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Beschlussvorlage (Stellenplan 2010)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
26.03.10, 07:18
Aktualisiert
26.03.10, 07:18
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 93/2010 Az.: 11 11-41 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 22.02.2010 Beratungsfolge Hauptausschuss Termin 18.03.2010 Finanz- und Personalausschuss 23.03.2010 Rat 25.03.2010 Betrifft: Bemerkungen Stellenplan 2010 Finanzielle Auswirkungen: Siehe Haushaltsplanentwurf 2010 Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 22.02.2010 Beschlussentwurf: Der als Anlage beigefügte Stellenplan 2010 wird beschlossen Begründung: Gegenüber dem Stellenplan 2010 weise ich auf folgende wesentliche Änderungen hin: Büro Bürgermeister: Ein Mitarbeiter des Umwelt- und Planungsamtes übernimmt mit der Hälfte seiner Arbeitszeit die Aufgabe des Referenten des Bürgermeisters. Die E 12–Stelle wird deshalb zu je 50 % beim Bürgermeister und im Umwelt- und Planungsamt geführt. Rechnungsprüfungsamt: Im Rechnungsprüfungsamt wird die durch die Freistellungsphase der Altersteilzeit eines Beamten vakante A 12-Stelle durch zwei Teilzeitkräfte besetzt. Die beiden Aufgabenbereiche sind nach A 11 BBesG und E 12 TVöD bewertet worden. Es gelang, beide Stellen mit internen Kräften zu besetzen. Kämmerei: Bedingt durch eine interne Umsetzung wird in der Kämmerei eine Stelle der Entgeltgruppe E 8 in eine Stelle der Besoldungsgruppe A 8 BBesG umgewandelt. Aufgrund einer internen Umsetzung aus dem Eigenbetrieb Immobilien wird in der Kämmerei eine zusätzliche Stelle der Entgeltgruppe E 11 TVöD geführt. Rechts- und Ordnungsamt: Im Ordnungsamt hat ein Beamter die Freistellungsphase der Altersteilzeit angetreten. Die Stelle war bisher nach A 11 BBesG ku A 10 BBesG ausgewiesen; sie wird daher nun nach A 10 BBesG weitergeführt und intern durch eine Mitarbeiterin der Besoldungsgruppe A 9 besetzt. Die A 9-Stelle dieser Mitarbeiterin fällt damit fort. In der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses vom 26.01.2010 wurde beschlossen, das Bürgerbüro nur noch am Standort Lechenich weiterzuführen. (s. V 543/2009) Die hierdurch freiwerdenden A 8/E 8-Stellen werden bis zur internen Umsetzung der Mitarbeiterinnen in andere Aufgabenbereiche zunächst beim Rechtsund Ordnungsamt weitergeführt. Amt für Kultur, Schulverwaltungs- und Sportangelegenheiten Die bisher als A 10 BBesG ku A 7 BBesG geführte Stelle in der Kulturabteilung wird nach interner Umorganisation weiter nach A 10 BBesG geführt und mit einer Beamtin des gehobenen Dienstes besetzt, die bisher in der Stadtkasse zusätzlich dem Bereich Zahlungsabwicklung zugewiesen war, so dass gesamtstädtisch eine A10 ku A 7 Stelle entfällt. Amt für Jugend, Familie, und Soziales Im Aufgabenbereich Unterhaltsvorschussleistungen ist eine weitere A 10-Stelle BBesG eingerichtet worden, die mit einer Teilzeitkraft (30 Wochenstunden) besetzt werden soll. Das Gemeindeprüfungsamt hat bei der letzten Prüfung für das Jahr 2007 bereits eine Personalunterdeckung von 0,84 Stellen festgestellt. Der Bedarf ist in 2008 auf 0,92 Stellen gewachsen; seitdem ist der Anstieg der Fallzahlen konstant. Deshalb ist die ausgewiesene Stelle zwingend erforderlich. In der Abteilung Allgemeiner Sozialer Dienst ist eine weitere Vollzeitstelle der Entgeltgruppe S 14 TV SuE ausgewiesen. Der Bereich Kinderschutz