Daten
Kommune
Inden
Größe
8,5 kB
Datum
31.10.2007
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
421/2007
Datum
Hauptamt
21.09.2007
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Schulausschuss
11.10.2007
Rat
31.10.2007
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Festlegung des Beginns des Anmeldezeitraumes für die 5. Klasse der Gemeinschaftshauptschule
Inden
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt den Beginn des Anmeldezeitraumes für die 5. Klasse der Gemeinschaftshauptschule Inden auf den Ausgabezeitpunkt des Halbjahreszeugnisses der Gemeinschaftsgrundschule Inden festzusetzen.
Begründung:
Das Anmeldeverfahren für die 5. Klassen der weiterführenden Schulen ist durch die Verwaltungsvorschriften zu § 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-S I –
BASS 13 – 21 Nr. 1.1) neu geordnet worden. Es gilt erstmals Anfang 2008 für die Anmeldung zum
Schuljahr 2008/2009 an Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen.
Über den Beginn des Anmeldezeitraums entscheiden die Schulträger.
Da eine Anmeldung an der weiterführenden Schule erst nach Ausgabe des Halbjahreszeugnisses der
Grundschule erfolgen kann, ist der Zeitpunkt für den Beginn des Anmeldezeitraumes danach zu
bestimmen.
Die vorgesehene Beschlussfassung gilt bis eine rechtliche Änderung eintritt.
Landeseinheitlicher Termin für das Ende des Anmeldezeitraumes für das kommende Schuljahr
ist der 22. Februar 2008 (s. Runderlass vom 27.08.2007 Seite 515 des Amtsblattes von 09.2007).
Nachrichtlich ein allgemeiner Hinweis zum Verfahren:
Das neue Verfahren hat drei wesentliche Ziele:
Es soll die Anmeldung vereinfachen.
Es soll verhindern, dass ein Kind gleichzeitig an mehr als einer Schule angemeldet wird.
Es soll dafür sorgen, das möglichst viele Kinder die gewählte Schule der Schulform besuchen
können, für die sie geeignet sind.
Die Anmeldung erfolgt mittels Anmeldeschein.