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Beschlussvorlage (Anlage 2 - Stellungnahme Personalrat)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
175 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
26.03.10, 07:18
Aktualisiert
26.03.10, 07:18
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Inhalt der Datei

STAD Stadtverwaltung. Stadtverwaltunq. ERFTSTAD Postfach 2565 . 50359 Erftstadt Holzdamm 10.50374 Erftstadt Der Personalrat Herrn Bürgermeister Dr. Franz-Georg Rips im Hause oachrichtlich allen Stadtverordenten Dienststelle Telefax 02235/409-515 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Personalrat Herr Lehmann 02235/409-316 Stellungnahme des Personalrates (Zimmer-Nr.) Mein Zeichen Ihr Zeichen PR Datum 11.03.2010 zur namentlichen Stellen übersicht 2010 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, besten Dank für die Übersendung der namentlich Stellenübersicht 2010. Der Personalrat gibt hierzu folgende Stellungnahme ab: -1Ref.1 Ein Mitarbeiter des Umwelt- und Planungsamtes übernimmt mit der Hälfte seiner Arbeitszeit die Aufgabe des Referenten des Bürgermeisters. Es ist in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob mit der Übernahme dieser Tätigkeit, welche vorher in dieser Form nicht existierte, ein Höhergruppierungsanspruch des Mitarbeiters besteht. Amt -32Nr. 3 Nach Abschluss der Erprobungsphase im Bürgerbüro ist - auf der Basis des erstellten Konzeptes und unter Berücksichtigung des Abschlussberichtes - die erneute Stellen bewertung für das Bürgerbüro erforderlich. -370- Nr. 2 - 6 und Nr. 16, 25 - 26 Die Aufgabenwahrnehmung durch die Stelleninhaber hat sich gewandelt. Insofern sollte hier auf der Grundlage des neuen KGSt-Gutachtens zur Bewertung von Beamtenstellen eine Stellenbewertung erfolgen. Besuchszeiten: montags - freitags donnerstags außerdem Ordnungsamt donnerstags Einwohnermeldeabteilung samstags Sozialamt donnerstags von von von von von 14.00-16.00 Uhr Bauordnungsamt montags von 08.00-12.00 Uhr und von 14.00-16.00 Uhr donnerstags von 08.00-12.00 Uhr und von 14.00-17.00 Uhr 14.00-18.00 Uhr 09.00-11.00 Uhr 14.00-16.00 Uhr Konten der Stadtkasse: Kreissparkasse Köln 0191000100 (BLZ 370 502 99) 08.00-12.00 Uhr Sozialamt mittwochs ganztägig und donnerstags vormittags geschlossen Rentenabteilung mittwochs nur nach Vereinbarung VR-Bank Brühl-Erftstadt eG 1000001011 (BLZ 371 61289) Postbank Köln 38461-504 (BLZ 37010050) Busverbindungen: Linien 920. 979, 990 Rathaus Liblar Haltestelle Liblar EKZ Haus Ganser Haltestelle Le. Markt Stellungnahme Stellenplan 2010 2 Amt -40Nr.26 Diese Stelle ist im Stellen plan für 2009 mit dem Übergang des Stelleninhabers in die Ruhephase der Altersteilzeit mit Ku A 7 eingestuft. Die jetzige Stelleninhaberin ist aus dem Bereich der Stadtkasse umgesetzt worden, die Stelle hat nunmehr eine Wertigkeit von A 10 erhalten, was aus der Stellenübersicht heraus nicht verständlich ist. Eine Neubewertung der Stelle durch die Stellenbewertungskommission ist bisher nicht erfolgt. Sofern eine Anhebung der Stelle von derzeit A 7 auf A 10 gerechtfertigt ist, hat eine hausinterne Ausschreibung zu erfolgen. Daher kann es sich hier nur um eine vorläufige Besetzung und Erfassung im Stellenplan handeln. Amt -51Nr. 187 Die Stelle ist mit einem kw-Vermerk versehen. Es erschließt sich nicht, dass mit einem potentiellen Wechsel des Stelleninhabers eine wesentliche Reduzierung der Fallzahlen einhergehen wird. Amt -61Nr. 5 + Nr. 6 Bedingt durch