Daten
Kommune
Pulheim
Größe
10 MB
Datum
21.12.2010
Erstellt
29.11.10, 18:40
Aktualisiert
01.03.11, 21:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Rhein-Erft-Kreis
Information
Bedarfsplan für
den Rettungsdienst
www.rhein-erft-kreis.de
Geltungszeitraum ab 04/2011
Entwurf – Rhein-Erft-Kreis
Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz • Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Bildnachweis
fotolia und photocase
Impressum
Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat
Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Tel.: (0 22 71) 83-0
www.rhein-erft-kreis.de
Entwurf, Bearbeitung und Redaktion:
Sabine Bechine
Gestaltung und Layout:
Susanne Seegebrecht-Keitel
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Einleitung
Nach dem Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch
Unternehmer des Landes Nordrhein-Westfalen (Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen – RettG NRW)
sind die Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, Bedarfspläne für den Rettungsdienst aufzustellen
und spätestens alle vier Jahre zu überarbeiten. 1
Als Träger des Rettungsdienstes legt der Rhein-Erft-Kreis für den Rettungsdienstbereich Rhein-ErftKreis einen neuen Rettungsdienstbedarfsplan vor.
In diesem vorliegenden Bedarfsplan werden die Veränderungen der letzten Jahre analysiert und eine
Vorausschau auf die nächsten Jahre ermittelt. Ziel dieses Bedarfsplanes ist die Sicherstellung der bedarfs- und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung in einem funktionierenden Rettungsdienstsystem. Dabei
wurde der aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik, der Organisation und der notfallmedizinischen Versorgung im Rettungsdienst zugrunde gelegt. Die Betrachtung des Fahrtaufkommens im
qualifizierten Krankentransport im Tagesgang erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt und wird in Ergänzung zu diesem Bedarfsplan vorgelegt. Der Rettungsdienstbedarfsplan orientiert sich an dem
„Leitfaden für die Erstellung eines Rettungsdienstbedarfsplanes“ der AGBF NRW sowie an dem „Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises“ aus dem Jahr 2004.
Die folgenden Ausführungen werden in unterschiedlichen Aspekten untersucht und dargestellt:
I.
Gesetzliche Grundlagen
II.
Das Versorgungsgebiet des Rhein-Erft-Kreises
III.
Struktur der notfallmedizinischen Versorgung
IV.
Bedarfsanalysen im Rettungsdienst
V.
Durchführung des Rettungsdienstes
VI.
Private Anbieter
VII.
Interkommunale Zusammenarbeit
VIII.
Schlussfolgerungen
IX.
Verteiler
X.
Anlagen
1
§12 RettG NRW
1
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Im Ergebnis der einzelnen Aspekte wird eine sinnvolle und wirtschaftliche Gestaltung des Rettungsdienstes im Rhein-Erft-Kreis entwickelt, um den gegenwärtigen Bedarf zu decken. Das Ergebnis des
Rettungsdienstbedarfsplanes orientiert sich ausschließlich an dem tatsächlichen Bedarf und nimmt
keinerlei Wertung vor.
Da es sich beim Rettungsdienst um einen dynamischen Aufgabenbereich handelt, können in dieser
Fortschreibung des Bedarfsplanes nicht alle Punkte abschließend aufgeführt werden. Kurzfristige
Änderungen und Ergänzungen bis zur Erstellung der nächsten Fortschreibung des Bedarfsplanes
durch den Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes sind unausweichlich und zwingend notwendig.
Der nachfolgende Text enthält lediglich die männliche Form der Anrede beziehungsweise Bezeichnung. Dies ist aus Gründen der besseren Lesbarkeit und keinesfalls im Sinne einer Benachteiligung
oder gar Diskriminierung des weiblichen Geschlechtes geschehen.
Werner Stump
Landrat
2
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Gesetzliche Grundlagen................................................................................................................................................. 7
1
Einleitung................................................................................................................................................................... 7
2
Grundlage .................................................................................................................................................................. 7
3
Bedarfsplan ............................................................................................................................................................... 9
4
Darstellung der rechtlichen Grundlagen .......................................................................................................10
4.1
Förmliche Gesetze des Bundes ................................................................................................................................................10
4.2
Materielle Gesetze des Bundes................................................................................................................................................11
4.3
Förmliche Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen.......................................................................................................11
4.4
Materielle Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen ......................................................................................................12
4.5
Verwaltungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen (Runderlass) ................................................................12
4.6
Richtlinien/Empfehlungen/Stellungnahmen ....................................................................................................................13
4.7
Normen...........................................................................................................................................................................................13
4.8
Technische Regeln .......................................................................................................................................................................14
4.9
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz ...................................................................................................................14
4.10
Sonstige ..........................................................................................................................................................................................14
Das Versorgungsgebiet des Rhein-Erft-Kreises...................................................................................................... 15
1
Größe und Einwohnerzahl..................................................................................................................................15
2
Topografie, Infrastruktur und Wirtschaft......................................................................................................15
3
Nachbargemeinden ..............................................................................................................................................18
4
Verkehrswesen .......................................................................................................................................................18
5
Besondere Risiken..................................................................................................................................................19
5.1
Betriebe mit besonderen Gefahren .......................................................................................................................................20
5.2
Verkehrsknotenpunkte..............................................................................................................................................................21
5.3
Freizeit und Tourismus..............................................................................................................................................................21
5.4
Naturgewalten .............................................................................................................................................................................23
6
Berücksichtigung in der Bedarfsplanung ......................................................................................................23
Struktur der Notfallmedizinischen Versorgung .................................................................................................... 24
1
Träger der Rettungswachen und Beteiligte...................................................................................................24
2
Einrichtungen des öffentlichen Rettungsdienstes ......................................................................................25
2.1
Rettungswachen ..........................................................................................................................................................................25
2.2
Fahrzeuge und Besatzungen ...................................................................................................................................................26
3
Organisation des Rettungsdienstes.................................................................................................................29
3.1
Disposition.....................................................................................................................................................................................29
3.2
Leistungsspektrum in der Notfallrettung............................................................................................................................29
3.3
Leistungsspektrum in der notärztlichen Versorgung ......................................................................................................32
3.4
Luftrettungsdienst ......................................................................................................................................................................35
3.5
Spitzenbedarf ...............................................................................................................................................................................38
3
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
3.6
Sonderbedarf ................................................................................................................................................................................38
3.7
Interhospitaltransport (Sekundärtransporte mit und ohne Notarzt).........................................................................39
3.7.1
Zuständigkeiten und ärztliche Versorgung ...................................................................................................................................................39
3.7.2
Durchführung ..........................................................................................................................................................................................................40
3.7.3
Bestückung ...............................................................................................................................................................................................................40
3.8
Transport von Neugeborenen und Kleinkindern ..............................................................................................................43
3.8.1
Inkubatortransporte ..............................................................................................................................................................................................43
3.8.2
Notfallmedizinische Versorgung von Neugeborenen und Kleinkindern .............................................................................................44
3.9
Transport schwergewichtiger Notfallpatienten ................................................................................................................44
3.10
Transport hochinfektiöser Patienten ....................................................................................................................................45
3.11
Ordnungsbehördliche Maßnahmen......................................................................................................................................46
3.11.1 Sofortige Unterbringung, Voraussetzungen und ärztliches Zeugnis....................................................................................................48
3.12
Medizinische Transporte und Krankenfahrten..................................................................................................................48
3.12.1 Medizinische Transporte ......................................................................................................................................................................................48
3.12.2 Krankenfahrten .......................................................................................................................................................................................................50
3.13
Psychosoziale Notfallversorgung............................................................................................................................................50
4
Besondere Versorgungslagen ............................................................................................................................51
4.1
Medizinische Gefahrenabwehr bei Veranstaltungen......................................................................................................51
4.1.1
Sanitätsdienst ..........................................................................................................................................................................................................52
4.1.2
Rettungsdienst ........................................................................................................................................................................................................53
4.2
Massenanfall von Verletzten und Erkrankten....................................................................................................................53
4.2.1
Einführung des Organisatorischen Leiters Rettungsdienst......................................................................................................................54
5
Zusammenarbeit mit Dritten ............................................................................................................................56
5.1
Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern .......................................................................................................................56
5.2
Zusammenarbeit mit dem Sanitätsdienst im Tagebau ..................................................................................................58
5.3
Zusammenarbeit mit der Polizei ............................................................................................................................................59
5.4
Zusammenarbeit mit dem Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst...............................................................................60
5.5
Zusammenarbeit mit der Bundeswehr ................................................................................................................................61
Bedarfsanalysen im Rettungsdienst......................................................................................................................... 62
1
Kreisleitstelle...........................................................................................................................................................62
1.1
Sicherstellungsauftrag und Aufgaben der Kreisleitstelle...............................................................................................62
1.2
Planungsgrößen für die Dimensionierung der Leitstelle und Ist-Zustand ...............................................................65
1.3
Soll-Zustand ..................................................................................................................................................................................67
1.3.1
Regelbetrieb..............................................................................................................................................................................................................67
1.3.2
Sonderlagen..............................................................................................................................................................................................................67
2
Notfallrettung ........................................................................................................................................................69
2.1
Methodik ........................................................................................................................................................................................69
2.2
Planungsgrößen...........................................................................................................................................................................74
4
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
2.3
Ist-Zustand der Notfallrettung ohne Notarzt .....................................................................................................................76
2.3.1
Einsatzaufkommen ................................................................................................................................................................................................77
2.3.2
Einsatzmittel zur Abdeckung des Grundbedarfs..........................................................................................................................................78
2.3.3
Einsatzmittel zur Abdeckung des Spitzen- und Sonderbedarfs ..............................................................................................................79
2.3.4
Zeitliche Verteilung des Einsatzaufkommens...............................................................................................................................................80
2.3.5
Wochengang ............................................................................................................................................................................................................81
2.3.6
Tagesgang .................................................................................................................................................................................................................81
2.3.7
Räumliche Verteilung des Einsatzaufkommens...........................................................................................................................................82
2.3.8
Teilzeiten ...................................................................................................................................................................................................................83
2.3.9
Einhaltung der Hilfsfrist/Erreichungsgrade ..................................................................................................................................................84
2.3.10 Wachstandorte ........................................................................................................................................................................................................86
2.3.11 Standortplanung mittels Raum-Zeit-Analyse ...............................................................................................................................................86
2.3.12 Standortplanung für die Notfallrettung ohne Notarzt ..............................................................................................................................88
2.3.13 Ergebnis und Konsequenz aus der Standortplanung für die Notfallrettung ohne Notarzt........................................................ 104
2.4
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung.............................................................................................................................. 108
2.4.1
Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung Notfallrettung ................................................................................................ 123
2.4.2
Schlussfolgerungen für die Notfallrettung ohne Notarzt ...................................................................................................................... 126
3
Notärztliche Versorgung ...................................................................................................................................126
3.1
Methodik ..................................................................................................................................................................................... 126
3.2
Planungsgrößen........................................................................................................................................................................ 127
3.3
Ist-Zustand in der notärztlichen Versorgung .................................................................................................................. 127
3.4
Einsatzaufkommen.................................................................................................................................................................. 128
3.4.1
Einsatzmittel zur Abdeckung des Grundbedarfs....................................................................................................................................... 129
3.4.2
Einsatzmittel zur Abdeckung des Spitzen- und Sonderbedarfs ........................................................................................................... 129
3.4.3
Zeitliche Verteilung des Einsatzaufkommens............................................................................................................................................ 129
3.4.4
Wochengang ......................................................................................................................................................................................................... 130
3.4.5
Tagesgang .............................................................................................................................................................................................................. 131
3.4.6
Teilzeiten ................................................................................................................................................................................................................ 131
3.4.7
Einhaltung der Hilfsfrist/Erreichungsgrade ............................................................................................................................................... 132
3.5
Bedarfsanalyse (Soll-Zustand) .............................................................................................................................................. 132
3.5.1
Wachstandorte ..................................................................................................................................................................................................... 132
3.5.2
Standortplanung mittels Raum-Zeit-Analyse ............................................................................................................................................ 132
3.5.3
Standortplanung für die notärztliche Versorgung................................................................................................................................... 133
3.5.4
Ergebnis und Konsequenz aus der Standortplanung in der notärztlichen Versorgung .............................................................. 142
3.6
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung.............................................................................................................................. 145
3.6.1
Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung.............................................................................................................................. 152
3.6.2
Schlussfolgerungen für die notärztliche Versorgung.............................................................................................................................. 154
4
Qualifizierter Krankentransport .....................................................................................................................155
5
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Durchführung des Rettungsdienstes .....................................................................................................................169
1
Personal ..................................................................................................................................................................169
1.1
Personal ....................................................................................................................................................................................... 169
1.2
Ausbildung ................................................................................................................................................................................. 169
1.3
Qualitätsmanagement ........................................................................................................................................................... 170
1.3.1
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst ..................................................................................................................................................................... 171
1.3.2
Durchgängige Wahrnehmung von Aufgaben des fachlichen Qualitätsmanagements sowie
ständige Ermittlung wichtiger Kennzahlen................................................................................................................................................ 174
1.4
Arbeitskreise .............................................................................................................................................................................. 175
1.4.1
Arbeitskreis Rettungsdienst ............................................................................................................................................................................. 175
1.4.2
Arbeitskreis Hygiene ........................................................................................................................................................................................... 175
1.4.3
Arbeitskreis Aus- und Fortbildung ................................................................................................................................................................. 176
1.5
Richtlinien der präklinischen Notfallmedizin des Rhein-Erft-Kreises ...................................................................... 176
1.6
Einsatzdokumentation medizinischer Maßnahmen und Mobile Datenerfassung............................................. 177
Private Anbieter............................................................................................................................................................178
1
Einleitung...............................................................................................................................................................178
2
Qualifizierter Krankentransport .....................................................................................................................179
3
Notfallrettung ......................................................................................................................................................179
Interkommunale Zusammenarbeit ........................................................................................................................180
1
Einleitung...............................................................................................................................................................180
2
Vertrag mit der Stadt Kerpen...........................................................................................................................180
3
Vereinbarung mit der Stadt Bergheim .........................................................................................................180
4
Vereinbarung mit dem Rhein-Sieg-Kreis......................................................................................................180
5
Vereinbarung mit der Stadt Köln ...................................................................................................................181
6
Vereinbarung mit der StädteRegion Aachen ..............................................................................................181
Schlussfolgerungen.....................................................................................................................................................182
Verteiler..........................................................................................................................................................................183
Anlagen ..........................................................................................................................................................................185
Verzeichnis der Abkürzungen ..................................................................................................................................186
Verzeichnis der Begriffe und Definitionen............................................................................................................188
Abbildungsverzeichnis ...............................................................................................................................................195
Gleichungsverzeichnis................................................................................................................................................198
Tabellenverzeichnis.....................................................................................................................................................199
6
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen
1
Einleitung
In Nordrhein-Westfalen ist der Rettungsdienst, mit Leistungen der Notfallrettung mit ohne Notarzt
einschließlich der notärztlichen Versorgung und des qualifizierten Krankentransportes, als staatliche
Aufgabe der Daseinsvorsorge und Gefahrenabwehr durch das „Gesetz über den Rettungsdienst sowie
die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer“ (Rettungsgesetz NordrheinWestfalen – RettG NRW) geregelt.
Er wird verstanden als medizinisch-organisatorische Einheit von Notfallrettung und qualifiziertem
Krankentransport in der Trägerschaft des Rhein-Erft-Kreises. Aufgabenträger des Rettungsdienstes
sind innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises die kreisangehörigen Städte Bergheim, Brühl, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim und Wesseling.
Die Sicherstellung von Notfallrettung und qualifiziertem Krankentransport ist eine öffentliche Aufgabe der Gesundheitsvorsorge und -fürsorge der Gefahrenabwehr. 2 Neben dem öffentlich organisierten
Rettungsdienst können auch private Unternehmen gemäß §18 Absatz 1 RettG NRW Aufgaben der
Notfallrettung und des Krankentransportes wahrnehmen.
2
Grundlage
Der öffentliche Rettungsdienst, der im Rahmen einer Sicherstellungsverpflichtung nach den reformierten Landesrettungsdienstgesetzen organisiert ist, ist der Gefahrenabwehrkompetenz der Länder
nach Artikel 70 GG zugeordnet. 3 In den Bundesländern besteht der öffentliche Rettungsdienst entweder als Trennungs- 4 oder Eingliederungsmodell 5 und steht seiner Bezeichnung entsprechend in öffentlicher Trägerschaft.3 In Nordrhein-Westfalen wird in dem RettG NRW eine klare Trennung zwischen dem öffentlichen Rettungsdienst und der parallel hierzu zulässigen, außerhalb der Staatssphäre
stehenden Erbringung der Dienstleistung Notfallrettung und Krankentransport auf Grundlage bestehender Genehmigungen vorgenommen, die für beide Formen der Leistungserbringung jeweils gesonderte Abschnitte normieren und diese ausdrücklich entsprechend bezeichnen.3
Ausgehend von der Trägerschaft ist der öffentliche Rettungsdienst Bestandteil der öffentlichen Verwaltung und gilt als nahezu ausschließlich gebührenfinanziert und nicht als wirtschaftliche Betätigung im gemeindewirtschaftsrechtlichen Sinne.
2
§6 Absatz 1 Satz 2 RettG NRW
3
ESCH. O. (2005): Rechtsfragen der Erbringung und Vergütung rettungsdienstlicher Leistungen, Köln
4
vergleiche: „Trennungsmodell“, (Verzeichnis der Begriffe und Definitionen)
5
vergleiche: „Eingliederungsmodell“, (Verzeichnis der Begriffe und Definitionen)
7
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Im Rahmen der Einbindung Dritter in die Aufgabenwahrnehmung des öffentlichen Rettungsdienstes
werden in der Bundesrepublik Deutschland wiederum zwei verschiedene Grundkonzepte umgesetzt,
das Konzessions- 6 und das Submissionsmodell. 7 In Nordrhein-Westfalen kommt das Submissionsmodell zur Anwendung. Hiernach erheben die Rettungsdienstträger beziehungsweise Träger einer Rettungswache bei den Bürgern Gebühren für die rettungsdienstlichen Leistungen der Beauftragten, die
wiederum vom Träger für die Aufgabendurchführung eine Vergütung erhalten. Dem Patienten tritt
nur der öffentliche Rettungsdienstträger gegenüber, während im Innenverhältnis zwischen Träger
und Drittem ein entgeltlicher Dienstleistungsauftrag besteht. Die Entscheidung über die Einbeziehung Dritter obliegt den rettungsdienstlichen Aufgabenträgern. Diese haben jedoch dem Träger des
Rettungsdienstes gegenüber eine Berichtspflicht, um planerisch nachweisen zu können, wie der Bedarf gedeckt wird.
In Nordrhein-Westfalen sind die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung mit Leistungen der Notfallrettung
einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des qualifizierten Krankentransportes sicherzustellen. 8
Entsprechend dieser Vorgabe ist der Rhein-Erft-Kreis Träger des Rettungsdienstes für das Kreisgebiet,
und nimmt diese Aufgabe als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr. Er errichtet und unterhält zur Aufgabenwahrnehmung eine Rettungsleitstelle, die mit der Leitstelle für Feuerschutz zusammenzufassen ist. 9
Die Ermittlung der bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes erfolgte überarbeitet in dem Bedarfsplan von 2004 und wird mit der vorliegenden Fortschreibung fortgeführt. Vor dem Hintergrund vereinbarter Qualitätsmerkmale erfolgt hier
die bedarfsgerechte Vorhaltung von Einsatzmitteln für den Rettungsdienst.
Für Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker trifft der Rhein-Erft-Kreis
als Träger des Rettungsdienstes ausreichende Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals.
Zudem bestellt er nach dem Rettungsgesetz „Leitende Notärzte oder -ärztinnen“ und regelt darüber
hinaus deren Einsatz. Die notwendigen Vorbereitungen für Schadensereignisse mit einer größeren
Anzahl Verletzter oder Kranker sind in dem „Einsatzplan für den Massenanfall von Verletzten
und/oder Erkrankten“ dargestellt.
Darüber hinaus ist es Aufgabe des Trägers des Rettungsdienstes mit den Notfallaufnahmekrankenhäusern zur Aufnahme von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten gemäß §11 Absatz 2 RettG NRW
zusammenzuarbeiten.
6
vergleiche: „Konzessionsmodell“; S. 9
7
vergleiche: „Submissionsmodell“; S. 12
8
§6 Absatz 1 RettG NRW
9
§7 Absatz 1 RettG NRW
8
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
3
Bedarfsplan
Gemäß §12 RettG NRW stellt der Rhein-Erft-Kreis einen Rettungsdienstbedarfsplan auf. Nach §12 Absatz 2 RettG NRW 10 sind in den Bedarfsplänen insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen,
weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge festzulegen.
Der Entwurf des Bedarfsplanes ist mit den vollständigen Anlagen den rettungsdienstlichen Aufgabenträgern, den Hilfsorganisationen, den sonstigen Anbietern rettungsdienstlicher Leistungen, den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und
der örtlichen Gesundheitskonferenz zur Stellungnahme zuzuleiten. 11
Mit der Durchführung rettungsdienstlicher Aufgaben können Dritte beauftragt werden, wenn deren
Leistungsfähigkeit gewährleistet ist. 12
Bei gleichem Leistungsangebot sind freiwillige Hilfsorganisationen gegenüber privaten Anbietern
vorrangig zu berücksichtigen. Die Beauftragten handeln dann als Verwaltungshelfer nach den Anweisungen der rettungsdienstlichen Aufgabenträger. 13 Die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben haben
die Kosten für die ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben zu tragen. 14
Der vorliegende Bedarfsplan für den Rettungsdienst orientiert sich am Leitfaden für die Erstellung
eines Rettungsdienstbedarfsplanes, der von der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der AGBF NRW aufgestellt wurde, sowie dem Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises aus dem Jahr 2004. Der Rettungsdienstbedarfsplan ist nach §12 Absatz 6 RettG NRW unter Beteiligung der Verbände der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften kontinuierlich zu
überprüfen. Spätestens nach Ablauf von vier Jahren ist der Rettungsdienstbedarfsplan zu ändern.
Darüber hinaus wird dann ein Bedarfsplan neu erstellt, wenn sich erhebliche Abweichungen in der
notwendigen Grundbedarfsvorhaltung ergeben, spätestens jedoch alle vier Jahre.
Der Rettungsdienstbedarfsplan dient als Grundlage für Verhandlungen mit den Krankenkassen zur
Erstellung der Gebührenkalkulation (Gebührensatzung). 15 Änderungen der Gebührensatzung können
nur auf der Grundlage eines abgestimmten Bedarfsplanes erfolgen.
10
Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit NRW; Runderlass vom 05.04.2000; III C 6-0712.1.12/075.1
11
§12 Absatz 3 RettG NRW
12
§13 Absatz 1 RettG NRW
13
§13 Absatz 2 RettG NRW
14
§15 RettG NRW
15
§14 Absatz 1 RettG NRW
9
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
4
Darstellung der rechtlichen Grundlagen
4.1
Förmliche Gesetze des Bundes
•
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.05.1949, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21.07.2010 (BGBl. I S. 944)
•
Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.01.2002
(BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
24.07.2010 (BGBl. I S. 977)
•
Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und
Katastrophenschutzgesetz – ZSKG) vom 25.03.1997 (BGBl. I S. 726), zuletzt geändert
durch Artikel 2 Nummer 1 des Gesetzes vom 29.07.2009 (BGBl. I S.2350)
•
Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten
(Rettungsassistentengesetz – RettAssG) vom 10.07.1989 (BGBl. I S. 1384), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 02.12.2007 I 2686 (Nr. 60)
•
Gesetz über Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz – MPG) vom 07.08.2002
(BGBI. I S. 3146), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 24.07.2010
(BGBI. I S. 983)
•
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20.07.2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch
Artikel 2a des Gesetzes vom 17.07.2009 (BGBl. I S. 2091)
•
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung vom
20.12.1988, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.07.2010 (BGBl S. 983)
•
Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz – ApoG) vom 15.10.1980
(BGBl. I S 1993), zuletzt geändert durch Artikel 16a des Gesetzes vom 28.05.2008
(BGBl. I S. 874)
•
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz – BtMG) vom
01.03.1994 (BGBl. I 358) zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 der Verordnung vom
18.12.2009 (BGBl. I S. 3944)
•
Straßenverkehrsgesetz (StVG) vom 05.03.2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2507)
•
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vom 25.05.1976 (BGBl. I S. unbekannt), zuletzt
geändert durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 14.08.2009 (BGBl. I S. 2827)
10
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
4.2
Materielle Gesetze des Bundes
•
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und
Rettungsassistenten (RettAssAPrV) vom 07.11.1989 (BGBl. I. S. 1966), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 02.12.2007 (BGBl. I. S. 1966)
•
Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten
(Medizinprodukte-Betreiberverordnung – MPBetreibV) in der Fassung vom 21.08.2002
(BGBI. I S. 3396), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29.07.2009
(BGB. I S. 2326)
•
Verordnung über die Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen
Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung – BioStoffV) vom 27.01.1999 (BGBl. I S. 50), zuletzt
geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 18.12.2008 (BGBl. I S. 2768)
•
Verordnung über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung – ApBetrO)
vom 26.09.1995 (BGBl. I S. 1195), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom
02.12.2008 (BGBl I S. 2338)
•
Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von
Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung – BtMVV) vom
20.01.1998 (BGBl. I S. 74, 80), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom
15.07.2009 (BGBl. I S. 1801)
•
Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV) vom 06.03.2009 (BGBl. I S. 481)
•
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) vom
23.12.2004 (BGBl. I S. 3758), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 18.12.2008
(BGBl. I S. 2768)
•
Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch
Artikel 1 der Verordnung vom 05.08.2009 (BGBl. I S. 2631)
•
Strafprozessordnung vom 07.04.1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), zuletzt geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 30.07.2009 (BGBl. I S. 2437)
4.3
Förmliche Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen
•
Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport
durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) vom 24.11.1992 (GV.NRW 1992
S. 458/SGV.NRW 215) zuletzt geändert Gesetz vom 05.04.2005 (GV. NRW 2005 S. 306)
•
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998
(GV.NRW 1998 S. 122/SGV.NRW.213) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2007
(GV.NRW 2007 S. 662)
•
Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) vom
11.12.2007 (GV.NRW S. 702, 2008 S. 157), zuletzt geändert am 16.03.2010
(GV.NRW S. 184)
11
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
•
Gesetz über den Hilfe- und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten NRW
(Psychischkrankengesetz – PsychKG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom
13.04.2000 – GVOBl. M-V 2000, S. 182
•
Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969
(GV.NW S. 712, SGV.NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009
(GV.NRW S. 394)
4.4
Materielle Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen
•
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter und Rettungshelfer
(RettAPO) vom 03.11.2009 (GV.NW Nr. 29, S. 570)
•
Verordnung über die Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinprodukten für
Großschadensereignisse in Krankenhäusern im Land Nordrhein-Westfalen
(Arzneimittelbevorratungsverordnung) in der Fassung vom 30.08.2000
•
Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach Rechtsvorschriften für nichtärztliche
und nichttierärztliche Heilberufe vom 31.01.1995 (GV. NRW S. 87/SGV.NW 2121)
4.5
Verwaltungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen (Runderlass)
•
Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 25.06.1993 –
V C 6-0713.1.7 A; n.v. – Sanitätsdienst und Rettungsdienst bei Veranstaltungen
•
Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 10.05.1994 –
V C 6-01717.7 – (Eildienst des Städtetages Nr. 1994, 486) – Bestellung Leitender Notärzte
•
Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 18.03.1993 –
V C 6-0713.18 – Abgrenzung der Zuständigkeiten des Rettungsdienstes und der
Krankenhäuser
•
Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 21.01.1997
(SMBl. NW 1997, S. 140) V C 6-07177.8 – Fortbildung des nichtärztlichen Personals
in der Notfallrettung und im Krankentransport
•
Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom
22.04.1998 – V C 6-0713.4.1 – Leitstelle des Rettungsdienstes und deren Aufgabe
•
Runderlass des Innenministeriums NRW in der Fassung vom 27.03.2000
(IV C 2-606/297/1592) nicht veröffentlicht, Grundsätze für die Zusammenarbeit
zwischen Polizei, Rettungs- und Betreuungsdienst in besonderen Lage
•
Runderlass des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie NRW vom
20.01.2000 III C 6-0715 – Vorsorgeplanung für die gesundheitliche Versorgung bei
Großschadensereignissen
12
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
•
Runderlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit NRW vom
05.04.2000 III C 6-0712.1.2/0715.1 – Rettungsdienstliche Bedarfspläne
•
Runderlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit NRW vom
30.06.2000 III C 6-0713.2.7.1 – Rettungsdienst NRW, Rettungsdienstprotokoll,
Notarzteinsatzprotokoll, Notarztindikationskatalog, Medizinisches
Qualitätsmanagement
•
Runderlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit NRW vom
25.09.2002 (III B 4-0713.2/0713.2.6.1 ) – Zulassung und Normung von Fahrzeugen des
Rettungsdienstes sowie deren Farbgebung
•
Runderlass des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie NRW vom
31.10.2003 (III 8-0714.1.3) – Einsatz von Hubschraubern im Rettungsdienst
•
Runderlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit NRW vom
25.10.2006 (III 8 0714.1.3) – Regelungen zum Einsatz von Luftfahrzeugen im
Rettungsdienst
4.6
Richtlinien/Empfehlungen/Stellungnahmen
•
Richtlinien über die Verordnung von Krankenfahrten und Krankentransportleistungen
(Krankentransportrichtlinien) in der Fassung vom 17.06.1992, Bundesanzeiger Nr. 183 b
vom 29.09.1992
•
Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (RKI) – Anforderung der
Hygiene an den Krankentransport
•
Richtlinien der präklinischen Notfallmedizin des Rhein-Erft-Kreises vom 09/2007
•
Richtlinie über die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des
Gesundheitsdienstes (LAGA-Richtlinie)
•
Empfehlung des Landkreistages NRW vom 22.09.2009 (Rundschreiben Nr. 0834/09) –
Hilfsfrist im Rettungsdienst
•
Empfehlung der Bundesärztekammer zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst
vom 09.12.1994
•
Empfehlung der Bundesärztekammer zur Fortbildung zum „Leitenden Notarzt“
vom 25.02.1988
4.7
Normen
•
Europäischen Norm 471 – Warnkleidung (12/2009)
•
Europäische Norm 1789 – Rettungsdienstfahrzeuge und deren
Ausrüstungs-Krankenkraftwagen (08/2007)
•
Deutsche Norm 13050 – Begriffe im Rettungswesen (02/2009)
13
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
•
Europäische Norm 1865 – Festlegungen für Krankentragen und andere
Krankentransportmittel im Krankenkraftwagen (12/1999 – Entwurf 11/2007)
4.8
•
Deutsche Norm 13232 – Notfall-Arztkoffer (07/1997)
•
Deutsche Norm 13233 – Notfall-Arztkoffer für Säuglinge und Kleinkinder (07/1997)
•
Deutsche Norm 75079 – Notarzt-Einsatzfahrzeuge (NEF) (11/2009)
Technische Regeln
•
Technische Regeln Druckgase – TRG 280 – Allgemeine Anforderungen an
Druckgasbehälter; Betreiben von Druckgasbehältern vom 18.07.1989
(BArbBl Nr. 9/1989 S. 51) in der Fassung vom 28.08.1995 (BArbBl Nr. 10/1995 S. 63)
•
Technische Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 522 – Raumdesinfektion mit Formaldehyd von
06/1992 (BArbBl. 1992-2006 S. 35) zuletzt geändert BArbBl. 2001-2009 S. 86
•
Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe – TRBA 250 – Biologische Arbeitsstoffe im
Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege von 11/2003 in der letzten Änderung
und Ergänzung von 11/2007 (GMBl Nr. 4 vom 14.02.2008, S. 83)
4.9
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz
•
GUV 50.11.58 – Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen an Arbeitsplätzen
im Gesundheitsdienst
4.10
•
GUV-V A 1 – Grundsätze der Prävention
•
GUV-I 8559 – Hautkrankheiten und Hautschutz
•
GUV-I 8599 – traumatisierende Ereignisse in Gesundheitsdiensten
•
GUV-I 8727 – Führen von Fahrzeugen
•
GUV-R 193 – Benutzung von Kopfschutz
•
GUV-R 195 – Benutzung von Schutzhandschuhen
•
GUV-R 206 – Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst
•
GUV-R 209 – Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln
•
GUV-R 500 – BG-Regeln für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
•
GUV-R 2106 – Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen im Rettungsdienst
Sonstige
•
RKI-Liste für Desinfektionsmittel und -verfahren
•
DGHM-Liste für Desinfektionsarbeiten und -verfahren
14
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Das Versorgungsgebiet des Rhein-Erft-Kreises
Das Versorgungsgebiet des Rhein-Erft-Kreises
1
Größe und Einwohnerzahl
Der Rhein-Erft Kreis ist mit seiner Fläche von 704,7 km² und 464.209 Einwohnern 16 einer der größten
Landkreise in Nordrhein-Westfalen. Die größte Nord-Süd-Ausdehnung beträgt 38,8 km, die größte
Ost-West-Ausdehnung 28 km. Das Kreisgebiet des Rhein-Erft-Kreises besteht aus insgesamt 10 Städten und Gemeinden:
Fläche in km²
Einwohner
Bevölkerungsdichte
je km²
Bedburg
80,21
24.879
310
Bergheim
96,33
62.100
645
Brühl
36,12
44.491
1.232
Elsdorf
66,00
21.306
323
Erftstadt
119,88
50.714
423
Frechen
45,11
49.824
1.105
Hürth
51,17
56.983
1.114
Kerpen
113,94
64.746
568
Pulheim
72,14
53.872
747
23,4
35.146
1.502
704,7
464.061
659
Stadt/Gemeinde
Wesseling
gesamt
Tabelle 1: Einwohnerzahlen nach Kommune16
2
Topografie, Infrastruktur und Wirtschaft
Geografisch betrachtet liegt der Rhein-Erft-Kreis im Städtedreieck Düsseldorf-Aachen-Bonn. Das Kreisgebiet wird eingegrenzt durch den Ballungsraum Köln im Osten mit einer sehr hohen Einwohnerdichte, im Süd-Osten durch den Rhein-Sieg-Kreis, im Süd-Westen durch den Kreis Euskirchen, im Westen
durch den Kreis Düren sowie im Norden durch den Rhein-Kreis Neuss. Die höchste Erhebung bildet mit
207 m über Normalnull die Glessener Höhe in Bergheim und den tiefsten Punkt mit 42 m über Normalnull der Stommelerbusch in Pulheim.
Das Kreisgebiet des Rhein-Erft-Kreises wird von dem Hauptfluss Erft in den Städten Erftstadt, Kerpen,
Bergheim und Bedburg durchflossen. Weiterhin grenzt im Südosten an die Stadt Wesseling der Rhein.
Hier befindet sich eine planmäßige Anlegestelle der Fahrgastschiffe der Köln-Düsseldorfer Rheinschiff-
16
Stand: 01.12.2008
15
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
fahrt (KD), der Kölntourist (KT) sowie eine Personen- und Fahrradfähre, welche die Stadt Wesseling mit
der Stadt Niederkassel auf der gegenüberliegenden Rheinseite verbindet. Darüber hinaus gibt es im
Rhein-Erft-Kreis fünf zugelassene Badeseen, die nach entsprechenden Richtlinien der Europäischen
Union und der Badegewässerordnung vom Gesundheitsamt überwacht werden. Es handelt sich hier
um folgende Gewässer:
•
Bleibtreusee in Brühl
•
Heider Bergsee in Brühl
•
Liblarer See in Erftstadt
•
Otto-Maigler-See in Hürth
•
Zieselsmaar in Kerpen
Der Rhein-Erft-Kreis beheimatet zudem einen großen Naturraum. Das Rheintal, das Vorgebirge, der
Villerücken, das Tal der Erft, die sehr fruchtbaren Ackerböden der Bördenlandschaft und auch die rekultivierten Gebiete stellen Besonderheiten dar. Darüber hinaus erstreckt sich das Gebiet des Zweckverbandes Naturpark Rheinland über einen weiten Teil des Rhein-Erft-Kreises. Eine genaue Aufteilung
der derzeitigen Flächennutzung im Rhein-Erft-Kreis stellt sich wie folgt dar: 17
Nutzungsart
km²
%
Landwirtschaftsfläche
379,18
53,9
Gebäude- und Freiflächen
103,69
14,7
Waldfläche
76,92
10,9
Betriebsfläche
60,01
8,5
Verkehrsfläche
56,49
8,0
Wasserfläche
11,30
1,6
Erholungsfläche
10,59
1,5
6,36
0,9
704,54
100,0
Flächen anderer Nutzung
Gesamtfläche
Tabelle 2: Flächennutzung Rhein-Erft-Kreis
Eine nachhaltige Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere und Pflanzen lässt
sich nur erreichen, wenn Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden. Dazu gehören insbesondere die Festsetzung von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmalen oder geschützten Landschaftsbestandteilen mit entsprechend notwendigen
Gebots- und Verbotsvorschriften sowie Pflanz-, Pflege- und Biotopentwicklungsmaßnahmen für die
17
LDS Die Gemeinden NRWs 2006
16
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Landschaft. Eine genaue Aufteilung der derzeitigen Schutzgebiete im Rhein-Erft-Kreis stellt sich wie
folgt dar: 18
Fläche
km²
%
Naturschutzgebiete
13,7
1,9
190,8
27,1
73,7
10,5
Sonstige Gebiete
426,2
60,5
Gesamtfläche
704,5
100,0
Landschaftsschutzgebiete
Wasserschutzgebiete
Tabelle 3: Aufteilung der Flächennutzung im Rhein-Erft-Kreis
Der Rhein-Erft-Kreis ist ein starker Wirtschaftsraum mit einer sehr vielfältigen Wirtschaftsstruktur.
Verkehrsgünstige Gewerbeflächen und eine moderate Preisgestaltung tragen dazu bei, dass der
Rhein-Erft-Kreis einer der wirtschaftsstärksten Kreise in Nordrhein-Westfalen ist. Aufgrund der verkehrstechnischen guten Lage siedeln sich viele Unternehmen im Kreis an. Sie nutzen die optimale
Umlandstruktur sowie die Nähe zu den Flughäfen Köln-Bonn und Düsseldorf sowie dem ContainerBahnhof Köln-Eifeltor. In der Vergangenheit wurde die Wirtschaft des Rhein-Erft-Kreises vor allem
durch den Braunkohletagebau, die Energieerzeugung und die chemische Industrie geprägt. So betreibt z.B. das Unternehmen RWE Rheinbraun AG das größte Braunkohlekraftwerk Europas in Bergheim-Niederaußem. Mittlerweile wandelt sich der Kreis zu einem Dienstleistungszentrum mit einer
Vielzahl mittelständischer Unternehmen, die unter anderem in den Bereichen IT, Logistik, Entsorgungstechnik, Abfallmanagement und Umwelt- und Biotechnologie tätig sind. So sind neben den bereits angesiedelten Großindustrien auch eine Vielzahl von Industrie- und Gewerbeparks entstanden,
die den Rhein-Erft-Kreis als Wirtschaftsstandort stärken. Zu den größten Unternehmen und Anlagen
des Kreises zählen der Technologie- und Industriepark Hürth-Knapsack, die Shell Deutschland Oil
GmbH – Rheinland Raffinerie Werk Wesseling, Basell Polyolefine GmbH – Werk Hürth, die Evonik Degussa GmbH, die KWE Stahl- und Industriebau GmbH & Co., die Eisenbahn-VerkehrsmittelGesellschaft mbH, RWE Rheinbraun AG, Eisenwerk GmbH, Mauser-Werke GmbH und das NISSAN Center Europe GmbH.
Auch die Medien-Branche nimmt von Jahr zu Jahr einen immer größeren Stellenwert im Rhein-ErftKreis ein. Seit 1990 wurden in Hürth-Efferen und Hürth-Kalscheuren mittlerweile über 30 Studios
errichtet in denen zahlreiche TV-Serien und Filme produziert werden. Insgesamt haben mehr als
80 Medienunternehmen die Stadt Hürth zu ihrem Standort gewählt.
18
Rhein-Erft-Kreis, 2007
17
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
3
Nachbargemeinden
Der Rhein-Erft-Kreis grenzt im Norden an den Rhein-Kreis Neuss, im Süden an den Rhein-Sieg-Kreis
sowie Kreis Euskirchen, im Osten an die kreisfreie Stadt Köln und im Westen an den Kreis Düren.
4
Verkehrswesen
Der Rhein-Erft-Kreis bietet der Bevölkerung und der Wirtschaft durch seine zentrale Lage innerhalb
der europäischen Märkte sowie der vorbildlichen Dichte und Qualität der Verkehrsanbindung und
-erschließung einen starken Standort. Von allen kreisangehörigen Städten erreicht man schnell und
bequem das gewünschte Ziel. Vier Autobahnen aus und in fast allen Richtungen und in fast alle Richtungen Deutschlands laufen hier zusammen. Dies sind Anbindungen an die Metropole Köln im Osten,
zur Landeshauptstadt Düsseldorf im Norden sowie zu den Niederrheinzentren Mönchengladbach und
Neuss, zur ehemaligen Bundeshauptstadt Bonn im Süden und zu Aachen und dem Dreiländereck im
Westen:
•
Bundesautobahn A1 „Hansalinie, Vogelfluglinie“; Heiligenhafen-Blankenheim;
Daun-Saarbrücken
•
Bundesautobahn A4; Aachen-Krombach; Kirchheimer Dreieck-Görlitz
•
Bundesautobahn A61 „Linksrheinische Autobahn“; Viersen-Hockenheim
•
Bundesautobahn A555 „Köln-Bonner Autobahn, Diplomaten Rennbahn“; Köln-Bonn
Der Anschluss garantiert zudem das kreisweit vorbildliche, eng gesponnene Bundes- und Schnellstraßennetz. Eine genaue Aufteilung der derzeitigen Straßen im Rhein-Erft-Kreis stellt sich wie folgt dar:
Straßen des überörtlichen Verkehrs
Bundesautobahn
Länge in km
91,4
Bundesstraßen
106,9
Landstraßen
295,3
Kreisstraßen
195,5
Gesamtlänge
689,1
Tabelle 4: Aufteilung der Straßen im Rhein-Erft-Kreis
Neben den Straßen des überörtlichen Verkehrs verfügt der Rhein-Erft-Kreis über so genannte Baggerstraßen, die es den Großbaggern des Tagebaus ermöglichen, einen Standortwechsel durchzuführen.
Die Baggerstraßen sind meist nicht als Straße zu erkennen und werden in der Zeit, in der sie nicht
befahren werden, stellenweise auch landwirtschaftlich genutzt.
18
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Mit der kreiseigenen Regionalen Verkehrsgesellschaft (REVG) verfügt der Rhein-Erft-Kreis über ein
leistungsstarkes Nahverkehrsunternehmen, welches mit rund 200 Bussen Millionen Menschen im Jahr
transportiert. Die wichtigsten Regionalbuslinien werden meist im Stundentakt bedient.
Auch die Schiene ist ein wichtiges Verkehrsinfrastrukturargument im Rhein-Erft-Kreis. So verfügen
sieben von zehn Kommunen im Rhein-Erft-Kreis über eine direkte Anbindung an das Fernstreckennetz
der Deutschen Bahn AG:
•
Bedburg an die Strecke Horrem-Grevenbroich-Neuss
•
Bergheim an die Strecke Horrem-Grevenbroich-Neuss
•
Brühl an die Strecke Köln-Bonn-Koblenz (Eifelstrecke)
•
Erftstadt an die Strecke Köln-Euskirchen-Trier (Eifelstrecke)
•
Frechen an die Strecke Köln-Horrem-Düren
•
Kerpen an die Strecke Köln-Horrem-Düren
•
Pulheim an die Strecke Köln-Grevenbroich-Mönchengladbach
Die Städte Brühl, Frechen, Hürth und Wesseling sind zudem an das Kölner Stadtbahnnetz der Kölner
Verkehrsbetriebe (KVB Köln) angeschlossen. Durch die Städte Brühl und Hürth führt die ehemalige
Vorgebirgsbahn der KBE – die heutige Linie 18. Nach Frechen verläuft die Strecke der ehemaligen KölnFrechen-Benzelrather Eisenbahn (KFBE) – die heutige Stadtbahnlinie 7. Durch die Stadt Wesseling
führt die Rheinuferbahn der ehemaligen Köln-Bonner-Eisenbahn (KBE) – heute die Stadtbahnlinie 16.
Mit der Anbindung durch den Rheinhafen Godorf in Wesseling findet der Rhein-Erft-Kreis auch Integration in das europäische Wasserstraßennetz. Entsprechend liegt eine Verbindung der Region mit
allen wichtigen Wirtschaftgebieten Europas auch auf dem Wasserwege vor.
5
Besondere Risiken
Das Risikopotenzial innerhalb des Rhein-Erft-Kreises ist generell mit dem anderer Landkreise vergleichbar. Die Einsatzzahlen in der Notfallrettung und der notärztlichen Versorgung liegen zur Zeit bei
ungefähr 95 Einsätzen pro 1.000 Einwohner und sind vergleichbar mit denen anderer Rettungsdienstträger in Landkreisen. Auch die Bevölkerungsbewegung und die aktuelle Altersstruktur der Bevölkerung im Rhein-Erft-Kreis weist keine Besonderheiten auf. Wie in allen anderen Rettungsdienstbereichen führt die zunehmende Überalterung der Bevölkerung zu steigenden Einsatzzahlen.
Der Rhein-Erft-Kreis bietet jedoch einige Besonderheiten gegenüber anderen Landkreisen, auf die der
Rettungsdienst reagieren muss. So ist vielen Bereichen des täglichen Lebens beziehungsweise bei öffentlichen Veranstaltungen mit unterschiedlichen Gefahren zu rechnen, welche in die rettungsdienstlichen Vorplanungen einfließen müssen.
19
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
5.1
Betriebe mit besonderen Gefahren
Innerhalb des Rhein-Erft-Kreises sind zahlreiche Betriebsbereiche angesiedelt, die den Betreiberpflichten der Störfallverordnung unterliegen. Im Chemiepark Knapsack sind aktuell verschiedene Unternehmen angesiedelt, die eine breite Palette von Produkten der chemischen Industrie produzieren. Das
Spektrum reicht dabei von Grundchemikalien über Pflanzenschutzmittel und Landebahnenteiser bis
zu verschiedenen Kunststoffen. Die Einsatzstoffe (Rohöl) für den Raffineriebetrieb werden über die
Nord-West-Ölleitung und der Rotterdam-Rhein-Pipeline (RRP) angeliefert. Darüber hinaus werden
viele Rohmaterialien über das Straßen- und Schienennetz sowie über den Binnenverkehr geliefert.
Zum Schutz vor den Risiken, die von den chemischen Werken und der dazugehörigen Industrieinfrastruktur ausgehen kann, werden an einigen Standorten Werkfeuerwehren auf der Grundlage des §15
des „Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)“ vorgehalten. Einige Werkfeuerwehren betreiben zusätzlich einen werkärztlichen Dienst und halten zudem Rettungswagen vor. 19 Mit
dieser Vorhaltung von Rettungswagen werden die Risiken für die Arbeitnehmer innerhalb des Werkgeländes abgedeckt. Für die Bekämpfung von Gefahren außerhalb der Werkgrenzen ist sowohl bei
Bränden, bei technischen Hilfeleistungseinsätzen, bei Gefahrgutfreisetzung und möglichen Großschadensschadensereignissen die öffentliche Feuerwehr beziehungsweise der öffentliche Rettungsdienst zuständig.
Betriebsbereiche und Anlagen, die den Betreiberpflichten der Störfallverordnung unterliegen 20
Objekt
Adresse
Alfred Talke Logistic Service GmbH – Standort Hürth
Max-Planck-Straße 20; 50354 Hürth
E
Alfred Talke Logistic Service GmbH – Standort Knapsack
Franz Tilgner Straße 11; 50354 Hürth
E
Basell Polyolefine GmbH – Werk Hürth
Industriestraße; 50354 Hürth
G
Bayer CropScience GmbH – Werk Hürth
Industriestraße; 50354 Hürth
E
Beiselen GmbH
Heinrich-Hertz-Straße 4; 50181 Bedburg
E
CABB GmbH
Industriestraße; 50354 Hürth
E
Clariant Produkte (Deutschland) GmbH
Industriestraße; 50354 Hürth
E
CyPlus GmbH
Brühler Straße 2; 50389 Wesseling
E
DOM Sicherheitstechnik GmbH
Wesselinger Straße 10-16; 50321 Brühl
G
Evonik Degussa GmbH – Werk Wesseling
Brühler Straße 2; 50389 Wesseling
E
Evonik Röhm GmbH
Brühler Straße 2; 50389 Wesseling
E
Gießharzwerk Frechen GmbH & Co. KG
Herman-Seger-Straße 1; 50226 Frechen
G
Praxair Deutschland GmbH & Co. KG
Gennerstraße 283; 50354 Hürth
E
Praxair Deutschland GmbH & Co. KG
Gennerstraße 281; 50354 Hürth
E
Propan Rheingas GmbH & Co. KG
Fischenicher Straße 23; 50321 Brühl
E
Shell Deutschland Oil GmbH, Rheinland Raffinerie –
Werk Wesseling
Ludwigshafener Straße 1; 50389 Wesseling
E
19
vergleiche Kapitel „Private Anbieter“
20
Stand: 15.01.2008
Pflicht
20
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Betriebsbereiche und Anlagen, die den Betreiberpflichten der Störfallverordnung unterliegen 20
Objekt
Adresse
Pflicht
Thermphos Deutschland GmbH
Industriestraße; 50354 Hürth
E
Vinnolit GmbH & Co. KG – Werk Hürth
Industriestraße; 50354 Hürth
E
Tabelle 5: Betriebsbereiche und Anlagen gemäß Störfallverordnung
5.2
Verkehrsknotenpunkte
Wie an anderer Stelle dargestellt ist der Rhein-Erft-Kreis aufgrund seiner verkehrsgeographisch günstigen Lage durch starke Durchgangsverkehre geprägt und belastet. Besonders internationale Verkehre
befahren vermehrt das Fernstraßennetz, wobei hauptsächlich die zwischenzeitlich sechsstreifig ausgebauten Bundesautobahnen A4 und A61 hohen Belastungen ausgesetzt sind. Aufgrund des hohen
Verkehrsaufkommens und der daraus resultierenden hohen Straßenbelastung kommt es unabhängig
von der Witterung regelmäßig in den Hauptverkehrszeiten zu Behinderungen. Zusätzlich führt neben
dem Güterverkehr auch die hohe Zahl von Berufspendlern zu einer Belastung im Straßenverkehr. Im
Durchschnitt beträgt die Zahl der Einpendler 47.098 Personen pro Tag und die Zahl der Auspendler
79.620 Personen pro Tag. 21
Auf den Fernstraßen kommt es aufgrund schwerer Unfälle regelmäßig zu Störungen, die wiederum
Folgeauswirkungen auf den Rettungsdienst haben.
5.3
Freizeit und Tourismus
Neben der vielfältigen Wirtschaftsstruktur ist der Rhein-Erft-Kreis auch für seine reizvolle Kulturlandschaft und die zahlreichen rekultivierten Grünflächen bekannt. Er bietet mit seinen historischen Orten
und idyllischen Seen einen besonderen Erlebnis- und Anziehungspunkt für Einwohner und Besucher.
Nicht nur, dass der Rhein-Erft-Kreis die wasserburgreichste Region in ganz Deutschland darstellt, der
Rhein-Erft-Kreis bietet mit dem Schloss Augustusburg und dem Schloss Falkenlust gleich zwei UNESCO-Welterbestätten. Zudem bieten sich zu jeder Jahreszeit im Rhein-Erft-Kreis zahlreiche kulturelle
Veranstaltungen an. So eröffnen beispielsweise alljährlich die Brühler Schlosskonzerte die Konzertsaison im Schloss Augustusburg, beim Erftkreiszyklus werden Kammerkonzerte in den Schlössern und
Burgen des Kreises angeboten und in der Abtei Brauweiler finden neben „classic nights“ auch die überregional bedeutsamen „KunstTage Rhein-Erft“ statt. Regionale Märkte wie der Töpfermarkt in Frechen, der Gymnich Ritt oder die vielen Weihnachtsmärkte sind zusätzliche Anziehungspunkte.
