Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
175 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
26.03.10, 07:18
Aktualisiert
26.03.10, 07:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STAD
Stadtverwaltung.
Stadtverwaltunq.
ERFTSTAD
Postfach 2565 . 50359 Erftstadt
Holzdamm 10.50374
Erftstadt
Der Personalrat
Herrn Bürgermeister
Dr. Franz-Georg Rips
im Hause
oachrichtlich
allen Stadtverordenten
Dienststelle
Telefax 02235/409-515
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Personalrat
Herr Lehmann
02235/409-316
Stellungnahme
des Personalrates
(Zimmer-Nr.)
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
PR
Datum
11.03.2010
zur namentlichen Stellen übersicht 2010
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
besten Dank für die Übersendung der namentlich Stellenübersicht 2010. Der Personalrat
gibt hierzu folgende Stellungnahme
ab:
-1Ref.1
Ein Mitarbeiter des Umwelt- und Planungsamtes übernimmt mit der Hälfte seiner Arbeitszeit die Aufgabe des Referenten des Bürgermeisters. Es ist in diesem Zusammenhang zu
prüfen, ob mit der Übernahme dieser Tätigkeit, welche vorher in dieser Form nicht existierte, ein Höhergruppierungsanspruch des Mitarbeiters besteht.
Amt -32Nr. 3
Nach Abschluss der Erprobungsphase
im Bürgerbüro ist - auf der Basis des erstellten
Konzeptes und unter Berücksichtigung des Abschlussberichtes
- die erneute Stellen bewertung für das Bürgerbüro erforderlich.
-370-
Nr. 2 - 6 und Nr. 16, 25 - 26
Die Aufgabenwahrnehmung
durch die Stelleninhaber hat sich gewandelt. Insofern sollte
hier auf der Grundlage des neuen KGSt-Gutachtens zur Bewertung von Beamtenstellen
eine Stellenbewertung erfolgen.
Besuchszeiten:
montags - freitags
donnerstags
außerdem
Ordnungsamt donnerstags
Einwohnermeldeabteilung samstags
Sozialamt donnerstags
von
von
von
von
von
14.00-16.00 Uhr
Bauordnungsamt
montags
von 08.00-12.00 Uhr und von 14.00-16.00 Uhr
donnerstags von 08.00-12.00 Uhr und von 14.00-17.00 Uhr
14.00-18.00 Uhr
09.00-11.00 Uhr
14.00-16.00 Uhr
Konten der Stadtkasse:
Kreissparkasse Köln 0191000100 (BLZ 370 502 99)
08.00-12.00 Uhr
Sozialamt mittwochs ganztägig
und donnerstags vormittags geschlossen
Rentenabteilung mittwochs nur nach Vereinbarung
VR-Bank Brühl-Erftstadt eG 1000001011 (BLZ 371 61289)
Postbank Köln 38461-504 (BLZ 37010050)
Busverbindungen:
Linien 920. 979, 990
Rathaus Liblar Haltestelle Liblar EKZ
Haus Ganser Haltestelle Le. Markt
Stellungnahme Stellenplan 2010
2
Amt -40Nr.26
Diese Stelle ist im Stellen plan für 2009 mit dem Übergang des Stelleninhabers in die Ruhephase der Altersteilzeit mit Ku A 7 eingestuft.
Die jetzige Stelleninhaberin ist aus dem Bereich der Stadtkasse umgesetzt worden, die
Stelle hat nunmehr eine Wertigkeit von A 10 erhalten, was aus der Stellenübersicht heraus
nicht verständlich ist.
Eine Neubewertung der Stelle durch die Stellenbewertungskommission ist bisher nicht
erfolgt. Sofern eine Anhebung der Stelle von derzeit A 7 auf A 10 gerechtfertigt ist, hat eine hausinterne Ausschreibung zu erfolgen. Daher kann es sich hier nur um eine vorläufige
Besetzung und Erfassung im Stellenplan handeln.
Amt -51Nr. 187
Die Stelle ist mit einem kw-Vermerk versehen. Es erschließt sich nicht, dass mit einem
potentiellen Wechsel des Stelleninhabers eine wesentliche Reduzierung der Fallzahlen
einhergehen wird.
