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Beschlussvorlage (Anlage 3 - Stellungnahme BM)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
170 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
26.03.10, 07:18
Aktualisiert
26.03.10, 07:18
Beschlussvorlage (Anlage 3 - Stellungnahme BM) Beschlussvorlage (Anlage 3 - Stellungnahme BM)

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Inhalt der Datei

Stadtverwaltung. Stadtverwaltuna. Postfach 2565 . 50359 Erftstadt Holzdamm 10 .50374 Erftstadt STAD ERFTSTAD An den Vorsitzenden des Personalrates Herrn Uwe Lehmann Im Hause Nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 022351 409-... Haupt- und Personalamt Holzdamm 10 Stellungnahme Mein Zeichen Ihr Zeichen Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Herr Elsen 02235/409-214 eMail: juergen.elsen@erftstadtde des Personalrates zur namentlichen Datum 18.03.2010 10 Stellenübersicht Sehr geehrter Herr Lehmann, zunächst möchte ich gerne auf die allgemeinen Anmerkungen in Ihrem Schreiben eingehen. Die Stellen in der Verwaltung (tariflichBeschäftigte sowie Beamte/Beamtinnen) werden seit dem Jahr 2000 kontinuierlich auf der Grundlage der Vorarbeit durch die Bewertungskommission bewertet. Die Bewertung aller Stellen ist dem Grunde nach seit 2001 abgeschlossen, seitdem erfolgen dann Neubewertungen, wenn aufgrund von organisatorischen Änderungen sich Aufgabenbereiche ändern oder neu geschaffen werden. Grundlage für die Überprüfung der Bewertung sind die durch die Budgetverantwortlichen vorgelegten aktuellen Arbeitsplatzbeschreibungen mit Hinweisen auf die Änderungen zur bisherigen Bewertung bzw. auf die neu geschaffenen Aufgabenbereiche. Zurzeit liegen mir aus dem Bereich der Beamten einige aktuelle Arbeitsplatzbeschreibungen vor, die in den nächsten Sitzungen der Bewertungskommission behandelt werden. Grundlage der Bewertung wird dann das neue KGSt-Gutachten sein. Das aktuelle KGSt-Gutachten wurde allen Mitgliedern der Bewertungskommission zur Verfügung gestellt. Inwieweit das neue Gutachten eine Neubewertung anderer Beamtenstellen notwendig machen wird, bedarf einer Prüfung nach Auswertung des Gutachtens. Über das Ergebnis werde ich berichten. Weiterhin regen Sie an, dass die im aktuellen Tarifabschluss vorgesehene Regelung für die Übernahme der Auszubildenden auf die städtischen Auszubildenden angewandt wird. Die Stadt Erftstadt stellt in einigen Bereichen Ausbildungsplätze zur Verfügung, um Jugendlichen die Chance eines Berufsabschlusses zu bieten. Dabei orientierte sich bereits in der Vergangenheit die Zahl der Ausbildungsplätze im Verwaltungsbereich am im Rahmen der Personalentwicklung ermittelten Bedarf. Hier konnten deshalb nach Abschluss der Ausbildung in der Regel unbefristete Arbeitsplätze angeboten werden. Bei den Ausbildungsplätzen im technischen Bereich handelt es sich jedoch häufig um Ausbildungsstellen, die über Bedarf eingerichtet wurden. Ich werde selbstverständlich - wie in der Besuchszeiten: Rechts- und OrdnunQsamt I Haus Ganser. E-Lechenich: montags - freitags donnerstags außerdem Rentenabteilung nur nach Vereinbarung 'Ion 08.00 - 12.00 Uhr von 14.00 -18.00 Uhr Amt für Juqend. Familie und Soziales I Rathaus E.-Liblar ieweils nach Vereinbaruno: montags. dienstags. freitags von 08.00 - 12.00 Uhr donnerstags von 14.00 -16.00 Uhr e-Mail: buergermeister@erftstadtde Kopfbogen Bauordnunqsamt I Rathaus E.-Liblar: montags von 08.00 -12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr donnerstags von 08.00 -12.00 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr Volkshochschule. Carl-Schurz-Straße 23: montags bis freitags von 09.00 -12.00 Uhr donnerstags auch von 14.00 -16.00 Uhr Konten der Stadtkasse: Kreissparkasse Köln VR-Bank Rhein-ErfteG 0191000100 (BLZ 370 50299) 1000001011 (BLZ 37161289) Bürqerbüro I Haus Ganser: montags von 07.15 dienstags mittwochs donnerstags von von von von von von freitags samstags 08.00 08.00 08.00 14.00 08.00 09.00 Uhr - 14.00 12.00 Uhr - 14.00 -12.00 - 18.00 - 12.00 - 11.