Daten
Kommune
Inden
Größe
8,3 kB
Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 149/00/......
1.Ergänzung
Der Bürgermeister
Kämmerei
Beratungsfolge
Bau- und Vergabeausschuss
Rat
Aktenzeichen
II/J.
Termin
Datum
07.11.2000
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
15.11.2000
14.12.2000
Betrifft:
Betriebswirtschaftliche Berechnung über die Höhe der Kanalbenutzungsgebühren in der Gemeinde
Inden für das Jahr 2001
Beschlußentwurf:
Der Rat nimmt die als Anlage beigefügte Berechnung über die Höhe der Kanalbenutzungsgebühren in der Gemeinde Inden für das Jahr 2001 zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Aufgrund der beigefügten betriebswirtschaftlichen Berechnung ergeben sich für das Jahr 2001
Kanalbenutzungsgebühren in Höhe von 4,85 DM/cbm.
Da der z.Zt. gültigen Gebührensatz nicht verändert wird, ist es nicht erforderlich, dass der Rat
hierüber einen neuen Satzungsbeschluss fasst.
Nach der Rechtsprechung des OVG Münster sollte jedoch die Kalkulation des Gebührensatzes
dem Rat zumindest zur Kenntnis gegeben werden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte daher die betriebswirtschaftliche Berechnung über
die Höhe der Kanalbenutzungsgebühren in der Gemeinde Inden für das Jahr 2001
ausdrücklich durch die Rat zustimmend zur Kenntnis genommen werden.
T562.DOC
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