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Beschlussvorlage (Verbandswasserwerk Aldenhoven)

Daten

Kommune
Inden
Größe
9,7 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (Verbandswasserwerk Aldenhoven) Beschlussvorlage (Verbandswasserwerk Aldenhoven)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum ------------------------- BM/Schr. 24.06.2004 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 15.07.2004 TOP Ein Ja Nein 483/2004 Ent Bemerkungen Betrifft: Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die vorliegende Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH. Begründung: Der derzeitige Gesellschaftsvertrag der VWA GmbH musste in den letzten Jahren mehrmals angepasst werden. Unter anderem auch deshalb, weil einige Bestimmungen nicht mehr zeitgemäß waren. Aus diesem Grunde wurde der Gesellschaftsvertrag überarbeitet und neu, vor allem aber zukunftsgerechter formuliert. Der Aufsichtsrat hat den Entwurf in zwei Sitzungen intensiv beraten und empfiehlt den Gesellschaftern die Annahme des neuen Gesellschaftsvertrages, der dieser Vorlage im Entwurf beigefügt ist. Bei seinen Beratungen hat sich der Aufsichtsrat im Wesentlichen von nachfolgenden vier Hauptgrundsätzen leiten lassen: 1) Der Entwurf ist weitgehend moderner formuliert und übersichtlicher gestaltet. 2) Die wirtschaftliche und handelsrechtliche Verantwortung im Zusammenspiel zwischen Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung wurde klarer gegliedert und ermöglicht ein den heutigen Erfordernissen angepasstes schnelleres Handeln. 3) Der § 7 „Rechte und Pflichten der Gesellschafter“ in dem derzeitigen Gesellschaftsvertrag wurde zugunsten einzelner mit den kommunalen Gesellschaftern abzuschließender Konzessionsverträge ganz aus dem Gesellschaftsvertrag herausgenommen. Das aus dem derzeitigen Gesellschaftsvertrag ergebende Dauerkonzessionsrecht mit kommunalen Gesellschaftern wird sich rechtlich in der bisherigen Form nicht mehr halten lassen, weil EU-Recht andere Regelungen vorsieht und im Übrigen zwischenzeitlich eine Ausschreibungspflicht für Konzessionsverträge besteht. 4) Das geplante neue Geschäftsfeld Wärmeversorgung, Energieerzeugung wurde berücksichtigt. Eine Beschlussfassung über den neuen Gesellschaftsvertrag ist in der Gesellschafterversammlung für Anfang September dieses Jahres vorgehen. Vorlage: 483/2004 Seite - 2 - Für den wegfallenden § 7 des Altvertrages (Rechte und Pflichten der Gesellschafter) wird seitens der VWA GmbH kurzfristig ein Konzessionsvertrag zur Verabschiedung durch den Rat der Gemeinde Inden zugeleitet.