Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
26.03.10, 07:18
Aktualisiert
26.03.10, 07:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 183/2010
Az.: -51-/-82-
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -82- Datum: 16.03.2010
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
23.03.2010
Rat
25.03.2010
Betrifft:
Bemerkungen
Erhöhung des Zuschusses für die Sanierungsmaßnahme des kath. Kindergartens in
Bliesheim
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen im Rahmen des Konjunkturpaketes II zur Verfügung.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 16.03.2010
Beschlussentwurf:
Über den bisher bewilligten Betrag in Höhe von 275.000,- € wird der kath. Kirchengemeinde
Bliesheim ein weiterer Zuschuss in Höhe von bis zu 91.250,- € gewährt.
Begründung:
Auf Antrag der kath. Kirchengemeinde vom 09.03.2009 wurde mit Beschluss des Rates vom
24.03.2009 ein Zuschuss aus den Mitteln des Konjunkturpaketes II für die Sanierungsmaßnahme
des kath. Kindergartens in Bliesheim in Höhe von bis zu 275.000 € gewährt. Mit der Sanierungswird gleichzeitig eine Qualifizierungsmaßnahme für die Aufnahme von unter 3-jährigen Kindern
durchgeführt.
Die kirchliche Baugenehmigung ist bisher vom Generalvikariat noch nicht erteilt worden, weil von
dort aus die Finanzierungsanteile der Stadt Erftstadt anders bewertet werden, zumal die
Maßnahme sich nach erfolgter Ausschreibung um ca. 100.000 € verteuert hat. Das Generalvikariat
wertet die Mittel des Konjunkturpaketes II nicht als Mittel der Stadt Erftstadt, sondern als Drittmittel.
Es sieht die Stadt Erftstadt aufgrund des Sonderfinanzierungsvertrags vom 03.07.2007 (Erhalt
einer Kindergartengruppe) in der Pflicht.
Unter Punkt 4 ist in diesem Vertrag geregelt:
„Die Stadt Erftstadt verpflichtet sich, sich an dem notwendigen Erhaltungsaufwand im Sinne des §
2 Abs. 3 der Betriebskostenverordnung (BKVO) mit einem hälftigen Anteil zu beteiligen, soweit die
Reparaturrücklage und die Erhaltungspauschalen hierzu nicht ausreichen. Bei dringend
erforderlichen Maßnahmen zur Substanzerhaltung des Gebäudes, zur Erneuerung von großen
Betriebseinrichtungen, zur Wiederherstellung der erforderlichen Spielflächen und sonstigen
Außenanlagen sowie zur Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen verpflichtet sich die
Kirchengemeinde, nach Abstimmung mit dem Jugendamt, Zuwendungen im Sinne der
Landesrichtlinien vom 10.04.1992 (MBl. NW S. 630) zu beantragen. Danach verbleibende nicht
gedeckte Aufwendungen der Kirchengemeinde übernimmt die Stadt Erftstadt zur Hälfte.“
Das Generalvikariat macht in einem Schreiben an die Kirchengemeinde vom 18.02.2010 folgende
Rechnung auf:
Gesamtkosten
Reparaturrücklage
Konjunkturpaket II
Landesmittel für U3
Restsumme
675.199,69 €
- 41.009,21 €
- 275.000,00 €
- 45.900,00 €
___________
313.290,48 €
davon städtischer Anteil
156.645,24 €
Die Verwaltung teilt die Rechtsposition des Generalvikariats nicht, zumal Zuwendungen im Sinne
der seinerzeitigen Landesrichtlinien nicht beantragt wurden. Nach dem KiBiz werden
Sanierungmaßnahmen nicht mehr bezuschusst. Die Mittel für Sanierungsmaßnahmen wurden im
Laufe der letzten Jahre immer stärker reduziert, stehen aber in begrenztem Maße weiterhin zur
Verfügung. Insofern ist durchaus fraglich, ob der katholische Kindergarten Bliesheim tatsächlich
und wenn in welcher Höhe gefördert worden wäre.
Die Entscheidung über eine Sanierungsmaßnahme zieht sich inzwischen bereits mehrere Jahre
hin. Der Sanierungsbedarf ist dadurch nicht geringer geworden. Auch ist eine räumliche
Qualifizierung unumgänglich. Der zweigruppige Kindergarten ist fester Bestandteil der
Jugendhilfeplanung. Eine Entscheidung über die Durchführung der Maßnahme ist kurzfristig zu
treffen, da die Mittel des Konjunkturpaketes nur zeitlich begrenzt zur Verfügung stehen.
Um den Spielraum der Finanzvorgaben des Generalvikariats gegenüber der Bliesheimer
Kirchengemeinde auszuloten, hat die Verwaltung angeboten, kurzfristig an einem gemeinsamen
Gespräch zwischen dem Generalvikariat und Vertretern der Kirchengemeinde teilzunehmen. Das
Gespräch fand am 15.03. statt. Das Generalvikariat machte am Ende einen neuen
Finanzierungsvorschlag, der Gegenstand des jetzigen Ratsbeschlusses sein soll.
Gesamtkosten
Qualifizierung für U3
Konjunkturpaket II
Restsumme
675.200,00 €
- 217.700,00 €
- 275.000,00 €
____________
182.500,00 €
davon städtischer Anteil
91.250,00 €
Die Verwaltung schlägt vor, diese 91.250,00 € als weiteren Zuschuss zu bewilligen. Die Mittel
können aus dem Konjunkturpaket II gezahlt werden, da nach neuerer Erkenntnis bei einer anderen
Maßnahme Einsparungen wenigstens in dieser Höhe erzielt werden. Die mit der Ersparnis
verbundenen weiteren Umschichtungen werden in einer gesonderten Vorlage in Kürze dargestellt.
Da der kath. Kindergarten in Bliesheim fester Bestandteil der Jugendhilfeplanung ist und die Mittel
aus dem Konjunkturpaket einer 15-jährigen Zweckbindungsfrist unterliegen, sollte auch auf
Wunsch des Erzbistums der zwischen der Stadt und der Kirchengemeinde abgeschlossene
Vertrag über den Erhalt einer Kindergartengruppe dementsprechend angepasst werden.
(Dr. Rips)
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