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Beschlussvorlage (Vertretung des Seniorenbeirates in Ausschüssen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
87 kB
Erstellt
21.03.11, 18:39
Aktualisiert
23.03.11, 14:55
Beschlussvorlage (Vertretung des Seniorenbeirates in Ausschüssen) Beschlussvorlage (Vertretung des Seniorenbeirates in Ausschüssen)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat I/001 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 29.03.2011 X 12.04.2011 X Herr Krüger (Verfasser/in) 66/2011 nö. S. TOP 14.03.2011 (Datum) BETREFF: Vertretung des Seniorenbeirates in Ausschüssen VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Seniorenbeirat HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: X ja ja Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: nein X nein wenn ja: Siehe dazu S.2 € Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: X ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der Rat beschließt, 1. die Anzahl der Sitze in folgenden Ausschüssen um jeweils einen Sitz für eine sachkundige Einwohnerin / einen sachkundigen Einwohner zu erhöhen: - Umwelt- und Planungsausschuss (UPA) - Ausschuss für Tiefbau und Verkehr (TVA) - Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit (BKS) 2. Der Rat wählt als Mitglied des Seniorenbeirates und - Herrn Wolfgang Pietrek, Schiffgesweg 35, zum sachkundigen Einwohner im UPA, - Frau Lotte Peltzer, Am Weidenbach 26, zur sachkundigen Einwohnerin im TVA, - Herrn Herwart Griese, Tulpenweg 11, zum sachkundigen Einwohner im BKS - Herrn Ferdinand Schall, Berlich 5, zum stellv. sachkundigen Einwohner im UPA - Herrn Rolf Behrmann, Jahnstraße 7, zum stellv. sachkundigen Einwohner im TVA - Frau Marianne Griese, Tulpenweg 11, zur stellv. sachkundigen Einwohnerin im BKS. -1- ERLÄUTERUNGEN: Mit Schreiben vom 19.01.2010 hat der Seniorenbeirat u. a. beantragt, Mitglieder des Seniorenbeirates als sachkundige Einwohner/innen in Ausschüsse zu berufen (s. Anlage). Die Erörterung dieses Antrags wurde auf die Zeit nach der Konstituierung des 2010 neu gewählten Seniorenbeirates, die am 06.12.2010 erfolgte, vertagt (HFA 02.03.2010, TOP I.3; Vorlage 73/2010). Als sachkundige Einwohnerin bzw. sachkundiger Einwohner in den Ausschüssen wären die Seniorenbeiratsmitglieder bis auf das Abstimmungsrecht gleichberechtigte Ausschussmitglieder, was den Beteiligungsprozess aus Sicht des Seniorenbeirates in seniorenrelevanten Angelegenheiten vereinfachen würde. Für die sachkundigen Einwohner/innen finden - wie für alle Rats- und Ausschussmitglieder - die Vorschriften über die Verschwiegenheitspflicht Anwendung. Das bedeutet, dass geheimhaltungsbedürftige Informationen aus Ausschüssen nicht an Dritte, die weder dem entsprechenden Ausschuss noch dem Rat angehören, weitergegeben werden dürfen. Das gilt auch für Beratungen im Seniorenbeirat. Der Seniorenbeirat hat für folgende Ausschüsse einen Beteiligungswunsch geäußert: Umwelt- und Planungsausschuss (UPA) (33 stimmberechtigte Mitglieder; 19 Ratsmitglieder, 14 sachkundige Bürger/innen sowie 1 sachkundige Einwohnerin bzw. sachkundiger Einwohner) Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit (BKS) (33 stimmberechtigte Mitglieder; 17 Ratsmitglieder, 16 sachkundige Bürger/innen sowie 2 sachkundige Einwohner/innen und beratende Mitglieder nach § 85 Schulgesetz) Ausschuss für Tiefbau und Verkehr (TVA) (33 stimmberechtigte Mitglieder; 17 Ratsmitglieder, 16 sachkundige Bürger/innen sowie 2 sachkundige Einwohner/innen). Um dem Antrag nachzukommen muss der Rat beschließen, die Ausschüsse jeweils um eine sachkundige Einwohnerin bzw. einen sachkundigen Einwohner zu erweitern. Auf der Grundlage der Sitzungsanzahl der o. a. Ausschüsse im Jahr 2011 wären damit durchschnittliche jährliche Ausgaben für Sitzungsgelder in Höhe von ca. 400 € verbunden (UPA 5, BKS 5, TVA 5; 15 * 26,50 = 397,50 €). Der Seniorenbeirat schlägt die im Beschlussentwurf aufgeführten Personen als (stv.) sachkundige Einwohner vor. Das Verfahren für die Besetzung richtet sich nach § 58 Abs. 1, 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW. Wird der Besetzungsvorschlag des Seniorenbeirates als einheitlicher Wahlvorschlag der Ratsmitglieder angenommen, dann ist der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme des Wahlvorschlags ausreichend. -2-