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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
II/Hall
15.11.2004
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
01.12.2004
Rat
15.12.2004
TOP Ein Ja
Nein
39/2004
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2002
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt:
1. den errechneten Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Entsorgung Rest- und Sperrmüll“ in
Höhe von 20.788 € und
2. den Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Entsorgung Bioabfall“ in Höhe von 160 €
als Gewinnvortrag in die Vorkalkulation 2005 einzustellen.
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Aufgrund der geänderten Vorschrift im KAG müssen erstmalig für die kostenrechnenden
Einrichtungen für das Jahr 1999 Nachkalkulationen durchgeführt werden. Das Ergebnis der
Nachkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2002 ist als
Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die oben genannten
Empfehlungen vor.