Daten
Kommune
Pulheim
Größe
83 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
04.04.11, 18:32
Aktualisiert
04.04.11, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
Rat
IV / 66/60
Termin
ö. S.
13.04.2011
X
07.06.2011
X
Frau Buir/Frau
Eisbrüggen
(Verfasser/in)
(Amt/Aktenzeichen)
125/2011
nö. S. TOP
6
25.03.2011
(Datum)
BETREFF:
Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt in Brauweiler
( L 213 / Brauweilerstraße)
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt in Pulheim-Brauweiler (L 213 / Brauweilerstraße) vom Netzknoten
5006 077 Station 0,085 (OD neu) im Abschnitt 24.1 nach Netzknoten 5006 022 Station 0,201 (OD
alt) im Abschnitt 24.2 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
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ERLÄUTERUNGEN:
Der Gehweg entlang der Bauweilerstraße (L 213) zwischen dem Johanniter-Stift und dem LidlMarkt befindet sich bisher in der Baulast des Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Auf schriftliche Anfrage teilte der Landesbetrieb Straßenbau NRW mit, dass eine intensivere
Winterwartung in diesem Bereich nicht möglich ist und dass das Straßen- und Wegegesetz nur
einen Winterdienst nach „Leistungsfähigkeit und nach besten Kräften“ vorsieht.
Als Folge kam es immer wieder zu Beschwerden.
Eine Änderung wäre nur möglich, wenn die Baulast des Weges auf die Stadt Pulheim übergeht
und folglich die städtischen Winterdienstregeln greifen. Hierzu muss die Ortsdurchfahrtsgrenze
verlegt werden.
Mit Datum vom 01.03.2011 hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW der Stadt Pulheim mitgeteilt,
dass eine Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt L 213 – Brauweilerstraße - (Anlage) in PulheimBrauweiler erfolgen soll. Nach § 5 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) wird die
Ortsdurchfahrt einer Landesstraße durch den Landesbetrieb Straßenbau im Einvernehmen mit der
Gemeinde und der Bezirksregierung festgesetzt.
Die Verwaltung steht der Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt positiv gegenüber, so dass durch die
geplante Verlegung des OD-Steins eine zusammenhängende und erweiterte Ortsdurchfahrt entsteht. Für die Straßenreinigung bedeutet dies, dass zukünftig die Reinigung des Gehweges entlang der Brauweilerstraße im Bereich der oben genannten Netzknoten in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Pulheim fällt.
Nach der Verlegung des OD-Steins wird die Stadt Pulheim die Reinigung des Gehweges einschließlich des Winterdienstes per Satzung auf die Anlieger / Eigentümer übertragen.
Wie der beigefügten Anlage entnommen werden kann, stellt der Landesbetrieb Straßenbau NRW
nunmehr kurzfristig die Verlegung in Aussicht.
Die Zuständigkeit für die Pflege des hinter dem Gehweg gelegenen Grünstreifens geht mit der
Verlegung der Ortsdurchfahrtsgrenze ebenfalls auf die Stadt über.
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