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Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und sonstiger brandschutztechnischer Leistungen in der Stadt Erftstadt.)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
26.03.10, 07:18
Aktualisiert
26.03.10, 07:18
Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und sonstiger brandschutztechnischer Leistungen in der Stadt Erftstadt.) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und sonstiger brandschutztechnischer Leistungen in der Stadt Erftstadt.)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 32/2009 Az.: 370 Amt: - 370 BeschlAusf.: - 370 Datum: 09.01.2009 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Termin 27.01.2009 Rat 24.03.2009 Rat 30.06.2009 Rat 20.08.2009 Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 09.02.2010 Rat 25.03.2010 Betrifft: Bemerkungen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und sonstiger brandschutztechnischer Leistungen in der Stadt Erftstadt. Finanzielle Auswirkungen: Mögliche Mehreinnahmen können bei Anwendung der Satzung erzielt werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 09.01.2009 Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Erftstadt beschliesst die als Anlage beigefügte Satzung. Begründung: Unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Abteilung Feuerschutz/Rettungsdienst, sollen auf der Grundlage dieser Satzung die Aufwendungen für den Bereich des vorbeugenden Brandund Gefahrenschutzes, die durch die Abteilung –370- erbracht werden, kostenpflichtig gemacht werden. Leistungsnehmer sind i.d.R. Bauherren, Betreiber von Firmen und Einrichtungen oder sonstige private Personen oder Organisationen, denen entweder nach geltendem Bauordnungsrecht oder dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung in NRW eine Beteiligung des vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes vorgegeben ist, oder dies aus anderen Gründen gewünscht ist. (Bösche) -2-