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Uhr Busverbindunaen: Linien 920. 979. 990 Rathaus Liblar Haltestelle Liblar EKZ Haus Ganser Haltestelle Le. Markt Antwort Stellungnahme Stellenplan 2010 neuer -2 Vergangenheit auch - bemüht sein, Auszubildenden nach der Prüfung eine befristete Übernahme anzubieten. Aufgrund der prekären Haushaltslage wird das aber nur dann möglich sein, wenn damit ein -zumindest vorübergehend bestehender- betrieblicher Bedarf abgedeckt werden kann. Zu Ihren übrigen Stellungnahmen möchte ich Folgendes erläutern: -1- Ref.1: Der Aufgabenbereich des Referenten des Bürgermeisters wurde neu eingerichtet. Inwieweit die Übernahme dieser Aufgaben für den Stelleninhaber bewertungsrelevant ist, wird geprüft, sobald nach einer Phase der Einarbeitung die wahrzunehmenden Aufgaben in einer Arbeitsplatzbeschreibung fixiertwerden. -32- Bürgerbüro: Mitdem Beschluss der Aufgabe des Standortes Liblarwerden die Aufgaben nur noch in Lechenich wahrgenommen. Eine inhaltliche Änderung der Aufgaben ergibt sich dadurch nicht, so dass für eine Neubewertung der Stellen zurzeit keine Veranlassung besteht. -370- Nr.: 2-6 und Nr. 16,25-26: Eine Änderung der Aufgabenwahrnehmung bei den von Ihnen genannten Stellen ist nicht dokumentiert; eine Neubewertung steht hier nicht an. -40- Nr.: 26: Die bisher als A 10 BBesG ku A 7 BBesG geführte Stelle in der Kulturabteilung wird nach einer internen Umorganisation weiter nach A 10 BBesG geführt, sie wurde mit einer Beamtin des gehobenen Dienstes besetzt, die bisher in der Stadtkasse im Überhang geführt wurde. Die Stelleninhaberin nimmt über die bisher auf dieser Stelle auszuübenden Aufgaben weitere Arbeiten aus dem Schul- und Kulturbereich wahr; es handelt sich hier um reine Sachbearbeitertätigkeiten, die im Bereich der Besoldungsgruppe A 10 anzusiedeln sind. Ich gehe davon aus, dass die Amtsleitung für diese Stelle in absehbarer Zeit eine aktualisierte Arbeitsplatzbeschreibung erstellen wird. Da die Stelle mit einer Beamtin aus Ste/lenüberhang besetzt wurde, ist kein Raum für eine Stellenausschreibung gegeben. -51- Nr.: 187: Die angesprochene Stelle wurde seinerzeit im Übersoll ausgewiesen, da eine in der Abteilung ausgewiesene weitere Stelle mit einem langzeiterkrankten Beamten besetzt war, der mittlerweile aus dem Dienst ausgeschieden ist. Ein Stellenwechsel des Stelleninhabers steht zurzeit nicht an, inwieweit bei einem Wechsel Aufgaben verteilt oder einer/einem anderen Mitarbeiter/in übertragen werden, wird dann zu prüfen sein. Berücksichtigt werden muss dabei auch, dass zurzeit noch offen ist, ob nach dem 31.12. 2010 möglicherweise Rückkehrer/innen aus der ARGE Aufgabenbereiche zugewiesen werden müssen. Eine Streichung des kw-Vermerkes ist daher zurzeit nicht angebracht. -61- Nr.: 5 und 6: Ich gehe zurzeit davon aus, dass die durch die Umorganisation erforderlich gewordene Aufgabenverschiebung im angesprochenen Bereich nicht bewertungsrelevant ist. -61-: Nr. 11: Eine geänderte Arbeitsplatzbeschreibung für die von Ihnen genannte Stelle liegt mir nicht vor. Auch wenn ich es begrüße, wenn sich Mitarbeiterlinnen nebenberuflich fortbilden, führt eine solche Weiterbildung nicht notwendigerweise zu einer Höhergruppierung, da es bei der Eingruppierung nur auf die übertragenen Aufgaben ankommt. Sollten der Ste/leninhaberin zukünftig höherwertige Aufgaben übertragen werden, werde ich die Eingruppierung selbstverständlich überprüfen. Antwort Stellungnahme Stellenplan 2010 neuer Kopfbogen