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Beschlussvorlage (BPl. Nr. 28 "Gut Müllenark")

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (BPl. Nr. 28 "Gut Müllenark")

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 479/2004 Datum Planungsamt 14.06.2004 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 30.06.2004 Rat 15.07.2004 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Bebauungsplan Nr. 28 „Gut Müllenark“ - Änderung des Geltungsbereiches - Beschluss über die 2. Offenlage Beschlussentwurf: Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen wird gem. den in Anlage dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“ wird, wie im beiliegenden Übersichtsplan dargelegt, geändert. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“ und der geänderte Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt. Die geänderten Entwürfe des Planes (bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen) und der Begründung werden gem. § 3 Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Es wird bestimmt, dass Anregungen nur zum geänderten Geltungsbereich vorgebracht werden können. Die Träger öffentlicher Belange sind über die erneute öffentliche Auslegung zu informieren. Begründung: Der Bebauungsplan ist gemäß Beschluss des Rates vom 15.10.2003 öffentlich ausgelegt worden. Mit der öffentlichen Auslegung wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erweitert, um die Ansiedlung eines Reiterhofes und weiteren landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen im Rahmen der Umsiedlung Pier zu ermöglichen. Diese Erweiterung hat im Rahmen der Offenlage zur Stellungnahme der Landwirtschaftskammer und des Kreises Düren geführt, die kurzfristig nicht ausgeräumt werden können. Hier sind weitere Fachgespräche bezüglich der Lage dieser Betriebe zu führen. Da erfahrungsgemäß die landwirtschaftlichen Betriebe nicht kurzfristig umsiedeln werden, ist es sinnvoll, die Lösung dieser Konflikte von dem restlichen Bauleitplanverfahren zu trennen. Aus diesen Gründen sollte der Geltungsbereich um die Flächen für die landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebe und den Reiterhof reduziert werden und dieser Bereich als separater Bebauungsplan weitergeführt werden. Hier kann dann in Ruhe die vorgesehene Planung auch in Abstimmung mit den Mitgliedern des Arbeitskreises „Siedlungsraum Schophoven“ weiter durchdacht werden. Die Änderung des Geltungsbereiches erfordert eine erneute öffentliche Auslegung. Es sollte allerdings festgelegt werden, dass Anregungen dann nur noch zur Änderung des Geltungsbereiches eingereicht werden können, da die anderen Inhalte des Planes nicht weiter berührt werden.