Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
26.03.10, 07:18
Aktualisiert
26.03.10, 07:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 32/2009
Az.: 370
Amt: - 370 BeschlAusf.: - 370 Datum: 09.01.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Termin
27.01.2009
Rat
24.03.2009
Rat
30.06.2009
Rat
20.08.2009
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
09.02.2010
Rat
25.03.2010
Betrifft:
Bemerkungen
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und
sonstiger brandschutztechnischer Leistungen in der Stadt Erftstadt.
Finanzielle Auswirkungen:
Mögliche Mehreinnahmen können bei Anwendung der Satzung erzielt werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 09.01.2009
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Erftstadt beschliesst die als Anlage beigefügte Satzung.
Begründung:
Unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Abteilung Feuerschutz/Rettungsdienst, sollen
auf der Grundlage dieser Satzung die Aufwendungen für den Bereich des vorbeugenden Brandund Gefahrenschutzes, die durch die Abteilung –370- erbracht werden, kostenpflichtig gemacht
werden.
Leistungsnehmer sind i.d.R. Bauherren, Betreiber von Firmen und Einrichtungen oder sonstige
private Personen oder Organisationen, denen entweder nach geltendem Bauordnungsrecht oder
dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung in NRW eine Beteiligung des
vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes vorgegeben ist, oder dies aus anderen Gründen
gewünscht ist.
(Bösche)
-2-