Daten
Kommune
Pulheim
Größe
107 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
21.03.11, 18:39
Aktualisiert
23.03.11, 14:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
III / 200 / 220
Termin
ö. S.
29.03.2011
X
David Gerhards /
Stefan Thienen
(Verfasser/in)
(Amt/Aktenzeichen)
27/2011
nö. S. TOP
18.01.2011
(Datum)
BETREFF:
Antrag gemäß § 24 Gemeindeordnung - Hundetoiletten / Hundesteuer
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Bürger
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den beigefügten Antrag gemäß § 24 GO vom 08.01.2011 abzuweisen.
ERLÄUTERUNGEN:
Die Hundesteuersätze wurden gemäß Ratsbeschluss vom 21.12.2010 wie folgt mit Wirkung ab dem 01.01.2011 beschlossen:
75,00 € für den ersten Hund (alt: 59,00 €)
90,00 € je Hund für zwei gehaltene Hunde (alt: 71,00 €
105,00 € je Hund ab drei gehaltene Hunde (alt: 83,00 €)
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Diese Erhöhung führt zu einer voraussichtlichen Mehreinnahme von rund 60.000 € im Jahr 2011 gegenüber dem Jahr
2010. Diese Finanzmittel dienen zur allgemeinen Deckung des weiterhin stark defizitären Haushaltes und können daher
nicht für im Antrag geforderten zusätzlichen Personaleinsatz verwandt werden. Die Bereiche der Haltestellen werden
monatlich bzw. nach Bedarf vom Bauhof gereinigt. Der Aufwand wird über das ÖPNV-Budget mit 15.897 € im Jahr 2011
finanziert. Die Haltestellen vermitteln übers Jahr einen gepflegten Eindruck.
Eine weitere Erhöhung der Hundesteuersätze bleibt der zukünftigen politischen Willensbildung vorbehalten.
Das Problem der ordnungswidrigen Hundehaufen kann nur durch vernünftiges Verhalten der Hundehalter gelöst werden. Auch wenn eine Hundetoilette installiert ist, schützt dies nicht vor Fehlverhalten der Hundebesitzer, die ihre Hunde
entweder nicht erziehen oder deren Hinterlassenschaften nicht beseitigen. Zudem ist es jedem Hundebesitzer ohne
weiteres möglich, mit Rücksicht auf Anlieger und Passanten vorsorglich eigene Maßnahmen zu ergreifen, um Hundekot
zu beseitigen.
Die bereits aufgestellten Hundetoiletten sowie die, die zukünftig aufgestellt werden, unterstützen lediglich die Aufgabe
der Hundebesitzer, für die Reinlichkeit und Hygiene im Stadtgebiet eigenverantwortlich zu sorgen. Es ist bedauerlich,
dass zu viele Hundebesitzer ihren Pflichten nicht nachkommen und die Belange ihrer Mitmenschen ignorieren und oftmals bei persönlicher Ansprache sogar aggressiv reagieren. Die Stadt Pulheim ist jedoch nicht in der Lage, dieses
Fehlverhalten zu ändern bzw. durch Ordnungspersonal flächendeckend für Abhilfe zu sorgen. Hier ist jeder Einzelne
gefordert, sich angemessen und ordnungsgemäß zu verhalten.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag des Bürgers bezüglich einer Hundesteuererhöhung zum jetzigen Zeitpunkt sowie alternativ zusätzlichem Personaleinsatz abzuweisen.
Der vorgeschlagene Standort für eine zusätzliche Hundetoilette wurde in die Arbeitsliste für neue Standorte aufgenommen, die bereits 23 Vorschläge umfasst. Davon können im Jahr 2011 lediglich maximal drei neue Standorte mit den
bereit gestellten Haushaltsmitteln realisiert werden, da auch zwei ältere defekte Hundetoiletten ersetzt werden müssen.
Der alternativ zum Personaleinsatz beantragte Standort kann daher erst in Abhängigkeit zur räumlichen Gesamtverteilung der Hundetoiletten in einigen Jahren realisiert werden.
Nachrichtlich: Die Maulkorbpflicht wurde in Pulheim nicht aufgehoben, da diese sich aus Landesrecht ergibt. Einschlägig sind hier § 5 Abs. 2 Satz 3 i. V. mit § 3 und § 10 Landeshundegesetz.
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