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Beschlussvorlage (Anschreiben der Regionalplanungsbehörde - Anlage zur Beschlussvorlage 180/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
18.05.2011
Erstellt
09.05.11, 18:42
Aktualisiert
09.05.11, 18:42
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Bezirksregierung Köln Bezirksregierung Köln, 50606 Köln Datum: 11.04.2011 Seite 1 von 2 An die Beteiligten Aktenzeichen: 32/61.6.2-2.11.-21 gemäß Beteiligtenliste Auskunft erteilt: 21. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln – Zweckgebundener Gewerbe-und Industrieansiedlungsbereich: terra nova, Stadt Bergheim – Telefon: (0221) 147 - 2351 /-3516 , Fax: (0221) 147 - 2905, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln 6. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln am 01. April 2011 Anlage: Frau Schmelz / Herr Janes sabine.schmelz@brk.nrw.de Zimmer: K 721 / K 728 DB bis Köln Hbf, U-Bahn 3,4,5,16,18 bis Appellhofplatz Verfahrensunterlage (Planbegründung, Planentwurf, Umweltbericht und Beteiligtenliste) (1fach) Telefonische Sprechzeiten: mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 6. Sitzung am Besuchertag: donnerstags: 8:30 - 15:00 Uhr 01. April 2011 die Erarbeitung der o.g. 21. Planänderung beschlossen (weitere Termine nach Vereinbarung) und damit die Regionalplanungsbehörde beauftragt, das Erarbeitungsverfahren nach § 19 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW durchzuführen. Landeskasse Düsseldorf: WestLB, Düsseldorf BLZ 300 500 00, Kontonummer 965 60 IBAN: DE34300500000000096560 Gleichzeitig wurde die Frist, innerhalb der öffentliche Stellen und BIC: WELADEDD Personen des Privatrechts nach § 4 Raumordnungsgesetz (ROG) Stellungnahmen zu dem Planentwurf und zum Umweltbericht vorbringen können, auf 3 Monate festgesetzt. Die Frist für die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung der Verfahrensunterlage) bei der Bezirksregierung Köln (Regionalplanungsbehörde) und dem Rhein-Erft-Kreis gemäß § 13 (1) LPlG NRW wurde auf 1 Monat festgesetzt. Ort und Zeitraum der Hauptsitz: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln Telefon: (0221) 147 – 0 Fax: (0221) 147 - 3185 poststelle@brk.nrw.de www.bezreg-koeln.nrw.de Bezirksregierung Köln Auslegung werden zwei Wochen zuvor ortsüblich im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln bekannt gemacht. Als Anlage übersende ich Ihnen die Verfahrensunterlage bestehend aus Planbegründung, Planentwurf, Umweltbericht sowie Beteiligtenliste mit der Bitte, am Erarbeitungsverfahren mitzuwirken und Ihre etwaige Stellungnahme zum Planentwurf und zum Umweltbericht schriftlich spätestens bis zum 13. Juli 2011 vorzubringen. Fehlanzeige ist erforderlich. Zur Geschäftserleichterung bitte ich - Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zu textlichen Darstellungen konkret zu formulieren und die entsprechende Stelle (Seite, Absatz, Zeile) anzugeben; - Stellungnahmen soweit sie sich auf die zeichnerische Darstellung beziehen, jeweils als Eintragung auf ein Deckblatt im Maßstab 1:50.000 vorzubereiten; Gemäß § 19 (3) LPlG NRW sind nach Ablauf der Frist die fristgemäß vorgebrachten Anregungen mit den öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts nach § 4 ROG zu erörtern. Der Termin für diese Erörterung wird Ihnen frühzeitig mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen gez. Janes Datum: 11.04.2011 Seite 2 von 2