Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
170 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
26.03.10, 07:18
Aktualisiert
26.03.10, 07:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadtverwaltung.
Stadtverwaltuna.
Postfach 2565 . 50359 Erftstadt
Holzdamm 10 .50374 Erftstadt
STAD
ERFTSTAD
An den Vorsitzenden des
Personalrates
Herrn Uwe Lehmann
Im Hause
Nachrichtlich allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 022351 409-...
Haupt- und Personalamt
Holzdamm 10
Stellungnahme
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Herr Elsen
02235/409-214
eMail: juergen.elsen@erftstadtde
des Personalrates
zur namentlichen
Datum
18.03.2010
10
Stellenübersicht
Sehr geehrter Herr Lehmann,
zunächst möchte ich gerne auf die allgemeinen Anmerkungen in Ihrem Schreiben eingehen.
Die Stellen in der Verwaltung (tariflichBeschäftigte sowie Beamte/Beamtinnen) werden seit dem
Jahr 2000 kontinuierlich auf der Grundlage der Vorarbeit durch die Bewertungskommission
bewertet.
Die Bewertung aller Stellen ist dem Grunde nach seit 2001 abgeschlossen, seitdem erfolgen dann
Neubewertungen, wenn aufgrund von organisatorischen Änderungen sich Aufgabenbereiche
ändern oder neu geschaffen werden.
Grundlage für die Überprüfung der Bewertung sind die durch die Budgetverantwortlichen
vorgelegten aktuellen Arbeitsplatzbeschreibungen mit Hinweisen auf die Änderungen zur
bisherigen Bewertung bzw. auf die neu geschaffenen Aufgabenbereiche.
Zurzeit liegen mir aus dem Bereich der Beamten einige aktuelle Arbeitsplatzbeschreibungen vor,
die in den nächsten Sitzungen der Bewertungskommission behandelt werden. Grundlage der
Bewertung wird dann das neue KGSt-Gutachten sein.
Das aktuelle KGSt-Gutachten wurde allen Mitgliedern der Bewertungskommission zur Verfügung
gestellt. Inwieweit das neue Gutachten eine Neubewertung anderer Beamtenstellen notwendig
machen wird, bedarf einer Prüfung nach Auswertung des Gutachtens.
Über das Ergebnis werde ich berichten.
Weiterhin regen Sie an, dass die im aktuellen Tarifabschluss vorgesehene Regelung für die
Übernahme der Auszubildenden auf die städtischen Auszubildenden angewandt wird. Die Stadt
Erftstadt stellt in einigen Bereichen Ausbildungsplätze zur Verfügung, um Jugendlichen die Chance
eines Berufsabschlusses zu bieten.
Dabei orientierte sich bereits in der Vergangenheit die Zahl der Ausbildungsplätze im
Verwaltungsbereich am im Rahmen der Personalentwicklung ermittelten Bedarf. Hier konnten
deshalb nach Abschluss der Ausbildung in der Regel unbefristete Arbeitsplätze angeboten werden.
Bei den Ausbildungsplätzen im technischen Bereich handelt es sich jedoch häufig um
Ausbildungsstellen, die über Bedarf eingerichtet wurden. Ich werde selbstverständlich - wie in der
Besuchszeiten:
Rechts- und OrdnunQsamt I Haus Ganser. E-Lechenich:
montags - freitags
donnerstags
außerdem
Rentenabteilung nur nach
Vereinbarung
'Ion 08.00 - 12.00 Uhr
von 14.00 -18.00 Uhr
Amt für Juqend. Familie und Soziales I Rathaus E.-Liblar
ieweils nach Vereinbaruno:
montags. dienstags. freitags
von 08.00 - 12.00 Uhr
donnerstags
von 14.00 -16.00 Uhr
e-Mail: buergermeister@erftstadtde
Kopfbogen
Bauordnunqsamt I Rathaus E.-Liblar:
montags
von 08.00 -12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr
donnerstags von 08.00 -12.00 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr
Volkshochschule. Carl-Schurz-Straße 23:
montags bis freitags
von 09.00 -12.00 Uhr
donnerstags auch
von 14.00 -16.00 Uhr
Konten der Stadtkasse:
Kreissparkasse Köln
VR-Bank Rhein-ErfteG
0191000100 (BLZ 370 50299)
1000001011 (BLZ 37161289)
Bürqerbüro I Haus Ganser:
montags
von 07.15
dienstags
mittwochs
donnerstags
von
von
von
von
von
von
freitags
samstags
08.00
08.00
08.00
14.00
08.00
09.00
Uhr
- 14.00
12.00 Uhr
- 14.00
-12.00
- 18.00
- 12.00
- 11.00
Uhr
Uhr und
Uhr
Uhr
Uhr
Busverbindunaen:
Linien 920. 979. 990
Rathaus Liblar Haltestelle Liblar EKZ
Haus Ganser Haltestelle Le. Markt
Antwort Stellungnahme Stellenplan 2010 neuer
-2 Vergangenheit auch - bemüht sein, Auszubildenden nach der Prüfung eine befristete Übernahme
anzubieten. Aufgrund der prekären Haushaltslage wird das aber nur dann möglich sein, wenn
damit ein -zumindest vorübergehend bestehender- betrieblicher Bedarf abgedeckt werden kann.
