Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
26.03.10, 07:18
Aktualisiert
26.03.10, 07:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 93/2010
Az.: 11 11-41
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 22.02.2010
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Termin
18.03.2010
Finanz- und Personalausschuss
23.03.2010
Rat
25.03.2010
Betrifft:
Bemerkungen
Stellenplan 2010
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Haushaltsplanentwurf 2010
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 22.02.2010
Beschlussentwurf:
Der als Anlage beigefügte Stellenplan 2010 wird beschlossen
Begründung:
Gegenüber dem Stellenplan 2010 weise ich auf folgende wesentliche Änderungen
hin:
Büro Bürgermeister:
Ein Mitarbeiter des Umwelt- und Planungsamtes übernimmt mit der Hälfte seiner
Arbeitszeit die Aufgabe des Referenten des Bürgermeisters. Die E 12–Stelle wird
deshalb zu je 50 % beim Bürgermeister und im Umwelt- und Planungsamt geführt.
Rechnungsprüfungsamt:
Im Rechnungsprüfungsamt wird die durch die Freistellungsphase der Altersteilzeit eines
Beamten vakante A 12-Stelle durch zwei Teilzeitkräfte besetzt. Die beiden
Aufgabenbereiche sind nach A 11 BBesG und E 12 TVöD bewertet worden. Es gelang,
beide Stellen mit internen Kräften zu besetzen.
Kämmerei:
Bedingt durch eine interne Umsetzung wird in der Kämmerei eine Stelle der
Entgeltgruppe E 8 in eine Stelle der Besoldungsgruppe A 8 BBesG umgewandelt.
Aufgrund einer internen Umsetzung aus dem Eigenbetrieb Immobilien wird in der
Kämmerei eine zusätzliche Stelle der Entgeltgruppe E 11 TVöD geführt.
Rechts- und Ordnungsamt:
Im Ordnungsamt hat ein Beamter die Freistellungsphase der Altersteilzeit angetreten.
Die Stelle war bisher nach A 11 BBesG ku A 10 BBesG ausgewiesen; sie wird daher
nun nach A 10 BBesG weitergeführt und intern durch eine Mitarbeiterin der
Besoldungsgruppe A 9 besetzt. Die A 9-Stelle dieser Mitarbeiterin fällt damit fort.
In der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses vom 26.01.2010 wurde
beschlossen, das Bürgerbüro nur noch am Standort Lechenich weiterzuführen. (s. V
543/2009) Die hierdurch freiwerdenden A 8/E 8-Stellen werden bis zur internen
Umsetzung der Mitarbeiterinnen in andere Aufgabenbereiche zunächst beim Rechtsund Ordnungsamt weitergeführt.
Amt für Kultur, Schulverwaltungs- und Sportangelegenheiten
Die bisher als A 10 BBesG ku A 7 BBesG geführte Stelle in der Kulturabteilung wird
nach interner Umorganisation weiter nach A 10 BBesG geführt und mit einer Beamtin
des gehobenen Dienstes besetzt, die bisher in der Stadtkasse zusätzlich dem Bereich
Zahlungsabwicklung zugewiesen war, so dass gesamtstädtisch eine A10 ku A 7 Stelle
entfällt.
Amt für Jugend, Familie, und Soziales
Im Aufgabenbereich Unterhaltsvorschussleistungen ist eine weitere A 10-Stelle BBesG
eingerichtet worden, die mit einer Teilzeitkraft (30 Wochenstunden) besetzt werden soll.
Das Gemeindeprüfungsamt hat bei der letzten Prüfung für das Jahr 2007 bereits eine
Personalunterdeckung von 0,84 Stellen festgestellt. Der Bedarf ist in 2008 auf 0,92
Stellen gewachsen; seitdem ist der Anstieg der Fallzahlen konstant. Deshalb ist die
ausgewiesene Stelle zwingend erforderlich.
In der Abteilung Allgemeiner Sozialer Dienst ist eine weitere Vollzeitstelle der
Entgeltgruppe S 14 TV SuE ausgewiesen.
