Daten
Kommune
Pulheim
Größe
38 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
09.05.11, 18:42
Aktualisiert
09.05.11, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim FNP Teiländerung 16.4
Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
1
Nr.
Behörde /TÖB
Schreiben vom
Inhalt der Stellungnahme
T1
LWK NRW
06.04.2011
Die ablehnende Stellungnahme zum Vorentwurf wird auf- Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu T 11 fBÖ
recht erhalten
AUS
Stellungnahme der Verwaltung
Es wird begrüßt, dass zur Anlage der Ausgleichsmaßnahmen keine Flächen außerhalb des Plangebietes erforderlich
----sind.
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Pulheim, die Stellungnahme gemäß dem obenstehenden Abwägungsvorschlag nicht zu berücksichtigen bzw.
zur Kenntnis zu nehmen.
T2
Rhein-Erft-Kreis
04.04.2011
Die Stellungnahme des bezieht sich auf folgende Themen:
AUS
Naturschutz und Landschaftspflege
Aus Gründen des Schutzes nachtaktiver Tiere sollte eine
Festsetzung nach § 9 (1) Nr. 20 BauGB getroffen werden,
nach der nur solche Beleuchtungsanlagen zugelassen werden, die nach unten abstrahlen und vorwiegend langwelliges
(insektenverträgliches) Licht erzeugen.
Eine Festsetzung zur Beleuchtung ist nicht erforderlich, da
es keine Beleuchtung der Spielbahnen geben wird. Auch die
angesprochenen, auf GolfCity Pulheim 1 errichteten Anlagen
sind ausschließlich auf die Übungseinrichtungen (Übungswiese) gerichtet und nicht auf Spielbahnen. Da im Plangebiet
von GolfCity Pulheim 2 keine Übungseinrichtungen vorgesehen sind und auch andere Nutzungen wie z. B. Stellplätze,
Terrassen weder vorgesehen noch zulässig sind, ist eine
Festsetzung zur Beleuchtung nicht notwendig.
Im Hinblick auf die Bepflanzung des südlichsten Teils des Siehe hierzu die Stellungnahme der Verwaltung zum
Plangebietes (siehe Stellungnahme des LVR vom Schreiben des LVR (Abwägung zu T 1 AUS zum BP 97
17.03.2011 im Rahmen der Offenlage zum Bebauungsplan Brauweiler/Freimersdorf.
Nr. 97 Brauweiler/Freimersdorf) bevorzugt der Erftkreis die
vorgelegte Variante 2.
Stadt Pulheim FNP Teiländerung 16.4
Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Nr.
Behörde /TÖB
Schreiben vom
Inhalt der Stellungnahme
2
Stellungnahme der Verwaltung
Der Bepflanzungsplan für GolfCity 1 und GolfCity 2 soll noch Der
Bepflanzungsplan
wurde
der
Unteren
vorgelegt werden, so wie es in der Besprechung von De- Landschaftsbehörde per e-Mail am 19. April 2011 vorgelegt.
zember 2010 festgelegt wurde
Da er kein Gegenstand der Bauleitplanung ist braucht er hier
nicht weiter behandelt zu werden.
Der im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
mit Schreiben vom 07.10.2009 eingelegte Widerspruch
wurde mit e-mail vom 28.04.2011 zurückgenommen .
Wasser-/Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III B der Was- Entsprechende Hinweise auf das Schutzgebiet sind im Besergewinnungsanlage Weiler und Worringen/Langel. Die bauungsplan enthalten.
Festsetzungen der Schutzgebietsverordnung sind zu beachten und einzuhalten.
Eine Altlast / Altlastenverdachtsfläche liegt im Plangebiet In der Begründung zum Bebauungsplan ist ein entsprechennicht vor.
der Passus enthalten.
Immissionsschutz
Der Immissionsschutzbehörde liegen Beschwerden von An- Wegen dieser Beschwerden hat im April 2011 ein Ortstermin
wohnern wegen der Blendung durch die auf dem Golfplatz mit dem Betreiber stattgefunden. Dabei wurde festgelegt,
GolfCity Pulheim 1 bestehenden Flutlichtanlagen vor. dass die Ausrichtung der Lampen geändert wird und dass
die Beleuchtung, wenn eine Störung von Anwohnern nicht
ausgeschlossen werden kann, nicht weiter betrieben wird.
Falls im Plangebiet von GolfCity Pulheim 2 weitere Beleuch- Zur Verwendung weiterer Beleuchtung auf GolfCity Pulheim
tungsanlagen errichtet werden sollen, müssen diese zusam- 2 siehe oben
men mit den bereits bestehenden Anlagen gutachterlich erfasst und bewertet werden. Es wird auf den einschlägigen
Stadt Pulheim FNP Teiländerung 16.4
Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Nr.
Behörde /TÖB
Schreiben vom
Inhalt der Stellungnahme
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Stellungnahme der Verwaltung
Erlass des Umweltministeriums aus 2000 verwiesen.
----Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Pulheim, die Stellungnahme gemäß dem obenstehenden Abwägungsvorschlag teilweise zu berücksichtigen.