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Beschlussvorlage (Festlegung des Beginns des Anmeldezeitraumes für die 5. Klasse der Gemeinschaftshauptschule Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,5 kB
Datum
31.10.2007
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Beschlussvorlage (Festlegung des Beginns des Anmeldezeitraumes für die 5. Klasse der Gemeinschaftshauptschule Inden)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 421/2007 Datum Hauptamt 21.09.2007 öffentlich Beratungsfolge Termin Schulausschuss 11.10.2007 Rat 31.10.2007 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Festlegung des Beginns des Anmeldezeitraumes für die 5. Klasse der Gemeinschaftshauptschule Inden Beschlussentwurf: Der Rat beschließt den Beginn des Anmeldezeitraumes für die 5. Klasse der Gemeinschaftshauptschule Inden auf den Ausgabezeitpunkt des Halbjahreszeugnisses der Gemeinschaftsgrundschule Inden festzusetzen. Begründung: Das Anmeldeverfahren für die 5. Klassen der weiterführenden Schulen ist durch die Verwaltungsvorschriften zu § 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-S I – BASS 13 – 21 Nr. 1.1) neu geordnet worden. Es gilt erstmals Anfang 2008 für die Anmeldung zum Schuljahr 2008/2009 an Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen. Über den Beginn des Anmeldezeitraums entscheiden die Schulträger. Da eine Anmeldung an der weiterführenden Schule erst nach Ausgabe des Halbjahreszeugnisses der Grundschule erfolgen kann, ist der Zeitpunkt für den Beginn des Anmeldezeitraumes danach zu bestimmen. Die vorgesehene Beschlussfassung gilt bis eine rechtliche Änderung eintritt. Landeseinheitlicher Termin für das Ende des Anmeldezeitraumes für das kommende Schuljahr ist der 22. Februar 2008 (s. Runderlass vom 27.08.2007 Seite 515 des Amtsblattes von 09.2007). Nachrichtlich ein allgemeiner Hinweis zum Verfahren: Das neue Verfahren hat drei wesentliche Ziele: Es soll die Anmeldung vereinfachen. Es soll verhindern, dass ein Kind gleichzeitig an mehr als einer Schule angemeldet wird. Es soll dafür sorgen, das möglichst viele Kinder die gewählte Schule der Schulform besuchen können, für die sie geeignet sind. Die Anmeldung erfolgt mittels Anmeldeschein.