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Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD
15.11.2004
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
18.11.2004
Rat
15.12.2004
TOP Ein Ja
Nein
44/2004
Ent Bemerkungen
Betrifft:
12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 28 „Gut
Müllenark“ und Nr. 29 „Äußere Anbindung des Bebauungsplanes Nr. 28“
- Beitrittsbeschluss
Beschlussentwurf:
Der Genehmigung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes unter Herausnahme der
Darstellungen des SO-Reiterhof und der nördlich gelegenen Mischgebietsdarstellung gem. der
Verfügung vom 08.11.2004 wird gefolgt.
Ergänzend zum Beschluss der Änderung des Flächennutzungsplanes vom 01.04.2004 wird die
Planzeichnung in der geänderten Fassung gem. o.a. Verfügung der Bezirksregierung erneut
beschlossen.
Begründung:
Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung des Rates am 01.04.2004
beschlossen. Die Flächennutzungsplanänderung wurde gem. der Beschlusslage zur Genehmigung
der Bezirksregierung Köln vorgelegt. Mit Verfügung vom 08.11.2004 wurde diese nun von der
Bezirksregierung genehmigt. Hierbei sind allerdings die SO-Reiterhof und die nördlich gelegenen
Mischgebietsdarstellungen herausgenommen worden. Die Begründung liegt in der fehlenden
Auseinandersetzung der Ausweisungen mit der vorhandenen Landschaftsplanung des Kreises
Düren.
Auf der Bebauungsplanebene ist im Rahmen der 2. Offenlage der Geltungsbereich entsprechend
reduziert worden. Gem. dieser Beschlusslage wird die Ausweisung der Flächen für den Reiterhof
und für die landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebe in einem separaten Planverfahren weiter
verfolgt. In diesem Verfahren ist nun auch die dann entsprechend notwendige
Flächennutzungsplanänderung weiter zu verfolgen. Hier sind dann die Belange der
Landschaftsplanung zu berücksichtigen.