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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
II/Hall
15.11.2004
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
01.12.2004
Rat
15.12.2004
TOP Ein Ja
Nein
41/2004
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2002
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt:
1. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Grabbereitung bzw. Bestattungen“ in Höhe von
5.820 €,
2. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 38.495 € und
3. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Unterhaltung Gemeindefriedhöfe“ in Höhe von
25.379 €
durch allgemeine Haushaltsmittel auszugleichen.
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Aufgrund der geänderten Vorschrift im KAG müssen erstmalig für die kostenrechnenden
Einrichtungen für das Jahr 1999 Nachkalkulationen durchgeführt werden.
Das Ergebnis der Nachkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ für das
Jahr 2002 ist als Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die
oben genannten Empfehlungen vor.
Erläuterung zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs:
Der hohe Fehlbetrag aus dem Jahr 2002 ist insbesondere auf die auf der Basis der
Wiederbeschaffungszeitwerte berechneten hohen kalkulatorischen Abschreibungen und auf die auf
der Grundlage der Anschaffungswerte ermittelten Zinsbelastungen zurückzuführen.