Einen weiteren hohen Anziehungspunkt für alle Altersgruppen stellt einer der bedeutendsten Freizeitparks in Europa, das Phantasialand in Brühl, dar. Bei einer Gesamtfläche von 28 ha zieht der beliebte Freizeitpark mit seinen acht Themenbereichen jährlich etwa 2 Millionen Besucher an. Die Attraktionen des Parks bilden eine Mischung aus schnellen, langsamen und aufregenden gemütlichen
Fahrgeschäften, sowie Fahrten und Spielbereichen speziell für Kinder. Neben zahlreichen, aufwendi-
21
Statistische Berichte des Landesamtes für DV und Statistik NRW, 2006
21
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
gen und prämierten Shows werden jährlich auch unterschiedliche besondere Veranstaltungen wie z.B.
der Fantasypride durchgeführt. Eine ausgewählte Auflistung der derzeitigen Attraktionen und Freizeitmöglichkeiten des gesamten Kreisgebietes stellt sich wie folgt dar:
Fliegen
Segelfluggelände in Bergheim
Ballonfahren Maiglerwiese in Brühl
Freizeitparks
Phantasialand in Brühl
Skateranlage Bedburg-Kaster
Kletterhallen
Kletterhalle Bronxrock in Wesseling
Kletterhalle Chimpanzo Drome in Frechen
Kulturdenkmäler
Schloss Augustusburg mit Kirche Maria zu den Engeln, Park und Jagdschloss Falkenlust
Schloss Paffendorf
Falkenlust Brühl Jagdschloss
Abtei Brauweiler
Schloss Bedburg
Landesburg Lechenich (ab 1306)
Synagoge in Pulheim-Stommeln von 1882
Moscheen in Wesseling und Alt-Hürth
Museen
Keramion
Max-Ernst-Museum
Rennsport
Michael-Schumacher-Kart-Center in Kerpen
Strandbäder
Otto-Maigler See in Hürth
Liblarer See in Erftstadt
Heider-Bergsee in Brühl
Bleibtreusee in Brühl
Tabelle 6: Attraktionen und Freizeitmöglichkeiten im Rhein-Erft-Kreis
22
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
5.4
Naturgewalten
Naturkatastrophen mit teilweise hohen menschlichen und materiellen Verlusten nehmen in der Zeit
deutlich zu. So führte unter anderem das Tiefdruckgebiet Kyrill den Rettungsdienst im Januar 2007 an
die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit. Durch Böen mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 225 km/h
knickten Bäume und Strommasten um, die für den Rettungsdienst wichtige Zufahrten versperrten.
Durch die Kreisleitstelle mussten, um den öffentlichen Rettungsdienst sicherstellen zu können, zusätzliche Rettungsdienstfahrzeuge in Dienst genommen und umdisponiert werden (Standortverlagerung).
6
Berücksichtigung in der Bedarfsplanung
Alle in den vorausgehenden Punkten genannten Risiken müssen zur bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung mit Leistungen der Notfallrettung und der notärztlichen Versorgung in der Bedarfsplanung für den Rettungsdienst Berücksichtigung finden.
23
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Struktur der Notfallmedizinischen Versorgung
Struktur der Notfallmedizinischen Versorgung
1
Träger der Rettungswachen und Beteiligte
Der Rhein-Erft-Kreis ist gemäß §6 Absatz 1 RettG NRW Träger des Rettungsdienstes. Mit der Wahrnehmung aller mit dem Rettungsdienst im Zusammenhang stehenden Aufgaben ist die Abteilung
32.2 – Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz betraut. Aufgabe des Trägers des Rettungsdienstes ist, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen
der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen.
Mit der eigentlichen Durchführung des Rettungsdienstes sind die „Träger der rettungsdienstlichen
Aufgaben“ beauftragt. Hierzu hat neben der Gleichstellung der großen kreisangehörigen Städte Bergheim und Kerpen der Rhein-Erft-Kreis die Durchführung des Rettungsdienstes gleichermaßen auf die
mittleren kreisangehörigen Städte übertragen:
•
Stadt Bergheim, Bethlehemer Straße 9-11, 50126 Bergheim
•
Stadt Brühl, Rathaus Uhlstraße 3, 50321 Brühl
•
Stadt Erftstadt, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt
•
Stadt Frechen, Johann-Schmitz-Platz 1, 50226 Frechen
•
Stadt Hürth, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth
•
Stadt Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen
•
Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 50259 Pulheim
•
Stadt Wesseling, Alfons-Müller-Platz 1, 50389 Wesseling
Zur Erfüllung der Aufgabe Rettungsdienst
22
haben einige „Träger rettungsdienstlicher Aufgaben“
vertragliche Vereinbarungen gemäß §13 Absatz 2 RettG NRW mit Hilfsorganisationen abgeschlossen.
Dies sind derzeit:
•
Stadt Bergheim: Malteser Hilfsdienst e.V.
•
Stadt Brühl: Johanniter Unfall-Hilfe e.V.
•
Stadt Erftstadt: Malteser Hilfsdienst e.V.
•
Stadt Pulheim: Malteser Hilfsdienst e.V.
Der Einsatz der Hilfsorganisationen im öffentlichen Rettungsdienst erfolgt ausschließlich durch die
Lenkung der Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises.
22
bezogen auf die Notfallrettung
24
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Tätigkeiten im Rettungsdienst innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises außerhalb der Vorgaben des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst und der Einsatz von Fahrzeugen ohne
Genehmigung der zuständigen Behörde sind nicht zulässig.
2
Einrichtungen des öffentlichen Rettungsdienstes
2.1
Rettungswachen
Innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises werden gegenwärtig acht Feuer- und
Rettungswachen sowie weitere acht Rettungswachen betrieben. Die Festlegung der Wachen und
Einsatzbereiche orientiert sich an der festgelegten Hilfsfrist von acht Minuten Eintreffzeit (entspricht
6 Minuten Fahrtzeit).
Abbildung 1: Ist-Stand der Einsatzbereiche in der Notfallrettung ohne Notarzt des Rhein-Erft-Kreises
25
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Abbildung 2: Ist-Stand der Einsatzbereiche in der Notfallrettung mit Notarzt des Rhein-Erft-Kreises
2.2
Fahrzeuge und Besatzungen
Für die Grundabdeckung im Regelrettungsdienst stehen innerhalb des Rhein-Erft-Kreises gegenwärtig
basierend auf dem Bedarfsplan von 2004 insgesamt 17 RTW und 8 NEF zur Verfügung. Darüber hinaus
werden im Krankentransport und zur Spitzenbedarfsabdeckung im Rettungsdienst 5 Krankenkraftwagen des Typ B vorgehalten. Die Verteilung der einzelnen Fahrzeuge im Kreisgebiet auf die Einsatzbereiche stellt sich wie folgt dar:
26
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Rettungswagen
Einsatzbereich
Fahrzeug
Betriebszeit
RMW-Stunden
02.83.01
02.83.02
02.83.05
7 Tage/24 Stunden
5 Tage/12 Stunden
Reserve/Sonderbedarf
168,0
60,0
-
2-2 – Rettungswache Bergheim-Niederaußem
Werkstraße 1, 50129 Bergheim
02.83.03
7 Tage/24 Stunden
168,0
2-3 – Rettungswache Elsdorf-Niederembt
Oberembter Straße 2, 50189 Elsdorf
02.83.04
7 Tage/24 Stunden
168,0
3-1 – Feuer- und Rettungswache Brühl
Rheinstraße 207, 50321 Brühl
03.83.02
03.83.03
7 Tage/12 Stunden
Reserve/Sonderbedarf
84,0
-
Rettungswache Brühl
Mühlenstraße 21-25, 50321 Brühl
03.83.01
7 Tage/24 Stunden
168,0
5-1 – Feuer- und Rettungswache Erftstadt
Gustav-Heinemann-Straße 1, 50374 Erftstadt
05.83.01
05.83.02
7 Tage/24 Stunden
Reserve/Sonderbedarf
168,0
-
5-2 – Rettungswache Erftstadt-Lechenich
Siemensstraße 25, 50374 Erftstadt
05.83.30
7 Tage/24 Stunden
168,0
6-1 – Feuer- und Rettungswache Frechen
Schützenstraße 7-9, 50226 Frechen
06.83.01
06.83.03
7 Tage/24 Stunden
Reserve/Sonderbedarf
168,0
-
6-2 – Rettungswache Frechen-Königsdorf
Zur Mühle 2-4, 50226 Frechen
06.83.02
7 Tage/24 Stunden
168,0
7-1 – Feuer- und Rettungswache Hürth
Luxemburger Straße 450, 50354 Hürth
07.83.01
07.83.03
7 Tage/24 Stunden
Reserve/Sonderbedarf
168,0
-
7-2 – Rettungswache Hürth-Gleuel
Florianstraße 8, 50354 Hürth
07.83.02
7 Tage/24 Stunden
168,0
8-1 – Feuer- und Rettungswache Kerpen
Sindorfer Straße 24-26, 50171 Kerpen
08.83.01
08.83.03
7 Tage/24 Stunden
Reserve/Sonderbedarf
168,0
-
8-2 – Rettungswache Kerpen-Blatzheim
Bergstraße 8, 50171 Kerpen
08.83.02
7 Tage/24 Stunden
168,0
9-1 – Feuer- und Rettungswache Pulheim
Zum Schwefelberg, 50259 Pulheim
09.83.01
09.83.02
7 Tage/24 Stunden
Reserve/Sonderbedarf
168,0
-
9-2 – Rettungswache Pulheim-Sinnersdorf
Stommelner Straße 145, 50259 Pulheim
09.83.30
7 Tage/24 Stunden
168,0
10 – Feuer- und Rettungswache Wesseling
Kronenweg 49, 50389 Wesseling
10.83.01
7 Tage/24 Stunden
168,0
2-1 – Feuer- und Rettungswache Bergheim
Kölner Straße 155, 50127 Bergheim
Tabelle 7: Ist-Stand der Fahrzeuge des Rettungsdienstes (RTW)
27
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Notarzteinsatzfahrzeuge
Einsatzbereich
Fahrzeug
Betriebszeit RMW-Stunden
Krankenhaus Bedburg
Klosterstraße 10, 50181 Bedburg
02.82.02
7 Tage/24 Stunden
168,0
Krankenhaus Bergheim
Klosterstraße 2, 50126 Bergheim
02.82.01
7 Tage/24 Stunden
168,0
Krankenhaus Brühl
Mühlenstraße 21-25, 50321 Brühl
03.82.01
7 Tage/24 Stunden
168,0
Krankenhaus Erftstadt
Münchweg 3, 50374 Erftstadt
05.82.01
7 Tage/24 Stunden
168,0
Krankenhaus Frechen
Kapellenstraße 2-4, 50226 Frechen
06.82.01
7 Tage/24 Stunden
168,0
Krankenhaus Hürth
Krankenhausstraße 42, 50354 Hürth
07.82.01
7 Tage/24 Stunden
168,0
Feuer- und Rettungswache Kerpen
Sindorfer Straße 24-26, 50171 Kerpen
08.82.01
7 Tage/12 Stunden
84,0
Krankenhaus Wesseling
Bonner Straße 84, 50389 Wesseling
10.82.01
7 Tage/24 Stunden
168,0
Tabelle 8: Ist-Zustand der Fahrzeuge im Rettungsdienst (NEF)
Die Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind mit den gemäß §4 Absatz 3 RettG NRW geforderten Mindestqualifikationen zu besetzen. Dies sind:
Fahrzeugtyp
Qualifikation Fahrzeugführer
Qualifikation Transportführer
KTW Typ A2
Rettungshelfer
Rettungssanitäter
KTW Typ B
Rettungssanitäter
Rettungsassistent
RTW
Rettungssanitäter
Rettungsassistent
NEF
Rettungsassistent
Notarzt mit Fachkundenachweis RD bzw.
Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ und
Zertifizierung durch Rhein-Erft-Kreis
Tabelle 9: Mindestqualifikation des Personals im Rettungsdienst
Per Gesetz ist der transportführende Rettungsassistent verantwortlich für die medizinische Versorgung und die Transportbegleitung der Notfallpatienten. Er arbeitet am Notfallpatienten und bestimmt das Vorgehen des Teams bis zum Eintreffen des Notarztes. Ihm obliegen weiterhin die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen der Notkompetenz.
Dem transportführenden Rettungsassistenten obliegt darüber hinaus auch die Beaufsichtigung eines
Notfallpatienten während des Transportes ohne Notarzt in die geeignete Zielklinik über dessen Gesundheitszustand. Rettungsassistenten im Praktikum und Rettungssanitäter können den Transport
im Patientenraum grundsätzlich dann begleiten, wenn ein Notarzt den Transport im Patientenraum
begleitet.
28
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
3
Organisation des Rettungsdienstes
3.1
Disposition
Innerhalb des Rhein-Erft-Kreises werden alle Einsätze des öffentlichen Rettungsdienstes zentral von
der Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises disponiert. Zu diesem Zweck ist die Notrufnummer 112 kreisweit auf die Kreisleitstelle geschaltet. Für Notrufe, die telefonnetzbedingt bei Leitstellen benachbarter
Rettungsdienstbereiche auflaufen, ist sichergestellt, dass diese unverzüglich zur Kreisleitstelle des
Rhein-Erft-Kreises weitergeleitet werden.
Die Disposition der Einsätze in der Notfallrettung erfolgt bislang vorzugsweise nach der Strategie der
Standorte und der Bereichs-/Ausrückfolge. Dies bedeutet, dass durch die Kreisleitstelle der für einen
Einsatzbereich vorgesehene und zuständige RTW alarmiert wird. Nach den Möglichkeiten im alltäglichen Geschäft wir teils auch nach der „Nächsten-Fahrzeug-Stategie“ verfahren, wonach das dem Notfallort nächststehende geeignete Rettungsmittel zum Einsatz alarmiert wird. Dies erfolgt derzeitig
ohne direkte automatisierte Unterstützung sondern manuell durch den Disponenten. Um diese Dispositionsstrategie zu optimieren und die Zeit des Heranführens von Rettungsmitteln zu verkürzen,
sollen die Rettungsmittel in diesem Zusammenhang mit einem mobilen Computer ausgestattet werden, der über einen GPS-Sender/Empfänger mit dem Leitrechner verbunden ist und eine automatisierte „Nächste-Fahrzeug-Strategie“ ermöglicht.
3.2
Leistungsspektrum in der Notfallrettung
Behandlung
Aufgabe der Notfallrettung ist die Durchführung lebensrettender Maßnahmen am Notfallort, die Herstellung der Transportfähigkeit sowie die Beförderung mit einem Rettungswagen unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit unter Vermeidung weiterer Schäden in ein für die weitere Versorgung
geeignetes Krankenhaus. Die Aufgaben der Notfallrettung sind zwar als ineinander greifender Maßnahmenkatalog zu verstehen, jedoch ergibt sich die Zuständigkeit der Notfallrettung nicht erst dann,
wenn alle drei Aufgaben nacheinander zu erfüllen sind, sondern es reicht aus, wenn nur eine der Aufgaben zu erfüllen ist. Aus einem Umkehrschluss ergibt sich, dass es ferner Aufgabe der Notfallrettung
ist, vermeintlich lebensbedrohliche Symptome zu begutachten und gegebenenfalls festzustellen, dass
die zugrunde liegende Verletzung oder Erkrankung nicht lebensbedrohlich ist. Die Behandlung verletzter oder erkrankter Personen wird vom Rettungsdienst unabhängig vom Alter, dem Geschlecht, der
Religion, der Art der Schwere der Verletzung sowie unabhängig von dem Einsatzort und der Einsatzzeit vorgenommen. Dies können unter anderem sein:
•
Abwehr von äußeren Gefahren
•
Versorgung aller Arten von Verletzungen bis hin zu Mehrfachverletzten
•
Versorgung von Früh- und Neugeborenen
29
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
•
Versorgung von mehreren Verletzten und Erkrankten bis hin zu einem Massenanfall
von Verletzten und Erkrankten
•
Reanimation
•
Krisenintervention bei Menschen mit persönlichen Krisen bis hin zu psychiatrisch
Erkrankten oder Suizidgefährdeten
Im notfallmedizinischen Einsatz erfolgt zunächst eine Überprüfung und der Ausschluss einer akuten
Vitalbedrohung. Im Folgenden werden dann die für die Behandlung des Patienten notwendigen Informationen gesammelt, indem z.B. der Patienten selbst oder umstehende Personen befragt werden.
Darüber hinaus werden zur Evaluierung des notfallmedizinischen Kernproblems auch klinische Befunde, soweit vorhanden, herangezogen. Der Umfang der Befunderhebung richtet sich nach Art und
Schweregrad der Erkrankung/Verletzung und nach der Dringlichkeit, mit welcher notfallmedizinische
Maßnahmen ergriffen werden müssen. Notfallmedizinische Maßnahmen sind üblicherweise insbesondere folgende:
•
Spezifische Lagerung
•
Abwehr von äußeren Gefahren (z.B. Auskühlung, Hitzeeinwirkung)
•
Entfernung von Atmungshindernissen
•
Unterstützung einer mangelhaften Atmung (z.B. durch Sauerstoffgabe)
•
Ersetzen von fehlender Atmung durch künstliche Beatmung
•
Gabe von Medikamenten zur Verbesserung der Atmung
•
Unterstützung eines beeinträchtigten Kreislaufs, etwa mit Infusionen
•
Regulierung eines veränderten Herzschlags durch Medikamente oder elektrischen Schock
•
Ersetzen des fehlenden Herzschlags durch Herzdruckmassage
•
Maßnahmen zur Minimierung von starken Blutungen (z.B. durch Verbände oder
Maßnahmen wie Abklemmen, Abdrücken etc.)
•
Verhinderung von Bakterienbesiedelung, die zu lebensbedrohlichen Infektionen führen
können (z.B. bei Brandverletzungen)
•
Gabe von Medikamenten zur Abschwächung von Giftstoffen
•
Zuckergabe bei niedrigem Blutzucker
23
Vorbereitung des Transportes
Der Transport von Notfallpatienten erfolgt in der Regel, wenn die Störung der Vitalfunktionen vor Ort
behoben wurde und der Transport zu keiner weiteren Beeinträchtigung im Sinne einer Verschlimmerung führen kann. In Ausnahmefällen kann der Transport von Patienten trotz mangelnder Transport-
23
vergleiche Fehn, in FeuerSchR NW, FSHG, 2.4
30
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
fähigkeit zur Lebensrettung geboten sein, wenn die Störung der Vitalfunktionen nicht vor Ort behoben werden konnte.
Grundsätzlich werden für den Transport die Patienten schonend und fachgerecht auf die zur Verfügung stehenden Transporteinrichtungen (Vakuummatratze, Schaufeltrage, Tragestuhl, Fahrtrage)
umgelagert und mittels Sicherheitsgurten zur Vermeidung weiterer Schäden gesichert. Die Vorbereitung des Transportes erfolgt für den Patienten möglichst schmerzlos und schonend.
Auswahl des Zielkrankenhauses
Die Auswahl eines geeigneten Zielkrankenhauses obliegt dem Notarzt beziehungsweise bei Einsätzen
ohne Notarzt dem verantwortlichen Rettungsassistenten (Transportführer). Grundsätzlich erfolgt der
Transport in eine Klinik, in der die Verletzung oder Erkrankung der Notfallpatienten adäquat versorgt
werden kann. Die Beförderung in ein nicht oder nur bedingt geeignetes Krankenhaus kommt nur
dann in Betracht, wenn ein weiterer Transport den Patienten über Gebühr gefährden beziehungsweise zu weiteren Schäden führen würde. Die Wünsche des Patienten beziehungsweise der Angehörigen
in ein bestimmtes Krankenhaus innerhalb des Kreisgebietes und in den Randbezirken auch zum
nächsten Krankenhaus der Nachbarkommune werden berücksichtigt, soweit es medizinisch vertretbar
und aus rettungsdienstorganisatorischer Sicht zu verantworten ist. Im Zweifelsfall nehmen die jeweiligen Besatzungen von RTW und NEF Rücksprache mit der Leitstelle 24 um dem Willen des Patienten
soweit wie möglich zu entsprechen. Eine Information des geeigneten Zielkrankenhauses zur Weiterversorgung ist möglichst frühzeitig erforderlich, damit dort die entsprechenden Vorkehrungen getroffen werden können, um den Patienten optimal weiterzuversorgen.
Transport zum Zielkrankenhaus
Der Transport der Patienten zum geeigneten Zielkrankenhaus erfolgt unter ständiger apparativer und
visueller Überwachung und Weiterführung der eingeleiteten notfallmedizinischen Maßnahmen, falls
erforderlich unter Modifikation oder Ausweitung der Maßnahmen.
Übergabe im Krankenhaus
Die Übergabe des Patienten erfolgt durch ein qualifiziertes mündliches Gespräch und einer schriftlichen Dokumentation mittels Rettungsdienstprotokoll. 25 Auf dem Rettungsdienstprotokoll werden alle
verfügbaren und relevanten Informationen über das Notfallereignis an das Personal der weiterversorgenden Einrichtung übergeben. Mit der Übergabe des Patienten an das Zielkrankenhaus ist der Ein-
24
Welche Transportwege aus rettungsdienst-organisatorischer Sicht noch zu verantworten sind, ist Entscheidung des Rettungsdienstträgers bzw. i.V. der Kreisleitstelle Rhein-Erft-Kreis. Abzuwägen – und sofern möglich mit dem Patienten zu
besprechen – sind dabei einerseits durch einen längeren Transport entstehende zusätzliche Belastungen und damit einhergehende weitere Gesundheitsgefahren und andererseits für den Patienten günstige Umstände wie etwa eine Vorbehandlung in dem gewünschten Krankenhaus, dort bekannte medizinische Vorgeschichte oder aber dort vorhandene spezielle Behandlungsmöglichkeiten/Spezialkenntnisse. Zu bedenken ist außerdem, dass schon die Diskussion über das Ziel
des Notfalltransportes den Patienten erheblich belasten und damit wiederum medizinisch nachteilig für ihn sein kann.
25
Die aktuell zu verwendende Version wird in den Präklinischen Richtlinien des Rhein-Erft-Kreises festgelegt.
31
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
satz der Notfallrettung beendet, d.h. dass der Patient aus dem Verantwortungsbereich der Notfallrettung in den Verantwortungsbereich des aufnehmenden Krankenhauses übergegangen ist.
Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit
Nach der Übergabe des Patienten an das Zielkrankenhaus erfolgt die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft des jeweiligen Fahrzeuges durch Reinigung, Auffüllen von Material, Komplettierung der
Dokumentationen und Funktionsüberprüfung der Gerätschaften. Je nach Umfang der durchzuführenden Arbeiten werden diese Tätigkeiten in der Schleuse des Zielkrankenhauses oder aber am Heimatstandort durchgeführt.
Ausrüstungsgegenstände und Medizinprodukte
Die technische und medikamentöse Ausstattung der Rettungsmittel entspricht einschlägigen DINNormen. Hierzu gehören neben unterschiedlichen Transportgeräten auch Diagnose-, Monitoring und
Therapiegeräte. Die Notarzteinsatzfahrzeuge verfügen darüber hinaus über spezielle Erweiterungen.
Mit den vorhandenen Ausrüstungsgegenständen und Medizinprodukten können nahezu alle Notfallerkrankungen fachgerecht behandelt werden. 26 Aus den Vorgaben des MPG und der MPBetreibV sowie aus Gründen der verbesserten Patientenversorgung sowie der Qualitätssicherung wurde innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises eine flächendeckende Vereinheitlichung der
medizinischen Ausrüstungsgegenstände und der Medizinprodukte vorgenommen, die für alle im
Rettungsdienst Tätigen verbindlich ist. Als Basis hierfür dienen die „Richtlinien der präklinischen Notfallmedizin des Rhein-Erft-Kreises“.
3.3
Leistungsspektrum in der notärztlichen Versorgung
Das Rettungsdienstgesetz verpflichtet den Träger des Rettungsdienstes ausdrücklich dafür Sorge zu
tragen, dass genügend und ausreichend qualifizierte Ärzte im Rettungsdienst mitwirken. Seit Beginn
des organisierten Notarztdienstes mit der Inkraftsetzung des Rettungsdienstgesetzes von 11/1992
schließen innerhalb des Rhein-Erft-Kreises die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben Notarztgestellungsverträge mit den Krankenhäusern ab. Hierbei werden Notärzte, die in den Krankenhäusern als
Ärzte beschäftigt sind, für Einsätze schichtweise im Rettungsdienst gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt. Somit werden die Notärzte für die Dauer des Notarzteinsatzes in die Organisationsstruktur des Rettungsdienstträgers integriert und aus der Organisationsstruktur des Krankenhauses
herausgenommen. Dies hat zur Folge, dass der Notarzt während dieser Zeit dem Zugriff seines Arbeitgebers, dem Krankenhausträger, entzogen und den Anweisungen des Rettungsdienstträgers unterworfen ist. 27 Neben der Gestellung der Klinikärzte bedienen sich zunehmend die Krankenhäuser aufgrund bestehender und verschärfter Personalengpässe auch externer Notärzte.
26
vergleiche Kapitel „Durchführung des Rettungsdienstes“
27
STEEGMANN, C. (1997-2007): Recht des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes in NRW, Düsseldorf, Rn. 5.1/24
32
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Die Dynamik hat im Rettungsdienst in der Vergangenheit zu vielen Veränderungen und neuen Herausforderungen geführt. So hat sich in den letzten Jahren nicht nur die Einsatzhäufigkeit und das
Einsatzgeschehen im Rettungsdienst erheblich verändert, des Weiteren haben sich auch die präklinischen Behandlungsmöglichkeiten beträchtlich weiterentwickelt. Exemplarisch können hierfür die
Reanimationsstandards, erweiterte medikamentöse Therapieverfahren, Hypothermieverfahren, Polytraumaversorgung und die präklinische Versorgung des Akuten-Coronar-Syndroms angeführt werden. Darüber hinaus stellen weiterhin die sich dynamisch verändernde rettungsdienstliche Organisations- und Infrastruktur, das erweiterte einsatztaktische Vorgehen, soziale Veränderungen,
Bedrohungslagen und zunehmende hygienische Anforderungen neue und erschwerte Herausforderungen an den Notarzt. In diesem Zusammenhang werden beispielsweise für die Notärzte auf Klinikebene Fortbildungen angeboten, die sich nach Häufigkeit und Schwerpunkt bislang von Klinik zu Klinik unterscheiden. Die rettungsdienstlichen Konzepte und Versorgungsstandards 28 bleiben jedoch
bislang somit unberührt. Ein Notarztpool besteht somit standortgebunden auf Klinikebene. Die derzeitige Organisationsstruktur des Notarztdienstes muss daher in einigen Teilbereichen den Veränderungen angepasst werden.
Aktuelle Probleme des Notarztdienstes
Wie eingangs bereits dargelegt, hat sich in den letzten Jahren das Einsatzgeschehen im Rettungsdienst und damit in Zusammenhang stehend die notärztlichen Versorgung erheblich verändert. Einerseits steigen die Einsatzzahlen jährlich, andererseits haben die rettungsmedizinischen Möglichkeiten
deutlich zugenommen. In der Vergangenheit haben weitere Veränderungen in der rettungsdienstlichen Einsatztaktik durch neue und häufigere Einsatzarten (z.B. Transport schwergewichtiger Notfallpatienten) als auch durch die Wahrnehmung neuer Bedrohungen (z.B. Amokläufe) stattgefunden.
Neue Probleme im Notarztdienst ergeben sich aus dem zunehmendem Ärztemangel. Die Gründe für
den derzeitigen allgemeinen und nicht etwa isoliert die Notarztgestellung betreffenden Ärztemangel
sind vielfältig und lassen sich unter anderem erklären aus einer
28
•
inadäquaten Honorierung,
•
steigender Verantwortungsbereich mit hohem Konfliktpotential,
•
Auswirkungen des DRG-Systems,
•
der Privatisierung von Kliniken,
•
der Spezialisierung und Schwerpunktbildung von klinischen Einrichtungen,
•
der „Flucht“ von angestellten Krankenhaus-Ärzten in alternative Berufsfelder,
•
rechtlichen/politischen Vorgaben z.B. zur Arbeitszeitregelung.
Richtlinien der präklinischen Notfallmedizin des Rhein-Erft-Kreises
33
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Für den Notarztdienst ergeben sich aus dem Ärztemangel die Konsequenzen, dass zum einen vermindert Notärzte bereitgestellt werden können und die präklinische Versorgung als externer Aufgabenbereich angesehen wird, zum anderen mindert die permanente Überlastung in der hauptberuflichen
Tätigkeit die Bereitschaft zur Übernahme weiterer Notarztdienste. Bereits jetzt macht sich der zunehmende Ärztemangel innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises bemerkbar. So stehen für die präklinische Versorgung von Notfallpatienten, insbesondere bei kurzfristigen, krankheitsbedingten Personalausfällen oder bei kurzfristigem Mehrbedarf zeitnah planmäßig keine Notärzte für
die Übernahme und schnelle Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit zur Verfügung. Dies hat zur Folge, dass teilweise Notarzteinsatzfahrzeuge erheblich lange für die Übernahme akuter zeitkritischer
Notfalleinsätze nicht zur Verfügung stehen und so ein Versorgungsdefizit entsteht.
Dass bisherige rettungsdienstliche Konzept des Rhein-Erft-Kreises trifft diesbezüglich keine Regelungen. Mit Verabschiedung des vorliegenden Rettungsdienstbedarfsplanes muss an dieser Stelle eine
Erweiterung stattfinden, indem ein kreisweit verfügbarer Notarztpool aufgebaut wird, der bei kurzfristigen und krankheitsbedingten Personalausfällen, bei einer erforderlichen Erhöhung der Rettungsmittelvorhaltung (z.B. aus Anlass von Sonderveranstaltungen, Evakuierungen), bei Großschadensereignissen und mehreren Duplizitäten von Verlegungstransporten zur Verfügung steht. 29 Hier
werden weitere Planungen in Hinsicht auf die Schaffung eines Notarztpools mit den rettungsdienstlichen Aufgabenträgern erarbeitet.
Aus- und Fortbildung
Der Umfang des notwendigen notfallmedizinischen Wissens, die Versorgungsstandards als auch die
dynamischen Weiterentwicklungen im Rettungsdienst im Bereich des Gerätemanagements und der
medikamentösen Ausstattung bedürfen einer intensiven Ausbildung aber auch einer regelmäßigen
Fortbildung. Hierzu gehört auch die Teilnahme an Übungen. Entsprechend §4 der Richtlinien der Ärztekammer Nordrhein über die Eignungsvoraussetzungen für die im Rettungsdienst mitwirkenden
Ärztinnen und Ärzte sind Ärzte, die den Fachkundenachweis „Arzt im Rettungsdienst“ erworben haben zu regelmäßigen Fortbildungen in rettungsdienstlichen Maßnahmen verpflichtet. Trotz der Normierung einer generellen Fortbildungspflicht für im Rettungsdienst tätige Ärzte werden in den Richtlinien keine Festlegungen hinsichtlich des zu absolvierenden Stundenumfangs beziehungsweise der
zu erreichenden Fortbildungspunkte für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ und der inhaltlichen Schwerpunkten vorgenommen.
Um die durch die im Rettungsdienst tätigen Ärzte erworbenen besonderen Kenntnisse, Erfahrungen
und Fähigkeiten in der Erkennung und Behandlung akuter Störungen der Vitalfunktionen einschließlich der dazu erforderlichen instrumentellen und apparativen Techniken, der sachgerechten Lagerung,
der Herstellung der Transportfähigkeit aufrechtzuerhalten beziehungsweise den Wissenstand an die
schnell fortschreitenden notfallmedizinischen Erkenntnisse und Methoden anzupassen, ist es notwendig, dass zusätzlich zu der Tätigkeit im Rettungsdienst fachspezifische Fortbildungen angeboten
29
vergleiche Kapitel „Struktur der notfallmedizinischen Versorgung, 3.6 Interhospitaltransport (Sekundärtransporte mit
und ohne Notarzt)“
34
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
werden. In der bisherigen Organisation des Notarztdienstes wurden fachspezifische Fortbildungen im
Bereich des Rettungsdienstes für Notärzte nicht berücksichtigt.
Die Organisation brachte bisher einzig mit sich, dass die von den Krankenhäusern für Einsätze abgestellten Notärzte lediglich im Rahmen eines Einsatzes tätig waren und sich in Fragen Ihres Fachs fortgebildet haben. Während dies für die einzelnen medizinischen Maßnahmen unbedingt problematisch
war, fehlen jedoch nun zunehmend Kenntnisse über neue Standards, Sicherheitsbestimmungen, Medizinprodukte, Zuständigkeiten und rechtliche Bestimmungen. Dieses Defizit führt aktuell zu Spannungen im Einsatzgeschehen und führt zu einer Zunahme von Beschwerden. Aus diesem Grund werden zukünftig durch den Träger des Rettungsdienstes 30 fachspezifische Fortbildungen angeboten.
Grundsätzlich sollte jeder im Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises tätige Notarzt an mindestens zwei Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen.
Anlage 01
Stichwörter Rettungsdiensteinsätze Rhein-Erft-Kreis
Anlage 02
Notarztindikationskatalog Rhein-Erft-Kreis
3.4
Luftrettungsdienst
Gemäß §10 Absatz 1 in Verbindung mit §3 Absatz 3 RettG NRW werden ergänzend zum bodengebundenen Rettungsdienst Luftfahrzeuge eingesetzt. Für die Luftrettung werden Luftfahrzeuge mit regionalem Einsatzbereich vorgehalten und sind Teil des einheitlichen Rettungsdienstes.
Die Organisation des Luftrettungswesens erfolgt durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA NRW) in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. 31 Durch die beiden Ministerien
des Landes Nordrhein-Westfalen werden die Standorte der Luftfahrzeuge und deren originäre
Einsatzbereiche festgelegt. Luftfahrzeuge des Rettungsdienstes sind gemäß Nummer 1.1 des Erlasses
vom 25.10.2006 – III 8-0714.1.3 (MBl. NRW S. 781/SMBl. NRW 2129):
1.
Rettungshubschrauber (RTH)
2.
Intensivtransporthubschrauber
30
Grundsätzlich hat der Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes gemäß §75 Absatz 1 S. 2 SGB V i.V.m. §6 Absatz 1
RettG NRW i.V.m §11 Absatz 2 Nr. 2 RettG NRW die Verpflichtung, darauf hinzuwirken, dass die Krankenhäuser Ärzte für
die Notfallrettung zur Verfügung stellen und Gestellungsverträge abschließen. Die grundsätzliche Verpflichtung bzw. der
Abschluss der so genannten Notarztgestellungsverträge hat der Rhein-Erft-Kreis jedoch an die Träger rettungsdienstlicher
Aufgaben übertragen. Eine grundsätzliche Rechtsbeziehung zwischen dem Träger des Rettungsdienstes und dem Notarzt
bleibt jedoch insoweit bestehen, als dass der Rhein-Erft-Kreis nach den Grundsätzen der Amtshaftung für Fehler des Notarztes (Artikel 34 GG, §839 BGB,) einzustehen und mit dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst die medizinische Fachaufsicht
über die Notärzte hat.
31
§10 RettG NRW
35
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Rettungshubschrauber (RTH)
Die Rettungshubschrauber (RTH) haben einen Einsatzradius von bis zu 50 Kilometern um ihren Standort herum. Die in diesem Bereich liegenden Kreise und kreisfreien Städte bilden eine Trägergemeinschaft. Der Rhein-Erft-Kreis ist einerseits seit dem 26.04.1961 Mitglied der Trägergemeinschaft des
RTH „Christoph 3“ mit Standort am Flughafen Köln/Bonn in Köln. Andererseits steht der Abschluss
einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung einer Trägergemeinschaft des RTH „Christoph Europa 1“ mit Standort am Flugplatz Aachen-Merzbrück derzeitig kurz bevor. Mit der Durchführung der Erbringung der rettungsdienstlichen Leistung „Luftrettungsdienst Städteregion Aachen) ist
die ADAC Luftrettung gGmbH beauftragt. Durch den Runderlass des MAGS NRW 32 vom 25.10.2006 33
sind die Trägergemeinschaften neu geordnet worden:
1.
Die Städte Bergheim, Brühl, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim und Wesseling
sind der Trägergemeinschaft Köln und somit dem RTH „Christoph 3“ zugeordnet. Der RTH
„Christoph 3“ ist bei der Leitstelle der Stadt Köln (Florian Köln) anzufordern.
2.
Die Stadt Bedburg sowie die Gemeinde Elsdorf sind der Trägergemeinschaft Würselen
und somit dem „Christoph Europa 1“ zugeordnet. Der RTH „Christoph Europa 1“ ist bei
der Leitstelle der Städteregion Aachen (Florian Kreis Aachen) anzufordern.
Zu den Aufgaben eines RTH gehören
•
die schnelle Heranführung von Notarzt und nichtärztlichem Personal an den Notfallort
zur Durchführung lebensrettender Maßnahmen und Herstellung der Transportfähigkeit
bei Notfallpatienten (Versorgungsflüge),
•
der Transport von Notfallpatienten in ein geeignetes Krankenhaus
(Primärtransportflüge) und
•
der Transport medizinisch erstversorgter Patienten aus einem Krankenhaus in ein für die
endgültige medizinische Versorgung geeignetes Krankenhaus (Sekundärtransportflüge).
Die Einsätze des RTH „Christoph 3“ werden über die Leitstelle der Kernträger auf Anforderung der Feuer- und Rettungsleitstellen, in deren Bereich der Notfall vorliegt, disponiert. Alle mit dem Betrieb der
RTH „Christoph 3“ entstehenden Kosten (Personal-, Sach- und allgemeine Verwaltungskosten) werden
über Gebühren refinanziert. Kostenüber- beziehungsweise Kostenunterdeckungen werden gemäß §6
Absatz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) innerhalb einer Zeitspanne von drei Jahren nach
Ende des Kalkulationszeitraumes ausgeglichen. Die in der Zwischenzeit anfallenden Kostenunterdeckungen werden bis zu einer Refinanzierung anteilig durch die Mitglieder der Trägergemeinschaft
gedeckt. Grundlage hierfür ist ein Verteilungsschlüssel, der sich aus einer prozentualen Gewichtung
von Einwohneranteil (60%) und Flächenanteil (40%) der jeweiligen Gebiete der Mitglieder zusammensetzt. Der Kostenanteil ist durch einen Höchstbetrag begrenzt.
32
heute MGEPA NRW
33
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW; Runderlass vom 25.10.2006, III 8-0714.1.3
36
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Die Finanzierung der entstehenden Kosten des „Christoph Europa 1“ werden in einer noch durch den
Kreistag zu beschließenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Städteregion Aachen und
weiteren Rettungsdienstträgern vereinbart. Die Voralge der Beschlussfassung wird kurzfristig erwartet.
Intensivtransporthubschrauber (ITH)
Mit der Neuregelung des MGEPA zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst ist der Rhein-ErftKreis Mitglied der Trägergemeinschaft des Intensivtransporthubschraubers (ITH) „Christoph Rheinland“ mit Standort in Köln. Mit der Durchführung der Erbringung der rettungsdienstlichen Leistung
Luftrettungsdienst ITH „Christoph Rheinland“ ist ebenfalls derzeit die ADAC Luftrettung gGmbH beauftragt. Zu den Aufgaben des ITH gehören
•
intensivmedizinische Transportflüge und
•
sonstige Transporte über große Entfernungen einschließlich Spezialtransporten
(z.B. mit Inkubator).
Intensivtransportflüge sind grundsätzlich indiziert, wenn Patienten aufgrund ärztlicher Indikation auf
dem Luftweg verlegt werden müssen. Dies ist insbesondere notwendig wenn
•
eine intensivmedizinische Behandlung erforderlich ist und die Transportzeit
wesentlich minimiert werden muss oder
•
der Transport aufgrund der medizinischen Erfordernisse nicht mit einem
bodengebundenen Rettungsmittel erfolgen kann.
Darüber hinaus können ITH auch anstelle eines RTH eingesetzt werden, wenn
•
der RTH nicht geeignet ist,
•
der ITH vor dem bodengebundenen Rettungsmittel am Notfallort verfügbar ist oder
•
die voraussichtliche Abwesenheit 120 Minuten übersteigt.
Der ITH „Christoph Rheinland“ wird während des Zeitbereiches, in dem Sichtflugbedingungen gegeben sind, eingesetzt. Die Disposition der Einsätze des ITH erfolgt ebenfalls über die Leitstelle der Berufsfeuerwehr Köln. Die Anforderung eines RTH oder ITH obliegt im Rahmen eines Einsatzes des Rettungsdienstes der Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises. Eine Kostendeckung erfolgt analog zum RTH
„Christoph 3“.
37
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
3.5
Spitzenbedarf
Als Spitzenbedarf ist der Bedarf definiert, der über den Grundbedarf, d.h. die Regelvorhaltung hinausgeht, um zufällige Einsatzspitzen mit gleicher Hilfsfristsicherstellung abdecken zu können. 34 Im RDB
Rhein-Erft-Kreis werden für die Abdeckung eines gesamtrettungsdienstlichen Spitzenbedarfs zusätzlich vorhandene RTW (technische Ausfallreserve) und/oder Krankenkraftwagen des Typs B nach
DIN EN 1789 aus dem Bereich des qualifizierten Krankentransportes eingesetzt.
Die Entscheidung/Weisung über den Einsatz von zusätzlichen Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeugen in der Notfallrettung als auch im qualifizierten Krankentransport bei zufälligen
Einsatzspitzen obliegt der Kreisleitstelle. 35
Als weitere Möglichkeit kann im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit auch auf die Ressourcen der Notfallrettung im Rahmen der nachbarlichen Hilfe zurückgegriffen werden und überörtlich Rettungsmittel angefordert werden.
In Ergänzung zu den bestehenden Möglichkeiten wird so derzeit in Zusammenarbeit mit dem Kreisfeuerwehrverband des Rhein-Erft-Kreises eine „First-Responder-Regelung“ erarbeitet.
3.6
Sonderbedarf
Als Sonderbedarf kann vorwiegend der Bedarf in der Notfallrettung bezeichnet werden, der zu einer
länger andauernden Erhöhung der Rettungsmittelvorhaltung zwingt. 36 Diese zusätzliche Vorhaltung
ergibt sich konform
•
bei länger andauernden Unterdeckungen im Regelbetrieb,
•
bei planbaren Sonderveranstaltungen beziehungsweise Großveranstaltungen,
•
bei Einsätze mit einer Vielzahl von Verletzten und Erkrankten sowie
•
bei Räumungen und Evakuierungen und vergleichbaren Ereignissen.
Länger andauernde Unterdeckungen im Regelbetrieb nehmen stetig zu und werden unter anderem
hervorgerufen durch vermehrte Duplizitätsfälle, Sekundärtransporte und Infektionstransporte.
In der Vergangenheit ist es im RDB Rhein-Erft-Kreis in einzelnen Einsatzbereichen über den Spitzenbedarf hinaus, zu einer völligen Auslastung der Notfallrettung inklusive der notärztlichen Versorgung
gekommen, sodass die Definition eines Sonderbedarfs zwingend erforderlich ist. Der Bedarf zusätzlicher Rettungsmittel für eine Veranstaltung oder Ähnliches wird durch den Träger des Rettungsdienstes ermittelt und angeordnet. Bei akuten Gefahren, wie z.B. einem Massenanfall von Verletzten und
Erkrankten kann darüber hinaus die Kreisleitstelle anhand der sich darstellenden rettungsdienstlichen
Situation über den Einsatz von Fahrzeugen des Sonderbedarfs zum Patiententransport entscheiden.
34
STEEGMANN, C. (1997-2007): Recht des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes in NRW, Düsseldorf, Rn. 12/7
35
Verfügung des Rhein-Erft-Kreises vom 05.03.2008 – Medizinische Versorgung und Transport von Notfallpatienten
36
STEEGMANN, C. (1997-2007): Recht des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes in NRW, Düsseldorf, Rn. 12/8
38
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
3.7
Interhospitaltransport (Sekundärtransporte mit und ohne Notarzt)
3.7.1
Zuständigkeiten und ärztliche Versorgung
Bei bodengebundenen Interhospitaltransporten (u.a. auch Intensivtransporte) werden Patienten von
einem Krankenhaus in ein anderes Krankenhaus transportiert. Bei Sekundärtransporten treten in der
Praxis häufig Zuständigkeitsfragen auf. Das Rettungsgesetz NRW normiert, dass auch der Intensivbeziehungsweise Sekundärtransport eine Aufgabe der Notfallrettung bleibt, soweit der Patient weiterhin als Notfallpatient einzustufen ist, selbst wenn er bereits erstversorgt wurde. 37
Ein dringlicher Sekundäreinsatz bedeutet, dass weiterhin akute Lebensgefahr besteht und die gesamte Einsatzabwicklung mit der gleichen Schnelligkeit wie bei Primäreinsätzen stattfinden muss. 38 Etwa
ein Zehntel der meist sehr zeitintensiven Intensivtransporte bedürfen im Vergleich zum Regelrettungsdienst einer erweiterten medizinischen Gerätetechnik. 39 Darüber hinaus muss das Rettungsdienstpersonal entsprechend in der Anwendung der Technik geschult sein. In der Vergangenheit hat
die Anzahl der Interhospitaltransporte beziehungsweise Intensiv- und Sekundärtransporte stark zugenommen. Die Ursache für die Zunahme der Interhospitaltransporte innerhalb des Rhein-Erft-Kreises
erklärt sich vorwiegend durch die zunehmende Spezialisierung der Krankenhäuser, der zunehmenden
arbeitsteiligen Behandlung sowie fehlenden Zentren. Heute werden Patienten aufgrund der zunehmenden Bildung von Spezialabteilungen sowohl Verlegungen zu diesen speziellen Abteilungen als
auch Rückverlegungen gängige Praxis, um die Kapazitäten besser zu nutzen. Aus diesem Grund ist
auch zukünftig mit einem weiteren Anstieg der Interhospitaltransporte zu rechnen. Für die ärztliche
Versorgung während eines Interhospitaltransportes normiert das RettG NRW, dass der Träger des
Rettungsdienstes zuständig und verantwortlich ist. Hierbei bleibt es dem Träger des Rettungsdienstes
selbst überlassen, ob er diese Aufgabe mit eigenen Notärzten oder vertraglich eingebundenen anderen Ärzten wahrnimmt. 40 Die Grundvorhaltung der Notarzteinsatzfahrzeuge innerhalb des Rhein-ErftKreises reicht jedoch oftmals hierfür nicht aus, da ansonsten primäre Notarzteinsätze (wie z.B. Herzinfarkte, Schlaganfälle, Kindernotfälle und Verkehrsunfälle) nicht mehr innerhalb des Schutzzieles abgedeckt werden können. In der Vergangenheit wurde oftmals aufgrund der mangelnden Ressourcen
auf die personellen Kapazitäten der Kliniken zurückgegriffen. So werden bislang oftmals für den
Transport Begleitärzte von den Kliniken gestellt. An dieser Stelle ergeben sich jedoch rechtlich und
organisatorisch folgende Probleme:
•
Begleitärzte verfügen meist nicht über den Fachkundenachweis „Arzt im Rettungsdienst“
•
es fehlt Ihnen an der notwendigen Einsatzpraxis
37
STEEGMANN, C. (1997-2007): Recht des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes in NRW, Düsseldorf, Rn. 2/31
38
PRÜTTING, D. (2000): Rettungsgesetz NRW, Düsseldorf, Rn. 2/16
39
z.B. spezielles Beatmungsgerät, Spritzenpumpen
40
STEEGMANN, C. (1997-2007): Recht des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes in NRW, Düsseldorf, Rn. 2.6/35
39
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
•
verfügen nicht über die notwendige Erfahrung über die in der Notfallrettung
verwendeten Medikamente
•
sind auf die im Rettungsdienst verwendeten Medizinprodukte nicht gemäß den
Vorgaben des MPG und der MPBetreibV eingewiesen 41
3.7.2
Durchführung
Die Bereitstellung für die ärztliche Begleitung während eines Verlegungstransportes soll zukünftig
ausschließlich über die Ressourcen der Rettungsmittel in der notärztlichen Versorgung erfolgen. Das
abgebende Krankenhaus hat jedoch weiterhin dem Rettungsdienst gegenüber eine Organisationspflicht. 42 Das bedeutet, dass das abgebende Krankenhaus die Aufnahme des Patienten rechtzeitig mit
der aufnehmenden Einrichtung klären und abstimmen muss. Ebenso müssen Art und Zeitpunkt des
Transportes abgesprochen, sowie die notwendigen Unterlagen vorbereitet werden.
3.7.3
Bestückung
Das RettG NRW trifft weder hinsichtlich der Anzahl der vorzuhaltenden Intensivtransportwagen (ITW)
noch hinsichtlich der vorzuhaltenden medizinischen Geräte Regelungen. Innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises fallen auf das Bezugsjahr 2009 insgesamt 1.911 Verlegungstransporte an. Hiervon bedürfen 55% einer notärztlichen Begleitung. Bezogen auf das Gesamtaufkommen machen Verlegungstransporte ein Volumen von 5,98% aus. In den folgenden Tabellen ist das
Einsatzfahrtaufkommen der Interhospitaltransporte (mit und ohne Notarzt) bezogen auf die Notfallkrankenhäuser dargelegt:
Einsatzverteilung Stichwort „Verlegung 1“ RDB Rhein-Erft-Kreis
00.00-08.00 Uhr
08.00-16.00 Uhr
16.00-24.00 Uhr
gesamt
KH Bedburg (EB 2-3)
5
35
11
51
KH Bergheim (EB 2-1)
8
55
36
99
KH Brühl (EB 3)
9
139
47
195
KH Erftstadt (EB 5-1)
10
71
34
115
KH Frechen (EB 6-1)
14
59
29
102
7
79
22
108
KH Wesseling (EB 10)
22
98
69
189
Anzahl Transporte
75
536
248
859
KH Hürth (EB 7-1)
Tabelle 10: Einsatzverteilung Stichwort „Verlegung 1“ RDB Rhein-Erft-Kreis 43
41
STEEGMANN, C. (1997-2007): Recht des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes in NRW, Düsseldorf, Rn. 3.3/22
42
STEEGMANN, C. (1997-2007): Recht des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes in NRW, Düsseldorf, Rn. 2/34
43
auf das Bezugsjahr 01.01.2009 bis 31.12.2009
40
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Einsatzabwicklungszeit Stichwort „Verlegung 1“ RDB Rhein-Erft-Kreis
00.00-08.00 Uhr
08.00-16.00 Uhr
16.00-24.00 Uhr
gesamt
KH Bedburg (EB 2-3)
149,5
134,64
102,37
128,84
KH Bergheim (EB 2-1)
81,62
131,03
96,3
102,98
KH Brühl (EB 3)
67,23
69,42
74,64
70,43
KH Erftstadt (EB 5-1)
77,93
84,74
72,93
78,53
KH Frechen (EB 6-1)
92,77
97,39
80,73
90,3
KH Hürth (EB 7-1)
55,97
82,93
96,67
78,52
KH Wesseling (EB 10)
58,36
84,21
66,93
69,83
Einsatzabwicklungszeit
83,34
97,76
84,37
88,49
Tabelle 11: Einsatzabwicklungszeit Stichwort „Verlegung 1“ RDB Rhein-Erft-Kreis43
Einsatzverteilung Stichwort „Verlegung 2“ RDB Rhein-Erft-Kreis
00.00-08.00 Uhr
08.00-16.00 Uhr
16.00-24.00 Uhr
gesamt
KH Bedburg (EB 2-3)
13
44
29
86
KH Bergheim (EB 2-1)
29
90
61
180
KH Brühl (EB 3)
22
130
85
237
KH Erftstadt (EB 5-1)
15
66
44
125
KH Frechen (EB 6-1)
24
52
70
146
KH Hürth (EB 7-1)
11
48
37
96
KH Wesseling (EB 10)
31
80
71
182
145
510
397
1.052
Anzahl Transporte
Tabelle 12: Einsatzverteilung Stichwort „Verlegung 2“ RDB Rhein-Erft-Kreis43
Einsatzabwicklungszeit Stichwort „Verlegung 2“ RDB Rhein-Erft-Kreis (RTW)
00.00-08.00 Uhr
08.00-16.00 Uhr
16.00-24.00 Uhr
gesamt
KH Bedburg (EB 2-3)
102,12
131,46
96,57
110,05
KH Bergheim (EB 2-1)
98,47
120,31
107,84
108,87
KH Brühl (EB 3)
90,53
189,48
82,42
120,81
KH Erftstadt (EB 5-1)
79,95
95,61
89,21
88,26
KH Frechen (EB 6-1)
78,07
90,18
84,51
84,25
KH Hürth (EB 7-1)
56,53
81,72
75,65
71,3
KH Wesseling (EB 10)
74,47
85,25
72,85
77,52
Einsatzabwicklungszeit
82,88
113,43
87,01
94,44
Tabelle 13: Einsatzabwicklungszeit Stichwort „Verlegung 2“ RDB Rhein-Erft-Kreis (RTW)43
41
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Einsatzabwicklungszeit Stichwort „Verlegung 2“ RDB Rhein-Erft-Kreis (NEF)
00.00-08.00 Uhr
08.00-16.00 Uhr
16.00-24.00 Uhr
gesamt
KH Bedburg (EB 2-3)
86,59
103,85
91,82
94,09
KH Bergheim (EB 2-1)
90,43
107,81
99,71
99,32
KH Brühl (EB 3)
78,87
78,26
76,38
77,84
KH Erftstadt(EB 5-1)
84,64
89,08
86,99
86,90
KH Frechen (EB 6-1)
74,12
75,32
75,07
74,84
KH Hürth (EB 7-1)
55,92
83,27
69,55
69,58
KH Wesseling (EB 10)
73,32
77,75
71,70
74,26
77,7
87,91
81,60
82,40
Einsatzabwicklungszeit
Tabelle 14: Einsatzabwicklungszeit Stichwort „Verlegung 2“ RDB Rhein-Erft-Kreis (NEF)43
500
400
300
16-24 Uhr
200
08-16 Uhr
00-08 Uhr
100
0
KH
KH
KH Brühl
KH
KH
KH Hürth
KH
Bedburg Bergheim
Erftstadt Frechen
Wesseling
Abbildung 3: Verteilung des Einsatzfahrtaufkommens nach Schichtintervall im Interhospitaltransport
Jahrestrend bei Verlegungseinsätzen im Rettungsdienst
Anzahl Transporte
2006
2007
2008
2009
Verlegung 1
923
954
888
859
Verlegung 2
574
632
812
1.052
1.497
1.586
1.700
1.911
gesamt
Tabelle 15: Jahrestrend bei Verlegungen im Rettungsdienst
Aus den Ergebnissen der Berechnungen lässt sich entnehmen, dass (wie eingangs dargelegt) eine stetige Zunahme der Verlegungstransporte zu verzeichnen ist. Die medizinische Versorgung der Intensivpatienten bei derlei Transporten richtet sich im Regelfall auf ein engmaschiges Monitoring der Vitalparameter, die Beatmung und die medikamentöse Therapie. Diese Leistungen können im Regelfall
durch die im Rettungsdienst eingesetzten Fahrzeuge RTW und NEF geleistet werden. Jedoch können
aufgrund der voranschreitenden Entwicklung der medizinischen Erkenntnisse sowie der medizini42
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
schen Gerätetechniken die Anforderungen an das übliche Maß hinausgehen und eine erweiterte, spezielle medizinische Gerätetechnik und auch besonders ausgebildetes Personal benötigen werden.
