52 RTW 1 1 1 WKZ 18,93 8,37 10,36 15 12 19 47,23 56,01 53,41 10 10 10 EAZ Sonntag Einsätze EAZ Feiertag 16.00-24.00 Uhr 38 Einsätze Dienstag 08.00-16.00 Uhr 53,73 EAZ Montag 00.00-08.00 Uhr Tage RTW 1 1 2 WKZ 9,96 13,06 82,72 Tabelle 44: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 9-1 120 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Zeitintervall Einsätze 40 47 61,41 55,25 Tage 50 50 50 RTW 1 1 1 WKZ 110,22 26,14 21,13 12 34 18 58,48 60,50 63,83 Tage 50 50 50 RTW 1 1 1 WKZ 290,60 36,33 119,80 22 46 42 67,22 57,14 50,45 51 51 51 EAZ Einsätze EAZ Mittwoch Tage RTW 1 1 1 WKZ 79,89 22,18 29,72 Einsätze 21 43 32 54,44 59,02 49,71 Tage 50 50 50 RTW 1 1 1 WKZ 103,19 23,59 49,27 23 34 32 59,42 59,42 48,87 51 51 51 EAZ Donnerstag 9-2 Einsätze EAZ Freitag Tage RTW 1 1 1 WKZ 82,44 38,40 52,06 17 39 54 53,56 56,83 56,0 52 52 52 Einsätze EAZ Samstag Tage RTW 1 1 1 WKZ 171,82 31,86 17,23 Einsätze 35 37 36 56,84 56,38 55,84 Tage 52 52 52 RTW 1 1 1 WKZ 39,31 35,55 37,84 11 9 7 44,42 52,07 62,70 10 10 10 EAZ Sonntag Einsätze EAZ Feiertag 16.00-24.00 Uhr 21 Einsätze Dienstag 08.00-16.00 Uhr 50,86 EAZ Montag 00.00-08.00 Uhr Tage RTW 1 1 1 WKZ 19,11 24,29 33,20 Tabelle 45: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 9-2 121 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Zeitintervall Einsätze 159 118 44,36 40,90 Tage 50 50 50 RTW 1 2 2 WKZ 26,85 27,19 73,05 60 171 134 44,47 41,56 43,09 Tage 50 50 50 RTW 1 2 2 WKZ 16,14 24,94 46,28 60 144 105 36,75 51,95 37,41 51 51 51 EAZ Einsätze EAZ Mittwoch Tage RTW 1 2 2 WKZ 20,04 28,57 127,60 Einsätze 57 148 129 40,37 41,10 42,17 Tage 50 50 50 RTW 1 2 2 WKZ 19,50 38,12 53,60 59 129 141 42,35 42,79 37,0 51 51 51 EAZ Donnerstag 10 Einsätze EAZ Freitag Tage RTW 1 2 2 WKZ 18,13 55,20 56,02 66 151 139 41,37 42,47 37,77 52 52 52 Einsätze EAZ Samstag Tage RTW 1 2 2 WKZ 15,49 37,90 59,35 Einsätze 75 104 141 38,94 42,64 41,46 Tage 52 52 52 RTW 1 2 2 WKZ 12,81 108,52 48,04 26 28 24 36,90 41,47 38,35 10 10 10 EAZ Sonntag Einsätze EAZ Feiertag 16.00-24.00 Uhr 51 Einsätze Dienstag 08.00-16.00 Uhr 36,17 EAZ Montag 00.00-08.00 Uhr Tage RTW 2 2 2 WKZ 67,06 43,85 78,46 Tabelle 46: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 10 122 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 2.4.1 Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung Notfallrettung Dimensionierungsergebnis zur RTW-Vorhaltung im RDB Rhein-Erft-Kreis (Anzahl RTW) – 01.08.2007 bis 31.07.2008 Ist EB 2-1 2-2 2-3 3 5-1 5-2 6-1 6-2 7-1 7-2 8-1 8-2 9-1 9-2 10 gesamt Schicht Soll Mo.-Fr. Sa. So./Ft. Anzahl RTW Anzahl RTW Anzahl RTW 07.00-19.00 2 1 1 19.00-07.00 1 1 1 07.00-19.00 1 1 1 19.00-07.00 1 1 1 07.00-19.00 1 1 1 19.00-07.00 1 1 1 07.00-19.00 2 2 2 19.00-07.00 1 1 1 07.00-19.00 1 1 1 19.00-07.00 1 1 1 07.00-19.00 1 1 1 19.00-07.00 1 1 1 07.00-19.00 1 1 1 19.00-07.00 1 1 1 07.00-19.00 1 1 1 19.00-07.00 1 1 1 07.00-19.00 1 1 1 19.00-07.00 1 1 1 07.00-19.00 1 1 1 19.00-07.00 1 1 1 07.00-19.00 1 1 1 19.00-07.00 1 1 1 07.00-19.00 1 1 1 19.00-07.00 1 1 1 07.00-19.00 1 1 1 19.00-07.00 1 1 1 07.00-19.00 1 1 1 19.00-07.00 1 1 1 07.00-19.00 1 1 1 19.00-07.00 1 1 1 07.00-19.00 17 16 16 19.00-07.00 15 15 15 Schicht Mo.-Fr. Sa. So./Ft. Anzahl RTW Anzahl RTW Anzahl RTW 2 2 2 1 1 1 1 2 2 1 2 2 1 2 1 1 1 1 1 2 2 1 1 1 1 2 2 1 1 1 2 3 2 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 2 2 17 25 22 2 2 2 1 1 1 1 2 2 1 2 2 1 1 1 1 1 1 1 2 2 1 1 1 1 2 2 1 1 1 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 17 22 22 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 2 2 1 1 1 1 1 1 1 2 2 1 1 1 1 2 2 1 1 1 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 17 21 21 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-00.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-00.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-00.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-00.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-00.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-00.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-00.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-00.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-00.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-00.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-00.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-00.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-00.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-00.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-00.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-00.00 Tabelle 47: Dimensionierungsergebnisse Notfallrettung nach Anpassung (RTW) 123 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Dimensionierungsergebnis zur RTW-Vorhaltung im RDB des Rhein-Erft-Kreises (RMW-Stunden) – 01.08.2007 bis 31.07.2008 Ist EB 2-1 2-2 2-3 3 5-1 5-2 6-1 6-2 7-1 7-2 8-1 8-2 9-1 9-2 10 gesamt Soll Mo.-Fr. Sa RMWStunden RMWStunden RMWStunden 07.00-19.00 120,0 12,0 12,0 19.00-07.00 60,0 12,0 12,0 07.00-19.00 60,0 12,0 12,0 19.00-07.00 60,0 12,0 12,0 07.00-19.00 60,0 12,0 12,0 19.00-07.00 60,0 12,0 12,0 07.00-19.00 120,0 24,0 24,0 19.00-07.00 60,0 12,0 12,0 07.00-19.00 60,0 12,0 12,0 19.00-07.00 60,0 12,0 12,0 07.00-19.00 60,0 12,0 12,0 19.00-07.00 60,0 12,0 12,0 07.00-19.00 60,0 12,0 12,0 19.00-07.00 60,0 12,0 12,0 07.00-19.00 60,0 12,0 12,0 19.00-07.00 60,0 12,0 12,0 07.00-19.00 60,0 12,0 12,0 19.00-07.00 60,0 12,0 12,0 07.00-19.00 60,0 12,0 12,0 19.00-07.00 60,0 12,0 12,0 07.00-19.00 60,0 12,0 12,0 19.00-07.00 60,0 12,0 12,0 07.00-19.00 60,0 12,0 12,0 19.00-07.00 60,0 12,0 12,0 07.00-19.00 60,0 12,0 12,0 19.00-07.00 60,0 12,0 12,0 07.00-19.00 60,0 12,0 12,0 19.00-07.00 60,0 12,0 12,0 07.00-19.00 60,0 12,0 12,0 19.00-07.00 60,0 12,0 12,0 07.00-19.00 1.020,0 192,0 192,0 19.00-07.00 900,0 180,0 180,0 Schicht So./Ft. gesamt RMWStunden 228,0 168,0 168,0 252,0 168,0 168,0 168,0 168,0 168,0 168,0 168,0 168,0 168,0 168,0 168,0 2.664,0 Mo.-Fr. Sa So./Ft. gesamt Schicht RMWStunden RMWStunden RMWStunden RMWStunden 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-00.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-00.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-00.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-00.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-00.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-00.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-00.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-00.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-00.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-00.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-00.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-00.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-00.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-00.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-00.00 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-00.00 80,0 80,0 80,0 40,0 40,0 40,0 40,0 80,0 80,0 40,0 80,0 80,0 40,0 80,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 80,0 80,0 40,0 40,0 40,0 40,0 80,0 80,0 40,0 40,0 40,0 80,0 120,0 80,0 40,0 40,0 40,0 40,0 80,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 80,0 80,0 680,0 1.000,0 880,0 16,0 16,0 16,0 8,0 8,0 8,0 8,0 16,0 16,0 8,0 16,0 16,0 8,0 8,0 8,0 8,0 8,0 8,0 8,0 16,0 16,0 8,0 8,0 8,0 8,0 16,0 16,0 8,0 8,0 8,0 16,0 16,0 16,0 8,0 8,0 8,0 8,0 8,0 8,0 8,0 8,0 8,0 8,0 16,0 16,0 136,0 176,0 176,0 16,0 16,0 16,0 8,0 8,0 8,0 8,0 8,0 8,0 8,0 16,0 16,0 8,0 8,0 8,0 8,0 8,0 8,0 8,0 16,0 16,0 8,0 8,0 8,0 8,0 16,0 16,0 8,0 8,0 8,0 16,0 16,0 16,0 8,0 8,0 8,0 8,0 8,0 8,0 8,0 8,0 8,0 8,0 16,0 16,0 136,0 168,0 168,0 336,0 168,0 264,0 280,0 208,0 168,0 280,0 168,0 280,0 168,0 376,0 168,0 208,0 168,0 280,0 3.520,0 + 856,0 RMW-Stunden Tabelle 48: Dimensionierungsergebnisse Notfallrettung (RTW) in RMW-Stunden 124 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung (Soll-Zustand) Stunden Tage RMW-Stunden Einsatzbereich 2-1 RTW 02.83.01 RTW 02.83.02 24 24 7 7 168,0 168,0 Einsatzbereich 2-2 RTW 02.83.03 24 7 168,0 Einsatzbereich 2-3 RTW 02.83.04 RTW 02.83.05 24 16 7 6 168,0 96,0 Einsatzbereich 3 RTW 03.83.01 RTW 03.83.02 24 16 7 7 168,0 112,0 Einsatzbereich 5-1 RTW 05.83.01 RTW 05.83.02 24 8 7 5 168,0 40,0 Einsatzbereich 5-2 RTW 05.83.30 24 7 168,0 Einsatzbereich 6-1 RTW 06.83.01 RTW 06.83.03 24 16 7 7 168,0 112,0 Einsatzbereich 6-2 RTW 06.83.02 24 7 168,0 Einsatzbereich 7-1 RTW 07.83.01 RTW 07.83.03 24 16 7 7 168,0 112,0 Einsatzbereich 7-2 RTW 07.83.02 24 7 168,0 Einsatzbereich 8-1 RTW 08.83.01 RTW 08.83.03 RTW 08.83.04 24 24 8 7 7 5 168,0 168,0 40,0 Einsatzbereich 8-2 RTW 08.83.02 24 7 168,0 Einsatzbereich 9-1 RTW 09.83.01 RTW 09.83.02 24 8 7 5 168,0 40,0 Einsatzbereich 9-2 RTW 09.83.30 24 7 168,0 Einsatzbereich 10 RTW 10.83.01 RTW 10.83.02 24 16 7 7 168,0 112,0 Tabelle 49: Bedarfsgerechte Fahrzeugvorhaltung nach der Anpassung des mathematischen Ergebnisses in der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung 125 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Die bedarfsgerechte Fahrzeugvorhaltung nach der Anpassung des mathematischen Ergebnisses der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung ergeben insgesamt einen Mehrbedarf in der Notfallrettung ohne Notarzt bezogen auf die Rettungsmittelwochenstunden von insgesamt 32,13%. Es zeigt sich, dass in acht Einsatzbereichen ein Mehrbedarf an Fahrzeugen beziehungsweise Vorhaltestunden besteht. Dagegen zeigt sich, dass in den Einsatzbereichen 2-2, 2-3, 5-2, 6-2, 7-2, 8-2 und 9-2 die Vorhaltung eines 24-Stunden-RTW als bedarfsgerecht angesehen werden kann. 2.4.2 Schlussfolgerungen für die Notfallrettung ohne Notarzt Hinsichtlich der im RettG NRW geforderten flächendeckenden rettungsdienstlichen Versorgung können Defizite im Nord-Westen durch die Etablierung eines neuen Rettungsmittelstandortes reduziert werden. Vor der Schaffung eines neuen Standortes soll aus wirtschaftlicher Sicht einer Probephase durchgeführt werden und die Ergebnisse im Nachgang der Probephase diskutiert werden. Für den defizitären südlichen Bereich in dem Einsatzbereich 5-2 kommt die Standortplanung zu dem Ergebnis, dass eine südliche Verlagerung des derzeitigen Standortes notwendig ist um die Eintreffdefizite zu reduzieren. Seitens dem rettungsdienstlichen Aufgabenträger, der Stadt Erftstadt, ist ein planerisch und wirtschaftlich günstiger Standort zu ermitteln. Weiterhin gilt es für alle Einsatzbereiche eine Prüfung der Bereichs-/Ausrückfolgen vorzunehmen. Hinsichtlich der personalbesetzten Vorhaltung besteht in der Notfallrettung ohne Notarzt im Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises ein Mehrbedarf von 25%. Der Mehrbedarf an zusätzlichen Fahrzeugen für die Notfallrettung ohne Notarzt beträgt • einen 24-Stunden RTW, • vier 16-Stunden RTW, • drei 8-Stunden RTW und • zwei Betriebszeitenerweiterungen. 3 Notärztliche Versorgung 3.1 Methodik Das methodische Vorgehen bei der Darstellung des Ist-Zustandes, der Stanortplanung und der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung erfolgt analog der Notfallrettung ohne Notarzt. Für die Hilfsfrist ist bei der notärztlichen Versorgung zusätzlich zu beachten. Einerseits ist die zeitliche Notwendigkeit eines medizinischen Eingriffs, d.h. die Festlegung in welchem zeitlichen Rahmen eine Maßnahme wirken muss. Wenn man hier als Maßstab den schlimmsten lebensbedrohlichen Notfall, den akuten Kreislaufstillstand durch Herzkammerflimmern zugrunde legt, so ist ein ärztlicher Eingriff spätestens nach fünf Minuten erforderlich. Bedingt durch den Kreislaufstillstand kommt es zu einer Mangelversorgung des Gehirns mit Blut und dadurch mit Sauerstoff. Spätestens nach fünf Minuten tritt somit eine irreversible Schädigung des Gehirnes ein. Da die not126 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung wendigen Maßnahmen, wie Defibrillieren und Intubieren jedoch unter dem ärztlichen Vorbehalt stehen, ist hier unbedingt der Einsatz des Notarztes erforderlich. Dieses zugrunde gelegt, würde es zu einer Vervielfachung von Notarztstandorten und Einsatzmitteln kommen. Andererseits können jedoch schon Basismaßnahmen der Rettungswagenbesatzung im Vorfeld lebensrettend wirken. Geht man davon aus, dass die Maßnahmen der Rettungswagenbesatzung zwei bis vier Minuten in Anspruch nehmen, so kann hieraus eine Hilfsfrist von bis zu 12 Minuten für den Notarzt abgeleitet werden. 3.2 Planungsgrößen Die Einhaltung der im RettG NRW geforderten flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung kann nur gewährleistet werden, wenn die grundlegenden Planungsgrößen richtig definiert und sinnvoll und individuell an das Schutzgebiet angepasst sind. Die entscheidende Planungsgröße ist die Hilfsfrist, welche den zeitlichen Rahmen für die Bedienung von Notfallnachfragen vorgibt. Die Hilfsfrist ist somit sowohl die verbindliche zeitliche Vorgabe für das Eintreffen eines geeigneten Rettungsmittels, als auch Maßstab für die Berechnung der planerisch zeitgerechten Abdeckung. Für die notärztliche Versorgung gilt für das Schutzgebiet des Rhein-Erft-Kreises eine Hilfsfrist von 12 Minuten, welche in mindestens 90% aller Einsatzfahrten eingehalten werden soll. 3.3 Ist-Zustand in der notärztlichen Versorgung Einsatzaufkommen RDB Rhein-Erft-Kreis (notärztliche Versorgung) – 01.08.2007 bis 31.07.2008 Einsatzbereich 00.00-08.00 Uhr 08.00-16.00 Uhr 16.00-00.00 Uhr Notfälle gesamt 2-1 – Bergheim 869 1.776 1.581 4.226 2-3 – Elsdorf 266 621 422 1.309 3 – Brühl 293 772 554 1.619 5 – Erftstadt 364 811 679 1.854 6 – Frechen 614 1.275 1.110 2.999 7 – Hürth 394 826 694 1.914 10 – Wesseling 234 498 436 1.168 3.034 6.579 5.476 15.089 gesamt Tabelle 50: Repräsentanz des erfassten Einsatzaufkommens 127 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 10.000 9.000 8.000 7.000 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0 Ost Intern 2 Unfall 2 Gyn 2 Intern 2 Kind Unfall 2 Kind Verlegung 2 Abbildung 31: Häufigkeitsverteilung der NEF-Einsatzfahrten im Bemessungszeitraum 2007/2008 3.4 Einsatzaufkommen Das Einsatzaufkommen in der notärztlichen Versorgung steigt seit den letzten Jahren kontinuierlich an. Seit der Umsetzung des letzten Rettungsdienstbedarfsplanes 2004 ist eine Zunahme an Rettungsdiensteinsätzen von 25,3% zu beobachten. Die Anzahl der Einsatzfahrten gegenüber dem Bedarfsplan von 2004 in dem Bemessungsintervall ist von 11.275 auf 15.089 Einsätze angestiegen. Jahr RD-Einsätze insgesamt Differenz zum Vorjahr 2001 12.559 - 2002 13.014 +3,62% 2003 13.469 +3,49% 2004 13.710 +1,78% 2005 14.068 +2,6% 2006 14.008 -0,42% 2007 15.204 +8,53% 2008 15.897 +4,36% 2009 17.839 +10,88% Tabelle 51: Entwicklung des Einsatzaufkommens im Rettungsdienst (NEF) seit 2004 128 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 3.4.1 Einsatzmittel zur Abdeckung des Grundbedarfs Ist-Zustand (Rettungsmittelwochenstunden) – 01.08.2007 bis 31.07.2008 Rettungsmittel Vorhaltetag Vorhaltestunden IST 02.82.01 Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 02.82.02 Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 03.82.01 Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 05.82.01 Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 06.82.01 Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 07.82.01 Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 08.82.01 Montag-Sonntag 12 Stunden 84,0 10.82.01 Montag-Sonntag 24 Stunden 168,0 Tabelle 52: Personalbesetzte NEF für die Abdeckung des Rettungsdienstlichen Grundbedarfs 3.4.2 Einsatzmittel zur Abdeckung des Spitzen- und Sonderbedarfs Für die Abdeckung des Sonder- und Spitzenbedarfs stehen gegenwärtig im RDB des Rhein-Erft-Kreises keine Ressourcen zur Verfügung. 3.4.3 Zeitliche Verteilung des Einsatzaufkommens Anhand der zeitlichen Verteilung des rettungsdienstlichen Einsatzaufkommens vom 01.08.2007 bis 31.07.2008 nach Schichtintervall ist zu erkennen, dass auch im Bereich der notärztlichen Versorgung deutliche Unterschiede im Tagesgang bezüglich der Einsatzhäufigkeit bestehen. 00 bis 08 08 bis 16 16 bis 00 20% 36% 44% Abbildung 32: Häufigkeitsverteilung des Einsatzaufkommen Insgesamt sind im Untersuchungszeitraum von einem Jahr 15.089 Einsätze der notärztlichen Versorgung ohne die außerhalb des Rhein-Erft-Kreises durchgeführten Einsätze im Rahmen der nachbarlichen Hilfe angefallen. 