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Beschlussvorlage (Vorübergehende Schaffung einer zusätzlichen Fahrgelegenheit bis zur Wiederherstellung der Lamersdorfer Inde-Brücke - Anregung der Schulpflegschaft der GGS Inden-Süd, z.Hd. Herrn Loup, 52459 Inden, vom 07.10.2004)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (Vorübergehende Schaffung einer zusätzlichen Fahrgelegenheit bis zur Wiederherstellung der Lamersdorfer Inde-Brücke
- Anregung der Schulpflegschaft der GGS Inden-Süd, z.Hd. Herrn Loup, 52459 Inden, vom 07.10.2004) Beschlussvorlage (Vorübergehende Schaffung einer zusätzlichen Fahrgelegenheit bis zur Wiederherstellung der Lamersdorfer Inde-Brücke
- Anregung der Schulpflegschaft der GGS Inden-Süd, z.Hd. Herrn Loup, 52459 Inden, vom 07.10.2004)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum ------------------------- BM/Schr. 25.11.2004 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 08.12.2004 TOP Ein Ja Nein 50/2004 Ent Bemerkungen Betrifft: Vorübergehende Schaffung einer zusätzlichen Fahrgelegenheit bis zur Wiederherstellung der Lamersdorfer Inde-Brücke - Anregung der Schulpflegschaft der GGS Inden-Süd, z.Hd. Herrn Loup, 52459 Inden, vom 07.10.2004 Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss sieht von der Bereitstellung einer zusätzlichen Fahrgelegenheit bis zur Wiederherstellung der Lamersdorfer Inde-Brücke ab, da sich die zeitliche Inanspruchnahme der Schüler für den Schulweg und die Wartezeit vor und nach Beginn des Unterrrichts im noch vertretbaren Rahmen bewegt. Begründung: Die Anregung der Schulpflegschaft der Gemeinschaftsgrundschule Inden-Süd, vertreten durch Herrn Loup, ist als Anlage beigefügt. Zu der im Schreiben vom 7.10.2004 angesprochenen Länge des Schulweges ist zu sagen, dass derzeit 36 Schüler/innen aus der Ortschaft Lamersdorf diesen langen Schulweg haben, wobei auch hier die zeitliche Länge mit gut zwanzig Minuten täglich durch die Brückensanierungsarbeiten beeinflusst werden. Bei einer möglichen Verlegung der Haltestelle von Lamersdorf zum Rathaus würde keine zeitliche Verbesserung für diese Schüler/innen eintreten. Durch den Einsatz eines zweiten Busses für die Dauer der Brückensanierung wären die Fahrzeiten entsprechend zu verkürzen. Die Kosten würden für diesen zusätzlichen Bus (lt. tel. Anfrage bei RVE) täglich 139,10 € ( mtl. ca. 2800,00 €) betragen. Grundsätzlich muss ich aber darauf verweisen, dass der Schulträger gem. § 3 der Schülerfahrkostenverordnung zwar über Art und Umfang der Beförderung entscheidet, ihm aber keine Pflicht zur Beförderung obliegt. Die Einrichtung des Schülerspezialverkehrs für die Grundschüler/innen ist seit langer Zeit in Inden üblich und die zeitliche Inanspruchnahme für den Schulweg bewegt sich in einem vertretbarem Rahmen. Der vertretbare Rahmen wird durch den Verordnungsgeber (§12 Abs. 3 SchfkVO) wie folgt beschrieben: „Für Schüler der Grundschule soll eine Schulwegdauer von insgesamt mehr als einer Stunde nicht überschritten werden; regelmäßige Wartezeiten in der Schule vor und nach dem Unterricht sollen nicht mehr als 45 Minuten insgesamt betragen.“ Vorlage: 50/2004 Seite - 2 - Seite 2 - Alternativ sieht der Verordnungsgeber eine Kostentragung für den Einsatz des Privat-PKW bis zur nächsten Haltestelle des öPNV oder des Schülerspezialverkehrs vor, um den Schulweg in vertretbarer Zeit zu bewältigen und die Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen. Die derzeitige Erreichbarkeit unserer Schule wäre aber dadurch nicht günstiger. Bedingt durch die Brückensanierungsmaßnahme zwischen Lamersdorf und Inden/Altdorf befinden wir uns dennoch im vertretbaren Limit der vom Verordnungsgeber festgelegten Zeiten und müssen dies für die Dauer der Maßnahme akzeptieren, auch wenn es schwer fällt. Die Bereitstellung eines weiteren Busses ist somit nicht erforderlich und würde als zusätzliche freiwillige Leistung nicht genehmigungsfähig sein.