Durch das Deutsche Institut für Normung e.V. wurde auf die erweiterte, spezielle medizinische Gerätetechnik reagiert, nach welcher in der novellierten DIN 75079 von November 2009 auf den NEF nun
ein automatisches Beatmungsgerät mit volumen- und druckgesteuerten Beatmungsmodi und der
Möglichkeit der NIV-Beatmung 44 verlastet werden. Die Vorgaben der novellierten DIN EN 75079 werden sukzessive nach Abschreibung der derzeit vorhandenen Geräte umgesetzt beziehungsweise sind
in einzelnen Rettungsdienstbereichen schon umgesetzt worden. Nach eingehender Prüfung der Situation innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises ergibt sich, dass derzeit kein Bedarf
für die Vorhaltung eines Sonderfahrzeuges für Intensivtransporte gegeben ist und die Durchführung
dieser Transporte aus den Ressourcen der Regelrettung durchgeführt werden kann. Mittelfristig ist
der Bedarf für ein solches Fahrzeug zu überwachen. Weiterhin wird mittels Anlage 03 dokumentiert,
in wie weit die Krankenhäuser spezielle Gerätetechnik für eine Transportdurchführung fordern, auf
welche eventuell kurzfristig reagiert werden muss.
Anlage 03
Erfassungsbogen für spezielle Intensivverlegungen
3.8
Transport von Neugeborenen und Kleinkindern
3.8.1
Inkubatortransporte
Besondere Anforderungen an die rettungsdienstliche Vorhaltung stellen die Transporte von Neugeborenen dar, die in Transportinkubatoren erfolgen. Bei einem Inkubatortransport handelt sich um einen
Transport, bei dem Früh-, Neugeborene oder Säuglinge in einem auf einer Fahrtrage fixierten Wärmebett und einer differenzierten diagnostischen und therapeutischen Ausstattung, die von einem Krankenhaus in ein für diese Patienten besser ausgestattetes Krankenhaus gebracht werden.
Um Schäden für die transportierten Kinder zu vermeiden, müssen die Fahrzeuge erhöhte technische
Anforderungen z.B. an Federung und Dämpfung erfüllen. Aufgrund der Eigenart der Transporte ist der
Einsatz spezieller Fahrzeuge für diesen Zweck sinnvoll und wird von den Krankenhäusern auch gefordert. Innerhalb des Rhein-Erft-Kreises steht derzeit kein speziell für den Transport von Früh-, Neugeborenen oder Säuglingen geeignetes Fahrzeug zur Verfügung. Dies hat den Grund, dass innerhalb des
Rhein-Erft-Kreises und der Krankenhausstruktur ausschließlich drei Krankenhäuser über eine Geburtshilfestation verfügen, die wiederum gegenwärtig selbst keine Transportinkubatoren vorhalten.
Um jedoch auf mögliche Transporte reagieren zu können, sind die RTW im Rhein-Erft-Kreis gemäß DIN
EN 1789 so konzipiert, dass die Tragenauflagen der Fahrtragen gegen einen Transportinkubator getauscht werden können. Diese Vorhaltung und Ausstattung der Regelrettungsdienstfahrzeuge wird
gegenwärtig aus vorher genannten Gründen sowie aufgrund mangelnden Bedarfs als ausreichend
angesehen. Darüber hinaus kann im Bedarfsfall auch auf die Ressourcen nachbarlicher Rettungsdienstträger zurückgegriffen werden, die zur Transportdurchführung auch spezialisiertes Personal zur
Verfügung Stellen (Kinderkrankenschwester, Pädiater).
44
DIN 75079 – Notarzt-Einsatzfahrzeuge (NEF) – Begriffe, Anforderungen, Prüfung – S. 10, Laufende Nr. 10c
43
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
3.8.2
Notfallmedizinische Versorgung von Neugeborenen und Kleinkindern
Zur Sicherstellung der notfallmedizinischen Versorgung und den Transport von Früh-, Neugeborenen
und Kleinkindern im Rahmen von Primäreinsätzen verfügen die im Regelrettungsdienst eingesetzten
RTW über eine umfangreiche Ausstattung. Dies sind unter anderem:
3.9
•
Kindernotfallmedikamente
•
Schienungssysteme und Vakuummatratze
•
Kinderblutdruckmanschette
•
Kinderstethoskop
•
SpO2-Sensor für Kleinkinder und Babys
•
Wundschnellverbände und Pflegemittel
•
Absaugsysteme
•
Halbautomaten mit Modus für die Kinder- und Säuglingsreanimation
•
Beatmungsgeräte mit Modus für die Kinder- und Säuglingsreanimation
•
spezielle Decken zur Wärmeerhaltung
Transport schwergewichtiger Notfallpatienten
Im öffentlichen Rettungsdienst hat in den letzten Jahren die notfallmedizinische Versorgung schwergewichtiger Patienten zugenommen. Hierbei handelt es sich um Patienten, die ein Körpergewicht von
mehr als 200 kg aufweisen und für welche die Standardausrüstung der Rettungsdienstfahrzeuge
nicht mehr ausreicht. Ein zu lösendes Problem stellt dabei primär nicht die notfallmedizinische Versorgung sowie die Herstellung der Transportfähigkeit der Patienten vor Ort dar, sondern vielmehr die
Beförderung der Patienten von dem Notfallort zum Rettungsmittel sowie deren Transport in eine geeignete Klinik. Standardrettungsdienstfahrzeuge reichen aus folgenden Gründen nicht für den Transport schwergewichtiger Patienten aus:
•
die Tragfähigkeit der Fahrtrage und/oder des Tragestuhls wird deutlich überschritten
•
der Platzbedarf des Patienten übersteigt die Größe der Fahrtrage und/oder des Stuhls
•
der Patient kann nicht auf die zur Unterbringung im RTW notwendige Höhe
angehoben werden
•
das zulässige Gesamtgewicht des RTW wird überschritten
•
Sicherheitssysteme reichen für die Rückhaltung im Fahrzeug nicht aus und sind
unterdimensioniert
•
vorhandene Medizinprodukte reichen für eine optimale notfallmedizinische
Versorgung oftmals nicht aus
44
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Bisher handelte es sich bei der Anzahl der Schwergewichtigentransporte um Einzelfälle. Der Betrieb
eines Sonderfahrzeuges innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises ist aufgrund
der Einzelfälle wirtschaftlich nicht darstellbar und wird von den gesetzlichen Kostenträgern als Bestandteil in der Fahrzeugvorhaltung nicht akzeptiert. In der Vergangenheit wurde im Bedarfsfall für
den zeitkritischen Transport schwergewichtiger Notfallpatienten bislang improvisiert oder auf die
vorhandenen Ressourcen der Stadt Köln zurückgegriffen. Die Stadt Köln hält für den Transport
schwergewichtiger Patienten gegenwärtig den M-Bus 7 mit den zur notfallmedizinischen Versorgung
notwendigen Geräten und der Möglichkeit der Aufnahme eines Krankenhausbettes vor. Bei zeitunkritischen Transporten schwergewichtiger Patienten wurde bislang auf ein beim DRK-Kreisverband Düren stationiertes Sonderfahrzeug zurückgegriffen.
Da die Vorhaltung eines speziell für den Transport schwergewichtiger Patienten ausgerüsteten Rettungsmittels mit hohen Kosten verbunden und die Notwendigkeit innerhalb des Kreisgebietes sehr
gering ist, beabsichtigt der Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes auch weiterhin nicht, ein
eigenes Sonderfahrzeug für diesen Zweck vorzuhalten.
Vor diesem Hintergrund sowie vor dem Hintergrund, dass laufende ministeriale Gespräche abzuwarten sind, beabsichtigt der Rhein-Erft-Kreis eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Köln
abzuschließen und eine Trägergemeinschaft zu bilden, um schwergewichtigen Patienten eine optimale notfallmedizinische Versorgung zukommen zu lassen. Die Stadt Köln ist bereits in der Beschaffungsphase eines Sonderfahrzeuges für den Transport adipöser Patienten.
3.10
Transport hochinfektiöser Patienten
Transporte hochinfektiöser Patienten mit übertragbaren Krankheiten können unterschiedlich sein.
Zum einen kann es sich um eine ansteckende Erkrankung mit unterschiedlichem Gefährdungspotenzial (z.B. Meningitis, Influenza, Masern) handeln, zum anderen kann es sich um eine Besiedelung mit
einem Keim handeln, ohne dass der Träger erkrankt sein muss, jedoch bestimmte Eigenschaften besitzt (z.B. MRSA). Patienten, die an übertragbaren Krankheiten im Sinne des Infektionsschutzgesetzes
leiden, können nur unter entsprechenden Schutzmaßnahmen für das Rettungsdienstpersonal, Dritte
und Patienten selbst durchgeführt werden. Der Umgang der Schutzmaßnahmen richtet sich hierbei
nach der jeweils vorliegenden Infektionskrankheit und der von ihr ausgehenden Gefahr der Ansteckung. Die Maßnahmen umfassen die Transportvorbereitung, die Übernahme des Patienten, die
Transportdurchführung und die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft (unter anderem durch
umfangreiche Desinfektionsarbeiten).
Innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises machen den größten Anteil an den anfallenden Infektionstransporten Patienten aus, die an typischen Krankenhausinfektionen wie z.B.
MRSA leiden. Derlei Infektionstransporte stellen im Alltagsgeschäft des Regelrettungsdienstes keine
besondere Herausforderung dar, da die erforderlichen Informationen meist vorliegen und die standardisierten persönlichen Schutzmaßnahmen und Maßnahmen am Fahrzeug (z.B. die Entnahme nicht
benötigter Geräte oder das Abkleben von Einbauten und Öffnungen) durchgeführt werden können.
Die Transporte von Patienten mit derlei Infektionserkrankungen werden innerhalb des Rettungs-
45
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
dienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes unter Disponierung eines Fahrzeuges aus dem Regelrettungsdienst durchgeführt.
Patienten, die an hochinfektiösen Krankheiten leiden, wie z.B. virusbedingtem hämorrhagischem Fieber, können durch den Regelrettungsdienst nicht transportiert werden, da an dieser Stelle besondere
Anforderungen an die Patientenisolation gestellt werden, die nur mit hohem technischen Aufwand
erfüllt werden können. Aus diesem Grund muss der Transport von Patienten mit dieser Art von Infektionserkrankungen in einem Transportisolator durchgeführt werden, welcher von einer Fahrzeugbesatzung geführt wird, das speziell für solche Fälle ausgebildet ist. Im Bedarfsfall kann über die Leitstelle der Berufsfeuerwehr der Stadt Frankfurt am Main ein Sonderfahrzeug mit eigenem Personal zur
Transportdurchführung angefordert werden.
3.11
Ordnungsbehördliche Maßnahmen
Mit der kontinuierlichen Zunahme psychischer Krankheiten steigt auch die Zahl der Zwangseinweisungen in geschlossene Abteilungen psychiatrischer Krankenhäuser. Jede Zwangseinweisung stellt
einen massiven Eingriff in die Rechte des Betroffenen dar und ist nur unter strenger Beachtung formaler und materieller Vorschriften zulässig. Das Verfahren bei einer Unterbringung von psychisch kranken Personen nach §§10, 14 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten vom 17.12.1999 wird innerhalb des Rhein-Erft-Kreises durch die örtlichen Ordnungsbehörden
wahrgenommen. Die Durchführung damit in Zusammenhang stehender Transporte, dem Vollzug,
obliegt in der Regel dem öffentlichen Rettungsdienst im Rahmen eines öffentlichen Notfalleinsatzes.
Für Transporte nach dem Betreuungsrecht im Rahmen des §1906 Bürgerlichen Gesetzbuch, für die
Inobhutnahme von Minderjährigen im Rahmen des §1631b BGB, für Transporte nach dem Infektionsschutzgesetz sowie für Transporte nach §126a Strafprozessordnung (StPO) kommen ebenfalls Fahrzeuge des öffentlichen Rettungsdienstes zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um Transporte, bei denen die kommunalen Dienststellen als Ordnungsbehörde zuständig sind und der öffentliche
Rettungsdienst im Rahmen der Amts- und Vollzugshilfe tätig wird, da auch hier ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen stattfindet.
Die Durchführung aller Transporte erfolgt aktuell mit Rettungswagen beziehungsweise Krankentransportwagen aus dem Regelrettungsdienst. Dadurch, dass innerhalb des Rettungsdienstbereiches
des Rhein-Erft-Kreises keine medizinische Fachabteilung für die Behandlung psychiatrischer Erkrankungen zur Verfügung steht, werden die Rettungsmittel durch entsprechend lang andauernde Einsätze erheblich gebunden und stehen dem Regelrettungsdienst nicht zur Verfügung. Gegenwärtig bestehen für Patienten, die einer psychiatrischen Vollversorgung in einem Krankenhaus bedürfen, gemäß
der Verordnung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf in der stationären Psychiatrie
(Psych-PV), folgende Zieleinrichtungen zur Verfügung:
46
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
•
Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Marienborn gGmbH
Luxemburger Straße 1
53909 Zülpich (Hoven)
•
LVR-Klinik Bonn
Fachkliniken und Zentren für Psychiatrie und Psychotherapie,
Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters, Neurologie
Kaiser-Karl-Ring 20
53111 Bonn
•
LVR-Klinik Düren
Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie,
Forensische Psychiatrie, Soziale Rehabilitation
Meckerstraße 15
52353 Düren
•
Uniklinik Köln
Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes und Jugendalters
Robert-Koch-Straße 10
Gebäude 53
50931 Köln
Übersicht über die Vereinbarungen in der psychiatrischen
Pflicht- und Vollversorgung mit externen Leistungserbringern
Kommune
Zuständige Einrichtung
Stadt Bedburg
LVR Klinik Düren
Stadt Bergheim
LVR Klinik Düren
Stadt Brühl
Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Marienborn gGmbH
Gemeinde Elsdorf
LVR Klinik Düren
Stadt Erftstadt
Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Marienborn gGmbH
Stadt Frechen
LVR Klinik Düren
Stadt Hürth
Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Marienborn gGmbH
Stadt Kerpen
LVR Klinik Düren
Stadt Pulheim
LVR Klinik Düren
Stadt Wesseling
LVR-Klinik Bonn
Tabelle 16: Übersicht über die Vereinbarungen in der psychiatrischen Pflicht- und
Vollversorgung mit externen Leistungserbringern
Auch für Personen, die einer sofortigen Unterbringung bedürfen, besteht grundsätzlich neben den
zuständigen Zieleinrichtungen die freie Krankenhaus- beziehungsweise Arztwahl.
47
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
3.11.1 Sofortige Unterbringung, Voraussetzungen und ärztliches Zeugnis
Die sofortige Unterbringung ist für den Rettungsdienst die relevante Unterbringungsform. Die Besonderheit liegt darin, dass sie nicht aufgrund einer richterlichen Entscheidung erfolgt. Zu beachten ist,
dass eine sofortige Unterbringung nur möglich ist, wenn ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorliegt, dass nicht älter als vom Vortage ist. Die örtliche Ordnungsbehörde nimmt die sofortige Unterbringung vor und hat diese auch zu verantworten, d.h. die Unterbringung nach §14 PsychKG M-V darf
ausschließlich von der Ordnungsbehörde realisiert werden. Die örtliche Ordnungsbehörde ist aufgrund ihrer sich aus den Grundrechten des Betroffenen ergebenden deckungsgleichen Schutzpflicht
sowie aufgrund des generell geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes gemäß §24 VwVfG verpflichtet,
ärztliche Zeugnisse zumindest kritisch zu betrachten und sich nicht „blind“ hierauf zu verlassen.
Ärztliches Zeugnis
Wie bereits erläutert, kann gemäß §14 PsychKG M-V bei Gefahr im Verzuge eine sofortige Unterbringung ohne vorherige gerichtliche Entscheidung erfolgen, wenn der zuständigen Ordnungsbehörde ein
ärztliches Zeugnis über einen entsprechenden Befund vorgelegt wird, der nicht älter als vom Vortag
ist. Ärztliche Zeugnisse können hierbei grundsätzlich von Ärztinnen oder Ärzten ausgestellt werden,
die im Gebiet der Psychiatrie und Psychotherapie weitergebildet oder auf dem Gebiet der Psychiatrie
erfahren sind. Die Einsatzpraxis hat gezeigt, dass zu den sprechstundenfreien Zeiten Probleme in der
Koordination der beteiligten Institutionen und in diesem Zusammenhang insbesondere der Ausstellung des ärztlichen Zeugnisses bestehen. Grundsätzlich sollte zu den sprechstundenfreien Zeiten bei
einer sofortigen Unterbringung nach §14 PsychKG M-V zur Ausstellung des ärztlichen Zeugnisses auf
den von den Ärztekammern, der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein sowie der Kassenärztlichen
Vereinigung Westfalen-Lippe zu organisierenden ärztlichen Notfalldienst zurückgegriffen werden.
Sofern im Rahmen eines Einsatzes der Notfallrettung die Hinzuziehung eines Notarztes des Regelrettungsdienstes aus notfallmedizinischen Gründen nicht zwingend erforderlich ist, sollte dieser lediglich in Ausnahmefällen durch die örtliche Ordnungsbehörde zur Ausstellung des ärztlichen Zeugnisses
herangezogen werden. Grundsätzlich sollte durch die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben einheitlich in den Notarztgestellungsverträgen mit den Krankenhäusern die Möglichkeit eröffnet werden,
dass durch die im Rettungsdienst eingesetzten Notärzte ärztliche Zeugnisse im Rahmen des §14
PsychKG M-V, unter Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft und für akute und zeitkritische Einsätze der Notfallrettung abkömmlich, ausgestellt werden können.
3.12
Medizinische Transporte und Krankenfahrten
3.12.1 Medizinische Transporte
Bei „medizinischen Transporten“ handelt es sich um Transporte von Blut, Stammzellen, Organen, Medikamenten, medizinischen Gerätschaften, Gewebeproben, Impfstoffen und medizinischer Dokumentationen wie z.B. Röntgenbildern und EEG-Aufzeichnungen zu medizinischen Versorgungseinheiten
(Krankenhäuser, Arztpraxen, Labore usw.).
48
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Grundsätzlich werden „medizinische Transporte“ unterschieden in so genannte „einfache medizinische Transporte“ und „dringliche medizinische Transporte“. Während beim „einfachen medizinischen
Transport“ keine Eile geboten ist um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden
abzuwenden, besteht bei „dringlichen medizinischen Transporten“ höchste Eile. Sie sind deshalb
schnellstmöglich und in der Regel unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten durchzuführen.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.02.2009 (BVerwG 3 B 63/08) muss eine Ausnahmegenehmigung für die Ausstattung von Kraftfahrzeugen für Bluttransporte mit Kennleuchten
für blaues Blinklicht erst dann erteilt werden, wenn der Bedarf an Blaulichtfahrzeugen im relevanten
örtlichen Bereich nicht bereits anderweitig gedeckt ist. 45
Eine Bedarfsermittlung „dringlicher medizinischer Transporte“ innerhalb des Rhein-Erft-Kreises durch
die Bezirksregierung Köln hat ergeben, dass in der Vergangenheit innerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes und der Feuerwehren kein „dringlicher medizinischer Transport“ durchgeführt wurde.
Um dennoch auf einen möglichen zukünftigen Bedarf unverzüglich und sachgerecht reagieren zu
können, werden „dringliche medizinische Transporte“ zur Rettung von Menschenleben oder Vermeidung schwerer gesundheitlicher Schäden unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises zukünftig durch den öffentlichen Rettungsdienst sichergestellt.
Hierzu sollen Anfragen über einen „dringenden medizinischen Transport“ werden zukünftig über die
Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises gesteuert. Hierzu muss der Besteller ein Fax an die Leitstelle des
Rhein-Erft-Kreises senden. Bei Bewertung der Transportanforderung als nicht zeitkritisch wird der
Transportauftrag an den anfragenden Besteller zurückgegeben oder im Zweifelsfall durch den Rettungsdienst ohne Sonderrechte durchgeführt.
Sonderrechtsfahrten zum Zwecke eines medizinischen Transportes sollen so auf das absolut notwendige Maß reduziert werden. Bei einer positiven Bewertung einer Transportanforderung wird durch die
Leitstelle ein Rettungsdienst-Einsatz mit dem Stichwort „MEDTRANS“ eröffnet. Bei Eingang einer
Transportanforderung soll durch die Kreisleitstelle ein Rettungsmittel alarmiert werden. Die Abrechnung mit dem Auftraggeber erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen kommunalen Gebührensatzung.
Um den Anforderungen für den Transport von Blut, Stammzellen, Organen, medizinischen Gerätschaften, Gewebeproben und Impfstoffen zu entsprechen, wird die Vorhaltung entsprechend notwendiger Gerätschaften auf einer zentral gelegenen Feuer- und Rettungswache innerhalb des RheinErft-Kreises umgesetzt. Darüber hinaus wird das Rettungsdienstpersonal in speziellen Schulungen
über die Transportanforderungen und die Durchführung geschult.
Anlage 04
45
Anforderungsbogen eines dringlich medizinischen Transportes
Fahrzeuge mit Sonderrechtseinrichtungen, die nach §52 Absatz 3 StVZO rechtmäßig damit ausgestattet sind, sind Fahrzeuge der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Verwaltungshelfer im Rettungsdienst.
49
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
3.12.2 Krankenfahrten
Die einfache Krankenfahrt ist Regelungsbestand des Personenbeförderungsgesetztes (PBefG). Die beiden Momente der Erste-Hilfe-Versorgung und der medizinisch-sachkundigen Betreuung während der
Fahrt unterscheiden den qualifizierten Krankentransport von der einfachen Krankenfahrt. Dabei
kommt es für die Abgrenzung weder auf die Fahrzeugart, noch die Patientenlagerung, d.h. das Vorliegen eines Liegend- oder Sitzendtransports an.3 Eine einfache Krankenfahrt kann definiert werden als
die Beförderung kranker Personen in Taxen und Mietwagen, die während der Beförderung keiner medizinisch-fachlichen Hilfe beziehungsweise Betreuung oder besonderer Vorrichtungen bedürfen.3
3.13
Psychosoziale Notfallversorgung
Das Rettungsdienstpersonal ist im Einsatzdienst hohen und unterschiedlichen Belastungen extremen
Ausmaßes ausgesetzt, aus welchen möglicherweise psychische Traumatisierungen folgen können. So
erfolgen Maßnahmen des Rettungsdienstes regelmäßig unter Zeitdruck, während sich zudem die
medizinischen Leistungen auf alle erdenklichen Notfallsituationen und Altersgruppen erstrecken.
Betroffene und umstehende Personen haben regelmäßig eine veränderte Stimmung und ein verändertes Verhalten, dass den Einsatz des Rettungsdienstpersonals erschwert. Des Weiteren vollziehen
sich fast alle Maßnahmen oft unter den Augen der Öffentlichkeit, was den Druck auf das Rettungsdienstpersonal erhöht. Neben der Gefahr, dass Maßnahmen nicht gelingen, besteht zusätzlich eine
erhöhte Gefahr, dass juristische relevante Vorwürfe gemacht werden. Die Erfahrung und eine Vielzahl
von Berichten belegen, dass ohne die Durchführung von Maßnahmen zur posttraumatischen Stressbewältigung bei durchschnittlich etwa einem Drittel der Betroffenen sofort oder auch noch nach Tagen, Wochen, Monaten oder gar Jahren psychische Störungen bis hin zur posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) auftreten können. 46 Im Einzelfall kann eine solche Störung sogar zur
Beeinträchtigung der Berufsausübung und einer verminderten Erwerbsfähigkeit 47 führen. Um die
Belastungen für die Einsatzkräfte auf ein Minimum zu reduzieren und gleichzeitig die psychische Belastbarkeit zu erhöhen bedarf es der konsequenten Übertragung und Anwendung des jetzt schon bekannten Stresswissens auf den Bereich Rettungsdienst. Diese Umstände führen dazu, dass die Träger
rettungsdienstlicher Aufgaben im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes gehalten sind, ein Vorsorgeprogramm zu erarbeiten um somit die Stressbewältigung aktiv zu fördern. Das Vorsorgeprogramm soll mindestens Informationen über Stress und Techniken des Umgangs damit, Entspannungs- und Bewegungstraining, die systematische Überwachung der PTSD-Belastung und eine
allgemeine Überwachung der psychischen und physischen Gesundheit vermitteln.
46
EVERLY, G. (2002): CISM – Stressmanagement nach kritischen Ereignissen, Wien
47
Bei der verminderten Erwerbsfähigkeit wird zwischen der teilweisen und der vollen Erwerbsminderung unterschieden.
Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Antragsteller nur noch drei bis unter sechs Stunden täglich tätig sein
kann. Eine volle Erwerbsminderung ist dann gegeben, wenn die Erwerbsfähigkeit derart eingeschränkt ist, dass Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich verrichtet werden können.
50
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
4
Besondere Versorgungslagen
4.1
Medizinische Gefahrenabwehr bei Veranstaltungen
Die bedarfs- und flächendeckende Sicherstellung des Rettungsdienstes umfasst neben dem planbaren
Regelbedarf auch Ereignisse, bei denen eine so große Anzahl von Personen betroffen oder gefährdet
ist, dass die Bewältigung des Ereignisses den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und einer erweiterten Organisationsstruktur erfordert.
Der sanitäts- und rettungsdienstlichen Versorgung bei Veranstaltungen kommt nicht nur aus aktuellem Anlass eine wachsende Bedeutung zu. Jede (Groß-)Veranstaltung birgt eine Reihe von Gefahren in
sich, die von diversen Risikofaktoren abhängig sind. Verwirklichen sich diese Risiken, kann es zu
schwerwiegenden Verletzungen bei einzelnen Personen und/oder Personengruppen kommen, aber
auch zu Todesfällen führen. Allein durch die Ansammlung vieler Menschen an sich, ob innerhalb eines
geschlossenen Veranstaltungsgeländes oder aber auf einem nicht begrenzten und offenen Veranstaltungsgelände, kann es aufgrund von Gedränge oder Bewegungsstau, aus technischem Versagen oder
plötzlich auftretenden, unerwarteten Ereignissen zu einer Panik kommen, die zu einem Unglück führen kann. Somit lässt sich ableiten, welch große Bedeutung der medizinischen Gefahrenabwehr, insbesondere dem Sanitätswachdienst bei der Durchführung der Betreuungs- und Hilfeleistungsmaßnahmen einer (Groß-)Veranstaltung zuteil wird. Kompetenzen und Aufgabengebiet der eingesetzten
Sanitätsdienstkräfte sowie der Behandlungsumfang in den Sanitätsstationen und Unfallhilfsstellen
erweitern sich und können so zu einer Risikominimierung eines Massenanfalls von Verletzten und
Erkrankten beitragen.
Um einen effektiven und leistungsstarken Sanitätswachdienst bei einer (Groß-)Veranstaltung durchführen zu können, bedarf es einer organisierten und strukturierten Planung unter Mitwirkung der
zuständigen Behörden.
Die medizinische Gefahrenabwehr bei (Groß-)Veranstaltungen ist dabei in zwei Bereiche zu trennen, 48
zum einen in den Sanitätsdienst und zum anderen den Rettungsdienst. Der Sanitätsdienst hat bei
einer (Groß-)Veranstaltung Maßnahmen der allgemeinen Betreuung, lebensrettende Sofortmaßnahmen und Erste-Hilfe-Leistungen sicherzustellen. Dem Rettungsdienst obliegen auch an dieser Stelle
die Durchführung von lebensrettenden Maßnahmen am Notfallort, die Herstellung der Transportfähigkeit und die Beförderung in ein geeignetes Krankenhaus. Rechtsgrundlage hier stellt ebenfalls das
RettG NRW dar.
48
Runderlass des MAGS vom 25.06.1993 – V C 6-0713.1.7 A
51
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
4.1.1
Sanitätsdienst
Durch den Sanitätsdienst bei (Groß-)Veranstaltungen werden alle medizinischen und betreuende
Leistungen innerhalb des Bereiches der Veranstaltung abgedeckt. Die Notwendigkeitsprüfung beziehungsweise Bemessung des Sanitätsdienstes ist Bestandteil der ordnungsbehördlichen Genehmigung
für den Veranstalter. Die ordnungsbehördliche Genehmigung infolge der Bemessung sollte mindestens enthalten:
•
Datum
•
Beginn und Ende der Veranstaltung
•
voraussichtliche Teilnehmerzahl
•
Art der Veranstaltung
•
Gefahrenanalyse mit Risikopotenzial der Veranstaltung und Gefahrenschwerpunkten
•
Definition einer Hilfsfrist innerhalb des Veranstaltungsgeländes
•
Anzahl und Qualifikation des Sanitätsdienstpersonals
•
vorzuhaltende Komponenten (Anzahl der UHS, Medizinische Ausstattung,
Notwendigkeit und Ausstattung von Fußtrupps)
•
Pläne über Flucht- und Rettungswege
•
Zufahrtswege für den öffentlichen Rettungsdienst und Übergabepunkte
•
Meldewesen beziehungsweise Führungsstruktur
In diesem Rahmen sind die Veranstalter frei, geeignete Leistungserbringer mit der Durchführung des
Sanitätsdienstes zu beauftragen und einen privatrechtlichen Vertrag über die zu erbringenden Leistungen mit Hilfsorganisationen oder privaten Anbietern abzuschließen. Gleiches gilt für genehmigungsfreie Veranstaltungen. Auch hier kann der Veranstalter die zur Sicherheit und zum Schutz der
Teilnehmer gebotenen Maßnahmen auf geeignete Leistungserbringer übertragen. Die Kosten für die
veranstaltungsbedingte Vorhaltung des Sanitätsdienstes sind vom Veranstalter zu tragen.
Die ordnungsbehördliche Genehmigung für eine (Groß-)Veranstaltung sollte, sofern die Notwendigkeit eines Sanitätsdienstes erkannt worden ist, zur weiteren Prüfung hinsichtlich einer möglichen
Beeinträchtigung des öffentlichen Rettungsdienstes an den Träger des Rettungsdienstes weitergeleitet werden. Eventuell sind hier weitere Absprachen und eine Erhöhung der rettungsdienstlichen
Grundvorhaltung erforderlich. Eine Erhöhung der rettungsdienstlichen Grundvorhaltung kann durch
den Träger des Rettungsdienstes beziehungsweise durch die Kreisleitstelle angeordnet werden.
Grundsätzlich bleiben die Verpflichtungen des Rettungsdienstes von den ordnungsbehördlichen
Maßnahmen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens unberührt. Bei Bedarf ist vom Sanitätsdienst
der Rettungsdienst über die Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises anzufordern. Bis zu dessen Eintreffen
ist der Sanitätsdienst verpflichtet, die ihm obliegenden lebensrettenden und lebenserhaltenden Maßnahmen durchzuführen. Die im Rahmen eines Sanitätsdienstes anfallenden Transporte fallen in den
Bereich der Notfallrettung und damit unter das RettG NRW.
52
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
4.1.2
Rettungsdienst
Der Rettungsdienst aus Anlass von (Groß-)Veranstaltungen dient dem Zweck der Verstärkung des
Regelrettungsdienstes. Er deckt zusätzlich das Risiko aus Anlass dieser Veranstaltung ergänzend zum
Grundbedarf ab und wird dann in Anspruch genommen, wenn ein Notfall vorliegt und der Transport
eines Patienten indiziert ist. Der Rettungsdienst bei (Groß-)Veranstaltungen hat grundsätzlich alle
Leistungs- und Qualitätskriterien, wie sie im Regelrettungsdienst zu erbringen sind, zu erfüllen. Deshalb sind bei (Groß-)Veranstaltungen im Rettungsdienst Kräfte und Fahrzeuge einzusetzen, die in der
Grund- und Spitzenbedarfsabdeckung des Rettungsdienstes eingesetzt und erfahren sind. Hier wird
der für den Rettungsdienst im Rhein-Erft-Kreis vorgehaltene Sonderbedarf berücksichtigt. Der Rettungsdienst bei (Groß-)Veranstaltungen wird durch den Träger des Rettungsdienstes bemessen (Art
und Umfang) sowie angeordnet und untersteht, wie der Regelrettungsdienst auch, der Kreisleitstelle
des Rhein-Erft-Kreises. Das Zusammenwirken des privatrechtlichen Sanitätsdienstes und des öffentlichen Rettungsdienstes wird veranstaltungsbezogen beschrieben und als Ordnungsverfügung in Absprache mit der zuständigen Kommune definiert, um den reibungslosen Übergang zu fördern.
Anlage 05
Meldung über die Durchführung einer Großveranstaltung und daraus
resultierender Beeinträchtigung des öffentlichen Rettungsdienstes
4.2
Massenanfall von Verletzten und Erkrankten
Den Rettungsdienst bedarfs- und flächendeckend mit Leistungen der Notfallrettung mit und ohne
Notarzt sicherzustellen, orientiert sich primär an dem Einsatzaufkommen des täglichen Lebens. Gemäß §7 Absatz 3 RettG NRW hat der Träger des Rettungsdienstes für Schadensereignisse mit einer
größeren Anzahl Verletzter oder Kranker ausreichend Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher
Rettungsmittel und des notwendigen Personals zu treffen sowie Leitende Notärzte oder -ärztinnen zu
bestellen.
Eine Schadenslage mit einer Vielzahl von Verletzten oder erkrankten Personen, im nachfolgenden
Massenanfall von Verletzten und Erkrankten (MANV) genannt, bedarf einer Planung bereits im Vorfeld
des Ereignisses. Bei einem derartigen Ereignis sind in engen zeitlichen Grenzen die Patienten zu sichten, zu behandeln und zu transportieren. Als rettungsdienstliche Besonderheit ist zu beachten, dass
die Kapazitäten des Regelrettungsdienstes nicht ausreichen um so rasch und umfangreich tätig zu
werden, wie dies bei einer individualmedizinischen Behandlung üblich ist. Es müssen viel mehr Kräfte
herangeführt werden. Dafür sind neben dem Einsatzpersonal auch zahlreiche Führungsfunktionen zu
besetzen, welche die besondere Lage strukturieren und organisieren können. Die Patienten müssen
gesichtet, d.h. die Behandlungs- und Transportpriorität muss durch einen Notarzt festgelegt werden
und gegebenenfalls muss eine Behandlung vor Ort stattfinden.
Die Einsatzstelle muss strukturiert werden, und die Aufnahme- und Behandlungskapazitäten der Kliniken abgefragt werden. Diese Aufgaben werden federführend vom Leitenden Notarzt (LNA) und dem
Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OrgL) durchgeführt. Basierend auf §7 Absatz 2 Satz 2 RettG
NRW in Verbindung mit dem Runderlass Ziffer 2.2 beruft der Rhein-Erft-Kreis den OrgL und regelt
deren Einsatz in einer Dienstanordnung.
53
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Zur Erfüllung der Aufgaben nach §22 FSHG NRW muss jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt in der Lage
sein, über die Vorkehrungen des täglichen Bedarfs hinaus, einen Behandlungsplatz für mindestens
50 Verletzte/Erkrankte zu stellen. 49 Über die Notfallrettung im Regelrettungsdienst hinaus, ist es Aufgabe des Rettungsdienstes, auch bei einem MANV das individualmedizinische Versorgungsniveau zu
erhalten oder möglichst schnell zu erreichen.
Da der Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes gemäß §7 Absatz 3 RettG NRW verpflichtet ist,
auch ausreichende Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen
Personals zu treffen, wurde das „Konzept für den Massenanfall von Verletzten und Erkrankten“ verabschiedet. Inhalte dieses Konzeptes sind:
•
Organisations- und Planungsziele
•
Verfügbarkeitsfristen
•
Versorgungsziele
•
Planungsgrößen
•
Kräftebedarf und Personalressourcen
•
Transportkapazitäten
•
Technik und Materialressourcen
•
Rettungsdienstliche Führungsorganisation
•
Mindestanforderungen
Der Einsatzplan für den Massenanfall von Verletzten und Erkrankten des Rhein-Erft-Kreises deckt den
Bereich zwischen rettungsdienstlicher Individualversorgung auf der einen Seite und der medizinischen Versorgung bei Unglücksfällen mit einer größeren Anzahl von Verletzter oder Erkrankter bis hin
zu einem Großschadensereignis im Sinne des §29 des FSHG auf der anderen Seite ab, wobei fließende
Übergänge zwischen allen Stufen möglich sind. Alle zu treffenden Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die individualmedizinische Notfallversorgung auch bei einer Vielzahl von verletzten und erkrankten Personen aufrecht zu erhalten beziehungsweise herzustellen. Die Vorkehrungen und Maßnahmen
sind ausführlich in dem Einsatzplan für den Massenanfall von Verletzten und Erkrankten des RheinErft-Kreises dargelegt.
4.2.1
Einführung des Organisatorischen Leiters Rettungsdienst
Die Funktion des „Organisatorischen Leiters Rettungsdienst (OrgL)“ stellt eine qualitätssichernde Führungskomponente im Bereich der öffentlichen Sicherheit und insbesondere bei Schadensereignissen
mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker, eines Großschadensereignisses oder einer besonderen Gefahrenlage dar. Der Einsatz von OrgL bei größeren Schadenslagen wird bundesweit als Standard angesehen, 50 sodass der OrgL im Sinne des §7 Absatz 3 Satz 2 RettG NRW als „notwendiges Per-
49
Definition gemäß AK Katastrophen- und Zivilschutz sowie des AK Rettungsdienst der AGBF
50
vergleiche Fehn, in FeuerSchR NW, FSHG, 5.3.2
54
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
sonal“ angesehen werden kann. Eine solche Annahme wird insbesondere dadurch bekräftigt, dass
auch die Länderministerien in Runderlassen, den OrgL ausdrücklich erwähnen und bestimmen, dass
dieser im Zusammenwirken mit dem LNA die medizinischen Maßnahmen am Schadensort leitet. 51
Hieraus abgeleitet hat der Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes die Verpflichtung für ausreichende Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals
zu treffen und unter anderem „Organisatorische Leiter Rettungsdienst“ zu bestellen. Das die Einführung der Funktion des OrgL im Rhein-Erft-Kreis sinnvoll und zwingend notwendig ist, hat die Vergangenheit unter anderem mit dem Zugunglück in Brühl im Jahr 2000, dem Brand im Phantasialand in
Brühl im Jahr 2001, dem schweren Busunglück auf der A4 bei Kerpen im Jahr 2006 sowie weiteren
Rettungsdiensteinsätzen mit einem erhöhtem Koordinierungsbedarf 52 nachhaltig gezeigt. Der Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises stellt zukünftig auch schon aufgrund des unter Kapitel „Das
Versorgungsgebiet des Rhein-Erft-Kreises, 5. Besondere Risiken“ Gesagten einen Gefahrenschwerpunkt dar, so dass eine strenge und qualitative Organisation bei der Planung und Abwicklung eines
„Massenanfalls von Verletzten und Erkrankten“ unerlässlich ist. Die Einführung der Funktion des „Organisatorischen Leiters Rettungsdienst“ ist daher notwendig. Zukünftig soll deshalb ein OrgL-System,
analog zu dem bestehenden LNA-System etabliert, werden. Hierzu wird eine Gruppe von zehn Personen namentlich zum „Organisatorischen Leiter Rettungsdienst“ durch den Träger des Rettungsdienstes bestellt. Dies sollen Führungskräfte mit hauptamtlicher Einsatzerfahrung und Kenntnissen über
die rettungsdienstliche Infrastruktur des Rhein-Erft-Kreises sein. Die Tätigkeitsgrundlage für die OrgL
stellt die Vereinbarung und Dienstordnung dar. Zu den Aufgaben der OrgL gehört am Schadensort
unter den gegebenen Bedingungen möglichst umgehend eine suffiziente präklinische notfallmedizinische Versorgung vorzubereiten, um möglichst vielen Patienten ein Überleben zu sichern und schwere gesundheitliche Schäden abzuwehren. Die Aufgaben sind im einzelnen:
•
sach- und fachgerechte Umsetzung der Anordnungen des Einsatzleiters und des LNA als
organisatorischer Leiter des Einsatzabschnittes „Medizinische Rettung“
•
Wahrnehmung taktischer, organisatorischer und logistischer Belange des
Rettungsdienstes und der Einsatzeinheiten der Hilfsorganisationen und anderer
unterstellter Einheiten gegenüber dem Einsatzleiter und dem LNA
•
rettungsdienstliche Lagebeurteilung und Raumordnung in Abstimmung mit dem
Einsatzleiter und dem LNA
•
Aufbau und Betrieb der rettungsdienstlichen Infrastruktur an der Einsatzstelle
(Patientenablage, Behandlungsplatz, Transportorganisation)
•
Personalplanung und Personaleinsatz im Einsatzabschnitt „Medizinische Rettung“
•
Einrichtung und Betrieb der Kommunikation des Einsatzabschnittes
51
Vorsorgeplanungen für die gesundheitliche Versorgung bei Großschadensereignissen, Runderlass des MAGS vom
12.02.2004, Az. III 8-0713.7.4, SMBl. 2151, insbesondere Punkt 2.1.1 und Neukonzeption der Abwehr von Großschadensereignissen – Führungsstrukturen, Runderlass des IM NRE vom 21.12.1998, II C1-2102
52
Im Jahr 2010 wurde bereits fünf Ereignisse nach dem Einsatzplan für den Massenanfall von Verletzten und Erkrankten
verzeichnet.
55
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
•
Organisation der Registrierung und Dokumentation aller Betroffenen und Maßnahmen
im Einsatzabschnitt „Medizinische Rettung“
•
verwalten der Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser
•
Schnittstelle zum Betreuungsdienst/zur Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV),
zur Polizei, zur Personenauskunftsstelle
•
Teilnahme an einer Gesamteinsatzbesprechung
5
Zusammenarbeit mit Dritten
5.1
Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern
Nach §11 Absatz 1 RettG NRW arbeiten die Träger des Rettungsdienstes zur Aufnahme von Notfallpatienten mit den Krankenhäusern zusammen. Die Festlegung von Notfallaufnahmebereichen für Krankenhäuser ist Teil der rettungsdienstlichen Bedarfsplanung nach §12 RettG NRW. 53 Den für die Notfallversorgung geeigneten Krankenhäusern wird damit ein räumlich bestimmtes Gebiet zugewiesen,
mit der Verpflichtung Notfallpatienten aus diesem Gebiet aufzunehmen. Für die Krankenhäuser ergibt sich hieraus die Aufgabe, die sachgerechten und notwendigen organisatorischen Vorkehrungen
für die jederzeitige Aufnahme von Notfallpatienten zu treffen.
Gemäß §10 des Krankenhausgesetzes NRW (KHG NRW) in Verbindung mit §8 Absatz 1 des Krankenhausgestaltungsgesetzes NRW (KHGG NRW) sind Krankenhäuser entsprechend ihrer Aufgabenstellung nach dem Bescheid des §18 KHG NRW zur Zusammenarbeit untereinander und mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, dem öffentlichen Gesundheitsdienst, dem Rettungsdienst, den für
die Bewältigung von Großschadensereignissen zuständigen Behörden (...) verpflichtet, über die Zusammenarbeit Vereinbarungen zu treffen.
Durch die enge Zusammenarbeit zwischen dem Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes, den
rettungsdienstlichen Aufgabenträgern und den Notfallkrankenhäusern soll sichergestellt werden,
dass Notfallpatienten jederzeit 54 die Aufnahme in einem für die weitere Versorgung geeigneten Krankenhaus finden. Dabei findet der Aspekt, im Interesse der Notfallpatienten einen möglichst zeitnahen
Transport in ein für die weitere Versorgung qualifiziertes und geeignetes Krankenhaus zu gewährleisten, Berücksichtigung.
Als letztes Glied der Rettungskette sowie als Übergang von Präklinik und Klinik stehen dem RDB des
Rhein-Erft-Kreises folgende sieben Notfallaufnahmekrankenhäuser mit insgesamt 1.404 Planbetten
und 56 Intensivbetten 55 zu Verfügung.
53
PRÜTTING, D. (2000): Rettungsgesetz NRW, Düsseldorf, Rn. 11/14
54
An jedem Tag und zu jeder Tages- und Nachtzeit
55
Stand: 12.11.2009
56
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Einrichtung
Anschrift
Telefon
Bettenkapazität
davon Intensiv
Sankt- Hubertus-Stift
Klosterstraße 10
50181 Bedburg
0 22 72/4 04-0
105
6
Maria-Hilf-Krankenhaus
Klosterstraße 2
50126 Bergheim
0 22 71/87-0
238
10
Marienhospital Brühl GmbH
Mühlenstraße 21-25
50321 Brühl
0 22 32/74-0
210
8
Marien-Hospital
Erftstadt-Frauenthal
Münchweg 3
50374 Erftstadt
0 22 35/4 04-0
115
4
St. Katharinen-Hospital
GmbH Frechen
Kapellenstraße 1-5
50226 Frechen
0 22 34/5 02-0
433
14
Sana Krankenhaus
Hürth GmbH
Krankenhausstraße 42
50354 Hürth
0 22 33/5 94-0
135
6
Dreifaltigkeits-Krankenhaus
Bonner Straße 84
50389 Wesseling
0 22 36/77-0
168
8
Tabelle 17: Übersicht der Notfallaufnahmekrankenhäuser mit Planbetten und Intensivkapazitäten
Anlage 06
Übersicht Fachdisziplinen der Notfallkrankenhäuser
Im Jahr 1976 wurde der RDB des Rhein-Erft-Kreises in sieben Notfallaufnahmebereiche, entsprechend
den vorhandenen Notfallkrankenhäusern und Notarztstandorten, unterteilt. Der Ausbau des Rettungsdienstsystems und der Fortschritt medizinischer Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten der
dem Rhein-Erft-Kreis angehörigen Notfallkrankenhäuser bedingten eine Neuorganisation der Notfallaufnahmebereiche.
Anlage 07
Übersicht der Notfallaufnahmebereiche
Neben der Festlegung von Notfallaufnahmebereichen für allgemeine und übliche Notfälle müssen
auch Notfallaufnahmebereiche für spezielle Erkrankungen und Verletzungen festgelegt werden. Die
Planung der Notfallaufnahmebereiche insbesondere für spezielle Erkrankungen 56 kann nicht endgültig erfolgen, da die Notfallkrankenhäuser innerhalb des Rhein-Erft-Kreises in der Regel spezielle Erkrankungen und Verletzungen 57 nicht versorgen können. Aus diesem Grund müssen die Planungen
Stadt- und Kreisgrenzen übergreifend erfolgen, da dadurch die Zuführungszeiten verkürzt werden
können.
Die nächsten Krankenhäuser der Maximalversorgung befinden sich zum einen in der Stadt Köln (Klinikum der Universität zu Köln und Krankenhaus Merheim) zum anderen in der Stadt Bonn (Universitätsklinikum Bonn) sowie der Stadt Aachen (Universitätsklinikum Aachen).
Im Zusammenspiel mit §11 Absatz 1 RettG NRW, ist auch §8 Absatz 3 RettG NRW zu betrachten. Hiernach obliegt es den Leitstellen einen zentralen Krankenbettennachweis zu führen. Die Krankenhäuser
56
insbesondere neurologische, neurochirurgische, pädiatrische Krankheitsbilder
57
z.B. Pädiatrie, Neurochirurgie, Augenheilkunde, Versorgung Schwerstverbrannter
57
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
melden sich eigeninitiativ bei der Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises, wenn die Kapazitäten der Intensivstation belegt sind oder nicht zur Verfügung stehen. Darüber hinaus erfolgt eigeninitiativ eine
Meldung, wenn besondere für die notfallmedizinische Versorgung relevante Diagnostik- und Therapieverfahren wie z.B. OP, CT oder MRT z.B. durch Wartungsarbeiten oder technische Ausfälle nicht zur
Verfügung stehen. Die Meldungen der Krankenhäuser werden jederzeit von der Kreisleitstelle entgegen genommen und unter Angabe des abmeldenden Arztes dokumentiert. Da die Freimeldungen der
Krankenhäuser erfahrungsgemäß ausbleiben, wurde vereinbart, dass jeweils um 10.00 Uhr und um
22.00 Uhr alle belegt oder nicht zur Verfügung stehenden Intensivkapazitäten automatisch wieder als
aufnahmebereit anzusehen sind, wenn zu diesen Zeiten nicht eine erneute Negativmeldung erfolgt.
Auf Wunsch des eingesetzten Rettungsdienstpersonals und insbesondere des Notarztes vor Ort erfolgt
durch die Kreisleitstelle eine Voranmeldung des Notfallpatienten im Krankenhaus. Insbesondere bei
spezifischem Versorgungsbedarf in der Diagnostik sowie Therapiemöglichkeit und weiteren notwendigen Absprachen wird über die Kreisleitstelle ein Gespräch zwischen Notarzt und Klinikarzt vermittelt.
Besteht für die Leitstelle auf Grund der Belegungsmeldungen keine Möglichkeit einer Notfallpatientin
oder -patienten ein Krankenhausbett zuzuweisen, wird die Patientin/der Patient durch den Rettungsdienst in das für den Notfallaufnahmebereich zuständige Krankenhaus gebracht. Dort wird die Patientin beziehungsweise Patient zur Erstversorgung aufgenommen. Kann der Patient nicht abschließend behandelt werden, regelt das Krankenhaus die Verlegung unter Inanspruchnahme des
öffentlichen Rettungsdienstes in eine andere Einrichtung der stationären oder ambulanten Versorgung in eigener Verantwortung.
58
Bei rettungsdienstlichen Sonderlagen, wie einem Massenanfall von Verletzten und Erkrankten ist zur
Unterbringung der Notfallpatienten eine Organisationsform notwendig, die vom täglichen Verfahren
abweicht. Hierzu wurden in dem „Einsatzplan für den Massenanfall von Verletzten und Erkrankten
des Rhein-Erft-Kreises“ Krankenhausinformationsstufen festgeschrieben und vor der Verabschiedung
den zuständigen Vertretern der Krankenhäuser unter Beteiligung des Gesundheitsamtes vereinbart.