129 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Einsatzfahrtaufkommen Notfall (NEF) pro Einsatzbereich 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-00.00 en 4500 4000 Einsatzfahrtaufkommen 3500 3000 2500 2000 1500 1000 500 0 EB 2-1 EB 2-3 EB 3 EB 5 EB 6 EB 7 EB 10 Einsatzbereich Abbildung 33: Einsatzaufkommen notärztliche Versorgung (NEF) pro Einsatzbereich 3.4.4 Wochengang Einsatzfahrtaufkommen Notfall (NEF) pro Wochentag 00.00-08.00 08.00-16.00 16.00-00.00 Gesamt 2500 Einsatzfahrten 2000 1500 1000 500 0 Mo. Di. Mi. Do. Fr. Sa. So. Ft. Wochentag Abbildung 34: Wochenganglinie notärztliche Versorgung (NEF) 130 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 3.4.5 Tagesgang Einsatzfahrtaufkommen notärztliche Versorgung (NEF) pro Wochentag – 01.08.2007 bis 31.07.2008 Wochentag 00.00-08.00 Uhr 08.00-16.00 Uhr 16.00-00.00 Uhr gesamt Montag 441 983 751 2.175 Dienstag 389 869 735 1.993 Mittwoch 369 904 776 2.049 Donnerstag 374 943 796 2.113 Freitag 418 940 737 2.095 Samstag 449 868 771 2.088 Sonntag 462 882 753 2.097 Feiertag 132 190 157 479 3.034 6.579 5.476 15.089 gesamt Tabelle 53: Einsatzfahrtaufkommen Notfallrettung (NEF) pro Wochentag 3.4.6 Teilzeiten Ausrückzeit Anfahrzeit ohne Notarzt Anfahrzeit mit Notarzt Anfahrzeit gesamt Eintreffzeit Verweilzeit am Einsatzort Transportzeit Verweilzeit im Krankenhaus Rückfahrzeit Einsatzabwicklungszeit Mittelwerte der Teilzeiten für Notarzteinsatzfahrzeuge – 01.08.2007 bis 31.07.2008 2-1 – Bergheim 1,60 1,47 6,78 7,18 9,61 11,77 5,88 5,83 14,30 46,43 2-3 – Elsdorf 2,15 1,03 4,39 4,85 7,94 10,63 4,05 3,20 7,39 36,44 3 – Brühl 1,51 1,28 4,05 4,84 7,19 12,38 5,16 10,26 9,64 43,23 5 – Erftstadt 1,32 1,86 5,42 6,54 8,80 11,49 6,28 7,00 16,43 40,75 6 – Frechen 1,79 1,24 6,27 6,44 8,99 11,79 5,21 5,82 9,19 41,19 7 – Hürth 1,29 2,23 3,85 5,36 7,52 11,58 4,85 9,80 13,52 41,93 10 – Wesseling 1,72 0,53 3,47 2,70 5,35 12,17 6,27 9,98 9,55 40,11 gesamt 1,62 1,38 4,89 5,41 7,92 11,69 5,39 7,41 11,43 41,44 Einsatzbereich Tabelle 54: Mittelwerte der Teilzeiten für Notarzteinsatzfahrzeuge 131 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 3.4.7 Einhaltung der Hilfsfrist/Erreichungsgrade Hilfsfristen in den Primäreinsatzbereichen (ab Alarmierung) – 01.08.2007 bis 31.07.2008 Einsatzbereich Erreichungsgrad in % nach 12 Minuten 2-1 – Bergheim 67,44 2-2 – Bedburg 90,59 3 – Brühl 94,90 5 – Erftstadt 81,18 6 – Frechen 74,18 7 – Hürth 93,03 10 – Wesseling 95,76 gesamt 85,30 Tabelle 55: Erreichungsgrad in den Primäreinsatzbereichen (NEF) 3.5 Bedarfsanalyse (Soll-Zustand) Die Bedarfsanalyse für die notärztliche Versorgung erfolgt analog der Verfahrensweise in der Notfallrettung. 3.5.1 Wachstandorte Die Einsatzbereiche der Notfallrettung mit Notarzt sind analog der Einsatzbereiche der Notfallrettung ohne Notarzt so festgelegt, dass grundsätzlich das dem Einsatzort planmäßig nächststehende Rettungsmittel zum Einsatz kommt. Basis hierfür ist die Notfallrettung mit Notarzt geltende Hilfsfrist von 12 Minuten und ist definiert als Zeitspanne zwischen dem Zeitpunkt der Notrufannahme bis zum Eintreffen an einer öffentlichen Straße gelegenen Einsatzstelle. Auch in der Notfallrettung ohne Notarzt sind kommunale Grenzen, Gemeinde- und Kreisgrenzen ohne Bedeutung. 3.5.2 Standortplanung mittels Raum-Zeit-Analyse Grundsätzlich gilt das gleich Gesagte wie für die Standortplanung mittels Raum-Zeit-Analyse in der Notfallrettung ohne Notarzt. Für die Überprüfung der Standortplanung mittels Isochronenlayer des Cobra Einsatzleitsystems wurden folgende Parameter zugrunde gelegt: 132 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Isochronenlayer Straßennetzlayer Fahrzeug CobraMap – Isochronenlayer Rettungsdienst Rhein-Erft-Kreis TK50 NEF (Höhe 2,00m; Gewicht 2,5t; Breite 1,70m) Optimierung Max. Fahrtzeit Zeit 10 Minuten Anzahl der Zonen 1 Zone Tabelle 56: Parameter für die Berechnung der Isochronenlayer mittels CobraMap für die Notfallrettung mit Notarzt 3.5.3 Standortplanung für die notärztliche Versorgung Die Standortplanung erfolgt für die bestehenden Standorte an den Krankenhäusern Bedburg, Bergheim, Brühl, Erftstadt, Frechen, Hürth und Wesseling sowie für den etablierten Standort auf der Feuerund Rettungswache in Kerpen. Insgesamt werden acht Raum-Zeit-Analysen durchgeführt. Die Ergebnisse sind auf den folgenden Seiten für jeden Notarzt-Einsatzbereich dargestellt. 133 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Notarzt-Einsatzbereich 2-1 Abbildung 35: Planerische Abdeckung des Notarzteinsatzbereiches 2-1 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10 Minuten Fahrtzeit Einsatzbereich: Defizitäre Bereiche: Maßnahmen: Bemerkungen: Bergheim: Ahe, Auenheim, Bergheim, Büsdorf, Fliesteden, Hüchelhoven, Kenten, Niederaußem, Oberaußem, Paffendorf, Paffendorf-Gewerbegebiet, Quadrath-Ichendorf, Quadrath-Nord, Rheidt, Thorr, Zieverich, Zieverich-Nord; Elsdorf: Angelsdorf, Berrendorf, Brockendorf, Desdorf, Elsdorf, Esch, Giesendorf, Grouven, Ohndorf, Sittard, Tollhausen, Widdendorf, Wüllenrath keine Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge keine 134 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Notarzt-Einsatzbereich 2-2 Abbildung 36: Planerische Abdeckung des Notarzteinsatzbereiches 2-2 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10 Minuten Fahrtzeit Einsatzbereich: Defizitäre Bereiche: Maßnahmen: Bemerkungen: Bedburg: Bedburg, Blerichen, Broich, Grottenherten, Kaster, Kirchherten, Kirchtroisdorf, Kirdorf, Kleintroisdorf, Königshoven, Lipp, Millendorf, Neu-Königshoven, Oppendorf, Pütz, Rath, Glesch; Elsdorf: Frankeshoven, Neu-Etzweiler, Niederembt, Oberembt, Richardshoven keine Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge keine. 135 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Notarzt-Einsatzbereich 3 Abbildung 37: Planerische Abdeckung des Notarzteinsatzbereiches 3 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10 Minuten Fahrtzeit Einsatzbereich: Defizitäre Bereiche: Maßnahmen: Bemerkungen: Brühl: Badorf, Brühl, Eckdorf, Heide, Kierberg, Mitte, Nord, Ost, Pingsdorf, Schwadorf, Süd, Vochem, West keine Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge keine 136 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Notarzt-Einsatzbereich 5 Abbildung 38: Planerische Abdeckung des Notarzteinsatzbereiches 5 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10 Minuten Fahrtzeit Einsatzbereich: Defizitäre Bereiche: Maßnahme: Bemerkungen: Erftstadt: Ahrem, Blessem, Bliesheim, Borr, Dirmerzheim, Erp, Frauenthal, Friesheim, Gymnich, Herrig, Kierdorf, Konradsheim, Köttingen, Lechenich, Liblar, Mellerhöfe, Niederberg, Scheuren Teile von Erftstadt-Friesheim, Erftstadt-Erp, Erftstadt-Niederberg Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge keine 137 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Notarzt-Einsatzbereich 6 Abbildung 39: Planerische Abdeckung des Notarzteinsatzbereiches 6 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10 Minuten Fahrtzeit Einsatzbereich: Defizitäre Bereiche: Maßnahmen: Bemerkungen: Bergheim: Glessen; Frechen: Bachem, Benzelrath, Buschbell, Frechen, Grefrath, Habbelrath, Hücheln, Königsdorf; Hürth: Sielsdorf; Pulheim: Brauweiler, Dansweiler, Freimersdorf, Geyen, Ingendorf, Mansteden, Orr, Pulheim, Sinnersdorf, Sinthern, Stommelerbusch, Stommeln nördlich zum Schwefelberg, Sinnersdorf, Stommeln, Stommelerbusch Prüfung der Möglichkeit über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Rhein-Kreis-Neuss über die notärztliche Versorgung der defizitären nördlichen Bereiche von Pulheim; Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge keine 138 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Notarzt-Einsatzbereich 7 Abbildung 40: Planerische Abdeckung des Notarzteinsatzbereiches 7 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10 Minuten Fahrtzeit Einsatzbereich: Defizitäre Bereiche: Maßnahmen: Bemerkungen: Hürth: Altstädten-Burbach, Alt-Hürth, Berrenrath, Efferen, Fischenich, Gleuel, Hermülheim, Kalscheuren, Kendenich, Knapsack, Stotzheim, Weiler-Berrenrath keine Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge keine 139 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Notarzt-Einsatzbereich 8 Abbildung 41: Planerische Abdeckung des Notarzteinsatzbereiches 8 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10 Minuten Fahrtzeit Einsatzbereich: Defizitäre Bereiche: Maßnahmen: Bemerkungen: Elsdorf: Etzweiler, Heppendorf, Mönchskaul, Stammeln, Tanneck; Kerpen: Balkhausen, Bergerhausen, Blatzheim, Brüggen, Buir, Dorsfeld, Geilrath, Götzenkirchen, Horrem, Kerpen, Langenich, Manheim, Mödrath, Neubottenbroich, Niederbolheim, Sindorf, Türnich keine Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge keine 140 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Notarzt-Einsatzbereich 10 Abbildung 42: Planerische Abdeckung des Notarzteinsatzbereiches 10 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10 Minuten Fahrtzeit Einsatzbereich: Defizitäre Bereiche: Maßnahmen: Bemerkungen: Bornheim: Brenig, Desdorf, Hemmerich, Hersel, Kardorf, Roisdorf, Sechtem, Waldorf, Widdig; Wesseling: Berzdorf, Eichholz, Keldenich, Urfeld, Wesseling keine Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge keine 141 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 3.5.4 Ergebnis und Konsequenz aus der Standortplanung in der notärztlichen Versorgung Abbildung 43: Planerische Abdeckung der Notarzteinsatzbereiche des Rhein-Erft-Kreises innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10 Minuten Fahrtzeit Die Ergebnisse der Standortplanung für die Notfallrettung mit Notarzt zeigt, dass eine planerisch zeitgerechte Abdeckung des gesamten Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises nicht gegeben ist. Planerische Defizite bestehen zum einen im Norden zwischen Pulheim und der Kreisgrenze zum Rhein-Kreis Neuss sowie im Süden in den Bereichen Erftstadt-Borr, Erftstadt-Friesheim, Erftstadt-Erp und Erftstadt-Niederberg. Um eine vollständige planerische Abdeckung zu erreichen, wäre die Verlagerung des NEF Frechen (NEF 6) weiter nördlich und eine Verlagerung des NEF Erftstadt (NEF 5) weiter südlich erforderlich. Die Einrichtung bzw. Verlagerung der NEF-Standorte erscheint jedoch zunächst unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten als nicht realisierbar. Die planerischen Defizite der zeitgerechten Abdeckung im nördlichen Bereich von Pulheim betrifft eine nicht unerhebliche Einwohnerzahl. Da dieser Bereich jedoch hilfsfristgerecht durch Leistungen der Notfallrettung ohne Notarzt abgedeckt ist müssen auch hier wirtschaftliche Gesichtspunkte betrachtet werden, so dass eine Standortverlagerung zum jetzigen Zeitpunkt als nicht realisierbar erscheint. Unter Ausnutzung der bestehenden Standortstrukturen des NEF 6 müssen zunächst bestehende Defizite minimiert werden. Diesbezügliche organisatorische Maßnahmen werden durch den Träger rettungsdienstlicher Aufgaben, der Stadt Frechen, bereits umgesetzt. Als weitere Maßnahme ist in Absprache mit dem Träger rettungsdienstlicher Aufgaben, der Stadt Frechen, sowie dem Träger rettungsdienstlicher Aufgaben, der Stadt Pulheim, die Möglichkeit über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Rhein-Kreis Neuss zu prüfen. Bereits heute werden auf Anfor142 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung derung der Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises durch das NEF Hackenbroich aus dem Rettungsdienstbereich des Rhein-Kreises Neuss mit Standort am Kreiskrankenhaus Dormagen ein Teil der Notarzteinsätze in den defizitären, nördlichen Bereichen des Kreisgebietes wahrgenommen. Unter der Voraussetzung, dass die Rettungswache Erftstadt-Lechenich weiter südlich verlegt wird und eine hilfsfristgerechte Abdeckung der defizitären Bereiche durch Leistungen der Notfallrettung ohne Notarzt erreicht werden kann, erscheint die Verlagerung des NEF-Standortes 5 wirtschaftlich als nicht realisierbar. Auch hier müssen durch den Träger rettungsdienstlicher Aufgaben, der Stadt Erftstadt, zunächst unter Ausnutzung bestehender Standortstrukturen Defizite der zeitgerechten Abdeckung minimiert werden. Abbildung 44: Planerisches Versorgungsdefizit im Bereich Pulheim 143 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Abbildung 45: Planerisches Versorgungsdefizit im Bereich Erftstadt 144 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 3.6 Risikoabhängige Fahrzeugbemessung risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Zeitintervall Einsätze EAZ Montag Tage NEF WKZ Einsätze EAZ Dienstag Tage NEF WKZ Einsätze 50 2 2 2 38,09 8,52 9,96 118 223 184 51,58 44,38 46,75 50 50 50 2 2 2 47,74 10,74 16,57 Tage 51 51 51 NEF 2 2 2 79,73 9,03 7,44 107 269 231 49,95 46,99 43,57 50 50 50 Tage Einsätze 2 3 2 70,61 49,77 10,63 134 252 217 47,71 41,72 44,75 Tage 51 51 51 NEF 2 2 2 19,49 9,54 12,68 117 227 220 48,21 45,03 44,06 Tage 52 52 52 NEF 2 2 2 61,80 11,11 12,55 127 265 212 48,12 46,02 48,10 52 52 52 EAZ WKZ Einsätze EAZ WKZ Einsätze EAZ Tage NEF WKZ Einsätze 2 2 2 49,19 7,08 11,94 36 54 52 44,10 42,73 47,07 Tage 10 10 10 NEF 2 3 2 14,59 40,09 4,92 EAZ Feiertag 49,56 50 251 NEF Sonntag 43,27 50 45,74 WKZ Samstag 49,70 239 EAZ Freitag 214 44,06 Einsätze 2-1 16.00-24.00 Uhr 247 99 WKZ Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 131 51,13 EAZ Mittwoch 00.00-08.00 Uhr WKZ Tabelle 57: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die notärztliche Versorgung EB 2-1 145 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Zeitintervall Einsätze 89 60 35,77 39,34 Tage 50 50 50 NEF 1 1 1 39,28 9,25 18,09 31 71 55 34,37 34,07 35,38 Tage 50 50 50 NEF 1 1 1 74,84 14,94 23,67 33 81 65 35,27 34,97 32,24 51 51 51 Einsätze EAZ WKZ Einsätze EAZ Mittwoch Tage NEF WKZ Einsätze 100 50 34,00 Tage 50 50 50 NEF 1 1 1 51,05 8,42 30,76 35 94 65 39,45 34,01 34,79 51 51 51 EAZ Tage NEF WKZ Einsätze EAZ Samstag Tage NEF WKZ Einsätze 1 1 9,40 18,76 40 83 60 35,47 32,47 39,39 52 52 52 1 1 1 47,50 12,47 19,49 43 80 59 34,79 28,77 Tage 52 52 52 NEF 1 1 1 38,59 12,55 27,12 10 23 8 44,78 37,25 44,04 10 10 10 WKZ Einsätze EAZ Feiertag 1 55,73 38,00 EAZ Sonntag 1 18,67 32,36 Einsätze Freitag 1 11,31 36 WKZ 2-2 1 64,53 39,22 EAZ Donnerstag 16.00-24.00 Uhr 38 WKZ Dienstag 08.00-16.00 Uhr 44,33 EAZ Montag 00.00-08.00 Uhr Tage NEF WKZ 1 1 1 18,60 69,21 29,12 Tabelle 58: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die notärztliche Versorgung EB 2-1 146 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Zeitintervall Einsätze 111 71 38,88 41,87 Tage 50 50 50 NEF 1 2 1 29,62 95,59 12,34 31 110 73 51,08 42,92 38,57 Tage 50 50 50 NEF 1 2 1 51,08 81,62 12,62 43 104 67 45,21 42,12 45,05 51 51 51 Einsätze EAZ WKZ Einsätze EAZ Mittwoch Tage NEF WKZ Einsätze 124 89 42,07 Tage 50 50 50 NEF 1 2 1 43,25 56,90 8,29 40 108 87 45,60 44,22 43,15 51 51 51 EAZ Tage NEF WKZ Einsätze EAZ Samstag Tage NEF WKZ Einsätze 2 1 91,02 8,78 51 98 83 44,67 45,49 50,44 52 52 52 1 2 1 23,74 114,04 8,35 43 93 77 39,99 43,65 Tage 52 52 52 NEF 1 1 1 35,28 8,28 9,11 6 24 7 44,00 40,00 28,60 10 10 10 WKZ Einsätze EAZ Feiertag 1 37,35 41,74 EAZ Sonntag 1 12,90 44,74 Einsätze Freitag 2 99,23 35 WKZ 3 1 30,3o 49,39 EAZ Donnerstag 16.00-24.00 Uhr 44 WKZ Dienstag 08.00-16.00 Uhr 44,17 EAZ Montag 00.00-08.00 Uhr Tage NEF WKZ 1 2 1 51,13 53,78 57,22 Tabelle 59: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die notärztliche Versorgung EB 3 147 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Zeitintervall Einsätze 131 96 37,63 37,53 Tage 50 50 50 NEF 1 2 1 19,12 63,27 7,66 40 109 103 40,83 39,37 44,90 Tage 50 50 50 NEF 1 2 2 38,44 98,38 90,57 44 111 99 42,04 40,67 47,47 51 51 51 WKZ EAZ WKZ Einsätze EAZ Mittwoch Tage NEF WKZ Einsätze 121 107 35,40 Tage 50 50 50 NEF 1 2 2 29,91 92,66 134,09 49 111 71 43,47 41,07 41,74 51 51 51 EAZ Tage NEF WKZ Einsätze EAZ Samstag Tage NEF WKZ Einsätze 2 1 96,57 13,35 52 100 106 38,71 41,37 39,13 52 52 52 1 1 2 26,16 7,0 120,33 55 107 77 41,89 39,23 Tage 52 52 52 NEF 1 2 1 20,36 163,39 12,09 20 21 20 41,64 41,12 41,02 10 10 10 WKZ Einsätze EAZ Feiertag 1 26,32 45,02 EAZ Sonntag 2 91,47 35,70 Einsätze Freitag 2 87,90 47 WKZ 5 1 31,04 39,76 EAZ Donnerstag 16.00-24.00 Uhr 57 Einsätze Dienstag 08.00-16.00 Uhr 41,22 EAZ Montag 00.00-08.00 Uhr Tage NEF WKZ 2 2 2 83,89 74,71 86,27 Tabelle 60: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die notärztliche Versorgung EB 5 148 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Zeitintervall Einsätze 200 150 40,06 40,19 Tage 50 50 50 NEF 1 2 2 9,16 17,25 38,22 91 167 161 47,32 40,92 36,64 Tage 50 50 50 NEF 2 2 2 51,21 27,39 37,04 69 195 149 48,62 38,79 37,62 51 51 51 Einsätze EAZ WKZ Einsätze EAZ Mittwoch Tage NEF WKZ Einsätze 148 158 42,18 Tage 50 50 50 NEF 1 2 2 10,05 40,89 31,99 68 197 146 44,60 35,07 42,70 51 51 51 EAZ Tage NEF WKZ Einsätze EAZ Samstag Tage NEF WKZ Einsätze 2 2 25,40 41,26 93 172 147 39,70 37,89 41,69 52 52 52 1 2 2 8,34 32,32 42,28 111 167 164 38,52 37,44 Tage 52 52 52 NEF 2 2 2 84,53 34,08 37,76 24 29 35 39,94 40,45 42,74 10 10 10 WKZ Einsätze EAZ Feiertag 1 13,64 44,12 EAZ Sonntag 2 43,93 40,77 Einsätze Freitag 2 19,58 75 WKZ 6 1 11,37 48,74 EAZ Donnerstag 16.00-24.00 Uhr 83 WKZ Dienstag 08.00-16.00 Uhr 41,85 EAZ Montag 00.00-08.00 Uhr Tage NEF WKZ 2 2 2 53,92 30,91 16,64 Tabelle 61: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die notärztliche Versorgung EB 6 149 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Zeitintervall Einsätze 127 104 39,87 40,98 Tage 50 50 50 NEF 1 2 2 14,74 62,11 104,44 52 110 91 47,54 35,38 44,35 Tage 50 50 50 NEF 1 2 1 19,99 117,07 7,30 40 111 98 49,47 34,91 39,62 51 51 51 Einsätze EAZ WKZ Einsätze EAZ Mittwoch Tage NEF WKZ Einsätze 119 92 41,25 Tage 50 50 50 NEF 1 2 1 39,48 80,68 7,93 64 120 87 52,11 39,21 44,03 51 51 51 EAZ Tage NEF WKZ Einsätze EAZ Samstag Tage NEF WKZ Einsätze 2 1 84,22 8,62 67 102 108 40,63 38,64 40,72 52 52 52 1 1 2 15,30 7,17 106,14 47 110 93 37,55 41,17 Tage 52 52 52 NEF 1 2 1 26,99 117,20 8,07 23 27 21 36,70 41,41 45,07 10 10 10 WKZ Einsätze EAZ Feiertag 1 13,29 46,13 EAZ Sonntag 1 7,02 39,45 Einsätze Freitag 2 116,96 38 WKZ 7 1 32,03 45,93 EAZ Donnerstag 16.00-24.00 Uhr 63 WKZ Dienstag 08.00-16.00 Uhr 44,31 EAZ Montag 00.00-08.00 Uhr Tage NEF WKZ 2 2 2 71,15 36,21 63,08 Tabelle 62: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die notärztliche Versorgung EB 7 150 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung risikoabhängige Fahrzeugbemessung EB Wochentag Zeitintervall Einsätze 78 56 39,02 42,98 Tage 50 50 50 NEF 1 1 1 113,04 11,0 19,03 26 79 68 46,86 37,65 42,73 Tage 50 50 50 NEF 1 1 1 78,37 11,09 13,16 41 63 47 34,78 36,59 34,81 51 51 51 Einsätze EAZ WKZ Einsätze EAZ Mittwoch Tage NEF WKZ Einsätze 62 69 38,48 Tage 50 50 50 NEF 1 1 1 50,90 18,51 14,65 28 58 64 43,70 38,73 39,21 51 51 51 EAZ Tage NEF WKZ Einsätze EAZ Samstag Tage NEF WKZ Einsätze 1 1 21,15 17,28 29 86 47 45,31 40,22 44,89 52 52 52 1 1 1 70,55 9,57 27,69 36 60 71 42,29 38,25 Tage 52 52 52 NEF 1 1 1 48,57 18,24 14,47 13 12 14 36,69 52,37 32,49 10 10 10 WKZ Einsätze EAZ Feiertag 1 78,28 42,97 EAZ Sonntag 1 32,66 37,38 Einsätze Freitag 1 17,61 36 WKZ 10 1 42,70 39,34 EAZ Donnerstag 16.00-24.00 Uhr 25 WKZ Dienstag 08.00-16.00 Uhr 34,80 EAZ Montag 00.00-08.00 Uhr Tage NEF WKZ 1 1 1 13,40 11,35 13,09 Tabelle 63: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die notärztliche Versorgung EB 10 151 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 3.6.1 Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung Dimensionierungsergebnis zur NEF-Vorhaltung im RDB Rhein-Erft-Kreis (Anzahl NEF) – 01.08.2007 bis 31.07.2008 Ist EB 2-1 2-3 3 5 6 7 8 10 Soll Mo.