Daten
Kommune
Inden
Größe
8,6 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD/Schr.
30.08.2004
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
16.09.2004
Rat
16.09.2004
TOP Ein Ja
Nein
491/2004
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 30 „Am Grachtweg“
- Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen
- Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen wird gemäß den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen:
-
Gem. § 10 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 30 „Am Grachtweg“, bestehend aus Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, als Satzung beschlossen.
-
Die Begründung wird gebilligt.
-
Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB nach Genehmigung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden öffentlich bekannt
zu machen.
In Vertretung:
Begründung:
Die Gemeinde Inden hat am 10.12.2003 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes beschlossen. Die eingegangenen Anregungen führten zu einer vereinfachten Änderung des Planes, die mit
Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchgeführt wurden. Des weiteren sind
Festsetzungen auf der Grundlage der eingegangenen Anregungen redaktionell angepasst worden.
Eine weitere Offenlage ist allerdings nicht erforderlich. Der nun zur Satzung anstehende Entwurf
des Bebauungsplanes kann in der Sitzung dargelegt und erläutert werden.
Die im Parallelverfahren durchgeführte Flächennutzungsplanänderung liegt zurzeit der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vor. Nach Genehmigung kann dann auch der Bebauungsplan mit
Veröffentlichung im Mitteilungsblatt zur Rechtskraft gelangen.