5.2
Zusammenarbeit mit dem Sanitätsdienst im Tagebau
Bergbauunternehmer haben gemäß §61 Absatz 1 Ziffer 2 des Bundesberggesetzes (BBergG) unter
anderem die Pflicht „bei Zuständen oder Ereignissen im Betrieb, die eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit Beschäftigter oder Dritter herbeizuführen geeignet sind oder herbeigeführt haben, die zur Abwehr der Gefahr oder zur Rettung von Verunglückten geeignete Maßnahmen zu treffen“. Hierbei gehören alle unter §2 BBergG fallenden Tätigkeiten und die hierzu erforderlichen
Betriebsanlagen. Die durch den Bergbauunternehmer zu treffenden Maßnahmen werden in §2 Absatz 1 Nummer 5 sowie §11 Absatz 1 Nummer 4 und 5 der Bergverordnung für alle bergbaulichen
Bereiche insofern erläutert, als dass sie darauf ausgerichtet sein müssen, angemessene Einrichtungen
58
vergleiche: Richtlinien der präklinischen Notfallmedizin des Rhein-Erft-Kreises, Kapitel 2.10 „Vorgehen bei Verlegungen/dringlicher Interhospitaltransfer“, S. 18; Verfügung vom 09.07.2008 –38.90.00.11.05 – Anmeldung und Zuweisung
intensivpflichtiger Patienten
58
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
zur Leistung von „Erster Hilfe“ bereitzustellen. Zur Erfüllung dieser Pflicht ist durch den Bergbauunternehmer ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (SGD) zu erstellen, aus welchem mindestens hervorgehen muss, dass angemessene Maßnahmen in technischer, organisatorischer und personeller Hinsicht für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten getroffen werden. Im
einzelnen regelt das SGD:
•
Anzahl und Einrichtung der Verbandsstuben
•
Anzahl und Verfügbarkeit von Rettungs- und Krankenwagen
•
Personal und Besetzung der Wagen
•
Alarmpläne
•
Rettungshubschrauber-Landeplätze
•
Leitung des Ärztlichen Hilfswerkes
•
Organisationsplan und Dienststellenverzeichnis
•
Auflistung weiterer Räume für das Ärztliche Hilfswerk, Lage und Ausstattung
•
Bevorratung von Medikamenten und Zubehör
•
Alarmierung
•
Versorgung von Verletzten
•
Unterweisung der Heilgehilfen
•
Unterweisung der Ersthelfer
Die erheblichen und nicht zu unterschätzenden Gefahren im Tagebaubetrieb und der Brikettfabrik
bedürfen für den rettungsdienstlichen Einsatz erheblichen Sicherungsmaßnahmen und engen Abstimmungen mit dem Bergbauunternehmen und dem betrieblichen Sanitätsdienst. Zur Abwehr von
potentieller Lebensgefahr oder schwerer körperlicher Schäden auch innerhalb des Tagebaubetriebes
ist nicht auszuschließen, dass der Einsatz des Rettungsdienstes in Betracht kommt, da nur hier regelhaft die notwendige Infrastruktur zur schnellstmöglichen medizinischen Behandlung im erforderlichen Umfang zur Verfügung steht. Aus diesem Grund sind enge Abstimmungen z.B. über Lotsenstellen, Leistungsfähigkeit des betrieblichen Sanitätsdienstes usw. mit dem Bergbauunternehmer
zwingend notwendig und werden in Absprache mit den zuständigen Behörden geführt.
5.3
Zusammenarbeit mit der Polizei
Gerade bei größeren Gefahren- und Schadenslagen aber auch im rettungsdienstlichen Alltagsgeschehen ist die enge Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zwingend erforderlich. Jede der einzelnen Behörden konzentriert sich im Kern auf ihr Aufgabenfeld. Dies bedeutet z.B., dass die Polizei bei unterschiedlichen Lagen die Voraussetzungen für
einen schnellen und wirksam Einsatz des Rettungsdienstes gewährleisten und gleichzeitig auch Maßnahmen der Aufklärung, sowie Schadensbegrenzung und Ermittlungen parallel laufen, einleiten
muss. Um beidseits eine reibungslose und professionelle Einsatzabarbeitung zu ermöglichen, bedarf
59
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
es intensiver fachdienstübergreifender Vorbereitungen und eine vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit. In dem Runderlass des Innenministerium NRW vom 27.03.2000 – IV C z. 606/297/1592 –
n.v. wurden hinsichtlich dieser Thematik Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Rettungsdienst und Betreuungsdienst in besonderen Lagen 59 geregelt. Es werden bindende Handlungsanweisungen zum Verhalten des Rettungsdienstpersonals gegeben.
5.4
Zusammenarbeit mit dem Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst
Zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung, auch außerhalb der Sprechstunden, unterhält
die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein einen ärztlichen Bereitschaftsdienst. Er umfasst die Leistungen, wie sie auch während der Sprechstunde durch niedergelassene Ärzte gewährt werden. Zielgruppe sind Patienten, deren Erkrankungen oder Symptome ein Warten bis zur regulären Sprechstunde nicht möglich erscheinen lassen.
Für die Patientinnen und Patienten ist die Arztrufzentrale der KV Nordrhein (ARZ) unter der kostenpflichtigen Rufnummer (01 80) 5 04 41 00 zu erreichen.
Für den Rhein-Erft-Kreis wird der kassenärztliche Bereitschaftsdienst durch die KV Arztrufzentrale
Duisburg disponiert, die zu folgenden Zeiten besetzt ist:
Wochentag
Uhrzeit
Montag, Dienstag, Donnerstag
von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr am darauf folgenden Tag
Mittwoch und Freitag
von 12.00 Uhr bis 08.00 Uhr am darauf folgenden Tag
Wochenende und Feiertags
rund um die Uhr
Tabelle 18: Übersicht Besetzzeiten der KV Arztrufzentrale
Außerhalb der aufgeführten Zeiten läuft eine Bandansage. Für die Städte Bergheim, Bedburg, Elsdorf
und Kerpen ist einschließlich der kinderärztlichen Versorgung zuständig:
•
Praxis Netz Rhein-Erft
Klosterstraße 2a
50126 Bergheim
Für Pulheim ist zuständig:
•
Ärztlicher Notfalldienst Köln-West-Pulheim e.V.
Bunzlauer Straße 1
50858 Köln
59
z.B. Geiselnahmen, Bedrohungslagen oder Zugriffsmaßnahmen auf bewaffnete oder gewaltbereite Personen
60
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
In den Städten Brühl, Erftstadt, Frechen, Hürth und Wesseling wird der kassenärztliche Bereitschaftsdienst durch ortsansässige, niedergelassene Ärzte eigenständig durchgeführt. Die Vermittlung erfolgt
ebenfalls telefonisch über die Arztrufzentrale KV Nordrhein in Duisburg.
5.5
Zusammenarbeit mit der Bundeswehr
Sonstige Rettungsmittel der Bundeswehr, die zur Beförderung von Verletzten oder Kranken geeignet
sind (z.B. SAR-Hubschrauber, Sanitätskraftwagen und andere Transportmittel) können, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen, im Rahmen der dringenden Nothilfe nur zur Rettung von Menschenleben und zur Vermeidung schwerer gesundheitlicher Schäden und nur im akuten Einzelfall für
den zivilen Bereich eingesetzt werden.
Die Anforderung des SAR-Hubschraubers hat mit Schreiben der Lufttransportkommandos der Bundeswehr vom 16.06.1997 zentral über das „Lufttransportkommando (LTKdo) Münster“ zu erfolgen,
und kann ausschließlich über die Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises erfolgen.
61
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Bedarfsanalysen im Rettungsdienst
Bedarfsanalysen im Rettungsdienst
1
Kreisleitstelle
1.1
Sicherstellungsauftrag und Aufgaben der Kreisleitstelle
Die Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises hat die Aufgabe zur Abwehr von Lebensgefahr oder schwerer gesundheitlicher Schäden, Hilfeersuchen aller Art von Bürgern, Einwohnern und Besuchern des Kreises
und anderen Stellen entgegenzunehmen, zu bewerten, die erforderlichen Einsatzmittel zu alarmieren
und an die Einsatzstelle zu führen oder an andere Stellen weiterzuleiten. Während des Einsatzes koordiniert und dokumentiert die Leitstelle den Einsatzverlauf und unterstützt die Einsatzkräfte.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Leitstelle des RheinErft-Kreises eine integrierte Leitstelle für den Feuerschutz, Hilfeleistungen, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. 60 Neben den beschriebenen Tätigkeiten kommt ihr nach dem RettG NRW im Rettungsdienst zusätzlich die Aufgabe der Einsatzlenkung 61 und die Führung des zentralen Krankenbettennachweises 62 zu. Die Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises ist somit als Kommunikations-,
Entscheidungs- und Kontrollzentrum ausführendes Organ im rettungsdienstlichen Einsatzablauf und
handelt diesbezüglich ausschließlich nach konzipierten Grundlagen des Trägers des Rettungsdienstes.
Aus ihrer Steuerungs- und Koordinierungsfunktion folgt eine einsatztaktische Weisungsbefugnis gegenüber allen im Rettungsdienst tätigen Einsatzkräften. Somit sind die Träger rettungsdienstlicher
Aufgaben funktionell der Kreisleitstelle unterstellt.
Die Aufgaben und Tätigkeiten in der Kreisleitstelle gliedern sich in drei Bereiche der Dringlichkeit, die
bei der Bearbeitung entsprechend priorisiert behandelt werden müssen. Dies sind zeitkritische, bedingt zeitkritische und nicht zeitkritische Aufgaben. Als zeitkritische Aufgaben sind diejenigen Aufgaben zu bezeichnen, bei denen akut eine Gefahr 63 für Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit
oder wichtige Gemeinschafts- und sonstigen höherwertigen Schutzgütern besteht, bei denen zur Abwehr unverzüglich Maßnahmen der Gefahrenabwehr eingeleitet werden müssen. Als bedingt zeitkritische Aufgaben können diejenigen Aufgaben bezeichnet werden, bei denen keine akute Gefahr von
höherwertigen Rechtsgütern besteht, diese aber nach der Wahrscheinlichkeitsprognose zu erwarten
sind, wenn keine Maßnahmen der Gefahrenabwehr getroffen werden. Nicht zeitkritische Aufgaben,
sind Aufgaben, die unterhalb der Gefahrenschwelle liegen und somit nachrangig behandelt werden
können.
Die zeitkritischen, bedingt zeitkritischen und nicht zeitkritischen abzuarbeitenden Aufgaben und Tätigkeiten in der Kreisleitstelle sollen unter Berücksichtigung eines Qualitätsmanagements (QM) erfol-
60
§21 Absatz 1 FSHG; §7 Absatz 1 RettG NRW
61
§8 Absatz 1 RettG NRW
62
§8 Absatz 2 RettG NRW
63
vergleichbar mit dem Begriff Störung im OBG: eingetretene Schaden an der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung von
dem eine fortwährende Gefährdung ausgeht
62
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
gen. Die Umsetzung eines entsprechenden QM-Konzeptes bedarf einer detaillierten Projektplanung
bezüglich der Organisationsstruktur (Betreiberkonzept), der Personalplanung, der eingesetzten Leitstellentechnologie und des Kostenmanagements. Dies umfasst die Bereiche Strukturqualität (personelle Ausstattung und Organisationsstruktur), Prozessqualität (Entwicklung strukturierter Abfragesysteme, von Indikationskatalogen für die einzelnen Rettungsmittel sowie die Festlegung von
Zielkliniken für vitalbedrohte Patientengruppen) und Ergebnisqualität (Überprüfung des Zeitmanagements in der Leitstelle und Kontrolle der Dispositionsqualität).
Zu den konkreten Aufgaben der Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises im Rettungsdienst gehören:
•
Gewährleistung eines ständigen Kontaktes mit den Rettungswachen und den
Rettungsmitteln
•
Annahme aller Hilfeersuchen aus dem Bereich Notfallrettung über den Notruf 112
•
Annahme aller Hilfeersuchen aus dem Bereich Krankentransport über die Leitung 19222,
Fernsprechanschlüsse, Direktleitungen, Hausnotruf, Brandmeldeanlagen oder ähnlichem
•
Treffen der Entscheidung, welches Rettungsmittel zu entsenden ist, d.h. ob es sich um
einen der Notfallrettung oder dem Krankentransport zuzuordnenden Einsatz handelt
unter Beachtung von Indikationskatalogen und Dispositionsstrategien
•
Erlass von Einsatzanordnungen an die Rettungswachen und/oder einzelne
Rettungsmittel (Alarmierung des nächstgelegenen geeigneten Rettungsmittel)
•
Alarmierung beziehungsweise Anforderung von Luftrettungsmitteln
•
im Einzelfall Festlegung des Transportzieles, gegebenenfalls in Absprache mit
dem Notarzt
•
ständige Kontrolle und Bewertung der Auslastung des Rettungsdienstes, gegebenenfalls
Maßnahmen zur Spitzenbedarfsabdeckung/Grundschutzsicherung und Alarmierung des
Sonderbedarfs
•
Erlass von Einsatzanordnung an die Rettungswachen und/oder einzelne Rettungsmittel
•
Übermittlung der Einsatzaufträge an die alarmierten Rettungsmittel, gegebenenfalls
auch Anfahrtshinweise oder besondere Anweisungen/Warnungen (z.B. vor gefährlichen
Stoffen)
•
Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern (z.B. Anmeldung
bevorstehender Belegungen, Vorankündigung von besonderen Verletzungen/
Erkrankungen, Anmeldung Schwerstverbrannter, Kontakt zu den Giftnotrufzentralen)
•
führen eines zentralen Krankenbettennachweises
•
Krankentransportdisposition
•
Information und Konsultierung des „Ärztlichen Leiters Rettungsdienst Rhein-Erft-Kreis“
bei Sonderlagen
•
Alarmierung des „Leitenden Notarztes Rhein-Erft-Kreis“
•
Korrespondenz mit benachbarten Leitstellen über die nachbarliche Hilfe
63
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
•
Dokumentation eingehender und ausgehender Meldungen
•
Lagedarstellung
•
Anwendung der Alarm- und Ausrückordnung
•
Zusammenarbeit mit der Polizei, den Feuerwehren, dem kassenärztlichen
Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Katastrophenschutz
•
rückwärtiges Führungsmittel und Führungsunterstützung für den Einsatzleiter der
Gemeinde , den bestellten Einsatzleiters des Kreises, der administrativ-organisatorischen
Komponente sowie der operativ-taktischen Komponente
•
Alarmierungsstelle für den Krisenstab und die Koordinierungsgruppe des
Rhein-Erft-Kreises und gleichzeitig Führungsmittel für diese
•
Einsatzbezogene Information an die vorgesetzten Verwaltungsebenen, andere Behörden,
politischen Vertretern auf Weisung, Öffentlichkeitsarbeit – Medien – auf Weisung,
Energieversorgern, Betreibern des öffentlichen Personenverkehrs, Fachämtern
(z.B. Gesundheitsamt Rhein-Erft-Kreis)
•
Meldekopf der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr gemäß Runderlass IM NRW
•
Umsetzung von Sonderalarmplänen (z.B. Einsatzplan für den Massenanfall von
verletzten und Erkrankten Rhein-Erft-Kreis – MANV)
•
Umsetzung des Funkkonzepts Rhein-Erft-Kreis und Überwachung der
Funkabwicklung der BOS Teilnehmer gemäß PDV/DV 810.3
•
Stofferkundung bei Gefahrstoffeinsätzen über interne Datenbänke oder externe Stellen
(im Einzelfall Zusammenarbeit mit TUIS)
•
64
Darstellung einer Gefahrstoffausbreitung über ein GIS-System und unterstützende
Planung bei Evakuierungs- und/oder Warnmaßnahmen für die Bevölkerung
•
Bürgerservice als Instrument einer kundenorientierten Verwaltung außerhalb der
Bürozeiten – Beratung per Telefon für Sofortmaßnahmen bei medizinischen und
allgemeinen Notfällen und sonstigen Fragestellungen aus der Bevölkerung
•
Überwachung aller technischen Systeme und Sicherstellung einer durchgängigen
Einsatzbereitschaft (Einsatzleitrechner, Funk- und Alarmierungssystem,
Nachrichtentechnik sowie Stromversorgung)
•
Indizierte Inbetriebnahme redundanter Technik
•
Technische Betreuung und personelle Besetzung des AB Einsatzleitung
Rhein-Erft-Kreis im Einsatzfall
•
64
Maßnahmen der Einsatzvorbereitung
Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem
64
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
•
Sichtung, Information und gegebenenfalls Alarmierung bei eingehenden
Wetterwarnmeldungen (z.B. Hochwasser, Sturm oder Unwetter) des Deutschen
Wetterdienstes
•
1.2
Einsatzpriorisierung bei Flächenlagen
Planungsgrößen für die Dimensionierung der Leitstelle und Ist-Zustand
Die Kreisleitstelle stellt im Gesamtsystem Rettungsdienst eines der komplexesten Elemente dar und
steht demzufolge im Kern dieses Systems, da sie dies durch In- und Output entscheidend beeinflussen
kann. Hieraus resultiert, wie bereits aufgelistet, eine Vielzahl von Aufgaben und Anforderungen, die
durch die Leitstelle zu erfüllen beziehungsweise umzusetzen sind.
Somit muss die Kreisleitstelle als medizinischer Dienstleistungsbetrieb personell, organisatorisch und
materiell so ausgestattet sein, dass Notrufe zur Vermeidung überlanger Hilfsfristen so schnell wie
möglich angenommen und bearbeitet werden können. Eine unverzügliche Annahme zeitkritischer
Notrufe sind ein entscheidendes Qualitätskriterium für die Aufgabenwahrnehmung im Rahmen des
Sicherstellungsauftrages. Wartezeiten sind im Regeldienstbetrieb der Kreisleitstelle an dieser Stelle
unvertretbar.
Ebenso vorrangig wie die Notruffannahme ist die Überwachung der laufenden Einsätze, die Bearbeitung von Rückmeldungen und Nachforderungen weiterer Einsatzkräfte und die begleitende Dokumentation einzustufen und zu behandeln zu wissen. Hier müssen Fehler im System frühzeitig erkannt
werden und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Dies bedeutet, dass die Leitstelle auf auftretende
einsatzspezifische und/oder taktische Lageänderungen umgehend reagieren muss, indem ein neuer
Beurteilungs- und Entscheidungsprozess eingeleitet wird.
Bezogen auf die konkreten Aufgaben der Kreisleitstelle und damit unmittelbar in Zusammenhang mit
der Bedarfsplanung im Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises stehend ist erheblich, dass ca. 81,04% 65
der abgearbeiteten Hilfeersuchen der Kreisleitstelle bezogen auf das Gesamtvolumen allgemein auf
den Rettungsdienst entfallen.
Neben den eingangs dargelegten konkreten, gesetzlichen Aufgaben der Kreisleitstelle nehmen zunehmend Tätigkeiten zu, die als nicht zeitkritisch oder „bedingte Serviceleistungen“ einzustufen sind.
So nehmen beispielsweise rettungsdienstlich-medizinischen Beratungen von Anrufern zunehmend
breiteren Raum ein und Anrufer sind nach entsprechender Abfrage an den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst zu verweisen oder nächste dienstbereite Apotheken zu benennen. Neben der eingangs
benannten ausschließlich auf die Hilfeersuchen bezogenen prozentualen Aufgabenlastigkeit im Rettungsdienst muss parallel ebenso der hiermit unmittelbar in Verbindung stehende und untrennbare
administrative Aufgabenzuwachs berücksichtigt werden. So sind z.B. im Rahmen der Einsatzbearbeitung in der Leistelle alle noch fehlenden Daten zu erheben und zu dokumentieren.
65
Stand der Ermittlung 2009 für das Kalkulationsjahr 2008
65
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Darüber hinaus müssen zur Qualitätssicherung ausführlich und exakt aufgetretene Fehler und Probleme aus Sicht der Leitstelle oder des Disponenten dokumentiert werden, damit unverzüglich ein entsprechendes Korrekturverfahren eingeleitet werden kann und in den Qualitätsmanagement-Prozess
mit einfließen können.
Das hohe Anforderungsprofil an die Kreisleitstelle bedingt eine von anderen Systemkomponenten
abgekoppelte Führungsstruktur, die ein zielorientiertes Handeln im Sinne einer effizienten Aufgabenerledigung der Leitstelle realisiert beziehungsweise ermöglicht. Dies kann nur umgesetzt werden,
wenn zur Abarbeitung der zeitkritischen und konkreten Aufgaben der Kreisleitstelle auf verschiedenen Führungsebenen unterschiedliche Führungsfunktionen und -positionen vorgehalten werden.
Hierbei ist insbesondere im Rahmen der personellen Planung und Bemessung zu berücksichtigen, dass
Leistungen der Leitstelle auch in Duplizitätsfällen erbracht werden müssen (z.B. bei zeitgleichen Auflaufen mehrerer Notrufe). Im Regelbetrieb der Kreisleitstelle steht in der Führungshierarchie auf operativer Ebene die Funktion des Dienstgruppenleiters an der Spitze. Im wesentlichen gliedern sich die
Aufgaben des Dienstgruppenleiters in Sachaufgaben und rein kommunikative Führungsaufgaben
während ihm gleichzeitig die Durchführungsverantwortung der zu erledigenden Aufgabenstellungen
im Einsatzbetrieb obliegt. Die Funktion des Dienstgruppenleiters setzt aufgrund der besonderen Entscheidungsbefugnis hohe Führungsqualitäten voraus. Dies ist zwingend erforderlich, da der Dienstgruppenleiter auch in kritischen Entscheidungssituationen besonnen agieren muss und nicht immer
unmittelbar eine übergeordnete Führungsperson aus zeitkritischen Gründen kontaktieren kann.
Im derzeitigen personellen und funktionsbezogenen Ist-Zustand der Kreisleitstelle des Rhein-ErftKreises werden zur Wahrnehmung der Aufgabenvielfalt drei Funktionen über 24 Stunden und eine
Funktion werktags für die Fahrzeugdisposition im qualifizierten Krankentransport planerisch vorgehalten. Dieses derzeitige Personal- und Funktionskonzept bei hierzu parallel stetiger Zunahme der
rettungsdienstlichen Einsatzbearbeitung bedingt, dass der Dienstgruppenleiter neben seinen wichtigen administrativen Führungsaufgaben auch zusätzlich in den Leitplatzdienst eingebunden ist. Diese
zweifache Verwendung bindet den Dienstgruppenleiter an unterschiedlichen Aufgaben und schränkt
seine eigentlich originäre Verwendung als Aufsichtsfunktion und Führungskraft erheblich ein. Der
Dienstgruppenleiter muss jedoch zwingend und zu jeder Zeit eine Übersicht über das sich darstellende Gesamteinsatzaufkommen haben und im Falle der regelmäßigen Notwendigkeit für Entscheidungen unverzüglich zur Verfügung stehen. Die Aufgabe der wichtigen Wiedergabe der Gesamtlagedarstellung des Einsatzaufkommens, insbesondere im Rettungsdienst aber auch im Brandschutz und der
Technischen Hilfeleistung, die Zusammenführung und Verarbeitung von wichtigen lage- und einsatzbezogenen Zuständen, wie z.B. eingehende Meldungen von Polizei, Wetterdienst, Krankenhäusern,
Führungspersonen und die Prozesszusammenführung sowie Beratung bei rettungsdienstlichen Fragestellungen muss der Dienstgruppenleiter basierend auf gesicherten, objektiven Kriterien und nicht
routinemäßig entscheiden. Die Aufgabenwahrnehmung des Dienstgruppenleiters kann derzeit nur
eingeschränkt wahrgenommen werden.
66
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
1.3
Soll-Zustand
1.3.1
Regelbetrieb
Wie unter Kapitel „Bedarfsanalysen im Rettungsdienst, 1.2 Planungsgrößen für die Dimensionierung
der Leitstelle und Ist-Zustand“ dargelegt, ist aufgrund der Zunahme der zu verrichtenden Tätigkeiten
in der Kreisleitstelle vor dem Hintergrund einer gesicherten Aufgabenwahrnehmung anzustreben,
dass im Soll-Konzept eine weitere Funktionsstelle in der Kreisleitstelle geschaffen wird.
Hierdurch ist gewährleistet, dass einerseits das steigende rettungsdienstliche Dispositionsaufkommen bearbeitet werden kann sowie anderseits der Dienstgruppenleiter auch seine zunehmenden
administrativen Aufgaben leisten kann.
Für die Leitstelle ergibt sich daher folgende personelle Grundanforderung im Regeldienst:
•
Aus Sicherheitsgründen müssen unabhängig des Einsatzaufkommens zu jeder Zeit mindestens drei Leitstellendisponenten (Mindestqualifikation mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst und Rettungsassistent) in der Kreisleitstelle anwesend sein. An Werktagen
ist zusätzlich ein Leitplatz zur Krankentransportdisposition von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
zu besetzen (Mindestqualifikation Rettungsassistent).
•
Zur Dienstaufsicht und Durchführung administrativer Aufgaben ist die Dienstschicht zu
jeder Zeit durch einen Dienstgruppenleiter zu führen (Mindestqualifikation gehobener
feuerwehrtechnischer Dienst und Rettungsassistent). Zur Spitzenabdeckung besetzt der
Dienstgruppenleiter im Bedarf kurzfristig einen Leitplatz.
1.3.2
Sonderlagen
Neben der personellen Grundanforderung im Regeldienst, muss die Leistelle auch personell, organisatorisch und materiell in der Form gestaltet sein, dass rettungsdienstliche Sonderlagen, wie beispielsweise Einsätze mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Erkrankten, unmittelbar und unter
Wahrung des Standards der durchzuführenden Grundaufgaben bearbeitet werden können.
Da die Eintrittswahrscheinlichkeit von Sonderlagen unabhängig von der Tageszeit ist, ist die Grundvorhaltung der hierfür notwendigen Funktionen über 24 Stunden sicherzustellen.
Zur Bearbeitung einer rettungsdienstlichen Sonderlage ergibt sich daher folgender personeller Mindeststandard:
•
Eine rettungsdienstliche Sonderlage bedarf die direkte Besetzung von mindestens drei
Einsatzleitplätzen (zwei Einsatzleitplätze Rettungsdienst, ein Einsatzleitplatz Feuerwehr),
einer Funktion Dienstgruppenleiter, einer Funktion Lagedienst sowie werktags zusätzlich
ein Einsatzleitplatz für die Krankentransportdisposition (08.00 Uhr bis 18.00 Uhr).
67
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
•
Hieraus ergibt sich, dass ein Mindeststandard von vier beziehungsweise fünf Funktionen
an Werktagen über Tag erforderlich ist. Im Zuge einer Synergie, bildet der Dienstgruppenleiter bis zum Eintreffen der nächst höheren Führungsebene den Lagedienst gleichermaßen ab. Bei einer rettungsdienstlichen Sonderlage kann der Dienstgruppenleiter
aufgrund der gerade in der Frühphase erforderlichen administrativen Aufgaben und
gleichzeitiger Wahrnehmung der Funktion Lagedienst nicht parallel zur Leitplatzbesetzung eingeplant werden.
Der Begriff einer rettungsdienstlichen Sonderlage wird hier standardisiert mit einer minimalen Mindestfunktionsbesetzung betrachtet. In Abhängigkeit zum Ereignis kann es erforderlich werden, dass
neben dem Grundstandard noch zusätzliche Funktionen besetzt werden müssen. Weitere personelle
Aufstockung bietet der externe Leitstellenalarm von im Dienstfrei befindlichen Disponenten. Der externe Leitstellenalarm unterliegt unterschiedlichsten Parametern (z.B. Verfügbarkeit der Mitarbeiter,
Anfahrtszeit zur Dienststelle etc.).
Der personelle Mindeststandard für eine rettungsdienstliche Sonderlage muss daher berücksichtigen,
dass der externe Leitstellenalarm nur als bedingte Planungsgröße herangezogen werden kann und
deswegen der direkte Zugriff auf Funktionen durch den personellen Mindeststandard unverzichtbar
ist. Die Planungsgrößen für die Dimensionierung der Leitstelle ergeben folgende Leistungsstandards:
Abfragesicherheit
Wartezeiten am Notruf sowie für Hilfeersuchen anderer Stellen der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr dürfen nur in Ausnahmefällen bei einer hohen parallelen Notruf- und Einsatzfrequentierung auftreten.
Alarmierungssicherheit
Die Alarmierung des nächstgelegenen, geeigneten Rettungsmittels ist durchschnittlich innerhalb von
einer Minute nach Notraufannahme zu gewährleisten.
Bearbeitungssicherheit
Neben der reinen Einsatzeröffnung ist die Kreisleitstelle gleichzeitig in der Lage, zeitkritische Dispositionspflichten wahrzunehmen, Meldungen zu laufenden Einsätzen unverzüglich zu dokumentieren
und bearbeiten sowie einsatzbedingte Maßnahmen umzusetzen (z.B. Kontrolle des zeitgerechten Ausrückens nach der Alarmierung, Erreichbarkeit über Funk, direkte Reaktion auf Einsatzmittelnachforderungen, Anmeldung von Patienten etc.) .
Die an die Leitstelle gestellten Leistungsstandards sind im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems
aufzunehmen und in Prozessabläufe einzuarbeiten.
68
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
2
Notfallrettung
2.1
Methodik
Die Fahrzeugbemessung für die Rettungsmittelvorhaltung im Rahmen der Rettungsdienstbedarfsplanung kann unter Berücksichtigung verschiedener Algorithmen durchgeführt werden. Zu den allgemein anerkannten Methoden gehört die risikoabhängige Fahrzeugbemessung mittels der Wahrscheinlichkeitsverteilung nach POISSON. Diese Methode hat zum Ziel, dass die Wahrscheinlichkeit für
den Eintritt zeitgleicher Alarmierungen berechnet wird. Das Ereignis welches eintritt, wenn alle rettungsdienstbedarfsplanmäßig vorgehaltenen Rettungsmittel einsatzgebunden sind und zusätzlich
eine weitere Notfallalarmierung in der Kreisleitstelle eingeht, stellt hierbei den Risikofall dar. Der zeitliche Abstand zwischen zwei Risikofällen gilt als Maß für die gewählte Sicherheit der Fahrzeugvorhaltung und wird als Wiederkehrzeit bezeichnet. Als grundsätzlich angemessene Wiederkehrzeit für den
Risikofall sind zehn Schichten anzusehen. In großstädtischen Rettungsdienstbereichen mit einer weitflächigen Überlappung der Hilfefristbereiche werden noch fünf Schichten als ausreichend betrachtet.
Aufgrund der heterogenen Struktur des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises ist eine Wiederkehrzeit von sieben Schichten als angemessen zu betrachten.
Als geeignete Länge für das Bemessungsintervall sind acht oder zwölf Stunden als sinnvoll anzusehen.
Allerdings führt eine zunehmende Länge der Bemessungsintervalle bei der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung, aufgrund der dann sehr groben zeitlichen Differenzierung stets zu einer höheren
Fahrzeugbemessung, daher erfolgt die risikoabhängige Fahrzeugbemessung im Rahmen des vorliegenden Rettungsdienstbedarfsplanes auf der Basis von Bemessungsintervallen mit einer Länge von
acht Stunden. Das Verfahren zur bedarfsgerechten Fahrzeugbemessung gliedert sich in drei Stufen.
Die erste Stufe stellt hierbei die Standortplanung dar. Im zweiten Schritt erfolgt die Fahrzeugbemessung anhand der Wahrscheinlichkeitsverteilung und im dritten Schritt die mathematische Anpassung
des Bemessungsergebnisses an eine sinnvolle Fahrzeugvorhaltung.
Voraussetzung POISSON-Analyse
Die risikoabhängige Fahrzeugbemessung führt nur dann zu bedarfsgerechter Ergebnissen, wenn
grundlegende Voraussetzungen erfüllt sind. Im Vorfeld zur Fahrzeugbemessung ist die Festlegung der
jeweiligen Bemessungsräume zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Diese Prüfung erfolgt
auf der Basis einer qualifizierten Standortplanung mittels Raum-Zeit-Analyse unter Berücksichtigung
unterschiedlicher Straßenkategorien sowie lokal ermittelten Echtzeitfahrtests.
Das Ergebnis dieser Raum-Zeit-Analyse sind Linien gleicher Zeitdauer – Isochronen – für jeden bedarfsgerechten Einsatzbereich. Mittels dieser Isochronen wird der Nachweis der planerischen zeitgerechten Abdeckung des jeweiligen Bemessungsraumes – unter sinnvoller Beachtung der jeweiligen
Rahmenbedingungen – erbracht und führt im Falle einer vollständigen planerischen Abdeckung des
Bemessungsraumes zu einem mathematischen Erreichungsgrad von 90% hinsichtlich der realen Einhaltung der Hilfsfrist von 8 Minuten.
69
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Datenaufbereitung
Die Datenaufbereitung steht in Abhängigkeit zum mittelfristigen Einsatzgeschehen, dass bedeutet,
dass eine Differenzierung hinsichtlich der Wochentage notwendig ist. Demzufolge wird das Einsatzgeschehen an den Werktagen Montag bis Freitag sowie an den Wochenendtagen – Samstag und Sonntag – sowie an Feiertagen differenziert betrachtet.
Es ergeben sich somit folgende Tageskategorien:
Tageskategorien
Tag
Abkürzung
Codierung
Montag
Mo
1
Dienstag
Di
2
Mittwoch
Mi
3
Donnerstag
Do
4
Freitag
Fr
5
Samstag
Sa
6
Sonntag
So
7
Feiertag
Ft
8
Tabelle 19: Übersicht der Tageskategorien in der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung
Die Länge der Bemessungszeiträume sollte so gewählt sein, dass das Ergebnis der risikoabhängigen
Fahrzeugbemessung in bestehende Arbeitszeitverordnungen und Dienstplanmodelle abgebildet werden kann. Hierfür bietet sich grundsätzlich eine Länge der Bemessungsintervalle von vier, acht oder
zwölf Stunden an. Da das Einsatzaufkommen innerhalb des Rhein-Erft-Kreises insbesondere in den
Abendstunden sehr differenziert sein kann, wird eine Intervalllänge von drei Schichten als sinnvoll
angesehen. Die risikoabhängige Fahrzeugbemessung im vorliegenden Rettungsdienstbedarfsplan
wird demnach für drei Bemessungsintervalle mit jeweils acht Stunden Dauer durchgeführt. Somit
ergeben sich als Schichtdauer für die Notfallrettung folgende Stundenintervalle:
Schichtintervall
1
00.00 Uhr bis 08.00 Uhr
2
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
3
16.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Tabelle 20: Zeitintervalle der Schichtdauer in der Notfallrettung
70
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Bemessungsrelevantes Einsatzaufkommen
Für die risikoabhängige Fahrzeugbemessung werden in der Regel die Einsatzdaten des letzten vollständigen Kalenderjahres herangezogen. Im vorliegenden Rettungsdienstbedarfsplanes erfolgt die
Auswertung der Daten vom 01.08.2007 bis 31.07.2008 auf Grund der Dringlichkeit der Fortschreibung
und einer hierfür benötigten aktuellen Abfrage. Von der Grundgesamtheit der im Einsatzleitrechner
dokumentierten Einsätze sind die bemessungsrelevanten Einsätze zu ermitteln. Für die risikoabhängige Fahrzeugbemessung im vorliegenden Rettungsdienstbedarfsplan sind alle planerischen Brand(B), Hilfeleistungs- (H) und medizinischen Notfalleinsätze (R) berücksichtigt. Brand- und Hilfeleistungseinsätze wurden berücksichtigt, da Einsätze des Rettungsdienstes unter Beteiligung der Feuerwehr grundsätzlich mit einem Einsatzstichwort des Brandschutzes eröffnet und abgeschlossen werden und somit keine Selektierung erfolgen kann.
Ebenso wurden als bemessungsrelevante Einsatzfahrten Verlegungsfahrten aufgrund fehlender spezieller Einsatzmittel und Fahrten mit überdurchschnittlich langer Einsatzabwicklungszeit aufgrund
fehlender Behandlungskapazitäten in den Krankenhäusern berücksichtigt.
Bei den grundsätzlich bemessungsrelevanten RTW-Einsatzfahrten wurden alle rettungsdienstbedarfsplanmäßig vorgehaltenen sowie alle externen Einsatzmittel (Rettungsmittel aus benachbarten
Gebietskörperschaften, die Einsätze auf dem Zuständigkeitsbereich des Rhein-Erft-Kreis wahrgenommen haben) berücksichtigt. Nicht berücksichtigt wurden Rettungsdiensteinsätze, die durch rettungsdienstbedarfsplanmäßig vorgehaltene Fahrzeuge des Rhein-Erft-Kreises auf dem Gebiet externer Rettungsdienstträger wahrgenommen wurden. Des Weiteren wurden alle Einsatzfahrten abgezogen, bei
denen die dokumentierte Einsatzdauer weniger als eine Minute beträgt, da es sich bei diesen Einsatzfahrten um Fahrten handelt, die von anderen Einsatzmitteln übernommen worden sind, beziehungsweise keine rettungsdienstliche Notfallbehandlung mehr erforderten.
Berechnungsalgorithmus für die risikoabhängige Fahrzeugbemessung
Unter der begründeten Annahme, dass das Eintreffen aufeinander folgender Notfälle voneinander
unabhängig und zufällig ist, lässt sich der Bedarf an vorzuhaltenden Rettungsmitteln (RTW) für ein
gewünschtes Sicherheitsniveau anhand statistischer Gesetzmäßigkeiten mittels der Verteilungsfunktion von POISSON berechnen (risikoabhängige Fahrzeugbemessung).
66
Grundlage für die Bemessung der Notfallvorhaltung ist die zu erwartende Jahreshäufigkeit von Notfallereignissen im Rettungswachen-Einsatzbereich. Dabei wird der Vorhaltung an Notfallkapazitäten
nicht die täglich und stündlich zu erwartende Notfallnachfrageverteilung zugrunde gelegt, sondern
das seltener vorkommende gleichzeitige Auftreten mehrerer Notfälle innerhalb eines Rettungswachen-Einsatzbereiches.
66
Berechnet wird im mathematisch-statistischen Sinn die Wiederkehrzeit des Ereignisses, dass innerhalb eines Zeitintervalls, z.B. der mittleren Einsatzzeit, eine bestimmte Anzahl x vorgehaltener Krankenkraftwagen nicht mehr ausreicht, um
eine bestehende Notfallnachfrage zu bedienen. Oder anders ausgedrückt: Das Risiko, dass die zur Verfügung stehenden
Rettungsmittel nicht ausreichen, entspricht der Wahrscheinlichkeit, dass Anzahl X von Notfalleinsätzen innerhalb eines
Zeitintervalls einen größeren Wert als die Anzahl x der zur Verfügung stehenden Rettungsmittel (= Überschreitungswahrscheinlichkeit). Die Wiederkehrzeit des Ereignisses (X>x) ist die mit dem Kehrwert des Risikos gewichtete Länge des
zugrunde liegenden Zeitintervalls.
71
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Bemessungsrelevante Größe ist daher das im Jahresablauf ab einem bestimmten Notfallaufkommen
unvermeidliche gleichzeitig zu erwartende Auftreten mehrerer Notfallereignisse im Einsatzbereich
der Rettungswache und die mittlere Einsatzdauer. Beide Größen sind für die nachfolgende Bemessung
zunächst pro Bemessungsraum, Wochentag und Stundenintervall berechnet worden. Als mittlere
Notfalleinsatzzeit wurde die aus der Leitstellen-Erfassung für die Einsatzbereiche im Soll-Konzept ermittelte mittlere Einsatzzeit bei Notfällen in Ansatz gebracht. Die Einsatzzeiten wurden hierbei für
jede zu bemessende Einzelschicht separat berechnet. Bezüglich der mittleren Einsatzdauer wurden für
jeden Bemessungsraum alle Zeiten innerhalb eines Einsatzbereiches durch jeweilig disponierte Rettungsmittel errechnet.
Aus den so gewonnenen Eingangsgrößen für jeden Bemessungsraum, jede Wochentagskategorie und
jedes Bemessungsintervall wird mittels Formel (1) der so genannte Erwartungswert μ generiert:
Formel (1)
μ=
n × tE
t ges
μ
= Erwartungswert
n
= Zahl der Alarmierungen
tE
= mittlere Einsatzdauer
tges
= Bemessungszeitraum
Gleichung 1: Formel für den Erwartungswert
Über die Formel (2) werden mittels des Erwatungswertes die Eintrittswahrscheinlichkeiten für das
Eintreten gleichzeitiger Notfallanfahrten mit der Anzahl x berechnet.
Formel (2)
P( x ) =
μ x × e− μ
X!
P
= Eintrittswahrscheinlichkeit
x
= Anzahl gleichzeitiger Notfallanfahrten
μ
= Erwartungswert
e
= Eulersche Zahl der Alarmierungen
Gleichung 2: Formel für die Berechnung der Eintrittswahrscheinlichkeit für das
Eintreten gleichzeitiger Notfallanfahrten
72
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Hinsichtlich der Berechnung der Wiederkehrzeit 67 ist als Zwischenschritt die Berechnung der so genannten Überschreitungswahrscheinlichkeit notwendig, dies erfolgt mittels Formel (3).
Formel (3)
P( X > x ) = 1 − ∑ ( x)
x
x =0
P (X>x) = Überschreitungswahrscheinlichkeit
Gleichung 3: Formel für die Berechnung der Überschreitungswahrscheinlichkeit
Mit Formel (4) wird für jeden Bemessungszeitraum, jede Wochentagskategorie und jedes Bemessungsintervall die Wiederkehrzeit des Risikofalles berechnet.
Formel (4)
W
W=
1
n
×
P ( X > x) d
= Wiederkehrzeit
P (X>x) = Überschreitungswahrscheinlichkeit
n
= mittlere Notfalleinsatzzeit
d
= Dauer des Bemessungsintervalls
Gleichung 4: Formel für die Berechnung der Wiederkehrzeit des Risikofalles
Als Häufigkeit der zu bemessenden Einzelschichten werden, analog zum Untersuchungszeitraum,
folgende Schichten in Ansatz gebracht:
Wochentag
2008
2007
Jan.
Feb.
Mär.
Apr.
Mai
Jun.
Jul.
Aug.
Sep.
Okt.
Nov.
Dez.
gesamt
Montag
4
4
4
4
3
5
4
4
4
5
4
5
50
Dienstag
4
4
4
5
4
4
5
4
4
5
4
3
50
Mittwoch
5
4
4
5
4
4
5
5
4
4
4
3
51
Donnerstag
5
4
4
4
3
4
5
5
4
4
4
4
50
Freitag
4
5
3
4
5
4
4
5
4
4
5
4
51
Samstag
4
4
5
4
5
4
4
4
5
4
4
5
52
Sonntag
4
4
5
4
4
5
4
4
5
4
4
5
52
gesamt
30
29
29
30
28
30
31
31
30
30
29
29
356
Tabelle 21: Häufigkeit der bemessenen Einzelschichten (Montag bis Sonntag)
67
Die Wiederkehrzeit des Überschreitungsfalles bezeichnet den zeitlichen Abstand zwischen zwei Risikosituationen, nämlich zwischen einer aktuellen Bedarfsüberschreitung der vorgehaltenen RTW-Notfallkapazitäten und dem statistisch zu
erwartenden wiederholten Eintreten dieses Überschreitungsfalles.
73
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Davon Feiertage:
Wochentag
2008
2007
Jan.
Feb.
Mär.
Apr.
Mai
Jun.
Jul.
Aug.
Sep.
Okt.
Nov.
Dez.
gesamt
Montag
0
0
1
0
1
0
0
0
0
0
0
0
2
Dienstag
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
2
Mittwoch
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
1
2
Donnerstag
0
0
0
0
2
0
0
0
0
0
1
0
3
Freitag
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
Samstag
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Sonntag
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
gesamt
1
0
2
0
3
0
0
0
0
1
1
2
10
Tabelle 22: Häufigkeit der bemessenen Einzelschichten (FT)
In der Anlage zu diesem Bedarfsplan wird die Aufstellung der eingehenden Daten gezeigt. Zusammengefasst sind die Ergebnisse der Dimensionierung für die RTW-Notfallvorhaltung in Tabelle 46 und
Tabelle 47 dargestellt.
Die genauen Berechnungsergebnisse der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung
ohne und mit Notarzt sind in den Anlagen 09 und 10 dargestellt.
Als maßvolles Sicherheitsniveau bei dem angewandten 3-Schicht-Modell mit einer Schichtdauer von
8 Stunden wird für den RDB Rhein-Erft-Kreis eine Wiederkehrzeit von 7 Schichten angesehen.
Anlage 09
Ergebnisse der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung in der Notfallrettung
ohne Notarzt (RTW)
Anlage 10
Ergebnisse der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung in der Notfallrettung
mit Notarzt (NEF)
2.2
Planungsgrößen
Die Einhaltung der im RettG NRW geforderten flächendeckenden und bedarfsgerechten Versorgung
der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung kann
nur sichergestellt werden, wenn grundlegende Planungsgrößen richtig definiert sowie sinnvoll und
individuell an das Schutzgebiet angepasst sind. Ausgangsbasis hierfür bildet eine umfassende Bedarfsplanung der sächlichen Rettungsdienstinfrastruktur. Die entscheidende Planungsgröße ist die
Hilfsfrist, welche den zeitlichen Rahmen für die Bedienung von Nachfragen vorgibt. Die Hilfsfrist ist
somit sowohl die verbindliche zeitliche Vorgabe für das Eintreffen eines geeigneten Rettungsmittels,
als auch Maßstab für die Berechnung der planerisch zeitgerechten Abdeckung.
Gegenwärtig besteht in Nordrhein-Westfalen kein gesetzlich vorgeschriebener Grenzwert für die Planung und Festlegung der Zahl und Standorte der Rettungswachen. Aus diesem Grunde werden hierzu
74
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
hilfsweise die Ausführungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 05.04.2000 (III C 6-0712.1.2/0715.1) herangezogen.
Hilfsfrist
Wie eingangs beschrieben ist für Nordrhein-Westfalen eine gesetzliche Hilfsfrist nicht definiert. Mit
dem flächendeckenden Ausbau des Rettungsdienstes seit 1974 haben sich als allgemeiner rettungsdienstlicher Standard in Nordrhein-Westfalen Hilfsfristen von acht Minuten in städtischen Bereichen
und bis zwölf Minuten in ländlichen Bereichen ergeben.
Im Rahmen der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes wird die Hilfsfrist als Zeitspanne ab
dem Beginn der Disposition bis zum Eintreffen des ersten geeigneten Rettungsmittels am Einsatzort
verstanden. Für die Notfallrettung beträgt die Hilfsfrist acht Minuten. Unter planerischen Aspekten ist
jedoch notwendig, die Hilfsfrist bezüglich der Raum-Zeit-Analyse für die Standortplanung zu pauschalisieren, d.h. bei einer Hilfsfrist von acht Minuten wird eine Fahrzeit von sechs Minuten zugrunde gelegt, sodass die Zeitspanne ab dem Dispositionsbeginn in der Kreisleistelle und dem tatsächlichen
Ausrücken pauschal mit zwei Minuten veranschlagt wird. 68
Eintreffzeit
Dispositionszeit
Pauschalzeit eine Minute (1,0 Minuten)
Alarm- und Ausrückzeit
Realzeit (Alarm bis Status 3)
Fahrzeit
Realzeit (Status 3 bis Status 4)
SUMME
= Eintreffzeit
Tabelle 23: Zusammensetzung der Eintreffzeit
Sicherheitsniveau
Mit dem Sicherheitsniveau wird der Grad der Einhaltung der vom Planungsträger vorzunehmenden
Hilfsfrist beschrieben, in der in einem Rettungsdienstbereich alle an einer Straße gelegenen Notfallorte, rettungsdienstlich qualifiziert bedient sein sollten. 69
Die Wahl des Sicherheitsniveaus obliegt dem Träger des Rettungsdienstes und kann in unterschiedlichen Maßzahlen festgelegt werden.
Prozentwert
Zum einen kann das Sicherheitsniveau als Prozentwert angegeben werden, der aufzeigt, wie groß die
Wahrscheinlichkeit sein darf, dass die rettungsdienstbedarfsplanmäßig vorgehaltenen Rettungsmittel
für die Notfallnachfrage nicht mehr ausreichend sind. Für dieses, als Eintrittswahrscheinlichkeit bezeichnete Sicherheitsniveau, wird allgemein üblich ein Wert zwischen 90% und 93% angesehen. Für
68
vergleiche Sitzung der AG Bevölkerungsschutz des LKT NRW am 20.10.2008 TOP 13 Hilfsfrist im Rettungsdienst
69
PRÜTTING, D. (2000): Rettungsgesetz NRW, Düsseldorf, Rn. 10
75
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
die Bedarfsplanung bedeutet die Hilfsfrist mit einem Sicherheitsniveau von z.B. 90% beziehungsweise
93% der Notfälle, dass 10% beziehungsweise 7% der Einsätze der Notfallrettung in der Realität eine
längere Hilfsfrist einschränkend in Kauf genommen wird. Dabei sind unter den 10% beziehungsweise
7% Ausnahmefälle sowohl witterungs- als auch verkehrsbedingte Ausnahmesituationen wie auch das
Notfallaufkommen in entlegenen, quasi nicht besiedelten Gebieten, die als seltene „Ausnahmefälle“
einzustufen sind, zusammenzufassen.
Wiederkehrzeit
Eine andere Maßzahl für das Sicherheitsniveau lässt sich aus dem zeitlichen Abstand zwischen zwei
Risikofällen ableiten. Der Risikofall stellt hierbei die Situation dar, in der eine weitere zeitgleiche Notfallnachfrage durch die rettungsdienstbedarfsplanmäßig vorgehaltenen Rettungsmittel der zuständigen Wache nicht mehr bedient werden kann. Der zeitliche Abstand zwischen zwei Risikofällen wird als
Wiederkehrzeit bezeichnet.
Als allgemein üblicher Wert für die Wiederkehrzeit gilt ein Abstand von 10 Schichten (Schichten sind
hierbei als Bemessungsintervalle und nicht als Dienstschicht zu verstehen). 70 In großstädtischen Rettungsdienstbereichen mit einer weiträumigen Überlappung der einzelnen Hilfsfristbereiche wird
zudem eine Wiederkehrzeit von fünf Schichten noch als ausreichend angesehen. Als maßvolles Sicherheitsniveau bei dem angewandten 3-Schicht-Modell mit einer Schichtdauer von 8 Stunden wird für
den RDB Rhein-Erft-Kreis eine Wiederkehrzeit von 7 Schichten angesehen.
2.3
Ist-Zustand der Notfallrettung ohne Notarzt
Im Folgenden wird anhand einer Einsatzanalyse der einsatzbezogene Ist-Zustand im Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises basierend auf den im Einsatzleitrechner der Kreisleitstelle vorhandenen
Daten dargestellt.
Insgesamt sind im Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises 28.627 RTW-Alarmierungen dokumentiert.
Einsatzaufkommen Notfallrettung RDB Rhein-Erft-Kreis (RTW) – 01.08.2007 bis 31.08.2008
Einsatzbereich
Schicht
00.00-08.00 Uhr
Schicht
08.00-16.00 Uhr
Schicht
16.00-00.00 Uhr
gesamt
2-1 – Bergheim
782
1.497
1.347
3.626
2-2 – Bergheim-Niederaußem
222
370
367
959
2-3 – Elsdorf-Niederembt
394
825
683
1.902
3 – Brühl
598
1.495
1.104
3.197
5-1 – Erftstadt
296
704
584
1.584
5-2 – Erftstadt-Lechenich
234
472
429
1.135
70
vergleiche Kapitel „Bedarfsanalysen im Rettungsdienst, 2.1 Methodik“
76
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Einsatzaufkommen Notfallrettung RDB Rhein-Erft-Kreis (RTW) – 01.08.2007 bis 31.08.2008
Schicht
00.00-08.00 Uhr
Schicht
08.00-16.00 Uhr
Schicht
16.00-00.00 Uhr
gesamt
6-1 – Frechen
474
1.133
922
2.529
6-2 – Frechen-Königsdorf
184
409
348
941
7-1 – Hürth
575
1.184
1.027
2.786
7-2 – Hürth-Gleuel
247
464
405
1.116
8-1 – Kerpen
744
1.561
1.338
3.643
89
205
209
503
9-1 – Pulheim
323
693
559
1.575
9-2 – Pulheim-Sinnersdorf
162
282
268
712
10 – Wesseling
454
1.034
931
2.419
5.778
12.328
10.521
28.627
Einsatzbereich
8-2 – Kerpen-Blatzheim
gesamt
Tabelle 24: Repräsentanz des erfassten Einsatzaufkommens
6.000
5.000
4.000
3.000
Ost
2.000
1.000
0
Intern 1
Unfall 1
Gyn 1
Intern 1 Kind Unfall 1 Kind Verlegung 1
Abbildung 4: Häufigkeitsverteilung der RTW-Einsatzfahrten im Bemessungszeitraum 2007/2008
2.3.1
Einsatzaufkommen
Das Einsatzaufkommen in der Notfallrettung ohne Notarzt steigt seit den letzten Jahren kontinuierlich an. Seit der Umsetzung des letzten Rettungsdienstbedarfsplanes 2004 ist eine Zunahme an Rettungsdiensteinsätzen von 22,7% zu beobachten.
Die Anzahl der Einsatzfahrten im Vergleich zum Bedarfsplan von 2004 in dem damaligen Bemessungszeitraum ist demnach von 22.121 auf 28.627 Einsätze angestiegen.
77
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Jahr
RD-Einsätze insgesamt
Differenz zum Vorjahr
2001
20.537
-
2002
21.312
+3,77%
2003
22.088
+3,64%
2004
25.583
+15,8%
2005
24.122
-5,7%
2006
26.741
+10,85%
2007
29.178
+9,11%
2008
27.227
-6,68%
2009
31.933
+17,28%
Tabelle 25: Entwicklung des Einsatzaufkommens im Rettungsdienst (RTW) seit 2004
2.3.2
Einsatzmittel zur Abdeckung des Grundbedarfs
Für die Abdeckung des Grundbedarfs stehen mit der Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes
2004 insgesamt 17 personalbesetzte RTW zur Verfügung.