-Fr. Sa. So./Ft. Mo.-Fr. Sa. So./Ft. Anzahl NEF Anzahl NEF Anzahl NEF Anzahl NEF Anzahl NEF Anzahl NEF 07.00-19.00 1 1 1 00.00-08.00 1 1 1 08.00-16.00 1 1 1 19.00-07.00 1 1 1 16.00-00.00 1 1 1 07.00-19.00 1 1 1 00.00-08.00 1 1 1 08.00-16.00 1 1 1 19.00-07.00 1 1 1 16.00-00.00 1 1 1 07.00-19.00 1 1 1 00.00-08.00 1 1 1 08.00-16.00 1 1 1 19.00-07.00 1 1 1 16.00-00.00 1 1 1 07.00-19.00 1 1 1 00.00-08.00 1 1 1 08.00-16.00 1 1 1 19.00-07.00 1 1 1 16.00-00.00 1 1 1 07.00-19.00 1 1 1 00.00-08.00 1 1 1 08.00-16.00 1 1 1 19.00-07.00 1 1 1 16.00-00.00 1 1 1 07.00-19.00 1 1 1 00.00-08.00 1 1 1 08.00-16.00 1 1 1 19.00-07.00 1 1 1 16.00-00.00 1 1 1 07.00-19.00 0 0 0 1 1 1 19.00-07.00 0 0 0 19.00-00.00 0 0 0 07.00-19.00 1 1 1 00.00-08.00 1 1 1 08.00-16.00 1 1 1 19.00-07.00 1 1 1 16.00-00.00 1 1 1 07.00-19.00 7 7 7 00.00-08.00 7 7 7 08.00-16.00 7 7 7 19.00-07.00 7 7 7 16.00-00.00 7 7 7 07.00-19.00 1 1 1 Schicht gesamt Schicht 07.00-19.00 Tabelle 64: Dimensionierungsergebnisse der Notfallrettung nach Anpassung (NEF) 152 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Dimensionierungsergebnis zur NEF-Vorhaltung im RDB Rhein-Erft-Kreis (Anzahl NEF) 01.08.2007 bis 31.07.2008 Ist EB 2-1 2-3 3 5 6 7 8 10 Mo.-Fr. Schicht Soll Sa. So./Ft. Anzahl NEF Anzahl NEF Anzahl NEF 07.00-19.00 1 1 1 19.00-07.00 1 1 1 07.00-19.00 1 1 1 19.00-07.00 1 1 1 07.00-19.00 1 1 1 19.00-07.00 1 1 1 07.00-19.00 1 1 1 19.00-07.00 1 1 1 07.00-19.00 1 1 1 19.00-07.00 1 1 1 07.00-19.00 1 1 1 19.00-07.00 1 1 1 07.00-19.00 0 0 0 19.00-07.00 0 0 0 07.00-19.00 1 1 1 19.00-07.00 1 1 1 07.00-19.00 8 8 8 19.00-07.00 7 7 7 gesamt Mo.-Fr. Sa. So./Ft. Anzahl NEF Anzahl NEF Anzahl NEF 00.00-08.00 1 1 1 08.00-16.00 1 1 1 16.00-00.00 1 1 1 00.00-08.00 1 1 1 08.00-16.00 1 1 1 16.00-00.00 1 1 1 00.00-08.00 1 1 1 08.00-16.00 1 1 1 16.00-00.00 1 1 1 00.00-08.00 1 1 1 08.00-16.00 1 1 1 16.00-00.00 1 1 1 00.00-08.00 1 1 1 08.00-16.00 1 1 1 16.00-00.00 1 1 1 00.00-08.00 1 1 1 08.00-16.00 1 1 1 16.00-00.00 1 1 1 1 1 1 19.00-00.00 0 0 0 00.00-08.00 1 1 1 08.00-16.00 1 1 1 16.00-00.00 1 1 1 00.00-08.00 7 7 7 08.00-16.00 7 7 7 16.00-00.00 7 7 7 07.00-19.00 1 1 1 Schicht 07.00-19.00 Tabelle 65: Dimensionierungsergebnisse notärztliche Versorgung (NEF) in RMW-Stunden 153 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung (Soll-Zustand) Stunden Tage RMW-Stunden Einsatzbereich 2-1 NEF 02.82.01 24 Stunden 7 168,0 Einsatzbereich 2-3 NEF 02.82.02 24 Stunden 7 168,0 Einsatzbereich 3 NEF 03.82.01 24 Stunden 7 168,0 Einsatzbereich 5 NEF 05.82.01 24 Stunden 7 168,0 Einsatzbereich 6 NEF 06.82.01 24 Stunden 7 168,0 Einsatzbereich 7 NEF 07.82.01 24 Stunden 7 168,0 Einsatzbereich 8 NEF 08.82.01 12 Stunden 7 84,0 Einsatzbereich 10 NEF 10.82.01 24 Stunden 7 168,0 Tabelle 66: Bedarfsgerechte Fahrzeugvorhaltung nach der Anpassung des mathematischen Ergebnisses in der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung 3.6.2 Schlussfolgerungen für die notärztliche Versorgung Für die Leistungen der Notfallrettung mit Notarzt ergibt sich für den Rettungsdienstbereich des RheinErft-Kreises kein Mehrbedarf. Zwar ergibt sich primär aus den rechnerischen Ergebnissen der Wahrscheinlichkeitsverteilung ein Mehrbedarf in mehreren Einsatzbereichen, jedoch ist in diesem Zusammenhang anzumerken, dass zum Zeitpunkt der Berechnungen hier noch keine Zahlen des Notarztstandortes Kerpen berücksichtigt werden konnten. Im Rahmen der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes ist spätestens nach Ablauf der Testphase des RTW 2-4 in Bedburg auch die Fahrzeugvorhaltung der Notarzteinsatzfahrzeuge erneut zu prüfen. 154 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 4 Qualifizierter Krankentransport Der qualifizierte Krankentransport stellt die zweite Säule des öffentlichen Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen neben der Notfallrettung dar. Die Einsätze des Krankentransportes unterscheiden sich von den Einsätzen der Notfallrettung dadurch, dass es im erstgenannten Fall nicht um die Versorgung von Notfallpatienten geht. Beim Krankentransport kommt es vielmehr darauf an, dass medizinisch fachliche Leistungen 73 erforderlich sind oder Einrichtungen des Krankentransportfahrzeuges in Verbindung mit spezifisch fachlichen Kenntnissen notwendig sind. 74 Insgesamt ist im qualifizierten Krankentransport nicht die notfallmedizinische Versorgung sondern die Beförderung von Kranken, Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind das bestimmende Moment. Innerhalb des Rhein-Erft-Kreises wird der qualifizierte Krankentransport zum einen als öffentlicher Krankentransport durch die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben durchgeführt. Zum anderen werden durch vier gewerbliche Krankentransportunternehmen nach dem III. Abschnitt des RettG NRW „Leistungen des qualifizierten Krankentransportes“ wahrgenommen. Die vier gewerblichen Krankentransportunternehmer arbeiten im Rahmen der Vorgaben durch den Träger des Rettungsdienstes eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung. Wie eingangs erläutert, handelt es sich bei Einsätzen des qualifizierten Krankentransportes um zeitunkritische Einsätze. Gesetzlich gibt es in diesem Bereich für das Eintreffen des KTW keine verbindlichen Vorgaben (Hilfsfrist) wie in der zeitkritischen Notfallrettung. Dennoch hat die Bedienung von Krankentransportnachfragen zeitnah zu erfolgen. Innerhalb des Rettungsdienstbereiches des RheinErft-Kreises wird sowohl für den öffentlichen als auch den gewerblichen Krankentransport eine mittlere Wartezeit (Bedienzeit) von 30 Minuten als allgemein verträglich angesehen. Im Bereich des qualifizierten Krankentransportes wurden im Jahr 2009 durch die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben 13.406 Einsätze bewältigt. Hierzu standen insgesamt 12 KTW (6 Typ A2 und 6 Typ B) zur Verfügung, deren Vorhaltung über den Tag (Betriebszeiten) an den regelmäßig zu erwartenden Bedarf angepasst sind, d.h. in den einsatzstarken Stunden des Tages werden mehr Fahrzeuge als zu einsatzschwachen Zeiten bereitgehalten. Probleme im Bereich des qualifizierten Krankentransportes bereiten zum einen die täglichen, unregelmäßigen und unkalkulierbaren Schwankungen im Transportaufkommen, die sich insbesondere in einem kurzen Zeitfenster an den Vormittagen auswirken. Diesen Schwankungen ist der öffentliche Krankentransport sehr stark unterworfen. Durch einen hohen Anteil von regelmäßig wiederkehrenden Transportanforderungen ist das Einsatzgeschehen der gewerblichen Unternehmen besser planbar als der Bereich des öffentlichen Krankentransportes, der durch die starken Schwankungen im täglichen 73 vergleiche § 6 Abs. 1 Krankentransport-Richtlinie: Ein Krankentransport kann dann verordnet werden, wenn der Versicherte während der Fahrt einer fachlichen Betreuung oder besonderen Einrichtung des Krankentransportwagens (KTW) bedarf oder deren Erforderlichkeit aufgrund seines Zustandes zu erwarten ist. Die fachliche Betreuung in Krankentransportwagen wird nach den maßgeblichen landesrechtlichen Vorschriften durch qualifiziertes nicht-ärztliches Personal gewährleistet. Die medizinisch-technische Einrichtung ist auf die Beförderung von Nicht-Notfallpatienten ausgelegt. 74 STEEGMANN, C. (1997-2007): Recht des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes in NRW, Düsseldorf, §2 Rn. 3/40 155 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Einsatzaufkommen eine relativ hohe Flexibilität erfordert. Diese geht notgedrungen zu Lasten der Wirtschaftlichkeit und ermöglicht den Unternehmen eine vergleichsweise hohe Effizienz gegenüber dem öffentlichen Krankentransport. Zum anderen ergeben sich Probleme dadurch, dass in den letzten Jahren das Einsatzaufkommen nahezu stetig gesunken ist. Während im Jahr 2004 noch 21.783 Fahrten durch den öffentlichen Krankentransport abgewickelt wurden, sind es im Jahr 2009 lediglich 13.406 Fahrten. Dies bedeutet insgesamt Einbußen im Fahrtaufkommen von -38,46%. Ursächlich hierfür ist einerseits die 2004 weitläufig durchgeführte Umsetzung des durch den Patienten zu zahlenden Eigenanteils in Höhe von 10% der Krankentransportgebühren je Fahrt (maximal 10,00 €) durch die gesetzlichen Kostenträger. Andererseits wurden zum 02.03.2005 die Krankentransport-Richtlinien gemäß §92 SGB V dahingehend entscheidend verändert, als dass seither eine vorherige Genehmigungspflicht von Krankentransporten durch die gesetzliche Krankenkasse des Patienten besteht. Mit der am 02.03.2005 in Kraft getretene Krankentransport-Richtlinie wurde zugleich eine Differenzierung zwischen Krankentransporten (§6) und Krankenfahrten (§7) vorgenommen. Demnach können seither gewerbliche Unternehmen mit einer nach dem PBefG genehmigten Konzession Kranke, Verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen befördern, wenn diese keiner medizinisch-fachlichen Betreuung oder keiner besonderen Einrichtung eines Krankenwagens bedürfen. 75 Hieraus folgt, dass durch nach dem PBefG konzessionierte Unternehmen Kranke, Verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen auch liegend befördert werden können. Nachweislich führt diese Differenzierung zu einer Teilverschiebung des Einsatzaufkommens mit der Konsequenz eines Rückgangs des Einsatzaufkommens im qualifizierten Krankentransport. Unter diesen Voraussetzungen ergibt sich der Bedarf einer Notwendigkeitsprüfung der Fahrzeugvorhaltung im qualifizierten Krankentransport sowohl im öffentlichen als auch im gewerblichen Krankentransport. Hierzu wurden aktuell detaillierte Zahlen bei den gewerblichen Unternehmen angefordert, um eine gleichwertige Analyse durchführen zu können. Dennoch machen es die Einbußen von 8.377 Fahrten im öffentlichen Krankentransport kurzfristig erforderlich, die Vorhaltestunden im öffentlichen Krankentransport zu reduzieren und einer Wirtschaftlichkeit anzupassen. Aus diesen Gründen wird eine Betrachtung des Einsatzfahrtaufkommens im öffentlichen Krankentransport in den Nachtstunden sowie an den Wochenenden und Feiertagen vorgenommen. Hier wird unter der Fragestellung, ob in den Nachtstunden, an den Wochenenden und den Feiertagen das Krankentransportaufkommen von den in der Notfallrettung zur Verfügung stehenden RTW durchgeführt werden kann. Betrachtet wird hierzu das Einsatzaufkommen von Montag bis Freitag zwischen 00.00 Uhr und 08.00 Uhr sowie das Einsatzaufkommen von Samstag bis Sonntag und den Feiertagen in den Schichtintervallen von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr und 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr bezogen auf die Einsatzbereiche der Notfallrettung. Das Einsatzfahrtaufkommen im qualifizierten Krankentransporten kann in den vorher genannten Schichtintervallen nicht in die risikoabhängige Fahrzeugbemessung der Notfallrettung einbezogen werden. Dies hat den Grund, dass im qualifizierten Krankentransport in den Nacht- 75 bestätigt durch das Urteil OVG für das Land NRW vom 29.4.2008 – 13 A 2457/05 156 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung stunden sowie an den Wochenenden die Anfahrt- und Einsatzabwicklungszeiten aufgrund der wenigen in Dienst befindlichen KTW durchschnittlich hoch sind. Bei einer Einbeziehung dieser hohen Zeiten in die nächtliche risikoabhängige Fahrzeugbemessung könnte dies zur Folge haben, dass in der Notfallrettung ein gesteigerter Vorhaltebedarf bemessen werden würde. Die Einzelbetrachtung des Fahrtaufkommen in den Nachtstunden sowie an den Wochenenden und Feiertagen stellt sich wie folgt dar: Einsatzrate Ausrückzeit Anfahrtszeit Verweilzeit am Einsatzort Transportzeit Verweilzeit im Krankenhaus Einsatzabwicklungszeit Einsatzrate/ Schichtintervall Ø Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte – 01.01.2009 bis 31.12.2009 (Montag-Sonntag in dem Schichtintervall 00.00-08.00 Uhr) 221 2,87 8,10 12,7 11,58 12,37 72,03 0,61 24 2,56 16,67 11,85 15,55 16,7 80,76 0,07 151 2,47 16,32 9,23 21,50 17,62 89,82 0,41 3 – Brühl 97 3,06 20,21 14,02 12,83 19,37 93,06 0,27 5-1 – Erftstadt 84 1,96 12,64 10,72 18,80 18,50 75,44 0,23 5-2 – Erftstadt-Lechenich 35 2,18 15,6 15,74 18,49 14,54 81,38 0,1 124 2,68 9,18 11,13 10,74 14,0 63,27 0,34 30 2,71 11,78 11,78 10,6 18,57 66,38 0,08 113 2,73 18,19 9,41 14,92 18,85 78,22 0,31 7-2 – Hürth-Gleuel 24 3.03 17,42 10,23 9,77 12,23 68,0 0,07 8-1 – Kerpen 84 2,8 13,76 14,76 18,22 18,61 82,62 0,23 8-2 – Kerpen-Blatzheim 17 2,54 17,25 11,65 16,83 15 79,69 0,05 9-1 – Pulheim 18 3,09 18,89 10,41 17,67 16,33 79,22 0,05 9-2 – Pulheim-Sinnersdorf 12 3,4 20,12 13,7 19,13 18,71 90,99 0,03 146 2,61 13,62 13,77 19,59 19,79 81,43 0,4 1.180 2,71 15,32 12,07 15,75 16,75 78,82 3,23 Einsatzbereich 2-1 – Bergheim 2-2 – Bergheim-Niederaußem 2-3 – Elsdorf-Niederembt 6-1 – Frechen 6-2 – Frechen-Königsdorf 7-1 – Hürth 10 – Wesseling gesamt Tabelle 67: Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte 01.01.2009 bis 31.12.2009 157 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Einsatzfahrtaufkommen qualifizierter Krankentransport – 01.01.2009 bis 31.01.2009 (Samstags) Einsatzbereich 00.00-08.00 Uhr 08.00-16.00 Uhr 16.00-24.00 Uhr gesamt 2-1 – Bergheim 21 86 62 169 2-2 – Bergheim-Niederaußem 3 19 9 31 2-3 – Elsdorf-Niederembt 5 51 35 91 15 28 17 60 5-1 – Erftstadt 5 57 22 84 5-2 – Erftstadt-Lechenich 4 11 11 26 20 41 45 106 2 5 12 19 11 44 37 92 7-2 – Hürth-Gleuel 1 9 6 16 8-1 – Kerpen 7 34 26 67 8-2 – Kerpen-Blatzheim 2 3 5 10 9-1 – Pulheim 1 9 7 17 9-2 – Pulheim-Sinnersdorf 0 5 5 10 14 69 24 107 111 471 323 905 3 – Brühl 6-1 – Frechen 6-2 – Frechen-Königsdorf 7-1 – Hürth 10 – Wesseling gesamt Tabelle 68: Einsatzfahrtaufkommen qualifizierter Krankentransport 01.01.2009 bis 31.12.2009 158 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte Einsatzrate Ausrückzeit Anfahrtszeit Verweilzeit am Einsatzort Transportzeit Verweilzeit im Krankenhaus Einsatzabwicklungszeit Einsatzrate/ Schichtintervall Ø 01.01.2009 bis 31.12.2009 (Samstags in dem Schichtintervall 08.00-16.00 Uhr) 2-1 – Bergheim 86 2,7 13,9 13,1 11,61 10,68 65,84 1.65 2-2 – Bergheim-Niederaußem 19 4,35 17,82 14,21 20,28 16,1 80,68 0,37 2-3 – Elsdorf-Niederembt 51 2,57 19,83 12,95 11,52 11,06 75,69 0,98 3 – Brühl 28 2,44 22,42 15,02 6,8 9,47 71,73 0,54 5-1 – Erftstadt 57 2,07 20,53 13,56 9,58 9,79 67,16 1,1 5-2 – Erftstadt-Lechenich 11 2,16 16,43 15,44 10,33 9,67 70,93 0,21 6-1 – Frechen 41 1,15 15,69 12,38 11,15 11,16 60,39 0,79 5 1,7 24,53 7,96 8,85 7,67 48,82 0,1 44 2,31 19,1 11,13 7,95 12,94 62,46 0,85 9 2,83 16,9 10,03 8,43 11,44 55,3 0,17 34 2,44 17,85 12,7 16,11 13,11 75,7 0,65 8-2 – Kerpen-Blatzheim 3 3,63 25,39 20,58 - - 132,21 0,06 9-1 – Pulheim 9 1,94 29,04 18,34 17,84 12,95 84,89 0,17 9-2 – Pulheim-Sinnersdorf 5 2,58 17,25 19,5 12,56 12,41 96,43 0,1 69 3,04 25,28 14,91 15,88 21,21 88,57 1,34 471 2,53 18,93 14,12 12,06 14,82 75,79 9,06 Einsatzbereich 6-2 – Frechen-Königsdorf 7-1 – Hürth 7-2 – Hürth-Gleuel 8-1 – Kerpen 10 – Wesseling gesamt Tabelle 69: Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte 01.01.2009 bis 31.12.2009 (Samstags in dem Schichtintervall 08.00-16.00 Uhr) 159 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte Einsatzrate Ausrückzeit Anfahrtszeit Verweilzeit am Einsatzort Transportzeit Verweilzeit im Krankenhaus Einsatzabwicklungszeit Einsatzrate/ Schichtintervall Ø 