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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
II/Hall
15.11.2004
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
01.12.2004
Rat
15.12.2004
TOP Ein Ja
Nein
36/2004
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2002
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt:
1. den Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Abwasserbeseitigung“ in Höhe von 110.574 €
als Gewinnvortrag in die Vorkalkulation 2005 einzustellen,
2. den Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Grundstückentwässerungsanlagen“ in Höhe von
41 € als Gewinnvortrag für die Vorkalkulation 2005 zu berücksichtigen,
3. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Kleineinleiter“ in Höhe von 140 € nicht als
Verlustvortrag für die Vorkalkulation 2005 zu berücksichtigen, weil die Einnahme
„Kleineinleiter“ entsprechend der Höhe der Abwasserabgabe „Kleineinleiter“ ausgabenbzw. kostendeckend anzusetzen ist.
Aufgrund der genannten Besonderheit ist der Fehlbetrag durch allgemeine Haushaltsmittel auszugleichen.
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Aufgrund der geänderten Vorschrift im KAG müssen erstmalig für die kostenrechnenden
Einrichtungen für das Jahr 1999 Nachkalkulationen durchgeführt werden.
Das Ergebnis der Nachkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für
das Jahr 2002 ist als Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die
oben genannten Empfehlungen vor.