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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD/Schr.
30.08.2004
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
16.09.2004
Rat
16.09.2004
TOP Ein Ja
Nein
492/2004
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 27 „Waagmühle“
- Änderung des Geltungsbereiches
- Beschluss über die 2. Offenlage
Beschlussentwurf:
Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen wird gemäß den in Anlage dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ wird, wie im beiliegenden Übersichtsplan dargelegt, geändert.
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ und der geänderte Entwurf der
Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt. Die geänderten Entwürfe des Planes (bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen) und der Begründung werden gemäß § 3
Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt. Die Träger öffentlicher Belange sind über die erneute öffentliche Auslegung zu informieren.
In Vertretung:
Begründung:
Auf der Grundlage des Beschlusses des Rates vom 15.10.2003 wurde der Bebauungsplan Nr. 27
„Waagmühle“ öffentlich ausgelegt. Mit verspätet eingegangener Stellungnahme vom 28.04.2004 ist
seitens des Kreises Düren auf das Vorkommen des Steinkauzes und des Bibers im Bereich des Bebauungsplanes aufmerksam gemacht worden. Diese beiden Tierarten stehen auf der sogenannten
„Roten Liste“ der Europarichtlinie. Das heißt, sie sind für die Abwägung des Bebauungsplanes so
relevant, dass sie trotz verspäteter Kenntnisnahme in den Abwägungsprozess zur Erstellung des
Entwurfes zum Bebauungsplan einfließen müssen.
Für den Steinkauz und den Biber sind zwischenzeitlich biologische Gutachten erstellt worden. Die
weitere Vorgehensweise ist mit den am Verfahren beteiligten Planern unter juristischer Beratung
abgestimmt worden. So sollten sicherheitshalber die Flächen, die den Lebensraum des Steinkauzes
und des Bibers betreffen, in einem separaten Planverfahren weiter verfolgt werden.
Die genauen Inhalte und rechtlichen Konsequenzen werden vor der Sitzung mit den Fraktionen abgestimmt. Des weiteren können diese Inhalte in der Sitzung erläutert und erörtert werden.
Das Verfahren für die Flächen, die den Lebensraum des Steinkauzes und des Bibers betreffen, wird
nach den Kommunalwahlen weiter verfolgt werden.