01.01.2009 bis 31.12.2009 (Samstags in dem Schichtintervall 16.00-24.00 Uhr) 62 2,1 8,14 11,85 11,46 14,06 68,25 1,19 9 2,77 19,47 11,51 15,46 18,29 89,29 0,17 2-3 – Elsdorf-Niederembt 35 1,79 18,20 11,41 10,14 11,51 71,43 0,67 3 – Brühl 17 1,92 25,43 10,57 12,92 21,95 92,61 0,33 5-1 – Erftstadt 22 1,84 23,29 11,63 10,69 10,69 67,85 0,42 5-2 – Erftstadt-Lechenich 11 1,37 17,18 17,69 14,04 14,27 71,07 0,21 6-1 – Frechen 45 1,86 12,01 11,40 11,43 13,59 72,55 0,87 6-2 – Frechen-Königsdorf 12 1,54 11,51 10,94 10,7 10,61 58,8 0,23 7-1 – Hürth 37 1,87 21,58 11,55 12,23 12,72 77,9 0,71 6 1,17 13,77 10,86 8,49 12,51 56,92 0,12 26 2,45 15,13 10,13 13,41 16,59 63,63 0,5 8-2 – Kerpen-Blatzheim 5 1,76 18,14 8,88 16,86 10,17 67,34 0,1 9-1 – Pulheim 7 1,64 21,86 19,8 13,4 8,77 74,81 0,13 9-2 – Pulheim-Sinnersdorf 5 1,96 28,93 13,06 22,48 14,23 97,95 0,1 24 2,96 24,08 11,02 6,38 14,07 80,4 0,46 323 1,93 18,58 12,15 12,67 13,6 74,05 6,21 Einsatzbereich 2-1 – Bergheim 2-2 – Bergheim-Niederaußem 7-2 – Hürth-Gleuel 8-1 – Kerpen 10 – Wesseling gesamt Tabelle 70: Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte 01.01.2009 bis 31.12.2009 (Samstags in dem Schichtintervall 16.00-24.00 Uhr) 160 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Einsatzfahrtaufkommen qualifizierter Krankentransport – 01.01.2009 bis 31.01.2009 (Sonntags) Einsatzbereich 00.00-08.00 Uhr 08.00-16.00 Uhr 16.00-24.00 Uhr gesamt 2-1 – Bergheim 32 72 69 173 2 11 12 25 2-3 – Elsdorf-Niederembt 15 39 26 80 3 – Brühl 12 34 19 65 5-1 – Erftstadt 3 36 24 63 5-2 – Erftstadt-Lechenich 1 13 14 28 10 29 33 72 6 18 18 42 12 41 36 89 3 7 6 16 13 35 27 75 8-2 – Kerpen-Blatzheim 2 10 5 17 9-1 – Pulheim 3 16 6 25 9-2 – Pulheim-Sinnersdorf 3 4 5 12 10 – Wesseling 6 28 29 63 123 393 329 845 2-2 – Bergheim-Niederaußem 6-1 – Frechen 6-2 – Frechen-Königsdorf 7-1 – Hürth 7-2 – Hürth-Gleuel 8-1 – Kerpen gesamt Tabelle 71: Einsatzfahrtaufkommen qualifizierter Krankentransport 01.01.2009 bis 31.01.2009 (Sonntags) 161 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte Einsatzrate Ausrückzeit Anfahrtszeit Verweilzeit am Einsatzort Transportzeit Verweilzeit im Krankenhaus Einsatzabwicklungszeit Einsatzrate/ Schichtintervall Ø 01.01.2009 bis 31.12.2009 (Sonntags in dem Schichtintervall 08.00-16.00 Uhr) 2-1 – Bergheim 72 2,4 11,0 13,8 13,99 12,1 63,41 1,38 2-2 – Bergheim-Niederaußem 11 3,66 20,1 13,84 14,44 20,8 78,27 0,21 2-3 – Elsdorf-Niederembt 39 2,82 20,8 12,09 12,24 15,04 86,78 0,75 3 – Brühl 34 2,98 23,76 11,82 11,74 15,36 84,72 0,65 5-1 – Erftstadt 36 2,25 19,45 11,92 10,1 12,82 69,56 0,69 5-2 – Erftstadt-Lechenich 13 4,39 22,0 11,25 11,37 14,64 75,48 0,25 6-1 – Frechen 29 3,05 12,08 11,5 10,79 11,61 54,37 0,56 6-2 – Frechen-Königsdorf 18 1,51 15,82 12,09 14,0 11,57 64,64 0,35 7-1 – Hürth 41 2,47 18,73 12,31 6,27 12,74 74,1 0,79 7 1,87 12,48 9,06 14,82 12,43 68,54 0,13 8-1 – Kerpen 35 2,36 18,03 13,95 15,15 16,08 84,66 0,67 8-2 – Kerpen-Blatzheim 10 2,29 18,53 13,86 13,13 29,08 85,49 0,19 9-1 – Pulheim 16 1,38 20,19 13,64 18,58 18,31 81,77 0,31 4 1,36 23,78 11,23 18,09 10,44 71,3 0,08 28 3,21 26,85 11,63 7,66 13,46 90,99 0,54 393 2,44 18,91 12,27 12,84 15,1 75,61 7,56 Einsatzbereich 7-2 – Hürth-Gleuel 9-2 – Pulheim-Sinnersdorf 10 – Wesseling gesamt Tabelle 72: Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte 01.01.2009 bis 31.12.2009 (Sonntags in dem Schichtintervall 08.00-16.00 Uhr) 162 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte Einsatzrate Ausrückzeit Anfahrtszeit Verweilzeit am Einsatzort Transportzeit Verweilzeit im Krankenhaus Einsatzabwicklungszeit Einsatzrate/ Schichtintervall Ø 01.01.2009 bis 31.12.2009 (Sonntags in dem Schichtintervall 16.00-24.00 Uhr) 2-1 – Bergheim 69 2,58 10,8 14,7 12,04 12,86 69,79 1,33 2-2 – Bergheim-Niederaußem 12 2,07 16,11 18,74 15,49 15,22 81,94 0,23 2-3 – Elsdorf-Niederembt 26 2,54 15,11 10,63 10,63 13,28 64,55 0,5 3 – Brühl 19 3,89 24,71 9,93 11,42 17,03 79,74 0,37 5-1 – Erftstadt 24 2,33 17,18 11,33 9,03 16,41 74,11 0,46 5-2 – Erftstadt-Lechenich 14 1,56 23,63 12,24 13,54 13,72 79,59 0,27 6-1 – Frechen 33 2,44 11,91 10,68 9,48 11,55 60,79 0,63 6-2 – Frechen-Königsdorf 18 1,51 15,82 12,09 14 11,57 64,65 0,35 7-1 – Hürth 36 2,26 16,51 9,21 10,15 14,89 68,01 0,69 6 1,72 12,06 9,35 11,76 12,98 65,58 0,52 27 2,75 15,12 10,92 15,02 15,48 71,12 0,1 8-2 – Kerpen-Blatzheim 5 2,71 16,92 9,79 19,29 15,71 70,01 0,1 9-1 – Pulheim 6 1,39 23,39 10,66 22,06 17,38 87,52 0,12 9-2 – Pulheim-Sinnersdorf 5 2,34 26,45 17,50 23,04 10,37 82,51 0,1 29 2,4 23,92 13,68 8,65 11,91 76,51 0,56 329 2,3 17,98 12,1 13,71 14,02 73,1 6,33 Einsatzbereich 7-2 – Hürth-Gleuel 8-1 – Kerpen 10 – Wesseling gesamt Tabelle 73: Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte 01.01.2009 bis 31.12.2009 (Sonntags in dem Schichtintervall 16.00-24.00 Uhr) 163 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Einsatzfahrtaufkommen qualifizierter Krankentransport – 01.01.2009 bis 31.01.2009 (Feiertags) Einsatzbereich 00.00-08.00 Uhr 08.00-16.00 Uhr 16.00-24.00 Uhr gesamt 2-1 – Bergheim 6 20 18 44 2-2 – Bergheim-Niederaußem 0 1 2 3 2-3 – Elsdorf-Niederembt 2 8 7 17 3 – Brühl 4 8 11 23 5-1 – Erftstadt 1 15 9 25 5-2 – Erftstadt-Lechenich 1 8 1 10 6-1 – Frechen 5 11 8 24 6-2 – Frechen-Königsdorf 1 0 1 2 7-1 – Hürth 5 16 3 24 7-2 – Hürth-Gleuel 2 5 0 7 8-1 – Kerpen 2 5 5 12 8-2 – Kerpen-Blatzheim 0 1 2 3 9-1 – Pulheim 2 4 0 6 9-2 – Pulheim-Sinnersdorf 0 2 1 3 10 – Wesseling 2 10 9 21 33 114 77 224 gesamt Tabelle 74: Einsatzfahrtaufkommen qualifizierter Krankentransport 01.01.2009 bis 31.01.2009 (Feiertags) 164 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte Einsatzrate Ausrückzeit Anfahrtszeit Verweilzeit am Einsatzort Transportzeit Verweilzeit im Krankenhaus Einsatzabwicklungszeit Einsatzrate/ Schichtintervall Ø 01.01.2009 bis 31.12.2009 (Feiertags in dem Schichtintervall 08.00-16.00 Uhr) 20 2,36 8,56 14,18 10,99 15,23 64,35 1,82 2-2 – Bergheim-Niederaußem 1 1,82 14,52 13,87 13,3 14,27 71,48 0,09 2-3 – Elsdorf-Niederembt 8 2,01 15,18 15,64 8,43 13,49 90,4 0,73 3 – Brühl 8 0,86 11,68 11,82 15,73 10,19 56,89 0,73 15 2,81 10,53 10,56 14,62 6,13 60,17 1,36 8 2,05 14,01 7,4 12,68 15,2 54,38 0,73 11 2,12 10,12 11,44 10,97 13,08 55,78 1 0 - - - - - - - 16 2,26 16,24 12,89 7,17 13,65 77,02 1,45 7-2 – Hürth-Gleuel 5 2,43 16,56 11,01 8,56 12,5 74,21 0,45 8-1 – Kerpen 5 2,34 19,24 18,39 23,75 5,3 83,37 0,45 8-2 – Kerpen-Blatzheim 1 2,2 14,07 9,27 - - 78,15 0,09 9-1 – Pulheim 4 1,89 16,30 14,09 18,08 20,69 80,44 0,36 9-2 – Pulheim-Sinnersdorf 2 1,78 18,9 14,02 20,24 12,28 65,06 0,18 10 2,52 23,43 17,79 14,93 16,43 92,81 0,91 114 2,1 14,89 13,03 13,8 12,96 66,97 10,36 Einsatzbereich 2-1 – Bergheim 5-1 – Erftstadt 5-2 – Erftstadt-Lechenich 6-1 – Frechen 6-2 – Frechen-Königsdorf 7-1 – Hürth 10 – Wesseling gesamt Tabelle 75: Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte 01.01.2009 bis 31.12.2009 (Feiertags in dem Schichtintervall 08.00-16.00 Uhr) 165 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte Einsatzrate Ausrückzeit Anfahrtszeit Verweilzeit am Einsatzort Transportzeit Verweilzeit im Krankenhaus Einsatzabwicklungszeit Einsatzrate/ Schichtintervall Ø 01.01.2009 bis 31.12.2009 (Feiertags in dem Schichtintervall 16.00-24.00 Uhr) 18 2,33 19,19 9,16 7,19 9,29 63,07 1,64 2-2 – Bergheim-Niederaußem 2 1,46 34,42 11,02 13,06 10,07 81,85 0,18 2-3 – Elsdorf-Niederembt 7 2,04 12,63 15,0 10,34 15,36 63,88 0,64 11 2,97 18,93 14,97 10,22 17,97 74,1 1 5-1 – Erftstadt 9 1,36 13,12 13,01 6,22 8,6 56,14 0,82 5-2 – Erftstadt-Lechenich 1 3,57 36,27 8,38 6,58 15,67 91,9 0,09 6-1 – Frechen 8 3,46 12,7 12,67 5,87 17,17 45,62 0,73 6-2 – Frechen-Königsdorf 1 1,82 9,15 7,55 8,75 12,6 45,62 0,09 7-1 – Hürth 3 2,03 24,54 10,95 6,71 25,29 74,81 0,27 7-2 – Hürth-Gleuel 0 - - - - - - - 8-1 – Kerpen 5 1,86 14,52 15,9 15,07 25,16 103,38 0,45 8-2 – Kerpen-Blatzheim 2 1,41 20,36 10,02 14,07 19,08 76,83 0,18 9-1 – Pulheim 0 - - - - - - - 9-2 – Pulheim-Sinnersdorf 1 3,45 30,78 - - - 58,02 0,09 10 – Wesseling 9 2,14 19,9 10,47 7,96 13,04 59,24 0,82 77 2,3 20,5 11,59 9,34 15,78 70,89 7 Einsatzbereich 2-1 – Bergheim 3 – Brühl gesamt Tabelle 76: Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte 01.01.2009 bis 31.12.2009 (Feiertags in dem Schichtintervall 16.00-24.00 Uhr) Auf der Basis der dargestellten Daten und Analysen zeigt sich, dass auf ein Kalenderjahr bezogen 3,23 Einsatzfahrten im qualifizierten Krankentransport in dem Schichtintervall von 00.00 Uhr bis 08.00 Uhr anfallen. An den Wochenenden (einschließlich der Feiertage) fallen im Durchschnitt 7,75 Einsatzfahrten/Tag an, die sich auf 16 Einsatzbereiche verteilen. Die Daten zeigen, dass an dieser Stelle Synergien zwischen den vorhandenen RTW und KTW eingegangen werden können und in den Nachtstunden, an den Wochenenden und den Feiertagen der qualifizierte Krankentransport von den RTW durchgeführt werden kann. Dies kann jedoch nur unter strenger Beobachtung des Einsatzaufkommens und der Entwicklung der Teilzeiten erfolgen. Nach einem definierten Zeitfenster von maximal einem Jahr nach Umsetzung muss eine Überprüfung des Einflusses des qualifizierten Krankentransportes in den Nachtstunden, an den Wochenenden und den Feiertagen auf die Ressourcen der Notfallrettung erfolgen. Grundsätzlich muss der RTW auf der Anfahrt zur Abwicklung eines Krankentransportes weiterhin für Notfalleinsätze disponierbar bleiben und im Bedarfsfall für einen Einsatz 166 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung der Notfallrettung abgezogen werden. Grundsätzlich haben Notfallpatienten Vorrang vor sonstigen hilfsbedürftigen Personen. Neben den zu treffenden Synergien in den Nachtstunden, an den Wochenenden und den Feiertagen müssen aufgrund der hohen Einsatzeinbußen von 38,46% weitere Reduzierungen in der Fahrzeugvorhaltung des öffentlichen Krankentransportes vorgenommen werden. Diese Reduzierungen können ohne Beeinträchtigungen des Sicherstellungsauftrages zunächst in den Städten Bergheim, Frechen und Hürth vorgenommen werden. Ein Vergleich des Soll- und Ist-Zustandes verhält sich wie folgt: Krankentransport (Ist- und Soll-Zustand) Ist 76 Soll Stunden Tage Bedburg Krankenhaus 02.85.02 Typ B 12 5 60 Bergheim Wache 02.85.03 Typ B 02.85.01 Typ A2 24 9 7 5 Brühl Wache 03.85.01 Typ B 12 Erftstadt Wache 05.85.01 Typ A2 Frechen Wache 06.85.01 Typ B 06.85.03 Typ A2 Frechen-Königsdorf 06.85.02 Typ A2 Tage RMW-Stunden - - - 168 45 12 9 5 5 60 45 5 60 12 5 60 12 5 60 12 5 60 24 9 7 5 168 45 9 - 5 - 45 - 5 45 9 5 45 9 RMW-Stunden Stunden Hürth Wache 07.85.30 Typ B 07.85.02 Typ A2 12 9 5 5 60 45 12 - 5 - 60 - Kerpen Wache 08.85.01 Typ B 12 5 60 12 5 60 Wesseling Wache 10.85.01 Typ A2 12 5 60 12 5 60 gesamt 876,0 RMW-Stunden 495,0 RMW-Stunden Tabelle 77: Ist- und Soll-Zustand qualifizierter Krankentransport In der oben angegebenen Tabelle des Soll-Zustandes werden vorläufige Reduzierungen im qualifizierten Krankentransport dargestellt. Wie eingangs dargelegt stehen in diesem Bereich noch Ergebnisse der Notwendigkeitsprüfung und somit der frequenzabhängigen Bemessung im qualifizierten Krankentransport unter Einbezug der Daten durch die gewerblichen Unternehmen aus. Nach Auswertung und Bewertung der Daten werden die Ergebnisse mit den gesetzlichen Kostenträgern erläutert und im 76 Stand „Rettungsdienstbedarfsplan des Rhein-Erft-Kreises“ von 2004 167 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Nachgang dessen dem Kreistag in Form eines Ergänzungsbeschlusses zur Entscheidung vorgelegt. Die Vorhaltung der öffentlichen Krankentransportfahrzeuge über den Tag wird vorläufig und vorbehaltlich des Ergänzungsbeschlusses nach dem Soll-Zustand wie folgt festgesetzt: Soll-Vorhaltung öffentlicher Krankentransport Typ Stunden Tage RMW-Stunden Betriebszeit Bergheim Wache 02.85.03 02.85.01 Typ B Typ A2 12 9 5 5 60 45 Montag-Freitag 08.00-20.00 Uhr Montag-Freitag 08.00-17.00 Uhr Brühl Wache 03.85.01 Typ B 12 5 60 Montag-Freitag 07.00-19.00 Uhr Erftstadt Wache 05.85.30 Typ A2 12 5 60 Montag-Freitag 06.00-18.00 Uhr Frechen Wache 06.85.01 Typ B 9 5 45 Montag-Freitag 08.00-17.00 Uhr Frechen-Königsdorf 06.85.02 Typ A2 9 5 45 Montag-Freitag 08.00-17.00 Uhr Hürth Wache 07.85.30 Typ B 12 5 60 Montag-Freitag 06.00-18.00 Uhr Kerpen Wache 08.85.01 Typ B 12 5 60 Montag-Freitag 07.00-19.00 Uhr Wesseling Wache 10.85.01 Typ A2 12 5 60 Montag-Freitag 07.00-19.00 Uhr Tabelle 78: Soll-Zustand qualifizierter Krankentransport mit Betriebszeiten Nächste-Fahrzeug-Strategie Derzeit erfolgt die Disponierung der im öffentlichen Krankentransport eingesetzten Fahrzeuge unter Berücksichtigung kommunaler Grenzen und Satzungen. Dieser Strategie kann nachgegangen werden, da im qualifizierten Krankentransport kein enger und kritischer Zeitmoment gegeben ist wie bei der Notfallrettung. Die Verfolgung dieser Strategie führt jedoch auch viele Nachteile im Sinne einer patientenorientierten Fahrzeugdisposition mit sich, weshalb mit Verabschiedung dieses Rettungsdienstbedarfsplanes die „Nächste-Fahrzeug-Strategie“ eingeführt wird. Die Einführung der „NächstenFahrzeug-Strategie“ hat folgende Vorteile: • Patienten können im Tagesgeschäft zeitgerechter bedient und Wartezeiten somit verkürzt werden • die Auslastung der einzelnen Fahrzeuge kann gesteigert werden • Leerfahrten können verringert beziehungsweise vermieden werden 168 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Durchführung des Rettungsdienstes Durchführung des Rettungsdienstes 1 Personal 1.1 Personal Derzeit werden im RDB Rhein-Erft-Kreis neben den hauptamtlich beschäftigten Beamten im feuerwehrtechnischen Dienst 77 auch tariflich Beschäftigte eingesetzt. Unter Berücksichtigung der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr sowie dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und der Aufgabenübertragung des Rettungsdienstes an die acht Träger einer Rettungswache, werden derzeit im RDB RheinErft-Kreis voneinander divergierende Arbeitszeitmodelle gelebt. 1.2 Ausbildung Die Ausbildung des im Rettungsdienst eingesetzten nichtärztlichen Personals richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben für die Ausbildung zum Rettungsassistenten (RettAssG und RettAssAPrV) und die Ausbildung zum Rettungssanitäter bzw. Rettungshelfer (RettAPO). Für die praktische Ausbildung von Rettungsassistenten (RA im Praktikum), Rettungssanitäter und Rettungshelfer werden innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises acht Lehrrettungswachen als von der zuständigen Genehmigungsbehörde zur Annahme von Praktikanten ermächtigte Einrichtungen des Rettungsdienstes betrieben: Anzahl der praktischen Ausbildungsplätze Florian Erft Stadt Bemerkungen 02 Bergheim Je Schicht einen Praktikantenplatz gleichzeitig 4 03 Brühl Je 8 Stunden-Schicht einen Praktikantenplatz gleichzeitig 3 05 Erftstadt Je 8 Stunden-Schicht einen Praktikantenplatz gleichzeitig 3 06 Frechen Je Schicht einen Praktikantenplatz gleichzeitig 3 07 Hürth Je 8 Stunden-Schicht einen Praktikantenplatz gleichzeitig 3 08 Kerpen Je Schicht einen Praktikantenplatz gleichzeitig 3 09 Pulheim Je 8 Stunden-Schicht einen Praktikantenplatz gleichzeitig 3 10 Wesseling Je Schicht einen Praktikantenplatz gleichzeitig 3 Gesamtanzahl praktischer Ausbildungsplätze 25 Tabelle 79: Übersicht der praktischen Ausbildungsplätze für Rettungsassistenten im Praktikum 77 mit Ausbildung zum Rettungssanitäter bzw. Rettungsassistenten 169 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Als Lehrrettungswache können nur öffentliche Rettungswachen mit einem jährlichen Einsatzaufkommen von mindestens 800 Notfalleinsätzen anerkannt werden, in deren Einsatzbereich ein Notarztdienst eingerichtet ist. Für Rettungswachen mit einer Praktikantenstelle muss mindestens ein hauptamtlicher Lehrrettungsassistent, bei mehreren Praktikantenstellen je Schicht ein hauptamtlicher Lehrrettungsassistent beschäftigt sein. Die Rettungsassistenten im Praktikum müssen während ihrer einjährigen praktischen Tätigkeit an mindestens 200 Notfalleinsätzen teilgenommen haben und werden am Ende ihrer praktischen Ausbildung im Rahmen eines Abschlussgespräches durch den vom Gesundheitsamt als der zuständige Arzt zusammen mit dem ausbildenden Lehrrettungsassistenten mündlich geprüft. Darüber hinaus verfügt der Rhein-Erft-Kreis über eine Lehranstalt für Rettungsassistenten mit 15 anerkannten, theoretischen Ausbildungsplätzen, an welcher gemäß §2 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter und Rettungshelfer (RettAPO) vom 03.11.2009 auch Rettungssanitäter und Rettungshelfer ausgebildet werden können. 