Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Prüfung der Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Sozialhilfeaufgaben)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (Prüfung der Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Sozialhilfeaufgaben) Beschlussvorlage (Prüfung der Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Sozialhilfeaufgaben)

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 482/2004 Datum Kämmerei 15.06.2004 öffentlich Beratungsfolge Termin Rechnungsprüfungsausschuss 30.11.2004 Rat 15.12.2004 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Prüfung der Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Sozialhilfeaufgaben Beschlussentwurf: Den durch den Rechnungsprüfungsausschuss erstellten Schlussbericht über die Prüfung der Entscheidungen und der Verwaltungsvorgänge aus delegierten Sozialhilfeaufgaben für das Jahr 2003 nimmt der Rat zur Kenntnis. Begründung: Der Kreis Düren als örtlicher Träger der Sozialhilfe hat durch Satzung vom 29.11.1972 die Durchführung der ihm obliegenden Aufgaben weitgehend den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zur Entscheidung im eigenen Namen übertragen. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Verfahrens erlässt er Richtlinien und Weisungen. Aus diesem Grunde sind gemäß § 101 Abs. 1 S. 2 GO NW in die Prüfung der Jahresrechnung die Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Sozialhilfeaufgaben durch den Rechnungsprüfungsausschuss mit einzubeziehen. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob bei der Durchführung der delegierten Sozialhilfeaufgaben folgende Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung beachtet und richtig angewandt werden: - das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) vom 30.06.1981, - das Gesetz zur Ausführung des BSHG (AG-BSHG) vom 25.06.1962, - das Sozialgesetzbuch (SGB) - die dazu ergangenen Ergänzungsbestimmungen sowie - die anderen auf dem Gebiet des Sozialrechts erlassenen Rechtsvorschriften. Von der Prüfung werden erfasst: - Hilfen zum Lebensunterhalt - Hilfen zur Pflege - einmalige Beihilfen. Da erstmalig in 1996 die Haushaltsansätze für den Abschnitt 41 - Sozialhilfe nach dem BSHG gem. Verfügung des Kreises Düren vom 05.10.1995 nicht mehr im Haushaltsplan veranschlagt werden durften, wurden die Buchungsvorgänge außerhalb des Haushaltsplanes nunmehr mit dem neuen Verfahren „KIRP“ über den „Sozialhilfehaushalt“ (= 101) abgewickelt. Vorlage: 482/2004 Seite - 2 - Die Abwicklung des Rechnungsjahres 2003 wurde zur besseren Übersicht in der Form einer „Haushaltsrechnung“ ausgedruckt und ist als Anlage beigefügt. Hierzu wäre folgendes zu bemerken: Da das Sozialamt die Sozialhilfeaufwendungen mit dem Kreis Düren nur nach den tatsächlich gezahlten bzw. vereinnahmten (Ist-)Beträgen abrechnet, ergibt sich zwangsläufig im „Soll“ – verursacht durch vorhandene Kassenreste – ein Unterschiedsbetrag zwischen den Soll-Ausgaben und –Einnahmen. Der in der Ergebnisverprobung ausgewiesene Ist – Überschuss in Höhe von 1.863,26 € setzt sich demnach wie folgt zusammen: Ist – Überschuss aus dem Rechnungsjahr 1996 (Abrechnung für das Jahr 1995) = 1.754,21 € + Kassen-Einnahme-Rest aus 2002 = 53,50 € Zwischensumme (= Kasseneinnahmereste aus Vorjahren) = 1.807,71 € + Ist-Überschusses aus 2003 (= Kassenausgaberest) = 55,55 € Summe (= Ist-Überschuss 2003) = 1.863,26 €