Daten
Kommune
Inden
Größe
8,4 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
II/Hall
15.11.2004
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
01.12.2004
Rat
15.12.2004
TOP Ein Ja
Nein
42/2004
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Gebührenbedarfsberechnung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt die als Anlage beigefügten Berechnungen über die Gebührenhöhe im Friedhofs- und
Bestattungswesen der Gemeinde Inden für das Jahr 2005 zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
In der Verfügung der Kommunalaufsicht des Kreises Düren zum Haushaltsplan 2003 und
Haushaltshaltssicherungskonzept 2004 - 2007 wurde der Gemeinde Inden u.a. die Auflage erteilt,
dass die kostenrechnenden Einrichtungen kostendeckend betrieben werden müssen. Von diesem
Grundsatz wurde der Bereich „Nutzung der Leichenhallen“ mit der Bedingung ausgenommen, dass
für diesen Bereich bis zum Haushaltsjahr 2007 eine Kostendeckung in Höhe von mindestens 50 %
erreicht werden muss.
Wie aus den beigefügten Berechnungen zu ersehen ist, wurde diese Auflage beachtet. Damit soll
sukzessive eine Kostendeckung in Höhe von 50 % bis 2007 erreicht werden.
Aufgrund der beigefügten Berechnungen ergeben sich für das Jahr 2005 keine
Gebührenerhöhungen im Friedhofs- und Bestattungswesen. Da die zurzeit gültigen Gebührensätze
nicht verändert werden, ist es nicht erforderlich, dass der Rat hierüber einen neuen
Satzungsbeschluss fasst.
Nach der Rechtsprechung des OVG Münster sollten jedoch die Kalkulationen der Gebührensätze
dem Rat zumindest zur Kenntnis gegeben werden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten daher die Berechnungen der Gebühren im Friedhofs- und
Bestattungswesen in der Gemeinde Inden für das Jahr 2005 ausdrücklich durch den Rat zustimmend
zur Kenntnis genommen werden.