Daten
Kommune
Pulheim
Größe
87 kB
Erstellt
21.03.11, 18:39
Aktualisiert
23.03.11, 14:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
I/001
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
29.03.2011
X
12.04.2011
X
Herr Krüger
(Verfasser/in)
66/2011
nö. S. TOP
14.03.2011
(Datum)
BETREFF:
Vertretung des Seniorenbeirates in Ausschüssen
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Seniorenbeirat
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
ja
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
nein
X
nein
wenn ja:
Siehe dazu S.2
€
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
X
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der Rat beschließt,
1. die Anzahl der Sitze in folgenden Ausschüssen um jeweils einen Sitz für eine
sachkundige Einwohnerin / einen sachkundigen Einwohner zu erhöhen:
- Umwelt- und Planungsausschuss (UPA)
- Ausschuss für Tiefbau und Verkehr (TVA)
- Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit (BKS)
2. Der Rat wählt als Mitglied des Seniorenbeirates
und
- Herrn Wolfgang Pietrek, Schiffgesweg 35, zum sachkundigen Einwohner im UPA,
- Frau Lotte Peltzer, Am Weidenbach 26, zur sachkundigen Einwohnerin im TVA,
- Herrn Herwart Griese, Tulpenweg 11, zum sachkundigen Einwohner im BKS
- Herrn Ferdinand Schall, Berlich 5, zum stellv. sachkundigen Einwohner im UPA
- Herrn Rolf Behrmann, Jahnstraße 7, zum stellv. sachkundigen Einwohner im TVA
- Frau Marianne Griese, Tulpenweg 11, zur stellv. sachkundigen Einwohnerin im BKS.
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
Mit Schreiben vom 19.01.2010 hat der Seniorenbeirat u. a. beantragt, Mitglieder des Seniorenbeirates als sachkundige Einwohner/innen in Ausschüsse zu berufen (s. Anlage).
Die Erörterung dieses Antrags wurde auf die Zeit nach der Konstituierung des 2010 neu gewählten
Seniorenbeirates, die am 06.12.2010 erfolgte, vertagt (HFA 02.03.2010, TOP I.3; Vorlage
73/2010).
Als sachkundige Einwohnerin bzw. sachkundiger Einwohner in den Ausschüssen wären die Seniorenbeiratsmitglieder bis auf das Abstimmungsrecht gleichberechtigte Ausschussmitglieder, was
den Beteiligungsprozess aus Sicht des Seniorenbeirates in seniorenrelevanten Angelegenheiten
vereinfachen würde.
Für die sachkundigen Einwohner/innen finden - wie für alle Rats- und Ausschussmitglieder - die
Vorschriften über die Verschwiegenheitspflicht Anwendung. Das bedeutet, dass geheimhaltungsbedürftige Informationen aus Ausschüssen nicht an Dritte, die weder dem entsprechenden Ausschuss noch dem Rat angehören, weitergegeben werden dürfen. Das gilt auch für Beratungen im
Seniorenbeirat.
Der Seniorenbeirat hat für folgende Ausschüsse einen Beteiligungswunsch geäußert:
Umwelt- und Planungsausschuss (UPA)
(33 stimmberechtigte Mitglieder; 19 Ratsmitglieder, 14 sachkundige Bürger/innen
sowie 1 sachkundige Einwohnerin bzw. sachkundiger Einwohner)
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit (BKS)
(33 stimmberechtigte Mitglieder; 17 Ratsmitglieder, 16 sachkundige Bürger/innen
sowie 2 sachkundige Einwohner/innen und beratende Mitglieder nach § 85 Schulgesetz)
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr (TVA)
(33 stimmberechtigte Mitglieder; 17 Ratsmitglieder, 16 sachkundige Bürger/innen
sowie 2 sachkundige Einwohner/innen).
Um dem Antrag nachzukommen muss der Rat beschließen, die Ausschüsse jeweils um eine
sachkundige Einwohnerin bzw. einen sachkundigen Einwohner zu erweitern.
Auf der Grundlage der Sitzungsanzahl der o. a. Ausschüsse im Jahr 2011 wären damit durchschnittliche jährliche Ausgaben für Sitzungsgelder in Höhe von ca. 400 € verbunden
(UPA 5, BKS 5, TVA 5; 15 * 26,50 = 397,50 €).
Der Seniorenbeirat schlägt die im Beschlussentwurf aufgeführten Personen als (stv.) sachkundige
Einwohner vor.
Das Verfahren für die Besetzung richtet sich nach § 58 Abs. 1, 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW.
Wird der Besetzungsvorschlag des Seniorenbeirates als einheitlicher Wahlvorschlag der Ratsmitglieder angenommen, dann ist der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme des
Wahlvorschlags ausreichend.
-2-