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Beschlussvorlage (Ausweisung neuer Wahlgrabstätten auf dem Friedhof Frenz)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (Ausweisung neuer Wahlgrabstätten auf dem Friedhof Frenz) Beschlussvorlage (Ausweisung neuer Wahlgrabstätten auf dem Friedhof Frenz)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauverwaltungsamt 60 30 01 Kr/Xho 03.03.2004 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 18.03.2004 TOP Ein Ja Nein 446/2004 Ent Bemerkungen Betrifft: Ausweisung eines neuen Bereiches für Urnen-Wahlgrabstätten und Wahlgrabstätten für Körperbestattungen auf dem Friedhof Frenz Beschlussentwurf: Der Ausschuss beschließt die Ausweisung von neuen Bereichen für Wahlgrabstätten für Urnen- und Körperbestattungen auf dem Friedhof Frenz mit den Feldbezeichnungen: U1/W und A/W (Erweiterung). Begründung: Zur Anlage eines neuen Urnen-Wahlgrabfeldes: Auf dem Frenzer Friedhof besteht nur ein Wahlgrabfeld für Urnenbeisetzungen, so dass für die Angehörigen keine Auswahlmöglichkeit besteht. Der in der Anlage bezeichnete Bereich bietet sich für die Anlage von Urnengrabstätten an, da er durch vorhandenes Wurzelwerk eines nahe gelegenen Baumes für weitere Körperwahlgrabstätten nicht nutzbar ist. Auf der vorgesehenen Fläche ist Platz für 5 Urnenwahlgrabstätten. Zur Erweiterung des Wahlgrabfeldes A/W: Das vom Hauteingang aus gesehene Grabfeld links des Hauptweges ist an beiden Seiten mit Wahlgräbern belegt; der Zwischenraum ist mit Sträuchern bepflanzt. Das analog dazu liegende Grabfeld rechts des Weges soll durch die geplante Erweiterung vom Aufbau her gleich gestaltet werden. Das rechte Feld weist entlang des Hauptweges Wahlgrabstätten auf, an der Seite des Nebenweges und in der Mitte jedoch zwei bestehende Doppelgrabstätten und vier Einzelgrabstätten. Bei den Einzelgrabstätten handelt es sich um Grabstätten aus dem November 1944, es sind jedoch keine eingetragenen Ehrengrabstätten. Die beiden Doppelgrabstätten 155/156 und 173/174 bestehen ursprünglich aus vier einzelnen Reihengrabstätten aus den Jahren 1954, die um 1970 zu zwei Doppelgrabstätten zusammengefasst wurden. Schriftliche Unterlagen hierzu sind nicht überliefert. Im Zusammenhang mit dem Sterbefall Josef Strehl im Februar d.J. bat die Witwe darum, das Grab 173/174 als Wahlgrabstätte erwerben zu dürfen, da es sich um das Grab ihrer Eltern handelt. Diesem Wunsche wurde entsprochen, das es sich um einen alten Grabbestand handelt. Vorlage: 446/2004 Seite - 2 - Bis auf die jetzt neu belegte Grabstätte 173/174 ist die gesamte Reihe entlang des Weges unbelegt. Die Anlage von Wahlgrabstätten wird daher empfohlen. Die alten Grabbestände in der Mitte des Feldes von 1944 stören die Anlage nicht. Das Grab 155/156 jedoch muss 2005 nach Ablauf von 40 Jahren entfernt werden. Das stark gewucherte Strauchwerk in der Feldmitte muss beigeschnitten werden. Der rechte Nebenweg entlang der neuen Grabreihe sollte um eine Plattenbreite erweitert werden, um für die größer gewordenen Särge bei Bestattungen mehr Platz zu haben. Planausschnitte sind als Anlage beigefügt.