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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 155/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
38 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
09.05.11, 18:42
Aktualisiert
09.05.11, 18:42
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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim FNP Teiländerung 16.4 Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB 1 Nr. Behörde /TÖB Schreiben vom Inhalt der Stellungnahme T1 LWK NRW 06.04.2011 Die ablehnende Stellungnahme zum Vorentwurf wird auf- Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu T 11 fBÖ recht erhalten AUS Stellungnahme der Verwaltung Es wird begrüßt, dass zur Anlage der Ausgleichsmaßnahmen keine Flächen außerhalb des Plangebietes erforderlich ----sind. Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme gemäß dem obenstehenden Abwägungsvorschlag nicht zu berücksichtigen bzw. zur Kenntnis zu nehmen. T2 Rhein-Erft-Kreis 04.04.2011 Die Stellungnahme des bezieht sich auf folgende Themen: AUS Naturschutz und Landschaftspflege Aus Gründen des Schutzes nachtaktiver Tiere sollte eine Festsetzung nach § 9 (1) Nr. 20 BauGB getroffen werden, nach der nur solche Beleuchtungsanlagen zugelassen werden, die nach unten abstrahlen und vorwiegend langwelliges (insektenverträgliches) Licht erzeugen. Eine Festsetzung zur Beleuchtung ist nicht erforderlich, da es keine Beleuchtung der Spielbahnen geben wird. Auch die angesprochenen, auf GolfCity Pulheim 1 errichteten Anlagen sind ausschließlich auf die Übungseinrichtungen (Übungswiese) gerichtet und nicht auf Spielbahnen. Da im Plangebiet von GolfCity Pulheim 2 keine Übungseinrichtungen vorgesehen sind und auch andere Nutzungen wie z. B. Stellplätze, Terrassen weder vorgesehen noch zulässig sind, ist eine Festsetzung zur Beleuchtung nicht notwendig. Im Hinblick auf die Bepflanzung des südlichsten Teils des Siehe hierzu die Stellungnahme der Verwaltung zum Plangebietes (siehe Stellungnahme des LVR vom Schreiben des LVR (Abwägung zu T 1 AUS zum BP 97 17.03.2011 im Rahmen der Offenlage zum Bebauungsplan Brauweiler/Freimersdorf. Nr. 97 Brauweiler/Freimersdorf) bevorzugt der Erftkreis die vorgelegte Variante 2. Stadt Pulheim FNP Teiländerung 16.4 Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Nr. Behörde /TÖB Schreiben vom Inhalt der Stellungnahme 2 Stellungnahme der Verwaltung Der Bepflanzungsplan für GolfCity 1 und GolfCity 2 soll noch Der Bepflanzungsplan wurde der Unteren vorgelegt werden, so wie es in der Besprechung von De- Landschaftsbehörde per e-Mail am 19. April 2011 vorgelegt. zember 2010 festgelegt wurde Da er kein Gegenstand der Bauleitplanung ist braucht er hier nicht weiter behandelt zu werden. Der im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 07.10.2009 eingelegte Widerspruch wurde mit e-mail vom 28.04.2011 zurückgenommen . Wasser-/Abfallwirtschaft, Bodenschutz Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III B der Was- Entsprechende Hinweise auf das Schutzgebiet sind im Besergewinnungsanlage Weiler und Worringen/Langel. Die bauungsplan enthalten. Festsetzungen der Schutzgebietsverordnung sind zu beachten und einzuhalten. Eine Altlast / Altlastenverdachtsfläche liegt im Plangebiet In der Begründung zum Bebauungsplan ist ein entsprechennicht vor. der Passus enthalten. Immissionsschutz Der Immissionsschutzbehörde liegen Beschwerden von An- Wegen dieser Beschwerden hat im April 2011 ein Ortstermin wohnern wegen der Blendung durch die auf dem Golfplatz mit dem Betreiber stattgefunden. Dabei wurde festgelegt, GolfCity Pulheim 1 bestehenden Flutlichtanlagen vor. dass die Ausrichtung der Lampen geändert wird und dass die Beleuchtung, wenn eine Störung von Anwohnern nicht ausgeschlossen werden kann, nicht weiter betrieben wird. Falls im Plangebiet von GolfCity Pulheim 2 weitere Beleuch- Zur Verwendung weiterer Beleuchtung auf GolfCity Pulheim tungsanlagen errichtet werden sollen, müssen diese zusam- 2 siehe oben men mit den bereits bestehenden Anlagen gutachterlich erfasst und bewertet werden. Es wird auf den einschlägigen Stadt Pulheim FNP Teiländerung 16.4 Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Nr. Behörde /TÖB Schreiben vom Inhalt der Stellungnahme 3 Stellungnahme der Verwaltung Erlass des Umweltministeriums aus 2000 verwiesen. ----Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Stellungnahme gemäß dem obenstehenden Abwägungsvorschlag teilweise zu berücksichtigen.