1.3 Qualitätsmanagement Das Rettungsgesetz NRW ist ein Sicherheits- und Ordnungsgesetz, das den Bürgern ausreichend Schutz vor Lebensgefahr und schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigung durch äußere und innere Einwirkungen und durch Hilflosigkeit gewährleisten soll. Hierbei obliegt dem öffentlichen Rettungsdienst eine umfassende Gewährleistungspflicht. Um dem hoheitlichen Auftrag, dem Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit, gerecht zu werden, ist die Definition von umfangreichen Qualifikationsanforderungen unabdingbar. Unter Berücksichtigung medizinisch-organisatorischer und ökonomischer Aspekte gewährleistet dieses eine effektive und effiziente Leistung des Rettungsdienstes. Zudem führt die Vielfalt der vorhandenen Möglichkeiten, Kapazitätsgrenzen und Ansprüchen an den Rettungsdienst seitens der Patienten, Angehörigen aber auch von Institutionen zu einer wachsenden Zahl von Problemen und Konflikten. Während bei den Problemen immer wieder medizinische Schwierigkeiten vorkommen, sind es bei den Konflikten oft Entscheidungen, die nach Abwägung von vorhandenen Informationen zu treffen sind. Hierzu ist es notwendig, einheitliche Handlungs- und Behandlungskonzepte aufzustellen, einzuführen und zu prüfen. Klare Vorgaben erleichtern die Arbeit des einzelnen Mitarbeiters und verhindern Verluste durch Reibung. Dies schafft eine erhebliche Sicherheit für die Mitarbeiter und Patienten. Dem medizinischen Stand der Technik und den Erwartungen der Bevölkerung wird dabei entsprochen. Die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems ist somit die unentbehrliche und konsequente Voraussetzung für eine planvolle Steuerung. Es schafft die notwendige Transparenz und damit das Vertrauen in den Rettungsdienst sowohl für Patienten und Kostenträger wie auch für die Aufgabenträger und den Träger des Rettungsdienstes. Darüber hinaus können Abläufe, Prozeduren, Aktionen und Prozesse charakterisiert werden und demzufolge Informationen und Hinweise für eine gute oder schlechte Dienstleistung, aber auch für Schwachstellen geben. 170 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 1.3.1 Ärztlicher Leiter Rettungsdienst Der „Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD)“ ist für das medizinische und ärztliche Qualitätsmanagement der Patientenversorgung und -betreuung verantwortlich. Er legt die hierzu erforderlichen Grundsätze fest und wirkt daran mit, dass im Rettungsdienst die notwendigen Strukturen aufgebaut und die Prozessabläufe konstant, sach-, zeit- und bedarfsgerecht erbracht werden. Diese Funktion als Fachvorgesetzter entspricht einer Chefarztfunktion und verbessert die medizinische Effektivität sowie die ökonomische Effizienz im Rettungsdienst. Die kontinuierliche ärztliche Einbindung in das Qualitätsmanagement des Rettungsdienstes ist unter anderem in den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches V (SGB V) zur Qualitätssicherung festgelegt. Demnach ist die Kontrolle der medizinischen Effektivität wie auch der ökonomischen Effizienz bei der Rettungsdienstplanung und -abwicklung unverzichtbar. Ebenso erfordern arzneimittelrechtliche Vorgaben 78 die Beauftragung eines verantwortlichen Arztes. Dasselbe gilt für Maßnahmen im Rahmen der Notkompetenz durch das nichtärztliche Rettungsdienstpersonal. Der „Ärztliche Leiter Rettungsdienst“ arbeitet nach den Empfehlungen der Bundesärztekammer kooperativ mit anderen im Rettungsdienst tätigen Ärzten sowie den Führungskräften der Feuerwehren zusammen. Er ist verantwortlich für die Sach- und Fachaufsicht des im Rettungsdienst eingesetzten ärztlichen und nichtärztlichen Personals. Der „Ärztliche Leiter Rettungsdienst“ bedarf einer Stellung, die ihm die Kompetenz zur Wahrnehmung seiner Aufgaben verleiht. Er wird vom Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes und zuständige Behörde bestellt und ist in den folgenden Punkten entscheidungs- und weisungsbefugt: • in medizinischen Belangen gegenüber den durchführenden Organisationen und dem nichtärztlichen Personal • in medizinisch-organisatorischen Fragen gegenüber dem ärztlichen Personal im Rettungsdienst einschließlich der bestellten „Leitenden Notärzte“ • in personellen Fragen des ärztlichen Rettungsdienstpersonals • in medizinisch-organisatorischen Fragen hinsichtlich der Schnittstelle Präklinik/Klinik • er berät die zuständige Behörde in allen medizinischen Angelegenheiten des Rettungsdienstes • die den Rettungsdienst durchführenden Aufgabenträger, Organisationen und Unternehmen sind ihm gegenüber berichtspflichtig 78 Betäubungsmittelverschreibungsverordnung 171 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst nimmt folgende Aufgaben wahr: 79 1. Einsatzplanung und -bewältigung Mitwirkung • bei der Erstellung von rettungsdienstlichen Bedarfsanalysen • bei der Koordinierung der Aktivitäten der am Rettungsdienst beteiligten Ärzte und rettungsdienstlichen Leistungserbringer • bei der Konzeption der Fahrzeugstrategie in der Kreisleitstelle • bei besonderen Schadenslagen Festlegung und Weisung • der medizinischen Behandlungsrichtlinien für das nichtärztliche Personal im Rettungsdienst • der medizinisch-organisatorischen Versorgungsrichtlinien für arztbesetzte Rettungsmittel • der pharmakologischen und medizinisch-technischen Ausrüstung und Ausstattung im Rettungsdienst, • von Strategien für die Bearbeitung von medizinischen Hilfeersuchen durch die Kreisleitstelle, • von medizinisch-taktischen Konzepten zur Bewältigung von besonderen Schadenslagen 2. Qualitätssicherung Festlegung • der Dokumentationsinstrumente für den Rettungsdienst und die Kreisleitstelle • der Methodenauswahl für die Datenanalyse • der medizinischen Bewertung der Datenanalyse und Berichtfertigung Mitwirkung • bei der Planentwicklung für eventuell notwendige Korrekturmaßnahmen • bei der Identifikation der zu untersuchenden Systemkomponenten als Zuarbeit für statistische Auswertungen • 79 bei der Beurteilung der Wirksamkeit durchgeführter Korrekturmaßnahmen nach der „Empfehlung der Bundesärztekammer zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst“ vom 09.12.1994 172 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung • Überwachung der Datenanalyse aus ärztlicher Sicht • Repräsentation des öffentlichen Trägers in allen medizinischen Fragen 3. Aus- und Fortbildung • Richtlinienkompetenz für die notfallmedizinischen Aus- und Fortbildungsinhalte für nichtärztliches Personal im Rettungsdienst (inklusive Leitstellenpersonal) • Erarbeitung von Roh- und Feinzielen für die ärztlichen Unterrichtsthemen der Aus- und Fortbildung für nichtärztliches Personal im Rettungsdienst • Auswahl und Einweisung von ärztlichen Referenten • Mitwirkung bei ärztlichen Unterrichtsthemen in der Aus- und Fortbildung von nichtärztlichem Personal im Rettungsdienst • Planung und Koordination der klinischen Aus- und Fortbildung von nichtärztlichem Rettungsdienstpersonal • Richtlinienkompetenz und Festlegung bei der Planung und Koordination der ärztlichen notfallmedizinischen Fortbildungen (einschließlich der LNA) 4. Arbeitsmedizin und Hygiene • Mitwirkung bei der Anwendung von Einsatztauglichkeitskriterien • Mitwirkung bei der Auswahl geeigneter Schutzkleidung • Überwachung und Einhaltung von Hygienevorschriften 5. Gremienarbeit • Vertretung des Trägers des Rettungsdienstes in medizinischen Fragen in regionalen und überregionalen Gremien 6. Forschung • Initiierung, Durchführung und Mitwirkung bei notfallmedizinischen Forschungsprojekten 173 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 1.3.2 Durchgängige Wahrnehmung von Aufgaben des fachlichen Qualitätsmanagements sowie ständige Ermittlung wichtiger Kennzahlen Damit die einzelnen Leistungsbereiche des Rettungsdienstes aufeinander abgestimmt funktionieren können, bedürfen sie einer leitenden und koordinierenden Verwaltung durch den Rettungsdienstträger. Abläufe, Prozeduren und Aktionen im Rettungsdienst können als Prozesse charakterisiert werden. Informationen zu diesen Prozessen können Hinweise für eine gute oder schlechte Dienstleistung, aber auch für Schwachstellen geben. Dazu gehören Logistikdaten, Handlungsketten, sowie Zwischenfälle und unerwünschte Ereignisse. Ihre Analyse, Auswertung und der Vergleich mit Standards und Vorgaben können helfen, die Prozesse zu verbessern. Diese beinhaltet eine permanente Überwachung und strenge Analyse des Einsatzfahrtaufkommens, um jederzeit die bedarfs- und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung und dem Krankentransport sicherstellen zu können. Ein besonderes Problem ergibt sich gegenwärtig dadurch, dass keine fortwährende Überprüfung der Qualitätsanforderungen insbesondere der Prozessqualität bei der Einhaltung der Eintreffzeiten, weitere wichtiger rettungstechnischer Kennzahlen, den Zuweisungsgenauigkeiten, Art und Umfang möglicher medizinischer Leistungen, wiederkehrender Leistungskontrollen für ärztliches und nichtärztliches Personal usw., aus personellen Engpässen durchgeführt werden können. Aktuell kann nur sporadisch und im Ansatz ein Leistungsstand des öffentlichen Rettungsdienstes wiedergegeben werden. Aus diesem Grund bedarf es innerhalb der Abteilung 32/2 – Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz der Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle mit folgenden Inhalten: • Überprüfung und Fortschreibung der Standortplanung bedarfsgerechter Rettungswachen • Überprüfung und Fortschreibung der Standortplanung bedarfsgerechter Notarztstandorte • Risikoabhängige Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung • Risikoabhängige Fahrzeugbemessung für die notärztliche Versorgung • Frequenzabhängige Bemessung für den qualifizierten Krankentransport • Ermittlung wichtiger Kennzahlen in der Notfallrettung, der notärztlichen Versorgung und dem qualifizierten Krankentransport (Erreichungsgrad, Alarm- und Ausrückzeit, Anfahrzeit, Eintreffzeit, Behandlungszeit, Transportzeit, Verweilzeit im Krankenhaus, Einsatzabwicklungszeit) • Ermittlung der Einsatzmittelauslastung • Ermittlung und Analyse des Einsatzfahrtaufkommens in der Notfallrettung, der notärztlichen Versorgung und dem qualifizierten Krankentransport • Überprüfung und Fortschreibung der Notfallaufnahmebereiche • Überprüfung und Fortschreibung der Autobahnversorgungsbereiche 174 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Die Einführung einer neuen Planstelle erlaubt eine kontinuierliche Verbesserung der Konzepte und neue Anforderungen mit Hilfe besserer Konzepte und Analysen auch zu bewältigen um stets die flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung innerhalb des Schutzgebietes des Rhein-Erft-Kreises aufrechtzuerhalten. 1.4 Arbeitskreise Um eine zweckmäßige Erfüllung und gleichmäßige Durchführung der Aufgaben im öffentlichen Rettungsdienst innerhalb des Rhein-Erft-Kreises auf einem kreisweit einheitlichen Niveau herzustellen und zu sichern, bedarf es zwingend der Einrichtung von Arbeitskreisen für den Rettungsdienst. Zweck der Arbeitskreise ist die Erarbeitung von einheitlichen Rettungsdienststandards sowie die Eruierung von Fragen, Problemen und Aspekten, welche mit der Durchführung des öffentlichen Rettungsdienstes in Zusammenhang stehen. 1.4.1 Arbeitskreis Rettungsdienst Der Arbeitskreis Rettungsdienst hat die Aufgabe zentrale Gesichtspunkte im Rettungsdienst zu eruieren und zu standardisieren um ein kreisweit einheitlich hohes Niveau im Rettungsdienst und der Patientenversorgung gewährleisten zu können. Dies stellt sicher, dass alle Beteiligten innerhalb des RDB Rhein-Erft-Kreis fehlerlos zusammenarbeiten können und für jeden Einzelnen im Einsatz mehr Sicherheit besteht. Hierzu thematisiert der Arbeitskreis Rettungsdienst insbesondere Fragen bezüglich des Gerätemanagements beziehungsweise -ausstattung auf den Rettungsmitteln, der medizinischen Verbrauchsmaterialien, Standardabläufen in der Patientenversorgung, medizinischen Algorithmen und sonstigen Themen, die zu einer Verbesserung im Rettungsdienst führen. Darüber hinaus werden vom Arbeitskreis Rettungsdienst die „Richtlinien der präklinischen Notfallmedizin des Rhein-Erft-Kreises“ erstellt und fortgeschrieben. 1.4.2 Arbeitskreis Hygiene Der Arbeitskreis Hygiene hat die Aufgabe, wesentliche Aspekte der Gesundheitspflege im Rettungsdienst unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie gesetzlichen und normativen Bestimmungen zu betrachten. Insbesondere gehört hierzu die kreisweit einheitliche Erarbeitung, die Umsetzung und die Kontrolle • eines Hygieneplanes, • eines Desinfektionsplanes, • eines Hautschutzplanes und • Maßnahmen bei ausgewählten Infektionskrankheiten. Darüber hinaus betrachtet der „Arbeitskreis Hygiene“ weitere hygienerelevante Themen zur Sicherung und zur Steigerung der Qualität rettungsdienstlicher Leistungen. 175 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 1.4.3 Arbeitskreis Aus- und Fortbildung Der „Arbeitskreis Aus- und Fortbildung“ hat die Aufgabe, die Aus- und Fortbildung des nichtärztlichen Rettungsdienstpersonals unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben aktiv zu fördern und zu unterstützen. Hierzu erstellt der Arbeitskreis Aus- und Fortbildung einheitliche Schulungsmaterialien sowie ein Aus- und Fortbildungskonzept unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Weiterhin steht der „Arbeitskreis Aus- und Fortbildung“ mit dem Arbeitskreis Rettungsdienst und dem Arbeitskreis Hygiene in ständigem Kontakt und ist für die einheitliche Schulung des nichtärztlichen Personals in Fragen der weiteren Arbeitskreise zuständig. Die rettungsdienstlichen Aufgabenträger benennen namentlich für jeden Arbeitskreis einen ständigen Vertreter sowie einen Stellvertreter. Erarbeitete Konzepte der Arbeitskreise, sowie Maßnahmen mit Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt werden in der Dienstbesprechung Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises vorgestellt und mehrheitlich verabschiedet. 1.5 Richtlinien der präklinischen Notfallmedizin des Rhein-Erft-Kreises Die „Präklinischen Richtlinien“ dienen als Instrument der Qualitätssicherung im Rettungsdienst und stellen mit Handlungsalgorithmen Hilfestellungen zur Abarbeitung unterschiedlicher rettungsdienstlicher Situationen dar. Sie richten sich an alle im Rettungsdienst tätigen Notärzte, Rettungsassistenten, Rettungssanitäter und Rettungshelfer sowie darüber hinaus auch bei einem möglichen Massenanfall von Verletzten und Erkrankten tätige Leitenden Notärzte und die Einsätzkräfte des Katastrophenschutzes. Die „Präklinischen Richtlinien“ sind Grundlage für die Übernahme der Amtshaftung durch den rettungsdienstlichen Aufgabenträger. Sie entbinden das im Rettungsdienst tätige ärztliche und nichtärztliche Personal nicht von ihrer Pflicht, in jedem Einsatzfall eigene Therapieentscheidungen nach Indikation und Kontraindikation zu treffen und die verabreichten Medikamente mit Wirkung, Nebenwirkungen, Indikation und Kontraindikation zu kennen. Eine Abweichung von den „Präklinischen Richtlinien“ sollte jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen geschehen, ist je nach Situation aber auch nach Entscheidung des Notarztes oder im Falle der Notkompetenz des Rettungsassistenten eventuell vonnöten. Auf Grund der ständig fortschreitenden medizinischen und notfallmedizinischen Entwicklung und der daraus resultierenden Dynamik bedürfen die „Präklinischen Richtlinien“ einer regelmäßigen Bearbeitung, Erweiterung und Aktualisierung, die in der Zuständigkeit des „Ärztlichen Leiters Rettungsdienst“ unter Mitwirkung der Arbeitskreise im Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises obliegt. 176 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 1.6 Einsatzdokumentation medizinischer Maßnahmen und Mobile Datenerfassung Neben der korrekten Einsatzdokumentation in der Leitstelle eines Rettungsdienstesbereiches ist das systematische Führen und Auswerten von Notarzteinsatzprotokollen nach DIVI-Empfehlung und von Rettungsdienstprotokollen zur Qualitätssicherung und -kontrolle erforderlich. Neben der Erfüllung der Dokumentationspflicht des Rettungsassistenten beziehungsweise des Notarztes sollen diese Protokolle aussagekräftige Informationen über das Notfallgeschehen und die notfallmedizinischen Maßnahmen dem aufnehmenden Krankenhaus übermitteln. Weitere Regelungen zur Einsatzdokumentation trifft der „Ärztliche Leiter Rettungsdienst“ in den „Richtlinien der präklinischen Notfallmedizin des Rhein-Erft-Kreises“. Das Gesundheitssystem und darin ebenfalls der Rettungsdienst stehen im Blickfeld der Öffentlichkeit. In den letzten Jahren hat dabei auch der Konkurrenzdruck zwischen den verschiedenen Dienstleistern im Gesundheitssektor erheblich zugenommen. Insbesondere im Hinblick auf die Einführung von Innovationen und bei der Patientenverteilung an die Krankenhäuser werden regelmäßig an den Rettungsdienst Anfragen und Vorwürfe gestellt beziehungsweise erhoben. Damit kurzfristig sachkundig Stellung bezogen werden konnte, führte dies bislang dazu, dass Mitarbeiter der Kreisleitstelle beziehungsweise der Abteilung 32.2 Auszählungen von Rettungsdienstprotokollen durchführen mussten. Mit der Aufnahme von spezifischen (und logistischen) Daten in eine Datenbank, kann dieser Aufwand reduziert und die Bewertungen vereinfacht und effizient beschleunigt werden. Aus diesen Gründen wird derzeit die Beschaffung einer mobilen Datenerfassung durchgeführt, die eine elektronische Verarbeitung der rettungsdienstlichen Daten und die Abrechnung in den Gebührenstellen der Kommunen vereinfachen soll. 177 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Private Anbieter Private Anbieter 1 Einleitung Der öffentliche Rettungsdienst, der in allen Bundesländern unabhängig von der Entscheidung für das eine oder andere Organisationsmodell als Institution besteht, steht seiner Bezeichnung entsprechend in öffentlicher Trägerschaft. 