Daten
Kommune
Pulheim
Größe
72 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
09.05.11, 18:42
Aktualisiert
09.05.11, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT PULHEIM
- RHEIN-ERFT-KREIS -
SATZUNG
der Stadt Pulheim über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre im Ortsteil Pulheim für den Bereich
der in Aufstellung befindlichen Teiländerung 1303 des Bebauungsplanes Nr. 30 Pulheim
Aufgrund der §§ 14 Abs. 1, 16 und 17 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23 09.2004 (BGBl I S.2414),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.12.2008( BGBl. I S. 3018) und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S.666), zuletzt geändert durch Gesetz vom
30.06.2009 (GV NRW S.380), hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am
die folgende
Satzung beschlossen:
§1
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre, die am 17.06.2008 erstmals vom Rat der Stadt Pulheim für die
Dauer von zwei Jahren beschlossen wurde (veröffentlicht am 01.07.2008 im Amtsblatt für den Rhein-Erft-Kreis
und damit rechtsverbindlich), und deren erste Verlängerung um ein Jahr vom Rat der Stadt Pulheim am
11.05.2010 beschlossen wurde (veröffentlicht am 29.06.2010 im Amtsblatt für den Rhein-Erft-Kreis und damit
rechtsverbindlich), wird um ein weiteres Jahr bis zum 01.07.2012 verlängert.
Der Geltungsbereich dieser Satzung ist in einem Abgrenzungsplan kenntlich gemacht, der Bestandteil dieser
Satzung ist.
§2
Diese Satzung tritt am 01.07.2011 in Kraft.
rat BP 30 Pu 1303 2.Verl. Veränd.sperre 07062011