Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Dringlichkeitsentscheidungen ("Indeland")

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Dringlichkeitsentscheidungen ("Indeland") Dringlichkeitsentscheidungen ("Indeland")

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 204/2006 vom 10.01.2006 Dringlichkeitsbeschluss gem. § 60 GO NW Anwesend sind: Bürgermeister Ulrich Schuster CDU-Fraktionsvorsitzender Karl Schavier SPD-Fraktionsvorsitzender Rudi Görke Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen Hella Rehfisch Beratungsfolge Termin Rat 30.03.2006 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Gesellschaftsvertrag zur Gründung der Entwicklungsgesellschaft „Indeland“ mbH Beschluss: Der Rat stimmt dem Gesellschaftsvertrag (in der Fassung des 2. Entwurfes) zur Gründung der Entwicklungsgesellschaft „Indeland“ Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu. Begründung: Der Rat hatte in seiner Sitzung am 27.10.2005 der Beteiligung an der noch zu gründenden Entwicklungsgesellschaft „Indeland“ mbH zugestimmt. Gleichzeitig war gebeten worden, verschiedene Passagen des Gesellschaftsvertrages zu ändern. Zwischenzeitlich hat ein Gespräch beim Kreis Düren mit allen Gesellschaftern stattgefunden. Aus diesem Gespräch ergeben sich folgende Änderungen, die in den 2. Entwurf des Gesellschaftsvertrages eingearbeitet worden sind: - Sitz der Gesellschaft wird die Gemeinde Inden. - Es erfolgt keine Festschreibung im Gesellschaftsvertrag, dass konkrete Projekte nur auf Wunsch eines Gesellschafters umzusetzen sind, da vom Selbstverständnis her ein Handeln der Gesellschaft gegen eigene Gesellschafter ausgeschlossen werden sollte. - Bei der Verteilung des Stammkapitals wurde die gewünschte Variante I gewählt. - Der Aufsichtsrat umfasst 3 Gesellschafter. Die im § 5 verankerte Bindung an die Beschlüsse des Rates wird aufgrund von Forderungen der Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung in Köln beibehalten. Die einheitliche Stimmabgabe je Gesellschafter entfällt. Dafür wird die Regelung der schriftlichen Stimmabgabe um die Variante der Beauftragung eines Bevollmächtigten anderen Mitgliedes des Aufsichtsrates erweitert. Stellvertreter für die Aufsichtsratsmitglieder werden nicht eingeführt. Vorlage: 204/2006 vom 10.01.2006 Seite - 2 - Die Gesellschafterversammlung wird nicht, wie gewünscht, von zwei auf drei Vertreter erweitert, sondern auf 1 Vertreter reduziert, da sowieso nur eine einheitliche Stimmabgabe aller Stimmen möglich ist. Die Beschlussfähigkeit tritt - wie bisher – bei 51 % auf, da bei einer Erhöhung dieses Wertes auf 75 % alleine der Kreis Düren jede Beschlussfassung blockieren könnte. Die vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen sind aus Sicht der Gemeinde Inden akzeptabel. Ihnen kann zugestimmt werden. Begründung der besonderen Dringlichkeit: Die nächste Ratssitzung ist erst für den 30.03.2006 vorgesehen, damit die Gesellschaft möglichst schnell handlungsfähig wird, ist dem Gesellschaftervertrag im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung beizutreten. Die Notwendigkeit der Handlungsfähigkeit ergibt sich aus den jetzt bereits laufenden Prozessen im Zusammenhang mit der EuRegionalen 2008 sowie dem eingeleiteten Änderungsverfahren für die Oberflächengestaltung. Schuster Bürgermeister Görke SPD-Fraktionsvorsitzender Schavier CDU-Fraktionsvorsitzender Rehfisch Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen