Daten
Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
18.05.2011
Erstellt
09.05.11, 18:42
Aktualisiert
09.05.11, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV/61- ri/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
18.05.2011
X
Herr Ritter
(Verfasser/in)
180/2011
nö. S. TOP
04.05.2011
(Datum)
BETREFF:
21. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln,Teilabschnitt Region Köln Zweckgebundener Gewerbe-und Industrieansiedlungsbereich: terra nova, Stadt Bergheim hier: Stellungnahme der Stadt Pulheim
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, von einer Stellungnahme abzusehen und fristgerecht Fehlanzeige zu erstatten.
ERLÄUTERUNGEN:
Der Regionalrat betreibt derzeit das Erarbeitungsverfahren nach § 19 Landesplanungsgesetz
(LPlG) NRW zur 21. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt
Köln. Die Änderung bezieht sich auf einen 20 ha großen Teilbereich des dargestellten Gewerbeund Industriebereiches (GIB) für flächenintensive Großvorhaben. Begleitet wird die Änderung
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durch ein Zielabweichungsverfahren gem. § 16 Landesplanungsgesetz, um die Konformität mit
dem Landesentwicklungsplan (LEP) herzustellen.
Ziel der Änderung ist die Darstellung eines Gewerbe- und Industriebereiches von ca. 20 ha mit
Zweckbindung (GIB m.Z.) für das interkommunale Kompetenzareal : terra nova (auf dem Gebiet
der Kommunen Bergheim, Bedburg und Elsdorf), eines der Projekte der Regionale 2010. Die
Zweckbestimmung ist textlich mit einem Vorrang für Unternehmensansiedlungen im Bereich der
Energietechnologien definiert. Hinzu treten ein ca. 70 ha großes Forschungsfeld für nachwachsende Rohstoffe und eine Biogasanlage.
Die Zustimmung der Regionalplanungsbehörde – unabhängig von der allgemeinen Gewerbeflächenentwicklung - wird begründet als Maßnahme des Strukturwandels im Rheinischen Braunkohlenrevier. Durch die Rückführung im Regionalplan dargestellter gewerblicher und WohnbauFlächen in nahezu gleicher Größenordnung in Freiraum wird der landesplanerische Ausgleich als
erreicht bewertet.
Die Verwaltung empfiehlt die beschriebene Beschlussfassung, obwohl die Planung ohne Einbindung in das durch die Regionalplanung geforderte Interkommunale Gewerbeflächenkonzept des
Rhein-Erft-Kreises erfolgt.
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