Daten
Kommune
Pulheim
Größe
85 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
09.05.11, 18:42
Aktualisiert
09.05.11, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
Rat
IV-61 ro/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
18.05.2011
X
07.06.2011
X
Herr Rosenkranz
(Verfasser/in)
155/2011
nö. S. TOP
26.04.2011
(Datum)
BETREFF:
Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 16.4 Brauweiler / Freimersdorf
Änderung der Darstellung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Grünfläche, Zweckbestimmung: Golfplatz"
- Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den §§ 3 Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
- Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
Siehe UPA vom 09.02.2011, TOP 5, Niederschrift-S. 8-9
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Investor / Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
-1-
ja
nein
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss
zu fassen:
1.
Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen/Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen/Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2.
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Änderung Nr. 16.4 Brauweiler / Freimersdorf des
Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim, der gemäß § 5 (5) BauGB vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S.
2585) eine Begründung mit den Angaben nach § 2a beigefügt ist.
Die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung.
ERLÄUTERUNGEN:
In seiner Sitzung am 09.02.2011 beauftragte der Umwelt- und Planungsausschuss die Verwaltung, den Entwurf der Teilbereichsänderung Nr. 16.4 des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim mit seiner Begründung öffentlich auszulegen.
Die Auslegung wurde in der Zeit vom 02.03.2011 bis zum 05.04.2011 durchgeführt. Die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.02.2011 über die Offenlage informiert.
Von Bürgern gingen keine Äußerungen zum Planentwurf ein. Von Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange erhielt die Verwaltung 2 Stellungnahmen. Zu diesen sind Abwägungsvorschläge
erarbeitet worden, die der Tabelle zur „Beteiligung der Behörden und TÖB gemäß § 4 Abs. 2
BauGB“ zu entnehmen sind. Die Eingaben sind als T 1 AUS (Landwirtschaftskammer NRW) und T
2 AUS (Rhein-Erft-Kreis) gekennzeichnet (AUS steht für Auslegung).
Für eine vollständige, rechtssichere Abwägung sind dem Rat auch die Inhalte der im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen vorzulegen. Diese sind in der Tabelle zur
„Beteiligung der Behörden und TÖB gemäß § 4 Abs. 1 BauGB“ zusammengefasst und mit Abwägungsvorschlägen versehen. Für sie wurde als Kürzel ein T plus Ziffer plus fBÖ verwendet (fBÖ
steht für frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. Behörden). Dem Ausschuss sind die Stellungnahmen bereits in der Sitzung am 09.02.2011 im Rahmen der Beratung zum Beschluss der
Offenlage zur Kenntnis gegeben worden.
Sofern der Ausschuss den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung folgt, kann er dem Rat empfehlen, die Flächennutzungsplanänderung 16.4 zu beschließen.
-2-