80 In Nordrhein-Westfalen wird im dritten Abschnitt des Rettungsdienstgesetzes neben der öffentlichen Trägerschaft und Durchführung des Rettungsdienstes die Tätigkeit von privaten Unternehmern in der Notfallrettung und dem Krankentransport zugelassen. Die Betätigung in der Notfallrettung und im Krankentransport bedürfen jedoch der vorherigen Genehmigung. Genehmigungsbehörden für Anträge auf Erteilung von Genehmigungen zur Wahrnehmung von Aufgaben der Notfallrettung oder des Krankentransportes außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes sind die jeweiligen Trägerkörperschaften des öffentlichen Rettungsdienstes. Für den Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises ist somit der Rhein-Erft-Kreis Genehmigungsbehörde. In dieser Eigenschaft steht dem Rhein-Erft-Kreis Mittel der Wirtschaftsüberwachung zwecks Kontrolle der Genehmigungsinhaber zur Verfügung, wie sie in §§22 bis 27 RettG NRW vom Inhalt der Genehmigungsurkunde und einer über §46 VwVfG NRW hinausgehenden Befugnis zu Nebenbestimmungen, über Sonderregelungen zu Rücknahme und Widerruf der Genehmigung bis hin zu umfangreichen Prüfungsbefugnissen normieren. 81 Unternehmen, die nach §18 ff. RettG NRW im Krankentransport oder der Notfallrettung tätig sind, sind weder Beauftragte noch Teil des öffentlichen Rettungsdienstes. Sie stellen einen Faktor im Konzept der Rettungsdienstbedarfsplanung dar und decken die Versorgung der Bevölkerung im jeweiligen Zuständigkeitsbereich ergänzend gemeinsam mit dem öffentlichen Rettungsdienst ab. Der Träger des Rettungsdienstes ist auch nach Genehmigungserteilung verpflichtet, die gesamten Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes jederzeit sicherzustellen und verpflichtet Vorkehrungen für einen eventuellen Ausfall eines privaten Unternehmen zu treffen. 80 ESCH, O. (2005): Rechtsfragen der Erbringung und Vergütung rettungsdienstlicher Leistungen, Köln, S. 63 81 ESCH, O. (2005): Rechtsfragen der Erbringung und Vergütung rettungsdienstlicher Leistungen, Köln. S. 65 178 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 2 Qualifizierter Krankentransport Innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises betreiben gegenwärtig vier gewerbliche Anbieter auf der Grundlage des §18 ff. RettG NRW qualifizierten Krankentransport. Die privaten Unternehmen sind nicht an die Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises angebunden, sondern handeln in eigener Verantwortung unter Auflagen. Unternehmen tätig seit Accon Erft GmbH Otto-Hahn-Straße 8 50354 Hürth Fahrzeuge Betriebsbereich RMW-Stunden 06/2002 8 KTW Rhein-Erft-Kreis 690,0 Deutsches Rotes Kreuz Stadtverband Pulheim e.V. Stommelner Straße 145 50259 Pulheim 12/2003 2 KTW Rhein-Erft-Kreis 90,0 Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Köln/Rhein-Erft-Kreis/Leverkusen Frankfurter Straße 666 51107 Köln 03/1999 5 KTW Rhein-Erft-Kreis 840,0 Malteser Hilfsdienst e.V. Stolberger Straße 319 50933 Köln 06/2007 4 KTW Rhein-Erft-Kreis 672,0 Tabelle 80: Übersicht der privaten Unternehmen gemäß §18 RettG NRW im qualifizierten Krankentransport 3 Notfallrettung Darüber hinaus unterhalten zwei von Werkfeuerwehren eigene Rettungswagen im Rahmen der betrieblichen „Ersten Hilfe“. Hierbei handelt es sich um Unternehmen mit großer Ausdehnung, besonderen (chemischen) Risiken und produktionsbedingten Besonderheiten, die zur Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport spezifische Kenntnisse und Berechtigungen erforderlich machen. Auf Antrag wurde die Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransportes innerhalb der Werkgrenzen unter Auflagen für folgende Unternehmen genehmigt. Die Notrufannahme und -bearbeitung wird von den Leitstellen der jeweiligen Werkfeuerwehr intern sichergestellt. Unternehmen Fahrzeuge Betriebsbereich InfraServ GmbH & Co. Knapsack KG Chemiepark Knapsack 50351 Hürth 1 RTW Shell Deutschland Oil GmbH Werk Wesseling Ludwigshafener Straße 1 50389 Wesseling Betriebsgelände der Shell 1 RTW Deutschland Oil GmbH, Werk Wesseling Betriebsgelände der InfraServ GmbH & Co. Knappsack KG RMW-Stunden 168,0 168,0 Tabelle 81: Übersicht der privaten Unternehmen gemäß §18 RettG NRW in der Notfallrettung 179 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Interkommunale Zusammenarbeit 1 Einleitung Gemäß §8 Absatz 2 RettG NRW sind die Leitstellen auf Anforderung zur nachbarlichen Hilfe durch die ihnen zugeordneten Einrichtungen des Rettungsdienstes verpflichtet, sofern dadurch die Wahrnehmung der eigenen Aufgaben nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Eine rasche Versorgung von Notfallpatienten macht eine Zusammenarbeit der Träger des Rettungsdienstes über die Kreisgrenzen hinaus notwendig. Mit den Trägern des Rettungsdienstes der Kreise Düren, Euskirchen, dem RheinKreis Neuss und dem Rhein-Sieg-Kreis wurden im Vorfeld zu der Erstellung des vorliegenden Bedarfsplanes Gespräche über mögliche Synergieeffekte in der Notfallrettung und der notärztlichen Versorgung geführt. Bei den Gesprächen wurde festgestellt, dass sich derzeitig keine bedarfs-, flächendeckenden oder wirtschaftliche Synergien ergeben. Dennoch wurde vereinbart im ständigen Dialog mögliche Synergieeffekte zu eruieren. 2 Vertrag mit der Stadt Kerpen Seit dem 17.11.2003 besteht ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Kerpen über den Betrieb der Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises für den Feuerschutz, Rettungsdienst und Großschadensereignisse. 3 Vereinbarung mit der Stadt Bergheim Für das Gebiet der Stadt Bedburg und der Gemeinde Elsdorf besteht zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Bergheim seit dem 01.07.1978 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Gegenstand der Vereinbarung ist die Einrichtung und der Betrieb von Rettungswachen sowie die Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen. 4 Vereinbarung mit dem Rhein-Sieg-Kreis Seit dem 24.11.1982 besteht zwischen der Stadt Wesseling und dem Rhein-Sieg-Kreis (bis zum 14.12.1992 Stadt Bornheim) eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die notärztliche Versorgung des Gebietes der Stadt Bornheim. 180 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung 5 Vereinbarung mit der Stadt Köln Seit dem 26.04.1961 gehört der Rhein-Erft-Kreis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung des Luftrettungsdienstes einer Trägergemeinschaft „Christoph 3“ an, zuletzt geändert durch Vereinbarung vom 07.09.2006. Gegenwärtig wird eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Köln über eine Trägergemeinschaft mit weiteren Rettungsdienstträgern erarbeitet, in welcher der Transport schwergewichtiger Notfallpatienten Regelungsbestand ist. 6 Vereinbarung mit der Städteregion Aachen Der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Städteregion Aachen, dem Kreis Düren, dem Kreis Heinsberg, und den Städten/Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Mechernich, Nettersheim, Schleiden und Zülpich über die Trägergemeinschaft des „Christoph Europa 1“ befindet sich kurz vor Beschlussfassung. Zu dem Einsatzbereich des „Christoph Europa 1“ gehören weiterhin auch angrenzende Gebiete in Belgien und in den Niederlanden. 181 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Schlussfolgerungen Schlussfolgerungen • Einführung eines mobilen Computers und der GPS gestützten Fahrzeugdisposition zur Umsetzung der „Nächsten-Fahrzeug-Strategie“ in der Notfallrettung mit und ohne Notarzt • Einführung eines Sonderbedarf Rettungsdienst • Etablierung eines kreisweit verfügbaren Notarztpools • Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Transport schwergewichtiger Notfallpatienten mit weiteren Rettungsdienstträgern und Bildung einer Trägergemeinschaft • Regelungen über die Möglichkeit der Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses durch Notärzte im Rahmen einer sofortigen Unterbringung nach dem PsychKG M-V • Planung, Durchführung Organisation von dringlichen medizinischen Transporten • Etablierung der Funktion des Organisatorischen Leiters Rettungsdienst für Einsätze nach dem Einsatzplan für den Massenanfall von Verletzten und Erkrankten • Durchgängige Wahrnehmung von operativen Führungsaufgaben in der Kreisleitstelle • Ein zusätzlicher RTW im 24-Stunden-Dienst (Kerpen) • Vier zusätzliche RTW im 16-Stunden-Dienst (Bergheim, Frechen, Hürth, Wesseling) • Drei zusätzliche RTW im 8-Stunden-Dienst (Erftstadt, Kerpen, Pulheim) • Zwei Betriebszeitenerweiterungen (Bergheim, Brühl) • Verlagerung des RTW-Standortes 5-2 weiter südlich • Durchführung einer Testphase des „neuen“ RTW-Standortes 2-4 in Bedburg • Prüfung der Möglichkeit über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung im Bereich der Notfallrettung mit Notarzt mit dem Rhein-Kreis Neuss • Prüfung und Anpassung der Bereichs-/Ausrückfolgen der Rettungsmittel • Reduzierung der RMW-Stunden im Bereich des qualifizierten Krankentransportes auf 495,0 Stunden • Einführung der „Nächsten-Fahrzeug-Strategie“ im qualifizierten Krankentransport • Durchgängige Wahrnehmung von Aufgaben des fachlichen Qualitätsmanagements sowie ständige Ermittlung wichtiger Kennzahlen • Etablierung der Arbeitskreise Rettungsdienst, Aus- und Fortbildung und Hygiene • Einführung einer mobilen Datenerfassung 182 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Verteiler Verteiler Nr. Adressat Anzahl Exemplare Verbände der Krankenkassen 01 AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf 1 02 BKK Landesverband NORDWEST, Abteilung Verträge, Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen 1 03 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – Landesverband West, Kreuzstraße 45, 40210 Düsseldorf 1 04 Vereinigte IKK – Hauptverwaltung, Kölner Straße 3, 51429 Bergisch-Gladbach 1 05 Landwirtschaftliche Krankenkasse NRW, Merowingerstraße 103, 40225 Düsseldorf 1 06 Knappschaft, Königsallee 175, 44799 Bochum 1 07 Vdek – Verband der Ersatzkassen, Graf-Adolf-Straße 67-69, 40210 Düsseldorf 1 Träger der Rettungswachen 08 Stadt Bergheim, Die Bürgermeisterin, Bethlehemer Str. 9-11, 50126 Bergheim 1 09 Stadt Brühl, Der Bürgermeister, Rathaus Uhlstraße 3, 50321 Brühl 1 10 Stadt Erftstadt, Der Bürgermeister, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt 1 11 Stadt Frechen, Der Bürgermeister, Johann-Schmitz-Platz 1, 50226 Frechen 1 12 Stadt Hürth, Der Bürgermeister, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth 1 13 Stadt Kerpen, Die Bürgermeisterin, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen 1 14 Stadt Pulheim, Der Bürgermeister, Alte Kölner Str. 26, 50259 Pulheim 1 15 Stadt Wesseling, Der Bürgermeister, Alfons-Müller-Platz 1, 50389 Wesseling 1 Private Unternehmer nach §18 RettG NRW 16 Accon Erft GmbH, Otto-Hahn-Straße 8, 50354 Hürth 1 17 Deutsches Rotes Kreuz Stadtverband Pulheim e.V., Stommelner Straße 145, 50259 Pulheim 1 18 InfraServ GmbH & Co. Knapsack KG, Chemiepark Knapsack , 50351 Hürth 1 19 Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Köln/Rhein-Erft-Kreis/Leverkusen, Frankfurter Straße 666, 51107 Köln 1 20 Malteser Hilfsdienst e.V., Stadtgeschäftsstelle Köln, Stolberger Straße 319, 50933 Köln 1 21 Shell Deutschland Oil GmbH, Werk Wesseling, Ludwigshafener Straße 1, 50389 Wesseling 1 Hilfsorganisationen 22 Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Erft-Düren e.V., Am Hahnacker 1, 50374 Erftstadt 1 23 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Rhein-Erft e.V., Zeppelinstr. 25, 50126 Bergheim 1 24 Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Köln/Rhein-Erft-Kreis/Leverkusen, Frankfurter Str. 666, 51107 Köln 1 25 Malteser-Hilfsdienst e.V., Diözesangeschäftsstelle Köln, Siegburger Straße 229c, 50679 Köln 1 Träger des Rettungsdienstes 26 Kreis Düren, Der Landrat, Bismarckstr. 6, 52351 Düren 1 27 Kreis Euskirchen, Der Landrat, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen 1 28 Rhein-Kreis Neuss, Der Landrat, Oberstraße 91, 41460 Neuss 1 29 Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg 1 30 Stadt Köln, Der Oberbürgermeister, Historisches Rathaus, 50667 Köln-Innenstadt 1 31 Städteregion Aachen, Der Städteregionsrat, Zollernstraße 10, 52070 Aachen 183 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Nr. Adressat Anzahl Exemplare Sonstige 32 Kommunale Gesundheitskonferenz des Rhein-Erft-Kreises, Der Landrat, Gesundheitsamt, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim 1 33 Ärztlicher Leiter Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim 1 34 Kreisbrandmeister, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim 1 35 Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Kreisleitstelle Rhein-Erft-Kreis, Sindorfer Straße 24-26, 50171 Kerpen 1 36 Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Abteilung 36/1, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim (nachrichtlich) 1 184 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Anlagen Anlage Nr. Titel Anlage 01 Stichwörter Rettungsdiensteinsätze Anlage 02 Notarztindikationskatalog Rhein-Erft-Kreis Anlage 03 Erfassungsbogen Intensivverlegungen Anlage 04 Anforderung eines dringlich medizinischen Transportes Anlage 05 Meldung über die Durchführung einer Großveranstaltung und daraus resultierender Beeinträchtigung des öffentlichen Rettungsdienstes Anlage 06 Übersicht der Fachdisziplinen der Notfallkrankenhäuser Anlage 07 Übersicht der Notfallaufnahmebereiche Anlage 08 Ergebnisse der Teilzeiten in der Notfallrettung ohne Notarzt Anlage 09 Ergebnisse der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung in der Notfallrettung ohne Notarzt Anlage 10 Ergebnisse der Teilzeiten in der Notfallrettung mit Notarzt Anlage 11 Ergebnisse der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung in der Notfallrettung mit Notarzt Anlage 12 Übersicht der Einsatzbereiche der Notfallrettung ohne Notarzt Anlage 13 Übersicht der Einsatzbereiche der Notfallrettung mit Notarzt 185 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Verzeichnis der Abkürzungen AAO Alarm- und Ausrückordnung AGBF NRW Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in NRW ÄLNAS Ärztlicher Leiter Notarztstandort ÄLRD Ärztlicher Leiter Rettungsdienst ARZ Arztrufzentrale ASB Arbeiter Samariter Bund AZVO-FW Arbeitszeitverordnung Feuerwehr BfLR Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforschung CISM Critical Incident Stress Management DRG Diagnosis Related Groups (Diagnosebezogene Fallgruppen) DRK Deutsches Rotes Kreuz EA Ehrenamtlich (-e; -er) EB Einsatzbereich EE NRW Einsatzeinheit NRW FMS Funkmeldestatus FRW Feuer- und Rettungswache FW Feuerwehr/Feuerwache GUV Gesetzliche Unfallversicherung IM NRW Innenministerium des Landes NRW (heute: MIK NRW) ITH Intensivtransporthubschrauber ITW Intensivtransportwagen JUH Johanniter-Unfall-Hilfe KH Krankenhaus KIT Krisenintervention KTP Krankentransport KTW Krankentransportwagen LNA Leitender Notarzt Lst. Leitstelle MAGS NRW Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (heute: MGEPA NRW) MANV Massenanfall von Verletzten und Erkrankten MGEPA NRW Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW MHD Malteser Hilfsdienst MiG Mensch in Gefahr MIK NRW Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW NA Notarzt 186 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung NAS Notarztstandort NEF Notarzteinsatzfahrzeug NFP Notfallpsychologie NFS Notfallseelsorge PNE Praxis Netz Erft PSNV Psychosoziale Notfallversorgung Psych-PV Psychiatrie-Personalverordnung RA Rettungsassistent/-in RD Rettungsdienst RDB Rettungsdienstbereich RDBP Rettungsdienstbedarfsplan RettAssG Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (Rettungsassistentengesetz – RettAssG) RettG NRW Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer des Landes NRW RH Rettungshelfer RS Rettungssanitäter RTH Rettungshubschrauber RTW Rettungstransportwagen RW Rettungswache SbE Stressbearbeitung nach belastenden Ereignissen SFR Seelsorge in Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Katastrophenschutz TUIS Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem QM Qualitätsmanagement 187 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Verzeichnis der Begriffe und Definitionen Ärztlicher-Leiter-Notarztstandort (LNAS) Arzt, der als Ansprechpartner für die Notärzte ihres jeweiligen Standortes fungiert und im ständigen Dialog mit dem „Ärztlichen Leiter Rettungsdienst“ steht. 