Ist-Zustand (Rettungsmittelwochenstunden) – 01.08.2007 bis 31.07.2008
Rettungsmittel
Vorhaltetag
Vorhaltestunden
Ist
02.83.01
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
02.83.02
Montag-Freitag
07.00-19.00 Uhr
144,0
02.83.03
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
02.83.04
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
03.83.01
Montag-Sonntag
24 Stunden
252,0
03.83.02
Montag-Sonntag
12 Stunden
84,0
05.83.01
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
05.83.30
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
06.83.01
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
06.83.02
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
07.83.01
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
07.83.02
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
08.83.01
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
08.83.02
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
09.83.01
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
09.83.30
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
10.83.01
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
Tabelle 26: Personalbesetzte RTW für die Abdeckung des rettungsdienstlichen Grundbedarfs
78
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
2.3.3
Einsatzmittel zur Abdeckung des Spitzen- und Sonderbedarfs
Zur Abdeckung eines möglich aufkommenden Spitzenbedarfs in der Notfallrettung, die zu einer kurzfristigen Erhöhung der Rettungsmittelvorhaltung zwingt, können insgesamt neben 5 KTW des Typ B, 71
RTW der technischen Ausfallreserve und First-Responder eingesetzt werden. Die Besetzung der RTW
der technischen Ausfallreserve zur Spitzenbedarfsabdeckung erfolgt durch das Personal der rettungsdienstlichen Aufgabenträger nach Verfügbarkeit. Hier werden weitere Planungen in Hinsicht auf eine
schnelle Abfrage und der Möglichkeit einer Verfügbarkeit der Ressourcen in Einvernehmen mit den
rettungsdienstlichen Aufgabenträgern erarbeitet.
Eine weitere Möglichkeit der Erhöhung der Rettungsmittelvorhaltung ergibt sich beispielsweise aus
Anlass von Sonderveranstaltungen, Evakuierungen oder sonstigen besonderen Anlässen (z.B. Silvester). Da solche Veranstaltungen im Einzelfall geprüft und Erkenntnisse unterschiedlicher Behörden
gebündelt werden müssen, ist die Anzahl der zusätzlich vorzuhaltenden Rettungsmittel für jeden
Einzelfall zu prüfen.
Da der öffentliche Rettungsdienst durch Sonderveranstaltungen insbesondere an den Wochenenden
und in den Abend- und Nachtstunden Beeinträchtigung findet, kann im Rahmen einer Erhöhung der
Rettungsmittelvorhaltung auf die dann ruhenden Ressourcen der Regelrettung zurückgegriffen werden. Insbesondere können hierzu an den Wochenenden gemäß den Ergebnissen der risikoabhängigen
Fahrzeugbemessung die Tages-RTW eingesetzt, eine Betriebszeitenerweiterung der 16-Stunden-RTW
vorgenommen sowie Fahrzeuge der technischen Ausfallreserve und verfügbare KTW des Typ B aus
dem Bereich des qualifizierten Krankentransportes eingesetzt werden. Hier werden weitere Planungen in Hinsicht auf eine schnelle Abfrage und der Möglichkeit einer Verfügbarkeit der Ressourcen in
Einvernehmen mit den rettungsdienstlichen Aufgabenträgern erarbeitet.
Sollten die Ressourcen der Notfallrettung des öffentlichen Rettungsdienstes zur Sicherstellung der
bedarfsgerechten Abdeckung des Rettungsdienstes im Rahmen von vorher genannten Anlässen nicht
ausreichen, so kann über diese Ressourcen hinaus auf die verfügbaren Rettungsmittel aus dem Bereich des Katastrophenschutzes zurückgegriffen werden. Hier bleiben jedoch noch die Ergebnisse der
Gespräche zwischen dem Ministerium für Inneres und Kommunales mit den Vertretern der Landesverbände der Hilfsorganisationen hinsichtlich der Neuorganisation der Einsatzeinheiten NRW und der
Strukturierung des PT-Z 10 NRW des Rhein-Erft-Kreises abzuwarten. Für den Bedarfsfall, dass im Rahmen von Sonderveranstaltungen, Evakuierungen oder sonstigen besonderen Anlässen auch eine Erhöhung der Rettungsmittelvorhaltung in der notärztlichen Versorgung erforderlich sein sollte, kann
eine Betriebszeitenerweiterung des NEF 8 angeordnet werden sowie auf die Möglichkeiten des neu zu
schaffenden Notarztpools zurückgegriffen werden.
72
71
vergleiche Tabelle 75: Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte 01.01.2009 bis 31.12.2009
(Feiertags in dem Schichtintervall 08.00-16.00 Uhr)
72
vergleiche „Struktur der notfallmedizinischen Versorgung, 3.2 Leistungsspektrum in der notärztlichen Versorgung“
79
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
2.3.4
Zeitliche Verteilung des Einsatzaufkommens
Anhand der zeitlichen Verteilung des rettungsdienstlichen Einsatzaufkommens vom 01.08.2007 bis
31.07.2008 nach Schichtintervall ist zu erkennen, dass deutliche Unterschiede im Tagesgang bezüglich
der Einsatzhäufigkeit bestehen.
00.00 bis 08.00 Uhr
08.00 bis 16.00 Uhr
16.00 bis 00.00 Uhr
20%
37%
43%
Abbildung 5: Einsatzfahrtaufkommen nach Schichtintervall
Insgesamt sind im Untersuchungszeitraum von einem Jahr 28.627 Notfalleinsätze ohne die außerhalb
des Rhein-Erft-Kreis durchgeführten Einsätze im Rahmen der nachbarlichen Hilfe angefallen.
Einsatzfahrtaufkommen Notfall (RTW) pro Einsatzbereich
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-00.00
4000
Einsatzfahrtaufkommen
3500
3000
2500
2000
1500
1000
500
0
EB 2- EB 2- EB 2- EB 3 EB 5- EB 5- EB 6- EB 6- EB 7- EB 7- EB 8- EB 8- EB 9- EB 9- EB
1
2
3
1
2
1
2
1
2
1
2
1
2
10
Einsatzbereich
Abbildung 6: Einsatzfahrtaufkommen Notfallrettung (RTW) pro Einsatzbereich
80
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
2.3.5
Wochengang
Eine wesentliche Kenngröße zur Bewertung des zeitlichen Einsatzaufkommens ist die Verteilung im
Wochengang. In der folgenden Abbildung ist der Wochengang des Notfallaufkommens ohne Notarzt
zu entnehmen. Das durchschnittliche wöchentliche Notfallaufkommen liegt bei 463,88 Einsatzfahrten
pro Woche. Während das tägliche Notfallaufkommen von Montag bis Donnerstag grundsätzlich im
Durchschnittswert liegt, steigt es zu Beginn des Wochenendes gering um 3,43% an. Innerhalb der Wochenendtage (Freitag bis Sonntag) ist das höchste tägliche Notfallaufkommen am Freitag mit durchschnittlich 78,30 Alarmierungen pro Freitag zu beobachten.
Einsatzfahrtaufkommen Notfall (RTW) pro Wochentag
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-00.00
Gesamt
4500
4000
Einsatzfahrten
3500
3000
2500
2000
1500
1000
500
0
Mo.
Di.
Mi.
Do.
Fr.
Sa.
So.
Ft.
Wochentag
Abbildung 7: Wochenganglinie Notfallrettung (RTW)
2.3.6
Tagesgang
Der Tagesgang des Notfallaufkommens für Notfalleinsatzfahrten ohne Notarzt ist bei Einzelbetrachtung unterschiedlich ausgeprägt. Tabelle 28 stellt die Tagesgänge im Schichtintervall für Montag bis
Sonntag einschließlich der Feiertage dar. Es zeigt sich, dass zwischen 00.00 Uhr und 08.00 Uhr das Notfallaufkommen mit 20,18% des Gesamtnotfallaufkommens grundsätzlich unterhalb des Gesamtdurchschnittes liegt. Ab 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr liegt das Aufkommen mit 43,06% des Gesamtnotfallaufkommens dagegen über dem Durchschnitt. Ab 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr bewegt sich das
Aufkommen mit 36,75% des Gesamtnotfallaufkommens im Bereich des Mittelwertes.
81
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Einsatzfahrtaufkommen Notfallrettung (RTW) pro Wochentag – 01.08.2007 bis 31.07.2008
Wochentag
00.00-08.00 Uhr
08.00-16.00 Uhr
16.00-00.00 Uhr
gesamt
Montag
777
1.838
1.426
4.041
Dienstag
693
1.676
1.416
3.785
Mittwoch
701
1.791
1.425
3.917
Donnerstag
685
1.785
1.462
3.932
Freitag
770
1.822
1.480
4.072
Samstag
869
1.558
1.589
4.016
Sonntag
1.018
1.538
1.422
3.978
Feiertag
265
320
301
886
5.778
12.328
10.521
28.627
gesamt
Tabelle 27: Einsatzfahrtaufkommen Notfallrettung (RTW) pro Wochentag
2.3.7
Räumliche Verteilung des Einsatzaufkommens
Die räumliche Verteilung der Notfalleinsatzrate ohne Notarzt innerhalb des Rhein-Erft-Kreises zeigt,
dass sich die Verteilung der Einsätze auf die städtischen Ballungszentren der kreisangehörigen Kommunen konzentriert. Eine Häufung der Einsatzverteilung ist insbesondere in den nord-westlich gelegenen Teilen an das Gebiet der Stadt Köln zu erkennen. In den peripheren Bereichen des Kreisgebietes
zu denen insbesondere die süd-westlichen Bereiche von Erftstadt und Kerpen zählen ist eine geringere
Häufung der Einsatzverteilung zu erkennen.
Abbildung 8: Räumliche Verteilung der Notfalleinsatzrate ohne und mit Notarzt (Kreisgebiet)
82
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Abbildung 9: Räumliche Verteilung der Notfalleinsatzrate ohne und mit Notarzt (Waben)
2.3.8
Teilzeiten
Einsatzbereich
Ausrückzeit
Anfahrzeit
Eintreffzeit
Verweilzeit am
Einsatzort
Transportzeit
Verweilzeit im
Krankenhaus
Rückfahrzeit
Einsatzabwicklungszeit
Mittelwerte der Teilzeiten für Rettungswagen – 01.08.2007 bis 31.07.2008
2-1 – Bergheim
1,32
4,79
6,79
18,31
8,75
21,74
11,28
51,68
2-2 – Bergheim-Niederaußem
1,40
5,05
7,19
20,99
14,00
23,97
20,87
59,80
2-3 – Elsdorf-Niederembt
1,23
7,09
8,70
17,07
8,95
22,58
15,60
52,31
3 – Brühl
1,47
4,69
6,86
16,85
8,15
19,02
8,33
45,64
5-1 – Erftstadt
1,10
3,80
5,72
16,09
44,87
13,95
13,48
40,39
5-2 – Erftstadt-Lechenich
1,23
5,32
7,33
16,82
9,68
12,82
14,46
43,27
6-1 – Frechen
1,08
3,84
5,66
16,49
6,41
14,82
11,06
39,45
6-2 – Frechen-Königsdorf
1,30
4,88
6,86
19,13
10,75
15,61
12,27
48,78
7-1 – Hürth
1,22
4,20
6,03
16,24
7,11
19,39
9,76
43,79
7-2 – Hürth-Gleuel
1,28
3,83
5,86
17,77
9,22
19,16
13,87
48,00
8-1 – Kerpen
1,02
6,39
7,99
20,48
15,29
20,54
15,40
59,39
8-2 – Kerpen-Blatzheim
1,18
6,85
8,54
23,35
16,18
22,08
14,02
65,53
9-1 – Pulheim
1,18
4,43
6,33
19,87
14,10
19,48
12,79
53,54
83
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Ausrückzeit
Anfahrzeit
Eintreffzeit
Verweilzeit am
Einsatzort
Transportzeit
Verweilzeit im
Krankenhaus
Rückfahrzeit
Einsatzabwicklungszeit
Mittelwerte der Teilzeiten für Rettungswagen – 01.08.2007 bis 31.07.2008
9-2 – Pulheim-Sinnersdorf
1,30
4,61
6,76
22,86
16,05
15,92
19,51
56,28
10 – Wesseling
1,52
3,27
5,47
14,33
8,19
17,90
7,80
40,99
gesamt
1,25
4,87
6,81
18,44
13,18
18,60
13,37
49,92
Einsatzbereich
Tabelle 28: Mittelwerte der Teilzeiten für Rettungswagen
2.3.9
Einhaltung der Hilfsfrist/Erreichungsgrade
Unter Berücksichtigung eines pauschalen Zeitzuschlages von 120 Sekunden für die mittlere Notrufbearbeitung, die Einsatzalarmierung und das Ausrücken des Einsatzmittels ergibt sich bei einer Hilfsfrist
von 8 Minuten für die Notfallrettung ohne Notarzt (RTW) eine Fahrtzeit von 6 Minuten. Der Rhein-ErftKreis hat das Ziel 90% aller Notfälle in einer Hilfsfrist von 8 Minuten zu bedienen.
Hilfsfristen in den Primäreinsatzbereichen (ab Alarmierung) – 1. geeignetes Rettungsmittel am Einsatzort
01.08.2007 bis 31.07.2008
Einsatzbereich
Erreichungsgrad in % nach 8 Minuten
2-1 – Bergheim
82,49
2-2 – Bergheim-Niederaußem
77,65
2-3 – Elsdorf-Niederembt
72,10
3 – Brühl
85,69
5-1 – Erftstadt
91,79
5-2 – Erftstadt-Lechenich
76,42
6-1 – Frechen
91,43
6-2 – Frechen-Königsdorf
82,24
7-1 – Hürth
90,90
7-2 – Hürth-Gleuel
91,69
8-1 – Kerpen
65,20
8-2 – Kerpen-Blatzheim
57,79
9-1 – Pulheim
88,65
9-2 – Pulheim-Sinnersdorf
83,96
10 – Wesseling
92,61
gesamt
82,04
Tabelle 29: Erreichungsgrade in den Primäreinsatzbereichen
84
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Es zeigt sich, dass die Hilfsfrist von 8 Minuten Eintreffzeit in nur 5 von 15 Einsatzbereichen eingehalten wurde. Der kreisweite Erreichungsgrad der Hilfsfrist liegt bei 82,04% und schwankt bezogen auf
die Einsatzbereiche zwischen 92,61% im Einsatzbereich 10 und 57,79% im Einsatzbereich 8-2.
Bewertung des Erreichungsgrades
Die niedrigen Prozentwerte des Erreichungsgrades in der Notfallrettung lassen sich auf zwei Faktoren
zurückführen. In den zentralen Rettungsdienstbereichen wie beispielsweise dem Einsatzbereich 2-1
und 8-1 leidet die Einhaltung der Hilfsfrist unter der hohen Einsatzfrequenz, sodass hier die zuständigen Einsatzmittel nicht ausreichen, um die Notfallnachfrage zu bedienen. Die Folge hieraus ist, dass
Einsatzmittel des zweiten beziehungsweise dritten Abmarsches zum Einsatz kommen müssen, die
dann wiederum im eigenen Rettungsdienstbereich fehlen und dort wiederum durch die zweite, dritte,
... Bereichsfolge ersetz werden müssen. Dieser Zustand führt dazu, dass Einsatzmittel des zweiten und
dritten Abmarsches deutlich längere Anfahrwege haben als die zuständigen Einsatzmittel, wodurch
sich die Fahrzeit verlängert und der Erreichungsgrad sinkt.
In den entlegenen Rettungsdienstbereichen wie z.B. der Einsatzbereich 2-3 und 5-2 erklärt sich der
geringe Erreichungsgrad dagegen allein anhand der deutlich längeren Anfahrstrecken. Auch hier folgt
daraus eine Verlängerung der Fahrzeit und somit eine Absenkung des Erreichungsgrades.
Bedarfsanalyse (Soll-Zustand)
Die Bedarfsanalyse für die Einsatzmittelvorhaltung in der Notfallrettung ohne Notarzt gliedert sich in
die Forderungen des §6 RettG NRW, wonach eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung
der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung sicherzustellen ist. Grundlage für eine bedarfsgerechte Bedarfsanalyse ist eine, an die lokalen Verhältnisse angepasste Standortplanung, welche nur in
Form einer qualifizierten Raum-Zeit-Analyse erfolgen kann. Ziel der Standortplanung ist der Nachweis
der vollständigen planerischen Abdeckung des Rettungsdienstbereiches innerhalb der vorgegebenen
Hilfsfrist. Hierzu werden in einem ersten Schritt für jeden Rettungsmittelstandort der Notfallrettung
Linien gleicher Zeitdauer (Isochronen) errechnet. Basis dieser Berechnung sind Teilabschnitte des vollständigen öffentlichen Straßennetzes. Jeder Teilabschnitt wird individuell hinsichtlich seiner Streckenlänge erfasst und in Abhängigkeit der jeweiligen Straßenkategorie mit einer Planungsgeschwindigkeit
hinterlegt. Als Ergebnis der Raum-Zeit-Analyse wird eine grafische Verbindung zwischen allen Punkten mit der vorgegebenen Zeitdauer konstruiert – die Isochrone. In der Regel verlaufen die Isochronen
lobensartig um den berechneten Rettungsmittelstandort herum, woraus zu erkennen ist, dass das
Ergebnis dieser qualifizierten Raum-Zeit Analyse, gegenüber dem Ergebnis einer Standortplanung
mittels „Prütting-Kreise“ eine deutlich höhere Realitätstreue aufweist. In einem weiteren Schritt werden die planerisch ermittelten Ergebnisse mittels Isochronenlayer CobraMap der Informatikgesellschaft für Software-Entwicklung mbH (ISE) grafisch überprüft. Falls notwendig können in einem dritten Schritt die planerisch rechnerischen Ergebnisse mittels Echtzeitfahrtests und der Prüfung von
Realeinsatzzeiten auf Plausibilität kontrolliert werden.
85
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
2.3.10 Wachstandorte
Die Einsatzbereiche der Rettungswachen sind so festgelegt, dass grundsätzlich das dem Einsatzort
planmäßig nächststehende Rettungsmittel zum Einsatz kommt. Kommunale Grenzen, bzw. Gemeinde- und Kreisgrenzen, sind hierbei grundsätzlich ohne Bedeutung.
Die Ergebnisse der qualifizierten Standortplanung sind in den folgenden Abschnitten der Standortplanung für die Notfallrettung ohne Notarzt für jeden bestehenden RTW-Standort dargestellt. Die
Analyse der Isochronen für die Rettungsmittelstandorte in der Notfallrettung zeigt, dass nicht alle
Einsatzbereiche vollständig von der planerischen Isochrone umlaufen wird.
2.3.11 Standortplanung mittels Raum-Zeit-Analyse
Entsprechend §6 Absatz 1 RettG NRW muss der Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises so in
Einsatzbereiche aufgeteilt sein, dass die Notfallrettung von den bedarfsgerechten Rettungswachen
innerhalb der vorgesehen Hilfsfrist planerisch sichergestellt ist. Größe, Lage und Abgrenzung des
Einsatzbereiches ist so festzulegen, dass unter der Berücksichtigung der Verkehrserschließung und der
topografischen Gegebenheiten alle zu versorgenden Gebietsteile des Rettungsdienstbereiches des
Rhein-Erft-Kreises planerisch innerhalb der Hilfsfrist vom Standort der Rettungswache aus über öffentliche Straßen zu erreichen sind.
Mittels einer qualifizierten Standortplanung soll der Nachweis der planerisch vollständigen zeitgerechten Abdeckung des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises erbracht werden. Hierbei ist
anzumerken, dass der Zusammenhang zwischen der planerischen vollständigen Abdeckung und einem daraus resultierenden Erreichungsgrad von 90% rein empirisch ist, daher ist es umso wichtiger,
dass die Basis einer Standortplanung auf ortsüblichen Werten basiert. Im ersten rechnerisch und planerischen Schritt der Standortplanung werden folgende Planungsgeschwindigkeiten zugrunde gelegt:
Straßenkategorie
Geschwindigkeit (km/h)
Durchgangsstraße zweispurig
50,4
Durchgangsstraße einspurig
45,9
Innerstädtische Verbindungsstraße
45,9
Wohnstraße
31,5
Autobahn
85,5
Bundesstraße
76,5
Landesstraße
72,0
Kreisstraße
67,5
Tabelle 30: Planungsgeschwindigkeiten für die Standortplanung
86
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Die qualifizierte Standortplanung des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises erfolgt als
Raum-Zeit-Analyse. Hierbei wird das öffentliche Straßennetz in Teilabschnitte zerlegt. Für jeden einzelnen Teilabschnitt – insgesamt 1.524 – wird die Länge ermittelt und eine der oben genannten Straßenkategorien zugeordnet. Aus den Planungsgeschwindigkeiten der jeweiligen Straßenkategorie und
der Länge der Teilabschnitte ergibt sich für jeden Abschnitt eine planerische Zeit, dass für die Zurücklegung des Abschnittes benötigt wird. Ausgehend von den jeweiligen Wachstandorten werden nun
zentralperipher die einzelnen Teilabschnittszeiten addiert bis die Gesamtzeitdauer den Wert der Hilfsfrist erreicht hat. Diejenigen Punkte, die den Wert der Hilfsfrist aufweisen werden grafisch zu einer
Linie gleicher Zeitdauer, der Isochrone verbunden. In einem weiterführenden Schritt werden die rechnerisch ermittelten Ergebnisse mit Hilfe des verfügbaren Isochronenlayers aus dem CobraEinsatzleitsystem der „Informationsgesellschaft für Software Entwicklung mbH“ (ISE) geprüft. Der
Isochronenlayer speichert Zonen, die diejenigen Kreuzungen eines Straßennetzes abdecken, die von
einem definierten Standort aus innerhalb der Hilfsfrist erreichbar sind. Hierzu werden alle Rettungsmittelstandorte als Einsatzzentrale aus der Objektschablonenansicht in die digital hinterlegte Karte
im Einsatzleitrechner eingepflegt. Hierauf basierend können die zeitlichen Entfernungen der Kreuzungen eines Straßennetzes von einer angelegten „Einsatzzentrale“ (Rettungsmittelstandort) als Fläche dargestellt werden. Im Dialog hierzu werden für die Berechnungen folgende Parameter in das
System eingegeben:
Isochronenlayer
CobraMap – Isochronenlayer Rettungsdienst
Straßennetzlayer
Fahrzeug
Rhein-Erft-Kreis TK50
RTW (Höhe 2,91 m; Gewicht 4,6 t; Breite 2,50 m)
Optimierung
Max. Fahrtzeit
Anzahl der Zonen
Zeit
6 Minuten
1 Zone
Tabelle 31: Parameter für die Berechnung der Isochronenlayer mittels CobraMap (RTW)
Bei den Berechnungen und der damit verbundenen Flächenbildung mittels Isochronenlayer ist zu
beachten, dass die kartografische Darstellung nicht hundertprozentig garantiert, dass jeder Ort innerhalb einer Zone in der entsprechenden Zeit erreicht wird. Hierbei kann es zu „entarteten“ Fällen kommen.
Insgesamt sind für 16 RTW-Standorte Raum-Zeit-Analysen durchgeführt worden, die auf den folgenden Seiten für jeden untersuchten Einsatzbereich separat dargestellt sind.
87
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
2.3.12 Standortplanung für die Notfallrettung ohne Notarzt
Einsatzbereich 2-1
Abbildung 10: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 2-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist,
entspricht 6 Minuten Fahrtzeit
Einsatzbereich:
Defizitäre Bereiche:
Maßnahmen:
Bemerkungen:
Bergheim: Ahe, Bergheim, Kenten, Paffendorf, Paffendorf-Gewerbegebiet,
Quadrath-Ichendorf, Quadrath Nord, Thorr, Zieverich, Zieverich-Nord;
Elsdorf: Berrendorf, Brockendorf, Elsdorf, Grouven, Mönchskaul, Sittard,
Stammeln, Widdendorf, Wüllenrath
keine
Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge
keine
88
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Einsatzbereich 2-2
Abbildung 11: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 2-2 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist,
entspricht 6 Minuten Fahrtzeit
Einsatzbereich:
Defizitäre Bereiche:
Maßnahmen:
Bemerkungen:
Bedburg: Rath; Bergheim: Auenheim, Büsdorf, Fliesteden, Hüchelhoven,
Niederaußem, Oberaußem, Rheidt; Pulheim: Ingendorf
keine
Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge
keine
89
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Einsatzbereich 2-3
Abbildung 12: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 2-3 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist,
entspricht 6 Minuten Fahrtzeit
Einsatzbereich:
Defizitäre Bereiche:
Bedburg: Bedburg, Blerichen, Broich, Grottenherten, Kaster, Kirchherten,
Kirchtroisdorf, Kirdorf, Kleintroisdorf, Königshoven, Lipp, Millendorf,
Neu-Königshoven, Oppendorf, Pütz; Bergheim: Glesch; Elsdorf: Angelsdorf,
Desdorf, Esch, Etzweiler, Frankeshoven, Giesendorf, Neu-Etzweiler,
Niederembt, Oberembt, Ohndorf, Richardshoven, Tanneck, Tollhausen
nord-westlich von Bedburg (Kaster, Königshoven, Kirchherten)
Maßnahmen:
Stationierung des zusätzlichen 16-Stunden RTW zunächst für eine
Testphase in Bedburg; Prüfung und eventuell Anpassung der
Bereichsfolge/Ausrückfolge
Bemerkungen:
Für diesen Einsatzbereich wurde das NEF, das planmäßig das erste
geeignete Rettungsmittel für den Bereich Bedburg ist, außer Acht
gelassen.
90
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Einsatzbereich 3 (Standort Feuer- und Rettungswache)
Abbildung 13: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 3 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist,
entspricht 6 Minuten Fahrtzeit (Standort Brühl)
Einsatzbereich:
Defizitäre Bereiche:
Maßnahmen:
Bemerkungen:
Brühl: Badorf, Brühl, Eckdorf, Heide, Kierberg, Mitte, Nord, Ost,
Pingsdorf, Schwadorf, Süd, Vochem, West
keine
Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge
keine
91
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Einsatzbereich 3 (Standort Krankenhaus Brühl)
Abbildung 14: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 3 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist,
entspricht 6 Minuten Fahrtzeit (Standort Krankenhaus)
Einsatzbereich:
Defizitäre Bereiche:
Maßnahmen:
Bemerkungen:
Brühl: Badorf, Brühl, Eckdorf, Heide, Kierberg, Mitte, Nord, Ost, Pingsdorf,
Schwadorf, Süd, Vochem, West
keine
Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge
keine
92
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Einsatzbereich 5-1
Abbildung 15: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 5-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist,
entspricht 6 Minuten Fahrtzeit
Einsatzbereich:
Defizitäre Bereiche:
Maßnahmen:
Bemerkungen:
Erftstadt: Blessem, Bliesheim, Frauenthal, Kierdorf, Köttingen, Liblar
keine
Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge
keine
93
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Einsatzbereich 5-2
Abbildung 16: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 5-2 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist,
entspricht 6 Minuten Fahrtzeit
Einsatzbereich:
Defizitäre Bereiche:
Maßnahmen:
Bemerkungen:
Erftstadt: Ahrem, Borr, Dirmerzheim, Erp, Friesheim, Gymnich, Herrig,
Konradsheim, Lechenich, Mellerhöfe, Niederberg, Scheuren
nördliche Teile von Gymnich; Borr, Teile von Erp, Friesheim, Niederberg
Verlagerung der Rettungswache weiter nach Süden; Prüfung und
eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge
keine
94
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Einsatzbereich 6-1
Abbildung 17: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 6-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist,
entspricht 6 Minuten Fahrtzeit
Einsatzbereich:
Defizitäre Bereiche:
Maßnahmen:
Bemerkungen:
Frechen: Benzelrath, Buschbell, Frechen, Grefrath, Habbelrath, Hücheln
keine
Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge
keine
95
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Einsatzbereich 6-2
Abbildung 18: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 6-2 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist,
entspricht 6 Minuten Fahrtzeit
Einsatzbereich:
Defizitäre Bereiche:
Maßnahmen:
Bemerkungen:
Bergheim: Glessen; Königsdorf, Großkönigsdorf, Kleinkönigsdorf,
Neubuschbell, Neufreimersdorf; Pulheim: Brauweiler, Dansweiler,
Freimersdorf
keine
Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge
keine
96
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Einsatzbereich 7-1
Abbildung 19: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 7-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist,
entspricht 6 Minuten Fahrtzeit
Einsatzbereich:
Defizitäre Bereiche:
Maßnahmen:
Bemerkungen:
Hürth: Alt-Hürth, Efferen, Fischenich, Hermülheim, Kalscheuren,
Kendenich, Knapsack
keine
Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge
keine
97
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Einsatzbereich 7-2
Abbildung 20: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 7-2 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist,
entspricht 6 Minuten Fahrtzeit
Einsatzbereich:
Defizitäre Bereiche:
Maßnahmen:
Bemerkungen:
Frechen: Bachem; Hürth: Altstädten-Burbach, Berrenrath, Gleuel, Sielsdorf,
Stotzheim, Weiler-Berrenrath
keine
Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge
keine
98
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Einsatzbereich 8-1
Abbildung 21: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 8-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist,
entspricht 6 Minuten Fahrtzeit
Einsatzbereich:
Defizitäre Bereiche:
Maßnahmen:
Bemerkungen:
Elsdorf: Heppendorf; Kerpen: Balkhausen, Brüggen, Götzenkirchen,
Horrem, Kerpen, Langenich, Mödrath, Neubottenbroich, Sindorf, Türnich
südliche Teile von Brüggen
Prüfung und Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge
Planerisch ergeben sich in den Teilen Horrem, Türnich und Brüggen
Versorgungsdefizite. Hierauf basierend wurde anhand von
Echtzeitfahrtstest durch die Städte Bergheim, Frechen und Kerpen sowie
anhand der Auswertung von Einsatzprotokollen kein existentes
Versorgungsdefizit nachgewiesen.
99
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Einsatzbereich 8-2
Abbildung 22: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 8-2 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist,
entspricht 6 Minuten Fahrtzeit
Einsatzbereich:
Defizitäre Bereiche:
Maßnahmen:
Bemerkungen:
Kerpen: Bergerhausen, Blatzheim, Buir, Dorsfeld, Geilrath, Manheim,
Niederbolheim
keine
Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge
keine
100
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Einsatzbereich 9-1
Abbildung 23: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 9-1 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist,
entspricht 6 Minuten Fahrtzeit
Einsatzbereich:
Defizitäre Bereiche:
Maßnahmen:
Bemerkungen:
Pulheim: Geyen, Mansteden, Orr, Pulheim, Sinthern
keine
Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge
keine
101
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Einsatzbereich 9-2
Abbildung 24: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 9-2 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist,
entspricht 6 Minuten Fahrtzeit
Einsatzbereich:
Defizitäre Bereiche:
Maßnahmen:
Bemerkungen:
Pulheim: Sinnersdorf, Stommelerbusch, Stommeln
keine
Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge
keine
102
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Einsatzbereich 10
Abbildung 25: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 10 innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist,
entspricht 6 Minuten Fahrtzeit
Einsatzbereich:
Defizitäre Bereiche:
Maßnahmen:
Bemerkungen:
Wesseling: Berzdorf, Eichholz, Keldenich, Urfeld, Wesseling,
keine
Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge
keine
103
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
2.3.13 Ergebnis und Konsequenz aus der Standortplanung für die Notfallrettung ohne Notarzt
Abbildung 26: Planerische Abdeckung des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises
innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit
Die Auswertung der planerischen Ergebnisse und die Überprüfung durch Echtzeitfahrtests zeigt, dass
geringe Bereiche des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises nicht innerhalb einer Hilfsfrist
von acht Minuten erreicht werden. Um eine vollständige Abdeckung zu erreichen, ist einerseits ein
zusätzlicher Standort in Bedburg sowie eine Verschiebung des Standortes 5-2 weiter südlich erforderlich. Diese Defizite in den peripheren Bereichen sind aufgrund der Sicherstellung der gesetzlich geforderten flächendeckenden Versorgung notwendig. Die Konsequenz hieraus ist, dass z.B. der Einsatzbereich 2-3 und der neu zu schaffende Einsatzbereich 2-4 niedrigere Einsatzfrequenzen aufweisen
werden und in Folge dessen der wirtschaftliche Aspekt betrachtet werden muss. Aus diesem Grund
empfiehlt es sich vor der Schaffung eines neuen Standortes 2-4 in Bedburg eine Probephase (z.B. von
einem Jahr) durchzuführen. Mit belegbaren Zahlen kann nach dem Ablauf einer Probephase dann die
Etablierung eines zusätzlichen Standortes diskutiert werden.
Das Defizit der zeitgerechten Erreichbarkeit in Erftstadt-Borr, in Teilen von Erftstadt-Erp, ErftstadtFriesheim und Erftstadt-Niederberg kann durch eine Verlagerung der bestehenden Rettungswache
weiter südlich kompensiert werden.
Basierend auf den rechnerischen ermittelten Ergebnissen und den Ergebnissen der Flächenbildung
durch das Einsatzleitsystem CobraMap für den Einsatzbereich 8-1 wird im Bereich Kerpen-Horrem ein
Versorgungsdefizit ermittelt. Hierauf basierend werden ausgehend von dem Standort in Kerpen (8-1),
104
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
von dem Standort Bergheim (2-1) sowie von dem Standort Frechen-Königsdorf (6-2) Echtzeitfahrtest
durchgeführt, um darzustellen, ob sich das planerisch und rechnerisch ermittelte Versorgungsdefizit
in der Realität bestätigt und eventuell organisatorische Maßnahmen zu treffen sind. Die Echtzeitfahrtests ergeben, dass sich in der Realität kein Versorgungsdefizit ergibt und das Gebiet Horrem hilfsfristgerecht von allen drei Standorten erreicht werden kann.
Weitere rechnerisch und planerischen Defizite haben sich in dem Bereich Erftstadt-Gymnich, KerpenBrüggen und Kerpen-Türnich ergeben. Auch hier ergeben Echtzeitfahrtest ausgehend von den Standorten Kerpen (8-1) und Erftstadt-Lechenich (5-2), dass sich hier in der Realität kein Versorgungsdefizit
ergibt, sondern alle Ortsteile hilfsfristgerecht abgedeckt werden. Im Falle einer Verlagerung der Rettungswache Erftstadt-Lechenich 5-2 ist ggf. die Bereichs-/Ausrückfolge anzupassen.
Abbildung 27: Planerisches Versorgungsdefizit im Bereich Bedburg
105
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Abbildung 28: Planerisches Versorgungsdefizit im Bereich Kerpen-Horrem
Abbildung 29: Planerisches Versorgungsdefizit im Bereich Kerpen-Türnich, Kerpen-Brüggen & Erftstadt-Gymnich
106
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Abbildung 30: Planerisches Versorgungsdefizit im Bereich Erftstadt-Friesheim, Erftstadt-Erp &
Erftstadt-Niederberg
107
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
2.4
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung
risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Zeitintervall
00.00-08.00 Uhr
08.00-16.00 Uhr
16.00-24.00 Uhr
91
221
175
53,94
54,97
52,71
Tage
50
50
50
RTW
2
2
2
WKZ
91,71
7,71
15,44
88
218
189
57,78
56,47
48,07
Tage
50
50
50
RTW
2
2
2
WKZ
88,96
7,65
14,67
Einsätze
EAZ
Montag
Einsätze
EAZ
Dienstag
Einsätze
EAZ
Mittwoch
Tage
2
2
16,2
Tage
94
216
198
49,53
57,00
48,25
50
50
50
RTW
1
2
2
WKZ
6,23
7,71
12,85
Einsätze
108
224
189
52,91
56,00
51,62
Tage
51
51
51
RTW
2
2
2
WKZ
61,88
7,60
13,70
115
180
209
51,58
49,43
47,00
Tage
52
52
52
RTW
2
2
2
WKZ
57,35
17,78
12,91
154
185
175
51,58
49,43
47,00
Tage
52
52
52
RTW
2
2
2
WKZ
29,34
14,67
18,43
Einsätze
EAZ
Einsätze
36
42
35
42,62
47,02
49,29
Tage
10
10
10
RTW
2
2
2
WKZ
20,69
11,45
17,33
EAZ
Feiertag
51
8,86
EAZ
Sonntag
51
2
Einsätze
Samstag
51
81,07
EAZ
Freitag
177
52,10
RTW
EAZ
2-1
211
56,14
WKZ
Einsätze
Donnerstag
96
54,78
Tabelle 32: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 2-1
108
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Zeitintervall
Einsätze
EAZ
Montag
Tage
50
1
32
53
41
58,49
66,91
60,47
50
50
50
Tage
RTW
1
1
1
WKZ
42,20
14,08
25,29
22
46
58
65,97
61,56
58,47
Tage
51
51
51
RTW
1
1
1
WKZ
81,35
20,70
13,92
24
61
52
65,69
64,40
53,62
Tage
50
50
50
RTW
1
1
1
WKZ
66,26
11,16
17,88
26
42
50
62,50
57,71
50,62
Tage
51
51
51
RTW
1
1
1
WKZ
61,77
26,19
21,13
EAZ
Einsätze
EAZ
Tage
26
47
49
62,82
65,88
52,30
52
52
52
RTW
1
1
1
WKZ
63,85
19,37
22,13
45
64
56
55,10
55,99
55,18
52
52
52
Einsätze
EAZ
Tage
RTW
1
1
1
WKZ
24,85
12,45
16,28
8
6
14
Einsätze
EAZ
Feiertag
50
21,16
Einsätze
Sonntag
50
1
EAZ
Samstag
47
55,15
15,99
Einsätze
Freitag
51
63,05
1
EAZ
2-2
39
65,48
25,86
Einsätze
Donnerstag
16.00-24.00 Uhr
RTW
EAZ
Mittwoch
08.00-16.00 Uhr
WKZ
Einsätze
Dienstag
00.00-08.00 Uhr
55,28
65,72
56,92
Tage
10
10
10
RTW
1
1
1
WKZ
28,85
42,85
9,60
Tabelle 33: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 2-2
109
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Zeitintervall
Einsätze
120
96
55,85
55,73
Tage
50
50
50
RTW
1
2
2
WKZ
19,49
39,47
74,26
47
99
87
52,62
54,56
54,67
Tage
50
50
50
RTW
1
2
2
WKZ
22,11
70,76
101,79
47
122
105
52,20
58,09
50,74
51
51
51
EAZ
Einsätze
EAZ
Mittwoch
Tage
RTW
1
2
2
WKZ
23,14
37,12
72,37
Einsätze
54
116
80
55,0
56,20
51,64
Tage
50
50
50
RTW
1
2
1
WKZ
16,24
42,91
8,14
55
117
107
53,78
41,03
42,06
51
51
51
EAZ
Donnerstag
2-3
Einsätze
EAZ
Freitag
Tage
RTW
1
2
2
WKZ
16,63
48,40
76,59
64
113
103
46,84
43,27
50,60
52
52
52
Einsätze
EAZ
Samstag
Tage
RTW
1
2
2
WKZ
14,65
83,28
81,19
Einsätze
65
105
89
53,98
55,73
46,19
Tage
52
52
52
RTW
1
2
1
WKZ
12,49
64,39
7,91
13
33
16
44,54
56,54
50,08
10
10
10
EAZ
Sonntag
Einsätze
EAZ
Feiertag
16.00-24.00 Uhr
49
Einsätze
Dienstag
08.00-16.00 Uhr
55,28
EAZ
Montag
00.00-08.00 Uhr
Tage
RTW
1
2
2
WKZ
13,82
16,06
152,44
Tabelle 34: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 2-3
110
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Zeitintervall
Einsätze
215
141
46,26
42,56
Tage
50
50
50
RTW
1
2
2
WKZ
8,13
11,05
41,0
72
201
152
45,18
42,99
45,52
Tage
50
50
50
RTW
1
2
2
WKZ
11,21
15,05
29,43
83
217
125
49,02
43,68
46,77
51
51
51
EAZ
Einsätze
EAZ
Mittwoch
Tage
RTW
1
2
2
WKZ
8,25
12,54
51,29
Einsätze
74
240
177
54,10
44,54
45,18
Tage
50
50
50
RTW
1
2
2
WKZ
9,05
8,77
19,56
78
225
162
47,49
44,37
45,19
51
51
51
EAZ
Donnerstag
3
Einsätze
EAZ
Freitag
Tage
RTW
1
2
2
WKZ
9,55
11,07
26,39
91
181
173
42,28
46,36
48,00
52
52
52
Einsätze
EAZ
Samstag
Tage
RTW
1
2
2
WKZ
8,21
19,58
20,87
Einsätze
94
180
148
44,89
43,26
41,96
Tage
52
52
52
RTW
1
2
2
WKZ
7,32
22,46
40,99
25
36
26
42,87
44,02
48,63
10
10
10
EAZ
Sonntag
Einsätze
EAZ
Feiertag
16.00-24.00 Uhr
81
Einsätze
Dienstag
08.00-16.00 Uhr
50,35
EAZ
Montag
00.00-08.00 Uhr
Tage
RTW
2
2
2
WKZ
56,86
19,55
40,47
Tabelle 35: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 3
111
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Zeitintervall
Einsätze
100
82
38,40
35,59
Tage
50
50
50
RTW
1
2
1
WKZ
26,08
132,06
10,87
36
91
75
40,73
41,09
41,94
Tage
50
50
50
RTW
1
1
1
WKZ
47,35
7,82
11,10
32
96
85
41,14
45,29
44,21
51
51
51
EAZ
Einsätze
EAZ
Mittwoch
Tage
RTW
1
2
1
WKZ
61,43
115,38
8,65
Einsätze
37
124
85
41,02
42,98
38,17
Tage
50
50
50
RTW
1
2
1
WKZ
44,57
57,90
9,52
34
106
79
38,79
42,42
39,56
51
51
51
EAZ
Donnerstag
5-1
Einsätze
EAZ
Freitag
Tage
RTW
1
2
1
WKZ
57,72
98,14
11,01
42
80
103
36,08
41,22
37,98
52
52
52
Einsätze
EAZ
Samstag
Tage
RTW
1
1
1
WKZ
42,47
10,74
7,15
Einsätze
59
95
59
44,03
40,91
36,34
Tage
52
52
52
RTW
1
1
1
WKZ
18,15
7,79
21,73
6
12
16
37,50
41,17
43,86
10
10
10
EAZ
Sonntag
Einsätze
EAZ
Feiertag
16.00-24.00 Uhr
50
Einsätze
Dienstag
08.00-16.00 Uhr
38,84
EAZ
Montag
00.00-08.00 Uhr
Tage
RTW
1
1
1
WKZ
73,36
17,34
9,42
Tabelle 36: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 5-1
112
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Zeitintervall
Einsätze
82
59
41,79
40,85
Tage
50
50
50
RTW
1
1
1
WKZ
65,11
9,39
18,04
20
64
61
40,95
49,10
45,35
Tage
50
50
50
RTW
1
1
1
WKZ
151,19
13,02
15,35
29
72
60
44,46
40,85
44,62
51
51
51
EAZ
Einsätze
EAZ
Mittwoch
Tage
RTW
1
1
1
WKZ
63,16
12,77
16,71
Einsätze
28
56
62
41,84
42,97
38,60
Tage
50
50
50
RTW
1
1
1
WKZ
75,58
19,04
17,28
39
51
52
42,45
42,58
44,22
51
51
51
EAZ
Donnerstag
5-2
Einsätze
EAZ
Freitag
Tage
RTW
1
1
1
WKZ
40,45
23,91
22,23
44
65
67
35,67
47,83
46,57
52
52
52
Einsätze
EAZ
Samstag
Tage
RTW
1
1
1
WKZ
39,19
13,95
13,49
Einsätze
32
71
50
43,35
48,25
42,49
Tage
52
52
52
RTW
1
1
1
WKZ
60,68
11,69
25,86
13
11
18
45,56
43,11
39,88
10
10
10
EAZ
Sonntag
Einsätze
EAZ
Feiertag
16.00-24.00 Uhr
29
Einsätze
Dienstag
08.00-16.00 Uhr
45,46
EAZ
Montag
00.00-08.00 Uhr
Tage
RTW
1
1
2
WKZ
13,53
19,65
8,20
Tabelle 37: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 5-2
113
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Zeitintervall
Einsätze
184
126
45,60
39,39
Tage
50
50
50
RTW
1
2
2
WKZ
15,85
17,30
64,96
48
156
137
39,07
42,74
39,37
Tage
50
50
50
RTW
1
2
2
WKZ
23,08
30,64
51,27
59
184
130
41,50
42,27
39,97
51
51
51
EAZ
Einsätze
EAZ
Mittwoch
Tage
RTW
1
2
2
WKZ
18,47
20,87
61,21
Einsätze
53
152
136
41,46
42,69
38,83
Tage
50
50
50
RTW
1
2
2
WKZ
21,90
33,02
53,69
69
182
101
40,39
41,12
40,11
51
51
51
EAZ
Donnerstag
6-1
Einsätze
EAZ
Freitag
Tage
RTW
1
2
1
WKZ
14,0
22,59
6,81
80
133
131
38,81
40,14
36,92
52
52
52
Einsätze
EAZ
Samstag
Tage
RTW
1
2
2
WKZ
11,35
60,15
73,30
Einsätze
84
118
142
37,90
36,06
36,32
Tage
52
52
52
RTW
1
2
2
WKZ
10,56
103,33
60,04
18
24
19
34,81
35,91
34,47
10
10
10
EAZ
Sonntag
Einsätze
EAZ
Feiertag
16.00-24.00 Uhr
63
Einsätze
Dienstag
08.00-16.00 Uhr
40,97
EAZ
Montag
00.00-08.00 Uhr
Tage
RTW
1
2
2
WKZ
9,28
88,67
187,84
Tabelle 38: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 6-1
114
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Zeitintervall
Einsätze
57
39
54,61
50,50
Tage
50
50
50
RTW
1
1
1
WKZ
64,31
14,74
33,0
22
45
44
52,97
45,99
48,28
Tage
50
50
50
RTW
1
1
1
WKZ
96,69
27,29
27,23
20
57
40
57,44
47,09
48,21
51
51
51
EAZ
Einsätze
EAZ
Mittwoch
Tage
RTW
1
1
1
WKZ
112,12
17,55
34,11
Einsätze
16
53
41
54,54
46,51
50,28
Tage
50
50
50
RTW
1
1
1
WKZ
176,10
19,67
30,06
23
56
65
49,30
45,09
48,53
51
51
51
EAZ
Donnerstag
6-2
Einsätze
EAZ
Freitag
Tage
RTW
1
1
1
WKZ
98,74
18,91
13,26
26
67
46
41,70
51,02
45,0
52
52
52
Einsätze
EAZ
Samstag
Tage
RTW
1
1
1
WKZ
94,79
12,41
28,81
Einsätze
40
64
56
48,73
43,52
45,66
Tage
52
52
52
RTW
1
1
1
WKZ
35,07
15,68
19,40
9
10
17
34,93
57,46
53,98
10
10
10
EAZ
Sonntag
Einsätze
EAZ
Feiertag
16.00-24.00 Uhr
28
Einsätze
Dienstag
08.00-16.00 Uhr
49,46
EAZ
Montag
00.00-08.00 Uhr
Tage
RTW
1
1
2
WKZ
35,44
18,09
6,98
Tabelle 39: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 6-2
115
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Zeitintervall
Einsätze
181
150
42,92
42,87
Tage
50
50
50
RTW
1
2
2
WKZ
10,12
20,13
34,01
59
160
132
49,96
44,43
43,44
Tage
50
50
50
RTW
1
2
2
WKZ
14,97
26,64
47,58
68
167
135
43,24
45,39
45,08
51
51
51
EAZ
Einsätze
EAZ
Mittwoch
Tage
RTW
1
2
2
WKZ
13,52
24,06
44,14
Einsätze
63
181
139
43,71
43,73
41,74
Tage
50
50
50
RTW
1
2
2
WKZ
14,39
18,72
44,22
75
181
146
52,32
43,38
45,53
51
51
51
EAZ
Donnerstag
7-1
Einsätze
EAZ
Freitag
Tage
RTW
1
2
2
WKZ
9,43
20,86
34,80
Einsätze
105
138
167
42,12
42,07
40,95
52
52
52
EAZ
Samstag
Tage
RTW
2
2
2
WKZ
108,03
49,70
30,52
Einsätze
96
142
130
41,56
43,90
43,76
Tage
52
52
52
RTW
1
2
2
WKZ
7,53
42,43
54,76
29
34
28
39,69
47,24
44,51
10
10
10
EAZ
Sonntag
Einsätze
EAZ
Feiertag
16.00-24.00 Uhr
80
Einsätze
Dienstag
08.00-16.00 Uhr
40,53
EAZ
Montag
00.00-08.00 Uhr
Tage
RTW
2
2
2
WKZ
43,02
20,21
38,57
Tabelle 40: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 7-1
116
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Zeitintervall
Einsätze
70
69
50,54
43,34
Tage
50
50
50
RTW
1
1
1
WKZ
39,06
10,69
12,63
43
66
55
47,14
44,53
47,47
Tage
50
50
50
RTW
1
1
1
WKZ
29,12
13,42
17,96
27
69
53
51,62
48,10
53,21
51
51
51
EAZ
Einsätze
EAZ
Mittwoch
Tage
RTW
1
1
1
WKZ
68,91
11,93
18,03
Einsätze
18
40
54
50,17
46,09
41,58
Tage
50
50
50
RTW
1
1
1
WKZ
151,39
34,25
21,06
37
70
51
71,32
48,84
48,11
51
51
51
EAZ
Donnerstag
7-2
Einsätze
EAZ
Freitag
Tage
RTW
1
1
1
WKZ
27,47
11,45
21,33
31
77
57
43,55
47,80
43,85
52
52
52
Einsätze
EAZ
Samstag
Tage
RTW
1
1
1
WKZ
64,30
10,10
19,47
Einsätze
36
61
51
45,19
47,89
44,54
Tage
52
52
52
RTW
1
1
1
WKZ
46,29
15,74
23,80
17
11
15
46,53
55,51
40,42
10
10
10
EAZ
Sonntag
Einsätze
EAZ
Feiertag
16.00-24.00 Uhr
38
Einsätze
Dienstag
08.00-16.00 Uhr
44,59
EAZ
Montag
00.00-08.00 Uhr
Tage
RTW
1
1
1
WKZ
7,96
15,55
11,48
Tabelle 41: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 7-2
117
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
8-1
Freitag
Samstag
Sonntag
Feiertag
Zeitintervall
00.00-08.00 Uhr
08.00-16.00 Uhr
16.00-24.00 Uhr
Einsätze
105
238
176
EAZ
58,79
60,99
61,83
Tage
50
50
50
RTW
2
3
2
11,60
WKZ
52,31
36,79
Einsätze
96
221
181
EAZ
61,0
59,04
59,85
Tage
50
50
50
RTW
2
3
2
WKZ
62,96
51,99
11,37
Einsätze
84
224
201
EAZ
60,37
58,45
59,77
Tage
51
51
51
RTW
2
3
2
WKZ
99,08
54,57
9,09
Einsätze
102
223
168
EAZ
60,40
59,54
63,05
Tage
50
50
50
RTW
2
3
2
WKZ
54,04
49,27
12,72
Einsätze
90
257
193
EAZ
60,90
61,02
59,07
Tage
51
51
51
RTW
2
3
2
WKZ
80,15
30,07
10,32
Einsätze
97
160
190
EAZ
57,31
64,55
59,49
Tage
52
52
52
RTW
2
2
2
WKZ
76,56
15,48
11,20
Einsätze
133
196
192
EAZ
51,56
60,66
55,45
Tage
52
52
52
RTW
2
2
2
WKZ
38,14
9,98
12,26
Einsätze
37
42
37
EAZ
46,71
60,51
65,09
Tage
10
10
10
RTW
2
3
2
WKZ
16,35
58,58
9,34
Tabelle 42: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 8-1
118
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Zeitintervall
Einsätze
23
20
69,75
66,89
Tage
50
50
50
RTW
1
1
1
WKZ
223,35
68,0
93,09
11
24
22
53,86
65,72
63,52
Tage
50
50
50
RTW
1
1
1
WKZ
374,37
66,23
81,15
9
25
44
61,18
75,55
63,10
51
51
51
EAZ
Einsätze
EAZ
Mittwoch
Tage
RTW
1
1
1
WKZ
511,47
55,66
22,04
Einsätze
11
38
29
74,14
69,75
60,73
Tage
50
50
50
RTW
1
1
1
WKZ
273,65
25,64
49,34
12
31
29
75,57
56,87
61,39
51
51
51
EAZ
Donnerstag
8-2
Einsätze
EAZ
Freitag
Tage
RTW
1
1
1
WKZ
235,18
47,93
50,76
14
23
32
60,74
60,20
64,16
52
52
52
Einsätze
EAZ
Samstag
Tage
RTW
1
1
1
WKZ
223,05
84,58
41,73
Einsätze
16
31
23
58,91
70,21
62,0
Tage
52
52
52
RTW
1
1
1
WKZ
176,51
40,77
82,21
2
10
10
95,99
62,37
64,14
10
10
10
EAZ
Sonntag
Einsätze
EAZ
Feiertag
16.00-24.00 Uhr
14
Einsätze
Dienstag
08.00-16.00 Uhr
56,03
EAZ
Montag
00.00-08.00 Uhr
Tage
RTW
1
1
1
WKZ
256,77
16,78
16,35
Tabelle 43: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 8-2
119
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Zeitintervall
Einsätze
97
81
56,27
68,96
Tage
50
50
50
RTW
1
2
2
WKZ
32,73
70,85
81,33
47
73
88
59,38
56,58
49,96
Tage
50
50
50
RTW
1
1
1
WKZ
19,76
8,92
7,0
43
111
65
55,70
58,73
51,57
51
51
51
EAZ
Einsätze
EAZ
Mittwoch
Tage
RTW
1
2
1
WKZ
25,87
47,40
12,55
Einsätze
33
94
80
51,93
55,47
53,76
Tage
50
50
50
RTW
1
2
1
WKZ
44,50
79,51
7,85
42
117
83
49,50
55,67
52,76
51
51
51
EAZ
Donnerstag
9-1
Einsätze
EAZ
Freitag
Tage
RTW
1
2
1
WKZ
30,26
45,04
7,73
51
104
69
48,53
53,49
47,53
52
52
52
Einsätze
EAZ
Samstag
Tage
RTW
1
2
1
WKZ
21,96
71,32
12,52
Einsätze
54
85
74
50,58
47,80
50,51
Tage
52
52
52
RTW
1
1
1
WKZ
18,93
8,37
10,36
15
12
19
47,23
56,01
53,41
10
10
10
EAZ
Sonntag
Einsätze
EAZ
Feiertag
16.00-24.00 Uhr
38
Einsätze
Dienstag
08.00-16.00 Uhr
53,73
EAZ
Montag
00.00-08.00 Uhr
Tage
RTW
1
1
2
WKZ
9,96
13,06
82,72
Tabelle 44: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 9-1
120
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Zeitintervall
Einsätze
40
47
61,41
55,25
Tage
50
50
50
RTW
1
1
1
WKZ
110,22
26,14
21,13
12
34
18
58,48
60,50
63,83
Tage
50
50
50
RTW
1
1
1
WKZ
290,60
36,33
119,80
22
46
42
67,22
57,14
50,45
51
51
51
EAZ
Einsätze
EAZ
Mittwoch
Tage
RTW
1
1
1
WKZ
79,89
22,18
29,72
Einsätze
21
43
32
54,44
59,02
49,71
Tage
50
50
50
RTW
1
1
1
WKZ
103,19
23,59
49,27
23
34
32
59,42
59,42
48,87
51
51
51
EAZ
Donnerstag
9-2
Einsätze
EAZ
Freitag
Tage
RTW
1
1
1
WKZ
82,44
38,40
52,06
17
39
54
53,56
56,83
56,0
52
52
52
Einsätze
EAZ
Samstag
Tage
RTW
1
1
1
WKZ
171,82
31,86
17,23
Einsätze
35
37
36
56,84
56,38
55,84
Tage
52
52
52
RTW
1
1
1
WKZ
39,31
35,55
37,84
11
9
7
44,42
52,07
62,70
10
10
10
EAZ
Sonntag
Einsätze
EAZ
Feiertag
16.00-24.00 Uhr
21
Einsätze
Dienstag
08.00-16.00 Uhr
50,86
EAZ
Montag
00.00-08.00 Uhr
Tage
RTW
1
1
1
WKZ
19,11
24,29
33,20
Tabelle 45: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 9-2
121
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Zeitintervall
Einsätze
159
118
44,36
40,90
Tage
50
50
50
RTW
1
2
2
WKZ
26,85
27,19
73,05
60
171
134
44,47
41,56
43,09
Tage
50
50
50
RTW
1
2
2
WKZ
16,14
24,94
46,28
60
144
105
36,75
51,95
37,41
51
51
51
EAZ
Einsätze
EAZ
Mittwoch
Tage
RTW
1
2
2
WKZ
20,04
28,57
127,60
Einsätze
57
148
129
40,37
41,10
42,17
Tage
50
50
50
RTW
1
2
2
WKZ
19,50
38,12
53,60
59
129
141
42,35
42,79
37,0
51
51
51
EAZ
Donnerstag
10
Einsätze
EAZ
Freitag
Tage
RTW
1
2
2
WKZ
18,13
55,20
56,02
66
151
139
41,37
42,47
37,77
52
52
52
Einsätze
EAZ
Samstag
Tage
RTW
1
2
2
WKZ
15,49
37,90
59,35
Einsätze
75
104
141
38,94
42,64
41,46
Tage
52
52
52
RTW
1
2
2
WKZ
12,81
108,52
48,04
26
28
24
36,90
41,47
38,35
10
10
10
EAZ
Sonntag
Einsätze
EAZ
Feiertag
16.00-24.00 Uhr
51
Einsätze
Dienstag
08.00-16.00 Uhr
36,17
EAZ
Montag
00.00-08.00 Uhr
Tage
RTW
2
2
2
WKZ
67,06
43,85
78,46
Tabelle 46: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 10
122
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
2.4.1
Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung Notfallrettung
Dimensionierungsergebnis zur RTW-Vorhaltung im RDB Rhein-Erft-Kreis (Anzahl RTW) – 01.08.2007 bis 31.07.2008
Ist
EB
2-1
2-2
2-3
3
5-1
5-2
6-1
6-2
7-1
7-2
8-1
8-2
9-1
9-2
10
gesamt
Schicht
Soll
Mo.-Fr.
