Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Erhöhung des Zuschusses für die Sanierungsmaßnahme des kath. Kindergartens in Bliesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
26.03.10, 07:18
Aktualisiert
26.03.10, 07:18
Beschlussvorlage (Erhöhung des Zuschusses für die Sanierungsmaßnahme des kath. Kindergartens in Bliesheim) Beschlussvorlage (Erhöhung des Zuschusses für die Sanierungsmaßnahme des kath. Kindergartens in Bliesheim)

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 183/2010 Az.: -51-/-82- Amt: - 51 BeschlAusf.: - -82- Datum: 16.03.2010 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 23.03.2010 Rat 25.03.2010 Betrifft: Bemerkungen Erhöhung des Zuschusses für die Sanierungsmaßnahme des kath. Kindergartens in Bliesheim Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen im Rahmen des Konjunkturpaketes II zur Verfügung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 16.03.2010 Beschlussentwurf: Über den bisher bewilligten Betrag in Höhe von 275.000,- € wird der kath. Kirchengemeinde Bliesheim ein weiterer Zuschuss in Höhe von bis zu 91.250,- € gewährt. Begründung: Auf Antrag der kath. Kirchengemeinde vom 09.03.2009 wurde mit Beschluss des Rates vom 24.03.2009 ein Zuschuss aus den Mitteln des Konjunkturpaketes II für die Sanierungsmaßnahme des kath. Kindergartens in Bliesheim in Höhe von bis zu 275.000 € gewährt. Mit der Sanierungswird gleichzeitig eine Qualifizierungsmaßnahme für die Aufnahme von unter 3-jährigen Kindern durchgeführt. Die kirchliche Baugenehmigung ist bisher vom Generalvikariat noch nicht erteilt worden, weil von dort aus die Finanzierungsanteile der Stadt Erftstadt anders bewertet werden, zumal die Maßnahme sich nach erfolgter Ausschreibung um ca. 100.000 € verteuert hat. Das Generalvikariat wertet die Mittel des Konjunkturpaketes II nicht als Mittel der Stadt Erftstadt, sondern als Drittmittel. Es sieht die Stadt Erftstadt aufgrund des Sonderfinanzierungsvertrags vom 03.07.2007 (Erhalt einer Kindergartengruppe) in der Pflicht. Unter Punkt 4 ist in diesem Vertrag geregelt: „Die Stadt Erftstadt verpflichtet sich, sich an dem notwendigen Erhaltungsaufwand im Sinne des § 2 Abs. 3 der Betriebskostenverordnung (BKVO) mit einem hälftigen Anteil zu beteiligen, soweit die Reparaturrücklage und die Erhaltungspauschalen hierzu nicht ausreichen. Bei dringend erforderlichen Maßnahmen zur Substanzerhaltung des Gebäudes, zur Erneuerung von großen Betriebseinrichtungen, zur Wiederherstellung der erforderlichen Spielflächen und sonstigen Außenanlagen sowie zur Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen verpflichtet sich die Kirchengemeinde, nach Abstimmung mit dem Jugendamt, Zuwendungen im Sinne der Landesrichtlinien vom 10.04.1992 (MBl. NW S. 630) zu beantragen. Danach verbleibende nicht gedeckte Aufwendungen der Kirchengemeinde übernimmt die Stadt Erftstadt zur Hälfte.“ Das Generalvikariat macht in einem Schreiben an die Kirchengemeinde vom 18.02.2010 folgende Rechnung auf: Gesamtkosten Reparaturrücklage Konjunkturpaket II Landesmittel für U3 Restsumme 675.199,69 € - 41.009,21 € - 275.000,00 € - 45.900,00 € ___________ 313.290,48 € davon städtischer Anteil 156.645,24 € Die Verwaltung teilt die Rechtsposition des Generalvikariats nicht, zumal Zuwendungen im Sinne der seinerzeitigen Landesrichtlinien nicht beantragt wurden. Nach dem KiBiz werden Sanierungmaßnahmen nicht mehr bezuschusst. Die Mittel für Sanierungsmaßnahmen wurden im Laufe der letzten Jahre immer stärker reduziert, stehen aber in begrenztem Maße weiterhin zur Verfügung. Insofern ist durchaus fraglich, ob der katholische Kindergarten Bliesheim tatsächlich und wenn in welcher Höhe gefördert worden wäre. Die Entscheidung über eine Sanierungsmaßnahme zieht sich inzwischen bereits mehrere Jahre hin. Der Sanierungsbedarf ist dadurch nicht geringer geworden. Auch ist eine räumliche Qualifizierung unumgänglich. Der zweigruppige Kindergarten ist fester Bestandteil der Jugendhilfeplanung. Eine Entscheidung über die Durchführung der Maßnahme ist kurzfristig zu treffen, da die Mittel des Konjunkturpaketes nur zeitlich begrenzt zur Verfügung stehen. Um den Spielraum der Finanzvorgaben des Generalvikariats gegenüber der Bliesheimer Kirchengemeinde auszuloten, hat die Verwaltung angeboten, kurzfristig an einem gemeinsamen Gespräch zwischen dem Generalvikariat und Vertretern der Kirchengemeinde teilzunehmen. Das Gespräch fand am 15.03. statt. Das Generalvikariat machte am Ende einen neuen Finanzierungsvorschlag, der Gegenstand des jetzigen Ratsbeschlusses sein soll. Gesamtkosten Qualifizierung für U3 Konjunkturpaket II Restsumme 675.200,00 € - 217.700,00 € - 275.000,00 € ____________ 182.500,00 € davon städtischer Anteil 91.250,00 € Die Verwaltung schlägt vor, diese 91.250,00 € als weiteren Zuschuss zu bewilligen. Die Mittel können aus dem Konjunkturpaket II gezahlt werden, da nach neuerer Erkenntnis bei einer anderen Maßnahme Einsparungen wenigstens in dieser Höhe erzielt werden. Die mit der Ersparnis verbundenen weiteren Umschichtungen werden in einer gesonderten Vorlage in Kürze dargestellt. Da der kath. Kindergarten in Bliesheim fester Bestandteil der Jugendhilfeplanung ist und die Mittel aus dem Konjunkturpaket einer 15-jährigen Zweckbindungsfrist unterliegen, sollte auch auf Wunsch des Erzbistums der zwischen der Stadt und der Kirchengemeinde abgeschlossene Vertrag über den Erhalt einer Kindergartengruppe dementsprechend angepasst werden. (Dr. Rips) -2-