eine neue AufgabensteIlung eines Mitarbeiters des Umwelt- und Planungsamtes, der zu 50 % seiner Arbeitszeit die Funktion eines Referenten des Bürgermeisters übernommen hat, kommt es zu dauerhaften A ufgabenanreicherungen bei den Inhabern der beiden genannten Stellen. . Hier ist zu prüfen, inwiefern bei diesen ein Höhergruppierungsanspruch besteht. Nr.11 Die Stelleninhaberin ist ausgebildete technische Bauzeichnerin und wird auch dementsprechend vergütet. Bereits seit längerem führt sie über diesen Aufgabenbereich hinaus selbstständige kreative und gestalterische Tätigkeiten für das Marketing und die AußendarsteIlung von etlichen Bereichen der Stadtverwaltung durch, so dass ihre derzeitige Vergütung nicht mehr angemessen erscheint. Darüber hinaus ist die Stelleninhaberin auch technische Angestellte mit Ausbildereigenschaft. Weiterhin macht die Stelleninhaberin zurzeit nebenberuflich eine Ausbildung zur geprüften Grafikdesignerin. Eine aktualisierte Stellenbewertung würde hier Grundlage für eine dementsprechende Anhebung der Vergütung bilden. 3 Allgemeine Anmerkungen: Erneut sind die Beamtinnen und Beamten von der allgemeinen Entwicklung abgekoppelt. Neben dem Ausschluss von der leistungsorientierten Bezahlung ist nun erneut ein Beförderungsstopp für das Jahr 2010 vorgesehen. Die Beamtinnen und Beamten der Stadt Erftstadt erfüllen die übertragenen Aufgaben in gleichem Umfang und mit gleichem Engagement wie die tariflich Beschäftigten, jedoch werden die erbrachten Leistungen nicht in gleichem Maße von Rat und Verwaltungsspitze honoriert. Die bisherigen Stellenbewertungen der Beamtinnen und Beamten basieren auf dem KGST-Gutachten aus dem Jahr 1982. Seit Dezember 2009 liegt ein neues KGSTGutachten zur Stellenbewertung für Beamtinnen und Beamte vor. Gemäß § 18 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) besteht die Rechtspflicht zur Steilenbewertung für Beamte. Aus § 18 ergibt sich die Pflicht jedes Dienstherrn, also auch der stadt Erftstadt, die von ihm eingerichteten Beamtenstellen zu bewerten. Die Bestimmung ist kein bloßer Programmsatz, sondern als Konkretisierung des Gleichheitssatzes unmittelbar geltendes Recht. Der Personalrat fordert die sofortige Neubewertung aller vom KGST -Gutachten erfassten Stellen und die Umsetzung der sich aus der Neubewertung ergebenden Bewertungen im Stellenplan noch in diesem Jahr. Die Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission im öffentlichen Dienst für 2010 sieht u. a. vor, dass Auszubildende nach dem TVAöD - Besonderer Teil BBiG - bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung mindestens mit der Abschlussnote "befriedigend" im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis für die Dauer von zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen, sofern nicht im Einzelfall personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen. Der Personalrat hält diese Regelung für grundsätzlich geeignet, jungen Menschen einen geordneten Übergang in den erlernten Beruf zu ermöglichen. Der Personalrat würde es begrüßen, wenn diese Regelung seitens der Verwaltung extensiv ausgenutzt würde. Der Personalrat begrüßt ausdrücklich das vom Bürgermeister lungskonzept für die Stadtverwaltung Erftstadt. Er wird die Aufstellung dieses Konzeptes aktiv unterstützen Der Personalrat zuzuleiten. Mit freundlichen bittet Sie, diese Stellungnahme Grüßen Alois Thanner (Vorstand Personalrat) geplante Personalentwick- und begleiten. den Ratsfraktionen zur Kenntnisnahme