Sa.
So./Ft.
Anzahl RTW
Anzahl RTW
Anzahl RTW
07.00-19.00
2
1
1
19.00-07.00
1
1
1
07.00-19.00
1
1
1
19.00-07.00
1
1
1
07.00-19.00
1
1
1
19.00-07.00
1
1
1
07.00-19.00
2
2
2
19.00-07.00
1
1
1
07.00-19.00
1
1
1
19.00-07.00
1
1
1
07.00-19.00
1
1
1
19.00-07.00
1
1
1
07.00-19.00
1
1
1
19.00-07.00
1
1
1
07.00-19.00
1
1
1
19.00-07.00
1
1
1
07.00-19.00
1
1
1
19.00-07.00
1
1
1
07.00-19.00
1
1
1
19.00-07.00
1
1
1
07.00-19.00
1
1
1
19.00-07.00
1
1
1
07.00-19.00
1
1
1
19.00-07.00
1
1
1
07.00-19.00
1
1
1
19.00-07.00
1
1
1
07.00-19.00
1
1
1
19.00-07.00
1
1
1
07.00-19.00
1
1
1
19.00-07.00
1
1
1
07.00-19.00
17
16
16
19.00-07.00
15
15
15
Schicht
Mo.-Fr.
Sa.
So./Ft.
Anzahl RTW
Anzahl RTW
Anzahl RTW
2
2
2
1
1
1
1
2
2
1
2
2
1
2
1
1
1
1
1
2
2
1
1
1
1
2
2
1
1
1
2
3
2
1
1
1
1
2
1
1
1
1
1
2
2
17
25
22
2
2
2
1
1
1
1
2
2
1
2
2
1
1
1
1
1
1
1
2
2
1
1
1
1
2
2
1
1
1
2
2
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
2
17
22
22
2
2
2
1
1
1
1
1
1
1
2
2
1
1
1
1
1
1
1
2
2
1
1
1
1
2
2
1
1
1
2
2
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
2
17
21
21
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-00.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-00.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-00.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-00.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-00.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-00.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-00.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-00.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-00.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-00.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-00.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-00.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-00.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-00.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-00.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-00.00
Tabelle 47: Dimensionierungsergebnisse Notfallrettung nach Anpassung (RTW)
123
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Dimensionierungsergebnis zur RTW-Vorhaltung im RDB des Rhein-Erft-Kreises (RMW-Stunden) –
01.08.2007 bis 31.07.2008
Ist
EB
2-1
2-2
2-3
3
5-1
5-2
6-1
6-2
7-1
7-2
8-1
8-2
9-1
9-2
10
gesamt
Soll
Mo.-Fr.
Sa
RMWStunden
RMWStunden
RMWStunden
07.00-19.00
120,0
12,0
12,0
19.00-07.00
60,0
12,0
12,0
07.00-19.00
60,0
12,0
12,0
19.00-07.00
60,0
12,0
12,0
07.00-19.00
60,0
12,0
12,0
19.00-07.00
60,0
12,0
12,0
07.00-19.00
120,0
24,0
24,0
19.00-07.00
60,0
12,0
12,0
07.00-19.00
60,0
12,0
12,0
19.00-07.00
60,0
12,0
12,0
07.00-19.00
60,0
12,0
12,0
19.00-07.00
60,0
12,0
12,0
07.00-19.00
60,0
12,0
12,0
19.00-07.00
60,0
12,0
12,0
07.00-19.00
60,0
12,0
12,0
19.00-07.00
60,0
12,0
12,0
07.00-19.00
60,0
12,0
12,0
19.00-07.00
60,0
12,0
12,0
07.00-19.00
60,0
12,0
12,0
19.00-07.00
60,0
12,0
12,0
07.00-19.00
60,0
12,0
12,0
19.00-07.00
60,0
12,0
12,0
07.00-19.00
60,0
12,0
12,0
19.00-07.00
60,0
12,0
12,0
07.00-19.00
60,0
12,0
12,0
19.00-07.00
60,0
12,0
12,0
07.00-19.00
60,0
12,0
12,0
19.00-07.00
60,0
12,0
12,0
07.00-19.00
60,0
12,0
12,0
19.00-07.00
60,0
12,0
12,0
07.00-19.00
1.020,0
192,0
192,0
19.00-07.00
900,0
180,0
180,0
Schicht
So./Ft. gesamt
RMWStunden
228,0
168,0
168,0
252,0
168,0
168,0
168,0
168,0
168,0
168,0
168,0
168,0
168,0
168,0
168,0
2.664,0
Mo.-Fr.
Sa
So./Ft.
gesamt
Schicht
RMWStunden
RMWStunden
RMWStunden
RMWStunden
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-00.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-00.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-00.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-00.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-00.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-00.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-00.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-00.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-00.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-00.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-00.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-00.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-00.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-00.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-00.00
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-00.00
80,0
80,0
80,0
40,0
40,0
40,0
40,0
80,0
80,0
40,0
80,0
80,0
40,0
80,0
40,0
40,0
40,0
40,0
40,0
80,0
80,0
40,0
40,0
40,0
40,0
80,0
80,0
40,0
40,0
40,0
80,0
120,0
80,0
40,0
40,0
40,0
40,0
80,0
40,0
40,0
40,0
40,0
40,0
80,0
80,0
680,0
1.000,0
880,0
16,0
16,0
16,0
8,0
8,0
8,0
8,0
16,0
16,0
8,0
16,0
16,0
8,0
8,0
8,0
8,0
8,0
8,0
8,0
16,0
16,0
8,0
8,0
8,0
8,0
16,0
16,0
8,0
8,0
8,0
16,0
16,0
16,0
8,0
8,0
8,0
8,0
8,0
8,0
8,0
8,0
8,0
8,0
16,0
16,0
136,0
176,0
176,0
16,0
16,0
16,0
8,0
8,0
8,0
8,0
8,0
8,0
8,0
16,0
16,0
8,0
8,0
8,0
8,0
8,0
8,0
8,0
16,0
16,0
8,0
8,0
8,0
8,0
16,0
16,0
8,0
8,0
8,0
16,0
16,0
16,0
8,0
8,0
8,0
8,0
8,0
8,0
8,0
8,0
8,0
8,0
16,0
16,0
136,0
168,0
168,0
336,0
168,0
264,0
280,0
208,0
168,0
280,0
168,0
280,0
168,0
376,0
168,0
208,0
168,0
280,0
3.520,0
+ 856,0 RMW-Stunden
Tabelle 48: Dimensionierungsergebnisse Notfallrettung (RTW) in RMW-Stunden
124
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung (Soll-Zustand)
Stunden
Tage
RMW-Stunden
Einsatzbereich 2-1
RTW 02.83.01
RTW 02.83.02
24
24
7
7
168,0
168,0
Einsatzbereich 2-2
RTW 02.83.03
24
7
168,0
Einsatzbereich 2-3
RTW 02.83.04
RTW 02.83.05
24
16
7
6
168,0
96,0
Einsatzbereich 3
RTW 03.83.01
RTW 03.83.02
24
16
7
7
168,0
112,0
Einsatzbereich 5-1
RTW 05.83.01
RTW 05.83.02
24
8
7
5
168,0
40,0
Einsatzbereich 5-2
RTW 05.83.30
24
7
168,0
Einsatzbereich 6-1
RTW 06.83.01
RTW 06.83.03
24
16
7
7
168,0
112,0
Einsatzbereich 6-2
RTW 06.83.02
24
7
168,0
Einsatzbereich 7-1
RTW 07.83.01
RTW 07.83.03
24
16
7
7
168,0
112,0
Einsatzbereich 7-2
RTW 07.83.02
24
7
168,0
Einsatzbereich 8-1
RTW 08.83.01
RTW 08.83.03
RTW 08.83.04
24
24
8
7
7
5
168,0
168,0
40,0
Einsatzbereich 8-2
RTW 08.83.02
24
7
168,0
Einsatzbereich 9-1
RTW 09.83.01
RTW 09.83.02
24
8
7
5
168,0
40,0
Einsatzbereich 9-2
RTW 09.83.30
24
7
168,0
Einsatzbereich 10
RTW 10.83.01
RTW 10.83.02
24
16
7
7
168,0
112,0
Tabelle 49: Bedarfsgerechte Fahrzeugvorhaltung nach der Anpassung des mathematischen
Ergebnisses in der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung
125
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Die bedarfsgerechte Fahrzeugvorhaltung nach der Anpassung des mathematischen Ergebnisses der
risikoabhängigen Fahrzeugbemessung ergeben insgesamt einen Mehrbedarf in der Notfallrettung
ohne Notarzt bezogen auf die Rettungsmittelwochenstunden von insgesamt 32,13%. Es zeigt sich,
dass in acht Einsatzbereichen ein Mehrbedarf an Fahrzeugen beziehungsweise Vorhaltestunden besteht. Dagegen zeigt sich, dass in den Einsatzbereichen 2-2, 2-3, 5-2, 6-2, 7-2, 8-2 und 9-2 die Vorhaltung eines 24-Stunden-RTW als bedarfsgerecht angesehen werden kann.
2.4.2
Schlussfolgerungen für die Notfallrettung ohne Notarzt
Hinsichtlich der im RettG NRW geforderten flächendeckenden rettungsdienstlichen Versorgung können Defizite im Nord-Westen durch die Etablierung eines neuen Rettungsmittelstandortes reduziert
werden. Vor der Schaffung eines neuen Standortes soll aus wirtschaftlicher Sicht einer Probephase
durchgeführt werden und die Ergebnisse im Nachgang der Probephase diskutiert werden. Für den
defizitären südlichen Bereich in dem Einsatzbereich 5-2 kommt die Standortplanung zu dem Ergebnis,
dass eine südliche Verlagerung des derzeitigen Standortes notwendig ist um die Eintreffdefizite zu
reduzieren. Seitens dem rettungsdienstlichen Aufgabenträger, der Stadt Erftstadt, ist ein planerisch
und wirtschaftlich günstiger Standort zu ermitteln. Weiterhin gilt es für alle Einsatzbereiche eine Prüfung der Bereichs-/Ausrückfolgen vorzunehmen.
Hinsichtlich der personalbesetzten Vorhaltung besteht in der Notfallrettung ohne Notarzt im Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises ein Mehrbedarf von 25%. Der Mehrbedarf an zusätzlichen
Fahrzeugen für die Notfallrettung ohne Notarzt beträgt
•
einen 24-Stunden RTW,
•
vier 16-Stunden RTW,
•
drei 8-Stunden RTW und
•
zwei Betriebszeitenerweiterungen.
3
Notärztliche Versorgung
3.1
Methodik
Das methodische Vorgehen bei der Darstellung des Ist-Zustandes, der Stanortplanung und der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung erfolgt analog der Notfallrettung ohne Notarzt. Für die Hilfsfrist ist
bei der notärztlichen Versorgung zusätzlich zu beachten.
Einerseits ist die zeitliche Notwendigkeit eines medizinischen Eingriffs, d.h. die Festlegung in welchem
zeitlichen Rahmen eine Maßnahme wirken muss. Wenn man hier als Maßstab den schlimmsten lebensbedrohlichen Notfall, den akuten Kreislaufstillstand durch Herzkammerflimmern zugrunde legt,
so ist ein ärztlicher Eingriff spätestens nach fünf Minuten erforderlich. Bedingt durch den Kreislaufstillstand kommt es zu einer Mangelversorgung des Gehirns mit Blut und dadurch mit Sauerstoff.
Spätestens nach fünf Minuten tritt somit eine irreversible Schädigung des Gehirnes ein. Da die not126
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
wendigen Maßnahmen, wie Defibrillieren und Intubieren jedoch unter dem ärztlichen Vorbehalt stehen, ist hier unbedingt der Einsatz des Notarztes erforderlich. Dieses zugrunde gelegt, würde es zu
einer Vervielfachung von Notarztstandorten und Einsatzmitteln kommen.
Andererseits können jedoch schon Basismaßnahmen der Rettungswagenbesatzung im Vorfeld lebensrettend wirken. Geht man davon aus, dass die Maßnahmen der Rettungswagenbesatzung zwei bis
vier Minuten in Anspruch nehmen, so kann hieraus eine Hilfsfrist von bis zu 12 Minuten für den Notarzt abgeleitet werden.
3.2
Planungsgrößen
Die Einhaltung der im RettG NRW geforderten flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung kann
nur gewährleistet werden, wenn die grundlegenden Planungsgrößen richtig definiert und sinnvoll
und individuell an das Schutzgebiet angepasst sind.
Die entscheidende Planungsgröße ist die Hilfsfrist, welche den zeitlichen Rahmen für die Bedienung
von Notfallnachfragen vorgibt. Die Hilfsfrist ist somit sowohl die verbindliche zeitliche Vorgabe für das
Eintreffen eines geeigneten Rettungsmittels, als auch Maßstab für die Berechnung der planerisch
zeitgerechten Abdeckung.
Für die notärztliche Versorgung gilt für das Schutzgebiet des Rhein-Erft-Kreises eine Hilfsfrist von
12 Minuten, welche in mindestens 90% aller Einsatzfahrten eingehalten werden soll.
3.3
Ist-Zustand in der notärztlichen Versorgung
Einsatzaufkommen RDB Rhein-Erft-Kreis (notärztliche Versorgung) – 01.08.2007 bis 31.07.2008
Einsatzbereich
00.00-08.00 Uhr
08.00-16.00 Uhr
16.00-00.00 Uhr
Notfälle gesamt
2-1 – Bergheim
869
1.776
1.581
4.226
2-3 – Elsdorf
266
621
422
1.309
3 – Brühl
293
772
554
1.619
5 – Erftstadt
364
811
679
1.854
6 – Frechen
614
1.275
1.110
2.999
7 – Hürth
394
826
694
1.914
10 – Wesseling
234
498
436
1.168
3.034
6.579
5.476
15.089
gesamt
Tabelle 50: Repräsentanz des erfassten Einsatzaufkommens
127
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
10.000
9.000
8.000
7.000
6.000
5.000
4.000
3.000
2.000
1.000
0
Ost
Intern 2
Unfall 2
Gyn 2
Intern 2 Kind Unfall 2 Kind Verlegung 2
Abbildung 31: Häufigkeitsverteilung der NEF-Einsatzfahrten im Bemessungszeitraum 2007/2008
3.4
Einsatzaufkommen
Das Einsatzaufkommen in der notärztlichen Versorgung steigt seit den letzten Jahren kontinuierlich
an. Seit der Umsetzung des letzten Rettungsdienstbedarfsplanes 2004 ist eine Zunahme an Rettungsdiensteinsätzen von 25,3% zu beobachten. Die Anzahl der Einsatzfahrten gegenüber dem Bedarfsplan
von 2004 in dem Bemessungsintervall ist von 11.275 auf 15.089 Einsätze angestiegen.
Jahr
RD-Einsätze insgesamt
Differenz zum Vorjahr
2001
12.559
-
2002
13.014
+3,62%
2003
13.469
+3,49%
2004
13.710
+1,78%
2005
14.068
+2,6%
2006
14.008
-0,42%
2007
15.204
+8,53%
2008
15.897
+4,36%
2009
17.839
+10,88%
Tabelle 51: Entwicklung des Einsatzaufkommens im Rettungsdienst (NEF) seit 2004
128
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
3.4.1
Einsatzmittel zur Abdeckung des Grundbedarfs
Ist-Zustand (Rettungsmittelwochenstunden) – 01.08.2007 bis 31.07.2008
Rettungsmittel
Vorhaltetag
Vorhaltestunden
IST
02.82.01
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
02.82.02
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
03.82.01
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
05.82.01
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
06.82.01
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
07.82.01
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
08.82.01
Montag-Sonntag
12 Stunden
84,0
10.82.01
Montag-Sonntag
24 Stunden
168,0
Tabelle 52: Personalbesetzte NEF für die Abdeckung des Rettungsdienstlichen Grundbedarfs
3.4.2
Einsatzmittel zur Abdeckung des Spitzen- und Sonderbedarfs
Für die Abdeckung des Sonder- und Spitzenbedarfs stehen gegenwärtig im RDB des Rhein-Erft-Kreises
keine Ressourcen zur Verfügung.
3.4.3
Zeitliche Verteilung des Einsatzaufkommens
Anhand der zeitlichen Verteilung des rettungsdienstlichen Einsatzaufkommens vom 01.08.2007 bis
31.07.2008 nach Schichtintervall ist zu erkennen, dass auch im Bereich der notärztlichen Versorgung
deutliche Unterschiede im Tagesgang bezüglich der Einsatzhäufigkeit bestehen.
00 bis 08
08 bis 16
16 bis 00
20%
36%
44%
Abbildung 32: Häufigkeitsverteilung des Einsatzaufkommen
Insgesamt sind im Untersuchungszeitraum von einem Jahr 15.089 Einsätze der notärztlichen Versorgung ohne die außerhalb des Rhein-Erft-Kreises durchgeführten Einsätze im Rahmen der nachbarlichen Hilfe angefallen.
129
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Einsatzfahrtaufkommen Notfall (NEF) pro Einsatzbereich
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-00.00
en
4500
4000
Einsatzfahrtaufkommen
3500
3000
2500
2000
1500
1000
500
0
EB 2-1
EB 2-3
EB 3
EB 5
EB 6
EB 7
EB 10
Einsatzbereich
Abbildung 33: Einsatzaufkommen notärztliche Versorgung (NEF) pro Einsatzbereich
3.4.4
Wochengang
Einsatzfahrtaufkommen Notfall (NEF) pro Wochentag
00.00-08.00
08.00-16.00
16.00-00.00
Gesamt
2500
Einsatzfahrten
2000
1500
1000
500
0
Mo.
Di.
Mi.
Do.
Fr.
Sa.
So.
Ft.
Wochentag
Abbildung 34: Wochenganglinie notärztliche Versorgung (NEF)
130
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
3.4.5
Tagesgang
Einsatzfahrtaufkommen notärztliche Versorgung (NEF) pro Wochentag – 01.08.2007 bis 31.07.2008
Wochentag
00.00-08.00 Uhr
08.00-16.00 Uhr
16.00-00.00 Uhr
gesamt
Montag
441
983
751
2.175
Dienstag
389
869
735
1.993
Mittwoch
369
904
776
2.049
Donnerstag
374
943
796
2.113
Freitag
418
940
737
2.095
Samstag
449
868
771
2.088
Sonntag
462
882
753
2.097
Feiertag
132
190
157
479
3.034
6.579
5.476
15.089
gesamt
Tabelle 53: Einsatzfahrtaufkommen Notfallrettung (NEF) pro Wochentag
3.4.6
Teilzeiten
Ausrückzeit
Anfahrzeit ohne Notarzt
Anfahrzeit mit Notarzt
Anfahrzeit gesamt
Eintreffzeit
Verweilzeit am Einsatzort
Transportzeit
Verweilzeit im Krankenhaus
Rückfahrzeit
Einsatzabwicklungszeit
Mittelwerte der Teilzeiten für Notarzteinsatzfahrzeuge – 01.08.2007 bis 31.07.2008
2-1 – Bergheim
1,60
1,47
6,78
7,18
9,61
11,77
5,88
5,83
14,30
46,43
2-3 – Elsdorf
2,15
1,03
4,39
4,85
7,94
10,63
4,05
3,20
7,39
36,44
3 – Brühl
1,51
1,28
4,05
4,84
7,19
12,38
5,16
10,26
9,64
43,23
5 – Erftstadt
1,32
1,86
5,42
6,54
8,80
11,49
6,28
7,00
16,43
40,75
6 – Frechen
1,79
1,24
6,27
6,44
8,99
11,79
5,21
5,82
9,19
41,19
7 – Hürth
1,29
2,23
3,85
5,36
7,52
11,58
4,85
9,80
13,52
41,93
10 – Wesseling
1,72
0,53
3,47
2,70
5,35
12,17
6,27
9,98
9,55
40,11
gesamt
1,62
1,38
4,89
5,41
7,92
11,69
5,39
7,41
11,43
41,44
Einsatzbereich
Tabelle 54: Mittelwerte der Teilzeiten für Notarzteinsatzfahrzeuge
131
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
3.4.7
Einhaltung der Hilfsfrist/Erreichungsgrade
Hilfsfristen in den Primäreinsatzbereichen (ab Alarmierung) – 01.08.2007 bis 31.07.2008
Einsatzbereich
Erreichungsgrad in % nach 12 Minuten
2-1 – Bergheim
67,44
2-2 – Bedburg
90,59
3 – Brühl
94,90
5 – Erftstadt
81,18
6 – Frechen
74,18
7 – Hürth
93,03
10 – Wesseling
95,76
gesamt
85,30
Tabelle 55: Erreichungsgrad in den Primäreinsatzbereichen (NEF)
3.5
Bedarfsanalyse (Soll-Zustand)
Die Bedarfsanalyse für die notärztliche Versorgung erfolgt analog der Verfahrensweise in der Notfallrettung.
3.5.1
Wachstandorte
Die Einsatzbereiche der Notfallrettung mit Notarzt sind analog der Einsatzbereiche der Notfallrettung
ohne Notarzt so festgelegt, dass grundsätzlich das dem Einsatzort planmäßig nächststehende Rettungsmittel zum Einsatz kommt. Basis hierfür ist die Notfallrettung mit Notarzt geltende Hilfsfrist von
12 Minuten und ist definiert als Zeitspanne zwischen dem Zeitpunkt der Notrufannahme bis zum
Eintreffen an einer öffentlichen Straße gelegenen Einsatzstelle. Auch in der Notfallrettung ohne Notarzt sind kommunale Grenzen, Gemeinde- und Kreisgrenzen ohne Bedeutung.
3.5.2
Standortplanung mittels Raum-Zeit-Analyse
Grundsätzlich gilt das gleich Gesagte wie für die Standortplanung mittels Raum-Zeit-Analyse in der
Notfallrettung ohne Notarzt. Für die Überprüfung der Standortplanung mittels Isochronenlayer des
Cobra Einsatzleitsystems wurden folgende Parameter zugrunde gelegt:
132
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Isochronenlayer
Straßennetzlayer
Fahrzeug
CobraMap – Isochronenlayer Rettungsdienst
Rhein-Erft-Kreis TK50
NEF (Höhe 2,00m; Gewicht 2,5t; Breite 1,70m)
Optimierung
Max. Fahrtzeit
Zeit
10 Minuten
Anzahl der Zonen
1 Zone
Tabelle 56: Parameter für die Berechnung der Isochronenlayer mittels CobraMap für die Notfallrettung
mit Notarzt
3.5.3
Standortplanung für die notärztliche Versorgung
Die Standortplanung erfolgt für die bestehenden Standorte an den Krankenhäusern Bedburg, Bergheim, Brühl, Erftstadt, Frechen, Hürth und Wesseling sowie für den etablierten Standort auf der Feuerund Rettungswache in Kerpen.
Insgesamt werden acht Raum-Zeit-Analysen durchgeführt. Die Ergebnisse sind auf den folgenden
Seiten für jeden Notarzt-Einsatzbereich dargestellt.
133
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Notarzt-Einsatzbereich 2-1
Abbildung 35: Planerische Abdeckung des Notarzteinsatzbereiches 2-1 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist,
entspricht 10 Minuten Fahrtzeit
Einsatzbereich:
Defizitäre Bereiche:
Maßnahmen:
Bemerkungen:
Bergheim: Ahe, Auenheim, Bergheim, Büsdorf, Fliesteden, Hüchelhoven,
Kenten, Niederaußem, Oberaußem, Paffendorf,
Paffendorf-Gewerbegebiet, Quadrath-Ichendorf, Quadrath-Nord, Rheidt,
Thorr, Zieverich, Zieverich-Nord; Elsdorf: Angelsdorf, Berrendorf,
Brockendorf, Desdorf, Elsdorf, Esch, Giesendorf, Grouven, Ohndorf, Sittard,
Tollhausen, Widdendorf, Wüllenrath
keine
Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge
keine
134
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Notarzt-Einsatzbereich 2-2
Abbildung 36: Planerische Abdeckung des Notarzteinsatzbereiches 2-2 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist,
entspricht 10 Minuten Fahrtzeit
Einsatzbereich:
Defizitäre Bereiche:
Maßnahmen:
Bemerkungen:
Bedburg: Bedburg, Blerichen, Broich, Grottenherten, Kaster, Kirchherten,
Kirchtroisdorf, Kirdorf, Kleintroisdorf, Königshoven, Lipp, Millendorf,
Neu-Königshoven, Oppendorf, Pütz, Rath, Glesch; Elsdorf: Frankeshoven,
Neu-Etzweiler, Niederembt, Oberembt, Richardshoven
keine
Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge
keine.
135
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Notarzt-Einsatzbereich 3
Abbildung 37: Planerische Abdeckung des Notarzteinsatzbereiches 3 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist,
entspricht 10 Minuten Fahrtzeit
Einsatzbereich:
Defizitäre Bereiche:
Maßnahmen:
Bemerkungen:
Brühl: Badorf, Brühl, Eckdorf, Heide, Kierberg, Mitte, Nord, Ost, Pingsdorf,
Schwadorf, Süd, Vochem, West
keine
Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge
keine
136
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Notarzt-Einsatzbereich 5
Abbildung 38: Planerische Abdeckung des Notarzteinsatzbereiches 5 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist,
entspricht 10 Minuten Fahrtzeit
Einsatzbereich:
Defizitäre Bereiche:
Maßnahme:
Bemerkungen:
Erftstadt: Ahrem, Blessem, Bliesheim, Borr, Dirmerzheim, Erp, Frauenthal,
Friesheim, Gymnich, Herrig, Kierdorf, Konradsheim, Köttingen, Lechenich,
Liblar, Mellerhöfe, Niederberg, Scheuren
Teile von Erftstadt-Friesheim, Erftstadt-Erp, Erftstadt-Niederberg
Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge
keine
137
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Notarzt-Einsatzbereich 6
Abbildung 39: Planerische Abdeckung des Notarzteinsatzbereiches 6 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist,
entspricht 10 Minuten Fahrtzeit
Einsatzbereich:
Defizitäre Bereiche:
Maßnahmen:
Bemerkungen:
Bergheim: Glessen; Frechen: Bachem, Benzelrath, Buschbell, Frechen,
Grefrath, Habbelrath, Hücheln, Königsdorf; Hürth: Sielsdorf; Pulheim:
Brauweiler, Dansweiler, Freimersdorf, Geyen, Ingendorf, Mansteden, Orr,
Pulheim, Sinnersdorf, Sinthern, Stommelerbusch, Stommeln
nördlich zum Schwefelberg, Sinnersdorf, Stommeln, Stommelerbusch
Prüfung der Möglichkeit über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung mit dem Rhein-Kreis-Neuss über die notärztliche
Versorgung der defizitären nördlichen Bereiche von Pulheim; Prüfung und
eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge
keine
138
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Notarzt-Einsatzbereich 7
Abbildung 40: Planerische Abdeckung des Notarzteinsatzbereiches 7 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist,
entspricht 10 Minuten Fahrtzeit
Einsatzbereich:
Defizitäre Bereiche:
Maßnahmen:
Bemerkungen:
Hürth: Altstädten-Burbach, Alt-Hürth, Berrenrath, Efferen, Fischenich,
Gleuel, Hermülheim, Kalscheuren, Kendenich, Knapsack, Stotzheim,
Weiler-Berrenrath
keine
Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge
keine
139
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Notarzt-Einsatzbereich 8
Abbildung 41: Planerische Abdeckung des Notarzteinsatzbereiches 8 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist,
entspricht 10 Minuten Fahrtzeit
Einsatzbereich:
Defizitäre Bereiche:
Maßnahmen:
Bemerkungen:
Elsdorf: Etzweiler, Heppendorf, Mönchskaul, Stammeln, Tanneck; Kerpen:
Balkhausen, Bergerhausen, Blatzheim, Brüggen, Buir, Dorsfeld, Geilrath,
Götzenkirchen, Horrem, Kerpen, Langenich, Manheim, Mödrath,
Neubottenbroich, Niederbolheim, Sindorf, Türnich
keine
Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge
keine
140
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Notarzt-Einsatzbereich 10
Abbildung 42: Planerische Abdeckung des Notarzteinsatzbereiches 10 innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist,
entspricht 10 Minuten Fahrtzeit
Einsatzbereich:
Defizitäre Bereiche:
Maßnahmen:
Bemerkungen:
Bornheim: Brenig, Desdorf, Hemmerich, Hersel, Kardorf, Roisdorf,
Sechtem, Waldorf, Widdig; Wesseling: Berzdorf, Eichholz, Keldenich,
Urfeld, Wesseling
keine
Prüfung und eventuell Anpassung der Bereichsfolge/Ausrückfolge
keine
141
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
3.5.4
Ergebnis und Konsequenz aus der Standortplanung in der notärztlichen Versorgung
Abbildung 43: Planerische Abdeckung der Notarzteinsatzbereiche des Rhein-Erft-Kreises
innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10 Minuten Fahrtzeit
Die Ergebnisse der Standortplanung für die Notfallrettung mit Notarzt zeigt, dass eine planerisch zeitgerechte Abdeckung des gesamten Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises nicht gegeben ist.
Planerische Defizite bestehen zum einen im Norden zwischen Pulheim und der Kreisgrenze zum
Rhein-Kreis Neuss sowie im Süden in den Bereichen Erftstadt-Borr, Erftstadt-Friesheim, Erftstadt-Erp
und Erftstadt-Niederberg. Um eine vollständige planerische Abdeckung zu erreichen, wäre die Verlagerung des NEF Frechen (NEF 6) weiter nördlich und eine Verlagerung des NEF Erftstadt (NEF 5) weiter
südlich erforderlich. Die Einrichtung bzw. Verlagerung der NEF-Standorte erscheint jedoch zunächst
unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten als nicht realisierbar.
Die planerischen Defizite der zeitgerechten Abdeckung im nördlichen Bereich von Pulheim betrifft
eine nicht unerhebliche Einwohnerzahl. Da dieser Bereich jedoch hilfsfristgerecht durch Leistungen
der Notfallrettung ohne Notarzt abgedeckt ist müssen auch hier wirtschaftliche Gesichtspunkte betrachtet werden, so dass eine Standortverlagerung zum jetzigen Zeitpunkt als nicht realisierbar erscheint. Unter Ausnutzung der bestehenden Standortstrukturen des NEF 6 müssen zunächst bestehende Defizite minimiert werden. Diesbezügliche organisatorische Maßnahmen werden durch den
Träger rettungsdienstlicher Aufgaben, der Stadt Frechen, bereits umgesetzt. Als weitere Maßnahme
ist in Absprache mit dem Träger rettungsdienstlicher Aufgaben, der Stadt Frechen, sowie dem Träger
rettungsdienstlicher Aufgaben, der Stadt Pulheim, die Möglichkeit über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Rhein-Kreis Neuss zu prüfen. Bereits heute werden auf Anfor142
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
derung der Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises durch das NEF Hackenbroich aus dem Rettungsdienstbereich des Rhein-Kreises Neuss mit Standort am Kreiskrankenhaus Dormagen ein Teil der Notarzteinsätze in den defizitären, nördlichen Bereichen des Kreisgebietes wahrgenommen.
Unter der Voraussetzung, dass die Rettungswache Erftstadt-Lechenich weiter südlich verlegt wird und
eine hilfsfristgerechte Abdeckung der defizitären Bereiche durch Leistungen der Notfallrettung ohne
Notarzt erreicht werden kann, erscheint die Verlagerung des NEF-Standortes 5 wirtschaftlich als nicht
realisierbar. Auch hier müssen durch den Träger rettungsdienstlicher Aufgaben, der Stadt Erftstadt,
zunächst unter Ausnutzung bestehender Standortstrukturen Defizite der zeitgerechten Abdeckung
minimiert werden.
Abbildung 44: Planerisches Versorgungsdefizit im Bereich Pulheim
143
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Abbildung 45: Planerisches Versorgungsdefizit im Bereich Erftstadt
144
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
3.6
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung
risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Zeitintervall
Einsätze
EAZ
Montag
Tage
NEF
WKZ
Einsätze
EAZ
Dienstag
Tage
NEF
WKZ
Einsätze
50
2
2
2
38,09
8,52
9,96
118
223
184
51,58
44,38
46,75
50
50
50
2
2
2
47,74
10,74
16,57
Tage
51
51
51
NEF
2
2
2
79,73
9,03
7,44
107
269
231
49,95
46,99
43,57
50
50
50
Tage
Einsätze
2
3
2
70,61
49,77
10,63
134
252
217
47,71
41,72
44,75
Tage
51
51
51
NEF
2
2
2
19,49
9,54
12,68
117
227
220
48,21
45,03
44,06
Tage
52
52
52
NEF
2
2
2
61,80
11,11
12,55
127
265
212
48,12
46,02
48,10
52
52
52
EAZ
WKZ
Einsätze
EAZ
WKZ
Einsätze
EAZ
Tage
NEF
WKZ
Einsätze
2
2
2
49,19
7,08
11,94
36
54
52
44,10
42,73
47,07
Tage
10
10
10
NEF
2
3
2
14,59
40,09
4,92
EAZ
Feiertag
49,56
50
251
NEF
Sonntag
43,27
50
45,74
WKZ
Samstag
49,70
239
EAZ
Freitag
214
44,06
Einsätze
2-1
16.00-24.00 Uhr
247
99
WKZ
Donnerstag
08.00-16.00 Uhr
131
51,13
EAZ
Mittwoch
00.00-08.00 Uhr
WKZ
Tabelle 57: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die notärztliche Versorgung EB 2-1
145
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Zeitintervall
Einsätze
89
60
35,77
39,34
Tage
50
50
50
NEF
1
1
1
39,28
9,25
18,09
31
71
55
34,37
34,07
35,38
Tage
50
50
50
NEF
1
1
1
74,84
14,94
23,67
33
81
65
35,27
34,97
32,24
51
51
51
Einsätze
EAZ
WKZ
Einsätze
EAZ
Mittwoch
Tage
NEF
WKZ
Einsätze
100
50
34,00
Tage
50
50
50
NEF
1
1
1
51,05
8,42
30,76
35
94
65
39,45
34,01
34,79
51
51
51
EAZ
Tage
NEF
WKZ
Einsätze
EAZ
Samstag
Tage
NEF
WKZ
Einsätze
1
1
9,40
18,76
40
83
60
35,47
32,47
39,39
52
52
52
1
1
1
47,50
12,47
19,49
43
80
59
34,79
28,77
Tage
52
52
52
NEF
1
1
1
38,59
12,55
27,12
10
23
8
44,78
37,25
44,04
10
10
10
WKZ
Einsätze
EAZ
Feiertag
1
55,73
38,00
EAZ
Sonntag
1
18,67
32,36
Einsätze
Freitag
1
11,31
36
WKZ
2-2
1
64,53
39,22
EAZ
Donnerstag
16.00-24.00 Uhr
38
WKZ
Dienstag
08.00-16.00 Uhr
44,33
EAZ
Montag
00.00-08.00 Uhr
Tage
NEF
WKZ
1
1
1
18,60
69,21
29,12
Tabelle 58: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die notärztliche Versorgung EB 2-1
146
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Zeitintervall
Einsätze
111
71
38,88
41,87
Tage
50
50
50
NEF
1
2
1
29,62
95,59
12,34
31
110
73
51,08
42,92
38,57
Tage
50
50
50
NEF
1
2
1
51,08
81,62
12,62
43
104
67
45,21
42,12
45,05
51
51
51
Einsätze
EAZ
WKZ
Einsätze
EAZ
Mittwoch
Tage
NEF
WKZ
Einsätze
124
89
42,07
Tage
50
50
50
NEF
1
2
1
43,25
56,90
8,29
40
108
87
45,60
44,22
43,15
51
51
51
EAZ
Tage
NEF
WKZ
Einsätze
EAZ
Samstag
Tage
NEF
WKZ
Einsätze
2
1
91,02
8,78
51
98
83
44,67
45,49
50,44
52
52
52
1
2
1
23,74
114,04
8,35
43
93
77
39,99
43,65
Tage
52
52
52
NEF
1
1
1
35,28
8,28
9,11
6
24
7
44,00
40,00
28,60
10
10
10
WKZ
Einsätze
EAZ
Feiertag
1
37,35
41,74
EAZ
Sonntag
1
12,90
44,74
Einsätze
Freitag
2
99,23
35
WKZ
3
1
30,3o
49,39
EAZ
Donnerstag
16.00-24.00 Uhr
44
WKZ
Dienstag
08.00-16.00 Uhr
44,17
EAZ
Montag
00.00-08.00 Uhr
Tage
NEF
WKZ
1
2
1
51,13
53,78
57,22
Tabelle 59: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die notärztliche Versorgung EB 3
147
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Zeitintervall
Einsätze
131
96
37,63
37,53
Tage
50
50
50
NEF
1
2
1
19,12
63,27
7,66
40
109
103
40,83
39,37
44,90
Tage
50
50
50
NEF
1
2
2
38,44
98,38
90,57
44
111
99
42,04
40,67
47,47
51
51
51
WKZ
EAZ
WKZ
Einsätze
EAZ
Mittwoch
Tage
NEF
WKZ
Einsätze
121
107
35,40
Tage
50
50
50
NEF
1
2
2
29,91
92,66
134,09
49
111
71
43,47
41,07
41,74
51
51
51
EAZ
Tage
NEF
WKZ
Einsätze
EAZ
Samstag
Tage
NEF
WKZ
Einsätze
2
1
96,57
13,35
52
100
106
38,71
41,37
39,13
52
52
52
1
1
2
26,16
7,0
120,33
55
107
77
41,89
39,23
Tage
52
52
52
NEF
1
2
1
20,36
163,39
12,09
20
21
20
41,64
41,12
41,02
10
10
10
WKZ
Einsätze
EAZ
Feiertag
1
26,32
45,02
EAZ
Sonntag
2
91,47
35,70
Einsätze
Freitag
2
87,90
47
WKZ
5
1
31,04
39,76
EAZ
Donnerstag
16.00-24.00 Uhr
57
Einsätze
Dienstag
08.00-16.00 Uhr
41,22
EAZ
Montag
00.00-08.00 Uhr
Tage
NEF
WKZ
2
2
2
83,89
74,71
86,27
Tabelle 60: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die notärztliche Versorgung EB 5
148
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Zeitintervall
Einsätze
200
150
40,06
40,19
Tage
50
50
50
NEF
1
2
2
9,16
17,25
38,22
91
167
161
47,32
40,92
36,64
Tage
50
50
50
NEF
2
2
2
51,21
27,39
37,04
69
195
149
48,62
38,79
37,62
51
51
51
Einsätze
EAZ
WKZ
Einsätze
EAZ
Mittwoch
Tage
NEF
WKZ
Einsätze
148
158
42,18
Tage
50
50
50
NEF
1
2
2
10,05
40,89
31,99
68
197
146
44,60
35,07
42,70
51
51
51
EAZ
Tage
NEF
WKZ
Einsätze
EAZ
Samstag
Tage
NEF
WKZ
Einsätze
2
2
25,40
41,26
93
172
147
39,70
37,89
41,69
52
52
52
1
2
2
8,34
32,32
42,28
111
167
164
38,52
37,44
Tage
52
52
52
NEF
2
2
2
84,53
34,08
37,76
24
29
35
39,94
40,45
42,74
10
10
10
WKZ
Einsätze
EAZ
Feiertag
1
13,64
44,12
EAZ
Sonntag
2
43,93
40,77
Einsätze
Freitag
2
19,58
75
WKZ
6
1
11,37
48,74
EAZ
Donnerstag
16.00-24.00 Uhr
83
WKZ
Dienstag
08.00-16.00 Uhr
41,85
EAZ
Montag
00.00-08.00 Uhr
Tage
NEF
WKZ
2
2
2
53,92
30,91
16,64
Tabelle 61: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die notärztliche Versorgung EB 6
149
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Zeitintervall
Einsätze
127
104
39,87
40,98
Tage
50
50
50
NEF
1
2
2
14,74
62,11
104,44
52
110
91
47,54
35,38
44,35
Tage
50
50
50
NEF
1
2
1
19,99
117,07
7,30
40
111
98
49,47
34,91
39,62
51
51
51
Einsätze
EAZ
WKZ
Einsätze
EAZ
Mittwoch
Tage
NEF
WKZ
Einsätze
119
92
41,25
Tage
50
50
50
NEF
1
2
1
39,48
80,68
7,93
64
120
87
52,11
39,21
44,03
51
51
51
EAZ
Tage
NEF
WKZ
Einsätze
EAZ
Samstag
Tage
NEF
WKZ
Einsätze
2
1
84,22
8,62
67
102
108
40,63
38,64
40,72
52
52
52
1
1
2
15,30
7,17
106,14
47
110
93
37,55
41,17
Tage
52
52
52
NEF
1
2
1
26,99
117,20
8,07
23
27
21
36,70
41,41
45,07
10
10
10
WKZ
Einsätze
EAZ
Feiertag
1
13,29
46,13
EAZ
Sonntag
1
7,02
39,45
Einsätze
Freitag
2
116,96
38
WKZ
7
1
32,03
45,93
EAZ
Donnerstag
16.00-24.00 Uhr
63
WKZ
Dienstag
08.00-16.00 Uhr
44,31
EAZ
Montag
00.00-08.00 Uhr
Tage
NEF
WKZ
2
2
2
71,15
36,21
63,08
Tabelle 62: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die notärztliche Versorgung EB 7
150
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
risikoabhängige Fahrzeugbemessung
EB
Wochentag
Zeitintervall
Einsätze
78
56
39,02
42,98
Tage
50
50
50
NEF
1
1
1
113,04
11,0
19,03
26
79
68
46,86
37,65
42,73
Tage
50
50
50
NEF
1
1
1
78,37
11,09
13,16
41
63
47
34,78
36,59
34,81
51
51
51
Einsätze
EAZ
WKZ
Einsätze
EAZ
Mittwoch
Tage
NEF
WKZ
Einsätze
62
69
38,48
Tage
50
50
50
NEF
1
1
1
50,90
18,51
14,65
28
58
64
43,70
38,73
39,21
51
51
51
EAZ
Tage
NEF
WKZ
Einsätze
EAZ
Samstag
Tage
NEF
WKZ
Einsätze
1
1
21,15
17,28
29
86
47
45,31
40,22
44,89
52
52
52
1
1
1
70,55
9,57
27,69
36
60
71
42,29
38,25
Tage
52
52
52
NEF
1
1
1
48,57
18,24
14,47
13
12
14
36,69
52,37
32,49
10
10
10
WKZ
Einsätze
EAZ
Feiertag
1
78,28
42,97
EAZ
Sonntag
1
32,66
37,38
Einsätze
Freitag
1
17,61
36
WKZ
10
1
42,70
39,34
EAZ
Donnerstag
16.00-24.00 Uhr
25
WKZ
Dienstag
08.00-16.00 Uhr
34,80
EAZ
Montag
00.00-08.00 Uhr
Tage
NEF
WKZ
1
1
1
13,40
11,35
13,09
Tabelle 63: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die notärztliche Versorgung EB 10
151
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
3.6.1
Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung
Dimensionierungsergebnis zur NEF-Vorhaltung im RDB Rhein-Erft-Kreis (Anzahl NEF) –
01.08.2007 bis 31.07.2008
Ist
EB
2-1
2-3
3
5
6
7
8
10
Soll
Mo.-Fr.
Sa.
So./Ft.
Mo.-Fr.
Sa.
So./Ft.
Anzahl
NEF
Anzahl
NEF
Anzahl
NEF
Anzahl
NEF
Anzahl
NEF
Anzahl
NEF
07.00-19.00
1
1
1
00.00-08.00
1
1
1
08.00-16.00
1
1
1
19.00-07.00
1
1
1 16.00-00.00
1
1
1
07.00-19.00
1
1
1
00.00-08.00
1
1
1
08.00-16.00
1
1
1
19.00-07.00
1
1
1 16.00-00.00
1
1
1
07.00-19.00
1
1
1
00.00-08.00
1
1
1
08.00-16.00
1
1
1
19.00-07.00
1
1
1 16.00-00.00
1
1
1
07.00-19.00
1
1
1
00.00-08.00
1
1
1
08.00-16.00
1
1
1
19.00-07.00
1
1
1 16.00-00.00
1
1
1
07.00-19.00
1
1
1
00.00-08.00
1
1
1
08.00-16.00
1
1
1
19.00-07.00
1
1
1 16.00-00.00
1
1
1
07.00-19.00
1
1
1
00.00-08.00
1
1
1
08.00-16.00
1
1
1
19.00-07.00
1
1
1 16.00-00.00
1
1
1
07.00-19.00
0
0
0
1
1
1
19.00-07.00
0
0
0 19.00-00.00
0
0
0
07.00-19.00
1
1
1
00.00-08.00
1
1
1
08.00-16.00
1
1
1
19.00-07.00
1
1
1 16.00-00.00
1
1
1
07.00-19.00
7
7
7
00.00-08.00
7
7
7
08.00-16.00
7
7
7
19.00-07.00
7
7
7
16.00-00.00
7
7
7
07.00-19.00
1
1
1
Schicht
gesamt
Schicht
07.00-19.00
Tabelle 64: Dimensionierungsergebnisse der Notfallrettung nach Anpassung (NEF)
152
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Dimensionierungsergebnis zur NEF-Vorhaltung im RDB Rhein-Erft-Kreis (Anzahl NEF)
01.08.2007 bis 31.07.2008
Ist
EB
2-1
2-3
3
5
6
7
8
10
Mo.-Fr.
Schicht
Soll
Sa.
So./Ft.
Anzahl
NEF
Anzahl
NEF
Anzahl
NEF
07.00-19.00
1
1
1
19.00-07.00
1
1
1
07.00-19.00
1
1
1
19.00-07.00
1
1
1
07.00-19.00
1
1
1
19.00-07.00
1
1
1
07.00-19.00
1
1
1
19.00-07.00
1
1
1
07.00-19.00
1
1
1
19.00-07.00
1
1
1
07.00-19.00
1
1
1
19.00-07.00
1
1
1
07.00-19.00
0
0
0
19.00-07.00
0
0
0
07.00-19.00
1
1
1
19.00-07.00
1
1
1
07.00-19.00
8
8
8
19.00-07.00
7
7
7
gesamt
Mo.-Fr.
Sa.
So./Ft.
