Daten
Kommune
Inden
Größe
8,3 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD/Schr.
02.11.2004
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
18.11.2004
Rat
15.12.2004
TOP Ein Ja
Nein
22/2004
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 28 „Gut Müllenark“
- Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Über die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut
Müllenark“ eingegangenen Anregungen wird gem. den im Anhang dargelegten
Beschlussvorschlägen beschlossen.
-
Gem. § 10 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 28 „Gut Müllenark“, bestehend aus
Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung beschlossen.
-
Die Begründung wird gebilligt.
-
Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“ ist gem. § 10 Abs. 3
BauGB nach Genehmigung der entsprechenden Flächennutzungsplanänderung der
Gemeinde Inden öffentlich bekannt zu machen.
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 28 „Gut Müllenark“ ist gem. Beschluss des Rates vom 15.07.2004 erneut
öffentlich ausgelegt worden. Der Geltungsbereich wurde um die Flächen für die
landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebe und den Reiterhof reduziert. Die Ausweisung dieser
Flächen wird in einem separaten Planverfahren weiter verfolgt. Die eingegangenen Anregungen
führen nicht zu einer Änderung des Bebauungsplanes, so dass dieser als Satzung beschlossen
werden kann.
Sobald die entsprechende Flächennutzungsplanänderung von der Bezirksregierung genehmigt
worden ist, kann der Bebauungsplan mit Veröffentlichung im Mitteilungsblatt rechtskräftig werden.