Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
-------------------------
BM/Schr.
25.11.2004
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
08.12.2004
TOP Ein Ja
Nein
50/2004
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Vorübergehende Schaffung einer zusätzlichen Fahrgelegenheit bis zur Wiederherstellung der
Lamersdorfer Inde-Brücke
- Anregung der Schulpflegschaft der GGS Inden-Süd, z.Hd. Herrn Loup, 52459 Inden, vom
07.10.2004
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss sieht von der Bereitstellung einer zusätzlichen Fahrgelegenheit bis zur
Wiederherstellung der Lamersdorfer Inde-Brücke ab, da sich die zeitliche Inanspruchnahme
der Schüler für den Schulweg und die Wartezeit vor und nach Beginn des Unterrrichts im noch
vertretbaren Rahmen bewegt.
Begründung:
Die Anregung der Schulpflegschaft der Gemeinschaftsgrundschule Inden-Süd, vertreten durch
Herrn Loup, ist als Anlage beigefügt.
Zu der im Schreiben vom 7.10.2004 angesprochenen Länge des Schulweges ist zu sagen, dass
derzeit 36 Schüler/innen aus der Ortschaft Lamersdorf diesen langen Schulweg haben, wobei auch
hier die zeitliche Länge mit gut zwanzig Minuten täglich durch die Brückensanierungsarbeiten
beeinflusst werden. Bei einer möglichen Verlegung der Haltestelle von Lamersdorf zum Rathaus
würde keine zeitliche Verbesserung für diese Schüler/innen eintreten.
Durch den Einsatz eines zweiten Busses für die Dauer der Brückensanierung wären die Fahrzeiten
entsprechend zu verkürzen. Die Kosten würden für diesen zusätzlichen Bus (lt. tel. Anfrage bei
RVE) täglich 139,10 € ( mtl. ca. 2800,00 €) betragen.
Grundsätzlich muss ich aber darauf verweisen, dass der Schulträger gem. § 3 der Schülerfahrkostenverordnung zwar über Art und Umfang der Beförderung entscheidet, ihm aber keine Pflicht zur
Beförderung obliegt. Die Einrichtung des Schülerspezialverkehrs für die Grundschüler/innen ist
seit langer Zeit in Inden üblich und die zeitliche Inanspruchnahme für den Schulweg bewegt sich in
einem vertretbarem Rahmen. Der vertretbare Rahmen wird durch den Verordnungsgeber (§12 Abs.
3 SchfkVO) wie folgt beschrieben: „Für Schüler der Grundschule soll eine Schulwegdauer von
insgesamt mehr als einer Stunde nicht überschritten werden; regelmäßige Wartezeiten in der Schule
vor und nach dem Unterricht sollen nicht mehr als 45 Minuten insgesamt betragen.“
Vorlage: 50/2004
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Alternativ sieht der Verordnungsgeber eine Kostentragung für den Einsatz des Privat-PKW bis zur
nächsten Haltestelle des öPNV oder des Schülerspezialverkehrs vor, um den Schulweg in
vertretbarer Zeit zu bewältigen und die Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen. Die derzeitige
Erreichbarkeit unserer Schule wäre aber dadurch nicht günstiger.
Bedingt durch die Brückensanierungsmaßnahme zwischen Lamersdorf und Inden/Altdorf befinden
wir uns dennoch im vertretbaren Limit der vom Verordnungsgeber festgelegten Zeiten und müssen
dies für die Dauer der Maßnahme akzeptieren, auch wenn es schwer fällt. Die Bereitstellung eines
weiteren Busses ist somit nicht erforderlich und würde als zusätzliche freiwillige Leistung nicht
genehmigungsfähig sein.