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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
-------------------------
12 30 02
14.10.2004
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
04.11.2004
TOP Ein Ja
Nein
12/2004
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Festsetzung der Aufwandsentschädigung für den allgemeinen Vertreter
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Festsetzung der Aufwandsentschädigung für den allgemeinen Vertreter auf
71,58 €/mtl.
Begründung:
Gem. § 6 Abs. 2 der Eingruppierungsverordnung darf die Aufwandsentschädigung für den
allgemeinen Vertreter, der Lebenszeitbeamter ist, in Gemeinden 71,58 € nicht übersteigen.
Es wird vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigung – wie bisher – in dieser Höhe zu zahlen.