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Beschlussvorlage (Sammlung von Schadstoffen aus Haushalten ab 01.01.2005)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (Sammlung von Schadstoffen aus Haushalten ab 01.01.2005) Beschlussvorlage (Sammlung von Schadstoffen aus Haushalten ab 01.01.2005)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauverwaltungsamt 70 21 06 08.07.2004 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 15.07.2004 TOP Ein Ja Nein 487/2004 Ent Bemerkungen Betrifft: Sammlung von Schadstoffen aus Haushalten ab 1. Januar 2005; Übertragung der Aufgabe auf den Zweckverband Entsorgung West (ZEW) Beschlussentwurf: Der Rat beschließt, die Aufgabe von Sammlung und Transport von Schadstoffen aus Haushaltungen im Rahmen einer noch abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf den Zweckverband Entsorgung West (ZEW) zu übertragen. Begründung: Derzeitiger Sachstand: In einer Vereinbarung wurde im Jahre 1987 der Kreis Düren von allen kreisangehörigen Kommunen beauftragt, die Schadstoffsammlung zentral zu organisieren, die Kommunen blieben aber nach wie vor sammlungs- und transportpflichtig. Es handelte sich um keine Aufgabenübertragung im Sinne §5 (6) Landesabfallgesetz, sondern um eine Beauftragung; das Schadstoffmobil wurde im Auftrag der Kommunen durch den Kreis bzw. die DDG betrieben. Mit der nun erfolgten Kündigung des Entsorgungsvertrages zwischen Kreis und Dürener DeponieGesellschaft mbH (DDG) auf Grund der Aufgabenübertragung vom Kreis auf den ZEW verliert auch die o.g. Vereinbarung ihre Wirkung. Die Kommunen haben also nach wie vor die Pflicht zur Sammlung und zum Transport. Da eine Ausschreibung jeder einzelnen Kommune kein wirtschaftliches Ergebnis erzielen kann, soll eine ähnliche Lösung wie bisher gefunden werden. Diese läge in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung entsprechend § 23 Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG), sie bedarf der Zustimmung der Bezirksregierung. ZEW und AWA (Abfallwirtschaft Stadt und Kreis Aachen) bieten die Schadstoffsammlung im Kreis Düren ab dem 1. Januar 2005 an mit der Zusage, dass die derzeitigen Sammelstrukturen unverändert übernommen werden die Kosten nicht den heutigen Stand überschreiten werden das Abrechnungsverfahren beibehalten wird. Vorlage: 487/2004 Seite - 2 - Über die Frage, ob eine Übertragung auf den ZEW formlos oder im Rahmen einer öffentlichrechtlichen Vereinbarung erfolgen kann hat der ZEW bereits Rechtsauskünfte eingeholt und erste Ergebnisse mitgeteilt. Danach ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung die bestmögliche Lösung, welche im übrigen die Möglichkeit bietet, Mitwirkungsrechte und Kündigungsoptionen aufzunehmen. Im Falle einer Übertragung der Aufgabe auf den ZEW ändert sich der Aufgabenumfang der Abfallentsorgung in den Kommunen; in der Folge werden entsprechende Ratsbeschlüsse und auch entsprechende Satzungsänderungen notwendig. Fazit: Wenn eine Vereinbarung im laufenden Jahr nicht mehr oder nicht mehr rechtzeitig zustande kommen würde, könnte die Gemeinde Inden auch nicht mehr in den Abfuhrplan des Schadstoffmobils des ZEW einbezogen werden, hätte somit im Jahr 2005 keine Schadstoffentsorgung und würde damit gegen geltendes Recht verstoßen. Eine ordnungsgemäße Sammlung für das Jahr 2005 wäre dann nur noch durch eine Drittbeauftragung per Ausschreibung durch die Gemeinde Inden zu gewährleisten. Die Höhe der Kosten für Sammlung und Transport bei dieser Lösung sind bisher nicht bekannt. Sie lägen jedoch im Gegensatz zur bisherigen Lösung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit höher und es wären daher zusätzliche Mittel für den Gebührenhaushalt 2005 erforderlich, welche, da uneffektiv gesammelt würde, zu einer ungerechtfertigten Gebührenerhöhung führen könnten. Bereits aus diesem Grund sollte eine rechtzeitige kreiseinheitliche Lösung herbei geführt werden.