Zu Ihren übrigen Stellungnahmen möchte ich Folgendes erläutern:
-1-
Ref.1: Der Aufgabenbereich des Referenten des Bürgermeisters wurde neu eingerichtet.
Inwieweit die Übernahme dieser Aufgaben für den Stelleninhaber bewertungsrelevant ist,
wird geprüft, sobald nach einer Phase der Einarbeitung die wahrzunehmenden Aufgaben in
einer Arbeitsplatzbeschreibung fixiertwerden.
-32-
Bürgerbüro: Mitdem Beschluss der Aufgabe des Standortes Liblarwerden die Aufgaben
nur noch in Lechenich wahrgenommen. Eine inhaltliche Änderung der Aufgaben ergibt sich
dadurch nicht, so dass für eine Neubewertung der Stellen zurzeit keine Veranlassung
besteht.
-370- Nr.: 2-6 und Nr. 16,25-26: Eine Änderung der Aufgabenwahrnehmung bei den von Ihnen
genannten Stellen ist nicht dokumentiert; eine Neubewertung steht hier nicht an.
-40-
Nr.: 26: Die bisher als A 10 BBesG ku A 7 BBesG geführte Stelle in der Kulturabteilung wird
nach einer internen Umorganisation weiter nach A 10 BBesG geführt, sie wurde mit einer
Beamtin des gehobenen Dienstes besetzt, die bisher in der Stadtkasse im Überhang
geführt wurde. Die Stelleninhaberin nimmt über die bisher auf dieser Stelle auszuübenden
Aufgaben weitere Arbeiten aus dem Schul- und Kulturbereich wahr; es handelt sich hier um
reine Sachbearbeitertätigkeiten, die im Bereich der Besoldungsgruppe A 10 anzusiedeln
sind. Ich gehe davon aus, dass die Amtsleitung für diese Stelle in absehbarer Zeit eine
aktualisierte Arbeitsplatzbeschreibung erstellen wird.
Da die Stelle mit einer Beamtin aus Ste/lenüberhang besetzt wurde, ist kein Raum für eine
Stellenausschreibung gegeben.
-51-
Nr.: 187: Die angesprochene Stelle wurde seinerzeit im Übersoll ausgewiesen, da eine in
der Abteilung ausgewiesene weitere Stelle mit einem langzeiterkrankten Beamten besetzt
war, der mittlerweile aus dem Dienst ausgeschieden ist. Ein Stellenwechsel des
Stelleninhabers steht zurzeit nicht an, inwieweit bei einem Wechsel Aufgaben verteilt oder
einer/einem anderen Mitarbeiter/in übertragen werden, wird dann zu prüfen sein.
Berücksichtigt werden muss dabei auch, dass zurzeit noch offen ist, ob nach dem
31.12. 2010 möglicherweise Rückkehrer/innen aus der ARGE Aufgabenbereiche
zugewiesen werden müssen. Eine Streichung des kw-Vermerkes ist daher zurzeit nicht
angebracht.
-61-
Nr.: 5 und 6: Ich gehe zurzeit davon aus, dass die durch die Umorganisation erforderlich
gewordene Aufgabenverschiebung im angesprochenen Bereich nicht bewertungsrelevant
ist.
-61-:
Nr. 11: Eine geänderte Arbeitsplatzbeschreibung für die von Ihnen genannte Stelle liegt mir
nicht vor.
Auch wenn ich es begrüße, wenn sich Mitarbeiterlinnen nebenberuflich fortbilden, führt eine
solche Weiterbildung nicht notwendigerweise zu einer Höhergruppierung, da es bei der
Eingruppierung nur auf die übertragenen Aufgaben ankommt. Sollten der Ste/leninhaberin
zukünftig höherwertige Aufgaben übertragen werden, werde ich die Eingruppierung
selbstverständlich überprüfen.
Antwort Stellungnahme
Stellenplan 2010 neuer Kopfbogen