steigt in der Aufgabenwahrnehmung erheblich an. Auch hier hat das Gemeindeprüfungsamt in seinem letzten Bericht schon für das Jahr 2008 eine Personalunterdeckung von insgesamt einer Stelle festgestellt. Die Einrichtung der zusätzlichen Stelle ist auch hier zwingend erforderlich. Umwelt- und Planungsamt: Im Umwelt- und Planungsamt wird eine weitere Vollzeitstelle der Entgeltgruppe E 10 TVöD für eine/n Stadtplaner/in geschaffen. (s. V 612/2009) Seit September 2004 ist durch insgesamt fünf Elternzeiten und Teilzeitbeschäftigungen von zwei Mitarbeiterinnen eine aus arbeitstechnischer Sicht unbefriedigende Situation entstanden, welche allein durch die Kompensation des jeweiligen Stundendefizits mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen - wie bisher - in Zukunft nicht mehr behoben werden kann. Insgesamt sind in den letzten Jahren drei „Personalabgänge“ zu verzeichnen, welche ausschließlich auf die Befristung der Beschäftigungsverhältnisse zurückzuführen sind. Dieser Zustand ist einer verlässlichen Arbeitsplanung und kontinuierlichen Aufgabenbewältigung nicht mehr zuträglich, da auch in Zukunft nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich diese hohe Fluktuation mit ihren negativen Folgen - sich ständig wiederholende Einarbeitung bindet Arbeitskraft und hindert die eigentliche Aufgabenerfüllung - fortsetzt. Da beide derzeit vorhandenen Stadtplanerstellen zurzeit nur mit Teilzeitkräften besetzt sind, entstehen zurzeit keine zusätzlichen Personalkosten. -2- Darüber hinaus möchte ich ergänzend auf Folgendes hinweisen: Im Beamtenrecht ist mit einer Änderung des Laufbahnrechts der beamtenrechtliche Status „zur Anstellung“ weggefallen. Beamte sind daher mit der Übernahme nach der Laufbahnprüfung unmittelbar in eine Planstelle einzuweisen. Die im Stellenplan aufgeführten Stellen, einschließlich aller Änderungen zum Stellenplan 2009, sind –bis auf die zwei nicht besetzten Beigeordnetenstellen- im Ansatz der Personalkosten enthalten. Die unbefristet beschäftigten städtischen Mitarbeiter/innen der ARGE, Geschäftsstelle Erftstadt, werden im Stellenplan gesondert ausgewiesen und sind in der namentlichen Stellenübersicht am Ende aufgeführt. Wegen der unsicheren Rechtslage bei der ARGE ist nicht auszuschließen, dass zum 01.01.2011 städtische Mitarbeiter/innen zur Verwaltung zurückkehren werden. Sollten im Laufe des Jahres in der Verwaltung Stellen vakant werden, werde ich diese Option bei der Personalbesetzung und -planung mit berücksichtigen. Zum 01.11.2009 ist ein neuer Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst mit einer neuen Entgeltgruppenstruktur vereinbart worden. Die betroffenen Mitarbeiter/innen wurden in die neue Entgeltordnung übergeleitet. Der besseren Übersicht halber werden diese Beschäftigten im Stellenplan in einem gesonderten Teil ausgewiesen und sind in der namentlichen Stellenübersicht mit einem "S" vor der Entgeltgruppe gekennzeichnet. Im beamteten Bereich habe ich Ihnen für dieses Jahr keine Stellenanhebungen vorgeschlagen. Vorliegende Höherbewertungsanträge werden im Laufe des Jahres durch die Bewertungskommission unter Berücksichtigung des in Kürze erscheinenden neu bearbeiteten KGST-Gutachtens "Stellenplan - Stellenbewertung" überprüft. Die Fraktionsvorsitzenden haben von mir ergänzend -wie jedes Jahr- mit Schreiben vom 08.02.2010 die namentliche Stellenübersicht erhalten. (Dr. Rips) -3-