Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
482/2004
Datum
Kämmerei
15.06.2004
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rechnungsprüfungsausschuss
30.11.2004
Rat
15.12.2004
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Prüfung der Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Sozialhilfeaufgaben
Beschlussentwurf:
Den durch den Rechnungsprüfungsausschuss erstellten Schlussbericht über die Prüfung der
Entscheidungen und der Verwaltungsvorgänge aus delegierten Sozialhilfeaufgaben für das Jahr
2003 nimmt der Rat zur Kenntnis.
Begründung:
Der Kreis Düren als örtlicher Träger der Sozialhilfe hat durch Satzung vom 29.11.1972 die
Durchführung der ihm obliegenden Aufgaben weitgehend den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden zur Entscheidung im eigenen Namen übertragen. Zur Sicherstellung eines einheitlichen
Verfahrens erlässt er Richtlinien und Weisungen.
Aus diesem Grunde sind gemäß § 101 Abs. 1 S. 2 GO NW in die Prüfung der Jahresrechnung die
Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Sozialhilfeaufgaben durch den
Rechnungsprüfungsausschuss mit einzubeziehen.
Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob bei der Durchführung der delegierten Sozialhilfeaufgaben
folgende Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung beachtet und richtig angewandt werden:
- das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) vom 30.06.1981,
- das Gesetz zur Ausführung des BSHG (AG-BSHG) vom 25.06.1962,
- das Sozialgesetzbuch (SGB)
- die dazu ergangenen Ergänzungsbestimmungen sowie
- die anderen auf dem Gebiet des Sozialrechts erlassenen Rechtsvorschriften.
Von der Prüfung werden erfasst:
- Hilfen zum Lebensunterhalt
- Hilfen zur Pflege
- einmalige Beihilfen.
Da erstmalig in 1996 die Haushaltsansätze für den Abschnitt 41 - Sozialhilfe nach dem BSHG gem. Verfügung des Kreises Düren vom 05.10.1995 nicht mehr im Haushaltsplan veranschlagt
werden durften, wurden die Buchungsvorgänge außerhalb des Haushaltsplanes nunmehr mit dem
neuen Verfahren „KIRP“ über den „Sozialhilfehaushalt“ (= 101) abgewickelt.
Vorlage: 482/2004
Seite - 2 -
Die Abwicklung des Rechnungsjahres 2003 wurde zur besseren Übersicht in der Form einer
„Haushaltsrechnung“ ausgedruckt und ist als Anlage beigefügt.
Hierzu wäre folgendes zu bemerken:
Da das Sozialamt die Sozialhilfeaufwendungen mit dem Kreis Düren nur nach den tatsächlich
gezahlten bzw. vereinnahmten (Ist-)Beträgen abrechnet, ergibt sich zwangsläufig im „Soll“ –
verursacht durch vorhandene Kassenreste – ein Unterschiedsbetrag zwischen den Soll-Ausgaben
und –Einnahmen.
Der in der Ergebnisverprobung ausgewiesene Ist – Überschuss in Höhe von 1.863,26 € setzt sich
demnach wie folgt zusammen:
Ist – Überschuss aus dem Rechnungsjahr 1996 (Abrechnung für das Jahr 1995) = 1.754,21 €
+ Kassen-Einnahme-Rest aus 2002
=
53,50 €
Zwischensumme (= Kasseneinnahmereste aus Vorjahren)
= 1.807,71 €
+ Ist-Überschusses aus 2003 (= Kassenausgaberest)
=
55,55 €
Summe (= Ist-Überschuss 2003)
= 1.863,26 €