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Beschlussvorlage (Bestattungswesen)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,7 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (Bestattungswesen)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei II/Hall 15.11.2004 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 01.12.2004 Rat 15.12.2004 TOP Ein Ja Nein 41/2004 Ent Bemerkungen Betrifft: Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2002 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt: 1. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Grabbereitung bzw. Bestattungen“ in Höhe von 5.820 €, 2. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 38.495 € und 3. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Unterhaltung Gemeindefriedhöfe“ in Höhe von 25.379 € durch allgemeine Haushaltsmittel auszugleichen. Begründung: Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund der geänderten Vorschrift im KAG müssen erstmalig für die kostenrechnenden Einrichtungen für das Jahr 1999 Nachkalkulationen durchgeführt werden. Das Ergebnis der Nachkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2002 ist als Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die oben genannten Empfehlungen vor. Erläuterung zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs: Der hohe Fehlbetrag aus dem Jahr 2002 ist insbesondere auf die auf der Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte berechneten hohen kalkulatorischen Abschreibungen und auf die auf der Grundlage der Anschaffungswerte ermittelten Zinsbelastungen zurückzuführen.