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Beschlussvorlage (Neubau Feuerwehrhaus Geyen - Vorstellung der Entwurfspläne - Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
116 kB
Datum
21.12.2010
Erstellt
02.12.10, 18:44
Aktualisiert
01.03.11, 21:24
Beschlussvorlage (Neubau Feuerwehrhaus Geyen
- Vorstellung der Entwurfspläne
- Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung) Beschlussvorlage (Neubau Feuerwehrhaus Geyen
- Vorstellung der Entwurfspläne
- Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung) Beschlussvorlage (Neubau Feuerwehrhaus Geyen
- Vorstellung der Entwurfspläne
- Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat III / 26 - 2 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 07.12.2010 X 21.12.2010 X Herr Semisch (Verfasser/in) 472/2010 1. Ergänzung nö. S. TOP 02.12.2010 (Datum) BETREFF: Neubau Feuerwehrhaus Geyen - Vorstellung der Entwurfspläne - Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: X ja ja Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: nein X nein wenn ja: je nach Variante 945.000 – 1.029.000 € Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: s.o. € - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € X ja X nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: s. Beschlussvorschlag BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt 1. den Neubau des Feuerwehrhauses in Geyen entsprechend der Planungsvariante II zu Gesamtkosten i.H.v. 1.029.000 € vorzunehmen und hierfür eine erhebliche überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung bei dem investivem Konto M26090013 „Neubau eines Feuerwehrhauses in Geyen“ i.H.v. 84.000 € zu genehmigen. Zur Deckung sollen Minderaufwendungen bei folgenden investiven Konten herangezogen werden: o M26770002 „Beseitigung von Brandschutzmängeln an Grundschulen“ 75.000 € o M26050008 „Beseitigung von Brandschutzmängeln im SZ Brauweiler“ 9.000 € -1- alternativ 2. den Neubau des Feuerwehrhauses in Geyen entsprechend der Planungsvariante II vorzunehmen und ergänzend hierbei auch folgende Einsparvorschläge des Löschzuges Geyen zu berücksichtigen: o Verzicht auf die Industriedruckluftanlage 10.000 € o Hierdurch Reduzierung der Nebenkosten 1.500 € Für die verbleibenden Gesamtkosten i.H.v. 1.017.500 € wird eine erhebliche überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung bei dem investiven Konto M26090013 „Neubau eines Feuerwehrhauses in Geyen“ i.H.v. 72.500 € genehmigt. Zur Deckung sollen Minderaufwendungen bei folgendem investiven Konto herangezogen werden: M26770002 „Beseitigung von Brandschutzmängeln an Grundschulen“ 72.500 € alternativ 3. den Neubau des Feuerwehrhauses in Geyen entsprechend der Planungsvariante III zu Gesamtkosten i.H.v. 961.000 € vorzunehmen. Zur Deckung des überplanmäßigen Mehrbedarfs werden Minderaufwendungen bei folgendem investiven Konten herangezogen: M26770002 „Beseitigung von Brandschutzmängeln an Grundschulen“ 16.000 € alternativ 4. den Neubau des Feuerwehrhauses in Geyen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entsprechend der Planungsvariante IV zu Gesamtkosten i.H.v. 945.000 € vorzunehmen. ERLÄUTERUNGEN: In der Sitzung des Ausschusses für Liegenhaften und Hochbau am 18.11.2010 wurde die Planung, die auf der Grundlage des mit der Feuerwehr im Vorfeld abgestimmten Raumprogramms entwickelt wurde, vorgestellt (s. Präsentationsunterlagen, Anlage 1).Die hierzu vorgenommene Kostenberechung weist jedoch eine erhebliche Überschreitung des verfügbaren Budgets aus. Die Verwaltung hat daher gemeinsam mit der Architektin Alternativplanungen vorgenommen, die zu Einsparungen führen und hat diese mit der Feuerwehr abgestimmt. Zu 1. Bei der Planungsvariante II (Anlage 2) werden die PKW-Stellplätze von 22 auf 14 reduziert und gleichzeitig aus dem angrenzenden Lärmschutzwall heraus gezogen, so dass hier eine Stützwand entfallen kann. Diese Variante wird von der Feuerwehr mitgetragen, da an dem heutigen Feuerwehrhaus keinerlei PKW-Stellplätze zur Verfügung stehen und auf der verbleibenden Fläche dennoch alle PKW´s untergebracht werden können (wenn bereits abgestellte PKW´s durch nachrückende Einsatzkräfte zugeparkt werden). Alle übrigen nachfolgend beschriebenen Planungsvarianten werden von der Feuerwehr abgelehnt. Zu 2. Mit beigefügtem Schreiben vom 25.11.2010 (Anlage 7) hat der Löschzug Geyen folgende Einsparvorschläge gemacht: a) Verzicht auf PKW Stellplätze und befestigte Flächen b) Pflanzmaßnahmen später durchführen c) Reduzierung des Lärmschutzwalls -2- - 21.000 e 15.470 € 5.000 € d) Verzicht auf die Industriedruckluftanlage e) Reduzierung der Nebenkosten / Honorare 10.000 € 10.000 € Zu a) Die Kostenreduzierung ist in der Planungsvariante II bereits berücksichtigt. Zu b) Die Verschiebung der Pflanzmaßnahmen führt nicht zu einer echten Einsparung. Zu c) Ob die mögliche Kostenreduzierung durch den Löschzug sachgerecht ermittelt wurde wird z.Zt geprüft, unabhängig davon kann der Einsparvorschlag nicht berücksichtigt werden, da der Bebauungsplan die Höhe des Walles vorgibt. Zu d) Wird aufgegriffen. Zu e) Die Reduzierung der Nebenkosten aufgrund des Verzichts auf befestigte Stellplätze und Flächen ist in der Planungsvariante II bereits berücksichtigt. Der Verzicht auf die Druckluftanlage führt zu einer weiteren Reduzierung Honorars für das haustechnische Büro, die mit max. 1.500 € angesetzt werden kann. Zu 3. Bei der Planungsvariante III (Anlage 3) entfällt zusätzlich einer von 4 Stellplätzen in der Fahrzeughalle. Hierdurch reduzieren sich gleichzeitig die vorgelagerten befestigten Flächen im Außenbereich. Zu 4. In der Planungsvariante IV (Anlage 4) wird zusätzlich zu den oben beschriebenen Einsparungen die Gebäudeflucht zwischen Fahrzeughalle und Verwaltungstrakt begradigt. Der Verwaltungstrakt wird hierdurch verkleinert, dies wirkt sich insbesondere im Schulungsraum aus, dessen Fläche sich dann von rd. 61 m² auf ca. 46 m² reduziert. Rechnerisch ergeben sich bei dieser Variante Baukosten von insgesamt 946.000 €. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass eine Realisierung im Rahmen des verfügbaren Budgets von 945.000 € möglich ist. Die kosten- und flächenmäßige Gegenüberstellung der verschiedenen Varianten ist in den Anlagen 5 und 6 ersichtlich. -3-