Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
26.03.10, 07:18
Aktualisiert
26.03.10, 07:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu V 32/2009
Auf der Grundlage der Änderung der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das
Land NRW, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 wurde in der Sitzung
des Rates der Stadt Erftstadt vom ……………. eine neue
Verwaltungsgebührenordnung erlassen.
Hierdurch ist auch eine Anpassung der Gebührensätze in der noch in der politischen
Beratung befindlichen
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und
sonstiger brandschutztechnischer Leistungen in der Stadt Erftstadt
erforderlich geworden.
Anlage 1 der Satzung erhält demnach folgende aktualisierte Fassung:
Anlage 1
Gebührentarif
zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Brandschauen in der
Stadt Erftstadt vom .....
1.
Durchführung einer Brandschau oder Nachschau am Objekt nach Dauer der
Amtshandlung.
1.1
Je angefangene ½ Stunde pauschal
2.
Vorbereitung und / oder Nachbereitung der Brandschau oder Nachschau
entsprechend dem Arbeitsaufwand.
2.1
Je angefangene ½ Stunde pauschal
3.
Durchführung einer Objektbesichtigung auf Antrag von Personen im
Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1
22,00 €
22,00 €
Die Bemessung der Gebühr erfolgt in entsprechender Anwendung der
Regelungen zu Ziffer 1.
4.
Leistungen gemäß § 2 Abs. 1 Buchstabe c)
4.1
Schriftlich erteilte gutachterliche Stellungnahme
je angefangene ½ Stunde
22,00 €
Erstellung eines Brandschutzgutachtens
je angefangene ½ Stunde
22,00 €
Erstellung eines Brandschutzkonzeptes
je angefangene ½ Stunde
22,00 €
4.2
4.3
5.
Sonstige Leistungen, die unter den Nummern 1 – 4 nicht erfasst sind
(z.B. Feuerwehreinsatzpläne, Brandschutzordnungen,
Brandschutzunterweisungen, umfangreiche Beratungen vor
Ort/telefonisch usw.)
je angefangene ½ Stunde pauschal
6.
7.
22,00 €
Alle Überprüfungen, Kontrollen, Abnahmen und alle aufgrund von
Mängeln erforderlichen Wiederholungsabnahmen sind kostenpflichtig und
werden dem Antragsteller gemäß Punkt 5 dieser Anlage in Rechnung gestellt.
Materialkosten werden nach Aufwand berechnet.