82 Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) Ein Notarzt, der die Aufsicht und Weisungsbefugnis in medizinischen Angelegenheiten über mindestens einen Rettungsdienstbereich hat, über eine entsprechende Qualifikation verfügt und von der zuständigen öffentlichen Stelle berufen ist. Bedarfgerechte Rettungswache Bedarfsgerechte Rettungswachen sind Standorte der bodengebundenen rettungsdienstlichen Infrastruktur, an denen die für einen Rettungswachenversorgungsbereich erforderlichen Rettungsmittel und das notwendige rettungsdienstliche Personal einsatzbereit vorgehalten werden. Anzahl und Standorte der bedarfsgerechten Rettungswachen im Rettungsdienstbereich sind so festzulegen, dass die jeweilige Landesvorgabe zur Hilfsfrist planerisch eingehalten werden kann. 83 Bemessungsrelevante Einsatzfahrten Alle Einsatzfahrten innerhalb eines Bemessungszeitraumes, unabhängig von welchem Einsatzmittel des Grund- oder Spitzenbedarfs die Einsatzfahrt durchgeführt wurde. Diagnosis Related Groups Pauschalisiertes Vergütungssystem, nachdem allgemeine Krankenhausleistungen überwiegend über diagnoseorientierte Fallpauschalen abgerechnet werden. Entsprechend der DRG-Systematik bemisst sich das konkrete Entgelt nach den individuellen Umständen des Krankheitsfalls. 82 Die Funktion des Ärztlichen Leiter Notarztstandort findet keine Basis in der geltenden Rechtssprechung und ist, um organisatorische Abläufe in der notfallmedizinischen Versorgung durch Notärzte zu optimieren, eine Initiierung des RheinErft-Kreises, die näher in den „Richtlinien der präklinischen Notfallmedizin des Rhein-Erft-Kreises“ beschrieben ist. 83 SCHMIEDEL, BEHREND (2004): Betzler, S. 17 188 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Eingliederungsmodell 84 Das Eingliederungsmodell stellt ein Ordnungsprinzip des öffentlichen Rettungsdienstes dar. Hier wird keine Betätigungsmöglichkeit für Dritte, d.h. gemeinnützige Hilfsorganisationen und gewerbliche Unternehmer, außerhalb der staatlichen Sphäre vorgesehen. Wer im Rettungsdienst tätig sein und entsprechende Leistungen erbringen will, muss in die Aufgabendurchführung des öffentlichen Rettungsdienstes eingegliedert sein. Einsatzort Das für die Rettungsdienstfahrzeuge von der (Rettungs-)Leitstelle vorgegebene Fahrtziel. Erkrankter Eine Person, deren Gesundheit beeinträchtigt ist, die aber nicht verletzt ist. Erreichungsgrad Prozentualer Anteil aller Einsätze, die innerhalb der Hilfsfrist bedient worden sind. Die Festlegung des Erreichungsgrades obliegt dem Rettungsdienstträger, im Allgemeinen liegt er bei 90%. Gebühr Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner (durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme) einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken. 85 Großschadensereignis Ein Ereignis, in dem Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind und aufgrund eines erheblichen Koordinierungsbedarfes eine rückwärtige Unterstützung der Einsatzleitung erforderlich machen, die von einer kreisangehörigen Gemeinde nicht geleistet werden kann. 86 Grundbedarf Einsatzmittel, die rettungsdienstbedarfsplanmäßig einsatzbereit und personalbesetzt vorgehalten werden. 84 ESCH, O. (2005): Rechtsfragen der Erbringung und Vergütung rettungsdienstlicher Leistungen, Köln, S. 53 85 vergleiche: BVerfGE 50, 217 [226] 86 DIN 13050: 2002-2009, Begriffe im Rettungswesen, S. 2; vergleiche: Einsatzplan MANV Rhein-Erft-Kreis, S. 12 189 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Integrierte Leitstelle Eine ständig besetzte Einrichtung zur Annahme von Notrufen und Meldungen sowie zum Alarmieren, Koordinieren und Lenken des Brandschutzes und der technischen Hilfe sowie des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes. Intensivtransport Ein Sekundäreinsatz zur Beförderung eines intensivüberwachungs- und behandlungspflichtigen Patienten, bei dem Notarzt und Rettungsassistent mit besonderer intensivmedizinischer Qualifikation sowie ein geeignetes Rettungsdienstfahrzeug erforderlich sind. Konzessionsmodell 87 Im Konzessionsmodell verpflichtet sich der Beauftragte gegenüber dem Rettungsdienstträger, den öffentlichen Rettungsdienst nach dessen Vorgaben durchzuführen. Der Beauftragte erbringt seine Leistung gegenüber den Bürgern auf privatrechtlicher Ebene gegen ein von diesen zu tragendes Entgelt. Krankenfahrt Beförderung kranker Personen in Taxen und Mietwagen, die während der Beförderung keiner medizinischen-fachlichen Hilfe, Betreuung beziehungsweise besonderer Vorrichtungen bedürfen. Die einfache Krankenfahrt ist Regelungsgegenstand des Personenbeförderungsgesetzes. 88 Krankenkraftwagen Ein bodengebundenes Rettungsdienstfahrzeug nach DIN EN 1789. Krankentransport Transport, der die Beförderung von Erkrankten, Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind und die fachgerechte Betreuung in einem Krankenkraftwagen durch dafür qualifiziertes Personal umfasst. Leitender Notarzt (LNA) Ein Notarzt, der am Notfallort bei einer größeren Anzahl Verletzter, Erkrankter sowie auch bei anderen Geschädigten oder Betroffenen oder bei außergewöhnlichen Ereignissen alle medizinischen Maßnahmen zu leisten hat. Der Leitende Notarzt übernimmt medizinische Führungs- und Koordinie- 87 ESCH, O. (2005): Rechtsfragen der Erbringung und Vergütung rettungsdienstlicher Leistungen, Köln, S. 138 88 ESCH, O. (2005): Rechtsfragen der Erbringung und Vergütung rettungsdienstlicher Leistungen, Köln, S. 44 190 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung rungsaufgaben. Er verfügt über eine entsprechende Qualifikation und wird von der zuständigen öffentlichen Stelle berufen. 89 Medizinische Gefahrenabwehr Als Gefahrenabwehr wird die Aufgabe von Polizei und Ordnungsbehörden bezeichnet, nach den hierfür erlassenen Gesetzen und Verordnungen in ihrem Zuständigkeitsbereich nach pflichtgemäßem Ermessen Gefahren abzuwehren, durch welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedroht wird. Die medizinische Gefahrenabwehr umfasst die Abwehr von Gefahren auf den menschlichen Organismus und die Aufrechterhaltung des vollkommenen körperlichen und geistigen Wohlbefindens und schließt sowohl die sanitätsdienstliche Betreuung als auch die rettungsdienstliche Versorgung mit ein. 90 Notarzt Ein Arzt in der Notfallrettung, der über eine entsprechende Qualifikation verfügt. Notarzt-Einsatzfahrzeug (NEF) Ein Spezialfahrzeug für den Rettungsdienst, das sich zum Transport des Notarztes und der medizinischen und technischen Ausrüstung für die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen von Notfallpatienten besonders eignet (DIN 75079: 2002-2008). Notfall Ein Ereignis, das unverzüglich Maßnahmen der Notfallrettung erfordert. Notfallort Ort des Notfalles oder Ort, an dem der Notfallpatient vorgefunden wird. Notfallpatient Notfallpatientinnen und Notfallpatienten sind Personen, die sich infolge Verletzung, Krankheit oder sonstigen Umstände entweder in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten. 91 89 DIN 13050: 2002-2009, Begriffe im Rettungswesen, S. 4; vergleiche Einsatzplan MANV Rhein-Erft-Kreis, S. 13 90 BECHINE, S. (2007): Medizinische Gefahrenabwehr bei Großveranstaltungen, Köln, S. 18 91 §2 Absatz 1 Satz 3 RettG NRW 191 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Notfallrettung Die Notfallrettung hat die Aufgabe, bei Notfallpatientinnen und Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen am Notfallort durchzuführen, deren Transportfähigkeit herzustellen und sie unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden mit Notarzt- oder Rettungswagen oder Luftfahrzeugen in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus zu befördern. Hierzu zählt auch die Beförderung von erstversorgten Notfallpatientinnen und Notfallpatienten zu Diagnose- und geeigneten Behandlungseinrichtungen. 92 Notfallrettung wird auch als ineinander greifender Maßnahmenkatalog notfallmedizinischer Aufgaben verstanden, der von lebensrettenden Maßnahmen am Notfallort bis zur Übergabe der Patienten in ein geeignetes Krankenhaus reit. 93 Notruf Die Meldung eines Notfalles über Notrufmeldeanlagen oder anerkannte Notrufnummern an eine Einrichtung mit dem Ziel der Alarmierung des Rettungsdienstes, der Feuerwehr, der Polizei. Primäreinsatz Der Einsatz zur Versorgung von Notfallpatienten am Notfallort, schließt gegebenenfalls den Transport ein, beginnen mit der Alarmierung und endend mit der erneuten Einsatzbereitschaft. Bei Primäreinsätzen ist der Rettungsdienst für die sachgerechte Betreuung und Versorgung bis zur Übergabe des Patienten im Krankenhaus zuständig. 94 Psychosoziale Notfallversorgung Die Psychosoziale Notfallversorgung umfasst die psychologische, soziale, administrative und seelsorgerliche Hilfe für von Notfällen Betroffene, Patienten, Angehörige, Hinterbliebene, Augenzeugen, Ersthelfer, Einsatzkräfte etc. Sie gliedert sich in Deutschland in fünf Angebotsstrukturen: Einsatzkräftenachsorge (CISM, SbE), Krisenintervention (KIT), Seelsorge in Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Katastrophenschutz (SFR), Notfallpsychologie (NFP) und Notfallseelsorge (NFS). Rettungsdienstbereich Ein Bereich, für den eine rettungsdienstliche Versorgung planerisch – insbesondere unter Berücksichtigung der Bevölkerung und der verkehrlichen Erschließung – notwendig ist. Rettungsmittel Rettungsdienstfahrzeuge einschließlich des Rettungsmaterials sowie des Transportgerätes. 92 §2 Absatz 1 Satz 1 und 2 RettG NRW 93 PRÜTTING, D. (2000): Rettungsgesetz NRW, Düsseldorf, Rn. 2/1 94 PRÜTTING, D. (2000): Rettungsgesetz NRW, Düsseldorf, Rn. 11/34 192 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Rettungswache Einrichtung des Rettungsdienstes zur Vorhaltung von Einsatzkräften und Rettungsmitteln. Satzung Eine Satzung im öffentlichen Recht bezeichnet eine exekutive Rechtsnorm, die von einer Selbstverwaltungskörperschaft (insbesondere Gemeinden) im Rahmen der ihr eingeräumten Autonomie zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten gesetzt wird. Zu unterscheiden sind Satzungen mit Außen- und solche mit reiner Innenwirkung. Satzungen mit Außenwirkung sind auch für Dritte verbindlich, während Satzungen mit Innenwirkung ausschließlich für die jeweilige Körperschaft, für die Organe und für deren Verwaltung gelten. Sekundäreinsatz Einsatz zur Beförderung von Patienten von einer Gesundheitseinrichtung beziehungsweise Krankenhaus unter sachgerechter Betreuung einschließlich der Erhaltung und Überwachung der lebenswichtigen Körperfunktionen zu weiterführenden medizinischen Versorgungseinrichtungen und/oder zurück. Sicherheitsniveau Das Sicherheitsniveau gibt an, welcher Prozentsatz beziehungsweise welche Wiederkehrzeit bei der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung als akzeptabel angesehen wird. Je höher das Sicherheitsniveau liegt, desto größer ist die bemessene Fahrzeuganzahl. Als allgemein akzeptierter Prozentsatz gelten 90% bis 93%, für die Wiederkehrzeit werden grundsätzlich 10 Schichten als akzeptabel angesehen. In großstädtischen Rettungsdienstbereichen mit einer Überlappung der Hilfsfristbereiche werden auch 5 Schichten als akzeptables Sicherheitsniveau angesehen. Sonderbedarf Einsatzmittel, die z.B. bei rettungsdienstlichen Sonderlagen und Großveranstaltungen zusätzlich bemessen und in Dienst gestellt werden. Spitzenbedarf Einsatzmittel, die eingesetzt werden, wenn die Einsatzmittel des Grundbedarfs nicht ausreichen. Der Spitzenbedarf kann durch Typ B KTW, Reservefahrzeuge oder externe Einsatzmittel abgedeckt werden. Standortplanung Die Standortplanung ist die Basis der Rettungsdienstbedarfsplanung, hier wird für alle Einsatzmittelstandorte eine Raum-Zeit-Analyse durchgeführt. Die Einzelergebnisse sind standortbezogene Hilfsfristbereiche, die in der Summe die vollständige planerische Abdeckung des Gesamtrettungsdienstbe- 193 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung reiches nachweisen sollten. Sofern Defizite hinsichtlich der planerischen Abdeckung bestehen, müssen diese durch zusätzliche Rettungsmittelstandorte minimiert werden. Submissionsmodell87 (Auftrags- und Vergabemodell) Beim Submissionsmodell erheben die Rettungsdienstträger bei den Bürgern Gebühren für die rettungsdienstlichen Leistungen der Beauftragten, die wiederum vom Träger für die Aufgabendurchführung eine Vergütung erhalten. Dem Patienten tritt nur der öffentliche Rettungsdienstträger gegenüber, während im Innenverhältnis zwischen Träger und Drittem ein entgeltlicher Dienstleistungsauftrag besteht. Transportfähigkeit Zustand eines Verletzten oder Erkrankten, bei dem die lebenswichtigen Körperfunktionen gesichert sind und durch geeignete Maßnahmen eine Zunahme bestehender oder weiterer Schäden verhindert wird. Trennungsmodell84 (Dienstleistungsmodell) Das Trennungsmodell stellt ein Ordnungsprinzip des öffentlichen Rettungsdienstes dar. Hierbei besteht ein geschlossenes System des öffentlichen Rettungsdienstes mit Rettungswachen und eigener Leitstelle. Getrennt davon können, ungeachtet der Möglichkeit einer Einbindung in den öffentlichen Rettungsdienst, Notfallrettung und Krankentransport außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes mit eigenen Standorten und eigener Leitung von gewerblichen und gemeinnützigen Einrichtungen auf Grundlage einer entsprechenden Genehmigung staatsunabhängig betrieben werden. TUIS 95 Das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem TUIS leistet bei Transport- und Lagerunfällen mit chemischen Produkten in ganz Deutschland schnelle und sachgerechte Hilfe. An TUIS sind rund 130 Chemieunternehmen mit ihren Werkfeuerwehren und Spezialisten wie Chemikern, Toxikologen oder Fachleuten aus der Produktion beteiligt. Die TUIS leistet in drei Stufen Hilfe: Stufe 1 telefonische Beratung Stufe 2 Fachleute vor Ort Stufe 3 es können spezielle technische Geräte angefordert werden Wiederkehrzeit Zeitliche Abstand zwischen zwei Risikofällen. 95 www.vci.de/TUIS.htm 194 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Abbildungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Ist-Stand der Einsatzbereiche in der Notfallrettung ohne Notarzt des Rhein-Erft-Kreises .......................................................................................................................................25 Abbildung 2: Ist-Stand der Einsatzbereiche in der Notfallrettung mit Notarzt des Rhein-Erft-Kreises .......................................................................................................................................26 Abbildung 3: Verteilung des Einsatzfahrtaufkommens nach Schichtintervall im Interhospitaltransport ................................................................................................................42 Abbildung 4: Häufigkeitsverteilung der RTW-Einsatzfahrten im Bemessungszeitraum 2007/2008 ......77 Abbildung 5: Einsatzfahrtaufkommen nach Schichtintervall..............................................................................80 Abbildung 6: Einsatzfahrtaufkommen Notfallrettung (RTW) pro Einsatzbereich .........................................80 Abbildung 7: Wochenganglinie Notfallrettung (RTW) ...........................................................................................81 Abbildung 8: Räumliche Verteilung der Notfalleinsatzrate ohne und mit Notarzt (Kreisgebiet).............82 Abbildung 9: Räumliche Verteilung der Notfalleinsatzrate ohne und mit Notarzt (Waben).....................83 Abbildung 10: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 2-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit .................................................................88 Abbildung 11: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 2-2 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit .................................................................89 Abbildung 12: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 2-3 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit .................................................................90 Abbildung 13: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 3 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit (Standort Brühl) .................................91 Abbildung 14: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 3 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit (Standort Krankenhaus) ..................92 Abbildung 15: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 5-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit .................................................................93 Abbildung 16: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 5-2 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit .................................................................94 Abbildung 17: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 6-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit .................................................................95 Abbildung 18: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 6-2 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit .................................................................96 Abbildung 19: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 7-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit .................................................................97 Abbildung 20: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 7-2 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit .................................................................98 195 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Abbildung 21: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 8-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit .................................................................99 Abbildung 22: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 8-2 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit .............................................................. 