Der Bereich Kinderschutz steigt in der Aufgabenwahrnehmung erheblich an. Auch hier
hat das Gemeindeprüfungsamt in seinem letzten Bericht schon für das Jahr 2008 eine
Personalunterdeckung von insgesamt einer Stelle festgestellt. Die Einrichtung der
zusätzlichen Stelle ist auch hier zwingend erforderlich.
Umwelt- und Planungsamt:
Im Umwelt- und Planungsamt wird eine weitere Vollzeitstelle der Entgeltgruppe E 10
TVöD für eine/n Stadtplaner/in geschaffen. (s. V 612/2009)
Seit September 2004 ist durch insgesamt fünf Elternzeiten und Teilzeitbeschäftigungen
von zwei Mitarbeiterinnen eine aus arbeitstechnischer Sicht unbefriedigende Situation
entstanden, welche allein durch die Kompensation des jeweiligen Stundendefizits mit
befristeten Beschäftigungsverhältnissen - wie bisher - in Zukunft nicht mehr behoben
werden kann.
Insgesamt sind in den letzten Jahren drei „Personalabgänge“ zu verzeichnen, welche
ausschließlich auf die Befristung der Beschäftigungsverhältnisse zurückzuführen sind.
Dieser Zustand ist einer verlässlichen Arbeitsplanung und kontinuierlichen
Aufgabenbewältigung nicht mehr zuträglich, da auch in Zukunft nicht ausgeschlossen
werden kann, dass sich diese hohe Fluktuation mit ihren negativen Folgen - sich ständig
wiederholende Einarbeitung bindet Arbeitskraft und hindert die eigentliche
Aufgabenerfüllung - fortsetzt.
Da beide derzeit vorhandenen Stadtplanerstellen zurzeit nur mit Teilzeitkräften besetzt
sind, entstehen zurzeit keine zusätzlichen Personalkosten.
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Darüber hinaus möchte ich ergänzend auf Folgendes hinweisen:
Im Beamtenrecht ist mit einer Änderung des Laufbahnrechts der beamtenrechtliche
Status „zur Anstellung“ weggefallen. Beamte sind daher mit der Übernahme nach der
Laufbahnprüfung unmittelbar in eine Planstelle einzuweisen.
Die im Stellenplan aufgeführten Stellen, einschließlich aller Änderungen zum Stellenplan
2009, sind –bis auf die zwei nicht besetzten Beigeordnetenstellen- im Ansatz der
Personalkosten enthalten.
Die unbefristet beschäftigten städtischen Mitarbeiter/innen der ARGE, Geschäftsstelle
Erftstadt, werden im Stellenplan gesondert ausgewiesen und sind in der namentlichen
Stellenübersicht am Ende aufgeführt. Wegen der unsicheren Rechtslage bei der ARGE
ist nicht auszuschließen, dass zum 01.01.2011 städtische Mitarbeiter/innen zur
Verwaltung zurückkehren werden. Sollten im Laufe des Jahres in der Verwaltung Stellen
vakant werden, werde ich diese Option bei der Personalbesetzung und -planung mit
berücksichtigen.
Zum 01.11.2009 ist ein neuer Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst mit einer
neuen Entgeltgruppenstruktur vereinbart worden. Die betroffenen Mitarbeiter/innen
wurden in die neue Entgeltordnung übergeleitet. Der besseren Übersicht halber werden
diese Beschäftigten im Stellenplan in einem gesonderten Teil ausgewiesen und sind in
der namentlichen Stellenübersicht mit einem "S" vor der Entgeltgruppe gekennzeichnet.
Im beamteten Bereich habe ich Ihnen für dieses Jahr keine Stellenanhebungen
vorgeschlagen. Vorliegende Höherbewertungsanträge werden im Laufe des Jahres
durch die Bewertungskommission unter Berücksichtigung des in Kürze erscheinenden
neu bearbeiteten KGST-Gutachtens "Stellenplan - Stellenbewertung" überprüft.
Die Fraktionsvorsitzenden haben von mir ergänzend -wie jedes Jahr- mit Schreiben vom
08.02.2010 die namentliche Stellenübersicht erhalten.
(Dr. Rips)
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