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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauverwaltungsamt
60 30 01 Kr/Xho
03.03.2004
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
18.03.2004
TOP Ein Ja
Nein
446/2004
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Ausweisung eines neuen Bereiches für Urnen-Wahlgrabstätten und Wahlgrabstätten für
Körperbestattungen auf dem Friedhof Frenz
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss beschließt die Ausweisung von neuen Bereichen für Wahlgrabstätten für Urnen- und
Körperbestattungen auf dem Friedhof Frenz mit den Feldbezeichnungen: U1/W und A/W
(Erweiterung).
Begründung:
Zur Anlage eines neuen Urnen-Wahlgrabfeldes:
Auf dem Frenzer Friedhof besteht nur ein Wahlgrabfeld für Urnenbeisetzungen, so dass für die
Angehörigen keine Auswahlmöglichkeit besteht. Der in der Anlage bezeichnete Bereich bietet sich
für die Anlage von Urnengrabstätten an, da er durch vorhandenes Wurzelwerk eines nahe gelegenen
Baumes für weitere Körperwahlgrabstätten nicht nutzbar ist. Auf der vorgesehenen Fläche ist Platz
für 5 Urnenwahlgrabstätten.
Zur Erweiterung des Wahlgrabfeldes A/W:
Das vom Hauteingang aus gesehene Grabfeld links des Hauptweges ist an beiden Seiten mit
Wahlgräbern belegt; der Zwischenraum ist mit Sträuchern bepflanzt. Das analog dazu liegende
Grabfeld rechts des Weges soll durch die geplante Erweiterung vom Aufbau her gleich gestaltet
werden.
Das rechte Feld weist entlang des Hauptweges Wahlgrabstätten auf, an der Seite des Nebenweges
und in der Mitte jedoch zwei bestehende Doppelgrabstätten und vier Einzelgrabstätten. Bei den
Einzelgrabstätten handelt es sich um Grabstätten aus dem November 1944, es sind jedoch keine
eingetragenen Ehrengrabstätten.
Die beiden Doppelgrabstätten 155/156 und 173/174 bestehen ursprünglich aus vier einzelnen
Reihengrabstätten aus den Jahren 1954, die um 1970 zu zwei Doppelgrabstätten zusammengefasst
wurden. Schriftliche Unterlagen hierzu sind nicht überliefert.
Im Zusammenhang mit dem Sterbefall Josef Strehl im Februar d.J. bat die Witwe darum, das Grab
173/174 als Wahlgrabstätte erwerben zu dürfen, da es sich um das Grab ihrer Eltern handelt.
Diesem Wunsche wurde entsprochen, das es sich um einen alten Grabbestand handelt.
Vorlage: 446/2004
Seite - 2 -
Bis auf die jetzt neu belegte Grabstätte 173/174 ist die gesamte Reihe entlang des Weges unbelegt.
Die Anlage von Wahlgrabstätten wird daher empfohlen.
Die alten Grabbestände in der Mitte des Feldes von 1944 stören die Anlage nicht. Das Grab
155/156 jedoch muss 2005 nach Ablauf von 40 Jahren entfernt werden.
Das stark gewucherte Strauchwerk in der Feldmitte muss beigeschnitten werden. Der rechte
Nebenweg entlang der neuen Grabreihe sollte um eine Plattenbreite erweitert werden, um für die
größer gewordenen Särge bei Bestattungen mehr Platz zu haben.
Planausschnitte sind als Anlage beigefügt.