Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauverwaltungsamt
70 21 06
08.07.2004
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
15.07.2004
TOP Ein Ja
Nein
487/2004
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Sammlung von Schadstoffen aus Haushalten ab 1. Januar 2005; Übertragung der Aufgabe auf den
Zweckverband Entsorgung West (ZEW)
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt, die Aufgabe von Sammlung und Transport von Schadstoffen aus Haushaltungen
im Rahmen einer noch abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf den
Zweckverband Entsorgung West (ZEW) zu übertragen.
Begründung:
Derzeitiger Sachstand:
In einer Vereinbarung wurde im Jahre 1987 der Kreis Düren von allen kreisangehörigen
Kommunen beauftragt, die Schadstoffsammlung zentral zu organisieren, die Kommunen blieben
aber nach wie vor sammlungs- und transportpflichtig. Es handelte sich um keine
Aufgabenübertragung im Sinne §5 (6) Landesabfallgesetz, sondern um eine Beauftragung; das
Schadstoffmobil wurde im Auftrag der Kommunen durch den Kreis bzw. die DDG betrieben.
Mit der nun erfolgten Kündigung des Entsorgungsvertrages zwischen Kreis und Dürener
DeponieGesellschaft mbH (DDG) auf Grund der Aufgabenübertragung vom Kreis auf den ZEW
verliert auch die o.g. Vereinbarung ihre Wirkung. Die Kommunen haben also nach wie vor die
Pflicht zur Sammlung und zum Transport.
Da eine Ausschreibung jeder einzelnen Kommune kein wirtschaftliches Ergebnis erzielen kann, soll
eine ähnliche Lösung wie bisher gefunden werden. Diese läge in einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung entsprechend § 23 Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG), sie bedarf
der Zustimmung der Bezirksregierung.
ZEW und AWA (Abfallwirtschaft Stadt und Kreis Aachen) bieten die Schadstoffsammlung im
Kreis Düren ab dem 1. Januar 2005 an mit der Zusage,
dass die derzeitigen Sammelstrukturen unverändert übernommen werden
die Kosten nicht den heutigen Stand überschreiten werden
das Abrechnungsverfahren beibehalten wird.
Vorlage: 487/2004
Seite - 2 -
Über die Frage, ob eine Übertragung auf den ZEW formlos oder im Rahmen einer öffentlichrechtlichen Vereinbarung erfolgen kann hat der ZEW bereits Rechtsauskünfte eingeholt und erste
Ergebnisse mitgeteilt. Danach ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung die bestmögliche Lösung,
welche im übrigen die Möglichkeit bietet, Mitwirkungsrechte und Kündigungsoptionen
aufzunehmen.
Im Falle einer Übertragung der Aufgabe auf den ZEW ändert sich der Aufgabenumfang der
Abfallentsorgung in den Kommunen; in der Folge werden entsprechende Ratsbeschlüsse und auch
entsprechende Satzungsänderungen notwendig.
Fazit:
Wenn eine Vereinbarung im laufenden Jahr nicht mehr oder nicht mehr rechtzeitig zustande
kommen würde, könnte die Gemeinde Inden auch nicht mehr in den Abfuhrplan des
Schadstoffmobils des ZEW einbezogen werden, hätte somit im Jahr 2005 keine
Schadstoffentsorgung und würde damit gegen geltendes Recht verstoßen. Eine ordnungsgemäße
Sammlung für das Jahr 2005 wäre dann nur noch durch eine Drittbeauftragung per Ausschreibung
durch die Gemeinde Inden zu gewährleisten. Die Höhe der Kosten für Sammlung und Transport bei
dieser Lösung sind bisher nicht bekannt. Sie lägen jedoch im Gegensatz zur bisherigen Lösung mit
an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit höher und es wären daher zusätzliche Mittel für den
Gebührenhaushalt 2005 erforderlich, welche, da uneffektiv gesammelt würde, zu einer
ungerechtfertigten Gebührenerhöhung führen könnten. Bereits aus diesem Grund sollte eine
rechtzeitige kreiseinheitliche Lösung herbei geführt werden.