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Kommune
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16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
-------------------------
10 24 01
14.10.2004
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
04.11.2004
TOP Ein Ja
Nein
13/2004
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Festsetzung der Aufwandsentschädigung für die beiden stellv. Bürgermeister
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Festsetzung der Aufwandsentschädigungen für die beiden stellvertretenden
Bürgermeister wie folgt:
1. stellv. Bürgermeister
2. stellv. Bürgermeister
.............................. €/mtl.
.............................. €/mtl.
Begründung:
Rechtsgrundlage für die Zahlung der Aufwandsentschädigung ist § 3 Abs. 1 der
Entschädigungsverordnung. Danach beträgt die zusätzliche Aufwandsentschädigung bei dem ersten
Stellvertreter des Bürgermeisters den 3-fachen, bei einem weiteren Stellvertreter des Bürgermeisters
den 1,5-fachen Satz des Betrages der Aufwandsentschädigung für Mitglieder kommunaler
Vertretungen in Gemeinden gleicher Größe nach § 1 Abs. 2 Nummer 1a.
Danach würde der 1. stellv. Bürgermeister 3-fach von 179,00 € = 537,00 €
und der 2. stellv. Bürgermeister 1,5-fach von 179,00 € = 268,50 €
erhalten.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 03.11.1999 eine einheitliche Aufwandsentschädigung beschlossen,
das heißt, dass jeder Stellvertreter 357,90 € erhält.