100 Abbildung 23: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 9-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit .............................................................. 101 Abbildung 24: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 9-2 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit .............................................................. 102 Abbildung 25: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 10 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit .............................................................. 103 Abbildung 26: Planerische Abdeckung des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit ................... 104 Abbildung 27: Planerisches Versorgungsdefizit im Bereich Bedburg............................................................. 105 Abbildung 28: Planerisches Versorgungsdefizit im Bereich Kerpen-Horrem............................................... 106 Abbildung 29: Planerisches Versorgungsdefizit im Bereich Kerpen-Türnich, Kerpen-Brüggen & Erftstadt-Gymnich..................................................................................... 106 Abbildung 30: Planerisches Versorgungsdefizit im Bereich Erftstadt-Friesheim, Erftstadt-Erp & Erftstadt-Niederberg................................................................................ 107 Abbildung 31: Häufigkeitsverteilung der NEF-Einsatzfahrten im Bemessungszeitraum 2007/2008.............................................................................................................................. 128 Abbildung 32: Häufigkeitsverteilung des Einsatzaufkommen......................................................................... 129 Abbildung 33: Einsatzaufkommen notärztliche Versorgung (NEF) pro Einsatzbereich ............................ 130 Abbildung 34: Wochenganglinie notärztliche Versorgung (NEF) .................................................................... 130 Abbildung 35: Planerische Abdeckung des Notarzteinsatzbereiches 2-1 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10 Minuten Fahrtzeit.......................................................... 134 Abbildung 36: Planerische Abdeckung des Notarzteinsatzbereiches 2-2 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10 Minuten Fahrtzeit.......................................................... 135 Abbildung 37: Planerische Abdeckung des Notarzteinsatzbereiches 3 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10 Minuten Fahrtzeit.......................................................... 136 Abbildung 38: Planerische Abdeckung des Notarzteinsatzbereiches 5 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10 Minuten Fahrtzeit.......................................................... 137 Abbildung 39: Planerische Abdeckung des Notarzteinsatzbereiches 6 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10 Minuten Fahrtzeit.......................................................... 138 Abbildung 40: Planerische Abdeckung des Notarzteinsatzbereiches 7 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10 Minuten Fahrtzeit.......................................................... 139 196 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Abbildung 41: Planerische Abdeckung des Notarzteinsatzbereiches 8 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10 Minuten Fahrtzeit.......................................................... 140 Abbildung 42: Planerische Abdeckung des Notarzteinsatzbereiches 10 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10 Minuten Fahrtzeit.......................................................... 141 Abbildung 43: Planerische Abdeckung der Notarzteinsatzbereiche des Rhein-Erft-Kreises innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10 Minuten Fahrtzeit...................... 142 Abbildung 44: Planerisches Versorgungsdefizit im Bereich Pulheim ............................................................. 143 Abbildung 45: Planerisches Versorgungsdefizit im Bereich Erftstadt ............................................................ 144 197 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Gleichungsverzeichnis Gleichung 1: Formel für den Erwartungswert ..........................................................................................................72 Gleichung 2: Formel für die Berechnung der Eintrittswahrscheinlichkeit für das Eintreten gleichzeitiger Notfallanfahrten .....................................................................................................................................72 Gleichung 3: Formel für die Berechnung der Überschreitungswahrscheinlichkeit.......................................73 Gleichung 4: Formel für die Berechnung der Wiederkehrzeit des Risikofalles ...............................................73 198 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Einwohnerzahlen nach Kommune............................................................................................................15 Tabelle 2: Flächennutzung Rhein-Erft-Kreis...............................................................................................................16 Tabelle 3: Aufteilung der Flächennutzung im Rhein-Erft-Kreis...........................................................................17 Tabelle 4: Aufteilung der Straßen im Rhein-Erft-Kreis ...........................................................................................18 Tabelle 5: Betriebsbereiche und Anlagen gemäß Störfallverordnung...............................................................21 Tabelle 6: Attraktionen und Freizeitmöglichkeiten im Rhein-Erft-Kreis ...........................................................22 Tabelle 7: Ist-Stand der Fahrzeuge des Rettungsdienstes (RTW).........................................................................27 Tabelle 8: Ist-Zustand der Fahrzeuge im Rettungsdienst (NEF) ...........................................................................28 Tabelle 9: Mindestqualifikation des Personals im Rettungsdienst.....................................................................28 Tabelle 10: Einsatzverteilung Stichwort „Verlegung 1“ RDB Rhein-Erft-Kreis.................................................40 Tabelle 11: Einsatzabwicklungszeit Stichwort „Verlegung 1“ RDB Rhein-Erft-Kreis .....................................41 Tabelle 12: Einsatzverteilung Stichwort „Verlegung 2“ RDB Rhein-Erft-Kreis.................................................41 Tabelle 13: Einsatzabwicklungszeit Stichwort „Verlegung 2“ RDB Rhein-Erft-Kreis (RTW).........................41 Tabelle 14: Einsatzabwicklungszeit Stichwort „Verlegung 2“ RDB Rhein-Erft-Kreis (NEF) ..........................42 Tabelle 15: Jahrestrend bei Verlegungen im Rettungsdienst...............................................................................42 Tabelle 16: Übersicht über die Vereinbarungen in der psychiatrischen Pflicht- und Vollversorgung mit externen Leistungserbringern .........................................................................47 Tabelle 17: Übersicht der Notfallaufnahmekrankenhäuser mit Planbetten und Intensivkapazitäten ...........................................................................................................................57 Tabelle 18: Übersicht Besetzzeiten der KV Arztrufzentrale...................................................................................60 Tabelle 19: Übersicht der Tageskategorien in der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung .......................70 Tabelle 20: Zeitintervalle der Schichtdauer in der Notfallrettung ......................................................................70 Tabelle 21: Häufigkeit der bemessenen Einzelschichten (Montag bis Sonntag) ............................................73 Tabelle 22: Häufigkeit der bemessenen Einzelschichten (FT) ...............................................................................74 Tabelle 23: Zusammensetzung der Eintreffzeit........................................................................................................75 Tabelle 24: Repräsentanz des erfassten Einsatzaufkommens .............................................................................77 Tabelle 25: Entwicklung des Einsatzaufkommens im Rettungsdienst (RTW) seit 2004...............................78 Tabelle 26: Personalbesetzte RTW für die Abdeckung des rettungsdienstlichen Grundbedarfs...............78 Tabelle 27: Einsatzfahrtaufkommen Notfallrettung (RTW) pro Wochentag ...................................................82 Tabelle 28: Mittelwerte der Teilzeiten für Rettungswagen...................................................................................84 199 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Tabelle 29: Erreichungsgrade in den Primäreinsatzbereichen ............................................................................84 Tabelle 30: Planungsgeschwindigkeiten für die Standortplanung ....................................................................86 Tabelle 31: Parameter für die Berechnung der Isochronenlayer mittels CobraMap (RTW).........................87 Tabelle 32: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 2-1............ 108 Tabelle 33: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 2-2............ 109 Tabelle 34: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 2-3............ 110 Tabelle 35: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 3................ 111 Tabelle 36: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 5-1............ 112 Tabelle 37: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 5-2............ 113 Tabelle 38: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 6-1............ 114 Tabelle 39: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 6-2............ 115 Tabelle 40: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 7-1............ 116 Tabelle 41: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 7-2............ 117 Tabelle 42: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 8-1............ 118 Tabelle 43: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 8-2............ 119 Tabelle 44: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 9-1............ 120 Tabelle 45: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 9-2............ 121 Tabelle 46: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 10 ............. 122 Tabelle 47: Dimensionierungsergebnisse Notfallrettung nach Anpassung (RTW) .................................... 123 Tabelle 48: Dimensionierungsergebnisse Notfallrettung (RTW) in RMW-Stunden ................................... 124 Tabelle 49: Bedarfsgerechte Fahrzeugvorhaltung nach der Anpassung des mathematischen Ergebnisses in der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung............................................................................... 125 Tabelle 50: Repräsentanz des erfassten Einsatzaufkommens .......................................................................... 127 Tabelle 51: Entwicklung des Einsatzaufkommens im Rettungsdienst (NEF) seit 2004 ............................. 128 Tabelle 52: Personalbesetzte NEF für die Abdeckung des Rettungsdienstlichen Grundbedarfs ............ 129 Tabelle 53: Einsatzfahrtaufkommen Notfallrettung (NEF) pro Wochentag.................................................. 131 Tabelle 54: Mittelwerte der Teilzeiten für Notarzteinsatzfahrzeuge.............................................................. 131 Tabelle 55: Erreichungsgrad in den Primäreinsatzbereichen (NEF)................................................................. 132 Tabelle 56: Parameter für die Berechnung der Isochronenlayer mittels CobraMap für die Notfallrettung mit Notarzt .......................................................................................................................................... 133 Tabelle 57: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die notärztliche Versorgung EB 2-1 .................................................................................................................... 145 200 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Tabelle 58: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die notärztliche Versorgung EB 2-1 .................................................................................................................... 146 Tabelle 59: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die notärztliche Versorgung EB 3 ........................................................................................................................ 147 Tabelle 60: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die notärztliche Versorgung EB 5 ........................................................................................................................ 148 Tabelle 61: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die notärztliche Versorgung EB 6 ........................................................................................................................ 149 Tabelle 62: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die notärztliche Versorgung EB 7 ........................................................................................................................ 150 Tabelle 63: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die notärztliche Versorgung EB 10...................................................................................................................... 151 Tabelle 64: Dimensionierungsergebnisse der Notfallrettung nach Anpassung (NEF)............................... 152 Tabelle 65: Dimensionierungsergebnisse notärztliche Versorgung (NEF) in RMW-Stunden .................. 153 Tabelle 66: Bedarfsgerechte Fahrzeugvorhaltung nach der Anpassung des mathematischen Ergebnisses in der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung............................................................................... 154 Tabelle 67: Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte 01.01.2009 bis 31.12.2009 ...................................................................................................... 157 Tabelle 68: Einsatzfahrtaufkommen qualifizierter Krankentransport 01.01.2009 bis 31.12.2009 ....... 158 Tabelle 69: Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte 01.01.2009 bis 31.12.2009 (Samstags in dem Schichtintervall 08.00-16.00 Uhr) ........................................ 159 Tabelle 70: Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte 01.01.2009 bis 31.12.2009 (Samstags in dem Schichtintervall 16.00-24.00 Uhr) ........................................ 160 Tabelle 71: Einsatzfahrtaufkommen qualifizierter Krankentransport 01.01.2009 bis 31.01.2009 (Sonntags) ...................................................................................................................... 161 Tabelle 72: Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte 01.01.2009 bis 31.12.2009 (Sonntags in dem Schichtintervall 08.00-16.00 Uhr)......................................... 162 Tabelle 73: Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte 01.01.2009 bis 31.12.2009 (Sonntags in dem Schichtintervall 16.00-24.00 Uhr)......................................... 163 Tabelle 74: Einsatzfahrtaufkommen qualifizierter Krankentransport 01.01.2009 bis 31.01.2009 (Feiertags)....................................................................................................................... 164 Tabelle 75: Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte 01.01.2009 bis 31.12.2009 (Feiertags in dem Schichtintervall 08.00-16.00 Uhr) ......................................... 165 Tabelle 76: Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte 01.01.2009 bis 31.12.2009 (Feiertags in dem Schichtintervall 16.00-24.00 Uhr) ......................................... 166 Tabelle 77: Ist- und Soll-Zustand qualifizierter Krankentransport.................................................................. 167 201 Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises Einleitung Tabelle 78: Soll-Zustand qualifizierter Krankentransport mit Betriebszeiten ............................................. 168 Tabelle 79: Übersicht der praktischen Ausbildungsplätze für Rettungsassistenten im Praktikum ...... 169 Tabelle 80: Übersicht der privaten Unternehmen gemäß §18 RettG NRW im qualifizierten Krankentransport.......................................................................................................................... 179 Tabelle 81: Übersicht der privaten Unternehmen gemäß §18 RettG NRW in der Notfallrettung.......... 179 202