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Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2008)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
27.01.2010
Erstellt
01.03.10, 06:49
Aktualisiert
01.03.10, 06:49
Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2008)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 14/2010 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 05.01.2010 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 27.01.2010 Bemerkungen Jahresabschluss 2008 Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 05.01.2010 Beschlussentwurf: 1. Der Rat nimmt das Ergebnis des Jahresabschlusses 2008 der Stadt Erftstadt zur Kenntnis 2. Das Rechnungsprüfungsamt wird gemäß § 103 GO NRW mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragt 3. Der Jahresabschluss wird nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Begründung: Der Bürgermeister hat den Jahresabschluss gemäß § 95 Abs. 3 S. 2 GO NRW bis zum 31.03. des folgenden Haushaltsjahres dem Rat zuzuleiten. Aufgrund der Tatsache, dass diese Frist nahezu von keiner Gebietskörperschaft eingehalten werden kann, wird diese Vorschrift im Rahmen der Evaluierung des NKF-Gesetzes sehr kontrovers diskutiert. Eine mögliche Fristverlängerung ist sehr wahrscheinlich. Auch in Erftstadt ist es nicht gelungen, den gesetzlich vorgeschriebenen Termin für den (ersten) NKF-Jahresabschluss einzuhalten. Dies lag sicherlich auch an den Besonderheiten der Erstellung des ersten Jahresabschlusses, so dass in Zukunft davon auszugehen ist, dass aufgrund von Lerneffekten eine zeitnahere Erstellung erfolgen wird. Nach vorheriger Prüfung des Abschlusses durch das Rechnungsprüfungsamt wird der Schlussbericht im Rechnungsprüfungsausschuss beraten und dem Rat zur Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters zugeleitet. (Dr. Rips)