Anzahl
NEF
Anzahl
NEF
Anzahl
NEF
00.00-08.00
1
1
1
08.00-16.00
1
1
1
16.00-00.00
1
1
1
00.00-08.00
1
1
1
08.00-16.00
1
1
1
16.00-00.00
1
1
1
00.00-08.00
1
1
1
08.00-16.00
1
1
1
16.00-00.00
1
1
1
00.00-08.00
1
1
1
08.00-16.00
1
1
1
16.00-00.00
1
1
1
00.00-08.00
1
1
1
08.00-16.00
1
1
1
16.00-00.00
1
1
1
00.00-08.00
1
1
1
08.00-16.00
1
1
1
16.00-00.00
1
1
1
1
1
1
19.00-00.00
0
0
0
00.00-08.00
1
1
1
08.00-16.00
1
1
1
16.00-00.00
1
1
1
00.00-08.00
7
7
7
08.00-16.00
7
7
7
16.00-00.00
7
7
7
07.00-19.00
1
1
1
Schicht
07.00-19.00
Tabelle 65: Dimensionierungsergebnisse notärztliche Versorgung (NEF) in RMW-Stunden
153
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung (Soll-Zustand)
Stunden
Tage
RMW-Stunden
Einsatzbereich 2-1
NEF 02.82.01
24 Stunden
7
168,0
Einsatzbereich 2-3
NEF 02.82.02
24 Stunden
7
168,0
Einsatzbereich 3
NEF 03.82.01
24 Stunden
7
168,0
Einsatzbereich 5
NEF 05.82.01
24 Stunden
7
168,0
Einsatzbereich 6
NEF 06.82.01
24 Stunden
7
168,0
Einsatzbereich 7
NEF 07.82.01
24 Stunden
7
168,0
Einsatzbereich 8
NEF 08.82.01
12 Stunden
7
84,0
Einsatzbereich 10
NEF 10.82.01
24 Stunden
7
168,0
Tabelle 66: Bedarfsgerechte Fahrzeugvorhaltung nach der Anpassung des mathematischen
Ergebnisses in der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung
3.6.2
Schlussfolgerungen für die notärztliche Versorgung
Für die Leistungen der Notfallrettung mit Notarzt ergibt sich für den Rettungsdienstbereich des RheinErft-Kreises kein Mehrbedarf. Zwar ergibt sich primär aus den rechnerischen Ergebnissen der Wahrscheinlichkeitsverteilung ein Mehrbedarf in mehreren Einsatzbereichen, jedoch ist in diesem Zusammenhang anzumerken, dass zum Zeitpunkt der Berechnungen hier noch keine Zahlen des Notarztstandortes
Kerpen
berücksichtigt
werden
konnten.
Im
Rahmen
der
Fortschreibung
des
Rettungsdienstbedarfsplanes ist spätestens nach Ablauf der Testphase des RTW 2-4 in Bedburg auch
die Fahrzeugvorhaltung der Notarzteinsatzfahrzeuge erneut zu prüfen.
154
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
4
Qualifizierter Krankentransport
Der qualifizierte Krankentransport stellt die zweite Säule des öffentlichen Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen neben der Notfallrettung dar. Die Einsätze des Krankentransportes unterscheiden
sich von den Einsätzen der Notfallrettung dadurch, dass es im erstgenannten Fall nicht um die Versorgung von Notfallpatienten geht. Beim Krankentransport kommt es vielmehr darauf an, dass medizinisch fachliche Leistungen 73 erforderlich sind oder Einrichtungen des Krankentransportfahrzeuges in
Verbindung mit spezifisch fachlichen Kenntnissen notwendig sind. 74
Insgesamt ist im qualifizierten Krankentransport nicht die notfallmedizinische Versorgung sondern
die Beförderung von Kranken, Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind das bestimmende Moment.
Innerhalb des Rhein-Erft-Kreises wird der qualifizierte Krankentransport zum einen als öffentlicher
Krankentransport durch die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben durchgeführt. Zum anderen werden durch vier gewerbliche Krankentransportunternehmen nach dem III. Abschnitt des RettG NRW
„Leistungen des qualifizierten Krankentransportes“ wahrgenommen. Die vier gewerblichen Krankentransportunternehmer arbeiten im Rahmen der Vorgaben durch den Träger des Rettungsdienstes
eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung.
Wie eingangs erläutert, handelt es sich bei Einsätzen des qualifizierten Krankentransportes um zeitunkritische Einsätze. Gesetzlich gibt es in diesem Bereich für das Eintreffen des KTW keine verbindlichen Vorgaben (Hilfsfrist) wie in der zeitkritischen Notfallrettung. Dennoch hat die Bedienung von
Krankentransportnachfragen zeitnah zu erfolgen. Innerhalb des Rettungsdienstbereiches des RheinErft-Kreises wird sowohl für den öffentlichen als auch den gewerblichen Krankentransport eine mittlere Wartezeit (Bedienzeit) von 30 Minuten als allgemein verträglich angesehen.
Im Bereich des qualifizierten Krankentransportes wurden im Jahr 2009 durch die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben 13.406 Einsätze bewältigt. Hierzu standen insgesamt 12 KTW (6 Typ A2 und
6 Typ B) zur Verfügung, deren Vorhaltung über den Tag (Betriebszeiten) an den regelmäßig zu erwartenden Bedarf angepasst sind, d.h. in den einsatzstarken Stunden des Tages werden mehr Fahrzeuge
als zu einsatzschwachen Zeiten bereitgehalten.
Probleme im Bereich des qualifizierten Krankentransportes bereiten zum einen die täglichen, unregelmäßigen und unkalkulierbaren Schwankungen im Transportaufkommen, die sich insbesondere in
einem kurzen Zeitfenster an den Vormittagen auswirken. Diesen Schwankungen ist der öffentliche
Krankentransport sehr stark unterworfen. Durch einen hohen Anteil von regelmäßig wiederkehrenden
Transportanforderungen ist das Einsatzgeschehen der gewerblichen Unternehmen besser planbar als
der Bereich des öffentlichen Krankentransportes, der durch die starken Schwankungen im täglichen
73
vergleiche § 6 Abs. 1 Krankentransport-Richtlinie: Ein Krankentransport kann dann verordnet werden, wenn der Versicherte während der Fahrt einer fachlichen Betreuung oder besonderen Einrichtung des Krankentransportwagens (KTW)
bedarf oder deren Erforderlichkeit aufgrund seines Zustandes zu erwarten ist. Die fachliche Betreuung in Krankentransportwagen wird nach den maßgeblichen landesrechtlichen Vorschriften durch qualifiziertes nicht-ärztliches Personal gewährleistet. Die medizinisch-technische Einrichtung ist auf die Beförderung von Nicht-Notfallpatienten ausgelegt.
74
STEEGMANN, C. (1997-2007): Recht des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes in NRW, Düsseldorf, §2 Rn. 3/40
155
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Einsatzaufkommen eine relativ hohe Flexibilität erfordert. Diese geht notgedrungen zu Lasten der
Wirtschaftlichkeit und ermöglicht den Unternehmen eine vergleichsweise hohe Effizienz gegenüber
dem öffentlichen Krankentransport.
Zum anderen ergeben sich Probleme dadurch, dass in den letzten Jahren das Einsatzaufkommen nahezu stetig gesunken ist. Während im Jahr 2004 noch 21.783 Fahrten durch den öffentlichen Krankentransport abgewickelt wurden, sind es im Jahr 2009 lediglich 13.406 Fahrten. Dies bedeutet insgesamt
Einbußen im Fahrtaufkommen von -38,46%. Ursächlich hierfür ist einerseits die 2004 weitläufig
durchgeführte Umsetzung des durch den Patienten zu zahlenden Eigenanteils in Höhe von 10% der
Krankentransportgebühren je Fahrt (maximal 10,00 €) durch die gesetzlichen Kostenträger. Andererseits wurden zum 02.03.2005 die Krankentransport-Richtlinien gemäß §92 SGB V dahingehend entscheidend verändert, als dass seither eine vorherige Genehmigungspflicht von Krankentransporten
durch die gesetzliche Krankenkasse des Patienten besteht.
Mit der am 02.03.2005 in Kraft getretene Krankentransport-Richtlinie wurde zugleich eine Differenzierung zwischen Krankentransporten (§6) und Krankenfahrten (§7) vorgenommen. Demnach können
seither gewerbliche Unternehmen mit einer nach dem PBefG genehmigten Konzession Kranke, Verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen befördern, wenn diese keiner medizinisch-fachlichen
Betreuung oder keiner besonderen Einrichtung eines Krankenwagens bedürfen. 75 Hieraus folgt, dass
durch nach dem PBefG konzessionierte Unternehmen Kranke, Verletzte oder sonstige hilfsbedürftige
Personen auch liegend befördert werden können. Nachweislich führt diese Differenzierung zu einer
Teilverschiebung des Einsatzaufkommens mit der Konsequenz eines Rückgangs des Einsatzaufkommens im qualifizierten Krankentransport.
Unter diesen Voraussetzungen ergibt sich der Bedarf einer Notwendigkeitsprüfung der Fahrzeugvorhaltung im qualifizierten Krankentransport sowohl im öffentlichen als auch im gewerblichen Krankentransport. Hierzu wurden aktuell detaillierte Zahlen bei den gewerblichen Unternehmen angefordert, um eine gleichwertige Analyse durchführen zu können. Dennoch machen es die Einbußen von
8.377 Fahrten im öffentlichen Krankentransport kurzfristig erforderlich, die Vorhaltestunden im öffentlichen Krankentransport zu reduzieren und einer Wirtschaftlichkeit anzupassen. Aus diesen
Gründen wird eine Betrachtung des Einsatzfahrtaufkommens im öffentlichen Krankentransport in
den Nachtstunden sowie an den Wochenenden und Feiertagen vorgenommen. Hier wird unter der
Fragestellung, ob in den Nachtstunden, an den Wochenenden und den Feiertagen das Krankentransportaufkommen von den in der Notfallrettung zur Verfügung stehenden RTW durchgeführt werden
kann.
Betrachtet wird hierzu das Einsatzaufkommen von Montag bis Freitag zwischen 00.00 Uhr und
08.00 Uhr sowie das Einsatzaufkommen von Samstag bis Sonntag und den Feiertagen in den Schichtintervallen von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr und 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr bezogen auf die Einsatzbereiche
der Notfallrettung. Das Einsatzfahrtaufkommen im qualifizierten Krankentransporten kann in den
vorher genannten Schichtintervallen nicht in die risikoabhängige Fahrzeugbemessung der Notfallrettung einbezogen werden. Dies hat den Grund, dass im qualifizierten Krankentransport in den Nacht-
75
bestätigt durch das Urteil OVG für das Land NRW vom 29.4.2008 – 13 A 2457/05
156
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
stunden sowie an den Wochenenden die Anfahrt- und Einsatzabwicklungszeiten aufgrund der wenigen in Dienst befindlichen KTW durchschnittlich hoch sind. Bei einer Einbeziehung dieser hohen Zeiten in die nächtliche risikoabhängige Fahrzeugbemessung könnte dies zur Folge haben, dass in der
Notfallrettung ein gesteigerter Vorhaltebedarf bemessen werden würde.
Die Einzelbetrachtung des Fahrtaufkommen in den Nachtstunden sowie an den Wochenenden und
Feiertagen stellt sich wie folgt dar:
Einsatzrate
Ausrückzeit
Anfahrtszeit
Verweilzeit am Einsatzort
Transportzeit
Verweilzeit im Krankenhaus
Einsatzabwicklungszeit
Einsatzrate/
Schichtintervall Ø
Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte –
01.01.2009 bis 31.12.2009 (Montag-Sonntag in dem Schichtintervall 00.00-08.00 Uhr)
221
2,87
8,10
12,7
11,58
12,37
72,03
0,61
24
2,56
16,67
11,85
15,55
16,7
80,76
0,07
151
2,47
16,32
9,23
21,50
17,62
89,82
0,41
3 – Brühl
97
3,06
20,21
14,02
12,83
19,37
93,06
0,27
5-1 – Erftstadt
84
1,96
12,64
10,72
18,80
18,50
75,44
0,23
5-2 – Erftstadt-Lechenich
35
2,18
15,6
15,74
18,49
14,54
81,38
0,1
124
2,68
9,18
11,13
10,74
14,0
63,27
0,34
30
2,71
11,78
11,78
10,6
18,57
66,38
0,08
113
2,73
18,19
9,41
14,92
18,85
78,22
0,31
7-2 – Hürth-Gleuel
24
3.03
17,42
10,23
9,77
12,23
68,0
0,07
8-1 – Kerpen
84
2,8
13,76
14,76
18,22
18,61
82,62
0,23
8-2 – Kerpen-Blatzheim
17
2,54
17,25
11,65
16,83
15
79,69
0,05
9-1 – Pulheim
18
3,09
18,89
10,41
17,67
16,33
79,22
0,05
9-2 – Pulheim-Sinnersdorf
12
3,4
20,12
13,7
19,13
18,71
90,99
0,03
146
2,61
13,62
13,77
19,59
19,79
81,43
0,4
1.180
2,71
15,32
12,07
15,75
16,75
78,82
3,23
Einsatzbereich
2-1 – Bergheim
2-2 – Bergheim-Niederaußem
2-3 – Elsdorf-Niederembt
6-1 – Frechen
6-2 – Frechen-Königsdorf
7-1 – Hürth
10 – Wesseling
gesamt
Tabelle 67: Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte 01.01.2009 bis 31.12.2009
157
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Einsatzfahrtaufkommen qualifizierter Krankentransport – 01.01.2009 bis 31.01.2009 (Samstags)
Einsatzbereich
00.00-08.00 Uhr
08.00-16.00 Uhr
16.00-24.00 Uhr
gesamt
2-1 – Bergheim
21
86
62
169
2-2 – Bergheim-Niederaußem
3
19
9
31
2-3 – Elsdorf-Niederembt
5
51
35
91
15
28
17
60
5-1 – Erftstadt
5
57
22
84
5-2 – Erftstadt-Lechenich
4
11
11
26
20
41
45
106
2
5
12
19
11
44
37
92
7-2 – Hürth-Gleuel
1
9
6
16
8-1 – Kerpen
7
34
26
67
8-2 – Kerpen-Blatzheim
2
3
5
10
9-1 – Pulheim
1
9
7
17
9-2 – Pulheim-Sinnersdorf
0
5
5
10
14
69
24
107
111
471
323
905
3 – Brühl
6-1 – Frechen
6-2 – Frechen-Königsdorf
7-1 – Hürth
10 – Wesseling
gesamt
Tabelle 68: Einsatzfahrtaufkommen qualifizierter Krankentransport 01.01.2009 bis 31.12.2009
158
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte
Einsatzrate
Ausrückzeit
Anfahrtszeit
Verweilzeit am Einsatzort
Transportzeit
Verweilzeit im Krankenhaus
Einsatzabwicklungszeit
Einsatzrate/
Schichtintervall Ø
01.01.2009 bis 31.12.2009 (Samstags in dem Schichtintervall 08.00-16.00 Uhr)
2-1 – Bergheim
86
2,7
13,9
13,1
11,61
10,68
65,84
1.65
2-2 – Bergheim-Niederaußem
19
4,35
17,82
14,21
20,28
16,1
80,68
0,37
2-3 – Elsdorf-Niederembt
51
2,57
19,83
12,95
11,52
11,06
75,69
0,98
3 – Brühl
28
2,44
22,42
15,02
6,8
9,47
71,73
0,54
5-1 – Erftstadt
57
2,07
20,53
13,56
9,58
9,79
67,16
1,1
5-2 – Erftstadt-Lechenich
11
2,16
16,43
15,44
10,33
9,67
70,93
0,21
6-1 – Frechen
41
1,15
15,69
12,38
11,15
11,16
60,39
0,79
5
1,7
24,53
7,96
8,85
7,67
48,82
0,1
44
2,31
19,1
11,13
7,95
12,94
62,46
0,85
9
2,83
16,9
10,03
8,43
11,44
55,3
0,17
34
2,44
17,85
12,7
16,11
13,11
75,7
0,65
8-2 – Kerpen-Blatzheim
3
3,63
25,39
20,58
-
-
132,21
0,06
9-1 – Pulheim
9
1,94
29,04
18,34
17,84
12,95
84,89
0,17
9-2 – Pulheim-Sinnersdorf
5
2,58
17,25
19,5
12,56
12,41
96,43
0,1
69
3,04
25,28
14,91
15,88
21,21
88,57
1,34
471
2,53
18,93
14,12
12,06
14,82
75,79
9,06
Einsatzbereich
6-2 – Frechen-Königsdorf
7-1 – Hürth
7-2 – Hürth-Gleuel
8-1 – Kerpen
10 – Wesseling
gesamt
Tabelle 69: Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte 01.01.2009 bis 31.12.2009
(Samstags in dem Schichtintervall 08.00-16.00 Uhr)
159
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte
Einsatzrate
Ausrückzeit
Anfahrtszeit
Verweilzeit am Einsatzort
Transportzeit
Verweilzeit im Krankenhaus
Einsatzabwicklungszeit
Einsatzrate/ Schichtintervall Ø
01.01.2009 bis 31.12.2009 (Samstags in dem Schichtintervall 16.00-24.00 Uhr)
62
2,1
8,14
11,85
11,46
14,06
68,25
1,19
9
2,77
19,47
11,51
15,46
18,29
89,29
0,17
2-3 – Elsdorf-Niederembt
35
1,79
18,20
11,41
10,14
11,51
71,43
0,67
3 – Brühl
17
1,92
25,43
10,57
12,92
21,95
92,61
0,33
5-1 – Erftstadt
22
1,84
23,29
11,63
10,69
10,69
67,85
0,42
5-2 – Erftstadt-Lechenich
11
1,37
17,18
17,69
14,04
14,27
71,07
0,21
6-1 – Frechen
45
1,86
12,01
11,40
11,43
13,59
72,55
0,87
6-2 – Frechen-Königsdorf
12
1,54
11,51
10,94
10,7
10,61
58,8
0,23
7-1 – Hürth
37
1,87
21,58
11,55
12,23
12,72
77,9
0,71
6
1,17
13,77
10,86
8,49
12,51
56,92
0,12
26
2,45
15,13
10,13
13,41
16,59
63,63
0,5
8-2 – Kerpen-Blatzheim
5
1,76
18,14
8,88
16,86
10,17
67,34
0,1
9-1 – Pulheim
7
1,64
21,86
19,8
13,4
8,77
74,81
0,13
9-2 – Pulheim-Sinnersdorf
5
1,96
28,93
13,06
22,48
14,23
97,95
0,1
24
2,96
24,08
11,02
6,38
14,07
80,4
0,46
323
1,93
18,58
12,15
12,67
13,6
74,05
6,21
Einsatzbereich
2-1 – Bergheim
2-2 – Bergheim-Niederaußem
7-2 – Hürth-Gleuel
8-1 – Kerpen
10 – Wesseling
gesamt
Tabelle 70: Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte 01.01.2009 bis 31.12.2009
(Samstags in dem Schichtintervall 16.00-24.00 Uhr)
160
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Einsatzfahrtaufkommen qualifizierter Krankentransport – 01.01.2009 bis 31.01.2009 (Sonntags)
Einsatzbereich
00.00-08.00 Uhr
08.00-16.00 Uhr
16.00-24.00 Uhr
gesamt
2-1 – Bergheim
32
72
69
173
2
11
12
25
2-3 – Elsdorf-Niederembt
15
39
26
80
3 – Brühl
12
34
19
65
5-1 – Erftstadt
3
36
24
63
5-2 – Erftstadt-Lechenich
1
13
14
28
10
29
33
72
6
18
18
42
12
41
36
89
3
7
6
16
13
35
27
75
8-2 – Kerpen-Blatzheim
2
10
5
17
9-1 – Pulheim
3
16
6
25
9-2 – Pulheim-Sinnersdorf
3
4
5
12
10 – Wesseling
6
28
29
63
123
393
329
845
2-2 – Bergheim-Niederaußem
6-1 – Frechen
6-2 – Frechen-Königsdorf
7-1 – Hürth
7-2 – Hürth-Gleuel
8-1 – Kerpen
gesamt
Tabelle 71: Einsatzfahrtaufkommen qualifizierter Krankentransport 01.01.2009 bis 31.01.2009 (Sonntags)
161
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte
Einsatzrate
Ausrückzeit
Anfahrtszeit
Verweilzeit am Einsatzort
Transportzeit
Verweilzeit im Krankenhaus
Einsatzabwicklungszeit
Einsatzrate/ Schichtintervall Ø
01.01.2009 bis 31.12.2009 (Sonntags in dem Schichtintervall 08.00-16.00 Uhr)
2-1 – Bergheim
72
2,4
11,0
13,8
13,99
12,1
63,41
1,38
2-2 – Bergheim-Niederaußem
11
3,66
20,1
13,84
14,44
20,8
78,27
0,21
2-3 – Elsdorf-Niederembt
39
2,82
20,8
12,09
12,24
15,04
86,78
0,75
3 – Brühl
34
2,98
23,76
11,82
11,74
15,36
84,72
0,65
5-1 – Erftstadt
36
2,25
19,45
11,92
10,1
12,82
69,56
0,69
5-2 – Erftstadt-Lechenich
13
4,39
22,0
11,25
11,37
14,64
75,48
0,25
6-1 – Frechen
29
3,05
12,08
11,5
10,79
11,61
54,37
0,56
6-2 – Frechen-Königsdorf
18
1,51
15,82
12,09
14,0
11,57
64,64
0,35
7-1 – Hürth
41
2,47
18,73
12,31
6,27
12,74
74,1
0,79
7
1,87
12,48
9,06
14,82
12,43
68,54
0,13
8-1 – Kerpen
35
2,36
18,03
13,95
15,15
16,08
84,66
0,67
8-2 – Kerpen-Blatzheim
10
2,29
18,53
13,86
13,13
29,08
85,49
0,19
9-1 – Pulheim
16
1,38
20,19
13,64
18,58
18,31
81,77
0,31
4
1,36
23,78
11,23
18,09
10,44
71,3
0,08
28
3,21
26,85
11,63
7,66
13,46
90,99
0,54
393
2,44
18,91
12,27
12,84
15,1
75,61
7,56
Einsatzbereich
7-2 – Hürth-Gleuel
9-2 – Pulheim-Sinnersdorf
10 – Wesseling
gesamt
Tabelle 72: Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte 01.01.2009 bis 31.12.2009
(Sonntags in dem Schichtintervall 08.00-16.00 Uhr)
162
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte
Einsatzrate
Ausrückzeit
Anfahrtszeit
Verweilzeit am Einsatzort
Transportzeit
Verweilzeit im Krankenhaus
Einsatzabwicklungszeit
Einsatzrate/ Schichtintervall Ø
01.01.2009 bis 31.12.2009 (Sonntags in dem Schichtintervall 16.00-24.00 Uhr)
2-1 – Bergheim
69
2,58
10,8
14,7
12,04
12,86
69,79
1,33
2-2 – Bergheim-Niederaußem
12
2,07
16,11
18,74
15,49
15,22
81,94
0,23
2-3 – Elsdorf-Niederembt
26
2,54
15,11
10,63
10,63
13,28
64,55
0,5
3 – Brühl
19
3,89
24,71
9,93
11,42
17,03
79,74
0,37
5-1 – Erftstadt
24
2,33
17,18
11,33
9,03
16,41
74,11
0,46
5-2 – Erftstadt-Lechenich
14
1,56
23,63
12,24
13,54
13,72
79,59
0,27
6-1 – Frechen
33
2,44
11,91
10,68
9,48
11,55
60,79
0,63
6-2 – Frechen-Königsdorf
18
1,51
15,82
12,09
14
11,57
64,65
0,35
7-1 – Hürth
36
2,26
16,51
9,21
10,15
14,89
68,01
0,69
6
1,72
12,06
9,35
11,76
12,98
65,58
0,52
27
2,75
15,12
10,92
15,02
15,48
71,12
0,1
8-2 – Kerpen-Blatzheim
5
2,71
16,92
9,79
19,29
15,71
70,01
0,1
9-1 – Pulheim
6
1,39
23,39
10,66
22,06
17,38
87,52
0,12
9-2 – Pulheim-Sinnersdorf
5
2,34
26,45
17,50
23,04
10,37
82,51
0,1
29
2,4
23,92
13,68
8,65
11,91
76,51
0,56
329
2,3
17,98
12,1
13,71
14,02
73,1
6,33
Einsatzbereich
7-2 – Hürth-Gleuel
8-1 – Kerpen
10 – Wesseling
gesamt
Tabelle 73: Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte 01.01.2009 bis 31.12.2009
(Sonntags in dem Schichtintervall 16.00-24.00 Uhr)
163
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Einsatzfahrtaufkommen qualifizierter Krankentransport – 01.01.2009 bis 31.01.2009 (Feiertags)
Einsatzbereich
00.00-08.00 Uhr
08.00-16.00 Uhr
16.00-24.00 Uhr
gesamt
2-1 – Bergheim
6
20
18
44
2-2 – Bergheim-Niederaußem
0
1
2
3
2-3 – Elsdorf-Niederembt
2
8
7
17
3 – Brühl
4
8
11
23
5-1 – Erftstadt
1
15
9
25
5-2 – Erftstadt-Lechenich
1
8
1
10
6-1 – Frechen
5
11
8
24
6-2 – Frechen-Königsdorf
1
0
1
2
7-1 – Hürth
5
16
3
24
7-2 – Hürth-Gleuel
2
5
0
7
8-1 – Kerpen
2
5
5
12
8-2 – Kerpen-Blatzheim
0
1
2
3
9-1 – Pulheim
2
4
0
6
9-2 – Pulheim-Sinnersdorf
0
2
1
3
10 – Wesseling
2
10
9
21
33
114
77
224
gesamt
Tabelle 74: Einsatzfahrtaufkommen qualifizierter Krankentransport 01.01.2009 bis 31.01.2009 (Feiertags)
164
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte
Einsatzrate
Ausrückzeit
Anfahrtszeit
Verweilzeit am Einsatzort
Transportzeit
Verweilzeit im Krankenhaus
Einsatzabwicklungszeit
Einsatzrate/ Schichtintervall Ø
01.01.2009 bis 31.12.2009 (Feiertags in dem Schichtintervall 08.00-16.00 Uhr)
20
2,36
8,56
14,18
10,99
15,23
64,35
1,82
2-2 – Bergheim-Niederaußem
1
1,82
14,52
13,87
13,3
14,27
71,48
0,09
2-3 – Elsdorf-Niederembt
8
2,01
15,18
15,64
8,43
13,49
90,4
0,73
3 – Brühl
8
0,86
11,68
11,82
15,73
10,19
56,89
0,73
15
2,81
10,53
10,56
14,62
6,13
60,17
1,36
8
2,05
14,01
7,4
12,68
15,2
54,38
0,73
11
2,12
10,12
11,44
10,97
13,08
55,78
1
0
-
-
-
-
-
-
-
16
2,26
16,24
12,89
7,17
13,65
77,02
1,45
7-2 – Hürth-Gleuel
5
2,43
16,56
11,01
8,56
12,5
74,21
0,45
8-1 – Kerpen
5
2,34
19,24
18,39
23,75
5,3
83,37
0,45
8-2 – Kerpen-Blatzheim
1
2,2
14,07
9,27
-
-
78,15
0,09
9-1 – Pulheim
4
1,89
16,30
14,09
18,08
20,69
80,44
0,36
9-2 – Pulheim-Sinnersdorf
2
1,78
18,9
14,02
20,24
12,28
65,06
0,18
10
2,52
23,43
17,79
14,93
16,43
92,81
0,91
114
2,1
14,89
13,03
13,8
12,96
66,97
10,36
Einsatzbereich
2-1 – Bergheim
5-1 – Erftstadt
5-2 – Erftstadt-Lechenich
6-1 – Frechen
6-2 – Frechen-Königsdorf
7-1 – Hürth
10 – Wesseling
gesamt
Tabelle 75: Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte 01.01.2009 bis 31.12.2009
(Feiertags in dem Schichtintervall 08.00-16.00 Uhr)
165
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte
Einsatzrate
Ausrückzeit
Anfahrtszeit
Verweilzeit am Einsatzort
Transportzeit
Verweilzeit im Krankenhaus
Einsatzabwicklungszeit
Einsatzrate/ Schichtintervall Ø
01.01.2009 bis 31.12.2009 (Feiertags in dem Schichtintervall 16.00-24.00 Uhr)
18
2,33
19,19
9,16
7,19
9,29
63,07
1,64
2-2 – Bergheim-Niederaußem
2
1,46
34,42
11,02
13,06
10,07
81,85
0,18
2-3 – Elsdorf-Niederembt
7
2,04
12,63
15,0
10,34
15,36
63,88
0,64
11
2,97
18,93
14,97
10,22
17,97
74,1
1
5-1 – Erftstadt
9
1,36
13,12
13,01
6,22
8,6
56,14
0,82
5-2 – Erftstadt-Lechenich
1
3,57
36,27
8,38
6,58
15,67
91,9
0,09
6-1 – Frechen
8
3,46
12,7
12,67
5,87
17,17
45,62
0,73
6-2 – Frechen-Königsdorf
1
1,82
9,15
7,55
8,75
12,6
45,62
0,09
7-1 – Hürth
3
2,03
24,54
10,95
6,71
25,29
74,81
0,27
7-2 – Hürth-Gleuel
0
-
-
-
-
-
-
-
8-1 – Kerpen
5
1,86
14,52
15,9
15,07
25,16
103,38
0,45
8-2 – Kerpen-Blatzheim
2
1,41
20,36
10,02
14,07
19,08
76,83
0,18
9-1 – Pulheim
0
-
-
-
-
-
-
-
9-2 – Pulheim-Sinnersdorf
1
3,45
30,78
-
-
-
58,02
0,09
10 – Wesseling
9
2,14
19,9
10,47
7,96
13,04
59,24
0,82
77
2,3
20,5
11,59
9,34
15,78
70,89
7
Einsatzbereich
2-1 – Bergheim
3 – Brühl
gesamt
Tabelle 76: Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte 01.01.2009 bis 31.12.2009
(Feiertags in dem Schichtintervall 16.00-24.00 Uhr)
Auf der Basis der dargestellten Daten und Analysen zeigt sich, dass auf ein Kalenderjahr bezogen
3,23 Einsatzfahrten im qualifizierten Krankentransport in dem Schichtintervall von 00.00 Uhr bis
08.00 Uhr anfallen. An den Wochenenden (einschließlich der Feiertage) fallen im Durchschnitt
7,75 Einsatzfahrten/Tag an, die sich auf 16 Einsatzbereiche verteilen. Die Daten zeigen, dass an dieser
Stelle Synergien zwischen den vorhandenen RTW und KTW eingegangen werden können und in den
Nachtstunden, an den Wochenenden und den Feiertagen der qualifizierte Krankentransport von den
RTW durchgeführt werden kann. Dies kann jedoch nur unter strenger Beobachtung des Einsatzaufkommens und der Entwicklung der Teilzeiten erfolgen. Nach einem definierten Zeitfenster von maximal einem Jahr nach Umsetzung muss eine Überprüfung des Einflusses des qualifizierten Krankentransportes in den Nachtstunden, an den Wochenenden und den Feiertagen auf die Ressourcen der
Notfallrettung erfolgen. Grundsätzlich muss der RTW auf der Anfahrt zur Abwicklung eines Krankentransportes weiterhin für Notfalleinsätze disponierbar bleiben und im Bedarfsfall für einen Einsatz
166
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
der Notfallrettung abgezogen werden. Grundsätzlich haben Notfallpatienten Vorrang vor sonstigen
hilfsbedürftigen Personen.
Neben den zu treffenden Synergien in den Nachtstunden, an den Wochenenden und den Feiertagen
müssen aufgrund der hohen Einsatzeinbußen von 38,46% weitere Reduzierungen in der Fahrzeugvorhaltung des öffentlichen Krankentransportes vorgenommen werden. Diese Reduzierungen können
ohne Beeinträchtigungen des Sicherstellungsauftrages zunächst in den Städten Bergheim, Frechen
und Hürth vorgenommen werden. Ein Vergleich des Soll- und Ist-Zustandes verhält sich wie folgt:
Krankentransport (Ist- und Soll-Zustand)
Ist 76
Soll
Stunden
Tage
Bedburg Krankenhaus
02.85.02 Typ B
12
5
60
Bergheim Wache
02.85.03 Typ B
02.85.01 Typ A2
24
9
7
5
Brühl Wache
03.85.01 Typ B
12
Erftstadt Wache
05.85.01 Typ A2
Frechen Wache
06.85.01 Typ B
06.85.03 Typ A2
Frechen-Königsdorf
06.85.02 Typ A2
Tage
RMW-Stunden
-
-
-
168
45
12
9
5
5
60
45
5
60
12
5
60
12
5
60
12
5
60
24
9
7
5
168
45
9
-
5
-
45
-
5
45
9
5
45
9
RMW-Stunden Stunden
Hürth Wache
07.85.30 Typ B
07.85.02 Typ A2
12
9
5
5
60
45
12
-
5
-
60
-
Kerpen Wache
08.85.01 Typ B
12
5
60
12
5
60
Wesseling Wache
10.85.01 Typ A2
12
5
60
12
5
60
gesamt
876,0 RMW-Stunden
495,0 RMW-Stunden
Tabelle 77: Ist- und Soll-Zustand qualifizierter Krankentransport
In der oben angegebenen Tabelle des Soll-Zustandes werden vorläufige Reduzierungen im qualifizierten Krankentransport dargestellt. Wie eingangs dargelegt stehen in diesem Bereich noch Ergebnisse
der Notwendigkeitsprüfung und somit der frequenzabhängigen Bemessung im qualifizierten Krankentransport unter Einbezug der Daten durch die gewerblichen Unternehmen aus. Nach Auswertung
und Bewertung der Daten werden die Ergebnisse mit den gesetzlichen Kostenträgern erläutert und im
76
Stand „Rettungsdienstbedarfsplan des Rhein-Erft-Kreises“ von 2004
167
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Nachgang dessen dem Kreistag in Form eines Ergänzungsbeschlusses zur Entscheidung vorgelegt. Die
Vorhaltung der öffentlichen Krankentransportfahrzeuge über den Tag wird vorläufig und vorbehaltlich des Ergänzungsbeschlusses nach dem Soll-Zustand wie folgt festgesetzt:
Soll-Vorhaltung öffentlicher Krankentransport
Typ
Stunden
Tage RMW-Stunden
Betriebszeit
Bergheim Wache
02.85.03
02.85.01
Typ B
Typ A2
12
9
5
5
60
45
Montag-Freitag 08.00-20.00 Uhr
Montag-Freitag 08.00-17.00 Uhr
Brühl Wache
03.85.01
Typ B
12
5
60
Montag-Freitag 07.00-19.00 Uhr
Erftstadt Wache
05.85.30
Typ A2
12
5
60
Montag-Freitag 06.00-18.00 Uhr
Frechen Wache
06.85.01
Typ B
9
5
45
Montag-Freitag 08.00-17.00 Uhr
Frechen-Königsdorf
06.85.02
Typ A2
9
5
45
Montag-Freitag 08.00-17.00 Uhr
Hürth Wache
07.85.30
Typ B
12
5
60
Montag-Freitag 06.00-18.00 Uhr
Kerpen Wache
08.85.01
Typ B
12
5
60
Montag-Freitag 07.00-19.00 Uhr
Wesseling Wache
10.85.01
Typ A2
12
5
60
Montag-Freitag 07.00-19.00 Uhr
Tabelle 78: Soll-Zustand qualifizierter Krankentransport mit Betriebszeiten
Nächste-Fahrzeug-Strategie
Derzeit erfolgt die Disponierung der im öffentlichen Krankentransport eingesetzten Fahrzeuge unter
Berücksichtigung kommunaler Grenzen und Satzungen. Dieser Strategie kann nachgegangen werden,
da im qualifizierten Krankentransport kein enger und kritischer Zeitmoment gegeben ist wie bei der
Notfallrettung. Die Verfolgung dieser Strategie führt jedoch auch viele Nachteile im Sinne einer patientenorientierten Fahrzeugdisposition mit sich, weshalb mit Verabschiedung dieses Rettungsdienstbedarfsplanes die „Nächste-Fahrzeug-Strategie“ eingeführt wird. Die Einführung der „NächstenFahrzeug-Strategie“ hat folgende Vorteile:
•
Patienten können im Tagesgeschäft zeitgerechter bedient und Wartezeiten somit verkürzt werden
•
die Auslastung der einzelnen Fahrzeuge kann gesteigert werden
•
Leerfahrten können verringert beziehungsweise vermieden werden
168
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Durchführung des Rettungsdienstes
Durchführung des Rettungsdienstes
1
Personal
1.1
Personal
Derzeit werden im RDB Rhein-Erft-Kreis neben den hauptamtlich beschäftigten Beamten im feuerwehrtechnischen Dienst 77 auch tariflich Beschäftigte eingesetzt. Unter Berücksichtigung der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr sowie dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und der Aufgabenübertragung des Rettungsdienstes an die acht Träger einer Rettungswache, werden derzeit im RDB RheinErft-Kreis voneinander divergierende Arbeitszeitmodelle gelebt.
1.2
Ausbildung
Die Ausbildung des im Rettungsdienst eingesetzten nichtärztlichen Personals richtet sich nach den
gesetzlichen Vorgaben für die Ausbildung zum Rettungsassistenten (RettAssG und RettAssAPrV) und
die Ausbildung zum Rettungssanitäter bzw. Rettungshelfer (RettAPO). Für die praktische Ausbildung
von Rettungsassistenten (RA im Praktikum), Rettungssanitäter und Rettungshelfer werden innerhalb
des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises acht Lehrrettungswachen als von der zuständigen
Genehmigungsbehörde zur Annahme von Praktikanten ermächtigte Einrichtungen des Rettungsdienstes betrieben:
Anzahl der praktischen
Ausbildungsplätze
Florian Erft
Stadt
Bemerkungen
02
Bergheim
Je Schicht einen Praktikantenplatz gleichzeitig
4
03
Brühl
Je 8 Stunden-Schicht einen Praktikantenplatz gleichzeitig
3
05
Erftstadt
Je 8 Stunden-Schicht einen Praktikantenplatz gleichzeitig
3
06
Frechen
Je Schicht einen Praktikantenplatz gleichzeitig
3
07
Hürth
Je 8 Stunden-Schicht einen Praktikantenplatz gleichzeitig
3
08
Kerpen
Je Schicht einen Praktikantenplatz gleichzeitig
3
09
Pulheim
Je 8 Stunden-Schicht einen Praktikantenplatz gleichzeitig
3
10
Wesseling
Je Schicht einen Praktikantenplatz gleichzeitig
3
Gesamtanzahl praktischer Ausbildungsplätze
25
Tabelle 79: Übersicht der praktischen Ausbildungsplätze für Rettungsassistenten im Praktikum
77
mit Ausbildung zum Rettungssanitäter bzw. Rettungsassistenten
169
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Als Lehrrettungswache können nur öffentliche Rettungswachen mit einem jährlichen Einsatzaufkommen von mindestens 800 Notfalleinsätzen anerkannt werden, in deren Einsatzbereich ein Notarztdienst eingerichtet ist. Für Rettungswachen mit einer Praktikantenstelle muss mindestens ein
hauptamtlicher Lehrrettungsassistent, bei mehreren Praktikantenstellen je Schicht ein hauptamtlicher Lehrrettungsassistent beschäftigt sein.
Die Rettungsassistenten im Praktikum müssen während ihrer einjährigen praktischen Tätigkeit an
mindestens 200 Notfalleinsätzen teilgenommen haben und werden am Ende ihrer praktischen Ausbildung im Rahmen eines Abschlussgespräches durch den vom Gesundheitsamt als der zuständige
Arzt zusammen mit dem ausbildenden Lehrrettungsassistenten mündlich geprüft.
Darüber hinaus verfügt der Rhein-Erft-Kreis über eine Lehranstalt für Rettungsassistenten mit 15 anerkannten, theoretischen Ausbildungsplätzen, an welcher gemäß §2 Absatz 2 der Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter und Rettungshelfer (RettAPO) vom 03.11.2009 auch Rettungssanitäter und Rettungshelfer ausgebildet werden können.
1.3
Qualitätsmanagement
Das Rettungsgesetz NRW ist ein Sicherheits- und Ordnungsgesetz, das den Bürgern ausreichend
Schutz vor Lebensgefahr und schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigung durch äußere und innere
Einwirkungen und durch Hilflosigkeit gewährleisten soll. Hierbei obliegt dem öffentlichen Rettungsdienst eine umfassende Gewährleistungspflicht. Um dem hoheitlichen Auftrag, dem Schutz von Leben
und körperlicher Unversehrtheit, gerecht zu werden, ist die Definition von umfangreichen Qualifikationsanforderungen unabdingbar. Unter Berücksichtigung medizinisch-organisatorischer und ökonomischer Aspekte gewährleistet dieses eine effektive und effiziente Leistung des Rettungsdienstes.
Zudem führt die Vielfalt der vorhandenen Möglichkeiten, Kapazitätsgrenzen und Ansprüchen an den
Rettungsdienst seitens der Patienten, Angehörigen aber auch von Institutionen zu einer wachsenden
Zahl von Problemen und Konflikten. Während bei den Problemen immer wieder medizinische Schwierigkeiten vorkommen, sind es bei den Konflikten oft Entscheidungen, die nach Abwägung von vorhandenen Informationen zu treffen sind. Hierzu ist es notwendig, einheitliche Handlungs- und Behandlungskonzepte aufzustellen, einzuführen und zu prüfen. Klare Vorgaben erleichtern die Arbeit des
einzelnen Mitarbeiters und verhindern Verluste durch Reibung. Dies schafft eine erhebliche Sicherheit
für die Mitarbeiter und Patienten. Dem medizinischen Stand der Technik und den Erwartungen der
Bevölkerung wird dabei entsprochen.
Die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems ist somit die unentbehrliche und konsequente
Voraussetzung für eine planvolle Steuerung. Es schafft die notwendige Transparenz und damit das
Vertrauen in den Rettungsdienst sowohl für Patienten und Kostenträger wie auch für die Aufgabenträger und den Träger des Rettungsdienstes. Darüber hinaus können Abläufe, Prozeduren, Aktionen
und Prozesse charakterisiert werden und demzufolge Informationen und Hinweise für eine gute oder
schlechte Dienstleistung, aber auch für Schwachstellen geben.
170
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
1.3.1
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
Der „Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD)“ ist für das medizinische und ärztliche Qualitätsmanagement der Patientenversorgung und -betreuung verantwortlich. Er legt die hierzu erforderlichen
Grundsätze fest und wirkt daran mit, dass im Rettungsdienst die notwendigen Strukturen aufgebaut
und die Prozessabläufe konstant, sach-, zeit- und bedarfsgerecht erbracht werden. Diese Funktion als
Fachvorgesetzter entspricht einer Chefarztfunktion und verbessert die medizinische Effektivität sowie
die ökonomische Effizienz im Rettungsdienst.
Die kontinuierliche ärztliche Einbindung in das Qualitätsmanagement des Rettungsdienstes ist unter
anderem in den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches V (SGB V) zur Qualitätssicherung festgelegt.
Demnach ist die Kontrolle der medizinischen Effektivität wie auch der ökonomischen Effizienz bei der
Rettungsdienstplanung und -abwicklung unverzichtbar. Ebenso erfordern arzneimittelrechtliche Vorgaben 78 die Beauftragung eines verantwortlichen Arztes. Dasselbe gilt für Maßnahmen im Rahmen
der Notkompetenz durch das nichtärztliche Rettungsdienstpersonal. Der „Ärztliche Leiter Rettungsdienst“ arbeitet nach den Empfehlungen der Bundesärztekammer kooperativ mit anderen im Rettungsdienst tätigen Ärzten sowie den Führungskräften der Feuerwehren zusammen. Er ist verantwortlich für die Sach- und Fachaufsicht des im Rettungsdienst eingesetzten ärztlichen und
nichtärztlichen Personals.
Der „Ärztliche Leiter Rettungsdienst“ bedarf einer Stellung, die ihm die Kompetenz zur Wahrnehmung
seiner Aufgaben verleiht. Er wird vom Rhein-Erft-Kreis als Träger des Rettungsdienstes und zuständige
Behörde bestellt und ist in den folgenden Punkten entscheidungs- und weisungsbefugt:
•
in medizinischen Belangen gegenüber den durchführenden Organisationen und dem
nichtärztlichen Personal
•
in medizinisch-organisatorischen Fragen gegenüber dem ärztlichen Personal im
Rettungsdienst einschließlich der bestellten „Leitenden Notärzte“
•
in personellen Fragen des ärztlichen Rettungsdienstpersonals
•
in medizinisch-organisatorischen Fragen hinsichtlich der Schnittstelle Präklinik/Klinik
•
er berät die zuständige Behörde in allen medizinischen Angelegenheiten des
Rettungsdienstes
•
die den Rettungsdienst durchführenden Aufgabenträger, Organisationen und
Unternehmen sind ihm gegenüber berichtspflichtig
78
Betäubungsmittelverschreibungsverordnung
171
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst nimmt folgende Aufgaben wahr: 79
1. Einsatzplanung und -bewältigung
Mitwirkung
•
bei der Erstellung von rettungsdienstlichen Bedarfsanalysen
•
bei der Koordinierung der Aktivitäten der am Rettungsdienst beteiligten Ärzte und
rettungsdienstlichen Leistungserbringer
•
bei der Konzeption der Fahrzeugstrategie in der Kreisleitstelle
•
bei besonderen Schadenslagen
Festlegung und Weisung
•
der medizinischen Behandlungsrichtlinien für das nichtärztliche Personal im
Rettungsdienst
•
der medizinisch-organisatorischen Versorgungsrichtlinien für arztbesetzte
Rettungsmittel
•
der pharmakologischen und medizinisch-technischen Ausrüstung und Ausstattung im
Rettungsdienst,
•
von Strategien für die Bearbeitung von medizinischen Hilfeersuchen durch die
Kreisleitstelle,
•
von medizinisch-taktischen Konzepten zur Bewältigung von besonderen Schadenslagen
2. Qualitätssicherung
Festlegung
•
der Dokumentationsinstrumente für den Rettungsdienst und die Kreisleitstelle
•
der Methodenauswahl für die Datenanalyse
•
der medizinischen Bewertung der Datenanalyse und Berichtfertigung
Mitwirkung
•
bei der Planentwicklung für eventuell notwendige Korrekturmaßnahmen
•
bei der Identifikation der zu untersuchenden Systemkomponenten als Zuarbeit für
statistische Auswertungen
•
79
bei der Beurteilung der Wirksamkeit durchgeführter Korrekturmaßnahmen
nach der „Empfehlung der Bundesärztekammer zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst“ vom 09.12.1994
172
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
•
Überwachung der Datenanalyse aus ärztlicher Sicht
•
Repräsentation des öffentlichen Trägers in allen medizinischen Fragen
3. Aus- und Fortbildung
•
Richtlinienkompetenz für die notfallmedizinischen Aus- und Fortbildungsinhalte für
nichtärztliches Personal im Rettungsdienst (inklusive Leitstellenpersonal)
•
Erarbeitung von Roh- und Feinzielen für die ärztlichen Unterrichtsthemen der Aus- und
Fortbildung für nichtärztliches Personal im Rettungsdienst
•
Auswahl und Einweisung von ärztlichen Referenten
•
Mitwirkung bei ärztlichen Unterrichtsthemen in der Aus- und Fortbildung von
nichtärztlichem Personal im Rettungsdienst
•
Planung und Koordination der klinischen Aus- und Fortbildung von nichtärztlichem
Rettungsdienstpersonal
•
Richtlinienkompetenz und Festlegung bei der Planung und Koordination der ärztlichen
notfallmedizinischen Fortbildungen (einschließlich der LNA)
4. Arbeitsmedizin und Hygiene
•
Mitwirkung bei der Anwendung von Einsatztauglichkeitskriterien
•
Mitwirkung bei der Auswahl geeigneter Schutzkleidung
•
Überwachung und Einhaltung von Hygienevorschriften
5. Gremienarbeit
•
Vertretung des Trägers des Rettungsdienstes in medizinischen Fragen in regionalen
und überregionalen Gremien
6. Forschung
•
Initiierung, Durchführung und Mitwirkung bei notfallmedizinischen
Forschungsprojekten
173
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
1.3.2
Durchgängige Wahrnehmung von Aufgaben des fachlichen Qualitätsmanagements
sowie ständige Ermittlung wichtiger Kennzahlen
Damit die einzelnen Leistungsbereiche des Rettungsdienstes aufeinander abgestimmt funktionieren
können, bedürfen sie einer leitenden und koordinierenden Verwaltung durch den Rettungsdienstträger. Abläufe, Prozeduren und Aktionen im Rettungsdienst können als Prozesse charakterisiert werden.
Informationen zu diesen Prozessen können Hinweise für eine gute oder schlechte Dienstleistung, aber
auch für Schwachstellen geben. Dazu gehören Logistikdaten, Handlungsketten, sowie Zwischenfälle
und unerwünschte Ereignisse. Ihre Analyse, Auswertung und der Vergleich mit Standards und Vorgaben können helfen, die Prozesse zu verbessern. Diese beinhaltet eine permanente Überwachung und
strenge Analyse des Einsatzfahrtaufkommens, um jederzeit die bedarfs- und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung
und dem Krankentransport sicherstellen zu können.
Ein besonderes Problem ergibt sich gegenwärtig dadurch, dass keine fortwährende Überprüfung der
Qualitätsanforderungen insbesondere der Prozessqualität bei der Einhaltung der Eintreffzeiten, weitere wichtiger rettungstechnischer Kennzahlen, den Zuweisungsgenauigkeiten, Art und Umfang möglicher medizinischer Leistungen, wiederkehrender Leistungskontrollen für ärztliches und nichtärztliches Personal usw., aus personellen Engpässen durchgeführt werden können. Aktuell kann nur
sporadisch und im Ansatz ein Leistungsstand des öffentlichen Rettungsdienstes wiedergegeben werden. Aus diesem Grund bedarf es innerhalb der Abteilung 32/2 – Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz der Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle mit folgenden Inhalten:
•
Überprüfung und Fortschreibung der Standortplanung bedarfsgerechter
Rettungswachen
•
Überprüfung und Fortschreibung der Standortplanung bedarfsgerechter
Notarztstandorte
•
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung
•
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung für die notärztliche Versorgung
•
Frequenzabhängige Bemessung für den qualifizierten Krankentransport
•
Ermittlung wichtiger Kennzahlen in der Notfallrettung, der notärztlichen Versorgung
und dem qualifizierten Krankentransport (Erreichungsgrad, Alarm- und Ausrückzeit,
Anfahrzeit, Eintreffzeit, Behandlungszeit, Transportzeit, Verweilzeit im Krankenhaus,
Einsatzabwicklungszeit)
•
Ermittlung der Einsatzmittelauslastung
•
Ermittlung und Analyse des Einsatzfahrtaufkommens in der Notfallrettung, der
notärztlichen Versorgung und dem qualifizierten Krankentransport
•
Überprüfung und Fortschreibung der Notfallaufnahmebereiche
•
Überprüfung und Fortschreibung der Autobahnversorgungsbereiche
174
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Die Einführung einer neuen Planstelle erlaubt eine kontinuierliche Verbesserung der Konzepte und
neue Anforderungen mit Hilfe besserer Konzepte und Analysen auch zu bewältigen um stets die flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung innerhalb des Schutzgebietes des Rhein-Erft-Kreises
aufrechtzuerhalten.
1.4
Arbeitskreise
Um eine zweckmäßige Erfüllung und gleichmäßige Durchführung der Aufgaben im öffentlichen Rettungsdienst innerhalb des Rhein-Erft-Kreises auf einem kreisweit einheitlichen Niveau herzustellen
und zu sichern, bedarf es zwingend der Einrichtung von Arbeitskreisen für den Rettungsdienst.
Zweck der Arbeitskreise ist die Erarbeitung von einheitlichen Rettungsdienststandards sowie die Eruierung von Fragen, Problemen und Aspekten, welche mit der Durchführung des öffentlichen Rettungsdienstes in Zusammenhang stehen.
1.4.1
Arbeitskreis Rettungsdienst
Der Arbeitskreis Rettungsdienst hat die Aufgabe zentrale Gesichtspunkte im Rettungsdienst zu eruieren und zu standardisieren um ein kreisweit einheitlich hohes Niveau im Rettungsdienst und der Patientenversorgung gewährleisten zu können. Dies stellt sicher, dass alle Beteiligten innerhalb des RDB
Rhein-Erft-Kreis fehlerlos zusammenarbeiten können und für jeden Einzelnen im Einsatz mehr Sicherheit besteht. Hierzu thematisiert der Arbeitskreis Rettungsdienst insbesondere Fragen bezüglich des
Gerätemanagements beziehungsweise -ausstattung auf den Rettungsmitteln, der medizinischen
Verbrauchsmaterialien, Standardabläufen in der Patientenversorgung, medizinischen Algorithmen
und sonstigen Themen, die zu einer Verbesserung im Rettungsdienst führen.
Darüber hinaus werden vom Arbeitskreis Rettungsdienst die „Richtlinien der präklinischen Notfallmedizin des Rhein-Erft-Kreises“ erstellt und fortgeschrieben.
1.4.2
Arbeitskreis Hygiene
Der Arbeitskreis Hygiene hat die Aufgabe, wesentliche Aspekte der Gesundheitspflege im Rettungsdienst unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie gesetzlichen und normativen
Bestimmungen zu betrachten. Insbesondere gehört hierzu die kreisweit einheitliche Erarbeitung, die
Umsetzung und die Kontrolle
•
eines Hygieneplanes,
•
eines Desinfektionsplanes,
•
eines Hautschutzplanes und
•
Maßnahmen bei ausgewählten Infektionskrankheiten.
Darüber hinaus betrachtet der „Arbeitskreis Hygiene“ weitere hygienerelevante Themen zur Sicherung und zur Steigerung der Qualität rettungsdienstlicher Leistungen.
175
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
1.4.3
Arbeitskreis Aus- und Fortbildung
Der „Arbeitskreis Aus- und Fortbildung“ hat die Aufgabe, die Aus- und Fortbildung des nichtärztlichen
Rettungsdienstpersonals unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben aktiv zu fördern und zu
unterstützen. Hierzu erstellt der Arbeitskreis Aus- und Fortbildung einheitliche Schulungsmaterialien
sowie ein Aus- und Fortbildungskonzept unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten.
