Daten
Kommune
Inden
Größe
12 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
II/Hall
15.11.2004
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
01.12.2004
Rat
15.12.2004
TOP Ein Ja
Nein
40/2004
Ent Bemerkungen
Betrifft:
5. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2004 zur Gebührensatzung vom 16. Dezember 1999 zur
Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 16. Juni 1999
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 5. Änderungssatzung vom
15. Dezember 2004 zur Gebührensatzung vom 16. Dezember 1999 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 16. Juni 1999.
Begründung:
Bio-Tonne:
Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Bio-Tonnen werden wie folgt festgesetzt:
MGB 120 - 14-tägige Leerung
89,64 € (Gebühr 2004 = 96,96 € )
MGB 240 - 14-tägige Leerung
136,32 € (Gebühr 2004 = 150,00 € )
Abfallsack:
Die Gebühr für den Abfallsack in Höhe von 3,50 € sollte nicht verändert werden.
Sperrmüll:
Die Gebühr für eine Sperrmüllmarke je Stück / Bündel / Gerät in Höhe von 5,00 € für die Entsorgung von Sperrmüll, Elektro- und Elektronikschrott, Kühlschränke, Ölradiatoren, Wärmetauscher,
Altholz und Altmetall sollte nicht verändert werden.
Restmüllabfuhr und Umleerbehälter (Container):
Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Restmüllgefäße und Umleerbehälter (Container) sollen
wie nachfolgend aufgeführt festgesetzt werden:
MGB 60 - 14-tägige Leerung
109,32 € ( Gebühr in 2004 = 111,24 € )
MGB 120 - 14-tägige Leerung
189,24 € ( Gebühr in 2004 = 180,60 € )
MGB 240 - 14-tägige Leerung
362,88 € ( Gebühr in 2004 = 332,76 € )
1,1 cbm Umleerbehälter (Container) 1.721,40 € ( Gebühr in 2004 = 1.530,24 € )
Vorlage: 40/2004
Seite - 2 5. Änderungssatzung
vom 15. Dezember 2004 zur Gebührensatzung vom 16. Dezember 2001 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 16. Juni 1999
Aufgrund der §§ 7 und 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Stärkung der regionalen und interkommunalen Zusammenarbeit der Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen vom 03. Februar 2004 (GV NRW
S. 96 ff.) und den §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Kurortegesetzes und des Kommunalabgabengesetzes sowie zur Aufhebung
der Kurgebietsverordnung und der Kurbeitragsregelung für das Staatsbad Oeynhausen vom 04. Mai
2004 (GV NRW S. 228) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2004
folgende 5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 16. Dezember 1999 zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 16. Juni 1999 beschlossen:
Artikel I
§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
1. Die Benutzungsgebühr beträgt für einen
a) Müllgroßbehälter jährlich
bei 60 l Rauminhalt (MGB 60)
- 14-tägige Leerung -
109,32 €
bei 120 l Rauminhalt (MGB 120)
- 14-tägige Leerung -
189,24 €
bei 240 l Rauminhalt (MBG 240)
- 14-tägige Leerung -
362,88 €
1,1-cbm-Umleerbehälter (Container) jährlich - 14-tägige Leerung - 1.721,40 €
b) Die jährliche Benutzungsgebühr beträgt für die Bio-Tonne
bei 120 l Rauminhalt (MGB 120)
- 14-tägige Leerung -
89,64 €
bei 240 l Rauminhalt (MGB 240)
- 14-tägige Leerung - 136,32 €
Für die Bio-Tonne besteht Anschluss- und Benutzungspflicht; auf die Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung über die Abfallentsorgung wird hingewiesen.
Vorlage: 40/2004
Seite - 3 -
Artikel II
Diese 5. Änderungssatzung tritt zum 01. Januar 2005 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 16. Dezember 1999, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 10. Dezember 2003, zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Inden
vom 16. Juni 1999 insoweit außer Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende 5. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2004 zur Gebührensatzung vom 16. Dezember 1999 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 16. Juni 1999 wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit
ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde
nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei
die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Inden, den 15. Dezember 2004
Bürgermeister