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Beschlussvorlage (Aufwandsentschädigung für stellv.BM)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,8 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (Aufwandsentschädigung für stellv.BM)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum ------------------------- 10 24 01 14.10.2004 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 04.11.2004 TOP Ein Ja Nein 13/2004 Ent Bemerkungen Betrifft: Festsetzung der Aufwandsentschädigung für die beiden stellv. Bürgermeister Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die Festsetzung der Aufwandsentschädigungen für die beiden stellvertretenden Bürgermeister wie folgt: 1. stellv. Bürgermeister 2. stellv. Bürgermeister .............................. €/mtl. .............................. €/mtl. Begründung: Rechtsgrundlage für die Zahlung der Aufwandsentschädigung ist § 3 Abs. 1 der Entschädigungsverordnung. Danach beträgt die zusätzliche Aufwandsentschädigung bei dem ersten Stellvertreter des Bürgermeisters den 3-fachen, bei einem weiteren Stellvertreter des Bürgermeisters den 1,5-fachen Satz des Betrages der Aufwandsentschädigung für Mitglieder kommunaler Vertretungen in Gemeinden gleicher Größe nach § 1 Abs. 2 Nummer 1a. Danach würde der 1. stellv. Bürgermeister 3-fach von 179,00 € = 537,00 € und der 2. stellv. Bürgermeister 1,5-fach von 179,00 € = 268,50 € erhalten. Der Rat hat in seiner Sitzung am 03.11.1999 eine einheitliche Aufwandsentschädigung beschlossen, das heißt, dass jeder Stellvertreter 357,90 € erhält.