Amt -61Nr. 5 + Nr. 6
Bedingt durch eine neue AufgabensteIlung eines Mitarbeiters des Umwelt- und Planungsamtes, der zu 50 % seiner Arbeitszeit die Funktion eines Referenten des Bürgermeisters
übernommen hat, kommt es zu dauerhaften A ufgabenanreicherungen
bei den Inhabern
der beiden genannten Stellen.
.
Hier ist zu prüfen, inwiefern bei diesen ein Höhergruppierungsanspruch
besteht.
Nr.11
Die Stelleninhaberin ist ausgebildete technische Bauzeichnerin und wird auch dementsprechend vergütet. Bereits seit längerem führt sie über diesen Aufgabenbereich hinaus
selbstständige kreative und gestalterische Tätigkeiten für das Marketing und die AußendarsteIlung von etlichen Bereichen der Stadtverwaltung durch, so dass ihre derzeitige
Vergütung nicht mehr angemessen erscheint. Darüber hinaus ist die Stelleninhaberin auch
technische Angestellte mit Ausbildereigenschaft. Weiterhin macht die Stelleninhaberin
zurzeit nebenberuflich eine Ausbildung zur geprüften Grafikdesignerin. Eine aktualisierte
Stellenbewertung würde hier Grundlage für eine dementsprechende Anhebung der Vergütung bilden.
3
Allgemeine
Anmerkungen:
Erneut sind die Beamtinnen und Beamten von der allgemeinen Entwicklung abgekoppelt.
Neben dem Ausschluss von der leistungsorientierten Bezahlung ist nun erneut ein Beförderungsstopp für das Jahr 2010 vorgesehen.
Die Beamtinnen und Beamten der Stadt Erftstadt erfüllen die übertragenen Aufgaben in
gleichem Umfang und mit gleichem Engagement wie die tariflich Beschäftigten, jedoch
werden die erbrachten Leistungen nicht in gleichem Maße von Rat und Verwaltungsspitze
honoriert.
Die bisherigen Stellenbewertungen
der Beamtinnen und Beamten basieren auf dem
KGST-Gutachten
aus dem Jahr 1982. Seit Dezember 2009 liegt ein neues KGSTGutachten zur Stellenbewertung für Beamtinnen und Beamte vor.
Gemäß § 18 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) besteht die Rechtspflicht zur Steilenbewertung für Beamte. Aus § 18 ergibt sich die Pflicht jedes Dienstherrn, also auch der stadt
Erftstadt, die von ihm eingerichteten Beamtenstellen zu bewerten. Die Bestimmung ist kein
bloßer Programmsatz, sondern als Konkretisierung des Gleichheitssatzes unmittelbar
geltendes Recht.
Der Personalrat fordert die sofortige Neubewertung aller vom KGST -Gutachten erfassten
Stellen und die Umsetzung der sich aus der Neubewertung ergebenden Bewertungen im
Stellenplan noch in diesem Jahr.
Die Einigungsempfehlung
der Schlichtungskommission
im öffentlichen Dienst für 2010
sieht u. a. vor, dass Auszubildende
nach dem TVAöD - Besonderer Teil BBiG - bei
dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung
mindestens mit der Abschlussnote "befriedigend" im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis für die Dauer von zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen,
sofern nicht im Einzelfall personenbedingte,
verhaltensbedingte,
betriebsbedingte
oder
gesetzliche Gründe entgegenstehen.
Der Personalrat hält diese Regelung für grundsätzlich geeignet, jungen Menschen einen
geordneten Übergang in den erlernten Beruf zu ermöglichen. Der Personalrat würde es
begrüßen, wenn diese Regelung seitens der Verwaltung extensiv ausgenutzt würde.
Der Personalrat begrüßt ausdrücklich das vom Bürgermeister
lungskonzept für die Stadtverwaltung Erftstadt.
Er wird die Aufstellung dieses Konzeptes aktiv unterstützen
Der Personalrat
zuzuleiten.
Mit freundlichen
bittet Sie, diese Stellungnahme
Grüßen
Alois Thanner
(Vorstand Personalrat)
geplante
Personalentwick-
und begleiten.
den Ratsfraktionen
zur Kenntnisnahme