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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
479/2004
Datum
Planungsamt
14.06.2004
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
30.06.2004
Rat
15.07.2004
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 28 „Gut Müllenark“
- Änderung des Geltungsbereiches
- Beschluss über die 2. Offenlage
Beschlussentwurf:
Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen wird gem. den in Anlage
dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“ wird, wie im beiliegenden
Übersichtsplan dargelegt, geändert. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut
Müllenark“ und der geänderte Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
Die geänderten Entwürfe des Planes (bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen)
und der Begründung werden gem. § 3 Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.
Es wird bestimmt, dass Anregungen nur zum geänderten Geltungsbereich vorgebracht werden
können.
Die Träger öffentlicher Belange sind über die erneute öffentliche Auslegung zu informieren.
Begründung:
Der Bebauungsplan ist gemäß Beschluss des Rates vom 15.10.2003 öffentlich ausgelegt worden.
Mit der öffentlichen Auslegung wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erweitert, um die
Ansiedlung eines Reiterhofes und weiteren landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen im Rahmen
der Umsiedlung Pier zu ermöglichen. Diese Erweiterung hat im Rahmen der Offenlage zur
Stellungnahme der Landwirtschaftskammer und des Kreises Düren geführt, die kurzfristig nicht
ausgeräumt werden können. Hier sind weitere Fachgespräche bezüglich der Lage dieser Betriebe zu
führen. Da erfahrungsgemäß die landwirtschaftlichen Betriebe nicht kurzfristig umsiedeln werden,
ist es sinnvoll, die Lösung dieser Konflikte von dem restlichen Bauleitplanverfahren zu trennen.
Aus diesen Gründen sollte der Geltungsbereich um die Flächen für die landwirtschaftlichen
Nebenerwerbsbetriebe und den Reiterhof reduziert werden und dieser Bereich als separater
Bebauungsplan weitergeführt werden. Hier kann dann in Ruhe die vorgesehene Planung auch in
Abstimmung mit den Mitgliedern des Arbeitskreises „Siedlungsraum Schophoven“ weiter
durchdacht werden.
Die Änderung des Geltungsbereiches erfordert eine erneute öffentliche Auslegung. Es sollte
allerdings festgelegt werden, dass Anregungen dann nur noch zur Änderung des Geltungsbereiches
eingereicht werden können, da die anderen Inhalte des Planes nicht weiter berührt werden.