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Beschlussvorlage (Abfallentsorgungssatzung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
12 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (Abfallentsorgungssatzung) Beschlussvorlage (Abfallentsorgungssatzung) Beschlussvorlage (Abfallentsorgungssatzung)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei II/Hall 15.11.2004 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 01.12.2004 Rat 15.12.2004 TOP Ein Ja Nein 40/2004 Ent Bemerkungen Betrifft: 5. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2004 zur Gebührensatzung vom 16. Dezember 1999 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 16. Juni 1999 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 5. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2004 zur Gebührensatzung vom 16. Dezember 1999 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 16. Juni 1999. Begründung: Bio-Tonne: Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Bio-Tonnen werden wie folgt festgesetzt: MGB 120 - 14-tägige Leerung 89,64 € (Gebühr 2004 = 96,96 € ) MGB 240 - 14-tägige Leerung 136,32 € (Gebühr 2004 = 150,00 € ) Abfallsack: Die Gebühr für den Abfallsack in Höhe von 3,50 € sollte nicht verändert werden. Sperrmüll: Die Gebühr für eine Sperrmüllmarke je Stück / Bündel / Gerät in Höhe von 5,00 € für die Entsorgung von Sperrmüll, Elektro- und Elektronikschrott, Kühlschränke, Ölradiatoren, Wärmetauscher, Altholz und Altmetall sollte nicht verändert werden. Restmüllabfuhr und Umleerbehälter (Container): Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Restmüllgefäße und Umleerbehälter (Container) sollen wie nachfolgend aufgeführt festgesetzt werden: MGB 60 - 14-tägige Leerung 109,32 € ( Gebühr in 2004 = 111,24 € ) MGB 120 - 14-tägige Leerung 189,24 € ( Gebühr in 2004 = 180,60 € ) MGB 240 - 14-tägige Leerung 362,88 € ( Gebühr in 2004 = 332,76 € ) 1,1 cbm Umleerbehälter (Container) 1.721,40 € ( Gebühr in 2004 = 1.530,24 € ) Vorlage: 40/2004 Seite - 2 5. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2004 zur Gebührensatzung vom 16. Dezember 2001 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 16. Juni 1999 Aufgrund der §§ 7 und 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Stärkung der regionalen und interkommunalen Zusammenarbeit der Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen vom 03. Februar 2004 (GV NRW S. 96 ff.) und den §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Kurortegesetzes und des Kommunalabgabengesetzes sowie zur Aufhebung der Kurgebietsverordnung und der Kurbeitragsregelung für das Staatsbad Oeynhausen vom 04. Mai 2004 (GV NRW S. 228) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2004 folgende 5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 16. Dezember 1999 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 16. Juni 1999 beschlossen: Artikel I § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung: 1. Die Benutzungsgebühr beträgt für einen a) Müllgroßbehälter jährlich bei 60 l Rauminhalt (MGB 60) - 14-tägige Leerung - 109,32 € bei 120 l Rauminhalt (MGB 120) - 14-tägige Leerung - 189,24 € bei 240 l Rauminhalt (MBG 240) - 14-tägige Leerung - 362,88 € 1,1-cbm-Umleerbehälter (Container) jährlich - 14-tägige Leerung - 1.721,40 € b) Die jährliche Benutzungsgebühr beträgt für die Bio-Tonne bei 120 l Rauminhalt (MGB 120) - 14-tägige Leerung - 89,64 € bei 240 l Rauminhalt (MGB 240) - 14-tägige Leerung - 136,32 € Für die Bio-Tonne besteht Anschluss- und Benutzungspflicht; auf die Befreiungsmöglichkeiten gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung über die Abfallentsorgung wird hingewiesen. Vorlage: 40/2004 Seite - 3 - Artikel II Diese 5. Änderungssatzung tritt zum 01. Januar 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 16. Dezember 1999, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 10. Dezember 2003, zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Inden vom 16. Juni 1999 insoweit außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende 5. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2004 zur Gebührensatzung vom 16. Dezember 1999 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 16. Juni 1999 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 15. Dezember 2004 Bürgermeister