Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
27.01.2010
Erstellt
01.03.10, 06:49
Aktualisiert
01.03.10, 06:49
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 14/2010
Az.: 20
Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 05.01.2010
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
27.01.2010
Bemerkungen
Jahresabschluss 2008
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 05.01.2010
Beschlussentwurf:
1. Der Rat nimmt das Ergebnis des Jahresabschlusses 2008 der Stadt Erftstadt zur Kenntnis
2. Das Rechnungsprüfungsamt wird gemäß § 103 GO NRW mit der Prüfung des
Jahresabschlusses beauftragt
3. Der Jahresabschluss wird nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt an den
Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Begründung:
Der Bürgermeister hat den Jahresabschluss gemäß § 95 Abs. 3 S. 2 GO NRW bis zum 31.03. des
folgenden Haushaltsjahres dem Rat zuzuleiten. Aufgrund der Tatsache, dass diese Frist nahezu
von keiner Gebietskörperschaft eingehalten werden kann, wird diese Vorschrift im Rahmen der
Evaluierung des NKF-Gesetzes sehr kontrovers diskutiert. Eine mögliche Fristverlängerung ist
sehr wahrscheinlich.
Auch in Erftstadt ist es nicht gelungen, den gesetzlich vorgeschriebenen Termin für den (ersten)
NKF-Jahresabschluss einzuhalten. Dies lag sicherlich auch an den Besonderheiten der Erstellung
des ersten Jahresabschlusses, so dass in Zukunft davon auszugehen ist, dass aufgrund von
Lerneffekten eine zeitnahere Erstellung erfolgen wird.
Nach vorheriger Prüfung des Abschlusses durch das Rechnungsprüfungsamt wird der
Schlussbericht im Rechnungsprüfungsausschuss beraten und dem Rat zur Beschlussfassung über
den Jahresabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters zugeleitet.
(Dr. Rips)