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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 Pulheim 1303 Bereich: Tennishallengelände südwestlich der Kreuzung Venloer Straße / Bonnstraße - 2. Verlängerung der Veränderungssperre (Satzungsbeschluss))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
83 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
09.05.11, 18:42
Aktualisiert
09.05.11, 18:42
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 Pulheim 1303
Bereich: Tennishallengelände südwestlich der Kreuzung Venloer Straße / Bonnstraße
- 2. Verlängerung der Veränderungssperre (Satzungsbeschluss)) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 Pulheim 1303
Bereich: Tennishallengelände südwestlich der Kreuzung Venloer Straße / Bonnstraße
- 2. Verlängerung der Veränderungssperre (Satzungsbeschluss))

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss Rat IV-61 ho/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 18.05.2011 X 07.06.2011 X Frau Hoss (Verfasser/in) 167/2011 nö. S. TOP 02.05.2011 (Datum) BETREFF: Bebauungsplan Nr. 30 Pulheim 1303 Bereich: Tennishallengelände südwestlich der Kreuzung Venloer Straße / Bonnstraße - 2. Verlängerung der Veränderungssperre (Satzungsbeschluss) VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die beiliegende Satzung über die zweite Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 30 Pulheim 1303. -1- ERLÄUTERUNGEN: In seiner Sitzung am 11.05.2010 beschloss der Rat der Stadt Pulheim die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Teiländerung 1303 des Bebauungsplanes Nr. 30 Pulheim (Tennishallengelände). Deren Geltungsdauer endet am 01.07.2011. Gemäß § 17 Abs. 2 BauGB kann die Gemeinde – wenn besondere Umstände es erfordern – die Frist der Geltungsdauer einer Veränderungssperre bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern. Die Verwaltung schlägt vor, von dieser Möglichkeit im vorliegenden Fall Gebrauch zu machen und die Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung um noch ein weiteres Jahr zu verlängern. Die besonderen Umstände werden dabei wie folgt dargelegt: Nachdem das umfangreiche Verkehrsgutachten zur Problematik der zukünftigen Erschließung des Plangebietes im September 2010 vorgelegt wurde, bemühte sich die Verwaltung, mit dem damaligen Grundstückseigentümer eine inhaltliche Abstimmung über die zukünftige Nutzung und mithin über die Planinhalte für das Bebauungsplanänderungsverfahren herbeizuführen. Von diesem Angebot machte der damalige Grundstückseigentümer keinen Gebrauch; vielmehr erhielt die Verwaltung Anfang diesen Jahres Kenntnis davon, dass das in Rede stehende Gelände zwischenzeitlich an einen Projektentwickler veräußert worden sei, der wiederum mit Investoren verhandele, die dort eine reine Wohnnutzung realisieren wollen. Zwischenzeitlich konnte durch ein von dem Projektentwickler beauftragtes Architekturbüro ein konkretes städtebauliches Konzept erarbeitet werden, auf dessen Grundlage die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt werden soll. Aufgrund der oben geschilderten grundlegenden Änderungen hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse und der erst dadurch konkretisierbaren und entsprechend darstellbaren Planungsinhalte hat sich die Fortführung des Planänderungsverfahrens zeitlich verzögert. Um auch weiterhin eine Sicherung der Bauleitplanung zu gewährleisten - auch vor dem Hintergrund des noch immer anhängigen Klageverfahrens auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheides u.a. für die Ansiedlung eines zentrenrelevanten Lebensmitteleinzelhandelmarktes - schlägt die Verwaltung vor, die Geltungsdauer der Veränderungssperre nochmals um ein weiteres Jahr zu verlängern. -2-