Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
203/2006
Datum
Kämmerei
06.01.2006
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
23.03.2006
Rat
30.03.2006
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Kassenkredit-Satzung für das Haushaltsjahr 2006
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt, die der Originalniederschrift beigefügte Satzung über die Festsetzung des
Höchstbetrages der Kassenkredite (Kassenkredit-Satzung) der Gemeinde Inden für das
Haushaltsjahr 2006.
Begründung:
In der Haushaltssatzung der Gemeinde Inden für das Haushaltsjahr 2006 wird u.a. auch der
Höchstbetrag der Kassenkredite festgesetzt.
Da die Haushaltssatzung jedoch frühestens am 13. Juni 2006 beschlossen wird, sollte der Rat vorab
die beigefügte Satzung über den Höchstbetrag der Kassenkredite (Kassenkredit-Satzung) für das
Haushaltsjahr 2006 beschließen, um die Liquidität der Gemeindekasse Inden zu gewährleisten.
Der von mir vorgeschlagene Höchstbetrag von 13 Mio Euro wurde so gewählt, dass die
Kassenliquidität im Jahr 2006 in jedem Fall gesichert ist.
Im übrigen ist diese Satzung zur Aufnahme von Kassenkrediten dem Kreditinstitut vorzulegen.
Vorlage: 203/2006
Seite - 2 Satzung
über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite (Kassenkredit-Satzung) für das
Haushaltsjahr 2006 der Gemeinde Inden vom 30. März 2006
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der z.Zt. gültigen
Fassung hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 30. März 2006 folgende Satzung
beschlossen:
§1
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2006 zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 13.000.000 EURO festgesetzt.
§2
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2006 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite (KassenkreditSatzung) für das Haushaltsjahr 2006 der Gemeinde Inden vom 30. März 2006 wird hiermit
öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW
2023) in der z.Zt. gültigen Fassung die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der
Gemeindeordnung NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer
Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich gekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Inden, den 30. März 2005
Bürgermeister