Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
204/2006 vom 10.01.2006
Dringlichkeitsbeschluss
gem. § 60 GO NW
Anwesend sind:
Bürgermeister Ulrich Schuster
CDU-Fraktionsvorsitzender Karl Schavier
SPD-Fraktionsvorsitzender Rudi Görke
Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen Hella Rehfisch
Beratungsfolge
Termin
Rat
30.03.2006
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Gesellschaftsvertrag zur Gründung der Entwicklungsgesellschaft „Indeland“ mbH
Beschluss:
Der Rat stimmt dem Gesellschaftsvertrag (in der Fassung des 2. Entwurfes) zur Gründung der
Entwicklungsgesellschaft „Indeland“ Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu.
Begründung:
Der Rat hatte in seiner Sitzung am 27.10.2005 der Beteiligung an der noch zu gründenden
Entwicklungsgesellschaft „Indeland“ mbH zugestimmt. Gleichzeitig war gebeten worden,
verschiedene Passagen des Gesellschaftsvertrages zu ändern.
Zwischenzeitlich hat ein Gespräch beim Kreis Düren mit allen Gesellschaftern stattgefunden. Aus
diesem Gespräch ergeben sich folgende Änderungen, die in den 2. Entwurf des
Gesellschaftsvertrages eingearbeitet worden sind:
-
Sitz der Gesellschaft wird die Gemeinde Inden.
-
Es erfolgt keine Festschreibung im Gesellschaftsvertrag, dass konkrete Projekte nur auf
Wunsch eines Gesellschafters umzusetzen sind, da vom Selbstverständnis her ein Handeln
der Gesellschaft gegen eigene Gesellschafter ausgeschlossen werden sollte.
-
Bei der Verteilung des Stammkapitals wurde die gewünschte Variante I gewählt.
-
Der Aufsichtsrat umfasst 3 Gesellschafter. Die im § 5 verankerte Bindung an die Beschlüsse
des Rates wird aufgrund von Forderungen der Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung
in Köln beibehalten. Die einheitliche Stimmabgabe je Gesellschafter entfällt. Dafür wird die
Regelung der schriftlichen Stimmabgabe um die Variante der Beauftragung eines
Bevollmächtigten anderen Mitgliedes des Aufsichtsrates erweitert. Stellvertreter für die
Aufsichtsratsmitglieder werden nicht eingeführt.
Vorlage: 204/2006 vom 10.01.2006
Seite - 2 -
Die Gesellschafterversammlung wird nicht, wie gewünscht, von zwei auf drei Vertreter erweitert,
sondern auf 1 Vertreter reduziert, da sowieso nur eine einheitliche Stimmabgabe aller Stimmen
möglich ist. Die Beschlussfähigkeit tritt - wie bisher – bei 51 % auf, da bei einer Erhöhung dieses
Wertes auf 75 % alleine der Kreis Düren jede Beschlussfassung blockieren könnte.
Die vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen sind aus Sicht der Gemeinde Inden akzeptabel.
Ihnen kann zugestimmt werden.
Begründung der besonderen Dringlichkeit:
Die nächste Ratssitzung ist erst für den 30.03.2006 vorgesehen, damit die Gesellschaft möglichst
schnell handlungsfähig wird, ist dem Gesellschaftervertrag im Wege einer
Dringlichkeitsentscheidung beizutreten. Die Notwendigkeit der Handlungsfähigkeit ergibt sich aus
den jetzt bereits laufenden Prozessen im Zusammenhang mit der EuRegionalen 2008 sowie dem
eingeleiteten Änderungsverfahren für die Oberflächengestaltung.
Schuster
Bürgermeister
Görke
SPD-Fraktionsvorsitzender
Schavier
CDU-Fraktionsvorsitzender
Rehfisch
Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen