Daten
Kommune
Inden
Größe
8,6 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD/Schr.
14.06.2004
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
30.06.2004
Rat
15.07.2004
TOP Ein Ja
Nein
480/2004
Ent Bemerkungen
Betrifft:
11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 27
„Waagmühle“ und Nr. 26 „Lärmschutzanlage II“
- Erneuter Feststellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Unter Aufhebung des Feststellungsbeschlusses des Rates vom 01.04.2004 wird die 11. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 26
„Lärmschutzanlage II“ und Nr. 27 „Waagmühle“ bestehend aus Planzeichnung und
Erläuterungsbericht in der vorliegenden Form erneut beschlossen.
Die Änderung ist gem. § 6 BauGB der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen. Die
Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung:
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Inden am 01.04.2004 wurde die
Flächennutzungsplanänderung festgestellt. Nach diesem Feststellungsbeschluss ist eine verspätete
Stellungnahme des Kreises Düren – Untere Landschaftsbehörde – zum Bebauungsplan
„Waagmühle“ eingegangen. Diese macht darauf aufmerksam, dass im Plangebiet der Steinkauz und
der Biber vorkommen. Diese beiden Tierarten stehen europaweit auf der roten Liste. Das heißt,
dieser Belang ist so relevant, dass er mit verspätetem Eingang der Stellungnahme auch im Rahmen
der Flächennutzungsplanänderung in den Abwägungsprozess einfließen muss. Entsprechend ist der
Erläuterungsbericht zu ergänzen. Da der Rat sich mit allen relevanten Abwägungsbelangen
auseinandergesetzt haben muss, ist mit der Änderung des Erläuterungsberichtes der Plan erneut
festzustellen. (Die Änderungen sind kursiv dargestellt.) Die Abwägung führt nicht zu einer
Planänderung des Flächennutzungsplan-Entwurfes. Aus diesen Gründen ist eine erneute Offenlage
nicht notwendig.