Weiterhin steht der „Arbeitskreis Aus- und Fortbildung“ mit dem Arbeitskreis Rettungsdienst und dem
Arbeitskreis Hygiene in ständigem Kontakt und ist für die einheitliche Schulung des nichtärztlichen
Personals in Fragen der weiteren Arbeitskreise zuständig.
Die rettungsdienstlichen Aufgabenträger benennen namentlich für jeden Arbeitskreis einen ständigen Vertreter sowie einen Stellvertreter. Erarbeitete Konzepte der Arbeitskreise, sowie Maßnahmen
mit Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt werden in der Dienstbesprechung Rettungsdienst
des Rhein-Erft-Kreises vorgestellt und mehrheitlich verabschiedet.
1.5
Richtlinien der präklinischen Notfallmedizin des Rhein-Erft-Kreises
Die „Präklinischen Richtlinien“ dienen als Instrument der Qualitätssicherung im Rettungsdienst und
stellen mit Handlungsalgorithmen Hilfestellungen zur Abarbeitung unterschiedlicher rettungsdienstlicher Situationen dar. Sie richten sich an alle im Rettungsdienst tätigen Notärzte, Rettungsassistenten, Rettungssanitäter und Rettungshelfer sowie darüber hinaus auch bei einem möglichen Massenanfall von Verletzten und Erkrankten tätige Leitenden Notärzte und die Einsätzkräfte des
Katastrophenschutzes.
Die „Präklinischen Richtlinien“ sind Grundlage für die Übernahme der Amtshaftung durch den rettungsdienstlichen Aufgabenträger. Sie entbinden das im Rettungsdienst tätige ärztliche und nichtärztliche Personal nicht von ihrer Pflicht, in jedem Einsatzfall eigene Therapieentscheidungen nach
Indikation und Kontraindikation zu treffen und die verabreichten Medikamente mit Wirkung, Nebenwirkungen, Indikation und Kontraindikation zu kennen. Eine Abweichung von den „Präklinischen
Richtlinien“ sollte jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen geschehen, ist je nach Situation aber
auch nach Entscheidung des Notarztes oder im Falle der Notkompetenz des Rettungsassistenten eventuell vonnöten.
Auf Grund der ständig fortschreitenden medizinischen und notfallmedizinischen Entwicklung und der
daraus resultierenden Dynamik bedürfen die „Präklinischen Richtlinien“ einer regelmäßigen Bearbeitung, Erweiterung und Aktualisierung, die in der Zuständigkeit des „Ärztlichen Leiters Rettungsdienst“
unter Mitwirkung der Arbeitskreise im Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises obliegt.
176
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
1.6
Einsatzdokumentation medizinischer Maßnahmen und Mobile Datenerfassung
Neben der korrekten Einsatzdokumentation in der Leitstelle eines Rettungsdienstesbereiches ist das
systematische Führen und Auswerten von Notarzteinsatzprotokollen nach DIVI-Empfehlung und von
Rettungsdienstprotokollen zur Qualitätssicherung und -kontrolle erforderlich. Neben der Erfüllung
der Dokumentationspflicht des Rettungsassistenten beziehungsweise des Notarztes sollen diese Protokolle aussagekräftige Informationen über das Notfallgeschehen und die notfallmedizinischen Maßnahmen dem aufnehmenden Krankenhaus übermitteln. Weitere Regelungen zur Einsatzdokumentation trifft der „Ärztliche Leiter Rettungsdienst“ in den „Richtlinien der präklinischen Notfallmedizin
des Rhein-Erft-Kreises“.
Das Gesundheitssystem und darin ebenfalls der Rettungsdienst stehen im Blickfeld der Öffentlichkeit.
In den letzten Jahren hat dabei auch der Konkurrenzdruck zwischen den verschiedenen Dienstleistern
im Gesundheitssektor erheblich zugenommen. Insbesondere im Hinblick auf die Einführung von Innovationen und bei der Patientenverteilung an die Krankenhäuser werden regelmäßig an den Rettungsdienst Anfragen und Vorwürfe gestellt beziehungsweise erhoben. Damit kurzfristig sachkundig Stellung bezogen werden konnte, führte dies bislang dazu, dass Mitarbeiter der Kreisleitstelle
beziehungsweise der Abteilung 32.2 Auszählungen von Rettungsdienstprotokollen durchführen
mussten. Mit der Aufnahme von spezifischen (und logistischen) Daten in eine Datenbank, kann dieser
Aufwand reduziert und die Bewertungen vereinfacht und effizient beschleunigt werden.
Aus diesen Gründen wird derzeit die Beschaffung einer mobilen Datenerfassung durchgeführt, die
eine elektronische Verarbeitung der rettungsdienstlichen Daten und die Abrechnung in den Gebührenstellen der Kommunen vereinfachen soll.
177
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Private Anbieter
Private Anbieter
1
Einleitung
Der öffentliche Rettungsdienst, der in allen Bundesländern unabhängig von der Entscheidung für das
eine oder andere Organisationsmodell als Institution besteht, steht seiner Bezeichnung entsprechend
in öffentlicher Trägerschaft. 80
In Nordrhein-Westfalen wird im dritten Abschnitt des Rettungsdienstgesetzes neben der öffentlichen
Trägerschaft und Durchführung des Rettungsdienstes die Tätigkeit von privaten Unternehmern in der
Notfallrettung und dem Krankentransport zugelassen. Die Betätigung in der Notfallrettung und im
Krankentransport bedürfen jedoch der vorherigen Genehmigung. Genehmigungsbehörden für Anträge auf Erteilung von Genehmigungen zur Wahrnehmung von Aufgaben der Notfallrettung oder des
Krankentransportes außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes sind die jeweiligen Trägerkörperschaften des öffentlichen Rettungsdienstes. Für den Rettungsdienstbereich des Rhein-Erft-Kreises ist
somit der Rhein-Erft-Kreis Genehmigungsbehörde.
In dieser Eigenschaft steht dem Rhein-Erft-Kreis Mittel der Wirtschaftsüberwachung zwecks Kontrolle
der Genehmigungsinhaber zur Verfügung, wie sie in §§22 bis 27 RettG NRW vom Inhalt der Genehmigungsurkunde und einer über §46 VwVfG NRW hinausgehenden Befugnis zu Nebenbestimmungen,
über Sonderregelungen zu Rücknahme und Widerruf der Genehmigung bis hin zu umfangreichen
Prüfungsbefugnissen normieren. 81
Unternehmen, die nach §18 ff. RettG NRW im Krankentransport oder der Notfallrettung tätig sind,
sind weder Beauftragte noch Teil des öffentlichen Rettungsdienstes. Sie stellen einen Faktor im Konzept der Rettungsdienstbedarfsplanung dar und decken die Versorgung der Bevölkerung im jeweiligen Zuständigkeitsbereich ergänzend gemeinsam mit dem öffentlichen Rettungsdienst ab.
Der Träger des Rettungsdienstes ist auch nach Genehmigungserteilung verpflichtet, die gesamten
Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes jederzeit sicherzustellen und verpflichtet
Vorkehrungen für einen eventuellen Ausfall eines privaten Unternehmen zu treffen.
80
ESCH, O. (2005): Rechtsfragen der Erbringung und Vergütung rettungsdienstlicher Leistungen, Köln, S. 63
81
ESCH, O. (2005): Rechtsfragen der Erbringung und Vergütung rettungsdienstlicher Leistungen, Köln. S. 65
178
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
2
Qualifizierter Krankentransport
Innerhalb des Rettungsdienstbereiches des Rhein-Erft-Kreises betreiben gegenwärtig vier gewerbliche
Anbieter auf der Grundlage des §18 ff. RettG NRW qualifizierten Krankentransport. Die privaten Unternehmen sind nicht an die Kreisleitstelle des Rhein-Erft-Kreises angebunden, sondern handeln in
eigener Verantwortung unter Auflagen.
Unternehmen
tätig seit
Accon Erft GmbH
Otto-Hahn-Straße 8
50354 Hürth
Fahrzeuge
Betriebsbereich
RMW-Stunden
06/2002
8 KTW Rhein-Erft-Kreis
690,0
Deutsches Rotes Kreuz
Stadtverband Pulheim e.V.
Stommelner Straße 145
50259 Pulheim
12/2003
2 KTW Rhein-Erft-Kreis
90,0
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Regionalverband Köln/Rhein-Erft-Kreis/Leverkusen
Frankfurter Straße 666
51107 Köln
03/1999
5 KTW Rhein-Erft-Kreis
840,0
Malteser Hilfsdienst e.V.
Stolberger Straße 319
50933 Köln
06/2007
4 KTW Rhein-Erft-Kreis
672,0
Tabelle 80: Übersicht der privaten Unternehmen gemäß §18 RettG NRW im qualifizierten Krankentransport
3
Notfallrettung
Darüber hinaus unterhalten zwei von Werkfeuerwehren eigene Rettungswagen im Rahmen der betrieblichen „Ersten Hilfe“. Hierbei handelt es sich um Unternehmen mit großer Ausdehnung, besonderen (chemischen) Risiken und produktionsbedingten Besonderheiten, die zur Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport spezifische Kenntnisse und Berechtigungen erforderlich machen.
Auf Antrag wurde die Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransportes innerhalb der
Werkgrenzen unter Auflagen für folgende Unternehmen genehmigt. Die Notrufannahme und
-bearbeitung wird von den Leitstellen der jeweiligen Werkfeuerwehr intern sichergestellt.
Unternehmen
Fahrzeuge Betriebsbereich
InfraServ GmbH & Co. Knapsack KG
Chemiepark Knapsack
50351 Hürth
1 RTW
Shell Deutschland Oil GmbH
Werk Wesseling
Ludwigshafener Straße 1
50389 Wesseling
Betriebsgelände der Shell
1 RTW Deutschland Oil GmbH,
Werk Wesseling
Betriebsgelände der InfraServ
GmbH & Co. Knappsack KG
RMW-Stunden
168,0
168,0
Tabelle 81: Übersicht der privaten Unternehmen gemäß §18 RettG NRW in der Notfallrettung
179
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Interkommunale Zusammenarbeit
1
Einleitung
Gemäß §8 Absatz 2 RettG NRW sind die Leitstellen auf Anforderung zur nachbarlichen Hilfe durch die
ihnen zugeordneten Einrichtungen des Rettungsdienstes verpflichtet, sofern dadurch die Wahrnehmung der eigenen Aufgaben nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Eine rasche Versorgung von Notfallpatienten macht eine Zusammenarbeit der Träger des Rettungsdienstes über die Kreisgrenzen
hinaus notwendig. Mit den Trägern des Rettungsdienstes der Kreise Düren, Euskirchen, dem RheinKreis Neuss und dem Rhein-Sieg-Kreis wurden im Vorfeld zu der Erstellung des vorliegenden Bedarfsplanes Gespräche über mögliche Synergieeffekte in der Notfallrettung und der notärztlichen Versorgung geführt. Bei den Gesprächen wurde festgestellt, dass sich derzeitig keine bedarfs-, flächendeckenden oder wirtschaftliche Synergien ergeben. Dennoch wurde vereinbart im ständigen Dialog
mögliche Synergieeffekte zu eruieren.
2
Vertrag mit der Stadt Kerpen
Seit dem 17.11.2003 besteht ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und der
Stadt Kerpen über den Betrieb der Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises für den Feuerschutz, Rettungsdienst
und Großschadensereignisse.
3
Vereinbarung mit der Stadt Bergheim
Für das Gebiet der Stadt Bedburg und der Gemeinde Elsdorf besteht zwischen dem Rhein-Erft-Kreis
und der Stadt Bergheim seit dem 01.07.1978 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Gegenstand der
Vereinbarung ist die Einrichtung und der Betrieb von Rettungswachen sowie die Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen.
4
Vereinbarung mit dem Rhein-Sieg-Kreis
Seit dem 24.11.1982 besteht zwischen der Stadt Wesseling und dem Rhein-Sieg-Kreis (bis zum
14.12.1992 Stadt Bornheim) eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die notärztliche Versorgung
des Gebietes der Stadt Bornheim.
180
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
5
Vereinbarung mit der Stadt Köln
Seit dem 26.04.1961 gehört der Rhein-Erft-Kreis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung des Luftrettungsdienstes einer Trägergemeinschaft „Christoph 3“ an, zuletzt geändert durch
Vereinbarung vom 07.09.2006.
Gegenwärtig wird eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Köln über eine Trägergemeinschaft mit weiteren Rettungsdienstträgern erarbeitet, in welcher der Transport schwergewichtiger
Notfallpatienten Regelungsbestand ist.
6
Vereinbarung mit der Städteregion Aachen
Der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Städteregion Aachen, dem Kreis Düren, dem Kreis Heinsberg, und den Städten/Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Mechernich, Nettersheim, Schleiden und Zülpich über die Trägergemeinschaft des „Christoph Europa 1“
befindet sich kurz vor Beschlussfassung. Zu dem Einsatzbereich des „Christoph Europa 1“ gehören
weiterhin auch angrenzende Gebiete in Belgien und in den Niederlanden.
181
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Schlussfolgerungen
Schlussfolgerungen
•
Einführung eines mobilen Computers und der GPS gestützten Fahrzeugdisposition zur
Umsetzung der „Nächsten-Fahrzeug-Strategie“ in der Notfallrettung mit und ohne
Notarzt
•
Einführung eines Sonderbedarf Rettungsdienst
•
Etablierung eines kreisweit verfügbaren Notarztpools
•
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Transport
schwergewichtiger Notfallpatienten mit weiteren Rettungsdienstträgern und
Bildung einer Trägergemeinschaft
•
Regelungen über die Möglichkeit der Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses durch
Notärzte im Rahmen einer sofortigen Unterbringung nach dem PsychKG M-V
•
Planung, Durchführung Organisation von dringlichen medizinischen Transporten
•
Etablierung der Funktion des Organisatorischen Leiters Rettungsdienst für Einsätze
nach dem Einsatzplan für den Massenanfall von Verletzten und Erkrankten
•
Durchgängige Wahrnehmung von operativen Führungsaufgaben in der Kreisleitstelle
•
Ein zusätzlicher RTW im 24-Stunden-Dienst (Kerpen)
•
Vier zusätzliche RTW im 16-Stunden-Dienst (Bergheim, Frechen, Hürth, Wesseling)
•
Drei zusätzliche RTW im 8-Stunden-Dienst (Erftstadt, Kerpen, Pulheim)
•
Zwei Betriebszeitenerweiterungen (Bergheim, Brühl)
•
Verlagerung des RTW-Standortes 5-2 weiter südlich
•
Durchführung einer Testphase des „neuen“ RTW-Standortes 2-4 in Bedburg
•
Prüfung der Möglichkeit über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung im
Bereich der Notfallrettung mit Notarzt mit dem Rhein-Kreis Neuss
•
Prüfung und Anpassung der Bereichs-/Ausrückfolgen der Rettungsmittel
•
Reduzierung der RMW-Stunden im Bereich des qualifizierten Krankentransportes auf
495,0 Stunden
•
Einführung der „Nächsten-Fahrzeug-Strategie“ im qualifizierten Krankentransport
•
Durchgängige Wahrnehmung von Aufgaben des fachlichen Qualitätsmanagements
sowie ständige Ermittlung wichtiger Kennzahlen
•
Etablierung der Arbeitskreise Rettungsdienst, Aus- und Fortbildung und Hygiene
•
Einführung einer mobilen Datenerfassung
182
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Verteiler
Verteiler
Nr. Adressat
Anzahl
Exemplare
Verbände der Krankenkassen
01
AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf
1
02
BKK Landesverband NORDWEST, Abteilung Verträge, Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen
1
03
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – Landesverband West, Kreuzstraße 45, 40210 Düsseldorf
1
04
Vereinigte IKK – Hauptverwaltung, Kölner Straße 3, 51429 Bergisch-Gladbach
1
05
Landwirtschaftliche Krankenkasse NRW, Merowingerstraße 103, 40225 Düsseldorf
1
06
Knappschaft, Königsallee 175, 44799 Bochum
1
07
Vdek – Verband der Ersatzkassen, Graf-Adolf-Straße 67-69, 40210 Düsseldorf
1
Träger der Rettungswachen
08
Stadt Bergheim, Die Bürgermeisterin, Bethlehemer Str. 9-11, 50126 Bergheim
1
09
Stadt Brühl, Der Bürgermeister, Rathaus Uhlstraße 3, 50321 Brühl
1
10
Stadt Erftstadt, Der Bürgermeister, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt
1
11
Stadt Frechen, Der Bürgermeister, Johann-Schmitz-Platz 1, 50226 Frechen
1
12
Stadt Hürth, Der Bürgermeister, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth
1
13
Stadt Kerpen, Die Bürgermeisterin, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen
1
14
Stadt Pulheim, Der Bürgermeister, Alte Kölner Str. 26, 50259 Pulheim
1
15
Stadt Wesseling, Der Bürgermeister, Alfons-Müller-Platz 1, 50389 Wesseling
1
Private Unternehmer nach §18 RettG NRW
16
Accon Erft GmbH, Otto-Hahn-Straße 8, 50354 Hürth
1
17
Deutsches Rotes Kreuz Stadtverband Pulheim e.V., Stommelner Straße 145, 50259 Pulheim
1
18
InfraServ GmbH & Co. Knapsack KG, Chemiepark Knapsack , 50351 Hürth
1
19
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Köln/Rhein-Erft-Kreis/Leverkusen,
Frankfurter Straße 666, 51107 Köln
1
20
Malteser Hilfsdienst e.V., Stadtgeschäftsstelle Köln, Stolberger Straße 319, 50933 Köln
1
21
Shell Deutschland Oil GmbH, Werk Wesseling, Ludwigshafener Straße 1, 50389 Wesseling
1
Hilfsorganisationen
22
Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Erft-Düren e.V., Am Hahnacker 1, 50374 Erftstadt
1
23
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Rhein-Erft e.V., Zeppelinstr. 25, 50126 Bergheim
1
24
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Köln/Rhein-Erft-Kreis/Leverkusen,
Frankfurter Str. 666, 51107 Köln
1
25
Malteser-Hilfsdienst e.V., Diözesangeschäftsstelle Köln, Siegburger Straße 229c, 50679 Köln
1
Träger des Rettungsdienstes
26
Kreis Düren, Der Landrat, Bismarckstr. 6, 52351 Düren
1
27
Kreis Euskirchen, Der Landrat, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
1
28
Rhein-Kreis Neuss, Der Landrat, Oberstraße 91, 41460 Neuss
1
29
Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
1
30
Stadt Köln, Der Oberbürgermeister, Historisches Rathaus, 50667 Köln-Innenstadt
1
31
Städteregion Aachen, Der Städteregionsrat, Zollernstraße 10, 52070 Aachen
183
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Nr. Adressat
Anzahl
Exemplare
Sonstige
32
Kommunale Gesundheitskonferenz des Rhein-Erft-Kreises, Der Landrat, Gesundheitsamt,
Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim
1
33
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim
1
34
Kreisbrandmeister, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim
1
35
Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Kreisleitstelle Rhein-Erft-Kreis, Sindorfer Straße 24-26, 50171 Kerpen
1
36
Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Abteilung 36/1, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim (nachrichtlich)
1
184
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Anlagen
Anlage Nr.
Titel
Anlage 01
Stichwörter Rettungsdiensteinsätze
Anlage 02
Notarztindikationskatalog Rhein-Erft-Kreis
Anlage 03
Erfassungsbogen Intensivverlegungen
Anlage 04
Anforderung eines dringlich medizinischen Transportes
Anlage 05
Meldung über die Durchführung einer Großveranstaltung und daraus resultierender
Beeinträchtigung des öffentlichen Rettungsdienstes
Anlage 06
Übersicht der Fachdisziplinen der Notfallkrankenhäuser
Anlage 07
Übersicht der Notfallaufnahmebereiche
Anlage 08
Ergebnisse der Teilzeiten in der Notfallrettung ohne Notarzt
Anlage 09
Ergebnisse der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung in der Notfallrettung ohne Notarzt
Anlage 10
Ergebnisse der Teilzeiten in der Notfallrettung mit Notarzt
Anlage 11
Ergebnisse der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung in der Notfallrettung mit Notarzt
Anlage 12
Übersicht der Einsatzbereiche der Notfallrettung ohne Notarzt
Anlage 13
Übersicht der Einsatzbereiche der Notfallrettung mit Notarzt
185
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Verzeichnis der Abkürzungen
AAO
Alarm- und Ausrückordnung
AGBF NRW
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in NRW
ÄLNAS
Ärztlicher Leiter Notarztstandort
ÄLRD
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
ARZ
Arztrufzentrale
ASB
Arbeiter Samariter Bund
AZVO-FW
Arbeitszeitverordnung Feuerwehr
BfLR
Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforschung
CISM
Critical Incident Stress Management
DRG
Diagnosis Related Groups (Diagnosebezogene Fallgruppen)
DRK
Deutsches Rotes Kreuz
EA
Ehrenamtlich (-e; -er)
EB
Einsatzbereich
EE NRW
Einsatzeinheit NRW
FMS
Funkmeldestatus
FRW
Feuer- und Rettungswache
FW
Feuerwehr/Feuerwache
GUV
Gesetzliche Unfallversicherung
IM NRW
Innenministerium des Landes NRW (heute: MIK NRW)
ITH
Intensivtransporthubschrauber
ITW
Intensivtransportwagen
JUH
Johanniter-Unfall-Hilfe
KH
Krankenhaus
KIT
Krisenintervention
KTP
Krankentransport
KTW
Krankentransportwagen
LNA
Leitender Notarzt
Lst.
Leitstelle
MAGS NRW
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes
NRW (heute: MGEPA NRW)
MANV
Massenanfall von Verletzten und Erkrankten
MGEPA NRW
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter
des Landes NRW
MHD
Malteser Hilfsdienst
MiG
Mensch in Gefahr
MIK NRW
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW
NA
Notarzt
186
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
NAS
Notarztstandort
NEF
Notarzteinsatzfahrzeug
NFP
Notfallpsychologie
NFS
Notfallseelsorge
PNE
Praxis Netz Erft
PSNV
Psychosoziale Notfallversorgung
Psych-PV
Psychiatrie-Personalverordnung
RA
Rettungsassistent/-in
RD
Rettungsdienst
RDB
Rettungsdienstbereich
RDBP
Rettungsdienstbedarfsplan
RettAssG
Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des
Rettungsassistenten (Rettungsassistentengesetz – RettAssG)
RettG NRW
Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den
Krankentransport durch Unternehmer des Landes NRW
RH
Rettungshelfer
RS
Rettungssanitäter
RTH
Rettungshubschrauber
RTW
Rettungstransportwagen
RW
Rettungswache
SbE
Stressbearbeitung nach belastenden Ereignissen
SFR
Seelsorge in Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Katastrophenschutz
TUIS
Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem
QM
Qualitätsmanagement
187
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Verzeichnis der Begriffe und Definitionen
Ärztlicher-Leiter-Notarztstandort (LNAS)
Arzt, der als Ansprechpartner für die Notärzte ihres jeweiligen Standortes fungiert und im ständigen
Dialog mit dem „Ärztlichen Leiter Rettungsdienst“ steht. 82
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD)
Ein Notarzt, der die Aufsicht und Weisungsbefugnis in medizinischen Angelegenheiten über mindestens einen Rettungsdienstbereich hat, über eine entsprechende Qualifikation verfügt und von der
zuständigen öffentlichen Stelle berufen ist.
Bedarfgerechte Rettungswache
Bedarfsgerechte Rettungswachen sind Standorte der bodengebundenen rettungsdienstlichen Infrastruktur, an denen die für einen Rettungswachenversorgungsbereich erforderlichen Rettungsmittel
und das notwendige rettungsdienstliche Personal einsatzbereit vorgehalten werden. Anzahl und
Standorte der bedarfsgerechten Rettungswachen im Rettungsdienstbereich sind so festzulegen, dass
die jeweilige Landesvorgabe zur Hilfsfrist planerisch eingehalten werden kann. 83
Bemessungsrelevante Einsatzfahrten
Alle Einsatzfahrten innerhalb eines Bemessungszeitraumes, unabhängig von welchem Einsatzmittel
des Grund- oder Spitzenbedarfs die Einsatzfahrt durchgeführt wurde.
Diagnosis Related Groups
Pauschalisiertes Vergütungssystem, nachdem allgemeine Krankenhausleistungen überwiegend über
diagnoseorientierte Fallpauschalen abgerechnet werden. Entsprechend der DRG-Systematik bemisst
sich das konkrete Entgelt nach den individuellen Umständen des Krankheitsfalls.
82
Die Funktion des Ärztlichen Leiter Notarztstandort findet keine Basis in der geltenden Rechtssprechung und ist, um organisatorische Abläufe in der notfallmedizinischen Versorgung durch Notärzte zu optimieren, eine Initiierung des RheinErft-Kreises, die näher in den „Richtlinien der präklinischen Notfallmedizin des Rhein-Erft-Kreises“ beschrieben ist.
83
SCHMIEDEL, BEHREND (2004): Betzler, S. 17
188
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Eingliederungsmodell 84
Das Eingliederungsmodell stellt ein Ordnungsprinzip des öffentlichen Rettungsdienstes dar. Hier wird
keine Betätigungsmöglichkeit für Dritte, d.h. gemeinnützige Hilfsorganisationen und gewerbliche
Unternehmer, außerhalb der staatlichen Sphäre vorgesehen. Wer im Rettungsdienst tätig sein und
entsprechende Leistungen erbringen will, muss in die Aufgabendurchführung des öffentlichen Rettungsdienstes eingegliedert sein.
Einsatzort
Das für die Rettungsdienstfahrzeuge von der (Rettungs-)Leitstelle vorgegebene Fahrtziel.
Erkrankter
Eine Person, deren Gesundheit beeinträchtigt ist, die aber nicht verletzt ist.
Erreichungsgrad
Prozentualer Anteil aller Einsätze, die innerhalb der Hilfsfrist bedient worden sind. Die Festlegung des
Erreichungsgrades obliegt dem Rettungsdienstträger, im Allgemeinen liegt er bei 90%.
Gebühr
Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner (durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige
hoheitliche Maßnahme) einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken.
85
Großschadensereignis
Ein Ereignis, in dem Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind und aufgrund eines erheblichen Koordinierungsbedarfes eine rückwärtige Unterstützung der
Einsatzleitung erforderlich machen, die von einer kreisangehörigen Gemeinde nicht geleistet werden
kann. 86
Grundbedarf
Einsatzmittel, die rettungsdienstbedarfsplanmäßig einsatzbereit und personalbesetzt vorgehalten
werden.
84
ESCH, O. (2005): Rechtsfragen der Erbringung und Vergütung rettungsdienstlicher Leistungen, Köln, S. 53
85
vergleiche: BVerfGE 50, 217 [226]
86
DIN 13050: 2002-2009, Begriffe im Rettungswesen, S. 2; vergleiche: Einsatzplan MANV Rhein-Erft-Kreis, S. 12
189
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Integrierte Leitstelle
Eine ständig besetzte Einrichtung zur Annahme von Notrufen und Meldungen sowie zum Alarmieren,
Koordinieren und Lenken des Brandschutzes und der technischen Hilfe sowie des Rettungsdienstes
und des Katastrophenschutzes.
Intensivtransport
Ein Sekundäreinsatz zur Beförderung eines intensivüberwachungs- und behandlungspflichtigen Patienten, bei dem Notarzt und Rettungsassistent mit besonderer intensivmedizinischer Qualifikation
sowie ein geeignetes Rettungsdienstfahrzeug erforderlich sind.
Konzessionsmodell 87
Im Konzessionsmodell verpflichtet sich der Beauftragte gegenüber dem Rettungsdienstträger, den
öffentlichen Rettungsdienst nach dessen Vorgaben durchzuführen. Der Beauftragte erbringt seine
Leistung gegenüber den Bürgern auf privatrechtlicher Ebene gegen ein von diesen zu tragendes Entgelt.
Krankenfahrt
Beförderung kranker Personen in Taxen und Mietwagen, die während der Beförderung keiner medizinischen-fachlichen Hilfe, Betreuung beziehungsweise besonderer Vorrichtungen bedürfen. Die einfache Krankenfahrt ist Regelungsgegenstand des Personenbeförderungsgesetzes. 88
Krankenkraftwagen
Ein bodengebundenes Rettungsdienstfahrzeug nach DIN EN 1789.
Krankentransport
Transport, der die Beförderung von Erkrankten, Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen,
die keine Notfallpatienten sind und die fachgerechte Betreuung in einem Krankenkraftwagen durch
dafür qualifiziertes Personal umfasst.
Leitender Notarzt (LNA)
Ein Notarzt, der am Notfallort bei einer größeren Anzahl Verletzter, Erkrankter sowie auch bei anderen
Geschädigten oder Betroffenen oder bei außergewöhnlichen Ereignissen alle medizinischen Maßnahmen zu leisten hat. Der Leitende Notarzt übernimmt medizinische Führungs- und Koordinie-
87
ESCH, O. (2005): Rechtsfragen der Erbringung und Vergütung rettungsdienstlicher Leistungen, Köln, S. 138
88
ESCH, O. (2005): Rechtsfragen der Erbringung und Vergütung rettungsdienstlicher Leistungen, Köln, S. 44
190
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
rungsaufgaben. Er verfügt über eine entsprechende Qualifikation und wird von der zuständigen öffentlichen Stelle berufen. 89
Medizinische Gefahrenabwehr
Als Gefahrenabwehr wird die Aufgabe von Polizei und Ordnungsbehörden bezeichnet, nach den hierfür erlassenen Gesetzen und Verordnungen in ihrem Zuständigkeitsbereich nach pflichtgemäßem
Ermessen Gefahren abzuwehren, durch welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedroht wird.
Die medizinische Gefahrenabwehr umfasst die Abwehr von Gefahren auf den menschlichen Organismus und die Aufrechterhaltung des vollkommenen körperlichen und geistigen Wohlbefindens und
schließt sowohl die sanitätsdienstliche Betreuung als auch die rettungsdienstliche Versorgung mit
ein. 90
Notarzt
Ein Arzt in der Notfallrettung, der über eine entsprechende Qualifikation verfügt.
Notarzt-Einsatzfahrzeug (NEF)
Ein Spezialfahrzeug für den Rettungsdienst, das sich zum Transport des Notarztes und der medizinischen und technischen Ausrüstung für die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen von Notfallpatienten besonders eignet (DIN 75079: 2002-2008).
Notfall
Ein Ereignis, das unverzüglich Maßnahmen der Notfallrettung erfordert.
Notfallort
Ort des Notfalles oder Ort, an dem der Notfallpatient vorgefunden wird.
Notfallpatient
Notfallpatientinnen und Notfallpatienten sind Personen, die sich infolge Verletzung, Krankheit oder
sonstigen Umstände entweder in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche
Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten. 91
89
DIN 13050: 2002-2009, Begriffe im Rettungswesen, S. 4; vergleiche Einsatzplan MANV Rhein-Erft-Kreis, S. 13
90
BECHINE, S. (2007): Medizinische Gefahrenabwehr bei Großveranstaltungen, Köln, S. 18
91
§2 Absatz 1 Satz 3 RettG NRW
191
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Notfallrettung
Die Notfallrettung hat die Aufgabe, bei Notfallpatientinnen und Notfallpatienten lebensrettende
Maßnahmen am Notfallort durchzuführen, deren Transportfähigkeit herzustellen und sie unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden mit Notarzt- oder Rettungswagen oder Luftfahrzeugen in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus zu befördern. Hierzu zählt auch die Beförderung von erstversorgten Notfallpatientinnen und Notfallpatienten
zu Diagnose- und geeigneten Behandlungseinrichtungen. 92 Notfallrettung wird auch als ineinander
greifender Maßnahmenkatalog notfallmedizinischer Aufgaben verstanden, der von lebensrettenden
Maßnahmen am Notfallort bis zur Übergabe der Patienten in ein geeignetes Krankenhaus reit. 93
Notruf
Die Meldung eines Notfalles über Notrufmeldeanlagen oder anerkannte Notrufnummern an eine
Einrichtung mit dem Ziel der Alarmierung des Rettungsdienstes, der Feuerwehr, der Polizei.
Primäreinsatz
Der Einsatz zur Versorgung von Notfallpatienten am Notfallort, schließt gegebenenfalls den Transport
ein, beginnen mit der Alarmierung und endend mit der erneuten Einsatzbereitschaft. Bei Primäreinsätzen ist der Rettungsdienst für die sachgerechte Betreuung und Versorgung bis zur Übergabe des
Patienten im Krankenhaus zuständig. 94
Psychosoziale Notfallversorgung
Die Psychosoziale Notfallversorgung umfasst die psychologische, soziale, administrative und seelsorgerliche Hilfe für von Notfällen Betroffene, Patienten, Angehörige, Hinterbliebene, Augenzeugen, Ersthelfer, Einsatzkräfte etc. Sie gliedert sich in Deutschland in fünf Angebotsstrukturen: Einsatzkräftenachsorge (CISM, SbE), Krisenintervention (KIT), Seelsorge in Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und
Katastrophenschutz (SFR), Notfallpsychologie (NFP) und Notfallseelsorge (NFS).
Rettungsdienstbereich
Ein Bereich, für den eine rettungsdienstliche Versorgung planerisch – insbesondere unter Berücksichtigung der Bevölkerung und der verkehrlichen Erschließung – notwendig ist.
Rettungsmittel
Rettungsdienstfahrzeuge einschließlich des Rettungsmaterials sowie des Transportgerätes.
92
§2 Absatz 1 Satz 1 und 2 RettG NRW
93
PRÜTTING, D. (2000): Rettungsgesetz NRW, Düsseldorf, Rn. 2/1
94
PRÜTTING, D. (2000): Rettungsgesetz NRW, Düsseldorf, Rn. 11/34
192
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Rettungswache
Einrichtung des Rettungsdienstes zur Vorhaltung von Einsatzkräften und Rettungsmitteln.
Satzung
Eine Satzung im öffentlichen Recht bezeichnet eine exekutive Rechtsnorm, die von einer Selbstverwaltungskörperschaft (insbesondere Gemeinden) im Rahmen der ihr eingeräumten Autonomie zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten gesetzt wird. Zu unterscheiden sind Satzungen mit Außen- und
solche mit reiner Innenwirkung. Satzungen mit Außenwirkung sind auch für Dritte verbindlich, während Satzungen mit Innenwirkung ausschließlich für die jeweilige Körperschaft, für die Organe und
für deren Verwaltung gelten.
Sekundäreinsatz
Einsatz zur Beförderung von Patienten von einer Gesundheitseinrichtung beziehungsweise Krankenhaus unter sachgerechter Betreuung einschließlich der Erhaltung und Überwachung der lebenswichtigen Körperfunktionen zu weiterführenden medizinischen Versorgungseinrichtungen und/oder zurück.
Sicherheitsniveau
Das Sicherheitsniveau gibt an, welcher Prozentsatz beziehungsweise welche Wiederkehrzeit bei der
risikoabhängigen Fahrzeugbemessung als akzeptabel angesehen wird. Je höher das Sicherheitsniveau
liegt, desto größer ist die bemessene Fahrzeuganzahl. Als allgemein akzeptierter Prozentsatz gelten
90% bis 93%, für die Wiederkehrzeit werden grundsätzlich 10 Schichten als akzeptabel angesehen. In
großstädtischen Rettungsdienstbereichen mit einer Überlappung der Hilfsfristbereiche werden auch
5 Schichten als akzeptables Sicherheitsniveau angesehen.
Sonderbedarf
Einsatzmittel, die z.B. bei rettungsdienstlichen Sonderlagen und Großveranstaltungen zusätzlich bemessen und in Dienst gestellt werden.
Spitzenbedarf
Einsatzmittel, die eingesetzt werden, wenn die Einsatzmittel des Grundbedarfs nicht ausreichen. Der
Spitzenbedarf kann durch Typ B KTW, Reservefahrzeuge oder externe Einsatzmittel abgedeckt werden.
Standortplanung
Die Standortplanung ist die Basis der Rettungsdienstbedarfsplanung, hier wird für alle Einsatzmittelstandorte eine Raum-Zeit-Analyse durchgeführt. Die Einzelergebnisse sind standortbezogene Hilfsfristbereiche, die in der Summe die vollständige planerische Abdeckung des Gesamtrettungsdienstbe-
193
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
reiches nachweisen sollten. Sofern Defizite hinsichtlich der planerischen Abdeckung bestehen, müssen
diese durch zusätzliche Rettungsmittelstandorte minimiert werden.
Submissionsmodell87 (Auftrags- und Vergabemodell)
Beim Submissionsmodell erheben die Rettungsdienstträger bei den Bürgern Gebühren für die rettungsdienstlichen Leistungen der Beauftragten, die wiederum vom Träger für die Aufgabendurchführung eine Vergütung erhalten.
Dem Patienten tritt nur der öffentliche Rettungsdienstträger gegenüber, während im Innenverhältnis
zwischen Träger und Drittem ein entgeltlicher Dienstleistungsauftrag besteht.
Transportfähigkeit
Zustand eines Verletzten oder Erkrankten, bei dem die lebenswichtigen Körperfunktionen gesichert
sind und durch geeignete Maßnahmen eine Zunahme bestehender oder weiterer Schäden verhindert
wird.
Trennungsmodell84 (Dienstleistungsmodell)
Das Trennungsmodell stellt ein Ordnungsprinzip des öffentlichen Rettungsdienstes dar. Hierbei besteht ein geschlossenes System des öffentlichen Rettungsdienstes mit Rettungswachen und eigener
Leitstelle. Getrennt davon können, ungeachtet der Möglichkeit einer Einbindung in den öffentlichen
Rettungsdienst, Notfallrettung und Krankentransport außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes
mit eigenen Standorten und eigener Leitung von gewerblichen und gemeinnützigen Einrichtungen
auf Grundlage einer entsprechenden Genehmigung staatsunabhängig betrieben werden.
TUIS 95
Das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem TUIS leistet bei Transport- und Lagerunfällen mit chemischen Produkten in ganz Deutschland schnelle und sachgerechte Hilfe. An TUIS sind
rund 130 Chemieunternehmen mit ihren Werkfeuerwehren und Spezialisten wie Chemikern, Toxikologen oder Fachleuten aus der Produktion beteiligt. Die TUIS leistet in drei Stufen Hilfe:
Stufe 1
telefonische Beratung
Stufe 2
Fachleute vor Ort
Stufe 3
es können spezielle technische Geräte angefordert werden
Wiederkehrzeit
Zeitliche Abstand zwischen zwei Risikofällen.
95
www.vci.de/TUIS.htm
194
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Ist-Stand der Einsatzbereiche in der Notfallrettung ohne
Notarzt des Rhein-Erft-Kreises .......................................................................................................................................25
Abbildung 2: Ist-Stand der Einsatzbereiche in der Notfallrettung mit
Notarzt des Rhein-Erft-Kreises .......................................................................................................................................26
Abbildung 3: Verteilung des Einsatzfahrtaufkommens nach
Schichtintervall im Interhospitaltransport ................................................................................................................42
Abbildung 4: Häufigkeitsverteilung der RTW-Einsatzfahrten im Bemessungszeitraum 2007/2008 ......77
Abbildung 5: Einsatzfahrtaufkommen nach Schichtintervall..............................................................................80
Abbildung 6: Einsatzfahrtaufkommen Notfallrettung (RTW) pro Einsatzbereich .........................................80
Abbildung 7: Wochenganglinie Notfallrettung (RTW) ...........................................................................................81
Abbildung 8: Räumliche Verteilung der Notfalleinsatzrate ohne und mit Notarzt (Kreisgebiet).............82
Abbildung 9: Räumliche Verteilung der Notfalleinsatzrate ohne und mit Notarzt (Waben).....................83
Abbildung 10: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 2-1
innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit .................................................................88
Abbildung 11: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 2-2
innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit .................................................................89
Abbildung 12: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 2-3
innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit .................................................................90
Abbildung 13: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 3
innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit (Standort Brühl) .................................91
Abbildung 14: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 3
innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit (Standort Krankenhaus) ..................92
Abbildung 15: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 5-1
innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit .................................................................93
Abbildung 16: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 5-2
innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit .................................................................94
Abbildung 17: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 6-1
innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit .................................................................95
Abbildung 18: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 6-2
innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit .................................................................96
Abbildung 19: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 7-1
innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit .................................................................97
Abbildung 20: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 7-2
innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit .................................................................98
195
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Abbildung 21: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 8-1
innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit .................................................................99
Abbildung 22: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 8-2
innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit .............................................................. 100
Abbildung 23: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 9-1
innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit .............................................................. 101
Abbildung 24: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 9-2
innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit .............................................................. 102
Abbildung 25: Planerische Abdeckung des Einsatzbereiches 10
innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit .............................................................. 103
Abbildung 26: Planerische Abdeckung des Rettungsdienstbereiches
des Rhein-Erft-Kreises innerhalb von 8 Minuten Hilfsfrist, entspricht 6 Minuten Fahrtzeit ................... 104
Abbildung 27: Planerisches Versorgungsdefizit im Bereich Bedburg............................................................. 105
Abbildung 28: Planerisches Versorgungsdefizit im Bereich Kerpen-Horrem............................................... 106
Abbildung 29: Planerisches Versorgungsdefizit im Bereich
Kerpen-Türnich, Kerpen-Brüggen & Erftstadt-Gymnich..................................................................................... 106
Abbildung 30: Planerisches Versorgungsdefizit im Bereich
Erftstadt-Friesheim, Erftstadt-Erp & Erftstadt-Niederberg................................................................................ 107
Abbildung 31: Häufigkeitsverteilung der NEF-Einsatzfahrten im
Bemessungszeitraum 2007/2008.............................................................................................................................. 128
Abbildung 32: Häufigkeitsverteilung des Einsatzaufkommen......................................................................... 129
Abbildung 33: Einsatzaufkommen notärztliche Versorgung (NEF) pro Einsatzbereich ............................ 130
Abbildung 34: Wochenganglinie notärztliche Versorgung (NEF) .................................................................... 130
Abbildung 35: Planerische Abdeckung des Notarzteinsatzbereiches 2-1
innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10 Minuten Fahrtzeit.......................................................... 134
Abbildung 36: Planerische Abdeckung des Notarzteinsatzbereiches 2-2
innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10 Minuten Fahrtzeit.......................................................... 135
Abbildung 37: Planerische Abdeckung des Notarzteinsatzbereiches 3
innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10 Minuten Fahrtzeit.......................................................... 136
Abbildung 38: Planerische Abdeckung des Notarzteinsatzbereiches 5
innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10 Minuten Fahrtzeit.......................................................... 137
Abbildung 39: Planerische Abdeckung des Notarzteinsatzbereiches 6
innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10 Minuten Fahrtzeit.......................................................... 138
Abbildung 40: Planerische Abdeckung des Notarzteinsatzbereiches 7
innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10 Minuten Fahrtzeit.......................................................... 139
196
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Abbildung 41: Planerische Abdeckung des Notarzteinsatzbereiches 8
innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10 Minuten Fahrtzeit.......................................................... 140
Abbildung 42: Planerische Abdeckung des Notarzteinsatzbereiches 10
innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10 Minuten Fahrtzeit.......................................................... 141
Abbildung 43: Planerische Abdeckung der Notarzteinsatzbereiche des
Rhein-Erft-Kreises innerhalb von 12 Minuten Hilfsfrist, entspricht 10 Minuten Fahrtzeit...................... 142
Abbildung 44: Planerisches Versorgungsdefizit im Bereich Pulheim ............................................................. 143
Abbildung 45: Planerisches Versorgungsdefizit im Bereich Erftstadt ............................................................ 144
197
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Gleichungsverzeichnis
Gleichung 1: Formel für den Erwartungswert ..........................................................................................................72
Gleichung 2: Formel für die Berechnung der Eintrittswahrscheinlichkeit für das Eintreten
gleichzeitiger Notfallanfahrten .....................................................................................................................................72
Gleichung 3: Formel für die Berechnung der Überschreitungswahrscheinlichkeit.......................................73
Gleichung 4: Formel für die Berechnung der Wiederkehrzeit des Risikofalles ...............................................73
198
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Einwohnerzahlen nach Kommune............................................................................................................15
Tabelle 2: Flächennutzung Rhein-Erft-Kreis...............................................................................................................16
Tabelle 3: Aufteilung der Flächennutzung im Rhein-Erft-Kreis...........................................................................17
Tabelle 4: Aufteilung der Straßen im Rhein-Erft-Kreis ...........................................................................................18
Tabelle 5: Betriebsbereiche und Anlagen gemäß Störfallverordnung...............................................................21
Tabelle 6: Attraktionen und Freizeitmöglichkeiten im Rhein-Erft-Kreis ...........................................................22
Tabelle 7: Ist-Stand der Fahrzeuge des Rettungsdienstes (RTW).........................................................................27
Tabelle 8: Ist-Zustand der Fahrzeuge im Rettungsdienst (NEF) ...........................................................................28
Tabelle 9: Mindestqualifikation des Personals im Rettungsdienst.....................................................................28
Tabelle 10: Einsatzverteilung Stichwort „Verlegung 1“ RDB Rhein-Erft-Kreis.................................................40
Tabelle 11: Einsatzabwicklungszeit Stichwort „Verlegung 1“ RDB Rhein-Erft-Kreis .....................................41
Tabelle 12: Einsatzverteilung Stichwort „Verlegung 2“ RDB Rhein-Erft-Kreis.................................................41
Tabelle 13: Einsatzabwicklungszeit Stichwort „Verlegung 2“ RDB Rhein-Erft-Kreis (RTW).........................41
Tabelle 14: Einsatzabwicklungszeit Stichwort „Verlegung 2“ RDB Rhein-Erft-Kreis (NEF) ..........................42
Tabelle 15: Jahrestrend bei Verlegungen im Rettungsdienst...............................................................................42
Tabelle 16: Übersicht über die Vereinbarungen in der psychiatrischen
Pflicht- und Vollversorgung mit externen Leistungserbringern .........................................................................47
Tabelle 17: Übersicht der Notfallaufnahmekrankenhäuser mit
Planbetten und Intensivkapazitäten ...........................................................................................................................57
Tabelle 18: Übersicht Besetzzeiten der KV Arztrufzentrale...................................................................................60
Tabelle 19: Übersicht der Tageskategorien in der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung .......................70
Tabelle 20: Zeitintervalle der Schichtdauer in der Notfallrettung ......................................................................70
Tabelle 21: Häufigkeit der bemessenen Einzelschichten (Montag bis Sonntag) ............................................73
Tabelle 22: Häufigkeit der bemessenen Einzelschichten (FT) ...............................................................................74
Tabelle 23: Zusammensetzung der Eintreffzeit........................................................................................................75
Tabelle 24: Repräsentanz des erfassten Einsatzaufkommens .............................................................................77
Tabelle 25: Entwicklung des Einsatzaufkommens im Rettungsdienst (RTW) seit 2004...............................78
Tabelle 26: Personalbesetzte RTW für die Abdeckung des rettungsdienstlichen Grundbedarfs...............78
Tabelle 27: Einsatzfahrtaufkommen Notfallrettung (RTW) pro Wochentag ...................................................82
Tabelle 28: Mittelwerte der Teilzeiten für Rettungswagen...................................................................................84
199
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Tabelle 29: Erreichungsgrade in den Primäreinsatzbereichen ............................................................................84
Tabelle 30: Planungsgeschwindigkeiten für die Standortplanung ....................................................................86
Tabelle 31: Parameter für die Berechnung der Isochronenlayer mittels CobraMap (RTW).........................87
Tabelle 32: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 2-1............ 108
Tabelle 33: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 2-2............ 109
Tabelle 34: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 2-3............ 110
Tabelle 35: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 3................ 111
Tabelle 36: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 5-1............ 112
Tabelle 37: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 5-2............ 113
Tabelle 38: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 6-1............ 114
Tabelle 39: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 6-2............ 115
Tabelle 40: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 7-1............ 116
Tabelle 41: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 7-2............ 117
Tabelle 42: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 8-1............ 118
Tabelle 43: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 8-2............ 119
Tabelle 44: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 9-1............ 120
Tabelle 45: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 9-2............ 121
Tabelle 46: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die Notfallrettung EB 10 ............. 122
Tabelle 47: Dimensionierungsergebnisse Notfallrettung nach Anpassung (RTW) .................................... 123
Tabelle 48: Dimensionierungsergebnisse Notfallrettung (RTW) in RMW-Stunden ................................... 124
Tabelle 49: Bedarfsgerechte Fahrzeugvorhaltung nach der Anpassung des mathematischen
Ergebnisses in der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung............................................................................... 125
Tabelle 50: Repräsentanz des erfassten Einsatzaufkommens .......................................................................... 127
Tabelle 51: Entwicklung des Einsatzaufkommens im Rettungsdienst (NEF) seit 2004 ............................. 128
Tabelle 52: Personalbesetzte NEF für die Abdeckung des Rettungsdienstlichen Grundbedarfs ............ 129
Tabelle 53: Einsatzfahrtaufkommen Notfallrettung (NEF) pro Wochentag.................................................. 131
Tabelle 54: Mittelwerte der Teilzeiten für Notarzteinsatzfahrzeuge.............................................................. 131
Tabelle 55: Erreichungsgrad in den Primäreinsatzbereichen (NEF)................................................................. 132
Tabelle 56: Parameter für die Berechnung der Isochronenlayer mittels CobraMap für die
Notfallrettung mit Notarzt .......................................................................................................................................... 133
Tabelle 57: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung
für die notärztliche Versorgung EB 2-1 .................................................................................................................... 145
200
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Tabelle 58: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung
für die notärztliche Versorgung EB 2-1 .................................................................................................................... 146
Tabelle 59: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung
für die notärztliche Versorgung EB 3 ........................................................................................................................ 147
Tabelle 60: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung
für die notärztliche Versorgung EB 5 ........................................................................................................................ 148
Tabelle 61: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung
für die notärztliche Versorgung EB 6 ........................................................................................................................ 149
Tabelle 62: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung
für die notärztliche Versorgung EB 7 ........................................................................................................................ 150
Tabelle 63: Ergebnis der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung
für die notärztliche Versorgung EB 10...................................................................................................................... 151
Tabelle 64: Dimensionierungsergebnisse der Notfallrettung nach Anpassung (NEF)............................... 152
Tabelle 65: Dimensionierungsergebnisse notärztliche Versorgung (NEF) in RMW-Stunden .................. 153
Tabelle 66: Bedarfsgerechte Fahrzeugvorhaltung nach der Anpassung des mathematischen
Ergebnisses in der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung............................................................................... 154
Tabelle 67: Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte
Krankentransporte 01.01.2009 bis 31.12.2009 ...................................................................................................... 157
Tabelle 68: Einsatzfahrtaufkommen qualifizierter Krankentransport 01.01.2009 bis 31.12.2009 ....... 158
Tabelle 69: Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte
01.01.2009 bis 31.12.2009 (Samstags in dem Schichtintervall 08.00-16.00 Uhr) ........................................ 159
Tabelle 70: Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte
01.01.2009 bis 31.12.2009 (Samstags in dem Schichtintervall 16.00-24.00 Uhr) ........................................ 160
Tabelle 71: Einsatzfahrtaufkommen qualifizierter Krankentransport
01.01.2009 bis 31.01.2009 (Sonntags) ...................................................................................................................... 161
Tabelle 72: Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte
01.01.2009 bis 31.12.2009 (Sonntags in dem Schichtintervall 08.00-16.00 Uhr)......................................... 162
Tabelle 73: Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte
01.01.2009 bis 31.12.2009 (Sonntags in dem Schichtintervall 16.00-24.00 Uhr)......................................... 163
Tabelle 74: Einsatzfahrtaufkommen qualifizierter Krankentransport
01.01.2009 bis 31.01.2009 (Feiertags)....................................................................................................................... 164
Tabelle 75: Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte
01.01.2009 bis 31.12.2009 (Feiertags in dem Schichtintervall 08.00-16.00 Uhr) ......................................... 165
Tabelle 76: Mittelwerte der Teilzeiten für qualifizierte Krankentransporte
01.01.2009 bis 31.12.2009 (Feiertags in dem Schichtintervall 16.00-24.00 Uhr) ......................................... 166
Tabelle 77: Ist- und Soll-Zustand qualifizierter Krankentransport.................................................................. 167
201
Entwurf des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rhein-Erft-Kreises
Einleitung
Tabelle 78: Soll-Zustand qualifizierter Krankentransport mit Betriebszeiten ............................................. 168
Tabelle 79: Übersicht der praktischen Ausbildungsplätze für Rettungsassistenten im Praktikum ...... 169
Tabelle 80: Übersicht der privaten Unternehmen gemäß §18 RettG NRW
im qualifizierten Krankentransport.......................................................................................................................... 179
Tabelle 81: Übersicht der privaten Unternehmen gemäß §18 RettG NRW in der Notfallrettung.......... 179
202